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Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße

Stellungnahme der Verwaltung 200046-2 ST vom 07.02.2020

Stand: Am 03.03.2020 in der Bezirksvertretung Bonn zur Kenntnis genommen.

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    Stellungnahme der Verwaltung öffentlich 200046-2 ST Der Oberbürgermeister —— Federführung: 33 Bürgerdienste Dezernat: Dez. I Bürgerantrag: Schulwegsichernde Maßnahmen (Bernhardschule) im Bereich Kopenhagener Straße Beratungsfolge Bezirksvertretung Bonn 03.03.2020 Entscheidung Inhalt der Stellungnahme: Zu den einzelnen Anregungen teilt die Verwaltung Folgendes mit: 1) + 3) Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als verkehrsberuhigte und als Schulzone/ Geschwindigkeitskontrollen Die Verwaltung hat den Bürgerantrag zum Anlass genommen, die Beschilderung zu überprüfen und ist zu dem Ergebnis gekommen, dass diese aus nachfolgenden Gründen keinen Mangel aufweist: Die Tempo 30 Zone beginnt in Fahrtrichtung Rhein kurz vor der Bernhardschule und ist als solche auch gut sichtbar beschildert. In Gegenrichtung sind aufgrund der weiter vorher beginnenden Zonenbeschilderung Piktogramme "30" auf der Fahrbahn markiert. Weiterhin befinden sich dort Gefahrenzeichen „Kinder“. Ebenso kann die Feststellung des Antragstellers, die Zone 30 Regelung würde wenig respektiert, objektiv nicht nachgewiesen werden. Die Stadt Bonn führt hinsichtlich der Schulwegsicherung bereits seit mehreren Jahren im Bereich der Bernhardschule Geschwindigkeitskontrollen durch. Während der beiden letzten Messungen am 15. und 24.01.2020 lag die Überschreitungsquote bei 0,8 und 1,2 % ( 126 Fahrzeuge/1 Verstoß bzw. 172 Fahrzeuge/ 2 Verstöße). Weitere Geschwindigkeitskontrollen werden in der Kopenhagener Straße zeitnah erfolgen. Festgestellt werden konnte allerdings die häufige Missachtung der Rechts-vor- links-Regelung am Stichweg zu den Häusern 1-15. Daher wird die Verwaltung dort ein zusätzliches Schild „Einmündung“ (Verkehrszeichen 102 der StVO) anbringen. 2) Einrichtung eines Zebrastreifens im Bereich der Fußgängerinsel über die Kopenhagener Straße Auf der Kopenhagener Straße sind mehrere Fußgängerinseln vorhanden, deren Nutzung nur für verkehrserfahrene Kinder empfohlen wird. Allen anderen wird der signalisierte Überweg auf Höhe der Bernhardschule empfohlen. Da nach den Verwaltungsvorschriften zu § 26 der StVO in der Nähe von Lichtzeichenanlagen keine Fußgängerüberwege angelegt werden dürfen, kann diesem Anliegen nicht entsprochen werden. Seite 1 von 2 Seite 2 —— Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn: Der Bürgerantrag wird bezogen auf die Antragsinhalte Deutlichere Beschilderung der Gefahrenzone als verkehrsberuhigte und als Schulzone/Geschwindigkeitskontrollen , Verstärkung der Geschwindigkeitskontrollen und Einrichtung eines Zebrastreifens abgelehnt. Soweit eine Nichteinhaltung der Rechts-vor-links Vorfahrtregelung angesprochen ist, wird die Verwaltung ein zusätzliches Verkehrszeichen anbringen. Die Antragstellenden werden über die maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Anlage/n Keine Seite 2 von 2

Beratungsverlauf

  1. 03.03.2020

    Bezirksvertretung Bonn

    TOP 6.29.1, Entscheidung. Ergebnis: zur Kenntnis genommen

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