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V/0094/2008

"Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil Berg-Fidel

Vorlagen 29.01.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 12.03.2008, TOP 19

Kostenschätzung Umbau Hort Berg Fidel

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Grundriss der Einrichtung Lorenz Süd

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Ansehen

Kostenschätzung Umbau Hort Berg Fidel

1787 Zeichen

65 24 0001           12.09.2007 
Heitmann           65 59 
 
 
 
 
 
Vermerk 
 
 
Erweiterung der Jugendeinrichtung Lorenz-Süd, Am Berg Fidel zur Unter bringung von 2 Mehrzweck- 
räumen als Ersatz für aufzugebenden Kinderhort Trautmannsdorfstr.  
 
  
 
Kostengrundlage:  
Für die Erweiterung wird von einem kompakten Anbau i m Bereich des bestehenden überdachten Wandel- 
ganges am Innenhof ausgegangen. Bei einem Baukörper  in der Größe von ca. 8 * 12 m ergeben sich eine 
BGF von 96 m² und eine zu erwartende NGF von ca. 76 m².  
 
Kostenermittlung:  
Aus vergleichbaren Kostenansätzen wird mit 1.600 €/m 
2 BGF   für die Bauwerkskosten kalkuliert und es er- 
geben sich folgende Investitionskosten: 
 
Auf Grund der Kenntnis, dass sich im Bereich der ge planten Erweiterung eine Deponie befand, ist von ei ner 
techn. Aufwendigen Bohrpfahlgründung auszugehen. Hi erfür ist vor Baubeginn eine Bodensondierung auf 
Tragfähigkeit erforderlich.  
 
100 
 Grundstück 
Abbruch Betonüberdachung 
 
10.000 € 
200  Herrichten und Erschließen 
  
 
 pauschal  5.000 € 
300  Bauwerk-Baukonstruktion 
96 m² * 1.600 €/m2 BGF =  
 
153.600 € 
400  Bauwerk-Technische Anlagen 
 
 
in KG 300 enthalten  
500  Außenanlagen 
 
 
Kein Ansatz € 
600  Ausstattung und Kunstwerke 
0 % von KG 300+KG 400 ca.  
 
Kein Ansatz € 
700  Baunebenkosten 
20 % von KG 300+ KG 400 ca.  
 
30.720 € 
 Bohrpfahlgründung einschl. Bodensondierung 
 
 
35.000 € 
 zur Aufrundung und für Unvorhersehbares 
5 % von KG 300 + KG 400 ca.  
 
Pauschal 7.680 € 
  
GESAMTINVESTITIONSKOSTEN 
 
242.000 € 
 
Für den Erweiterungsbau ist auf Grundlage von ermitt elten Gebäudekenndaten von Investitionskosten in 
Höhe von ca. 
 
242.000 € 
 
auszugehen. 
 
i.A. 
 
 
gez. 
Mümken 
 
(Amt51/07-Lorenz-Süd-Erweiterung-Hortersatz.doc)

Beschlussvorlage

7549 Zeichen

V/0094/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
"Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil Berg-Fidel 
Errichtungsbeschluss 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 
12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
12.03.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Verlagerung des Kinderhortes von der Trauttmans-
dorffstraße in die städtische Einrichtung Lorenz - Süd in Berg Fidel zu (siehe Grundsatzbe-
schluss Vorlage V/0886/2007). 
 
2. Der Rat stimmt ferner den mit der Umstrukturierung verbundenen baulichen Veränderungen 
entsprechend dem Raumprogramm zu. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme belaufen 
sich auf rd. 242.000,00 € (Kostenübersicht s. Anlage 1, Raumprogramm s. Anlage 2). 
 
3. Zur Weiterführung des „Kinderhort Süd“ (vgl. Vorlage 886/2007) in Trägerschaft der Stadt 
Münster werden im Stellenplan 2008 eine Fachkraftstelle der Entgeltgruppe 6 TVöD (Vergü-
tungsgruppe Vc/VIb BAT) und eine Ergänzungskraftstelle der Entgeltgruppe 3 TVöD (Vergü-
tungsgruppe VIII/VII BAT) eingerichtet. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass entsprechend dem Beschlusspunkt 2. für die Maßnahme 
einmalige investive Kosten in Höhe von ca. 242.000,00 € entstehen. Für Personalaufwendungen 
fallen jährlich 76.850 € an. 
 
Die Finanzierung des Weiterbetriebs der Hortgruppe erfolgt ab dem 01.08.2008 im Rahmen der 
dann gültigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0094/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr  Philipp 
Ruf: 
492 51 11 
E-Mail: 
PhilippF@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.01.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0094/2008 
Das Land NRW hat auf Antrag der Stadt Münster die finanzielle Beteiligung an allen sechs weiter-
zuführenden Hortgruppen zugesagt. Die konkreten Fördermodalitäten liegen jedoch zum Zeitpunkt 
der Vorlagenerstellung noch nicht vor. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Aufwendungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
11 Personalaufwendungen 2008 32.021 € ist zusätzlich 
zum Gesamt-
ansatz i. H. v. 
11.394.450 € 
bereitzustellen 
 11 Personalaufwendungen 2009ff 76.850 € ist zusätzlich 
zum Gesamt- 
ansatz i. H. v. 
11.421.990 € 
bereitzustellen 
 
Auszahlungen 
 
 
Nr. Bezeichnung 
Haus
h.
- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
Seite 
0601 
409 
Förderung von Kindern in Ta-
gesbetreuung 
   
Teilfinanzplan  
Maßnahme 
4200 Umbau städt. KiTas i.R. des u3-
Programms 
2008 242.000,00  im Gesamtan-
satz i. H. von  
380.000 € 
enthalten 
Insgesamt: 242.000,00  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangslage 
 
Die Stadt Münster betreibt sechs Hortgruppen als künftige Kinderhorte ab dem 01.08.2008 weiter. 
Dazu hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0121/2007 den grundlegenden Beschluss 
zur Hortförderung über das Jahr 2008 hinaus getroffen. 
 
Ein wesentlicher Bestandteil dabei war, dass die Hortgruppe der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom 
„Sozialpädagogischen Zentrum“ an der Trauttmansdorffstraße in den Stadtteil Berg Fidel verlagert 
werden soll.  
 
Mit der AWO ist vereinbart worden, dass sie die Trägerschaft am Standort Trauttmansdorffstraße 
für die Hortgruppe aufgibt, um eine integrierte Lösung für die Hortkinder im Stadtteil zu erreichen.

- 3 - 
V/0094/2008 
2. Konzeptionelles Anliegen des „Kinderhort Berg Fidel“ 
 
Dem Rat der Stadt Münster wird parallel mit der Vorlage 0886/2007 der Beschluss für ein Förder-
angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Für den Bezirk Hiltrup 
ist die Verlagerung des AWO-Kinderhortes von der Trauttmansdorffstraße nach Berg Fidel vorge-
sehen.  
 
Ziel der Förderung von Schulkindern in Kinderhorten  ist es, Kindern mit besonderen Betreuungs- 
und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen ge-
fördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung hinaus individuell zu unterstützen. 
Mit Aufnahme in die Kinderhorte beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Schule, 
Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwir-
ken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase der Unterstützung, den 
Besuch der Regelangebote der Grundschule zu ermöglichen. Dabei geht es um Kinder bzw. Fami-
lien mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiäre bedingten Förderdefizi-
ten. Ziel ist die Integration in die Regelangebote. Das Konzept wird daher vorrangig integrative 
Ziele verfolgen.  
Zielgruppe der Kinderhorte sind Kinder im Alter zw ischen 6 und 14 Jahren. Um eine frühzeitige 
Unterstützung anbieten zu können und negative Erfahrungen (z.B. auch durch Überforderung in 
der Offenen Ganztagsgrundschule) u vermeiden, sollen in der Regel Kinder im Alter von 6 bis 7 
Jahren aufgenommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – Schule). Damit haben die 
Tageseinrichtungen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, da von 
den dort tätigen Fachkräften die Einschätzung über intensive Fördernotwendigkeit gegeben wird. 
Konkretes Ziel im Kinderhort Berg Fidel im  „Lorenz-Süd“ ist es, im Rahmen der kinderpädagogi-
schen sozialräumlichen Einrichtung, den Bedarfen an gezielter Einzel- und Gruppenförderung, als 
auch den Bedarfen an offenen spielpädagogischen Angeboten gerecht zu werden. Durch die Zu-
sammenlegung der beiden Einrichtungen sollen unterschiedliche Synergien genutzt werden. 
 
Durch den Abbau von Doppelstrukturen in der Förderung von Kindern können diese Synergien 
erreicht werden. Mit der Zusammenlegung der beiden Einrichtungen kann eine gezielte ganzheitli-
che Förderung der Kinder im Stadtteil erreicht werden. Das integrierte Angebot bietet auf einem 
Standort für dieselbe Zielgruppe spezielle Förderangebote und offene spielpädagogische Angebo-
te.  
 
Die Übergänge zwischen Kindergartenalter und Grundschulalter sollen mehr Berücksichtigung 
finden und durch eine bessere Integration in die Regelsystem Schule und offener Ganztag gewähr-
leistet bleiben. 
 
 
3. Maßnahmeplanung und Raumprogramm 
 
Um das für die Betreuung der Hortkinder erforderliche Raumprogramm zu realisieren, sind in der 
städtischen Einrichtung „Lorenz-Süd“  Umbau- und Ergänzungsarbeiten notwendig. 
 
Für die Erweiterung wird von einem kompakt en Ausbau im Bereich des bestehenden überdachten 
Wandelganges am Innenhof ausgegangen. Das Raumprogramm sieht  zusätzliche Gruppen-/ För-
deräume und kann multifunktional auch für die kinderpädagogische Arbeit der Einrichtung für an-
dere Kinder im Stadtteil Berg Fidel genutzt werden.  
 
Die vorhandenen Räume der offenen kinderpädagogischen Arbeit, Büroräume und Toilettenanla-
gen können gemeinsam genutzt werden. 
 
Die Beschlussfassung zur Durchführung der Erweiterungsbaumaßnahme erfolgt mit einer separa-
ten Vorlage.

- 4 - 
V/0094/2008 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
 
I.V. 
 
 
 
Dr. Andrea Hanke 
Beigeordnete 
 
 
 
 
 
Anlagen:
 
Anlage 1: Kostenübersicht 
Anlage 2: Raumprogramm der Einrichtung

Grundriss der Einrichtung Lorenz Süd

112 Zeichen

1

ntspanmungsrau

', Büro Pro-B

5

N
Gruppenraum | Schulungsraum

l  Schulungseaum f

Gruppenraum

ERDGESCHOSS

Beratungsverlauf (6)

26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 4.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Hauptausschuss
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.03.2008 Rat
TOP 19 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Trauttmansdorffstraße
  • Am Berg Fidel

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0094/2008
Typ
Vorlagen
Datum
29.01.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37