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V/0305/2017

Abfuhrintervall von Bioabfällen und Sperrgut

Vorlagen 05.04.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 27

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

12968 Zeichen

V/0305/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Abfuhrintervall von Bioabfällen und Sperrgut 
- Anregungen Nrn. 124/2016, 192/2016, 127/2010 und 132/2010 nach § 24 Gemeindeordnung 
NRW 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
03.05.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die in der Abfallsatzung der Stadt Münster festgelegten Abfuhrintervalle für Bioabfälle und Sperr-
gut bleiben unverändert. 
 
2. Die Anregungen Nr. 124/2016, 192/2016, 127/2010 und 132/2010 nach § 24 Gemeindeordnung 
NRW sind damit erledigt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
1.  Abfuhrintervall Bioabfälle 
 
1.1 Vorbemerkungen 
 
Seit Einführung der getrennten Sammlung von Bioabfällen (Anfang der 1990er Jahre) werden die 
Biotonnen in Münster grundsätzlich wöchentlich entleert. In der Anregung Nr. 124/2016 nach § 24 
Gemeindeordnung NRW, die dem Rat in seiner Sitzung am 28.09.2016 bekannt gegeben wurde, wird 
vorgeschlagen: 
 
„Die Verwaltung möge eine transparente und auch für Laien verständliche Kalkulati-
on der Abfallgebühren für die Biotonne alternativ mit wöchentlicher und 14-täglicher 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0305/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Homann 
Ruf: 
60 52 20 
E-Mail: 
HomannG@awm.stadt-muenster.de  
Datum: 
20.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0305/2017 
Abfuhr erstellen und veröffentlichen. 
 
Nach den dann vorliegenden Zahlen und einer öffentlichen Diskussion möge der 
Rat auf einer belastbaren Basis entscheiden, ob die Biotonne preiswerter 14-täglich 
abgefahren werden soll. 
 
Falls vermehrt Probleme mit Maden und Gestank befürchtet werden, können diese 
wie im Nachbarort Greven preiswert mit einem speziellen Filterdeckel gelöst wer-
den.“ 
 
Die Entscheidung über diese Anregung hat sich der Rat vorbehalten. 
 
Der fachlich zuständige Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat sich in seiner 
Sitzung am 28.03.2017 ausführlich mit dieser Thematik befasst. Um die Fragestellung nicht nur unter 
finanziellen Gesichtspunkten sondern umfassend und übergreifend zu erörtern, haben die AWM das 
INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH aus Ahlen mit der Erstellung 
einer entsprechenden Untersuchung beauftragt. Herr Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck hat die Ergeb-
nisse dieser Untersuchung dem Betriebsausschuss vorgestellt und Fragen der Ausschussmitglieder 
beantwortet. 
 
Der Betriebsausschuss hat daraufhin die Verwaltung beauftragt, die nun vorliegende Beschlussvorla-
ge an den Rat vorzubereiten. 
 
1.2 Finanzielle Aspekte 
 
Basis für die Ermittlung möglicher Kosteneinsparungen ist die aktuelle Kalkulation der Bioabfallgebüh-
ren: 
 
Abfallsammlung Biomüll Geb.-Bedarf Geb.-Bedarf Abweichung Rechnungserg.
2017 2016 2015
Kosten
Materialkosten 470.000,00 € 465.000,00 € 5.000,00 € 449.549,55 €
Kosten für bezogene Leistungen 24.000,00 € 14.000,00 € 10.000,00 € 39.221,54 €
Personalkosten 2.820.000,00 € 2.160.000,00 € 660.000,00 € 2.809.146,42 €
Abschreibungen 467.000,00 € 437.000,00 € 30.000,00 € 478.996,03 €
Sonstige betriebliche Kosten 10.000,00 € 4.000,00 € 6.000,00 € 9.248,26 €
Kalkulatorische Verzinsung 1.293.000,00 € 327.000,00 € 966.000,00 € 323.568,15 €
Kraftfahrzeugsteuern 9.000,00 € 8.000,00 € 1.000,00 € 8.610,81 €
Verwertungskosten Biomüll 2.536.000,00 € 4.109.000,00 € -1.573.000,00 € 4.283.520,57 €
Inanspruchnahme Werkstatt 122.000,00 € 113.000,00 € 9.000,00 € 120.551,33 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Verwaltungsgemeinkosten 1.421.000,00 € 1.511.000,00 € -90.000,00 € 1.240.078,86 €
Summe Kosten 9.172.000,00 € 9.148.000,00 € 24.000,00 € 9.723.269,98 €

- 3 - 
V/0305/2017 
Erträge
Gebühreneinnahme Biofilterdeckel -45.000,00 € -44.000,00 € -1.000,00 € -44.008,76 €
Gebühreneinnahme Behältertausch -2.000,00 € -2.000,00 € 0,00 € -3.599,25 €
Gebühreneinnahme Tonnenschloss -2.000,00 € -2.000,00 € 0,00 € -2.243,64 €
Zinserträge/Sonstiges 0,00 € 0,00 € 0,00 € -2.383,20 €
Verkaufserlöse Grünabfallsack -60.000,00 € -60.000,00 € 0,00 € -62.210,61 €
Innerbetriebliche Leistungsverrechnung 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €
Summe der sonstigen Erträge -109.000,00 € -108.000,00 € -1.000,00 € -114.445,46 €
Umlagefähige Kosten: 9.063.000,00 € 9.040.000,00 € 9.608.824,52 €
geschätztes Gesamtlitervolumen Bioabfallbehälter: 2.871.785 Liter 2.858.135 Liter 2.859.956 Liter
Leistungspreis je Liter/Woche: 3,16 € 3,16 € 3,36 €
Subventionierung gem. § 9 Abs. 2 Landesabfallgesetz NW: -1.310.000,00 € -1.324.000,00 € -1.888.147,36 €
Erträge aus Bioabfallbehältergebühren: 7.753.000,00 € 7.716.000,00 € 7.720.677,16 €
zu veranlagende Leistungsgebühr je Liter/Woche: 2,70 € 2,70 € 2,70 €
 
 
 
Im Jahr 2017 werden die Kosten in Höhe von 9.172.000 Euro über sonstige Einnahmen in Höhe von 
109.000 Euro (Tonnentausch und –schlösser, Biofilterdeckel sowie Erlöse aus dem Verkauf von 
Grünabfallsäcken), durch Behältergebühren in Höhe von 7.753.000 Euro und durch Quersubventio-
nierung aus der Hausmüllabfuhr mit 1.310.000 Euro getragen. 
 
Das INFA hat die Behältergebühren neu bewertet und legt gemäß dem aktuellen Einwohnerschlüssel 
eine Gesamtbehältergebühr von 7.922.000 Euro zugrunde. 
 
Durch die Streckung auf ein 14-tägliches Leerungsintervall können die Kosten der Logistik für Perso-
nal, Fahrzeuge, Behälter, Filterdeckel sowie die Kosten der Entsorgung dauerhaft reduziert werden. 
Das INFA hat dazu die Auswirkungen auf die Kostenstrukturen bewertet und eine Prognose – herun-
tergebrochen auf Einsparungen je Einwohner und Jahr – erstellt. 
 
Zusammenfassung der Prognose zur Entwicklung der Kostenstrukturen [€/(E*a)] 
 
Bereich 
  
Status quo 
Prognose 
1. Jahr 
Prognose 
2. Jahr 
Prognose 
3. Jahr 
Prognose 
4. Jahr 
Behälterkosten (Biotonne)  0,33 1,37 0,36 0,36 0,36 
Logistikkosten (RM, Bio, 
PPK, Grün) 
 25,55 22,94 22,94 22,94 22,94 
Behandlungskosten (Zu-
satzkosten) 
 0,00 0,52 0,52 0,52 0,52 
Öffentlichkeitsarbeit (Zu-
satzkosten) 
 0,00 0,20 0,10 0,05 0,00 
Kosten Biofilterdeckel  0,08 0,44 0,31 0,84 0,31 
Summe [€/(E*a)]  25,95 25,47 24,23 24,71 24,13 
Bilanz [€/(E*a)]  - -0,48 -1,73 -1,24 -1,83 
Summe [€/a]  7.922.000 7.775.000 7.395.000 7.544.000 7.364.000 
Bilanz [€/a]  - -147.000 -527.000 -378.000 -558.000 
Quelle: INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH, Gutachten „Auswirkungen der Streckung des Leerungsin-
tervalls der Biotonne auf einen 2-wöchentlichen Rhythmus“ v.10.03.2017

- 4 - 
V/0305/2017 
Ausgehend von der aktuellen Kostensituation in Höhe von 25,95 Euro je Einwohner und Jahr für die 
Durchführung der Bioabfuhr prognostiziert das INFA nach einer Einführungszeit ab dem dritten Jahr 
stabile Einsparungen in Höhe von durchschnittlich ca. 1,54 €/ je Einwohner und Jahr (1,24 € + 1,83 € 
/2). Die Kostenreduzierungen sind alle 2 Jahre (3. Jahr, 5. Jahr etc.) niedriger, da in diesen Perioden 
kostenintensive Filtermaterialwechsel der Biofilterdeckel durchgeführt werden. 
 
Bezogen auf die aktuellen Biobehältergebühren 2017 können die Kosten um durchschnittlich ca. 
468.000 Euro (378.000 € + 558.000 €/2) reduziert werden. Das entspricht einer Einsparung von 
6,04% auf die aktuellen Biobehältergebühren. 
 
 
1.3 Sonstige Aspekte 
 
Neben den durch die Streckung des Leerungsintervalls erreichbaren Einsparungen sind weitere Aus-
wirkungen zu beachten. Folgende Effekte wurden durch das INFA herausgestellt: 
 
- Die bei Sammlung und Transport entstehenden CO2-Emissionen würden sich geringfügig (um ca. 
3%) verringern. 
 
- Die Streckung des Leerungsintervalls beim Bioabfall wird seitens der Biotonnennutzer als ein Kom-
fort- und Serviceverlust wahrgenommen. 
 
- Eine 2-wöchentliche Leerung wird vor dem Hintergrund von Aspekten wie Hygiene / Geruch (ins-
besondere in den Sommermonaten) von der Bürgerschaft eher kritisch gesehen werden. Das An-
gebot eines Biofilterdeckels kann zur Akzeptanzsteigerung dienen. 
 
- Im innerstädtischen Bereich wäre eine vollständige Umplanung der Sammeltouren erforderlich. 
Dort würde sich durch die Umstellung von Mehrkammer- auf Monofahrzeuge die Anzahl der erfor-
derlichen Durchfahrten der Sammelfahrzeuge pro Straße erhöhen. In den Außenbereichen, die be-
reits jetzt durch Monofahrzeuge entsorgt werden, würde sich diese Anzahl verringern. 
 
- Auf ca. 75 % der Wohngrundstücke würde sich das Behältervolumen für Bioabfälle erhöhen (Um-
stellung auf größere und schwerere Gefäße). Dadurch erhöht sich die körperliche Belastung für die 
Müllwerker. 
 
- Größere Biotonnen fördern erfahrungsgemäß die Verlagerung von (bisher separat erfassten) 
Grünabfällen in die Biotonne. Durch die veränderte Qualität und Quantität wäre eine Verringerung 
der Biogasproduktion bei der Vergärung zu erwarten. 
 
- Aufgrund der verlängerten Standzeit der Biotonne wäre eine Verlagerung von bisher in der Bioton-
ne erfassten Küchen- und Speiseabfällen in den Restabfall zu erwarten. Dieser Mengenrückgang 
stünde im Gegensatz zu den umweltpolitischen Zielsetzungen des Landes Nordrhein-Westfalen 
sowie des Bundes. Außerdem ist die in Münster durchgeführte mechanische Vorbehandlung der 
Restabfälle auf die Zuführung möglichst trockener Materialien angewiesen. Erhöhte Fehlwürfe von 
Bioabfällen würden hier zu einer Zunahme der Feuchtigkeit und damit zu einer erheblich schlech-
teren Sortierfähigkeit führen. 
 
- Essenziell für das Gelingen einer Getrenntsammlung von Bioabfällen ist die Akzeptanz in der Be-
völkerung. Die Zurückführung von einem höheren Servicegrad auf ein niedrigeres Niveau wird als 
problematisch eingeschätzt, da das bisherige System von der Bevölkerung durchweg akzeptiert 
wird.

- 5 - 
V/0305/2017 
1.4 Fazit 
 
Der erreichbaren finanziellen Einsparung sowie der geringen Verringerung der CO2-Emissionen bei 
Sammlung und Transport stehen wesentliche Argumente gegenüber. Die Verwaltung schlägt vor, das 
bestehende System einer grundsätzlich wöchentlichen Abfuhr der Bioabfälle beizubehalten.  
 
 
2.  Abfuhrintervall Sperrgut 
 
2.1 Vorbemerkungen 
 
Sperrige Abfälle aus privaten Haushaltungen und anderen Teilen des Wohngrundstücks  werden in 
Münster einmal monatlich getrennt abgefahren (§ 15 Abfallsatzung). In der Anregung Nr. 192/2016 
nach § 24 Gemeindeordnung NRW, die dem Rat in seiner Sitzung am 14.12.2016 bekannt gegeben 
wurde, wird unter anderem vorgeschlagen,  
 
„die Sperrgutabfuhr nur noch alle zwei Monate durchzuführen und nicht mehr mo-
natlich.“ 
 
Dieser Vorschlag stimmt mit zwei weiteren Anregungen aus dem Jahr 2010 (Nrn. 127/2010 und 
132/2010) überein, in denen ebenfalls eine Reduzierung auf sechs Abfuhrtermine pro Jahr angeregt 
wurde. 
 
Der fachlich zuständige Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster hat sich in seiner 
Sitzung am 28.03.2017 auch mit dieser Thematik ausführlich befasst. Auch hier lag eine Stellung-
nahme des INFA - Institut für Abfall, Abwasser und Infrastruktur-Management GmbH aus Ahlen vor, 
die von Herrn Prof. Dr.-Ing. Klaus Gellenbeck dem Betriebsausschuss vorgestellt wurde. 
 
 
2.2 Finanzielle Aspekte 
 
Das INFA errechnet bei einer Halbierung der Sperrgutabholungen eine Einsparung von ca. 0,49 € pro 
Einwohner und Jahr bzw. in Summe 150.000 Euro. Bezogen auf die aktuelle Restmüllbehältergebühr 
ist eine Reduzierung der Gebührenlast um 0,71% möglich. 
 
 
2.3 Sonstige Aspekte 
 
Auch bei dieser Fragestellung sind (neben den finanziellen Auswirkungen) weitere Effekte zu erwar-
ten, die für eine Entscheidung über die vorgeschlagene Änderung wichtig sind. Die AWM und das 
INFA sind übereinstimmend der Auffassung, dass folgende Gesichtspunkte zu beachten sind: 
 
- Zunahme von Littering im öffentlichen Raum (insbesondere in der Eingewöhnungszeit für den Bür-
ger bzgl. der veränderten Systematik; damit verbunden: Kostensteigerung in der Straßenreinigung) 
 
- Größere Sperrgutbereitstellungen auf Geh- und Radwegen (größere Sperrgutmengen je Lade-
punkt, umfangreichere Durchsuchung („Sperrgutfleddern“) und großräumigere Verteilung) 
 
- Verlängerung der Aufenthaltsdauer der Sperrgutfahrzeuge an den einzelnen Ladepunkten, Beein-
trächtigungen des Verkehrs 
 
- Längere Vorhaltung größerer Sperrgutmengen an Großwohnanlagen (erhöhte Brandlast, i.d.R. 
keine erforderlichen Lagerflächen vorhanden)

- 6 - 
V/0305/2017 
- fragliche Akzeptanz beim Bürger (AWM-Barometer durch WWU ergibt, dass die periodische mo-
natliche Sperrgutabfuhr beibehalten werden soll) 
 
 
2.4 Fazit 
 
Der erreichbaren finanziellen Einsparung in Höhe von ca. 0,5 € pro Einwohner und Jahr stehen we-
sentliche Argumente gegenüber. Die Verwaltung empfiehlt daher dem Rat, die angeregte Umstellung 
auf einen 2-monatlichen Rhythmus nicht vorzunehmen.  
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Peck 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

03.05.2017 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 25 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 27 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0305/2017
Typ
Vorlagen
Datum
05.04.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37