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V/0118/2009

Neuausrichtung des Projektes "Wohnen für Hilfe"

Vorlagen 11.02.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 19.1

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 08-10-28 Antrag Rat 0055-2008

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Ergänzungsvorlage V/0118/2009/1

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Ansehen

Beschlussvorlage

13776 Zeichen

V/0118/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung des Projektes "Wohnen für Hilfe" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
 Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wird in ehrenamtlicher Trägerschaft mit dem in der Begrün-
dung dargestellten neuen Konzept und den dort genannten Rahmenbedingungen fortgeführt. 
 
2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung in zwei 
Jahren einen Erfahrungsbericht zu der Entwicklung und zu den Ergebnissen des Projektes 
vor. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0055/2008 vom 
28.10.2008 ist damit erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 2009 Kosten entstehen i. H. v. 6.500 €. Hierunter 
fällt eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.500 € für die ehrenamtlichen Tätig-
keiten sowie eine Anschubfinanzierung von 5.000 € für die anfallenden Sachkosten und die Öffent-
lichkeitsarbeit, insbesondere für die Erstellung von Flyer und Plakaten. 
 
Ab 2010 werden jährliche Ausgaben von insgesamt 2.500 € erwartet aufgrund der kalkulierten fort-
laufenden pauschalen Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.500 € sowie einer Sachkostenpauschale 
von 1.000 €, insbesondere für Nachdrucke von Flyer und Plakaten. 
 
 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
Vorlagen-Nr.: 
V/0118/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Leskow 
Ruf: 
4 92 64 81 
E-Mail: 
LeskowR@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0118/2009 
 
Zur Finanzierung der  o. g. Sachentscheidung werden ab dem Haushaltsjahr 2009 zusätzlich be-
reitgestellt: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1003 Wohnen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2009 6.500,00  
Insgesamt: 6.500,00  
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1003 Wohnen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2010 ff. 2.500,00 jährlich 
Insgesamt: 2.500,00  
 
 
 
Begründung: 
 
1. Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0055/2008 vom 
28.10.2008 (s. Anlage) 
 
Die Intention des Antrages der CDU- Fraktion und FDP-Fraktion ist, das bis einschließlich Mai 
2008 vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Modellprojekt „Wohnen für Hilfe“ auf der Basis 
der bisherigen Erfahrungen der Verwaltung auf eine neue Grundlage zu stellen. Anders als bis-
her soll nicht mehr die Verwaltung Wohnpartnerschaften vermitteln und begleiten, sondern z. B. 
freie Träger, Vereine, Stiftungen und/oder ehrenamtlich engagierte Bürgerinnen und Bürger. 
Dabei sollen die in den Stadtteilen vorhandenen Potentiale und Synergien für eine Weiterent-
wicklung des Modellprojektes „Wohnen für Hilfe“ genutzt werden. 
 
2. Neuausrichtung des Projektes 
 
Zukünftige Projektleitung und Vernetzung
 
 
In zahlreichen Gesprächen mit ehrenamtlich arbeitenden Bürgerinnen und Bürgern sowie Ver-
tretern der bisherigen Projektpartner konnte eine Lösung für die Fortführung des ursprüngli-
chen Pilotprojektes „Wohnen für Hilfe“ gefunden werden.  
 
Der Leiter des Seniorentreffs Hansahof e.V., Herr Erwin Stroot, und seine Ehefrau Ursula 
Stroot haben sich vorbehaltlich des positiven Votums des Rates bereit erklärt, das Projekt auf 
ehrenamtlicher Basis fortzuführen. Sie werden zentrale Ansprechpartner für die noch beste-
henden und künftig zu bildenden Wohnpartnerschaften sein. Auch für die Organisation des 
Gesamtprojektes werden sie die Verantwortung übernehmen.

- 3 - 
V/0118/2009 
Dabei sollen die Räumlichkeiten des Seniorentreffs Hansahof e. V. als primäre Anlaufstelle für 
Gespräche mit Wohnpartnern und ehrenamtlichen Helfern z. B. der Stadtteilinitiativen „Von 
Mensch zu Mensch“ genutzt werden. Sie stehen dann auch für die anfallenden Büroarbeiten 
und sonstigen Tätigkeiten zur Verfügung. Herr und Frau Stroot werden wöchentlich jeweils 
mittwochs von 15.00 Uhr bis 18.00 Uhr und freitags von 10.00 Uhr bis 13.00 Uhr im Hansahof 
für Beratungsgespräche zur Verfügung stehen. Darüber hinaus wird es zusätzliche Termine im 
Rahmen der Zusammenführung von Wohnpartnerschaften in den einzelnen Stadtteilen geben. 
 
Aktuell führten die Eheleute Stroot bereits erste Gespräche mit verschiedenen Grup-
pen/Institutionen, um die Fortführung und weitere Vernetzung des Projektes vorzubereiten:  
 
• AStA einschl. Wohnbörse  
• SeHT Münster e. V. (Selbständigkeitshilfen bei Teilleistungsschwächen e. V.) 
• Stadtteilinitiativen „Von Mensch zu Mensch“ – Information und Begleitung in den Stadt-
teilen 
• Seniorenvertretung Münster e. V. 
• Lebenshilfe e.V.  
 
Herr Stroot wird ferner über die kfd (Katholische Frauengemeinschaft Deutschland, Diözesan-
verband Münster e.V.), Seniorentreffs und den jeweiligen Kirchenvertretern der Stadtteile vor 
Ort den Kontakt zu den Menschen suchen, um für das Projekt zu werben. Weitere Gespräche 
mit unterschiedlichen Institutionen werden folgen. 
 
Auch ist angedacht, ein regelmäßiges „Frühstück im Hansahof“ für die Studierenden bzw. hilfe-
leistenden Mieter aller Wohnpartnerschaften anzubieten, um sich bei dieser Gelegenheit aus-
tauschen zu können. 
 
Die bisher aus der hauptamtlichen Projektleitung gewonnenen Erkenntnisse einschließlich der 
Evaluation der Fachhochschule Münster sowi e alle maßgeblichen Unterlagen einschließlich 
zahlreicher Vordrucke, Flyer, Plakate und die Beschreibung von Vernetzungsinitiativen wurden 
dem Ehepaar Stroot zur weiteren Verwendung überreicht. 
 
Projektinhalte
 
 
Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ soll grundsätzlich in seiner bisherigen Form übernommen und 
weitergeführt werden.  
 
Das Projekt bringt Seniorinnen und Senioren, die über ausreichend Wohnraum verfügen mit z. 
B. Studierenden und Auszubildenden, die preiswerten Wohnraum suchen, in einer Wohnpart-
nerschaft zusammen. Als Voraussetzung für beide Altersgruppen gilt, dass sie ein soziales In-
teresse an der jeweils anderen Generation haben und sich auf eine Wohnpartnerschaft einlas-
sen wollen. Der Mietwert des zur Verfügung stehenden Wohnraums wird ganz oder teilweise 
durch Gegenleistungen abgegolten nach der Faustregel, dass für einen Quadratmeter Wohn-
raum eine Stunde Hilfeleistungen im Monat erbrac ht werden. Hilfe- oder Gegenleistungen sind 
hier alle Arbeiten des Alltags rund um Haus und Garten, Einkaufen sowie Gesellschaft leisten 
oder persönliche Begleitung.  
 
Darüber hinaus soll weiterhin vom Grundsatz her gelten, dass es sich bei den Hilfeleistungen 
nicht um pflegerische Tätigkeiten handelt. 
 
Als Neuerung wird es aber eine Öffnung für weitere Bevölkerungsgruppen geben. Dies war ei-
ne der zentralen Erkenntnisse, die sich sowohl aus der bisherigen hauptamtlichen Tätigkeit der 
Projektleitung als auch aus der Evaluation der Fachhochschule Münster ergaben. Gleicherma-
ßen argumentierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW in der Vergan-
genheit.

- 4 - 
V/0118/2009 
Somit soll das Projekt auf der Seite der Wohnraumanbieter erweitert werden, z. B. um den 
Personenkreis der Menschen mit Behinderungen und/oder Teilleistungsschwächen jeglichen 
Alters. Ebenso wie bei den bisherigen Wohnpartnerschaften zwischen Jung und Alt soll es 
auch in dem erweiterten Anbieterkreis darum gehen, den behinderten Menschen bei Arbeiten 
des täglichen Lebens grundsätzlich im nicht pflegerischen Bereich zu unterstützen. Er kann so 
seine Lebensentwürfe selbstständig planen und umsetzen. Angehörige der Menschen mit Be-
hinderungen können eine Entlastung bei deren Begleitung und Betreuung erfahren. 
 
Auch können sich allein Erziehende ebenso als Wohnraumanbieter bewerben, z. B. um durch 
sinnvoll abgesprochene Betreuungszeiten einschließlich Kindergarten- oder Schulwegbeglei-
tung, einer teilweise beruflichen Tätigkeit nachzugehen.  
 
Ebenso ältere Menschen, die aufgrund ihres Alters und ihrer körperlichen Fitness in der Lage 
sind, ältere Menschen im Haushalt zu unterstützen oder auch Gesellschaft zu leisten, können 
in Absprache mit der neuen Projektleitung als Wohnungsbewerber für das Wohnprojekt in Fra-
ge kommen.  
 
Weitere Beispiele neuer Personenkreise sind denkbar und werden von der ehrenamtlichen 
Projektleitung nach Bedarf überprüft und ggf. in das bestehende Konzept des Wohnprojektes 
einbezogen. 
 
Verfahren
 
 
Die Impulse bei der Bildung von Wohnpartnersc haften sollen im Regelfall aus den dezentralen 
Stadtteilkontakten, insbesondere aus den Stadtteilinitiativen „Von Mensch zu Mensch“ heraus 
entstehen. Von ihnen sollen die Eheleute Stroot als die verantwortliche Projektleitung jeweils 
Mitteilung über Menschen erhalten, die die Vermittlung in eine Wohnpartnerschaft anstreben. 
Darüber hinaus dient auch das Büro im Hansahof für mögliche erste Kontaktaufnahmen, die 
sich z. B. aus der Öffentlichkeitsarbeit heraus ergeben können. 
 
Der/dem Anbieter/in von Wohnraum soll dann eine aus den bestehenden und künftig zu aktua-
lisierenden Listen entsprechend passende wohnungssuchende Person ausgesucht und vorge-
schlagen werden. Hierzu dienen die bereits in der Vergangenheit erstellten und mit zahlreichen 
Informationen versehenen Bewerberlisten des bisherigen Projektes.  
 
Grundsätzlich wollen Herr und Frau Stroot die Wohnungsanbieter/innen gemeinsam besuchen 
und die vor Ort vorhandenen räumlichen Möglichkeiten kennenlernen. Ebenso soll ein gemein-
sames Gespräch mit allen Beteiligten (ggf. auch mit weiteren Angehörigen) vor Ort geführt 
werden, so dass im Regelfall mindestens zwei Besuchstermine je abzuschließende Partner-
schaft angedacht sind. Vorausgehen werden jedoch auch separate Einzelgespräche beider 
Bewerberkreise.  
 
Sobald die Wohnpartnerschaft einvernehmlich erzielt wurde, soll ein detaillierter Mietvertrag mit 
den dann vom Bewerber zu erbringenden Leistungen abgeschlossen werden. Eine ggf. nötige 
Begleitung könnte anschließend sowohl über die Eheleute Stroot als auch über die Stadtteilini-
tiativen erfolgen. Diese Entscheidung wird im Einzelfall getroffen. 
 
Öffentlichkeitsarbeit
 
 
Die bestehende Homepage des Hansahofes wird neu erstellt. Insbesondere die Einbeziehung 
und gleichzeitige Werbung für das Wohnprojekt soll hier erreicht werden. Gleichzeitig sollen 
der Homepage technische Möglichkeiten statistischer Auswertungen zugeführt werden.  
 
Angedacht ist derzeit die Einrichtung eines kurzen Werbefilms, in dem Wohnpartnerschaften 
vorgestellt sowie ggf. die möglichen Aufgaben/Hilfeleistungen innerhalb der Wohnpartnerschaft

- 5 - 
V/0118/2009 
aufgezeigt werden. Hier sollen alle Interessiert en die Möglichkeit erhalt en, sich ein sehr an-
schauliches Bild von dem Projekt und seinen Inhalten zu verschaffen. 
 
Ein neuer Flyer soll in Eigeninitiative der Projektverantwortlichen, den Eheleuten Stroot,  vorbe-
reitet werden. Er soll die wichtigsten Inhalte des Projektes in ähnlicher Weise wie im bisherigen 
städtischen Flyer darstellen. Auch hier soll er als ein wesentlicher Beitrag für die Weitergabe 
von Grundsatzinformationen in Form eines prägnanten Faltblattes eingesetzt werden. Die Er-
stellung dieses Flyers und neuer Plakate soll mit einem neuen Kooperationspartner detailliert 
besprochen und auch mit dem Amt für Wohnungswesen abschließend abgestimmt werden. 
 
Begleitung durch die Fachhochschule Münster
 
 
Eine thematische Begleitung im Rahmen der Zusammenarbeit mit Frau Prof. Dr. E. Bock-
Rosenthal von der Fachhochschule Münster, Fachbereich Sozialwesen, und ihrer Fachschaft 
soll z. B. als Studierendenprojekte fortgeführt werden. Erste Gespräche diesbezüglich gab es 
bereits, weitere Gespräche zur Unterstützung der neuen Projektform sind geplant. 
 
 
3. Finanzen 
 
Im Jahr 2009 soll in Absprache mit den Eheleuten Stroot eine Aufwandsentschädigung in Höhe 
von 1.500 € gewährt werden. Dieser Betrag gilt als pauschale Entschädigung für die Aufwen-
dungen, die im Laufe des Jahres 2009 aufgrund ihrer ehrenamtlichen Tätigkeiten entstehen.  
 
Ferner wird im Jahr 2009 eine einmalige Anschubfinanzierung i. H. v. knapp kalkulierten weite-
ren 5.000 Euro benötigt, um insbesondere im Bereich der Öffentlichkeitsarbeit z. B. Kosten für 
Flyer- und Plakatgestaltung sowie Druck der Exponate zu gewährleisten. Die Änderung der 
Homepage und das Erstellen eines kurzen Informationsfilms sollen ebenfalls aus diesen Mit-
teln bestritten werden, wie auch z. B. die Finanzierung eines neuen Anrufbeantworters. 
 
Im Jahr 2009 besteht somit ein Finanzbedarf von insgesamt 6.500 €. 
 
Ab 2010 ist neben der laufenden Aufwandentschädigung von 1.500 Euro eine Sachkostenpau-
schale von 1.000 Euro geplant, insbesondere für notwendige Nachdrucke von Flyern und Pla-
katen.  
 
Im Jahr 2010 besteht somit ein Finanzbedarf von insgesamt 2.500 €, der auch für die folgen-
den Haushaltsjahre als zukünftiger Basisbetrag anzusetzen ist. 
 
 
4. Berichterstattung gegenüber dem zuständigen Fachausschuss 
 
Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung wird über die Fortführung des in 
ehrenamtliche Verantwortung übertragenen Projektes informiert. Die Verwaltung wird ihm ge-
meinsam mit der Projektleitung nach zwei Jahren ehrenamtlicher Projektarbeit „Wohnen für Hil-
fe“ einen entsprechenden Sachbericht vorlegen. 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

- 6 - 
V/0118/2009 
 
 
Anlage: 
 
Antrag der CDU-Fraktion und FDP-Fraktion an den Rat NR. A-R/0055/2008 vom 28.10.2008 – 
Modellprojekt „Wohnen für Hilfe“ auf neue Grundlagen stellen -

Anlage 08-10-28 Antrag Rat 0055-2008

6170 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0055/2008  
 
 
 
 
 
 
 
 
RATSFRAKT ION  
Münster, 28. Oktober 2008 
Antrag 
 
Modellprojekt "Wohnen für Hilfe"  
auf neue Grundlage stellen   
 
 
Der Rat möge beschließen:  
 
1. Auch in Zukunft sollen in Münster generationsübe rgreifende Wohnpartnerschaften, in deren 
Rahmen entgeltfreies oder besonders mietgünstiges W ohnen gegen Hilfen im Alltag er- 
möglicht wird, zustande kommen und begleitend unter stützt werden. Dazu soll das bislang 
vom Land Nordrhein-Westfalen geförderte Modellproje kt "Wohnen für Hilfe" aufbauend auf 
den bisher gemachten Erfahrungen der Stadt Münster auf eine neue Grundlage gestellt 
werden.  
 
2. Die Vermittlung und Unterstützung der Wohnpartne rschaften erfolgt künftig durch freie Trä- 
ger, Vereine, Stiftungen und/oder eigeninitiativ in den einzelnen Stadtteilen. Um das Projekt 
möglichst nahtlos fortführen zu können, zugleich ab er in ein möglichst dauerhaftes Pro- 
gramm auf modifizierter Grundlage umzuformen, wird die Verwaltung beauftragt, einen 
ordnenden Gestaltungs- und Beratungsrahmen für die beteiligten Gruppen zu erarbeiten, 
der 
 Empfehlungen zur Erweiterung des Personenkreises, der Wohnraum anbietet (z.B. eine 
Erweiterung um den Personenkreis von Menschen mit B ehinderungen und / oder Teil- 
leistungsschwächen jeglichen Alters) sowie zur Erwe iterung der Wohnraum suchenden 
Gruppen umfasst, so dass sich mittelfristig ein breiterer Teilnehmerkreis für das genera- 
tionenübergreifende Wohnpartnerschaftsprojekt gewinnen lässt, 
 Vorschläge zur Vernetzung und arbeitsteiligen Aufg abenwahrnehmung der beteiligten 
Gruppen enthält,  
 die bisher mit dem Modellprojekt gesammelten Erfah rungen sowie eine Übersicht der 
häufig gestellten Fragen und Problemfelder zu dem Modellprojekt genau auflistet, 
 für die einzelnen Stadtteile die jeweiligen Anspre chpartner benennt, 
 die Einbeziehung eines auf Erfolgsbasis arbeitende n 'Sozialmakler' prüft, der für 
Interessenten/Bewerber sowie für alle beteiligten G ruppen, Vereine, Träger und 
Personen gleichermaßen als Ansprechpartner agiert u nd zugleich eine Angebots- und 
Nachfragebörse für Wohnpartnerschaften aufbaut und pflegt und  
 die Kosten des Projekts gegenüber der bisherigen K ostenstruktur deutlich reduziert und 
diese genau darstellt. Nennenswerte Kosten im Personalbereich entstehen nicht, da auf 
vorhandene Strukturen zurückgegriffen werden kann. 
Die Verwaltung gibt das in den letzten drei Jahren erstellte umfangreiche Informations- und 
Begleitmaterial inklusive Musterverträgen an die ge nannten Gruppen weiter bzw. stellt die- 
ses je nach Bedarf in ausreichender Zahl zur Verfügung.

- 2 - 
 
 
3. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung in zwei 
Jahren einen Erfahrungsbericht zur Entwicklung und zu den Ergebnissen des Projekts vor.  
 
Begründung:  
Die Grundidee des Modellprojekts "Wohnen für Hilfe" , dass junge Menschen bei einem älteren 
Menschen wohnen, Miete sparen und dafür nach festge legten Regeln ihren 'Wohnpartner' im 
Alltag unterstützen oder ihm einfach Gesellschaft l eisten, ist in Münster auf Interesse und 
Nachfrage gestoßen. 43 Partnerschaften wurden vermi ttelt. Durch das Angebot "Wohnen für Hilfe" 
können ältere Menschen in den eigenen vier Wänden i n ihrem vertrauten Umfeld bleiben, junge 
Menschen kostengünstig wohnen und Erfahrungen gewinnen. Die bisherigen Erfahrungen mit dem 
Modellprojekt "Wohnen für Hilfe" zeigen allerdings,  dass das Zustandekommen und die Stabilität 
von Wohnpartnerschaften eine entsprechende Beratung  und Begleitung erfordert. Die 
Anforderungen an die Passgenauigkeit einer solchen Wohnpartnerschaft sind im Vergleich zu 
herkömmlichen Mietverhältnissen wesentlich größer, zudem lebt diese Form des 
Zusammenlebens von einer besonderen Vertrauensbasis zwischen den Wohnpartnern.   
Anders als bei einer Fortsetzung des Projekts unter  Landesförderung soll es künftig nicht mehr 
städtische Aufgabe sein, Wohnungspartnerschaften im  konkreten Einzelfall zu vermitteln und zu 
begleiten. Das Projekt soll vielmehr unter neuen de zentralen Vorzeichen weiterentwickelt und 
künftig direkt vor Ort in den einzelnen Stadtteilen  verankert werden. Im Mittelpunkt des Projekts 
stehen im jeweiligen Stadtteil fest verankerte frei e Träger, Vereine und  Gruppen, weil diese vor 
Ort aus ihrem bisherigen Engagement und ihrer Arbei t heraus persönliche Kontakte und Vertrauen 
aufgebaut und geschaffen haben. Zu den Partnern des  stadtteilorientierten Projekts können 
Kirchen, Stiftungen, freie Träger und Vereine wie z .B. von 'Mensch zu Mensch' ebenso gehören, 
wie auch Hochschulen, freiwillige Initiativen, Frei willigenagentur oder Privatpersonen. Der Erfolg 
des Projekts lebt vor allem vom direkten Kontakt im  Stadtteil und der persönlichen Ansprache – 
dies schafft und sichert Vertrauen. Auch im Zusamme nhang mit dem geplanten Aufbau von 
dezentralen Beratungs- und Pflegestützpunkten ist e ine stadtteilorientierte Ausrichtung des 
Projekts "Wohnen für Hilfe" eine interessante Weite rentwicklung. Die freien Träger, Vereine, 
Gruppen und Personen vor Ort wissen für ihren jewei ligen Orts- /Stadtteil am besten, für wen das 
Programm geeignet sein könnte und wer in welcher Form Hilfe benötigt. 
  
Ergänzend kann in das neue Konzept des Projekts "Wohnen für Hilfe" möglicherweise auch ein auf 
Erfolgsbasis arbeitender 'Sozialmakler' einbezogen werden, der als federführender fester 
Ansprechpartner sowohl für Interessenten/Bewerber als auch für alle beteiligten Gruppen, Vereine, 
Träger und Personen in den Stadtteilen agiert und z ugleich eine Angebots- und Nachfragebörse 
für Wohnpartnerschaften aufbaut und pflegt.  
Im Verlauf des Ende Mai 2008 ausgelaufenen Modellpr ojekts hat die Vewaltung die 
Nachfragepotenziale von Wohnungspartnerschaften im Hinblick auf die festgelegten Zielgruppen 
ausgelotet und ihre Rahmenbedingungen getestet. Die  Erfahrungen verdeutlichen, dass auch eine 
Erweiterung der Bewerberkreise zusätzliche Potenziale für das Projekt eröffnen kann.  
 
 
gez.       gez. 
H.-Dieter Sellenriek     C. Möllemann-Appelhoff  
CDU-Fraktion      FDP-Fraktion

Ergänzungsvorlage V/0118/2009/1

2505 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Wohnungswesen 
 Vorlagen-Nr.: 
 
V/0118/2009/1. Erg. 
Öffentliche Beschlussvorlage Auskunft erteilt: 
Herr Leskow 
Ruf: 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Neuausrichtung des Projektes "Wohnen für Hilfe" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Das Projekt „Wohnen für Hilfe“ wird in ehrenamtlicher Trägerschaft mit dem in der Begrün-
dung dargestellten neuen Konzept und den dort genannten Rahmenbedingungen fortgeführt. 
 
2. Die Verwaltung legt dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung und der 
Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen  in zwei 
Jahren einen Erfahrungsbericht zu der Entwicklung und zu den Ergebnissen des Projektes 
vor. 
 
3. Der Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion an den Rat Nr. A-R/0055/2008 vom 
28.10.2008 ist damit erledigt. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass im Jahr 2009 Kosten entstehen i. H. v. 6.500 €. Hierunter 
fällt eine jährliche pauschale Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.500 € für die ehrenamtlichen Tätig-
keiten sowie eine Anschubfinanzierung von 5.000 € für die anfallenden Sachkosten und die Öffent-
lichkeitsarbeit, insbesondere für die Erstellung von Flyer und Plakaten. 
 
Ab 2010 werden jährliche Ausgaben von insgesamt 2.500 € erwartet aufgrund der kalkulierten fort-
laufenden pauschalen Aufwandsentschädigung i. H. v. 1.500 € sowie einer Sachkostenpauschale 
von 1.000 €, insbesondere für Nachdrucke von Flyer und Plakaten. 
 
 
 
 
 
 
4 92 64 30 
 
E-Mail: 
LeskowR@stadt-muenster.de  
Datum: 
11.03.2009 
V/0118/2009/1

- 2 - 
V/0118/2009/1 
III. Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
Zur Finanzierung der  o. g. Sachentscheidung werden ab dem Haushaltsjahr 2009 zusätzlich be-
reitgestellt: 
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1003 Wohnen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2009 6.500,00  
Insgesamt: 6.500,00  
 
 
Aufwendungen 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1003 Wohnen 
Teilergebnisplan (Zei-
le) 
16 Sonstige ordentliche Aufwen-
dungen 
2010 ff. 2.500,00 jährlich 
Insgesamt: 2.500,00  
 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung schlägt vor, dem Beschluss der Kommission zur Förderung der Integration von 
Menschen mit Behinderungen vom 10.03.2009 zu folgen. 
 
 
i. V. 
 
 
 
 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (4)

04.03.2009 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 8 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
10.03.2009 Kommission zur Förderung der Integration von Menschen mit Behinderungen
TOP 4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 18.1 Vorberatung
Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 19.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0118/2009
Typ
Vorlagen
Datum
11.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37