Mandari Insight

V/0027/2021

Masterplan für die kommunale Sportanlage Sentruper Höhe

Vorlagen 06.04.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 35

Anlage 4 Lageplan Sentruper Höhe

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Ansehen

Anlage 3 Raumprogramm Grünflächenunterhaltung

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm Jugendeinrichtung

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Ansehen

Anlage 1 Raumprogramm Sporträume

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Raumprogramm Grünflächenunterhaltung

1053 Zeichen

Raumprogramm
Betriebsräume Grün- und Sportflächenunterhaltung Anzahl gesamt qm
Personalräume
Sozial- und Sanitärräume 20-25 Mitarbeitende 1        130,00 
Büroräume für 7 Personen 3          70,00 
Summe qm        200,00 
Hallen und Garagen
Fahrzeughalle für 8 Fahrzeuge 1        250,00 
PKW Garage (inkl. E-Ladestation) 3          50,00 
Werkstatt 1          80,00 
Lager für Kleingeräte, Dünger, Absperrmaterial 1        200,00 
Fahrzeughalle für Schlepper, Großflächenmäher, Mähcontainer, Anhänger,
Anbaugeräte 1        200,00 
Summe qm        780,00 
Außenlager
8 Boxen für Schnitt- und Schüttgut 1        160,00 
Lagerbox (geschlossen) für Streugut Winterdienst 1          20,00 
Waschplatz für Maschinen und Geräte 1          30,00 
Stellplatz für Gasflaschen und Treibstoffe 1          10,00 
Summe qm        220,00 
Erschließung
PKW Stellfläche für Mitarbeitende 1        315,00 
(überdachte) Fahrradstellplätze 1          10,00 
Bewegungs- und Lagerfläche (befestigt) 1     1.000,00 
Summe qm        325,00 
Summe Nutzfläche gesamt     1.525,00

Anlage A

1180 Zeichen

Anlage A zur V/0027/2021 
Kurzüberblick 
Die vorhandenen Gebäude und Sportangebote auf dem Sportpark Sentruper Höhe entsprechen 
überwiegend nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein Planungsteam soll Varianten erarbei-
ten, welche durch die Verwaltung konkretisiert und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden, 
um die Attraktivität und Aktualität der bedeutendsten Sportanlage Münster zu verbessern. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und 
Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. 
 Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum 
Jahr 2025 vorgesehen.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig

Anlage 2 Raumprogramm Jugendeinrichtung

1652 Zeichen

1 
 
Anlage: Raumbedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive ganztägiger  
Ferienbetreuungsangebote 
  
 
 
 
 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (51)       
      
           12.01.2021 
                   
      
Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive ganztägiger Ferienbetreuungsangebote- 
Sentruper Höhe 
 
Raumbedarfe: 
 
Der Raumb edarf der offenen Kinder- und Jugendarbeit  inklusive der ganztägigen Ferienbetreuung 
würde sich auf mindestens 145 qm (ohne Verkehrsflächen und Sanitäranlagen) belaufen.  
In Kombination mit sportiven Angeboten ist eine flexible Raumressourcennutzung durch ein entspre-
chendes Raumnutzungskonzept begrüßenswert. 
Sollte die Errichtung einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Kombinationsnut-
zung geplant werden, dann erhöht sich der Raumbedarf auf mindestens 180 qm (ohne Verkehrsflächen 
und Sanitäranlagen). 
 
 
Raumprogramm für die offene Kinder und Jugendarbeit inklusive Ferienbetreuung: 
 
Für die Angebote der offe nen Kinder- und Jugendarbeit wäre  folgendes pädagogisches Raumpro-
gramm vorgesehen: 
 
 ein offener Kinder- und Jugendtreff     45 qm   
 eine Gruppenküche      25 qm     
 ein Gruppen bzw. Beratungsraum    15 qm  
 ein Gruppen bzw. Medienraum     20 qm   
 ein Werkstattraum      25 qm 
 ein Büro        15 qm 
 
gesamt: 145 qm 
 
Die Raumbedarfe der  offenen K inder- und Jugendarbeit  inklusive der Ferienbetreuung  sollten 
barrierefrei realisiert werden.  
 
Während der ganztägigen Ferienbetreuung in den Oster -, Sommer und Herbstfereien werden 
zusätzliche Raumbedarfe aus der Kombinationsnutzung z. b.  die Sporthalle benötigt.

Anlage 1 Raumprogramm Sporträume

1445 Zeichen

Raumprogramm Sporträume Anzahl  gesamt qm 
Halle
Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00        
Summe qm 990,00        
Eingangsbereich
Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00          
Garderobe 1 7,00            
WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00            
WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00            
Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 
Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00            
Summe qm 58,00          
Umkleideräume
Jeweils eine Damen- Herrenumkleide 
Sammelumkleiden Damen à 23 m² 10 230,00        
Sammelumkleiden Herren à 23 m² 10 230,00        
Summe qm 460,00        
Sanitärraum
Wasch-/Duschraum à 15 m² 10 150,00        
Wasch-/Duschraum à 15 m² 10 150,00        
Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00          
Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w)
Summe qm 327,00        
Übungsleiterraum / Regieraum 
(Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 4 60,00          
Hallenwart/Sanitätsraum
(Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00          
Summe qm 75,00          
5 Sportgeräteräume à 41 m²
(mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 5 205,00        
Summe qm 205,00        
Sonstige Räume
Sportmehrzweckraum 12 x 15 x 4 m 1 180,00        
Multifunktionsraum/ Besprechungsraum 1 25,00          
Teeküche 1 5,00            
Büroräume 2 22,00          
Technikraum 1 12,00          
Summe qm 244,00        
Summe Nutzfläche gesamt 2.359,00

Beschlussvorlage

13485 Zeichen

V/0027/2021 
V/0027/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Masterplan für die kommunale Sportanlage Sentruper Höhe 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   22.06.2021 Sportausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Vorbereitung der Um - und Neugestaltung der Sportan-
lage Sentruper Höhe ein Konzept zur Modernisierung der Sportlandschaft und des Gebäu-
deensembles der Sportanlage zu entwickeln. Berücksichtigung sollen hierbei auch die  Raum-
bedarfe für eine Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der Grünflächenunter-
haltung finden. 
 
2.  Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verlagerung der Gärtnerunterkunft am Vesaliusweg zur 
Sentruper Höhe zu prüfen. 
 
3. Der Rat beschließt das Raumprogramm für Sporträume (Anlage 1), die Raumbedarfe für eine 
Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit inklusive der Bedarfe für ganztätige Betreu-
ungsangebote (Anlage 2), sowie für die Gärtnerunterkunft (Anlage 3). 
 
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung ein sportfachliches Standortkonzept unter Berücksichtigung 
sportwissenschaftlicher, städtebaulicher/hochbaulicher Aspekt und Aspekte der Jugendhilfe 
unter Einbindung externer Unterstützung zu erarbeiten. 
 
5. Der Antrag der Af D-Ratsgruppe an den Rat A -R/0015/2018 „Masterplan Sanierung Sportpark 
Sentruper Höhe“ ist somit erledigt. 
Sportamt 
 
11.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zerbe 
Telefon: 492-5224 
Zerbe@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0027/2021 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla-
gen und -stätten    
Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanla-
gen    
Auszahlungen Baumaßnahmen  
 2021 250.000 Planungskos-
ten 
 
Die zur Finanzierung des Planungsverfahrens erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 
2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt.  
 
 
 
Begründung: 
 
 
Ausgangslage 
 
Der Sportpark Sentruper Höhe wurde 1960 errichtet. Nicht zuletzt auf Grund  der attraktiven Umge-
bung handelt es sich um die am höchsten frequentierte Sportanlage im Stadtgebiet von Münster und 
sie zählt damit zu einem der beliebtesten Aufenthaltsorte. Die Anlage wird in erster Linie durch Sport-
vereine und die umliegenden Schulen und in den übrigen Zeiten für den vereinsungebundenen Sport 
genutzt. 
 
Die Ausgestaltung der Sportanlage ist im Laufe der Jahrzehnte stetig erweitert worden. Aktuell kön-
nen folgende Sportarten betrieben werden: 
 
o Fußball (3 Rasengroßspielfelder, 1 Beachsoccerfeld) 
o Tennis (9 Tennisplätze) 
o Speckbrett (11 Speckbrettplätze) 
o Volleyball (4 Beachvolleyballplätze) 
o Laufen (1 Leichtathletiklaufbahn als Stadion mit 8 Rundbahnen) 
o Fitness (1 Fitnessparkour) 
o Boule (1 Bouleanlage) 
 
Außerhalb der Schulzeiten wird der Sportpa rk darüber hinaus für Durchführung von ganztägigen Fe-
rienbetreuungsangeboten und die Abnahme Sportabzeichen genutzt.  
 
Auf dem Gelände befinden sich folgende Gebäude (siehe Lageplan): Gymnastikhalle (1), Zweifach-
sporthalle (2), Außenumkleide (3) sowie ein Clubheim inkl. Hausmeisterwohnung (4). Diese Gebäude 
wurden alle im Jahr 1960 errichtet. 2011 wurden die Umkleidemöglichkeiten um ein weiteres Gebäu-
de (5) in der Nähe des Parkplatzes am Theo-Breider-Weg erweitert. 
 
Unabhängig vom Alter entsprechen die Gebä ude nicht mehr den heutigen baulichen und nutzungs-
bedingten Anforderungen. So verfügt die Gymnastikhalle (1) weder über einen barrierefreien Zugang, 
noch gibt es nach Geschlechtern getrennte Umkleide - und Dusch-Bereiche. Der Sportboden wurde

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V/0027/2021 
immer wieder a usgebessert, erfüllt aber nicht die heute aktuellen Anforderungen an einen flächen-
elastischen Schwingboden gem. DIN 18032 -2. Weiter sind die Sanierung des Dachs und der Aus-
tausch der Fenster (Glasbausteine, Einfachverglasung) zwingend erforderlich. Im Rahmen der Nut-
zung der Gymnastikhalle für die ganztägigen Ferienbetreuungsangebote  des Amtes für Kinder, Ju-
gendliche und Familien mangelt es an geeigneten Aufenthaltsräumen sowie einer Teeküche.  
 
Die Sanitär- und Umkleideräume der Sporthalle (2) wurden 1990 erweitert und fortlaufend saniert. Die 
Halle verfügt über stirnseitig angeordnete Zuschauertribünen. Dennoch sind auch hier weitere Maß-
nahmen erforderlich, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Eine Dachsanierung sowie der Aus-
tausch der Fenster sind erfolgt, der Austausch des Sportbodens und der fest eingebauten Sportgerä-
te ist, ebenso wie die Sanierung der angebauten Sanitär- und Umkleideräume, für die nächsten Jahre 
geplant.  
 
Auch beim Umkleidegebäude (3) ist eine Generalsanierung inklusive Erneuerung der Grundleitungen 
erforderlich. Sowohl die Fußböden als auch die Waschbecken stammen zum Großteil noch aus dem 
Entstehungsjahr. 
 
Das Clubheim mit Hausmeisterwohnung (4) dient derzeit als Soz ial- und Umkleideraum für die Mitar-
beitenden der Sportstättenunterhaltung. Aus arbeits - und gesundheitsschutzrechtlicher Sicht müssen 
auch in diesem Bereich grundlegende bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Die in einer 
Begehung durch den Sicherheitsin genieur festgestellten Bedarfe sind im Bestand kaum oder nur mit 
hohem finanziellen Aufwand umsetzbar. 
 
In der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der ganztägigen Ferienbetreuung bestehen im Stadtteil 
räumliche Defizite. 
Die Gemeinde Liebfrauen- Überwasser hat die Trägerschaft für die offene Kinder - und Jugendarbeit 
in St. Theresia im Jahr 2020 aufgegeben. Das hat zur Folge, dass im Stadtteil Sentrup seit 2020 kei-
ne strukturgeförderte offene Kinder- und Jugendarbeit mehr vorgehalten wird. 
Durch den Wegfall der Fachkraftstelle in St. Theresia ergibt sich ein rechneris ches Minus von insge-
samt 1570,14  Angebotsstunden in der offenen Kinder - und Jugendarbeit im Stadtteil Gievenbeck/ 
Sentrup (51-52).  
Am Standort Sentruper Höhe hat der Träger „Impulswerk  e. V.“ in den letzten Jahren ganztägige Fe-
rienangebote in allen Ferien angeboten. In den Sommerferien  hat der Träger an dem Standort bis zu 
100 Kinder in den Ferienmaßnahmen betreut. Das Impulswerk e.V.  hat für seine Angebote umfang-
reiche Räumlichkeiten genutzt: Mehrzweckraum, Gymnastikraum, Küche, Materialraum und ein Zelt 
im Innenhof. Um den Bedarfen an ganztägiger Ferienbetreuung sowie auch an offener Kinder - und 
Jugendarbeit im Stadtteil Gievenbeck/ Sentrup (51 -52) gerecht zu werden, benötigt das Amt für Kin-
der, Jugendliche und Familien auch zukünftig entsprechende Räumlichkeiten am Standort Sentruper 
Höhe. 
 
Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorhandenen Gebäude den heutigen Anforderun-
gen kaum entsprechen und eine Anpassung mit einem erhe blichen finanziellen Aufwand verbunden 
ist. Besonders die Gymnastikhalle, das Clubheim und die Umkleidegebäude bedürfen einer Grundsa-
nierung (inkl. energetischer Sanierung). Darüber hinaus ist fraglich, in wieweit die nach den ursprüng-
lichen Bedarfen aus d em Jahr 1960 vorgenommene Anordnung der Gebäude zukünftige Möglichkei-
ten der Nutzung/Erweiterung des Sportparks einschränkt. Hinzu kommt, dass schon jetzt die Kapazi-
tät der Lagerflächen und die Anzahl der WC -Anlagen nicht ausreichend sind. Unter Berücksich tigung 
all dieser Aspekte ist es sinnvoll, die vorhandenen Gebäude insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. 
Denkbar wäre hier auch die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudekomplexes, der durch einen 
zentralen Standort alle Bedarfe für sportliche Betäti gung, Erholung, Betreuung und Erziehung abde-
cken könnte. Zu diesem Zweck soll die Gebäudestruktur inklusive der Sportangebote überarbeitet 
werden.  
 
Bei der Planung von Sport - und Bewegungsräumen sind die demografische Entwicklung, das Sport-
verhalten der Bevölkerung, die Schulsportbedarfe, die zunehmende Ganztagsbetreuung von Kindern

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V/0027/2021 
und die Förderung der frühkindlichen Bewegung wichtige Kriterien. Einschlägige sportwissenschaftli-
che Thesen und Prognosen gehen derzeit von einem Rückgang der Nachfrage nach w ettkampforien-
tierten Sportanlagen und einer Steigerung der Nachfrage von vereinsungebundenen Allgemeinsport-
flächen aus. Der Fokus liegt hierbei auf Fitness, Kondition und Beweglichkeit sowie aufgrund des de-
mografischen Wandels auch auf Rehabilitation und S icherstellung der Gesundheit älterer Bevölke-
rungsschichten. Ziel sollte daher die Bereitstellung von Sportangeboten für dieses breite Spektrum 
sein, das heißt, im vereinsungebundenen Bereich generationsübergreifende Angebote der Gesund-
heitsförderung schaffen und die bisher im Wettkampfbetrieb genutzten Sportflächen optimieren und 
ausbauen. Weiteres Ziel ist es, sportfachlich identifizierte Lücken zu schließen und diese zu Sport - 
und Erholungsbereichen auszubilden.  
 
Des Weiteren wurden durch die Fachkraft f ür Arbeitssicherheit und im Rahmen der Sicherheitsbege-
hung durch das Amt für Immobilienmanagement erhebliche Mängel an den Sozial -, Sanitär - und 
Werkstattgebäuden des benachbarten Betriebshofs des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhal-
tigkeit am Vesaliusweg 7 festgestellt. Diese müssen ebenfalls grundlegend überarbeitet werden. Um 
Synergieeffekte (gemeinsame Nutzung von Maschinen, Lagerhaltung, Sozialräumen, Büroräumen für 
Vorarbeiter/-innen und Meister/-innen, Anbindung Elektromobilität etc.) zwischen d en Mitarbeitenden 
der Sportstättenunterhaltung und denen der Grünflächenunterhaltung nutzen zu können, soll auf dem 
Gelände der Sportanlage Sentruper Höhe ein neuer gemeinsamer Betriebsstandort etabliert werden. 
Bei Realisierung eines gemeinsamen Standorte s würde das Grundstück Vesaliusweg 7 freigezogen 
werden können. Der Sportpark Sentruper Höhe grenzt direkt an die Grünanlagen des Aaseeparks an. 
Dementsprechend sind die Sportanlagen sowie die zentralen Wegeverbindungen Bestandteil des 
Aaseekonzepts. Die darin geschaffenen Rahmenbedingungen sind in der Ausarbeitung des Konzepts 
zu berücksichtigen. 
 
Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Vorbereitung der Um- und Neugestaltung der Sportanlage Sen-
truper Höhe ein Konzept zur Modernisierung der Sportlandschaft un d des Gebäudeensembles der 
Sportanlage zu entwickeln. 
 
Verfahrensbeschreibung 
 
Grundlage für das Konzept sollen die beigefügten Raumprogramme für die Sporträume, für die Räu-
me der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der ganztägigen Ferienbetreuung u nd Sozialräu-
me und die Grünflächenunterhaltung sein. Die Raumprogramme greifen den derzeit vorhandenen 
Bestand auf und gleichen diesen mit den gültigen Vorschriften ab. Hierbei wird ein besonderes Au-
genmerk auf die Kombination und das Zusammenspiel von gleichartigen Nutzungen gelegt. Verkehrs-
flächen, Umkleide- und Sanitärräume können funktional zusammengeschaltet werden. Neue Sport-
angebote lösen ggf. auch neue Bedarfe im Hochbau aus. Die bereits in den letzten Jahren ergänzten 
Sportflächen und Sportangebote müssen ebenfalls als Gesamtheit mitgedacht werden. Die Angaben 
für die „offene Kinder und Jugendarbeit inklusive der Ferienbetreuung“ sind in Anlehnung an das in 
der Vorlage V/0925/2018 beschlossene Raumprogramm entstanden. Ein in Kombination geplantes 
Bauwerk kann im Zusammenspiel mit den vorhandenen Sportflächen die bestmögliche Verbindung 
von Sport und offener Kinder- und Jugendarbeit generieren.  
 
Auf Basis dieser Raumprogramme soll ein Konzept unter Berücksichtigung sportwissenschaftlicher, 
städtebaulicher/hochbaulicher Aspekt und Aspekte der Jugendhilfe unter Einbindung externer Unter-
stützung erarbeitet  werden. Die zur Finanzierung des Planungsverfahrens erforderlichen Ermächti-
gungen betragen insgesamt 250.000 €. Sie sind im Haushaltsplan 2021 in der Produktgruppe 0801 
veranschlagt. 
 
Ziel ist es, dass das Konzept Varianten für die Weiterentwicklung der Sportanla ge entwirft und Ideen 
und Konzepte erarbeitet, wie die Sportanlage Sentruper Höhe für die verschiedenen Nutzergruppen 
zu einer attraktiven, nutzbaren und zukunftssicheren Sport - und Freizeitlandschaft entwickelt werden 
kann. Die verschiedenen Interessens - und Nutzerbedarfe auf der Sportanlage Sentruper Höhe wer-
den im Rahmen der Prozesskoordination der Konzepterstellung der Verwaltung unter Federführung 
des Sportamtes berücksichtigt und die betroffenen Gruppen in geeigneter Weise eingebunden.

- 5 - 
V/0027/2021 
 
Diese Planunge n der Verwaltung, insbesondere die verwaltungsseitig bereits festgestellten Sanie-
rungsbedarfe, gehen über die im Antrag der AfD -Gruppe an den Rat A -R/0015/2018 genannten Sa-
nierungsbedarfe deutlich hinaus. Der Antrag ist daher bei Beschluss dieser Vorlage formal erledigt. 
 
Das Ergebnis des Konzeptionsprozesses wird den Gremien als Entscheidungsgrundlage für die konk-
ret umzusetzenden Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt.   
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen 
- Anlage A 
- Raumprogramm Sporträume 
- Raumprogramm für die offenen Kinder- und Jugendarbeit inkl. ganztägige Ferienbetreuung 
- Raumprogramm Grünflächenunterhaltung 
- Lageplan Sentruper Höhe

Beratungsverlauf (7)

27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.8 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Sportausschuss
TOP 4.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 32 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 35 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Vesaliusweg 7
  • Theo-Breider-Weg
  • Sentruper Höhe

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Details

Aktenzeichen
V/0027/2021
Typ
Vorlagen
Datum
06.04.2021
Erstellt
07.01.2021 09:46