V/0704/2011/1
Änderung der Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus
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Anlage 1 Entgeltordnung BKI
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Anlage 1 zur V/0704/2011/1 Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus vom 01.01.2012 § 1 Nutzungszweck Das Bürgerhaus Kinderhaus als Einrichtung des Kultu ramtes der Stadt Münster, im Bereich Stadt- teilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Frei- zeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fö rdert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermögl icht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebens- qualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eig eninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infra- struktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, inter- kulturell und integrativ und ermöglicht eine Teilha be als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorran- gig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie The ater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstel- lungen und Angebote der musisch-kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Worksho ps, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Verei nen und Institutionen vergeben. Nachran- gig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschl ossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltunge n, die vor allem der Gewinnerzielung die- nen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o. g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des Bürgerhauses, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Ago- ra zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Au fsichtsperson im erforderlichen Umfang. Zu- satzleistungen wie Auf- und Umbau in den überlassen en Räumen, Sonderreinigungen oder Bereit- stellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstal tungstechnik / Bühnenmeister), Technik und technischer Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache mög- lich. Die Leitung des Bürgerhauses Kinderhaus entscheidet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordn ung für das Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Au snahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen von 41 B KI und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezoge- ne politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertretenen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie be- zirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im Bürgerhaus Für kulturelle Veranstaltungen aller Sparten im Rah men des Stadtteilkulturprogramms im Bürgerhaus wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgel t entsprechend der folgenden Über- sicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 225,- € 275,- € Mokido Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 35,- € 50,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora kein Eintritt 275,- € 325,- € mit Eintritt 375,- € 425,- € Mokido 50,- € 75,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austaus ch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und Terminen bis zu 4 Stunden an. Gruppenräume Jahrespausche Funktionsräume* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzungen 50,- € 100,- € bei 14-tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen 25,- € 50,- € bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzungen 12,50 € 25,- € * Kegelbahnen, Schießstand, Werkstätten 4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann bei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtgemäßem Ermessen reduziert werden. 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlosse- ne Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerich tete Veranstaltungen) wird ein regu- läres Basis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Saal Agora Stadtteiltreff Mokido ohne Bühne mit Bühne ohne Bühne mit Bühne Tagesveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 375,- € 425,- € 65,- € 155,- € Abendveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages 475,- € 525,- € 75,- € 165,- € Wochenendveranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 575,- € 625,- € 85,- € 175,- € Auf-/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag: 100,- € 100,- € 35,- € 35,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 85,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € Weitere Räume a. A. Gruppen- und Funktionsräume - 2 Std. > 2 Std. ganztägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinnesraum Bewegungsraum, keine Bestuhlung 5,- € 4,- € 25,- € Billardraum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4,- € 3,- € 20,- € Eltern-Kind-Bereich Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- bad, Terrasse 4,- € 3,- € 20,- € Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,- € 2,50 € 15,- € Kreativ-/Textilraum 3,- € 2,50 € 15,- € Werkstätten* Inkl. Nutzung technische Ausstattung wie Geräte, Maschinen, Brennöfen 5,- € 4,- € 30,- € Schießstand Ballettraum Luftgewehrschießstand, Ballettstan- gen, Spiegel und Vorraum 5,- € 4,- € 30,- € Kegelbahn 1* bis zu 10 Personen 5,- € 4,- € 30,- € Kegelbahn 2* mit Nebenraum, bis zu 20 Personen 6,- € 5,- € 30,- € Kegelbahn 1+2* 10,- € 8,- € 50,- € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden – 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Woche vorh er bei Kleinveranstal- tungen -, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer verpflichtet, das Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im Bür gerhaus Kinderhaus ist die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Bürgerhauses Kinderhaus. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglic h vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am ..... beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2002 verliert damit ihre Gültigkeit.
Hauptvorlage V/0704/2011 mit Anlagen
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DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Vorlagen-Nr.: V/0704/2011 Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: Herr Rave / Frau Behrens-Porzky Ruf: Betrifft Änderung der Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus Beratungsfolge 11.10.2011 Kulturausschuss Vorberatung 22.11.2011 Bezirksvertretung Münster-Nord Vorberatung 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei den Erträ- gen der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung keine Ansatzveränderungen. Begründung: Das Bürgerhaus Kinderhaus als Einrichtung des Kulturamtes der Stadt Münster, im Bereich Stadt- teilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Frei- zeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Die derzeit gülti- ge Entgeltordnung für die Nutzung des Bürgerhauses Kinderhaus wurde am 14.11.2001 mit der Vorlage 738/2001 vom Rat beschlossen und ist seit 01.01.2002 in Kraft. Seitdem haben sich in den vergangenen Jahren einige Rahmenbedingungen deutlich verändert, die zu Konsequenzen in den räumlichen Nutzungsmöglichkeiten und finanziellen Aufwendungen führen: 1. Änderung der Raumsituation: o Seit 2008 stehen, aufgrund des Einzugs der Bezirksverwaltung Nord in das Gebäu- de, bisher vom Bürgerhaus Kinderhaus genutzte Räume, nicht mehr für stadtteilkul- turelle Angebote zur Verfügung. Darunter der zweitgrößte Raum des Hauses, der sogenannte Clubraum. 492-4151 / -4152 E-Mail: Rave@stadt-muenster.de Datum: 13.09.2011 V/0704/2011 - 2 - o Die ehemalige Galerie (Sinnesraum) wurde für stadtteilkulturelle Angebote er- schlossen (Sanierung; Nutzung als Dauerausstellungsraum für Kükelhaus-Exponate beendet). o Die vier Kegelbahnen wurden durch erforderliche Sanierungsmaßnahmen und den sicherheitsrelevanten Bedarf an Lagerkapazitäten für Veranstaltungsequipment (Bühnenelemente, Tische etc.) auf zwei reduziert, wobei der Raumzuschnitt einer Kegelbahn erweitert wurde. o Der Rückbereich des Stadtteiltreffs Mokido wurde saniert und in eine Spülküche (gehörig zum Mokido) und einen Kreativraum unterteilt. 2. Sicherheitsauflagen (neue Versammlungsstättenverordnung) o Die Auflagen der aktuellen Versammlungsstättenverordnung führen u. a. dazu, dass für die Vorbereitung und Durchführung von (Groß-)veranstaltungen die Anwesenheit von speziell geschultem Personal erforderlich ist. Dadurch erhöhen sich die perso- nalbedingten Kosten für Veranstaltungen. Mit der neuen Entgeltordnung wird eine Anpassung an die geänderte (reduzierte) räumliche Situa- tion im Bürgerhaus, sowie die verschärften Si cherheitsauflagen für Versammlungsstätten vorge- nommen. Zugleich soll eine höhere Nutzerfreundlichkeit (Transparenz der Kosten) sowie eine noch differenziertere Erfassung und einer der konkreten Nutzung entsprechenden Entgeltberechnung erzielt werden. Durch eine entsprechende Staffelung der Preisstrukturen wird die Priorisierung von Veranstaltungen und Angeboten im Sinne des Profils des Hauses („für den Stadtteil, aus dem Stadtteil) noch deutlicher abgebildet und geschärft, um auch damit die reduzierten Raumkapazitä- ten optimal belegen zu können. Die Erfahrungen mit der Entgeltordnung vom 14.11.2001 verweisen zudem auf zwei zentrale Schwächen für den Nutzer, denen mit der neuen Entgeltordnung entgegengewirkt wird. Zum einen ergab sich durch den gesonderten Ansatz der zunächst nicht bezifferbaren, jeweils „nach tatsächlichem Aufwand“ berechneten Nebenkosten, eine erschwerte Kostenkalkulation für den Nutzer. Die Nebenkosten sind in der Regel höher als die eigentlichen Raummieten. Zum an- deren hat sich die Möglichkeit der „Abschlussrechnung“ (§ 6.1. Entgeltordnung vom 01.01.2002) als nicht praktikabel erwiesen. Die zentralen Änderungen gegenüber der Entgeltordnung vom 14.11.2001 stellen sich wie folgt dar: 1. Aktualisierte und differenzierte Kostenberechnung o Das aktuelle Raumkontingent (s. o.) wurde in die Entgeltordnung eingearbeitet, wo- bei Raumgröße, -ausstattung und Nutzungsmöglichkeiten differenzierter betrachtet und die Raumnutzungsentgelte dementsprechend an die Nutzungsmöglichkeiten angepasst sind. o Funktionsräume wie z.B. Kegelbahnen oder Werkstätten sind aufgrund der zur Ver- fügung stehenden technischen Ausstattung kostenintensiver in der Unterhaltung als einfache Gruppenräume und werden daher in der neuen Entgeltordnung separat ausgewiesen. o Die Nutzung von Funktionsräumen (z.B. Kegelbahnen) macht eine umfangreiche Einweisung in die technischen Ausstattungen erforderlich. Bei einmaliger Nutzung ist der Personalaufwand unverhältnismäßig hoch. Dem wird in der Entgeltordnung Rechnung getragen. 2. Nutzerfreundlichkeit durch vereinfachte Kostenkalkulation: o Für (Groß-)Veranstaltungen wurde die Aufteilung in Raumnutzungsentgelte und (nachträglich berechnete) Nebenkosten zugunsten eines pauschalierten Basis- Nutzungsentgeltes aufgegeben, da seitens der Nutzerinnen und Nutzer eine verein- fachte Kostenkalkulation gewünscht wurde. Das Basis-Nutzungsentgelt fasst alle Kosten für die Raumnutzung inklusiver nicht verhandelbarer Nebenkosten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung, Veranstaltungsbetreuung etc.) zusammen. V/0704/2011 - 3 - V/0704/2011 Darüber hinaus werden nur noch anfallende (z.B. Sonderreinigung aufgrund grober Verunreinigung) oder vereinbarte (z.B. Aufbau der Bestuhlung) Zusatzleistungen in Rechnung gestellt. o Mit der alten Entgeltordnung wurde Veranstaltern, die Möglichkeit gegeben, durch eine Abschlussrechnung nachzuweisen, dass die Veranstaltung trotz Eintrittsgel- dern nicht der Gewinnerzielung diente und somit nur ein reduziertes Raumnut- zungsentgelt erhoben werden musste. Diese Regelung wird ersatzlos gestrichen, da sie sich in der Praxis nicht bewährte. In der Regel war es den Veranstaltern nicht möglich eine nachvollziehbare und überprüfbare Abrechnung zeitnah vorzulegen und der daraus resultierende Verwaltungsaufwand war für beide Seiten unange- messen hoch. 3. Optimierte Preisstaffelung: o In der neuen Entgeltordnung wird die klare Priorisierung von Angeboten gemäß der Konzeption des Hauses durch entsprechend gestaffelte Preise abgebildet. Veran- staltungen von Akteuren des Stadtteils oder im Interesse des Stadtteils werden ge- genüber anderen, z.B. rein kommerziellen, Veranstaltungen bevorzugt behandelt. o Von selbstlos tätigen Gruppen und Vereinen des Stadtteils, die regelmäßig Räume im Bürgerhaus Kinderhaus zu Übungszwecken oder zum Austausch nutzen, sollen zukünftig geringe Jahrespauschalen erhoben werden. Vor dem Hintergrund der knappen Raumressourcen soll damit die Ernsthaftigkeit und Verbindlichkeit der Be- legung gesichert werden. o Die Nutzung der Räume des Bürgerhauses für private (Groß-)Veranstaltungen be- einträchtigt die Nutzung entsprechend der grundlegenden Zielsetzung des Hauses. Die räumliche Situation ermöglicht keine parallele Nutzung der zwei Veranstaltungs- räume des Hauses (Agora - großer Saal - und Mokido - Stadtteiltreff/Studiobühne-). Eine private Nutzung steht daher grundsätzlich in Konkurrenz zur Durchführung ei- ner öffentlichen, allgemein zugänglichen Veranstaltung. Außerdem wurde das An- gebot für private Veranstaltungen, insbesondere Familienfeiern, im Stadtteil ausge- weitet. Inzwischen bieten u. a. auch Amt 51 Räume des WUDDI und der internatio- naler Kulturverein Atrium seine Räumlichkeiten für Feiern an. Aus diesem Grund sollen zukünftig Räume für private (Fest-)veranstaltungen nur noch in Ausnahmefäl- len vergeben werden. Die neue Entgeltordnung ermöglicht es, im Sinne der Nutzerfreundlichkeit, die Entgelte verlässli- cher und leichter zu kalkulieren sowie differenzierter und nutzungsspezifischer zu erheben. Den veränderten und verschärften Raumkontingenten sowie finanziellen Auflagen wird mit einer - im Sinne der Konzeption des Hauses - profilierten Preisstaffelung begegnet. Dabei wurde teilweise eine moderate, nutzungsabhängige Anhebung der Raumnutzungsentgelte eingearbeitet. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlagen: - Entgeltordnung neu - „Lesehilfe“ / Beispielrechnungen - Entgeltordnung alt (14.11.2001) Anlage 1 zur V/0704/2011 Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus vom 01.01.2012 § 1 Nutzungszweck Das Bürgerhaus Kinderhaus als Einrichtung des Kultu ramtes der Stadt Münster, im Bereich Stadt- teilkultur, ist ein Forum für Kunst und Kultur, ein Ort der Begegnung und Kommunikation, der Frei- zeitgestaltung und des bürgerschaftlichen Engagements im Stadtteil Kinderhaus. Das Stadtteilkulturzentrum arbeitet vereins- und in stitutionsübergreifend nach der Prämisse "Mit dem Stadtteil, für den Stadtteil". Es initiiert, fö rdert und vernetzt Aktivitäten im Stadtteil, ermögl icht, koordiniert und präsentiert kulturelle Angebote für den Stadtteil und integriert kulturelle Angebote in die Lebenswelt der Menschen (aufsuchende Kulturarbeit). Die Kooperation Aktiver und die Vernetzung der Ress ourcen auf Stadtteilebene fördern Lebens- qualität und Stadtteilidentität, Engagement und Eig eninitiative, eine vielgestaltige kulturelle Infra- struktur und eine zukunftsfähige Stadtteilgesellschaft. Das Angebot richtet sich an alle Menschen ohne Ansehen von Alter, Geschlecht, Religion, Bildung, sozialer, ethnischer und kultureller Herkunft. Der Arbeitsansatz ist generationsübergreifend, inter- kulturell und integrativ und ermöglicht eine Teilha be als Rezipient (Konsument) und als Akteur (Produzent). Die dem Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) zugeordneten Räume und Einrichtungen stehen vorran- gig für stadtteilkulturelle Veranstaltungen wie The ater, Tanztheater, Kleinkunst, Konzerte, Ausstel- lungen und Angebote der musisch-kulturellen Bildung zur Verfügung. Darüber hinaus werden die Räume für Weiterbildungsangebote wie Kurse, Worksho ps, Vorträge und öffentlich zugängliche stadtteilbezogene Zusammenkünfte von Gruppen, Verei nen und Institutionen vergeben. Nachran- gig behandelt werden zugangsbeschränkte oder geschl ossene Veranstaltungen, Veranstaltungen und Angebote ohne Stadtteilbezug und Veranstaltunge n, die vor allem der Gewinnerzielung die- nen. Eine Raumvergabe zu privaten Zwecken ist in der Regel nicht vorgesehen. Die Räume und Einrichtungen werden entsprechend o. g. Vorgaben für eigene Veranstaltungen des Bürgerhauses, Kooperationsveranstaltungen und Veranstaltungen Dritter genutzt. § 2 Allgemeine Bestimmungen Im Basis-Nutzungsentgelt ist die Nutzung des Raumes / der Räume inkl. aller Nebenkosten bei normaler Nutzung enthalten (Strom, Wasser, Heizung, Lüftung, Reinigung etc.) sowie bei der Ago- ra zusätzlich die Anwesenheit einer sachkundigen Au fsichtsperson im erforderlichen Umfang. Zu- satzleistungen wie Auf- und Umbau in den überlassen en Räumen, Sonderreinigungen oder Bereit- stellung von Personal (z.B. Fachkraft für Veranstal tungstechnik / Bühnenmeister), Technik und technischer Betreuung werden zusätzlich berechnet. Eigenleistungen sind nach Absprache mög- lich. Die Leitung des Bürgerhauses Kinderhaus entscheidet über die Überlassung von Räumen und legt die Entgelte für die Nutzung anhand der Entgeltordn ung für das Bürgerhaus Kinderhaus nach pflichtgemäßem Ermessen fest. In zu begründenden Au snahmefällen können Entgelte nach pflichtgemäßem Ermessen ermäßigt oder erlassen werden. § 3 Eigene Veranstaltungen und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen Die Nutzung von Räumen für Veranstaltungen von 41 B KI und Veranstaltungen in Kooperation mit Anderen ist kostenfrei. § 4 Veranstaltungen Dritter 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Verans taltungen Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezoge- ne politische Veranstaltungen der in der BV Nord vertretenen Parteien und bezirksbezoge- ne Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bür- gerinitiativen und Gruppen wird kein Basis-Nutzungsentgelt erhoben. 4.2 Stadtteilbezogene Veranstaltungen "Mit dem Stad tteil, für den Stadtteil" 4.2.1 Kulturelle Veranstaltungen im Rahmen des Stad tteilkulturprogramms im Bürgerhaus Für kulturelle Veranstaltungen aller Sparten im Rah men des Stadtteilkulturprogramms im Bürgerhaus wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgel t entsprechend der folgenden Über- sicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 225,- € 275,- € Mokido Eintritt bis zu 2,- € frei frei Eintritt mehr als 2,- € 35,- € 50,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.2 Feste und Feiern von Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord Für zugangsoffene Feste und Feiern von gemeinwesenorientierten Gruppen und Vereinen aus dem Bezirk Münster Nord wird ein ermäßigtes Basis-Nutzungsentgelt entsprechend der folgenden Übersicht erhoben. ohne Bühne mit Bühne Agora kein Eintritt 275,- € 325,- € mit Eintritt 375,- € 425,- € Mokido 50,- € 75,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 35,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Caféteria, Sinnesraum je 10,- € Weitere Räume a. A. 4.2.3 Jahrespauschale für Gruppen und Vereine des S tadtteils Für regelmäßige Nutzung von Räumen durch selbstlos tätige Institutionen, Gruppen und Vereine des Stadtteils zu Übungszwecken und Austaus ch ohne Eintritt/Kostenumlage wird ein Jahresentgelt erhoben. Berechnungsgrundlage ist das Kalenderjahr. Die Entgelte fallen pro Raum und Terminen bis zu 4 Stunden an. Gruppenräume Jahrespausche Funktionsräume* Jahrespauschale bei wöchentlicher Nutzung bzw. bis zu 52 Nutzungen 50,- € 100,- € bei 14-tägiger Nutzung bzw. bis zu 26 Nutzungen 25,- € 50,- € bei monatlicher Nutzung bzw. bis zu 12 Nutzungen 12,50 € 25,- € * Kegelbahnen, Schießstand, Werkstätten 4.2.4 Private Festveranstaltungen und Familienfeier n von Einwohnern und Einwohnerinnen mit Wohnsitz im Bezirk Münster-Nord wird ein Basis- Nutzungsentgelt gemäß 4.2.2 erhoben. Dieses kann bei Vorlage eines Münsterpasses um 80% oder eines Wohngeldbescheides um 30% nach pflichtgemäßem Ermessen reduziert werden. 4.3 Sonstige Veranstaltungen Für alle weiteren Veranstaltungen (u. a. Veranstalt ungen ohne Stadtteilbezug, geschlosse- ne Veranstaltungen, Tagungen, kommerziell ausgerich tete Veranstaltungen) wird ein regu- läres Basis-Nutzungsentgelt entsprechend den folgenden Übersichten erhoben. Agora und Mokido Saal Agora Stadtteiltreff Mokido ohne Bühne mit Bühne ohne Bühne mit Bühne Tagesveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 9:00 und 18:00 Uhr 375,- € 425,- € 65,- € 155,- € Abendveranstaltung Werktags (Montag-Donnerstag) zwischen 18:00 und 1:00 Uhr des Folgetages 475,- € 525,- € 75,- € 165,- € Wochenendveranstaltung Freitag, Samstag oder Sonntag ganztägig bis 1:00 Uhr des Folgetages 575,- € 625,- € 85,- € 175,- € Auf-/Abbau, Proben etc. pro weiterer Tag: 100,- € 100,- € 35,- € 35,- € Mitnutzung weiterer Veranstaltungsräume zusätzlich: Mokido inkl. Kühlraum 85,- € Bedarfsküche inkl. Spülmaschinen und Geschirr 30,- € Billardraum, Cafeteria, Sinnesraum je 20,- € Weitere Räume a. A. Gruppen- und Funktionsräume - 2 Std. > 2 Std. ganztägig pro Std. pro Std. pro Tag Sinnesraum Bewegungsraum, keine Bestuhlung 5,- € 4,- € 25,- € Billardraum Cafeteria Gruppenräume für ca. 20 Personen, Tische und Stühle 4,- € 3,- € 20,- € Eltern-Kind-Bereich Spielraum, Kinderstühle, Bällchen- bad, Terrasse 4,- € 3,- € 20,- € Bewegungsraum keine Bestuhlung 3,- € 2,50 € 15,- € Kreativ-/Textilraum 3,- € 2,50 € 15,- € Werkstätten* Inkl. Nutzung technische Ausstattung wie Geräte, Maschinen, Brennöfen 5,- € 4,- € 30,- € Schießstand Ballettraum Luftgewehrschießstand, Ballettstan- gen, Spiegel und Vorraum 5,- € 4,- € 30,- € Kegelbahn 1* bis zu 10 Personen 5,- € 4,- € 30,- € Kegelbahn 2* mit Nebenraum, bis zu 20 Personen 6,- € 5,- € 30,- € Kegelbahn 1+2* 10,- € 8,- € 50,- € * bei einmaliger Nutzung verdoppelt sich das jeweilige Nutzungsentgelt § 5 Sonstige Bestimmungen 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden, zu berechnen. 5.2 Ändern sich die dem Vertrag zugrunde liegenden Voraussetzungen, ist der Vertragsnehmer verpflichtet, das Bürgerhaus Kinderhaus (41 BKI) umgehend zu informieren. 5.3 Voraussetzung für die Nutzung von Räumen im Bür gerhaus Kinderhaus ist die Beachtung der Betriebs- und Nutzungsordnung des Bürgerhauses Kinderhaus. 5.4. Das Raumnutzungsentgelt ist bis zum vertraglic h vereinbarten Termin zu zahlen, spätestens jedoch vor Nutzungsbeginn § 6 Inkrafttreten Die vom Rat der Stadt Münster auf seiner Sitzung am ..... beschlossene Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. Die Entgeltordnung vom 01.01.2002 verliert damit ihre Gültigkeit. 1 Anlage 2 zur V/0704/2011 Änderungen der Entgeltordnung 2012 für das Bürgerha us Kinderhaus gegenüber der Entgeltordnung von 2002 am Beispiel typischer Veranstaltungen Entgeltordnung 2002 § 1 => Entgeltordnung 2012 § 3 und § 4.1 Keine Veränderung •• •• Kooperations- und Eigenveranstaltungen (bleiben kostenfrei) •• •• Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusamm enkünfte und bezirksbezogene politische Ver- anstaltungen der in der BV Nord vertretenen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen Entgeltordnung 2002 § 2.1 => Entgeltordnung 2012 § 4.1 Keine Veränderung •• •• Bezirksbezogene öffentliche Angebote (nicht Feste) oder Angebote von Trägern aus dem Bezirk Münster Nord sind in § 4.1 der neuen Entgeltordnung eingeflossen (s. o.), dadurch i. d. R. keine Mehrkosten Entgeltordnung 2002 § 2.2 => ggf. Entgeltordnung 2012 § 4.2.3 Geringfügige Veränderung im Einzelfall möglich •• •• Bezirksbezogene zugangsbeschränkte oder geschlossene Angebote (nicht Feste) oder Angebote von Trägern aus dem Bezirk Münster Nord (i. d. R. Vereinssitzungen) über §4.2.3 abgedeckt. Andere müssen ggf. im Einzelfall betrachtet werden Entgeltordnung 2002 § 2.3 => Entgeltordnung 2012 § 4.2.1 (Stadtteilkulturelle Veranstaltungen) Sinkendes Nutzungsentgelt •• •• Stadtteilkulturelle Veranstaltung (Beispiel) a) Konzertabend mit Eintritt über 2,00 €: (bisher) Raumentgelt Agora 130,00 € Raumentgelt Mokido 50,00 € Nebenkosten geschätzt 117,50 € Veranstaltungsbetreuung, einfach (ca.) 100,00 € GESAMT 397,50 € (neu) Basis-Nutzungsentgelt Agora mit Bühne (§ 4.2. 1) 275,00 € Mokido (§ 4.2.1 Mitnutzung weit. Räume) 35,00 € GESAMT 310,00 € Entgeltordnung 2002 § 2.3 => Entgeltordnung 2012 § 4.3 (Sonstige Veranstaltungen) Geringe Veränderungen (+/-) der Raumnutzungsentgelte bei Kursen, privaten Kegelgruppen etc. durch Anpassung an aktuelle Raumsituation •• •• Sinkendes Nutzungsentgelt (Beispiele) a) Nutzung der Cafeteria für Kurse (z.B. Sprachkurs e): bisher 5,00 €/Std., zukünftig 3,00 € - 4,00 €/Std,, Ersparnis ab 20% b) Nutzung der Kegelbahnen durch private regelmäßige Kegelgruppen (über 2 Stunden Nutzungszeit pro Termin) bisher 5,00 €/Std. zukünftig 4,00 €/Std., Ersparnis 20% •• •• gleichbleibendes Nutzungsentgelt (Beispiele) a) Nutzung des Sinnesraums für Sport- und Bewegungs angebote Für den Sinnesraum wurden bereits nach der Sanierung des Raums und der dadurch möglichen er- heblich erweiterten Nutzung nach "pflichtgemäßem Ermessen" das nun aufgeführte Entgelt von 5,00 € berechnet. b) Nutzung der Kegelbahnen durch private regelmäßige Kegelgruppen (unter 2 Stunden Nutzungszeit pro Termin) (5,00 €) 2 •• •• Mehrkosten a) Nutzung des Billardraums für Kurse (z. B. Sprach kurse) der Raum wurde aufgrund seiner Ausstattung und Lage der Cafeteria angeglichen, bisher 2,50 €/Std., zukünftig 3,00 € - 4,00 €/Std., Mehrkosten ab 20% NEU: in Entgeltordnung 2002 nicht vorhanden => Entgeltordnung 2012 § 4.2.3 Jahrespauschalen •• •• Mehrkosten regelmäßige Nutzungen von Vereinen und Gruppen des Stadtteils für Treffen und Zusammenkünfte durch Jahrespauschalen (§ 4.2.3) (Beispiele): a) Beispiel Türkischer Literaturabend (1 x wöchentl ich, 3,5 Stunden, Gruppenraum), zukünftig 0,28 € pro Stunde b) Beispiel Schützenbruderschaft St. Josef (1 x wöc hentlich, 3 Stunden, Funktionsraum Schießstand) zukünftig 0,64 € pro Stunde NEU: in Entgeltordnung 2002 nicht vorhanden => Entgeltordnung 2012 § 4.3 (Verdopplung des Nut- zungsentgelts bei Einmalnutzung von Funktionsräumen) •• •• Mehrkosten Einmalnutzung der Kegelbahn (i. d. R. private Feiern): bisher 5,00 €/Std. zukünftig 10,00 €/Std. Entgeltordnung 2002 §3.1 => Entgeltordnung 2012 § 4.2.2 Sinkendes Nutzungsentgelt •• •• Festveranstaltung aus dem Stadtteil (Beispiel) a) Tanzfest eines Vereins aus dem Stadtteil ohne Ein tritt: (bisher) Raumentgelt Agora 130,00 € Raumentgelt Mokido 50,00 € Nebenkosten geschätzt 200,00 € Veranstaltungsbetreuung, einfach (ca.) 100,00 € GESAMT 480,00 € (neu) Basis-Nutzungsentgelt Agora o. Bühne (§ 4.2.2 ) 275,00 € Mokido (§ 4.2.2.Mitnutzung weiterer Räume) 35,00 € GESAMT 310,00 € Entgeltordnung 2002 § 3.2 => Entgeltordnung 2012 § 4.2.4 Keine Veränderung •• •• Familienfeste und Feiern Entgeltordnung 2002 § 3.3 => Entgeltordnung 2012 § 4.3 Mehrkosten •• •• Veranstaltungen ohne vordergründigen Stadtteilbezug (Beispiel) a) Persisches Neujahrsfest mit Eintritt über 2,00 € und Besuchern aus Münster und der Region am Wochenende (bisher) Raumentgelt Agora 130,00 € Raumentgelt Mokido 50,00 € Nebenkosten (geschätzt) 200,00 € Veranstaltungsbetreuung, qualifiziert 300,00 € Veranstaltung mit (aufwändiger) Bühnentechnik GESAMT 680,00 € (neu) Basis-Nutzungsentgelt Agora mit Bühne (§ 4.3 Wochenendveranstaltung) 625,00 € Mokido (§ 4.3 Mitnutzung weiterer Räume) 85,00 € GESAMT 710,00 € Anlage 3 zur V/0704/2011
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0704/2011/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Kulturamt Betrifft Änderung der Entgeltordnung für das Bürgerhaus Kinderhaus Beratungsfolge 14.12.2011 Hauptausschuss Vorberatung 14.12.2011 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung (Anlage dieser Ergänzungsvorlage V/0704/2011/1) wird zuge- stimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung werden zusätzliche Erträge erwartet, die aber zu keiner haushaltsmäßigen Ertragserhöhung führen werden. Grund dafür ist, dass die bisher planmäßig erwarteten Erträge aus der Nutzung der Räumlichkeiten des Begegnungszentrums Meerwiese in der Vergangenheit nicht vollständig realisiert werden konnten. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster-Nord und der Kulturausschuss beschlossen einstimmig, dem Rat die Beschlussfassung der Vorlage in der geänderten Fassung zu empfehlen: „I. Sachentscheidung: Der beigefügten Entgeltordnung wird mit folgenden Änderungen: § 4, Veranstaltungen Dritter Abs. 4.1 Stadtteilbezogene gemeinwesenorientierte Veran- staltungen: Für Veranstaltungen der BV Nord, bezirksbezogene Zusammenkünfte und bezirksbezogene politische Veranstaltungen der in der BV Nord und der im Rat vertrete- nen Parteien und bezirksbezogene Informationsveranstaltungen der Stadtverwaltung Münster sowie bezirksbezogener Bürgerinitiativen und Gruppen wird kein Basis- Nutzungsentgelt erhoben. Vorlagen-Nr.: V/0704/2011/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Wistokat Ruf: 492 41 04 E-Mail: Wistokat@stadt-muenster.de Datum: 29.11.2011 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0704/2011/1 § 5 Sonstige Bestimmungen, 5.1 Das Bürgerhaus behält sich vor, Raumnutzungen, die nicht rechtzeitig abgesagt wurden - 2 Wochen vorher bei Großveranstaltungen, 1 Wo- che vorher bei Kleinveranstaltungen -, zu berechnen. zugestimmt. Die Entgeltordnung tritt am 01.01.2012 in Kraft. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Änderung der Entgeltordnung ergeben sich im städtischen Haushaltsplan bei den Erträgen der Produktgruppe 0401 „Kulturmanagement/Kulturförderung keine Ansatz- veränderungen.“ Aus Sicht der Verwaltung bestehen keine Bedenken, die Entgeltordnung entsprechend zu ergän- zen. I. V. gez. Dr. Hanke Stadträtin Anlage: - Entgeltordnung neu
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kinderhaus
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0704/2011/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.11.2011
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37