V/0443/2011
1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011
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Beschlussvorlage
3093 Zeichen
V/0443/2011 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft 1. Nachtragssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 Beratungsfolge 12.07.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 13.07.2011 Hauptausschuss Vorberatung 13.07.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die 1. Nachtragssatzung mit den Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2011 wird beschlossen (Anlage). 2. Die gegenüber dem beschlossenen Haushaltsplan 2011 geänderten Ansätze der mittelfristi- gen Ergebnis- und Finanzplanung 2012 – 2014 werden zur Kenntnis genommen. Begründung: Die Genehmigung des Haushaltsplans 2011 durch die Bezirkregierung Münster am 31.01.2011 ist mit der Auflage erteilt worden, spätestens bis zum 13.07.2011 einen Nachtragshaushalt 2011 unter Einbeziehung der mittelfristigen Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2012 – 2014 vom Rat verabschieden zu lassen. Die Notwendigkeit einer Nachtragssatzung ergab sich aus Sicht der Be- zirksregierung aufgrund des erheblichen Rückgangs der Erträge aus Schlüsselzuweisungen infol- ge der 1. Modellrechnung für das Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) 2011. Auf der Grundlage des nunmehr beschlossenen GFG 2011 wird die Stadt Münster im Jahr 2011 keine Schlüsselzu- weisungen erhalten. Die für das Haushaltsjahr 2011 eingeplanten Schlüsselzuweisungen von 10,0 Mio. € können durch höhere Gewerbesteuererträge ausgeglichen werden. Insgesamt führen die mit diesem Nachtrag zu beschließenden Veränderungen zu einem um rd. 1,6 Mio. € geringerem Defizit von dann 59,8 Mio. €. Vorlagen-Nr.: V/0443/2011 Auskunft erteilt: Herr Winter Ruf: 492 20 30 E-Mail: WinterF@stadt-muenster.de Datum: 14.06.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0443/2011 Die Veränderungen im Ergebnisplan 2011 ergeben sich in folgenden Bereichen: ● Gewerbesteuer + 36,0 Mio. € ● Grundsteuer + 1,2 Mio. € ● Einkommensteuer + 1,0 Mio. € ● Umsatzsteuer + 0,3 Mio. € ● Erstattung im Bereich Soziales + 6,5 Mio. € ● übrige Erträge + 0,8 Mio. € ● Schlüsselzuweisungen - 10,0 Mio. € Summe Mehrerträge + 35,8 Mio. € ● Personalaufwand + 11,7 Mio. € ● Versorgungsaufwand + 5,9 Mio. € ● Gewerbesteuerumlagen + 3,0 Mio. € ● Aufwand im Immobilienbereich + 3,7 Mio. € ● Aufwand im Bereich Soziales + 9,0 Mio. € ● übrige Aufwendungen + 2,1 Mio. € ● Landschaftsumlage - 1,2 Mio. € Summe Mehraufwand + 34,2 Mio. € Die Ursachen für die jeweiligen Veränderungen sind im Vorbericht bzw. in den Erläuterungen der betroffenen Teilergebnispläne im Einzelnen dargestellt. Der Entwurf der 1. Nachtragssatzung wird nach vorheriger öffentlicher Bekanntmachung ab dem 25.06.2011 zur Einsichtnahme ausliegen. Etwaige Einwendungen von Einwohnern oder Abgabe- pflichtigen gegen die 1. Nachtragssatzung 2011, die in der Zeit vom 25.06.2011 bis zum 08.07.2011 erhoben werden können, werden dem Rat zur Beschlussfassung vorgelegt. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin Anlage
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0443/2011
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.06.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37