V/0094/2008
"Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil Berg-Fidel
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Kostenschätzung Umbau Hort Berg Fidel
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65 24 0001 12.09.2007 Heitmann 65 59 Vermerk Erweiterung der Jugendeinrichtung Lorenz-Süd, Am Berg Fidel zur Unter bringung von 2 Mehrzweck- räumen als Ersatz für aufzugebenden Kinderhort Trautmannsdorfstr. Kostengrundlage: Für die Erweiterung wird von einem kompakten Anbau i m Bereich des bestehenden überdachten Wandel- ganges am Innenhof ausgegangen. Bei einem Baukörper in der Größe von ca. 8 * 12 m ergeben sich eine BGF von 96 m² und eine zu erwartende NGF von ca. 76 m². Kostenermittlung: Aus vergleichbaren Kostenansätzen wird mit 1.600 €/m 2 BGF für die Bauwerkskosten kalkuliert und es er- geben sich folgende Investitionskosten: Auf Grund der Kenntnis, dass sich im Bereich der ge planten Erweiterung eine Deponie befand, ist von ei ner techn. Aufwendigen Bohrpfahlgründung auszugehen. Hi erfür ist vor Baubeginn eine Bodensondierung auf Tragfähigkeit erforderlich. 100 Grundstück Abbruch Betonüberdachung 10.000 € 200 Herrichten und Erschließen pauschal 5.000 € 300 Bauwerk-Baukonstruktion 96 m² * 1.600 €/m2 BGF = 153.600 € 400 Bauwerk-Technische Anlagen in KG 300 enthalten 500 Außenanlagen Kein Ansatz € 600 Ausstattung und Kunstwerke 0 % von KG 300+KG 400 ca. Kein Ansatz € 700 Baunebenkosten 20 % von KG 300+ KG 400 ca. 30.720 € Bohrpfahlgründung einschl. Bodensondierung 35.000 € zur Aufrundung und für Unvorhersehbares 5 % von KG 300 + KG 400 ca. Pauschal 7.680 € GESAMTINVESTITIONSKOSTEN 242.000 € Für den Erweiterungsbau ist auf Grundlage von ermitt elten Gebäudekenndaten von Investitionskosten in Höhe von ca. 242.000 € auszugehen. i.A. gez. Mümken (Amt51/07-Lorenz-Süd-Erweiterung-Hortersatz.doc)
Beschlussvorlage
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V/0094/2008 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft "Kinderhort Berg Fidel" - Weiterführung des Hortes der AWO im Stadtteil Berg-Fidel Errichtungsbeschluss Beratungsfolge 26.02.2008 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 28.02.2008 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 28.02.2008 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 28.02.2008 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 12.03.2008 Hauptausschuss Vorberatung 12.03.2008 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Verlagerung des Kinderhortes von der Trauttmans- dorffstraße in die städtische Einrichtung Lorenz - Süd in Berg Fidel zu (siehe Grundsatzbe- schluss Vorlage V/0886/2007). 2. Der Rat stimmt ferner den mit der Umstrukturierung verbundenen baulichen Veränderungen entsprechend dem Raumprogramm zu. Die Kosten für die Gesamtbaumaßnahme belaufen sich auf rd. 242.000,00 € (Kostenübersicht s. Anlage 1, Raumprogramm s. Anlage 2). 3. Zur Weiterführung des „Kinderhort Süd“ (vgl. Vorlage 886/2007) in Trägerschaft der Stadt Münster werden im Stellenplan 2008 eine Fachkraftstelle der Entgeltgruppe 6 TVöD (Vergü- tungsgruppe Vc/VIb BAT) und eine Ergänzungskraftstelle der Entgeltgruppe 3 TVöD (Vergü- tungsgruppe VIII/VII BAT) eingerichtet. II. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass entsprechend dem Beschlusspunkt 2. für die Maßnahme einmalige investive Kosten in Höhe von ca. 242.000,00 € entstehen. Für Personalaufwendungen fallen jährlich 76.850 € an. Die Finanzierung des Weiterbetriebs der Hortgruppe erfolgt ab dem 01.08.2008 im Rahmen der dann gültigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz). Vorlagen-Nr.: V/0094/2008 Auskunft erteilt: Herr Philipp Ruf: 492 51 11 E-Mail: PhilippF@stadt-muenster.de Datum: 25.01.2008 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0094/2008 Das Land NRW hat auf Antrag der Stadt Münster die finanzielle Beteiligung an allen sechs weiter- zuführenden Hortgruppen zugesagt. Die konkreten Fördermodalitäten liegen jedoch zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch nicht vor. III. Finanzierung/Mittelbereitstellung Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Aufwendungen Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Teilergebnisplan (Zei- le) 11 Personalaufwendungen 2008 32.021 € ist zusätzlich zum Gesamt- ansatz i. H. v. 11.394.450 € bereitzustellen 11 Personalaufwendungen 2009ff 76.850 € ist zusätzlich zum Gesamt- ansatz i. H. v. 11.421.990 € bereitzustellen Auszahlungen Nr. Bezeichnung Haus h. - jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe Seite 0601 409 Förderung von Kindern in Ta- gesbetreuung Teilfinanzplan Maßnahme 4200 Umbau städt. KiTas i.R. des u3- Programms 2008 242.000,00 im Gesamtan- satz i. H. von 380.000 € enthalten Insgesamt: 242.000,00 Begründung: 1. Ausgangslage Die Stadt Münster betreibt sechs Hortgruppen als künftige Kinderhorte ab dem 01.08.2008 weiter. Dazu hat der Rat der Stadt Münster mit der Vorlage V/0121/2007 den grundlegenden Beschluss zur Hortförderung über das Jahr 2008 hinaus getroffen. Ein wesentlicher Bestandteil dabei war, dass die Hortgruppe der Arbeiterwohlfahrt (AWO) vom „Sozialpädagogischen Zentrum“ an der Trauttmansdorffstraße in den Stadtteil Berg Fidel verlagert werden soll. Mit der AWO ist vereinbart worden, dass sie die Trägerschaft am Standort Trauttmansdorffstraße für die Hortgruppe aufgibt, um eine integrierte Lösung für die Hortkinder im Stadtteil zu erreichen. - 3 - V/0094/2008 2. Konzeptionelles Anliegen des „Kinderhort Berg Fidel“ Dem Rat der Stadt Münster wird parallel mit der Vorlage 0886/2007 der Beschluss für ein Förder- angebot der Jugendhilfe im Rahmen der Kindertagesbetreuung vorgelegt. Für den Bezirk Hiltrup ist die Verlagerung des AWO-Kinderhortes von der Trauttmansdorffstraße nach Berg Fidel vorge- sehen. Ziel der Förderung von Schulkindern in Kinderhorten ist es, Kindern mit besonderen Betreuungs- und Förderbedarfen, die in der Grundschule in der derzeitigen Ausstattung nicht angemessen ge- fördert werden können, über den Unterricht und die Betreuung hinaus individuell zu unterstützen. Mit Aufnahme in die Kinderhorte beginnt damit ein aktiver pädagogischer Prozess, an dem Schule, Schülerinnen und Schüler, Eltern und alle weiteren an der Erziehung beteiligten Fachkräfte mitwir- ken, mit dem Ziel, Schulkinder nach einer intensiven befristeten Phase der Unterstützung, den Besuch der Regelangebote der Grundschule zu ermöglichen. Dabei geht es um Kinder bzw. Fami- lien mit Anpassungsstörungen, Entwicklungsverzögerungen oder familiäre bedingten Förderdefizi- ten. Ziel ist die Integration in die Regelangebote. Das Konzept wird daher vorrangig integrative Ziele verfolgen. Zielgruppe der Kinderhorte sind Kinder im Alter zw ischen 6 und 14 Jahren. Um eine frühzeitige Unterstützung anbieten zu können und negative Erfahrungen (z.B. auch durch Überforderung in der Offenen Ganztagsgrundschule) u vermeiden, sollen in der Regel Kinder im Alter von 6 bis 7 Jahren aufgenommen werden (Übergang Tageseinrichtung für Kinder – Schule). Damit haben die Tageseinrichtungen für Kinder eine zentrale Rolle im Rahmen des Aufnahmeverfahrens, da von den dort tätigen Fachkräften die Einschätzung über intensive Fördernotwendigkeit gegeben wird. Konkretes Ziel im Kinderhort Berg Fidel im „Lorenz-Süd“ ist es, im Rahmen der kinderpädagogi- schen sozialräumlichen Einrichtung, den Bedarfen an gezielter Einzel- und Gruppenförderung, als auch den Bedarfen an offenen spielpädagogischen Angeboten gerecht zu werden. Durch die Zu- sammenlegung der beiden Einrichtungen sollen unterschiedliche Synergien genutzt werden. Durch den Abbau von Doppelstrukturen in der Förderung von Kindern können diese Synergien erreicht werden. Mit der Zusammenlegung der beiden Einrichtungen kann eine gezielte ganzheitli- che Förderung der Kinder im Stadtteil erreicht werden. Das integrierte Angebot bietet auf einem Standort für dieselbe Zielgruppe spezielle Förderangebote und offene spielpädagogische Angebo- te. Die Übergänge zwischen Kindergartenalter und Grundschulalter sollen mehr Berücksichtigung finden und durch eine bessere Integration in die Regelsystem Schule und offener Ganztag gewähr- leistet bleiben. 3. Maßnahmeplanung und Raumprogramm Um das für die Betreuung der Hortkinder erforderliche Raumprogramm zu realisieren, sind in der städtischen Einrichtung „Lorenz-Süd“ Umbau- und Ergänzungsarbeiten notwendig. Für die Erweiterung wird von einem kompakt en Ausbau im Bereich des bestehenden überdachten Wandelganges am Innenhof ausgegangen. Das Raumprogramm sieht zusätzliche Gruppen-/ För- deräume und kann multifunktional auch für die kinderpädagogische Arbeit der Einrichtung für an- dere Kinder im Stadtteil Berg Fidel genutzt werden. Die vorhandenen Räume der offenen kinderpädagogischen Arbeit, Büroräume und Toilettenanla- gen können gemeinsam genutzt werden. Die Beschlussfassung zur Durchführung der Erweiterungsbaumaßnahme erfolgt mit einer separa- ten Vorlage. - 4 - V/0094/2008 I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete I.V. Dr. Andrea Hanke Beigeordnete Anlagen: Anlage 1: Kostenübersicht Anlage 2: Raumprogramm der Einrichtung
Grundriss der Einrichtung Lorenz Süd
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1 ntspanmungsrau ', Büro Pro-B 5 N Gruppenraum | Schulungsraum l Schulungseaum f Gruppenraum ERDGESCHOSS
Beratungsverlauf (6)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
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Zur SitzungOrte (2)
- Trauttmansdorffstraße
- Am Berg Fidel
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0094/2008
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.01.2008
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37