Mandari Insight

1630/2023

Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe"

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 26.01.2024

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 06.05.2024, TOP 10.6

Anlage 1 Förderbereich ASC

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 16.01.2024

· application/pdf

Ansehen

Anlage 3 Auszug Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage Rat

· application/pdf

Ansehen

Anlage 1 Förderbereich ASC

10204 Zeichen

1 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Förderbereich 
 
Aufsuchendes 
Suchtclearing (ASC) 
 
 
 
 
 
 
 
 
Gesundheitsamt der Stadt Köln

2 
 
Förderbereich Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 
 
Ausgangslage 
Im Kölner Stadtbild werden  verschiedene öffentliche Plätze als Szenetreffpunkte von 
Konsument*innen illegaler Drogen frequentiert. Diese Plätze im öffentlichen Raum dienen 
einerseits als Treffpunkte und Aufenthaltsorte, andererseits dem Umschlag und Konsum 
illegaler Drogen. Der öff entliche Drogenkonsum geht häufig einher mit Verelendung der 
Konsumierenden, Verschmutzungen des öffentlichen Raumes und Belastung der 
Anwohnenden. Diese Situation führt zu einer hohen Beschwerdelage. 
Bei Konflikten in der Nutzung des öffentlichen Raums durch die Drogenszene kommen neben 
den Angeboten des Suchthilfesystems auch repressive Maßnahmen durch die Ordnungsbe -
hörden zum Einsatz. Häufige Folge rein repressiver Maßnahmen ist die Verdrängung der Be-
troffenen und führt selten zu einer gezielten Vermittlung ins Hilfesystem, sondern zu einer Ver-
lagerung an andere Orte.  
Aufgrund der beschriebenen Ausgangslage hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die ord -
nungspolitischen Maßnahmen durch aufsuchende Straßensozialarbeit zu ergänzen. Dadurch 
stehen den Träger*innen 4,6 Stellen für das ASC in den drei Szenestandorten Hauptbahnhof, 
Wiener Platz und Kalk zur Verfügung. Die Förderung dieser 4,6 Stellen ist Gegenstand des 
Förderbereichs Aufsuchendes Suchtclearung (ASC). 
 
1. Zielsetzung des Förderbereiches 
Einen ersten Schritt für Erreichung des strategischen Ziels „Integration vulnerabler Gruppen in 
die Kölner Stadtgesellschaft“ leistet in Bezug auf Konsument*innen illegaler Drogen im 
öffentlichen Raum das Aufsuchende Suchtclearing ( ASC). Mit Hilfe aufsuchender 
Straßensozialarbeit sollen die Drogenkonsument*innen im öffentlichen Raum an das 
Suchthilfesystem angebunden werden. Dazu wird ohne Voraussetzungen niedrigschwellig 
Kontakt zu den drogenkonsumierenden Menschen im öffentlichen R aum aufgenommen und 
die individuelle Situation bewertet, Hilfebedarfe geklärt und im Folgenden 
Anbindungsmöglichkeiten abgewogen (Clearing). Die Kontaktaufnahme erfolgt auf 
Szeneplätzen im öffentlichen Raum, aber auch infolge von Meldungen der Ordnungsbehörden 
und des Hilfesystems. Für in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln inhaftierte Kölner*innen mit 
einer Suchterkrankung nimmt der Sozialdienst der JVA den Kontakt zur ASC-Koordination auf 
zur Unterstützung bei der Überleitung von Haftentlassenen ins Hilfesystem. Das Clearing und 
die Anbindung an das Suchthilfesystem kann eine Begleitung der Klient*innen zu Terminen 
erforderlich machen. 
Die Drogenszene in Köln unterliegt andauernden Veränderungen, die von den ASC -
Mitarbeitenden beobachtet und in die versch iedenen Netzwerke getragen werden. Die 
Beobachtung der Szene ermöglicht es dem Hilfesystem und den Ordnungsbehörden auf 
Veränderungen reagieren zu können. 
Aufenthalt von Drogenkonsument*innen im öffentlichen Raum, Konsum von Drogen im 
öffentlichen Raum und  mit dem Drogenkonsum einhergehender Verelendung, 
gesundheitlicher Gefährdung und Verunreinigungen führen häufig zu Beschwerden. Aus 
diesem Grund klärt das ASC die Beschwerdelage durch Kontaktaufnahme zum*r

3 
 
Beschwerdeführenden und der Vermittlung zu den zu ständigen Akteuren. Flankiert wird dies 
durch Verknüpfung von gezielten Maßnahmen von und in Zusammenarbeit mit der Polizei und 
dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. 
Neben dem klient*innenbezogenen Ziel der Integration in die Stadtgesellschaft unterstützt das 
ASC bei der Lösung von Konflikten im öffentlichen Raum. 
 
2. Leistungsanforderungen des Förderbereiches 
Aufgaben  
Die Straßensozialarbeiter*innen des ASC sind bedarfsorientiert im gesamten Kölner Stadt -
gebiet unterwegs. Schwerpunkte bilden die S zenetreffpunkte der illegalen Drogenszene im 
öffentlichen Raum. Es handelt sich dabei vorrangig um die Szenetreffpunkte am 
Hauptbahnhof, Wiener Platz und in Kalk. Die Entwicklung der Szeneplätze wird fortlaufend 
beobachtet, um flexibel auf Veränd erungen reagieren zu können. Weiterer Einsatzort ist die 
JVA Köln.  
Entsprechend den Szenetreffpunkten besteht das ASC aus Teams in verschiedenen 
Sozialräumen unter Koordination des Gesundheitsamtes (Aufgaben siehe auch Konzept).  
Die drei in dem Förderbereich enthaltenden ASC-Teams sind folgende:  
a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz) 
b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln 
c. Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostheim) 
Bei Bedarf können die Teams punktuell auch in anderen Stadtteilen eingesetzt werden.  
Die Bewerber*innen können sich für ei n bis drei ASC -Teams und deren entsprechenden 
Einsatzorte bewerben.  
 
Leistungsanforderungen 
1. Der Träger hat möglichst Erfahrungen im Bereich der Straßensozialarbeit und/oder der 
niedrigschwelligen Suchthilfe. 
2. Die Mitarbeitenden nehmen aufsuchend und niedrigschwellig Kontakt zur Zielgruppe auf. 
3. Die Mitarbeitenden beraten und vermitteln die Zielgruppe in das Hilfesystem. 
4. Die Mitarbeitenden beobachten regelmäßig die Drogenszene im Kölner Stadtgebiet. 
5. Die Mitarbeitenden wirken aktiv an der Klärung von Beschwerden mit (Beschwerde -
management). 
6. Die Mitarbeitenden erklären sich bereit, konstruktiv mit den Ordnungspartnern 
(Ordnungsdienst der Stadt Köln, Polizei, Staatsanwaltschaft) zusammenzuarbeiten. 
7. Die Kooperationen im Hilfesystem nimmt eine zentrale Rolle ein. Es ist mit allen relevanten 
Angeboten und Akteuren im Hilfesystem zu kooperieren. 
8. Die Mitarbeitenden müssen über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und 
persönlichen Kompetenzen verfügen.  
9. Der Einsatzzeitraum des ASC orientiert sich an de n Öffnungszeiten des 
Drogenhilfesystems und liegt bedarfsangemessen von Montag bis Freitag innerhalb des 
Zeitraumes von 8 bis 20 Uhr (2 Schicht-Betrieb). 
10. 75 % der Arbeitszeit erfolgt in Präsenz an den Aufenthaltsorten der Drogenszene im 
öffentlichen Raum b zw. der JVA Köln. Weitere Aufgaben sind die Begleitungen zu

4 
 
Terminen bei Behörden und Hilfsangeboten sowie die Unterstützung bei Behörden -
angelegenheiten (Hilfe bei Anträgen usw.). 
11. Die Mitarbeitenden der ASC -Teams nehmen an den wöchentlichen Besprechungen mit 
der ASC-Koordination teil. 
12. Die Daten zur Erstellung des Sachberichts durch die ASC -Koordination entsprechen der 
Vorlage des Gesundheitsamtes und werden monatlich bis zum 3. eines Monats an die 
ASC-Koordination übermittelt. 
13. Das Angebot des Trägers erfül lt die Anforderungen des ASC -Konzeptes. Das ASC -
Konzept ist die Grundlage der ASC-Tätigkeit. Damit entfällt ein zusätzliches Konzept durch 
den Träger. 
 
3. Finanzvolumen 
Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung im Sinne der städtische Förderrichtline. 
Für die drei ASC -Teams der jeweiligen Einsatzorte stehen folgende Vollzeitäquivalente 
(VZÄ) aufsuchender Straßensozialarbeit ab dem 01.01.2024 zur Verfügung: 
a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz) 
Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,8 VZÄ Soziale 
Arbeit (S12) 
 
b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln 
Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,8 VZÄ Soziale 
Arbeit (S12) 
 
c.  Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostmerheim)  
Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,0 VZÄ Soziale 
Arbeit (S12) 
 
Die Stellen (VZÄ) werden beim jeweiligen Träger eingerichtet. Das Budget berechnet sich mit 
derzeitigen Personalkosten in Höhe von 78.100 € pro VZÄ und stellt den Höchstbetrag der 
Förderung dar. 
 
Es werden weder Verwaltungsgemeinkosten noch Arbeitsplatzkosten gefördert. Diese Kosten 
stellen den von den Trägern zu erbringenden Eigenanteil dar.  
 
Verwendungsnachweis 
Der Verwendungsnachweis ist Teil der Rechnungslegung und dient der Überwachung der 
ordnungsgemäßen Mittelverwendung und der Wirkungskontrolle. Der Verwendungsnachweis 
wir unter der Berücksichtigung der Förderrichtlinie der Stadt Köln erstellt. 
 
4. Art und Dauer der Förderung 
Um die Ziele des ASC zu erreichen, werden die einzelnen Fördermaßnahmen bedarfsgerecht 
eingerichtet. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet.  Nach 1,5 Jahren erfolgt eine 
Auswertung durch das Gesundheitsamt. Eine Verlängerung der Förd erung ist unter 
bestimmten Voraussetzungen möglich.

5 
 
Für das „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt 
Köln in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 
 
5. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen 
Zur stadtweiten einheitlichen und fachlichen Steuerung der Ziele des ASC wurden mit dem 
ASC-Konzept Standards festgehalten, die sicherstellen, dass die verschiedenen ASC -Teams 
nach gleichen Grundsätzen tätig sind. Die Standards dienen als einheitliche 
Aufgabenbeschreibung des ASC. Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind folgende: 
 
a. Sachberichte 
Der Sachbericht für das Gesundheitsamt wird durch die ASC -Koordination erstellt. Dafür 
werden die Ergebnisse der Arbeit, z.B. Kontakte und Vermittlungen von Klient*innen des ASC, 
in einem standardisierten Verfahren dokumentiert und ausgewertet. Die ASC -Mitarbeitenden 
sammeln die Daten und übermitteln sie monatlich zu einem definierten Termin der ASC -
Koordination. . 
 
Ergebnisse:  
 Pro VZÄ finden monatlich mindestens 200 Kontaktaufnahmen im öffentlichen Raum 
statt. 
 Pro VZÄ finden monatlich mindestens 60 Kurzberatungen zur Ermittlung des 
Hilfebedarfs im öffentlichen Raum statt 
 Es finden regelmäßige Beobachtungen zu Veränderungen der Szene statt, die in den 
wöchentlichen Teamsitzungen thematisiert werden 
 100% der Beschwerden werden angenommen und bearbeitet 
Wirkungen 
 Pro VZÄ finden monatlich mindestens 10 Vermittlungen in das Hilfesystem statt 
 Die ASC-Koordination transportiert die Beobachtungen der Szeneentwicklung in die 
entsprechenden Gremien 
 Bei 100% der Beschwerden erfolgt eine lösungsorientierte Beschwerdereaktion. 
 
b. Qualitätsgespräche (Wirksamkeitsdialog) 
Der Sachbericht bildet die Grundlage für das jährlich stattfindende Qualitätsgespräch zwischen 
dem Gesundheitsamt und dem Fördermittelempfänger auf Leitungsebene.

Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 16.01.2024

955 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Frau Niemeyer 
Telefon: (0221) 221 23820 
Fax:  (0221)  
E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT-
KOELN.DE 
Datum: 18.01.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des 
Gesundheitsausschusses  vom 16.01.2024  
öffentlich 
5.2 Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Er-
gänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" 
1630/2023 
Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Hauptbahn-
hof, Wiener Platz und Kalk gemäß der beigefügten Anlage in das Förderprogramm 
„Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. 
 
Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig empfohlen. 
 
Abstimmungsergebnis des Gesundheitsausschusses soll als Mitteilung in die 
entsprechenden Bezirksvertretungen weitergegeben werden.

Anlage 3 Auszug Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024

1932 Zeichen

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 
Frau Brecher 
Telefon: (0221) 221 98313 
Fax:  (0221) 221 98347 
E-Mail:  
corinna.brecher@stadt-koeln.de 
Datum: 08.03.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung 
Kalk vom 07.03.2024 
öffentlich 
8.2.2 Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Er-
gänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" 
1630/2023 
Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich vorgetragenen Än-
derungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: 
 
I. Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen, 
und den folgenden Beschluss zu fassen.  
 
Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt.  
Die Anlage 1 ist entsprechend anzupassen. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Haupt-
bahnhof, Wiener Platz und Kalk gemäß der so geänderten Anlage 1 in das Förderpro-
gramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. 
 
Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt.

Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über die so geänderte Verwal-
tungsvorlage abstimmen:  
 
II. Beschluss: 
 
Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen, 
und den folgenden Beschluss zu fassen:  
 
Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt.  
Die Anlage 1 ist entsprechend anzupassen. 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Haupt-
bahnhof, Wiener Platz und Kalk gemäß der so geänderten Anlage 1 in das Förderpro-
gramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. 
 
Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt.

Beschlussvorlage Rat

6687 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 1630/2023 
Freigabedatum 
 05.01.2024 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)„ in Köln sowie Ergänzung des 
Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe"  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Hauptbahnhof, 
Wiener Platz und Kalk gemäß der beigefügten Anlage in das Förderprogramm „Niedrigschwel-
lige Suchthilfe“ aufzunehmen. 
 
Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. 
 
Gesundheitsausschuss 16.01.2024 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 
Finanzausschuss 05.02.2024 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 
Rat 21.03.2024

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  359.260 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2025 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    359.260 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
In Köln werden verschiedene öffentliche Plätze als Szenetreffpunkte von Konsument*innen il-
legaler Drogen frequentiert. Diese Plätze im öffentlichen Raum dienen einerseits als Treffpunkte 
und Aufenthaltsorte, andererseits dem Umschlag und Konsum illegaler Drogen. Der öffentliche 
Drogenkonsum geht häufig einher mit Verelendung der Konsumierenden, Verschmutzungen 
des öffentlichen Raumes und Belastung der Anwohnenden. Diese Situation führt zu einer hohen 
Beschwerdelage. Es handelt sich dabei vorrangig um die Szenetreffpunkte am Hauptbahnhof, 
Wiener Platz und in Kalk (Kalker Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostheim). Alle Szenetreffpunkte 
werden durch das Aufsuchende Suchtclearing über Fördermittel bzw. (Suchthilfe-)Träger be-
treut.  
 
Vorrangiges Ziel des ASC ist die Vermittlung und Anbindung von Drogenkonsument*innen im 
öffentlichen Raum an das Hilfesystem durch aufsuchende, niedrigschwellige Kontaktaufnahme 
im öffentlichen Raum und dem darauffolgenden Clearing zur Ermittlung des individuellen Hil-
febedarfs der Klient*innen. Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist inzwischen fest in das 
Hilfeprogramm des Gesundheitsamtes etabliert.

3 
Eines der Projekte der von der Oberbürgermeisterin 2016 angestoßenen Verwaltungsreform ist 
die Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe. Ein wesentliches Ziel des Projekts be-
steht darin, den Einsatz städtischer Fördermittel einheitlicher, planvoller und nachhaltiger als 
bisher zu gestalten. Zugleich sollen die Ergebnisse der Förderungen transparent gemacht wer-
den und als valide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen. Daher wandelt 
das Gesundheitsamt die bisher als kommunale Zuschüsse finanzierten Hilfeangebote in För-
derprogramme um. Das „Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)“ (siehe Anlage) wird als ein wei-
terer Förderbereich im Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ eingebunden und soll 
dieses Förderprogramm entsprechend ergänzen. 
 
Sowohl für das „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ als auch das Förderprogramm „Nied-
rigschwellige Suchthilfe“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt Köln ( https://intra-
net.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/themen/finanzen_controlling/foerdermittel-
management/f%C3%B6rderrichtlinie_der_stadt_k%C3%B6ln.pdf) Anwendung. 
 
 
Zusätzliche Information 
Inhalt dieser Vorlage ist nicht das Aufsuchende Suchtclearing am Neumarkt. Das Aufsuchende 
Suchtclearing am Neumarkt ist eng mit dem Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt und des-
sen Öffnungszeiten verbunden und wird durch das Gesundheitsamt bzw. das Personal des Ge-
sundheitsamtes wahrgenommen (s. Beschluss 3439/2022).  
 
Hier geht es um das Aufsuchende Suchtclearing für die Bereiche Hautbahnhof, Wiener Platz 
und Kalk durch jeweils einen*r Träger*in. Dabei stehen 4,6 Stellen bei den Trägern zur Verfü-
gung. Die Personalkosten der Träger in Höhe von 359.260 € werden ebenfalls seit Jahren über 
Fördermittel gedeckt und sind in den Haushaltsmitteln des Gesundheitsamtes enthalten. Die 
Stellen teilen sich wie folgt auf: 
a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz)           1,8 VZÄ  
b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln                        1,8 VZÄ  
c. Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostmerheim)              1,0 VZÄ  
 
Die Bewilligung von zusätzlichen, darüber hinaus gehenden Mitteln ist nicht Gegenstand 
dieses Beschlusses. 
 
Die Verstetigung des Aufsuchenden Suchtclearings durch die Träger steigert den gegenseitigen 
Bekanntheitsgrad von Mitarbeitenden und Klient*innen, führt zu einem einfacheren Zugang für 
die Mitarbeitenden zu den Klient*innen und zu geringeren Berührungsängsten der Klient*innen 
zu den Mitarbeitenden. Das Gefährdungspotenzial für die Mitarbeitenden wird verringert und es 
wird eine gesteigerte Annahme von Hilfen wie Beratung und Vermittlung erwartet. Der gegen-
seitige Bekanntheitsgrad von ASC-Mitarbeitenden und Bürger*innen wird ebenfalls gesteigert 
und führt zu einer niedrigeren Hemmschwelle bei Beschwerden in den Einsatzbereichen. 
Um die Ziele des ASC zu erreichen, werden die einzelnen Fördermaßnahmen bedarfsgerecht 
eingerichtet. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet. Die Fortführung über 2024 hinaus, d.h. 
in 2025, steht unter Haushaltsvorbehalt. Nach 1,5 Jahren erfolgt eine Auswertung durch das 
Gesundheitsamt. Eine Verlängerung der Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen 
möglich. 
 
Finanzierung 
Für die Finanzierung des Konzeptes stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der 
Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen aus-
reichende Mittel in Höhe von 359.260 € zur Verfügung. 
Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel-
lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel,

4 
ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlage: „Förderbereich Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)“

Beratungsverlauf (7)

16.01.2024 Gesundheitsausschuss
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
04.03.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.1 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.2 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.04.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
06.05.2024 Finanzausschuss
TOP 10.6 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: endgültig zurückgezogen

Zur Sitzung
Entscheidung

Details

Aktenzeichen
1630/2023
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
26.01.2024
Erstellt
15.05.2023 10:47