1630/2023
Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe"
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Anlage 2 Auszug Beschlussprotokoll Gesundheitsausschuss vom 16.01.2024
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Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Frau Niemeyer Telefon: (0221) 221 23820 Fax: (0221) E-Mail: Sabine.Niemeyer@STADT- KOELN.DE Datum: 18.01.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 22. Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 16.01.2024 öffentlich 5.2 Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Er- gänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" 1630/2023 Der Gesundheitsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Hauptbahn- hof, Wiener Platz und Kalk gemäß der beigefügten Anlage in das Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig empfohlen. Abstimmungsergebnis des Gesundheitsausschusses soll als Mitteilung in die entsprechenden Bezirksvertretungen weitergegeben werden.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle V/53 Vorlagen-Nummer 1630/2023 Freigabedatum 05.01.2024 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)„ in Köln sowie Ergänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Hauptbahnhof, Wiener Platz und Kalk gemäß der beigefügten Anlage in das Förderprogramm „Niedrigschwel- lige Suchthilfe“ aufzunehmen. Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. Gesundheitsausschuss 16.01.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 29.02.2024 Finanzausschuss 05.02.2024 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.03.2024 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 07.03.2024 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024 Rat 21.03.2024 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 359.260 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: nur 2025 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 359.260 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: In Köln werden verschiedene öffentliche Plätze als Szenetreffpunkte von Konsument*innen il- legaler Drogen frequentiert. Diese Plätze im öffentlichen Raum dienen einerseits als Treffpunkte und Aufenthaltsorte, andererseits dem Umschlag und Konsum illegaler Drogen. Der öffentliche Drogenkonsum geht häufig einher mit Verelendung der Konsumierenden, Verschmutzungen des öffentlichen Raumes und Belastung der Anwohnenden. Diese Situation führt zu einer hohen Beschwerdelage. Es handelt sich dabei vorrangig um die Szenetreffpunkte am Hauptbahnhof, Wiener Platz und in Kalk (Kalker Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostheim). Alle Szenetreffpunkte werden durch das Aufsuchende Suchtclearing über Fördermittel bzw. (Suchthilfe-)Träger be- treut. Vorrangiges Ziel des ASC ist die Vermittlung und Anbindung von Drogenkonsument*innen im öffentlichen Raum an das Hilfesystem durch aufsuchende, niedrigschwellige Kontaktaufnahme im öffentlichen Raum und dem darauffolgenden Clearing zur Ermittlung des individuellen Hil- febedarfs der Klient*innen. Das Aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist inzwischen fest in das Hilfeprogramm des Gesundheitsamtes etabliert. 3 Eines der Projekte der von der Oberbürgermeisterin 2016 angestoßenen Verwaltungsreform ist die Optimierung der städtischen Fördermittelvergabe. Ein wesentliches Ziel des Projekts be- steht darin, den Einsatz städtischer Fördermittel einheitlicher, planvoller und nachhaltiger als bisher zu gestalten. Zugleich sollen die Ergebnisse der Förderungen transparent gemacht wer- den und als valide Entscheidungsgrundlage für Politik und Verwaltung dienen. Daher wandelt das Gesundheitsamt die bisher als kommunale Zuschüsse finanzierten Hilfeangebote in För- derprogramme um. Das „Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)“ (siehe Anlage) wird als ein wei- terer Förderbereich im Förderprogramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ eingebunden und soll dieses Förderprogramm entsprechend ergänzen. Sowohl für das „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ als auch das Förderprogramm „Nied- rigschwellige Suchthilfe“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt Köln ( https://intra- net.verwaltung.stadtkoeln.de/imperia/md/content/themen/finanzen_controlling/foerdermittel- management/f%C3%B6rderrichtlinie_der_stadt_k%C3%B6ln.pdf) Anwendung. Zusätzliche Information Inhalt dieser Vorlage ist nicht das Aufsuchende Suchtclearing am Neumarkt. Das Aufsuchende Suchtclearing am Neumarkt ist eng mit dem Drogenkonsumraum im Gesundheitsamt und des- sen Öffnungszeiten verbunden und wird durch das Gesundheitsamt bzw. das Personal des Ge- sundheitsamtes wahrgenommen (s. Beschluss 3439/2022). Hier geht es um das Aufsuchende Suchtclearing für die Bereiche Hautbahnhof, Wiener Platz und Kalk durch jeweils einen*r Träger*in. Dabei stehen 4,6 Stellen bei den Trägern zur Verfü- gung. Die Personalkosten der Träger in Höhe von 359.260 € werden ebenfalls seit Jahren über Fördermittel gedeckt und sind in den Haushaltsmitteln des Gesundheitsamtes enthalten. Die Stellen teilen sich wie folgt auf: a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz) 1,8 VZÄ b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln 1,8 VZÄ c. Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostmerheim) 1,0 VZÄ Die Bewilligung von zusätzlichen, darüber hinaus gehenden Mitteln ist nicht Gegenstand dieses Beschlusses. Die Verstetigung des Aufsuchenden Suchtclearings durch die Träger steigert den gegenseitigen Bekanntheitsgrad von Mitarbeitenden und Klient*innen, führt zu einem einfacheren Zugang für die Mitarbeitenden zu den Klient*innen und zu geringeren Berührungsängsten der Klient*innen zu den Mitarbeitenden. Das Gefährdungspotenzial für die Mitarbeitenden wird verringert und es wird eine gesteigerte Annahme von Hilfen wie Beratung und Vermittlung erwartet. Der gegen- seitige Bekanntheitsgrad von ASC-Mitarbeitenden und Bürger*innen wird ebenfalls gesteigert und führt zu einer niedrigeren Hemmschwelle bei Beschwerden in den Einsatzbereichen. Um die Ziele des ASC zu erreichen, werden die einzelnen Fördermaßnahmen bedarfsgerecht eingerichtet. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet. Die Fortführung über 2024 hinaus, d.h. in 2025, steht unter Haushaltsvorbehalt. Nach 1,5 Jahren erfolgt eine Auswertung durch das Gesundheitsamt. Eine Verlängerung der Förderung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Finanzierung Für die Finanzierung des Konzeptes stehen im Teilergebnisplan des Gesundheitsamtes in der Produktgruppe 0701, Gesundheitsdienste, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen aus- reichende Mittel in Höhe von 359.260 € zur Verfügung. Das Dezernat Soziales, Gesundheit und Wohnen wird im Rahmen des Haushaltsplanaufstel- lungsprozesses 2025 ff innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderlichen Mittel, 4 ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlage: „Förderbereich Aufsuchendes Suchtclearing (ASC)“
Anlage 3 Auszug Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.03.2024
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 8 (Kalk) Frau Brecher Telefon: (0221) 221 98313 Fax: (0221) 221 98347 E-Mail: corinna.brecher@stadt-koeln.de Datum: 08.03.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 23. Sitzung der Bezirksvertretung Kalk vom 07.03.2024 öffentlich 8.2.2 Erweiterung des „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ in Köln sowie Er- gänzung des Förderprogramms "Niedrigschwellige Suchthilfe" 1630/2023 Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt über den mündlich vorgetragenen Än- derungsantrag der SPD-Fraktion abstimmen: I. Beschluss Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen, und den folgenden Beschluss zu fassen. Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt. Die Anlage 1 ist entsprechend anzupassen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Haupt- bahnhof, Wiener Platz und Kalk gemäß der so geänderten Anlage 1 in das Förderpro- gramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt. Bezirksbürgermeisterin Greven-Thürmer lässt nun über die so geänderte Verwal- tungsvorlage abstimmen: II. Beschluss: Die Bezirksvertretung Kalk empfiehlt dem Rat, der Anregung der BV Kalk zu folgen, und den folgenden Beschluss zu fassen: Der Eigenanteil der Träger wird gestrichen und eine Finanzierung sichergestellt. Die Anlage 1 ist entsprechend anzupassen. Der Rat beauftragt die Verwaltung, den Förderbereich ASC für die Bereiche Haupt- bahnhof, Wiener Platz und Kalk gemäß der so geänderten Anlage 1 in das Förderpro- gramm „Niedrigschwellige Suchthilfe“ aufzunehmen. Die Fortführung über 2024 hinaus steht unter Haushaltsvorbehalt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die CDU-Fraktion und die AfD zugestimmt.
Anlage 1 Förderbereich ASC
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1 Förderbereich Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) Gesundheitsamt der Stadt Köln 2 Förderbereich Aufsuchendes Suchtclearing (ASC) Ausgangslage Im Kölner Stadtbild werden verschiedene öffentliche Plätze als Szenetreffpunkte von Konsument*innen illegaler Drogen frequentiert. Diese Plätze im öffentlichen Raum dienen einerseits als Treffpunkte und Aufenthaltsorte, andererseits dem Umschlag und Konsum illegaler Drogen. Der öff entliche Drogenkonsum geht häufig einher mit Verelendung der Konsumierenden, Verschmutzungen des öffentlichen Raumes und Belastung der Anwohnenden. Diese Situation führt zu einer hohen Beschwerdelage. Bei Konflikten in der Nutzung des öffentlichen Raums durch die Drogenszene kommen neben den Angeboten des Suchthilfesystems auch repressive Maßnahmen durch die Ordnungsbe - hörden zum Einsatz. Häufige Folge rein repressiver Maßnahmen ist die Verdrängung der Be- troffenen und führt selten zu einer gezielten Vermittlung ins Hilfesystem, sondern zu einer Ver- lagerung an andere Orte. Aufgrund der beschriebenen Ausgangslage hat der Rat der Stadt Köln beschlossen, die ord - nungspolitischen Maßnahmen durch aufsuchende Straßensozialarbeit zu ergänzen. Dadurch stehen den Träger*innen 4,6 Stellen für das ASC in den drei Szenestandorten Hauptbahnhof, Wiener Platz und Kalk zur Verfügung. Die Förderung dieser 4,6 Stellen ist Gegenstand des Förderbereichs Aufsuchendes Suchtclearung (ASC). 1. Zielsetzung des Förderbereiches Einen ersten Schritt für Erreichung des strategischen Ziels „Integration vulnerabler Gruppen in die Kölner Stadtgesellschaft“ leistet in Bezug auf Konsument*innen illegaler Drogen im öffentlichen Raum das Aufsuchende Suchtclearing ( ASC). Mit Hilfe aufsuchender Straßensozialarbeit sollen die Drogenkonsument*innen im öffentlichen Raum an das Suchthilfesystem angebunden werden. Dazu wird ohne Voraussetzungen niedrigschwellig Kontakt zu den drogenkonsumierenden Menschen im öffentlichen R aum aufgenommen und die individuelle Situation bewertet, Hilfebedarfe geklärt und im Folgenden Anbindungsmöglichkeiten abgewogen (Clearing). Die Kontaktaufnahme erfolgt auf Szeneplätzen im öffentlichen Raum, aber auch infolge von Meldungen der Ordnungsbehörden und des Hilfesystems. Für in der Justizvollzugsanstalt (JVA) Köln inhaftierte Kölner*innen mit einer Suchterkrankung nimmt der Sozialdienst der JVA den Kontakt zur ASC-Koordination auf zur Unterstützung bei der Überleitung von Haftentlassenen ins Hilfesystem. Das Clearing und die Anbindung an das Suchthilfesystem kann eine Begleitung der Klient*innen zu Terminen erforderlich machen. Die Drogenszene in Köln unterliegt andauernden Veränderungen, die von den ASC - Mitarbeitenden beobachtet und in die versch iedenen Netzwerke getragen werden. Die Beobachtung der Szene ermöglicht es dem Hilfesystem und den Ordnungsbehörden auf Veränderungen reagieren zu können. Aufenthalt von Drogenkonsument*innen im öffentlichen Raum, Konsum von Drogen im öffentlichen Raum und mit dem Drogenkonsum einhergehender Verelendung, gesundheitlicher Gefährdung und Verunreinigungen führen häufig zu Beschwerden. Aus diesem Grund klärt das ASC die Beschwerdelage durch Kontaktaufnahme zum*r 3 Beschwerdeführenden und der Vermittlung zu den zu ständigen Akteuren. Flankiert wird dies durch Verknüpfung von gezielten Maßnahmen von und in Zusammenarbeit mit der Polizei und dem Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln. Neben dem klient*innenbezogenen Ziel der Integration in die Stadtgesellschaft unterstützt das ASC bei der Lösung von Konflikten im öffentlichen Raum. 2. Leistungsanforderungen des Förderbereiches Aufgaben Die Straßensozialarbeiter*innen des ASC sind bedarfsorientiert im gesamten Kölner Stadt - gebiet unterwegs. Schwerpunkte bilden die S zenetreffpunkte der illegalen Drogenszene im öffentlichen Raum. Es handelt sich dabei vorrangig um die Szenetreffpunkte am Hauptbahnhof, Wiener Platz und in Kalk. Die Entwicklung der Szeneplätze wird fortlaufend beobachtet, um flexibel auf Veränd erungen reagieren zu können. Weiterer Einsatzort ist die JVA Köln. Entsprechend den Szenetreffpunkten besteht das ASC aus Teams in verschiedenen Sozialräumen unter Koordination des Gesundheitsamtes (Aufgaben siehe auch Konzept). Die drei in dem Förderbereich enthaltenden ASC-Teams sind folgende: a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz) b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln c. Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostheim) Bei Bedarf können die Teams punktuell auch in anderen Stadtteilen eingesetzt werden. Die Bewerber*innen können sich für ei n bis drei ASC -Teams und deren entsprechenden Einsatzorte bewerben. Leistungsanforderungen 1. Der Träger hat möglichst Erfahrungen im Bereich der Straßensozialarbeit und/oder der niedrigschwelligen Suchthilfe. 2. Die Mitarbeitenden nehmen aufsuchend und niedrigschwellig Kontakt zur Zielgruppe auf. 3. Die Mitarbeitenden beraten und vermitteln die Zielgruppe in das Hilfesystem. 4. Die Mitarbeitenden beobachten regelmäßig die Drogenszene im Kölner Stadtgebiet. 5. Die Mitarbeitenden wirken aktiv an der Klärung von Beschwerden mit (Beschwerde - management). 6. Die Mitarbeitenden erklären sich bereit, konstruktiv mit den Ordnungspartnern (Ordnungsdienst der Stadt Köln, Polizei, Staatsanwaltschaft) zusammenzuarbeiten. 7. Die Kooperationen im Hilfesystem nimmt eine zentrale Rolle ein. Es ist mit allen relevanten Angeboten und Akteuren im Hilfesystem zu kooperieren. 8. Die Mitarbeitenden müssen über die erforderlichen fachlichen Qualifikationen und persönlichen Kompetenzen verfügen. 9. Der Einsatzzeitraum des ASC orientiert sich an de n Öffnungszeiten des Drogenhilfesystems und liegt bedarfsangemessen von Montag bis Freitag innerhalb des Zeitraumes von 8 bis 20 Uhr (2 Schicht-Betrieb). 10. 75 % der Arbeitszeit erfolgt in Präsenz an den Aufenthaltsorten der Drogenszene im öffentlichen Raum b zw. der JVA Köln. Weitere Aufgaben sind die Begleitungen zu 4 Terminen bei Behörden und Hilfsangeboten sowie die Unterstützung bei Behörden - angelegenheiten (Hilfe bei Anträgen usw.). 11. Die Mitarbeitenden der ASC -Teams nehmen an den wöchentlichen Besprechungen mit der ASC-Koordination teil. 12. Die Daten zur Erstellung des Sachberichts durch die ASC -Koordination entsprechen der Vorlage des Gesundheitsamtes und werden monatlich bis zum 3. eines Monats an die ASC-Koordination übermittelt. 13. Das Angebot des Trägers erfül lt die Anforderungen des ASC -Konzeptes. Das ASC - Konzept ist die Grundlage der ASC-Tätigkeit. Damit entfällt ein zusätzliches Konzept durch den Träger. 3. Finanzvolumen Es handelt sich hierbei um eine Projektförderung im Sinne der städtische Förderrichtline. Für die drei ASC -Teams der jeweiligen Einsatzorte stehen folgende Vollzeitäquivalente (VZÄ) aufsuchender Straßensozialarbeit ab dem 01.01.2024 zur Verfügung: a. Hauptbahnhof (und Umgebung, inklusive Ebertplatz) Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,8 VZÄ Soziale Arbeit (S12) b. Wiener Platz (und Umgebung) und JVA Köln Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,8 VZÄ Soziale Arbeit (S12) c. Kalk (Kalk Post, Kalk Kapelle, Deutz, Ostmerheim) Personalkosten (inklusive prognostizierter Tarifsteigerungen) für 1,0 VZÄ Soziale Arbeit (S12) Die Stellen (VZÄ) werden beim jeweiligen Träger eingerichtet. Das Budget berechnet sich mit derzeitigen Personalkosten in Höhe von 78.100 € pro VZÄ und stellt den Höchstbetrag der Förderung dar. Es werden weder Verwaltungsgemeinkosten noch Arbeitsplatzkosten gefördert. Diese Kosten stellen den von den Trägern zu erbringenden Eigenanteil dar. Verwendungsnachweis Der Verwendungsnachweis ist Teil der Rechnungslegung und dient der Überwachung der ordnungsgemäßen Mittelverwendung und der Wirkungskontrolle. Der Verwendungsnachweis wir unter der Berücksichtigung der Förderrichtlinie der Stadt Köln erstellt. 4. Art und Dauer der Förderung Um die Ziele des ASC zu erreichen, werden die einzelnen Fördermaßnahmen bedarfsgerecht eingerichtet. Die Förderung ist auf zwei Jahre befristet. Nach 1,5 Jahren erfolgt eine Auswertung durch das Gesundheitsamt. Eine Verlängerung der Förd erung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 5 Für das „Aufsuchende Suchtclearing (ASC)“ findet die Allgemeine Förderrichtlinie der Stadt Köln in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. 5. Qualitätssicherung und Steuerungsstrukturen Zur stadtweiten einheitlichen und fachlichen Steuerung der Ziele des ASC wurden mit dem ASC-Konzept Standards festgehalten, die sicherstellen, dass die verschiedenen ASC -Teams nach gleichen Grundsätzen tätig sind. Die Standards dienen als einheitliche Aufgabenbeschreibung des ASC. Weitere Maßnahmen der Qualitätssicherung sind folgende: a. Sachberichte Der Sachbericht für das Gesundheitsamt wird durch die ASC -Koordination erstellt. Dafür werden die Ergebnisse der Arbeit, z.B. Kontakte und Vermittlungen von Klient*innen des ASC, in einem standardisierten Verfahren dokumentiert und ausgewertet. Die ASC -Mitarbeitenden sammeln die Daten und übermitteln sie monatlich zu einem definierten Termin der ASC - Koordination. . Ergebnisse: Pro VZÄ finden monatlich mindestens 200 Kontaktaufnahmen im öffentlichen Raum statt. Pro VZÄ finden monatlich mindestens 60 Kurzberatungen zur Ermittlung des Hilfebedarfs im öffentlichen Raum statt Es finden regelmäßige Beobachtungen zu Veränderungen der Szene statt, die in den wöchentlichen Teamsitzungen thematisiert werden 100% der Beschwerden werden angenommen und bearbeitet Wirkungen Pro VZÄ finden monatlich mindestens 10 Vermittlungen in das Hilfesystem statt Die ASC-Koordination transportiert die Beobachtungen der Szeneentwicklung in die entsprechenden Gremien Bei 100% der Beschwerden erfolgt eine lösungsorientierte Beschwerdereaktion. b. Qualitätsgespräche (Wirksamkeitsdialog) Der Sachbericht bildet die Grundlage für das jährlich stattfindende Qualitätsgespräch zwischen dem Gesundheitsamt und dem Fördermittelempfänger auf Leitungsebene.
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungBeschluss: endgültig zurückgezogen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1630/2023
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 26.01.2024
- Erstellt
- 15.05.2023 10:47