V/0305/2017
Abfuhrintervall von Bioabfällen und Sperrgut
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Beschlussvorlage
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V/0305/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Betrifft Abfuhrintervall von Bioabfällen und Sperrgut - Anregungen Nrn. 124/2016, 192/2016, 127/2010 und 132/2010 nach § 24 Gemeindeordnung NRW Beratungsfolge 03.05.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die in der Abfallsatzung der Stadt Münster festgelegten Abfuhrintervalle für Bioabfälle und Sperr- gut bleiben unverändert. 2. Die Anregungen Nr. 124/2016, 192/2016, 127/2010 und 132/2010 nach § 24 Gemeindeordnung NRW sind damit erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: 1. Abfuhrintervall Bioabfälle 1.1 Vorbemerkungen Seit Einführung der getrennten Sammlung von Bioabfällen (Anfang der 1990er Jahre) werden die Biotonnen in Münster grundsätzlich wöchentlich entleert. In der Anregung Nr. 124/2016 nach § 24 Gemeindeordnung NRW, die dem Rat in seiner Sitzung am 28.09.2016 bekannt gegeben wurde, wird vorgeschlagen: „Die Verwaltung möge eine transparente und auch für Laien verständliche Kalkulati- on der Abfallgebühren für die Biotonne alternativ mit wöchentlicher und 14-täglicher Vorlagen-Nr.: V/0305/2017 Auskunft erteilt: Herr Homann Ruf: 60 52 20 E-Mail: HomannG@awm.stadt-muenster.de Datum: 20.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0305/2017 Abfuhr erstellen und veröffentlichen. Nach den dann vorliegenden Zahlen und einer öffentlichen Diskussion möge der Rat auf einer belastbaren Basis entscheiden, ob die Biotonne preiswerter 14-täglich abgefahren werden soll. Falls vermehrt Probleme mit Maden und Gestank befürchtet werden, können diese wie im Nachbarort Greven preiswert mit einem speziellen Filterdeckel gelöst wer- den.“ Die Entscheidung über diese Anregung hat sich der Rat vorbehalten. Der fachlich zuständige Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat sich in seiner Sitzung am 28.03.2017 ausführlich mit dieser Thematik befasst. Um die Fragestellung nicht nur unter finanziellen Gesichtspunkten sondern umfassend und übergreifend zu erörtern, haben die AWM das INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH aus Ahlen mit der Erstellung einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. Herr Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck hat die Ergeb- nisse dieser Untersuchung dem Betriebsausschuss vorgestellt und Fragen der Ausschussmitglieder beantwortet. Der Betriebsausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die nun vorliegende Beschlussvorla- ge an den Rat vorzubereiten. 1.2 Finanzielle Aspekte Basis für die Ermittlung möglicher Kosteneinsparungen ist die aktuelle Kalkulation der Bioabfallgebüh- ren: Abfallsammlung Biomüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg. 2017 2016 2015 Kosten Materialkosten 470.000,00 € 465.000,00 € 5.000,00 € 449.549,55 € Kosten für bezogene Leistungen 24.000,00 € 14.000,00 € 10.000,00 € 39.221,54 € Personalkosten 2.820.000,00 € 2.160.000,00 € 660.000,00 € 2.809.146,42 € Abschreibungen 467.000,00 € 437.000,00 € 30.000,00 € 478.996,03 € Sonstige betriebliche Kosten 10.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 9.248,26 € Kalkulatorische Verzinsung 1.293.000,00 € 327.000,00 € 966.000,00 € 323.568,15 € Kraftfahrzeugsteuern 9.000,00 € 8.000,00 € 1.000,00 € 8.610,81 € Verwertungskosten Biomüll 2.536.000,00 € 4.109.000,00 € -1.573.000,00 € 4.283.520,57 € Inanspruchnahme Werkstatt 122.000,00 € 113.000,00 € 9.000,00 € 120.551,33 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Verwaltungsgemeinkosten 1.421.000,00 € 1.511.000,00 € -90.000,00 € 1.240.078,86 € Summe Kosten 9.172.000,00 € 9.148.000,00 € 24.000,00 € 9.723.269,98 € - 3 - V/0305/2017 Erträge Gebühreneinnahme Biofilterdeckel -45.000,00 € -44.000,00 € -1.000,00 € -44.008,76 € Gebühreneinnahme Behältertausch -2.000,00 € -2.000,00 € 0,00 € -3.599,25 € Gebühreneinnahme Tonnenschloss -2.000,00 € -2.000,00 € 0,00 € -2.243,64 € Zinserträge/Sonstiges 0,00 € 0,00 € 0,00 € -2.383,20 € Verkaufserlöse Grünabfallsack -60.000,00 € -60.000,00 € 0,00 € -62.210,61 € Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Summe der sonstigen Erträge -109.000,00 € -108.000,00 € -1.000,00 € -114.445,46 € Umlagefähige Kosten: 9.063.000,00 € 9.040.000,00 € 9.608.824,52 € geschätztes Gesamtlitervolumen Bioabfallbehälter: 2.871.785 Liter 2.858.135 Liter 2.859.956 Liter Leistungspreis je Liter/Woche: 3,16 € 3,16 € 3,36 € Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: -1.310.000,00 € -1.324.000,00 € -1.888.147,36 € Erträge aus Bioabfallbehältergebühren: 7.753.000,00 € 7.716.000,00 € 7.720.677,16 € zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 2,70 € 2,70 € 2,70 € Im Jahr 2017 werden die Kosten in Höhe von 9.172.000 Euro über sonstige Einnahmen in Höhe von 109.000 Euro (Tonnentausch und –schlösser, Biofilterdeckel sowie Erlöse aus dem Verkauf von Grünabfallsäcken), durch Behältergebühren in Höhe von 7.753.000 Euro und durch Quersubventio- nierung aus der Hausmüllabfuhr mit 1.310.000 Euro getragen. Das INFA hat die Behältergebühren neu bewertet und legt gemäß dem aktuellen Einwohnerschlüssel eine Gesamtbehältergebühr von 7.922.000 Euro zugrunde. Durch die Streckung auf ein 14-tägliches Leerungsintervall können die Kosten der Logistik für Perso- nal, Fahrzeuge, Behälter, Filterdeckel sowie die Kosten der Entsorgung dauerhaft reduziert werden. Das INFA hat dazu die Auswirkungen auf die Kostenstrukturen bewertet und eine Prognose – herun- tergebrochen auf Einsparungen je Einwohner und Jahr – erstellt. Zusammenfassung der Prognose zur Entwicklung der Kostenstrukturen [€/(E*a)] Bereich Status quo Prognose 1. Jahr Prognose 2. Jahr Prognose 3. Jahr Prognose 4. Jahr Behälterkosten (Biotonne) 0,33 1,37 0,36 0,36 0,36 Logistikkosten (RM, Bio, PPK, Grün) 25,55 22,94 22,94 22,94 22,94 Behandlungskosten (Zu- satzkosten) 0,00 0,52 0,52 0,52 0,52 Öffentlichkeitsarbeit (Zu- satzkosten) 0,00 0,20 0,10 0,05 0,00 Kosten Biofilterdeckel 0,08 0,44 0,31 0,84 0,31 Summe [€/(E*a)] 25,95 25,47 24,23 24,71 24,13 Bilanz [€/(E*a)] - -0,48 -1,73 -1,24 -1,83 Summe [€/a] 7.922.000 7.775.000 7.395.000 7.544.000 7.364.000 Bilanz [€/a] - -147.000 -527.000 -378.000 -558.000 Quelle: INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Gutachten „Auswirkungen der Streckung des Leerungsin- tervalls der Biotonne auf einen 2-wöchentlichen Rhythmus“ v.10.03.2017 - 4 - V/0305/2017 Ausgehend von der aktuellen Kostensituation in Höhe von 25,95 Euro je Einwohner und Jahr für die Durchführung der Bioabfuhr prognostiziert das INFA nach einer Einführungszeit ab dem dritten Jahr stabile Einsparungen in Höhe von durchschnittlich ca. 1,54 €/ je Einwohner und Jahr (1,24 € + 1,83 € /2). Die Kostenreduzierungen sind alle 2 Jahre (3. Jahr, 5. Jahr etc.) niedriger, da in diesen Perioden kostenintensive Filtermaterialwechsel der Biofilterdeckel durchgeführt werden. Bezogen auf die aktuellen Biobehältergebühren 2017 können die Kosten um durchschnittlich ca. 468.000 Euro (378.000 € + 558.000 €/2) reduziert werden. Das entspricht einer Einsparung von 6,04% auf die aktuellen Biobehältergebühren. 1.3 Sonstige Aspekte Neben den durch die Streckung des Leerungsintervalls erreichbaren Einsparungen sind weitere Aus- wirkungen zu beachten. Folgende Effekte wurden durch das INFA herausgestellt: - Die bei Sammlung und Transport entstehenden CO2-Emissionen würden sich geringfügig (um ca. 3%) verringern. - Die Streckung des Leerungsintervalls beim Bioabfall wird seitens der Biotonnennutzer als ein Kom- fort- und Serviceverlust wahrgenommen. - Eine 2-wöchentliche Leerung wird vor dem Hintergrund von Aspekten wie Hygiene / Geruch (ins- besondere in den Sommermonaten) von der Bürgerschaft eher kritisch gesehen werden. Das An- gebot eines Biofilterdeckels kann zur Akzeptanzsteigerung dienen. - Im innerstädtischen Bereich wäre eine vollständige Umplanung der Sammeltouren erforderlich. Dort würde sich durch die Umstellung von Mehrkammer- auf Monofahrzeuge die Anzahl der erfor- derlichen Durchfahrten der Sammelfahrzeuge pro Straße erhöhen. In den Außenbereichen, die be- reits jetzt durch Monofahrzeuge entsorgt werden, würde sich diese Anzahl verringern. - Auf ca. 75 % der Wohngrundstücke würde sich das Behältervolumen für Bioabfälle erhöhen (Um- stellung auf größere und schwerere Gefäße). Dadurch erhöht sich die körperliche Belastung für die Müllwerker. - Größere Biotonnen fördern erfahrungsgemäß die Verlagerung von (bisher separat erfassten) Grünabfällen in die Biotonne. Durch die veränderte Qualität und Quantität wäre eine Verringerung der Biogasproduktion bei der Vergärung zu erwarten. - Aufgrund der verlängerten Standzeit der Biotonne wäre eine Verlagerung von bisher in der Bioton- ne erfassten Küchen- und Speiseabfällen in den Restabfall zu erwarten. Dieser Mengenrückgang stünde im Gegensatz zu den umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen sowie des Bundes. Außerdem ist die in Münster durchgeführte mechanische Vorbehandlung der Restabfälle auf die Zuführung möglichst trockener Materialien angewiesen. Erhöhte Fehlwürfe von Bioabfällen würden hier zu einer Zunahme der Feuchtigkeit und damit zu einer erheblich schlech- teren Sortierfähigkeit führen. - Essenziell für das Gelingen einer Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Akzeptanz in der Be- völkerung. Die Zurückführung von einem höheren Servicegrad auf ein niedrigeres Niveau wird als problematisch eingeschätzt, da das bisherige System von der Bevölkerung durchweg akzeptiert wird. - 5 - V/0305/2017 1.4 Fazit Der erreichbaren finanziellen Einsparung sowie der geringen Verringerung der CO2-Emissionen bei Sammlung und Transport stehen wesentliche Argumente gegenüber. Die Verwaltung schlägt vor, das bestehende System einer grundsätzlich wöchentlichen Abfuhr der Bioabfälle beizubehalten. 2. Abfuhrintervall Sperrgut 2.1 Vorbemerkungen Sperrige Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks werden in Münster einmal monatlich getrennt abgefahren (§ 15 Abfallsatzung). In der Anregung Nr. 192/2016 nach § 24 Gemeindeordnung NRW, die dem Rat in seiner Sitzung am 14.12.2016 bekannt gegeben wurde, wird unter anderem vorgeschlagen, „die Sperrgutabfuhr nur noch alle zwei Monate durchzuführen und nicht mehr mo- natlich.“ Dieser Vorschlag stimmt mit zwei weiteren Anregungen aus dem Jahr 2010 (Nrn. 127/2010 und 132/2010) überein, in denen ebenfalls eine Reduzierung auf sechs Abfuhrtermine pro Jahr angeregt wurde. Der fachlich zuständige Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat sich in seiner Sitzung am 28.03.2017 auch mit dieser Thematik ausführlich befasst. Auch hier lag eine Stellung- nahme des INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH aus Ahlen vor, die von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck dem Betriebsausschuss vorgestellt wurde. 2.2 Finanzielle Aspekte Das INFA errechnet bei einer Halbierung der Sperrgutabholungen eine Einsparung von ca. 0,49 € pro Einwohner und Jahr bzw. in Summe 150.000 Euro. Bezogen auf die aktuelle Restmüllbehältergebühr ist eine Reduzierung der Gebührenlast um 0,71% möglich. 2.3 Sonstige Aspekte Auch bei dieser Fragestellung sind (neben den finanziellen Auswirkungen) weitere Effekte zu erwar- ten, die für eine Entscheidung über die vorgeschlagene Änderung wichtig sind. Die AWM und das INFA sind übereinstimmend der Auffassung, dass folgende Gesichtspunkte zu beachten sind: - Zunahme von Littering im öffentlichen Raum (insbesondere in der Eingewöhnungszeit für den Bür- ger bzgl. der veränderten Systematik; damit verbunden: Kostensteigerung in der Straßenreinigung) - Größere Sperrgutbereitstellungen auf Geh- und Radwegen (größere Sperrgutmengen je Lade- punkt, umfangreichere Durchsuchung („Sperrgutfleddern“) und großräumigere Verteilung) - Verlängerung der Aufenthaltsdauer der Sperrgutfahrzeuge an den einzelnen Ladepunkten, Beein- trächtigungen des Verkehrs - Längere Vorhaltung größerer Sperrgutmengen an Großwohnanlagen (erhöhte Brandlast, i.d.R. keine erforderlichen Lagerflächen vorhanden) - 6 - V/0305/2017 - fragliche Akzeptanz beim Bürger (AWM-Barometer durch WWU ergibt, dass die periodische mo- natliche Sperrgutabfuhr beibehalten werden soll) 2.4 Fazit Der erreichbaren finanziellen Einsparung in Höhe von ca. 0,5 € pro Einwohner und Jahr stehen we- sentliche Argumente gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat, die angeregte Umstellung auf einen 2-monatlichen Rhythmus nicht vorzunehmen. I. V. gez. Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0305/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.04.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37