V/0027/2021
Masterplan für die kommunale Sportanlage Sentruper Höhe
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Anlage 3 Raumprogramm Grünflächenunterhaltung
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Raumprogramm Betriebsräume Grün- und Sportflächenunterhaltung Anzahl gesamt qm Personalräume Sozial- und Sanitärräume 20-25 Mitarbeitende 1 130,00 Büroräume für 7 Personen 3 70,00 Summe qm 200,00 Hallen und Garagen Fahrzeughalle für 8 Fahrzeuge 1 250,00 PKW Garage (inkl. E-Ladestation) 3 50,00 Werkstatt 1 80,00 Lager für Kleingeräte, Dünger, Absperrmaterial 1 200,00 Fahrzeughalle für Schlepper, Großflächenmäher, Mähcontainer, Anhänger, Anbaugeräte 1 200,00 Summe qm 780,00 Außenlager 8 Boxen für Schnitt- und Schüttgut 1 160,00 Lagerbox (geschlossen) für Streugut Winterdienst 1 20,00 Waschplatz für Maschinen und Geräte 1 30,00 Stellplatz für Gasflaschen und Treibstoffe 1 10,00 Summe qm 220,00 Erschließung PKW Stellfläche für Mitarbeitende 1 315,00 (überdachte) Fahrradstellplätze 1 10,00 Bewegungs- und Lagerfläche (befestigt) 1 1.000,00 Summe qm 325,00 Summe Nutzfläche gesamt 1.525,00
Anlage A
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Anlage A zur V/0027/2021 Kurzüberblick Die vorhandenen Gebäude und Sportangebote auf dem Sportpark Sentruper Höhe entsprechen überwiegend nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein Planungsteam soll Varianten erarbei- ten, welche durch die Verwaltung konkretisiert und der Politik zur Entscheidung vorgelegt werden, um die Attraktivität und Aktualität der bedeutendsten Sportanlage Münster zu verbessern. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwickeln“ verfolgt. Das Projekt steht am Beginn der Planung. Nach heutigem Stand ist eine Realisierung zum Jahr 2025 vorgesehen. Finanzierung Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig
Anlage 2 Raumprogramm Jugendeinrichtung
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Anlage: Raumbedarfe für die offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive ganztägiger
Ferienbetreuungsangebote
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien (51)
12.01.2021
Offene Kinder- und Jugendarbeit inklusive ganztägiger Ferienbetreuungsangebote-
Sentruper Höhe
Raumbedarfe:
Der Raumb edarf der offenen Kinder- und Jugendarbeit inklusive der ganztägigen Ferienbetreuung
würde sich auf mindestens 145 qm (ohne Verkehrsflächen und Sanitäranlagen) belaufen.
In Kombination mit sportiven Angeboten ist eine flexible Raumressourcennutzung durch ein entspre-
chendes Raumnutzungskonzept begrüßenswert.
Sollte die Errichtung einer Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit ohne Kombinationsnut-
zung geplant werden, dann erhöht sich der Raumbedarf auf mindestens 180 qm (ohne Verkehrsflächen
und Sanitäranlagen).
Raumprogramm für die offene Kinder und Jugendarbeit inklusive Ferienbetreuung:
Für die Angebote der offe nen Kinder- und Jugendarbeit wäre folgendes pädagogisches Raumpro-
gramm vorgesehen:
ein offener Kinder- und Jugendtreff 45 qm
eine Gruppenküche 25 qm
ein Gruppen bzw. Beratungsraum 15 qm
ein Gruppen bzw. Medienraum 20 qm
ein Werkstattraum 25 qm
ein Büro 15 qm
gesamt: 145 qm
Die Raumbedarfe der offenen K inder- und Jugendarbeit inklusive der Ferienbetreuung sollten
barrierefrei realisiert werden.
Während der ganztägigen Ferienbetreuung in den Oster -, Sommer und Herbstfereien werden
zusätzliche Raumbedarfe aus der Kombinationsnutzung z. b. die Sporthalle benötigt.
Anlage 1 Raumprogramm Sporträume
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Raumprogramm Sporträume Anzahl gesamt qm Halle Sportfläche Zweifachsporthalle 2 990,00 Summe qm 990,00 Eingangsbereich Eingangshalle (entwurfsabhänig) 1 30,00 Garderobe 1 7,00 WC Damen (1 WC, 1 WT) 1 8,00 WC Herren (1 WC, 1 Urinal 1 1 WT) 1 8,00 Behindertentoilette gem. DIN 1804-1 Zugänglichkeit sowohl für Sportler als auch Besucher erforderlich 1 5,00 Summe qm 58,00 Umkleideräume Jeweils eine Damen- Herrenumkleide Sammelumkleiden Damen à 23 m² 10 230,00 Sammelumkleiden Herren à 23 m² 10 230,00 Summe qm 460,00 Sanitärraum Wasch-/Duschraum à 15 m² 10 150,00 Wasch-/Duschraum à 15 m² 10 150,00 Sportlertoiletten à 9 m² 3 27,00 Duschplatz für Menschen mit Behinferung (m/w) Summe qm 327,00 Übungsleiterraum / Regieraum (Arbeitsplatz, Umkleideraum-, Wasch-, Duschbereich) 4 60,00 Hallenwart/Sanitätsraum (Arbeitsplatz, Sanitätsbereich, Wasch-, Duschbereich) 1 15,00 Summe qm 75,00 5 Sportgeräteräume à 41 m² (mind. 4,50 Tiefe, 2,50 m Höhe, Gesamtlänge mind 27 m) 5 205,00 Summe qm 205,00 Sonstige Räume Sportmehrzweckraum 12 x 15 x 4 m 1 180,00 Multifunktionsraum/ Besprechungsraum 1 25,00 Teeküche 1 5,00 Büroräume 2 22,00 Technikraum 1 12,00 Summe qm 244,00 Summe Nutzfläche gesamt 2.359,00
Beschlussvorlage
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V/0027/2021 V/0027/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Masterplan für die kommunale Sportanlage Sentruper Höhe Beratungsfolge 27.05.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 10.06.2021 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 17.06.2021 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 22.06.2021 Sportausschuss Vorberatung 23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 23.06.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat beauftragt die Verwaltung, zur Vorbereitung der Um - und Neugestaltung der Sportan- lage Sentruper Höhe ein Konzept zur Modernisierung der Sportlandschaft und des Gebäu- deensembles der Sportanlage zu entwickeln. Berücksichtigung sollen hierbei auch die Raum- bedarfe für eine Einrichtung der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der Grünflächenunter- haltung finden. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, die Verlagerung der Gärtnerunterkunft am Vesaliusweg zur Sentruper Höhe zu prüfen. 3. Der Rat beschließt das Raumprogramm für Sporträume (Anlage 1), die Raumbedarfe für eine Einrichtung der offenen Kinder- und Jugendarbeit inklusive der Bedarfe für ganztätige Betreu- ungsangebote (Anlage 2), sowie für die Gärtnerunterkunft (Anlage 3). 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung ein sportfachliches Standortkonzept unter Berücksichtigung sportwissenschaftlicher, städtebaulicher/hochbaulicher Aspekt und Aspekte der Jugendhilfe unter Einbindung externer Unterstützung zu erarbeiten. 5. Der Antrag der Af D-Ratsgruppe an den Rat A -R/0015/2018 „Masterplan Sanierung Sportpark Sentruper Höhe“ ist somit erledigt. Sportamt 11.05.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zerbe Telefon: 492-5224 Zerbe@stadt-muenster.de - 2 - V/0027/2021 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportanla- gen und -stätten Investitionsmaßnahme 0400 Baukosten städt. Sportanla- gen Auszahlungen Baumaßnahmen 2021 250.000 Planungskos- ten Die zur Finanzierung des Planungsverfahrens erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Investitionsmaßnahme veranschlagt. Begründung: Ausgangslage Der Sportpark Sentruper Höhe wurde 1960 errichtet. Nicht zuletzt auf Grund der attraktiven Umge- bung handelt es sich um die am höchsten frequentierte Sportanlage im Stadtgebiet von Münster und sie zählt damit zu einem der beliebtesten Aufenthaltsorte. Die Anlage wird in erster Linie durch Sport- vereine und die umliegenden Schulen und in den übrigen Zeiten für den vereinsungebundenen Sport genutzt. Die Ausgestaltung der Sportanlage ist im Laufe der Jahrzehnte stetig erweitert worden. Aktuell kön- nen folgende Sportarten betrieben werden: o Fußball (3 Rasengroßspielfelder, 1 Beachsoccerfeld) o Tennis (9 Tennisplätze) o Speckbrett (11 Speckbrettplätze) o Volleyball (4 Beachvolleyballplätze) o Laufen (1 Leichtathletiklaufbahn als Stadion mit 8 Rundbahnen) o Fitness (1 Fitnessparkour) o Boule (1 Bouleanlage) Außerhalb der Schulzeiten wird der Sportpa rk darüber hinaus für Durchführung von ganztägigen Fe- rienbetreuungsangeboten und die Abnahme Sportabzeichen genutzt. Auf dem Gelände befinden sich folgende Gebäude (siehe Lageplan): Gymnastikhalle (1), Zweifach- sporthalle (2), Außenumkleide (3) sowie ein Clubheim inkl. Hausmeisterwohnung (4). Diese Gebäude wurden alle im Jahr 1960 errichtet. 2011 wurden die Umkleidemöglichkeiten um ein weiteres Gebäu- de (5) in der Nähe des Parkplatzes am Theo-Breider-Weg erweitert. Unabhängig vom Alter entsprechen die Gebä ude nicht mehr den heutigen baulichen und nutzungs- bedingten Anforderungen. So verfügt die Gymnastikhalle (1) weder über einen barrierefreien Zugang, noch gibt es nach Geschlechtern getrennte Umkleide - und Dusch-Bereiche. Der Sportboden wurde - 3 - V/0027/2021 immer wieder a usgebessert, erfüllt aber nicht die heute aktuellen Anforderungen an einen flächen- elastischen Schwingboden gem. DIN 18032 -2. Weiter sind die Sanierung des Dachs und der Aus- tausch der Fenster (Glasbausteine, Einfachverglasung) zwingend erforderlich. Im Rahmen der Nut- zung der Gymnastikhalle für die ganztägigen Ferienbetreuungsangebote des Amtes für Kinder, Ju- gendliche und Familien mangelt es an geeigneten Aufenthaltsräumen sowie einer Teeküche. Die Sanitär- und Umkleideräume der Sporthalle (2) wurden 1990 erweitert und fortlaufend saniert. Die Halle verfügt über stirnseitig angeordnete Zuschauertribünen. Dennoch sind auch hier weitere Maß- nahmen erforderlich, um den Betrieb aufrechterhalten zu können. Eine Dachsanierung sowie der Aus- tausch der Fenster sind erfolgt, der Austausch des Sportbodens und der fest eingebauten Sportgerä- te ist, ebenso wie die Sanierung der angebauten Sanitär- und Umkleideräume, für die nächsten Jahre geplant. Auch beim Umkleidegebäude (3) ist eine Generalsanierung inklusive Erneuerung der Grundleitungen erforderlich. Sowohl die Fußböden als auch die Waschbecken stammen zum Großteil noch aus dem Entstehungsjahr. Das Clubheim mit Hausmeisterwohnung (4) dient derzeit als Soz ial- und Umkleideraum für die Mitar- beitenden der Sportstättenunterhaltung. Aus arbeits - und gesundheitsschutzrechtlicher Sicht müssen auch in diesem Bereich grundlegende bauliche Anpassungen vorgenommen werden. Die in einer Begehung durch den Sicherheitsin genieur festgestellten Bedarfe sind im Bestand kaum oder nur mit hohem finanziellen Aufwand umsetzbar. In der offenen Kinder - und Jugendarbeit und der ganztägigen Ferienbetreuung bestehen im Stadtteil räumliche Defizite. Die Gemeinde Liebfrauen- Überwasser hat die Trägerschaft für die offene Kinder - und Jugendarbeit in St. Theresia im Jahr 2020 aufgegeben. Das hat zur Folge, dass im Stadtteil Sentrup seit 2020 kei- ne strukturgeförderte offene Kinder- und Jugendarbeit mehr vorgehalten wird. Durch den Wegfall der Fachkraftstelle in St. Theresia ergibt sich ein rechneris ches Minus von insge- samt 1570,14 Angebotsstunden in der offenen Kinder - und Jugendarbeit im Stadtteil Gievenbeck/ Sentrup (51-52). Am Standort Sentruper Höhe hat der Träger „Impulswerk e. V.“ in den letzten Jahren ganztägige Fe- rienangebote in allen Ferien angeboten. In den Sommerferien hat der Träger an dem Standort bis zu 100 Kinder in den Ferienmaßnahmen betreut. Das Impulswerk e.V. hat für seine Angebote umfang- reiche Räumlichkeiten genutzt: Mehrzweckraum, Gymnastikraum, Küche, Materialraum und ein Zelt im Innenhof. Um den Bedarfen an ganztägiger Ferienbetreuung sowie auch an offener Kinder - und Jugendarbeit im Stadtteil Gievenbeck/ Sentrup (51 -52) gerecht zu werden, benötigt das Amt für Kin- der, Jugendliche und Familien auch zukünftig entsprechende Räumlichkeiten am Standort Sentruper Höhe. Zusammenfassend lässt sich feststellen, dass die vorhandenen Gebäude den heutigen Anforderun- gen kaum entsprechen und eine Anpassung mit einem erhe blichen finanziellen Aufwand verbunden ist. Besonders die Gymnastikhalle, das Clubheim und die Umkleidegebäude bedürfen einer Grundsa- nierung (inkl. energetischer Sanierung). Darüber hinaus ist fraglich, in wieweit die nach den ursprüng- lichen Bedarfen aus d em Jahr 1960 vorgenommene Anordnung der Gebäude zukünftige Möglichkei- ten der Nutzung/Erweiterung des Sportparks einschränkt. Hinzu kommt, dass schon jetzt die Kapazi- tät der Lagerflächen und die Anzahl der WC -Anlagen nicht ausreichend sind. Unter Berücksich tigung all dieser Aspekte ist es sinnvoll, die vorhandenen Gebäude insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Denkbar wäre hier auch die Errichtung eines multifunktionalen Gebäudekomplexes, der durch einen zentralen Standort alle Bedarfe für sportliche Betäti gung, Erholung, Betreuung und Erziehung abde- cken könnte. Zu diesem Zweck soll die Gebäudestruktur inklusive der Sportangebote überarbeitet werden. Bei der Planung von Sport - und Bewegungsräumen sind die demografische Entwicklung, das Sport- verhalten der Bevölkerung, die Schulsportbedarfe, die zunehmende Ganztagsbetreuung von Kindern - 4 - V/0027/2021 und die Förderung der frühkindlichen Bewegung wichtige Kriterien. Einschlägige sportwissenschaftli- che Thesen und Prognosen gehen derzeit von einem Rückgang der Nachfrage nach w ettkampforien- tierten Sportanlagen und einer Steigerung der Nachfrage von vereinsungebundenen Allgemeinsport- flächen aus. Der Fokus liegt hierbei auf Fitness, Kondition und Beweglichkeit sowie aufgrund des de- mografischen Wandels auch auf Rehabilitation und S icherstellung der Gesundheit älterer Bevölke- rungsschichten. Ziel sollte daher die Bereitstellung von Sportangeboten für dieses breite Spektrum sein, das heißt, im vereinsungebundenen Bereich generationsübergreifende Angebote der Gesund- heitsförderung schaffen und die bisher im Wettkampfbetrieb genutzten Sportflächen optimieren und ausbauen. Weiteres Ziel ist es, sportfachlich identifizierte Lücken zu schließen und diese zu Sport - und Erholungsbereichen auszubilden. Des Weiteren wurden durch die Fachkraft f ür Arbeitssicherheit und im Rahmen der Sicherheitsbege- hung durch das Amt für Immobilienmanagement erhebliche Mängel an den Sozial -, Sanitär - und Werkstattgebäuden des benachbarten Betriebshofs des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhal- tigkeit am Vesaliusweg 7 festgestellt. Diese müssen ebenfalls grundlegend überarbeitet werden. Um Synergieeffekte (gemeinsame Nutzung von Maschinen, Lagerhaltung, Sozialräumen, Büroräumen für Vorarbeiter/-innen und Meister/-innen, Anbindung Elektromobilität etc.) zwischen d en Mitarbeitenden der Sportstättenunterhaltung und denen der Grünflächenunterhaltung nutzen zu können, soll auf dem Gelände der Sportanlage Sentruper Höhe ein neuer gemeinsamer Betriebsstandort etabliert werden. Bei Realisierung eines gemeinsamen Standorte s würde das Grundstück Vesaliusweg 7 freigezogen werden können. Der Sportpark Sentruper Höhe grenzt direkt an die Grünanlagen des Aaseeparks an. Dementsprechend sind die Sportanlagen sowie die zentralen Wegeverbindungen Bestandteil des Aaseekonzepts. Die darin geschaffenen Rahmenbedingungen sind in der Ausarbeitung des Konzepts zu berücksichtigen. Die Verwaltung schlägt daher vor, zur Vorbereitung der Um- und Neugestaltung der Sportanlage Sen- truper Höhe ein Konzept zur Modernisierung der Sportlandschaft un d des Gebäudeensembles der Sportanlage zu entwickeln. Verfahrensbeschreibung Grundlage für das Konzept sollen die beigefügten Raumprogramme für die Sporträume, für die Räu- me der offenen Kinder - und Jugendarbeit inklusive der ganztägigen Ferienbetreuung u nd Sozialräu- me und die Grünflächenunterhaltung sein. Die Raumprogramme greifen den derzeit vorhandenen Bestand auf und gleichen diesen mit den gültigen Vorschriften ab. Hierbei wird ein besonderes Au- genmerk auf die Kombination und das Zusammenspiel von gleichartigen Nutzungen gelegt. Verkehrs- flächen, Umkleide- und Sanitärräume können funktional zusammengeschaltet werden. Neue Sport- angebote lösen ggf. auch neue Bedarfe im Hochbau aus. Die bereits in den letzten Jahren ergänzten Sportflächen und Sportangebote müssen ebenfalls als Gesamtheit mitgedacht werden. Die Angaben für die „offene Kinder und Jugendarbeit inklusive der Ferienbetreuung“ sind in Anlehnung an das in der Vorlage V/0925/2018 beschlossene Raumprogramm entstanden. Ein in Kombination geplantes Bauwerk kann im Zusammenspiel mit den vorhandenen Sportflächen die bestmögliche Verbindung von Sport und offener Kinder- und Jugendarbeit generieren. Auf Basis dieser Raumprogramme soll ein Konzept unter Berücksichtigung sportwissenschaftlicher, städtebaulicher/hochbaulicher Aspekt und Aspekte der Jugendhilfe unter Einbindung externer Unter- stützung erarbeitet werden. Die zur Finanzierung des Planungsverfahrens erforderlichen Ermächti- gungen betragen insgesamt 250.000 €. Sie sind im Haushaltsplan 2021 in der Produktgruppe 0801 veranschlagt. Ziel ist es, dass das Konzept Varianten für die Weiterentwicklung der Sportanla ge entwirft und Ideen und Konzepte erarbeitet, wie die Sportanlage Sentruper Höhe für die verschiedenen Nutzergruppen zu einer attraktiven, nutzbaren und zukunftssicheren Sport - und Freizeitlandschaft entwickelt werden kann. Die verschiedenen Interessens - und Nutzerbedarfe auf der Sportanlage Sentruper Höhe wer- den im Rahmen der Prozesskoordination der Konzepterstellung der Verwaltung unter Federführung des Sportamtes berücksichtigt und die betroffenen Gruppen in geeigneter Weise eingebunden. - 5 - V/0027/2021 Diese Planunge n der Verwaltung, insbesondere die verwaltungsseitig bereits festgestellten Sanie- rungsbedarfe, gehen über die im Antrag der AfD -Gruppe an den Rat A -R/0015/2018 genannten Sa- nierungsbedarfe deutlich hinaus. Der Antrag ist daher bei Beschluss dieser Vorlage formal erledigt. Das Ergebnis des Konzeptionsprozesses wird den Gremien als Entscheidungsgrundlage für die konk- ret umzusetzenden Maßnahmen zur Beschlussfassung vorgelegt. In Vertretung gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen - Anlage A - Raumprogramm Sporträume - Raumprogramm für die offenen Kinder- und Jugendarbeit inkl. ganztägige Ferienbetreuung - Raumprogramm Grünflächenunterhaltung - Lageplan Sentruper Höhe
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Vesaliusweg 7
- Theo-Breider-Weg
- Sentruper Höhe
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Details
- Aktenzeichen
- V/0027/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.04.2021
- Erstellt
- 07.01.2021 09:46