V/0109/2015/1
Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen
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Beschlussvorlage
2582 Zeichen
V/0109/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Schule und Weiterbildung Betrifft Gemeinsames Lernen zum Schuljahr 2015/2016 an städtischen Schulen Beratungsfolge 10.03.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 10.03.2015 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen Vorberatung 18.03.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 25.03.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster betrachtet die Umsetzung der Inklusion als gemei nsame Aufgabe von Stadt, Land und allen an Schule Beteiligten. Ausdrückliches Ziel ist es, das Prinzip der Inklusion schrittweise an allen Schulen aller Schulformen umzusetzen. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 13 weiterführenden Schu- len des gemeinsamen Lernens (vgl. Tabelle S. 3) angehört wurden; die Zustimmung (§ 20 Abs. 5 SchulG) wurde bereits erteilt (s. Vorlage V/0743/2014). 3. Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Einrichtung des Gemeinsam en Lernens (§ 20 Abs. 5 SchulG) für die 6 weiterführenden Schulen, an denen zum Schuljahr 2015/2016 gemeinsames Lernen neu eingerichtet wird. Dies sind Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium Johann-Conrad-Schlaun-Gymnasium Erich-Klausener-Realschule Hauptschule Hiltrup Realschule Wolbeck Realschule im Kreuzviertel Vorlagen-Nr.: V/0109/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Ehling Ruf: 492 40 00 E-Mail: Ehling@stadt-muenster.de Datum: 25.02.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0109/2015/1 3.1 Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Schulkonferenzen der 6 weiteren Schulen angehört wurden (vgl. Tabelle, S.4). 3.2 Die Zustimmung für die Gymnasien sowie die Hauptschule Hiltrup wird aus- drücklich nur für das kommende Schuljahr 2015/2016 erteilt. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat im Herbst 2015 (vor Begi nn der Inklusion s- konferenzen) vorzuschlagen, wie die Aufgaben der Integration zugewanderter Schül e- rinnen und Schüler sowie die weitere Umsetzung des gemeinsamen Lernens auf die Gymnasien aufgeteilt werden können. Begründung: ... 3.2. Fazit: Aufgrund des negativen Votums der Hauptschule Hiltrup hat der Ausschuss für Schule und Weiterbildung in seiner Sitzung am 24.02.2015 angeregt, zunächst nur für das Schuljahr 2015/2016 die Zustimmung zu erteilen. Im Herbst 2015 wird die Verwaltung dem Rat vorschlagen, ob die Hauptschule Hiltrup dauerhaft eine Einric h- tung des gemeinsamen Lernens werden soll. I. V. Thomas Paal Stadtrat
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0109/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.02.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37