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V/0443/2011

1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011

Vorlagen 14.06.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 14

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3093 Zeichen

V/0443/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
13.07.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die 1. Nachtragssatzung mit den Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 wird 
beschlossen (Anlage).  
 
2. Die gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2011 geänderten Ansätze der mittelfristi-
gen Ergebnis- und Finanzplanung 2012 – 2014 werden zur Kenntnis genommen.  
 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die Genehmigung des Haushaltsplans 2011 durch die Bezirkregierung Münster am 31.01.2011 ist 
mit der Auflage erteilt worden, spätestens bis zum 13.07.2011 einen Nachtragshaushalt 2011 unter 
Einbeziehung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2014 vom Rat 
verabschieden zu lassen. Die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung ergab sich aus Sicht der Be-
zirksregierung aufgrund des erheblichen Rückgangs der Erträge aus Schlüsselzuweisungen infol-
ge der 1. Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011. Auf der Grundlage 
des nunmehr beschlossenen GFG 2011 wird die Stadt Münster im Jahr 2011 keine Schlüsselzu-
weisungen erhalten.  
 
Die für das Haushaltsjahr 2011 eingeplanten Schlüsselzuweisungen von 10,0 Mio. € können durch 
höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden. Insgesamt führen die mit diesem Nachtrag zu 
beschließenden Veränderungen zu einem um rd. 1,6 Mio. € geringerem Defizit von dann 
59,8 Mio. €. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0443/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.06.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0443/2011 
Die Veränderungen im Ergebnisplan 2011 ergeben sich in folgenden Bereichen: 
 
● Gewerbesteuer +  36,0 Mio. € 
● Grundsteuer +  1,2 Mio. € 
● Einkommensteuer +  1,0 Mio. € 
● Umsatzsteuer +  0,3 Mio. € 
● Erstattung im Bereich Soziales +  6,5 Mio. € 
● übrige Erträge +  0,8 Mio. € 
● Schlüsselzuweisungen -  10,0 Mio. € 
 Summe Mehrerträge +  35,8 Mio. € 
 
 
 
● Personalaufwand +  11,7 Mio. € 
● Versorgungsaufwand +  5,9 Mio. € 
● Gewerbesteuerumlagen +  3,0 Mio. € 
● Aufwand im Immobilienbereich +  3,7 Mio. € 
● Aufwand im Bereich Soziales +   9,0 Mio. € 
● übrige Aufwendungen +  2,1 Mio. € 
● Landschaftsumlage -  1,2 Mio. € 
 Summe Mehraufwand +  34,2 Mio. € 
 
 
Die Ursachen für die jeweiligen Veränderungen sind im Vorbericht bzw. in den Erläuterungen der 
betroffenen Teilergebnispläne im Einzelnen dargestellt. 
 
Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung ab dem 
25.06.2011 zur Einsichtnahme ausliegen. Etwaige Einwendungen von Einwohnern oder Abgabe-
pflichtigen gegen die 1. Nachtragssatzung 2011, die in der Zeit vom 25.06.2011 bis zum 
08.07.2011 erhoben werden können, werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin 
 
Anlage

Beratungsverlauf (3)

12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 3.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.07.2011 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
13.07.2011 Rat
TOP 14 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0443/2011
Typ
Vorlagen
Datum
14.06.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37