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2779/2025

ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025

Mitteilung Ausschuss 02.03.2026

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 5 (Nippes), Sitzung am 07.05.2026, TOP 10.2.1

Anlage 4 Stellungnahme der Verwaltung

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Auszug aus Mobilitätsausschuss 03.03.2026

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Anlage 1_Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz

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Anlage 3 Fragen Die Linke. aus der BV Nippes

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Mitteilung Ausschuss

21947 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
III/68/681/1 
 
Vorlagen-Nummer 
 2779/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.02.2026 
Mobilitätsausschuss 03.03.2026 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 
 
ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025 
Mit der Mitteilung „ÖPNV-Netzentwicklung“ informiert die Verwaltung jährlich über den aktuel-
len Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Stadtbahnnetz sowie weiteren Projekten des 
öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Köln.  
Im Abschnitt „Maßnahmenübersicht“ werden die in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten 
geplanten Maßnahmen zur Kapazitäts- und Netzausweitung sowie zur Herstellung der Barrie-
refreiheit, mit denen das ÖPNV-Angebot als wesentlicher Baustein zur Mobilitätswende ver-
bessert bzw. erweitert werden soll, beschrieben. 
Unter der Überschrift „4. Weitere netzerweiternde und -optimierende Prüfaufträge“ werden in 
diesem Bericht Maßnahmen aufgeführt, zu denen es Ausschuss- oder Ratsbeschlüsse gibt, 
die jedoch weder projektiert noch personalisiert sind. 
Einordnung der aktuellen Finanzierungssituation 
Als lokale Aufgabenträger für den ÖPNV sind die Kommunen mit großen Herausforderungen 
konfrontiert. Aufgrund der schwierigen Haushalts- und Finanzlage ist bereits der Erhalt des 
heutigen Leistungsangebotes im ÖPNV gefährdet. Ein Ausbau des Leistungsangebotes aus

2 
 
eigenen Finanzmitteln ist aufgrund anhaltender Kostensteigerung zunehmend schwieriger zu 
realisieren. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung in Zukunft weiter verschärfen 
wird, wenn es nicht gelingt zusammen mit Land und Bund die Betriebskostenfinanzierung für 
den ÖPNV grundlegend neu auszurichten. Dies wurde bereits in der letzten Mitteilung „ÖPNV-
Netzentwicklung – Sachstand 2024“ (vgl. Vorlage-Nr. 2763/2024) erläutert. 
Die Finanzierungssituation bleibt auch in Köln mit Blick auf die Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
(KVB) weiterhin kritisch. Die Suche nach einer Lösung der drängenden Finanzierungsfragen 
im ÖPNV zum Erhalt der Bestandsverkehre und für die weitere Entwicklung der Projekte der 
ÖPNV-Netzentwicklung haben die Stadt Köln in diesem Jahr begleitet und werden sie auch in 
den Folgejahren noch intensiv beschäftigen.  
Aktuell werden verschiedene Überlegungen zur Ergebnissicherung der Stadtwerke Köln 
GmbH (SWK) in einem Projekt des Dezernats für Finanzen und Recht unter Beteiligung des 
Dezernats für Mobilität, der SWK und KVB unter der externen Steuerung durch Pricewater-
houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einem politischen Begleitgre-
mium diskutiert. Hierbei lautet eine der Prämissen, dass die SWK durch die KVB den öffentli-
chen Personennahverkehr in Köln unter Einhaltung eines definierten maximalen jährlichen 
Defizits sicherstellen soll (vgl. Vorlagen-Nr. 2158/2025).  
Aufgrund dieses Prozesses lassen sich ide Auswirkungen der außerordentlich schwierigen Fi-
nanzsituation auf die künftige ÖPNV-Netzentwicklung in Köln aktuell noch nicht absehen. 
Maßnahmenübersicht 
Der Tabelle in Anlage 1 sind konkrete Informationen wie die aktuellen Sachstände der einzel-
nen Vorhaben – entsprechend den zugewiesenen Buchstaben in dieser Mitteilung – zu ent-
nehmen. Die angegebenen Zeithorizonte sind unter Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung 
sowie vorhandener Personalkapazitäten zu verstehen. 
Die zeitlichen Angaben zu einem Variantenentscheid, zu einem Genehmigungsverfahren oder 
zu einer Bauausführung sind bei Machbarkeitsstudien ebenfalls unter Vorbehalt zu verstehen, 
da diese in Abhängigkeit zu den jeweiligen Ergebnissen aus den Machbarkeitsstudien stehen. 
In der letzten Mitteilung zum Sachstand 2024 wurden in den Anlagen 2, 3 und 4 die Maßnah-
men in Übersichtskarten je nach geplanter voraussichtlicher Umsetzung bis zum Jahr 2035, 
nach 2035 („2035+“) und nach 2040 („2040+“) abgebildet.  
Aufgrund der zwischen dem 01.11. und 31.12.2025 verhängten Haushaltssperre bzw. der Be-
wirtschaftungsverfügungen vom 23.04.2025 und 18.12.2025 konnte die Leistung zur Überar-
beitung der Karten im Jahr 2025 nicht vergeben werden, sodass an dieser Stelle auf die gra-
phische Darstellung der Stadtbahnmaßnahmen in den Anlagen 2-5 der letzten Mitteilung (vgl. 
Vorlage-Nr. 2763/2024) verwiesen wird. 
Die Karten enthielten darüber hinaus auch die vorhandenen und im Rahmen des S-Bahn-Aus-
baus geplanten neuen S-Bahn-Stationen und Verknüpfungspunkte zum Kölner ÖPNV-Netz, 
wodurch die zukünftigen Umsteigepunkte, die das ÖPNV-Angebot ergänzen, sichtbar und für 
die weitere Umsetzung besser eingeordnet werden können (ohne Zuordnung zu Umsetzungs-
zeiträumen).  
Die Karten sind in ihrer Darstellungsform an den schematischen Liniennetzplan der KVB an-
gelehnt und bilden nicht die wahren geografischen Verhältnisse ab. 
Zum nächsten Sachstand der „ÖPNV-Netzentwicklung“ ist die Überarbeitung der Karten, so-
fern finanziell möglich, wieder vorgesehen. 
1. Kapazitätserweiternde Maßnahmen 
A) Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse der Stadtbahn (OWA)  
Die Stadtbahnlinie 1 hat ihre Kapazitätsgrenze überschritten. Eine Taktverdichtung ist auf dem 
gemeinsam mit den Linien 7 und 9 genutzten Abschnitt in der Innenstadt nicht möglich. Aus 
diesem Grund sollen zukünftig 90- anstatt 60-Meter-Züge eingesetzt werden. Durch den Ein-
satz von 90-Meter-Zügen erhöht sich die Platzkapazität um 50 Prozent. Voraussetzung für die 
Umsetzung des neuen Fahrzeugkonzepts ist die Verlängerung der Bahnsteige auf der Ost-

3 
 
West-Achse auf mindestens 80 Meter.  
Für den Bereich Innenstadt wurden bis zur Leistungsphase 2 zwei Alternativen gleichberech-
tigt untersucht, eine Lösung mit Führung der Stadtbahn an der Oberfläche und eine Tunnellö-
sung. In der Ratssitzung am 03.04.2025 wurde mit Änderungsantrag die Fortführung der Tun-
nellösung in der Innenstadt beschlossen. Der Änderungsantrag beinhaltet Prüfaufträge für 
verschiedene Anpassung und Ergänzungen des Verwaltungsentwurfs. 
Abschnitte:  
- A1) „West“:    Hst. Weiden West – Hst. Universitätsstraße  
- A2) „Innenstadt“:   Hst. Moltkestraße – Hst. Heumarkt  
- A3) „Bestandstunnel“: Hst. Deutz TH. – Hst. Fuldaer Str.  
- A4) „Ost“:    Hst. Kalker Friedhof – Hst. Bensberg  
Projekthomepage: https://ostwestachse.koeln 
Interims-Buslinien: Zur kurzfristigen Kapazitätssteigerung auf der OWA in den Hauptverkehrs-
zeiten bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-Baumaßnahmen dienen Interims-Buslinien. Bereits 
zum Fahrplanwechsel 2018 wurde im Rechtsrheinischen die Linie 179 im Lastrichtungsbetrieb 
(Vorlage-Nr. 1037/2018) sowie zum Fahrplanwechsel 2019 die Linie 171 in der Innenstadt 
(rechtsrheinisch und linksrheinisch) und die Linien 172 und 173 im Kölner Westen (Vorlage-
Nr. 1103/2019) eingeführt. 
B) Kapazitätserweiterung auf den Stadtbahnlinien 4, 13 und 18  
Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark ange-
stiegen. Dies hat zur Folge, dass die Kapazitäten insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten 
überlastet sind. Durch den Einsatz von 70 Meter langen Zügen sollen die Platzkapazitäten um 
rund 20 Prozent erhöht werden. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Fahrzeugkon-
zepts ist die Verlängerung der Bahnsteige auf mindestens 60 Meter.  
- B1) Linie 4: Verlängerung von 11 Haltestellen (Schlebusch, Odenthaler Str., Leuch-
terstr., Am Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Str., Von-Sparr-Str., Keupstr. 
Grünstr., Stegerwaldsiedlung, Bocklemünd inkl. Wendeanlage)  
- B2) Linie 13: Verlängerung von 8 Haltestellen (Holweide Vischeringstraße, Wichheimer 
Straße, Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Euskirchener 
Str., Melatengürtel, Weinsbergstr./ Gürtel)  
Auf der Linie 13 sind neben Bahnsteigverlängerungen auch Bahnsteiganhebungen zur 
Barrierefreiheit geplant. Da der Einsatz von Langzügen bereits ab 2029 vorgesehen 
ist, die Anhebung der Bahnsteige jedoch mit umfassenden Änderungen im Straßen-
raum einhergehen und eine Fertigstellung nicht bis 2029 erfolgen kann, wird der barri-
erefreie Ausbau im Nachgang zu den Bahnsteigverlängerungen als gesonderte Bau-
maßnahme durchgeführt (siehe Maßnahme „L1“).  
- B3) Linie 18: Verlängerung von 4 Haltestellen (Thielenbruch, Holweide Vischering-
straße, Wichheimer Straße, Zoo/Flora)  
Des Weiteren wird geprüft, welche technischen Voraussetzungen für eine Taktverdichtung auf 
einen 5-Minuten-Takt auf der Linie 13 erforderlich sind und wie diese ggf. im Rahmen der o.g. 
Maßnahmen realisiert werden können.  
2. Netzerweiternde und -optimierende Maßnahmen 
C) Neubau Verknüpfungshaltestelle am Bf. Köln-Süd (Linie 18)  
Die DB Netz AG wird die Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße in den Jahren 2028 bis 
2030 erneuern. Die Stadt Köln hat der DB AG ein Aufweitungsverlangen angezeigt. Der Stra-
ßenquerschnitt zwischen den neuen Widerlagern soll vergrößert werden, damit eine neue 
Stadtbahnhaltestelle auf der Luxemburger Straße gebaut werden kann. 
D) Neubau von zwei Haltestellen auf linksrheinischer Gürtelstrecke (Linie 13) 
Es ist geplant die Stadtbahnlinie 13 auf dem linksrheinischen Gürtel mit zwei zusätzlichen 
Stadtbahnhaltestellen zu ergänzen. Die Siedlungsbereiche im Zuge von Niehler Straße und

4 
 
Boltensternstraße entlang der Gürtelstrecke sollen durch die neuen Haltestellen „Niehler 
Str./Gürtel“ und „Boltensternstr./Gürtel“ besser erschlossen werden. Der Abstand zwischen 
den heutigen Stadtbahnhaltestellen Neusser Straße/Gürtel und Amsterdamer Straße/Gürtel 
sowie zwischen den Haltestellen Amsterdamer Straße/Gürtel und Slabystraße ist jeweils grö-
ßer als 1 km. 
E) Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13)  
Die linksrheinische Gürtelstrecke soll von Klettenberg bis zum Rheinufer verlängert wer-
den (E1). Perspektivisch ist eine Fortführung mittels einer Rheinquerung ins Rechtsrheinische 
bis nach Mülheim denkbar, sodass ein Ringschluss der Stadtbahnlinie 13 erreicht würde 
(E2a). Eine Alternative dazu stellt eine Verlängerung der Linie 13 im Rechtsrheinischen vom 
Bf. Mülheim über die Frankfurter Straße bis nach Ostheim/Gremberghoven dar (E2b).  
Abschnitte:  
- E1) „lrh. Gürtelverlängerung“: Hst. Sülzgürtel – Rheinufer (lrh.)  
- E2a) „rrh. Gürtelverlängerung/Ringschluss“: Rheinufer (lrh.) – Hst. Bf. Mülheim (rrh.)  
- E2b) „rrh. Gürtelverlängerung/Frankfurter Straße“: Hst. Bf. Mülheim – Ostheim/Grem-
berghoven 
F) Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 bis Langel  
Der Rhein-Sieg-Kreis und die Städte Bonn und Köln verfolgen derzeit eine Stadtbahnverbin-
dung zwischen Köln, Niederkassel und Bonn. Hier ist geplant, die linksrheinische Rheinufer-
bahn (Linie 17) mit einer Rheinquerung ins Rechtsrheinische und weiter Richtung Süden zu 
verlängern. Über Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Troisdorf-Bergheim soll die Linie in Bonn-
Beuel an die Stadtbahnlinie 66 der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH angeschlossen werden. 
Teil des Projekts ist der Bau einer neuen Rheinbrücke im Bereich zwischen Sürth/Godorf (lrh.) 
und südlich von Langel (rrh.). Die Planung dieses Abschnittes ist aufgrund von Eingriffen in 
Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Überbrückung eines Fauna-Flora-Habitat-Ge-
bietes mit besonderer Sensibilität zu betreiben.  
Abschnitte:  
- F1) 1. Abschnitt (Rheinquerung):  Godorf – Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 7)  
- F2) 2. Abschnitt:    Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 7) –  
Stadtgrenze  
Über die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) der ÖPNV-Aufgabenträger 
Köln, Bonn und Rhein-Sieg-Kreis ist die Planung bis HOAI Lph. 4 (Genehmigungsplanung) 
vereinbart. Die abgestimmten nächsten Planungsschritte sind vollständig finanziert. Für die 
Linie 17 ist gemäß ÖRV für das Gebiet der Stadt Köln vereinbart, vor dem Einstieg in die kon-
krete ingenieurtechnische Planung zunächst die Ergebnisse der laufenden umweltfachlichen 
Untersuchungen als Grundlage für die Festlegung einer Vorzugstrasse für die Rheinquerung 
abzuwarten. Die Planung der Rheinquerung selbst und die vorlaufende Machbarkeitsstudie ist 
vor diesem zeitlichen Hintergrund auch kein Bestandteil des vorliegenden Förderbescheides 
FöRi-Pla. 
Erst nach Abschluss der umweltfachlichen Untersuchung werden die danach folgenden Ver-
fahrensschritte und Zeitpläne zusammen mit den Kooperationspartnern auf Grundlage der 
dann vorliegenden Ergebnisse neu abgestimmt. 
Grundsätzlich gilt, dass aktuell laufende und bereits beauftragte Leistungen mit den Koopera-
tionspartnern zusammen weiterhin bearbeitet werden. Vertragliche Verpflichtungen werden 
eingehalten. 
Projekthomepage: https://www.stadt-koeln.de/artikel/73803/index.html 
Verlängerung Linie 7  
Ursprünglich war geplant, die Linie 7 zunächst um zwei Haltestellen bis zur Ranzeler Straße 
zu verlängern. In Folge einer Untersuchung des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zum 
Projekt „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ (Linie 17) wurde die Verwaltung beauftragt, im 
weiteren Planungsverlauf eine Verlängerung der Linie 7 bis zu einem möglichen Verknüp-
fungspunkt mit der Linie 17 zu berücksichtigen. Auf diesem Lückenschluss zwischen Zündorf

5 
 
Süd und dem Verknüpfungspunkt mit der Linie 17 südlich von Langel – als 2. Bauabschnitt 
(BA) der Verlängerung Linie 7 – sind derzeit zwei weitere Haltestellen vorgesehen.  
Abschnitte auf dem Gebiet der Stadt Köln:  
- F3) 1. BA: Hst. Zündorf – Zündorf Süd (Ranzeler Str.)  
- F4) 2. BA: Zündorf Süd (Ranzeler Str.) – Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 17) 
Erst nach Abschluss der umweltfachlichen Untersuchung werden die danach folgenden Ver-
fahrensschritte und Zeitpläne zusammen mit den Kooperationspartnern auf Grundlage der 
dann vorliegenden Ergebnisse neu abgestimmt. 
Grundsätzlich gilt, dass aktuell laufende und bereits beauftragte Leistungen mit den Koopera-
tionspartnern zusammen weiterhin bearbeitet werden. Vertragliche Verpflichtungen werden 
eingehalten. 
G) Neubau Haltestelle Sürth Süd (Linie 16)  
Aufgrund der bisher nicht ausreichenden Erschließung der Bewohner*innen im Sürther Süden 
durch den ÖPNV (gemäß den Anforderungen im Nahverkehrsplan der Stadt Köln) sowie der 
geplanten Erweiterung des „Ströer Campus“ wird die Einrichtung einer zusätzlichen Halte-
stelle für die Stadtbahnlinie 16 (künftig auch Linie 17) südlich der Ströer Allee/Mönchsgüter-
weg (Abschnitt: Hst. Sürth Bf. – Hst. Godorf Bf.) untersucht. 
H) Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard  
Die Stadtteile sollen über eine weitere, aus dem Innenstadttunnel kommende Stadtbahnlinie, 
die über die Severinsbrücke und Deutz bis zur Messe geführt wird, erschlossen werden. 
Hierzu ist die Schaffung einer Entlastungsstrecke zur Bestandsstrecke der Stadtbahnlinie 4 
zwischen der Messe und dem Wiener Platz über die Deutz-Mülheimer Straße unter Mitfinan-
zierung durch Investoren (Mülheim-Süd) sowie die Realisierung einer im Bereich der Stadt-
bahnhaltestelle Keupstraße abgehenden Strecke nach Stammheim und Flittard vorgesehen. 
Abschnitte:  
- H1) „Mülheim-Süd“: Hst. Koelnmesse – Hst. Wiener Platz  
- H2) „Stammheim/Flittard“: Hst. Keupstraße – Flittard  
I) Stadtbahn Süd – Stadtbahnanbindung von Rondorf und Meschenich  
Die Verwaltung plant, möglichst zeitgleich zur Entwicklung des Wohngebiets Rondorf Nord-
West, zur Entflechtungsstraße und zu anderen Maßnahmen, die Stadtbahnanbindung von 
Rondorf und Meschenich. Die Strecke führt ausgehend vom Ausbauende der 3. Baustufe 
Nord-Süd Stadtbahn in der Bonner Straße (Stadtbahnhaltestelle Arnoldshöhe) über Rondorf 
bis Meschenich Nord.  
Auf der bis Meschenich Nord ca. 5,5 km langen Trasse sind aktuell drei Haltestellen vorgese-
hen. Damit sollen zukünftig rund 17.000 Bürger*innen an das Stadtbahnnetz angebunden und 
für eine verkehrliche Entlastung sowie mehr Lebensqualität gesorgt werden.  
Projekthomepage und Newsletter:  
- https://www.stadt-koeln.de/artikel/68749/index.html 
- https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ 
J) Stadtbahnvorhaben Köln – Bergheim-Niederaußem (Linie 4)  
Mit dem genannten Projekt sollen die Wünsche der Stadt Köln zur Anbindung des Stadtteils 
Widdersdorf und des Rhein-Erft-Kreises (REK) zur Anbindung der kreisangehörigen Städte 
Pulheim und Bergheim an das KVB-Stadtbahnnetz realisiert werden. Auf Grundlage der Er-
gebnisse einer gemeinsamen Vorstudie aus Januar 2021 soll hierzu die bisher in Bocklemünd 
endende Stadtbahnlinie 4 in die Ortsteile Widdersdorf (Köln), Brauweiler (Pulheim) sowie 
Glessen, Oberaußem und Niederaußem (Bergheim) verlängert werden. 
Abschnitte:  
Die Einteilung in einzelne Abschnitte wird innerhalb der Machbarkeitsstudie vorgenommen. 
Die auf die Machbarkeitsstudie folgenden Verfahrensschritte und Zeitpläne werden im Nach-
gang der laufenden Prüfungsphase zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis auf Grundlage der

6 
 
dann vorliegenden Ergebnisse final festgelegt. 
Projekthomepage:  
https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/stadtbahnvorhaben-koeln-
niederaussem 
K) Stadtbahnanschluss Neubrück  
Der Stadtbahnanschluss von Neubrück ist über eine neue Gleisverbindung zwischen den 
Stadtbahnlinien 1 und 9 geplant. Hierzu wurde im September 2025 eine Machbarkeitsstudie 
beauftragt. 
3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit 
L) Bahnsteiganhebungen 
Zur Herstellung der Barrierefreiheit sollen an insgesamt 13 oberirdischen Haltestellen Bahn-
steiganhebungen geplant werden, durch die der höhengleiche Ein- und Ausstieg zwischen 
Stadtbahn und Bahnsteig möglich wird. Außerdem sollen bei den Umbaumaßnahmen taktile 
Bodenelemente nach neuestem Standard berücksichtigt werden. 
- L1) 10 Haltestellen zwischen Berrenrather Str./Gürtel und Venloer Str. (Linie 13) (Ber-
renrather Str./Gürtel, Euskirchener Str., Zülpicher Str./Gürtel, Gleueler Str./Gürtel, Dü-
rener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Aachener Str./Gürtel, Melatengürtel, Weinsbergstr./Gür-
tel, Venloer Str./Gürtel)  
- L2) Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Linie 5, 13) 
- L3) Haltestelle Barbarossaplatz (Linie 16, 18) 
- Die Maßnahme an der Haltestelle Longerich Friedhof ist zur Information in der An-
lage 1 bereits aufgeführt. Da derzeit jedoch noch keine Personalisierung zur Planung 
erfolgt ist, wurde hierzu bisher keine Nummer vergeben. 
M) Aufzugnachrüstungen 
In den ersten Jahrzehnten des Stadtbahnbaus stand die Barrierefreiheit der Bauwerke nicht 
im Vordergrund, weshalb die Herstellung der Barrierefreiheit bei unterirdischen Haltestellen in 
Form von Aufzugsanlagen nachgerüstet werden muss. Für folgende Stadtbahnhaltestellen hat 
die konkrete Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit begonnen: 
- M1) Haltestelle Friesenplatz (Linie 3, 4, 5, 12, 15) 
- M2) Haltestelle Reichenspergerplatz (Linie 16,18) 
- M3) Haltestelle Lohsestraße (Linie 12, 15) 
- M4) Haltestellen Technische Hochschule Deutz und Fuldaer Straße (Linie 1, 9) 
- M5) Haltestelle Geldernstr./Parkgürtel (Linie 13) 
- Die Maßnahmen an den Haltestellen Escher Straße, Appellhofplatz/Zeughaus, Slaby-
straße Süd und Nord sind zur Information in der Anlage 1 bereits aufgeführt. Da der-
zeit jedoch noch keine Personalisierung zur Planung erfolgt ist, wurde hierzu bisher 
keine Nummer vergeben. 
4. Weitere netzerweiternde und -optimierende Prüfaufträge 
Zu den folgenden Maßnahmen liegen beschlossene Prüfaufträge des Mobilitätsausschusses 
und/oder des Rates vor. Da diese weder projektiert noch personalisiert sind, werden sie hier 
der Vollständigkeit halber in einem gesonderten Abschnitt aufgeführt. 
N) Verlängerung Linie 5 von Ossendorf nach Pesch – Esch / Auweiler 
Mit dieser Maßnahme soll der Stadtbahnanschluss der Stadtteile Pesch und Esch / Auweiler 
an die Stadtbahnlinie 5 in Ossendorf geprüft werden. 
O) Barbarossaplatz / Linie 18 tief

7 
 
Perspektivisch soll die Unterführung des Barbarossaplatzes mit einer Machbarkeitsstudie ge-
prüft werden. Die Linie 18 soll dann im Laufe der Luxemburger Straße wieder an die Oberflä-
che gelangen. 
P) Durchbindung Barbarossaplatz zur Severinsbrücke 
Als Lückenschluss soll die fehlende Gleisverbindung der Linie 18 zu den Linien 3 und 4 per-
spektivisch geprüft werden. 
Q) Verlängerung Linie 12 von Merkenich über Feldkassel, Rheinkassel bis nach Langel 
Mit dieser Maßnahme soll der Stadtbahnanschluss der Rheindörfer Feldkassel, Rheinkassel 
und Langel an die Stadtbahnlinie 12 in Merkenich geprüft werden. 
R) Stadtbahnverbindung Deutzer Hafen – Deutzer Bf. 
Langfristig soll der Stadtbahnabzweig vom Deutzer Hafen über der Siegburger Straße in Rich-
tung Deutzer Bf. untersucht werden. 
S) Weiterer Stadtbahnanschluss der Parkstadt Süd 
Die Parkstadt Süd soll über ein verändertes Busliniennetz und die Stadtbahnlinie 5 an das 
ÖPNV-Netz angeschlossen werden. Langfristig wird durch den Zweckverband go.Rheinland 
GmbH der Anschluss an das S-Bahn-Netz über eine Linie S 16 vorgesehen. In Abhängigkeit 
des S-Bahn-Anschlusses soll ein weiterer Stadtbahnanschluss geprüft werden. 
Weitere politische Prüfaufträge 
Neben den zuvor genannten Maßnahmen liegen auch weitere politische Prüfaufträge vor, die 
sich bereits zum Teil in der ÖPNV-Netzentwicklung wiederfinden.  
Folgende Prüfaufträge werden jedoch zunächst nicht in der Tabelle und den Karten darge-
stellt: 
- Verbesserung und Ergänzung der rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung (vgl. Vorla-
gen-Nr. AN/0777/2020), 
- Anmeldung von Maßnahmen zum ÖPNV-Bedarfsplan (vgl. Vorlagen-Nr. 1512/2024 
und 0018/2025), 
- Weiterentwicklung der Ost-West-Linien (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0330/2025), 
- Mit Metrolinien das KVB-Schienennetz weiterentwickeln (vgl. Vorlagen-Nr. 
AN/0333/2025). 
Anlage 
Anlage 1 – Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz

Anlage 2 Auszug aus Mobilitätsausschuss 03.03.2026

2808 Zeichen

Geschäftsführung  
Mobilitätsausschuss 
Angela Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 23.03.2026 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Mobilitätsausschusses  vom 03.03.2026  
öffentlich 
6.2.2 ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025 
2779/2025 
RM Lorenz bedankt sich für den ausführlichen Sachstandsbericht, wirft aber die Frage 
auf, nach welchen Kriterien die Verwaltung Maßnahmen priorisiert und personalisiert. 
Beispielsweise wurde der barrierefreie Ausbau der Linie 13 bekanntermaßen bisher 
nicht personalisiert; die Kriterien seien jedoch nicht bekannt. 
 
RM Bankert schließt sich dieser Fragestellung an. Zudem sehe sie einen Widerspruch 
in der Mitteilung. Eingangs sei darauf hingewiesen worden, dass die Auswirkungen 
der außerordentlich schwierigen Finanzsituation auf die künftige ÖPNV-Netzentwick-
lung in Köln aktuell noch nicht absehbar seien; im weiteren Verlauf der Mitteilung 
seien jedoch Maßnahmen/Projekte bereits mit mehreren Jahren nach hinten verscho-
ben worden.  
 
Verwunderlich sei, dass die üblicher Weise beigefügte Übersichtskarte/Grafik nicht 
auch von der Verwaltung gefertigt werden könne, sondern bisher extern vergeben 
wurde.  
 
Weiterhin weist sie darauf hin, dass bei der Maßnahme StadtBahn Süd in diesem Be-
richt nicht mehr von der vorläufiger Endhaltestelle Meschenich-Nord die Rede sei und 
Meschenich-Süd augenscheinlich komplett gestrichen sei.  
 
BG Egerer sagt zu, die Fragestellungen mitzunehmen. 
 
Die Mitteilung wird daher bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. 
 
Hinweis  
Im Nachgang zur Sitzung hat RM Bankert noch folgende Fragestellungen eingereicht: 
 
1 Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Projekte? Ratsbeschlüsse liegen 
zu fast allen Maßnahmen vor. 
 
2.Es heißt, die „Prämisse“ sei ein „maximales jährliches Defizit für die KVB“ mit Ver-
weis auf eine Vorlage zum Finanzausschuss. Dies ist aber lediglich eine Mitteilung. Es

gibt keinen politischen Beschluss über eine derartige Prämisse. Wieso findet dies 
dann Eingang in den ÖPNV-Netzentwicklungsplan? 
 
3.Unter dem Punkt 1. A) heißt es: „Eine Taktverdichtung ist auf dem gemeinsam mit 
den Linien 7 und 9 genutzten Innenstadt-Abschnitt nicht möglich.“ Diese Auss age ist 
falsch, betrieblich ist sie möglich, sie bräuchte nur mehr Personal und Bahnen. Dies 
ist sowohl gemäß Gutachten Verkehrsplaner Prof. Stölting wie auch Aussagen der 
KVB . Korrekt müsste es heißen: Eine Taktverdichtung ist nicht gewollt. Warum steht 
diese falsche Aussage im Bericht? 
 
4.Wann ist das Ergebnis der Prüfung 5 Minuten-Takt auf der Linie 13 fertig und wird 
vorgelegt? 
 
5.Bis wann werden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Aufzugnachrüstung und 
Bahnsteiganhebung) vollständig projektiert und personalisiert?

Anlage 1_Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz

20927 Zeichen

Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz
Stand 31.11.2025
1. Kapazitätserweiternde Maßnahmen Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten-
entscheid (VE)
Genehmigungs-
verfahren Bauausführung Zielnetz 
2035
Zielnetz 
2035+
Zielnetz 
2040+
A1 "West": 
Hst. Weiden West – Hst. Universitätsstraße Stadt Köln
Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und 
Durchführung von Fachgutachten, Abschluss Vorplanung 
(Lph 2) mit Ausnahme der Haltestellen Junkersdorf und 
Weiden West in 2023. Derzeit laufen Entwurfs- und 
Genehmigungsplanung (Lph 3 - 4) parallel.
ab 2023 ab 2026
ab 2028                           
abhängig von 
Genehmigung und 
Förderung
x
A2 "Innenstadt": 
Hst. Moltkestraße – Hst. Heumarkt Stadt Köln
Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und 
Durchführung von Fachgutachten, Abschluss der 
Vorplanung (Lph 2) für den Verwaltungsentwurf in 2024, 
Derzeit laufen die Machbarkeitsuntersuchungen für die 
gewünschten Änderungen und Ergänzungen zum 
Verwaltungsentwurf.
2. Quartal 2025
abhängig vom 
Änderungs- und 
Ergänzungsaufwand;
ab 2030
ab 2033, abhängig von 
Genehmigung und 
Förderung 
(Bauprovisorien zur 
Inbetriebnahme vor 2035 
möglich; Abschluss der 
Bau-arbeiten nach 2035)
x
A3 "Bestandstunnel": 
Hst. Deutz TH – Hst. Fuldaer Str.
Übertragung auf KVB
(Vorlagen-Nr. 2411/2021)  
Für die vier Bestandshaltestellen liegen 
Brandschutzgutachten vor. Alle Planungsbüros sind 
beauftragt, die Planung läuft aktuell in den 
Leistungsphasen 1–2.
/
ergibt sich in den 
anstehenden Planungen, 
nach Klärung der 
Betroffenheiten
Baustart kann erst nach 
Planungsbeginn genannt 
werden.
x
A4
"Ost": 
Hst. Kalker Friedhof – Hst. Bensberg & lrh. 
Stadionhaltestelle (Sonderverkehr)
Übertragung auf KVB
(Vorlagen-Nr. 2399/2019) 
Für die rrh. Haltestellen ist die Leistungsphase 2 
(Vorplanung) abgeschlossen. Derzeit läuft die 
Entwurfsplanung (Lph 3). 
Für die Stadionhaltestelle wird ein Bedarfsfeststellungs- 
und Planungsbeschluss erstellt.
/ ab 2026
ab 2028, Voraussetzung 
ist die Genehmigung zum 
vorzeitigen 
Maßnahmebeginn durch 
den Fördermittelgeber.
x
B1
Linie 4 
(Schlebusch bis Stegerwaldsiedlung, außer 
Wiener Platz zzgl. Bocklemünd inkl. 
Wendeanlage) 
x
B2
Linie 13
(Holweide Vischeringstraße inkl. Wendeanlage, 
Wichheimer Straße, Aachener Str./Gürtel, 
Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, 
Euskirchener Str., Melatengürtel, Weinsbergstr./ 
Gürtel) 
x
B3
Linie 18
(Thielenbruch, Holweide Vischeringstraße, 
Wichheimer Straße, Zoo/Flora) 
Übertragung Planung von 
Hst. Thielenbruch und 
Vischeringsstraße auf KVB;
Stadt Köln plant Hst. 
Zoo/Flora
(Vorlagen-Nr. 2662/2019) 
Planungsbeschluss bis Lph. 3 
(Vorlagen-Nr. 2662/2019)
Baubeschluss für 3.  Haltestellen-
paket Sülzgürtel, Wichheimer Str., 
Holweide Vischeringstr., 
Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 
0655/2025)
Planung läuft seit 2020 / ab 2022 läuft seit 2025 x
Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie
B) Bahnsteigverlängerung auf den Linien 
4, 13 und 18 (zum Betrieb mit 70m-Zügen)
A) Ertüchtigung der Ost-West-Achse (Linie 1)
zum Betrieb mit Langzügen (90m-Züge)
Eine Bürgerbeteiligung wurde in 2018 
abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in die 
politische Beratung eingeflossen. 
Im Zuge der Vorplanung wurde ein Konzept zur 
Einbindung der politischen Gremien und der 
Öffentlichkeit vorgelegt.       
Ein politisches Begleitgremium wurde 
beschlossen und konstituiert. Die Einbindung 
der Stakeholder erfolgt über flankierende 
Fachgespräche. Für den Bereich "West" wurde 
2022 eine systematische 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt; 
Bürgerinformation und -beteiligung für den 
Bereich "Innenstadt" werden nach Abschluss 
der Machbarkeitsuntersuchungen und 
anschließender Wiederholung von Teilen der 
Lph 2 durchgeführt. 
Grundsatzbeschluss zum 3. 
Nahverkehrsplan (NVP) 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017);
Grundsatzbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 3211/2018);
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1137/2019);
Einrichtung polit. Begleitgremium 
(Vorlagen-Nr. 3997/2021);
1. erw. Planungsbeschluss für A1  
(Vorlagen-Nr. 2494/2023 i.V.m. 
AN/0384/2024);     
2. erw. Planungsbeschluss für A1 
(Vorlagen-Nr. 2011/2024 zzgl. 
Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. 
AN/0155/2023);      
3. erw. Planungsbeschluss für A1 
(Vorlage 0385/2024 i.V.m. 
AN/0704/2025)                  
Politischer Variantenentscheid für 
A2 (Vorlagen-Nr. 1037/2024 i.V.m. 
AN/0332/2025)
Übertragung auf KVB
(Vorlagen-Nr. 2723/2018)
Planungsbeschluss bis Lph. 3 
(Vorlagen-Nr. 2723/2018);
Baubeschluss für 1.  Haltestellen-
paket (Aachener Str./ Gürtel, 
Wüllnerstr., Dürener Str./ Gürtel, Im 
Weidenbruch, M. Berliner Str.)
(Vorlagen-Nr. 2430/2021);
Baubeschluss für 2.  Haltestellen-
paket Schlebusch, Odenthaler Str., 
Leuchterstr., Am Emberg, Von-
Sparr-Str., Stegerwald-siedlung 
(Vorlagen-Nr. 2751/2022);
Ergänzende Übertragung der 
Planung der Hst. Bocklemünd inkl. 
Wendeanlage, Weinsbergstr./Gürtel, 
Melatengürtel, Euskirchener Str. an 
die KVB (Vorlagen-Nr. 2389/2024)
Baubeschluss für 3.  Haltestellen-
paket Sülzgürtel, Wichheimer Str., 
Holweide Vischeringstr., 
Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 
0655/2025)
läuft seit 2020 läuft seit 2022Planung läuft seit 2019 /
Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
Anlage 1
zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025"
Seite 1 von 3

Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz
Stand 31.11.2025
Anlage 1
zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025"
2. Netzerweiternde - und optimierende Maßnahmen Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten-
entscheid (VE)
Genehmigungs-
verfahren Bauausführung Zielnetz 
2035
Zielnetz 
2035+
Zielnetz 
2040+
C) Neubau Haltestelle am Bf. Köln-Süd (Linie 18)C Hst. Barbarossaplatz - 
Hst. Eifelwall Stadtarchiv Stadt Köln/ DB AG Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 5139/2011)
Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
Erste Konzepte für die Abstimmung mit der DB AG wurden 
erarbeitet (Ersatzneubau EÜ  Luxemburger Straße, 
Aufweitungswunsch Stadt Köln)
frühestens ab 
2030 frühestens ab 2030 ab 2035 x
D) Neubau von zwei Haltestellen auf lrh. Gürtelstrecke 
(Linie 13) D
Hst. Neusser Straße/Gürtel – 
Hst. Slabystraße
(Neubau Hst. Niehler Str./Gürtel" und 
"Boltensternstr./Gürtel")
Stadt Köln
Planungsauftrag 
(Vorlagen-Nr. AN/1091/2020)
Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 0152/2023) 
Eine Bürgerbeteiligung über das Portal 
meinungfuer.koeln hat stattgefunden. Die 
Ergebnisse wurden der BV Nippes am 
14.03.2023 zur Verfügung gestellt.
Die MBS für die beiden zusätzlichen Stadtbahn-
haltestellen auf dem Gürtel wurde abgeschlossen. Der 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss wurde 
eingeholt und die Planungsleistungen für die LP 1-4  
beauftragt. 
ist erfolgt ab 2027 abhängig von der Dauer 
der Genehmigung x
E1 "lrh. Gürtelverlängerung":
Hst. Sülzgürtel  – Rheinufer (lrh.)
Die MBS wurde im 1. Quartal 2023 abgeschlossen und im 
September den politischen Gremien vorgestellt. Für die 
Weiterplanung wird eine oberirdische Variante entlang des 
Gürtels empfohlen. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau 
der Projektgruppe und Vergabe der ersten 
Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung ist 
zurzeit nicht absehbar.
offen/nicht 
personalisiert
abhängig von der 
Personalisierung
abhängig von der 
Personalisierung x
E2a "rrh. Gürtelverlängerung/Ringschluss“: 
Rheinufer (lrh.) – Hst. Bf Mülheim (rrh.)
Im Rahmen der MBS zur lrr. Gürtelverlängerung wurden 
mögliche Linienführungen betrachtet.
offen/nicht 
personalisiert x
E2b "rrh. Gürtelverlängerung/Frankfurter Str.“: 
Hst. Bf Mülheim - Ostheim/Gremberghoven Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Planung zurückgestellt x
F1 1. Abschnitt "Rheinquerung" (Linie 17):  
Godorf - Langel Süd steht noch aus abhängig von VE abhängig von VE x
F2
2. Abschnitt (Linie 17):
Langel Süd - Stadtgrenze (bzw. Niederkassel - 
Bonn)
/ abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x
F3 1. Abschnitt (Linie 7):
Hst. Zündorf - Zündorf Süd (Ranzeler Str.)
Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017); 
Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 0250/2020)
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1196/2024)
Im Zuge des Genehmigungsverfahrens.
Die Ausschreibung der Genehmigungsplanung durch die 
KVB erbrachte keine Angebote. Eine erneute 
Ausschreibung ist für 2026 geplant.
/ 2028 2030 x
F4 2. Abschnitt (Linie 7):
Hst. Zündorf Süd (Ranzeler Str.) - Langel Süd
Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 0054/2022);
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1196/2024)
Wird geplant.
Die Vorplanung wird aufgenommen, sobald die Lage der 
Verknüpfungshaltestelle mit der Linie 17 südlich von 
Langel fixiert ist. 
/ abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x
G) Neubau Haltestelle Sürth Süd (Linie 16) G Hst. Sürth Bf - Hst. Godorf Bf. Stadt Köln Grundsatzbeschluss
 (Vorlagen-Nr. 3549/2020)
Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
Aufgrund von veränderten Randbedingungen soll vor 
weiteren Planungsschritten zunächst ein externes Büro mit 
der Abwägung von Vor- und Nachteilen der neuen 
Haltestelle beauftragt werden.
/ ab 2028 (in Abhängigkeit 
der Untersuchungs-
ergebnisse)
ab 2030 (in Abhängigkeit 
der Untersuchungs-
ergebnisse)
x
H1 "Mülheim Süd":
Hst. Koelnmesse – Hst. Wiener Platz Stadt Köln
Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017);
Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 3245/2018); 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1218/2021); 
Fortschreibung Bedarfsfeststellung 
und erweiterter Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 2360/2023)
ab 2022
Die Vorplanung wurde Anfang 2023 abgeschlossen. Im 2. 
Quartal 2024  wurde der fortgeschriebenen 
Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss eingeholt. 
Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe der weiteren 
Planungsleistungen vorbereitet. 
/ ab 2028 ab 2033 x
H2 "Stammheim/Flittard":
Hst. Keupstraße – Flittard 
Übertragung der Durch-
führung der MBS auf KVB 
(Vorlagen-Nr. 0866/2020)
Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017); 
Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 0866/2020)
Beginn mit dem Vorliegen der Ergebnisse aus 
der MBS
Die MBS für die Stadtbahnanbindung Stammheim / Flittard 
ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen Ergebnisse vor, 
die noch nicht aussagekräftig sind, da unter anderem noch 
eine gemeinsame Voruntersuchung zur standardisierten 
Bewertung mit dem Projekt „Stadtbahnanbindung Mülheim-
Süd“ beauftragt und abgeschlossen sein muss, um die 
Förderwürdigkeit zu belegen.
steht noch aus
ab 2030
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS)
ab 2033
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS)
x
I1 Hst. Arnoldshöhe - Meschenich Nord x
I2 Meschenich Nord - Meschenich Süd x
J) Stadtbahnvorhaben Köln - Bergheim-Niederaußem 
(Linie 4) J Einteilung wird in der MBS vorgenommen.
Rhein-Erft-Kreis und Stadt 
Köln stellen als ÖPNV-
Aufgabenträger die 
Projektpartner*innen dar. Die 
Federführung der MBS liegt 
beim Rhein-Erft-Kreis.
Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017); 
Grundsatzbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 3454/2021); 
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1083/2025)
Die Ergebnisse der Vorstudie wurden im 
Februar 2021, im Juni/Juli 2021 und im 
September 2021  konsultativ vorgestellt. 
Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung sukzessive 
im Laufe des Projektes.
Vorbereitung zur Vergabe einer MBS und zur Einreichung 
eines Förderantrags durch den Rhein-Erft-Kreis in enger 
Abstimmung mit der Stadt Köln
steht noch aus
ab 2030 
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS)
ab 2035
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS)
x
K) Stadtbahnanschluss Neubrück K Einteilung wird in der MBS vorgenommen.Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017) nach MBS  Die Durchführung der MBS wurde im September 2025 an 
ein Gutachterbüro beauftragt. steht noch aus
ab 2029
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS)
(in Abhängigkeit der 
Ergebnisse der MBS) x
Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie
Eine Bürgerbeteiligung über das Portal 
meinungfuer.koeln hat im März 2024 
stattgefunden. Eine Zusammenfassung der 
wesentlichen Rückmeldungen wurde mitgeteilt 
(1498/2024).
E1: Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017);
E1 + E2a: Planungsauftrag 
(Vorlagen-Nr. AN/0843/2021)
Stadt Köln
E) Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13)
aktuell keine Aussage möglich
F) Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und 
Verlängerung Linie 7 bis Langel
Grundsatzbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1709/2019);
Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 0054/2022);
Bedarfsfeststellungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 1196/2024)
H) Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd und 
Stammheim/Flittard
Stadt Köln
I1: Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017);
I1+I2: Planungs- und Bedarfs-
feststellungsbeschluss  
(Vorlagen-Nr. 1614/2018)
I1+I2: Trassenfestlegung und 
Entscheidung zur weiteren Planung 
(Vorlagen-Nr. 3065/2022), 
Ergänzungsbeschluss zur Brücke  
(3114/2023), 
Ergänzungsbeschluss zur Bödinger 
Straße (0440/2024),
Ergänzungsbeschluss zum 
Endhaltepunkt Meschenich 
(2742/2024)
I) StadtBahn Süd - Stadtbahnanbindung von Rondorf 
und Meschenich
Das Projekt wird von den drei 
Aufgabenträger*innen Rhein-
Sieg-Kreis, Stadt Bonn und 
Stadt Köln vorangetrieben; 
Gesamtprojektleitung beim 
Rhein-Sieg-Kreis; 
Teilprojektleitung der 
Strecken auf Kölner 
Stadtgebiet liegt für Linie 17 
bei der Stadt Köln und für 
Linie 7 bei der KVB 
(Vorlagen-Nr. 0250/2020).
Am 29.03.2023 hat durch die Stadt Köln eine 
Online-Informationsveranstaltung  
stattgefunden (abrufbar u. a. über 
meinung.fuer.koeln).
Eine Projekthomepage ist in Vorbereitung.
2021 wurde eine umfangreiche 
Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Eine 
Online-Informationsveranstaltung wurde im 
Februar 2023 durchgeführt. Weitere 
Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung 
(Infotermine vor Ort) wurden durchgeführt. 
Seite 2 von 3
Die bevorzugte 
Linienführung der 
StadtBahn Süd 
wurde 
beschlossen 
(Vorlagen-Nr. 
3065/2022) + 
(2742/2024) 
Der Rat hat die Linienführung, die den Verteilerkreis mit 
einer Brücke quert, und ergänzend die Brückengestaltung 
beschlossen.  Des Weiteren steht bereits fest, dass eine 
Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den 
motorisierten Durchgangsverkehr in Höhe des 
Wasserwerks unumgänglich ist, um die Gesamtrisiken in 
der Wasserschutzzone II zu verringern. Hier hat der Rat 
beschlossen, die Entscheidung über den Zeitpunkt der 
Änderung der weiteren Nutzung der Straße Im 
Wasserwerkswäldchen vom Verlauf der Bauarbeiten und 
den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen abhängig 
zu machen. 
Ab Ende 2026 abhängig von der Dauer 
der Genehmigung
Nach gefasstem Bedarfsfeststellungsbeschluss werden im 
4. Quartal 2024 die Leistungen von 
Umweltuntersuchungen und Projektsteuerung durch den 
Rhein-Sieg-Kreis vergeben. Die Durchführung ist bis zum 
Ende des Förderzeitraumes (Dezember 2027) 
vorgesehen. Die Ergebnisse der Umweltunter-suchungen 
bilden die Basis für die im Anschluss geplante MBS einer 
Rheinquerung (Abschnitt F1).

Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz
Stand 31.11.2025
Anlage 1
zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025"
3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten-
entscheid (VE)
Genehmigungs-
verfahren Bauausführung Zielnetz 
2035
Zielnetz 
2035+
Zielnetz 
2040+
L1 Hst. Berrenrather Str./Gürtel - Hst. Venloer 
Str./Gürtel (Linie 13) Stadt Köln
Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 0743/2016);
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss
(Vorlagen-Nr. 0150/2021)
Wird geplant.
Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe 
und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der 
Beginn der Planung ist zurzeit nicht absehbar.
nicht vorgesehenabhängig von der 
Personalisierung
abhängig von der 
Personalisierung x
L2 Hst. Subbelrather Str./Gürtel - 
Hst. Nußbaumerstraße (Linie 5, 13) Stadt Köln
Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. 3911/2015),
Erw. Planungsbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 3358/2021)
Festlegung der Variante 
(3118/2023)
Baubeschluss (0049/2025)
Eine Bürgerbeteiligung über das Portal 
meinungfuer.koeln hat stattgefunden, die 
Ergebnisse wurden der BV Ehrenfeld am 
26.10.2021 vorgestellt.
Die Leistungsphase 3 wurde 2025 abgeschlossen. Der 
Baubeschluss wurde Mitte 2025 gefasst. ist erfolgt 2025/2026 ab 2027 x
L3 Hst. Barbarossaplatz (Linie 16, 18) Stadt Köln
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
(Vorlage-Nr. 0330/2019)
Baubeschluss 
(Vorlagen-Nr. 2646/2022)
Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
Die Leistungsphase 3 wurde Mitte 2023 abgeschlossen. 
Der Baubeschluss wurde Ende 2023 gefasst. Die 
Leitungsverlegungen beginnen Anfang 2026.
nicht vorgesehen 2024 ab 2026 x
 -- Hst. Longerich Friedhof (Linie 15) Stadt Köln / Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
Die Planung wird aufgenommen, sobald 
Personalkapazitäten vorhanden sind. x
M1 Hst. Friesenplatz (Linie 3, 4, 5, 12, 15)Stadt Köln
Grundsatzbeschluss 
(Vorlagen-Nr. 2303/2012)
Erweiterter Planungsbeschluss 
(Vorlage-Nr. 1230/2019)
Ergänzungsbeschluss zu den 
zusätzlichen Ausgängen 
(2996/2023)
Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. ab 2028 x
M2 Hst. Reichenspergerplatz (Linie 16,18)Stadt Köln
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
(Vorlage-Nr. 1337/2023)
Nach dem Beschluss des Rates soll die Beauftragung der 
Planungs- und Gutachterleistungen in 2026 erfolgen. ab 2029 x
M3 Hst. Lohsestraße (Linie 12, 15) Stadt Köln
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
(Vorlage-Nr.3064/2014)
Baubeschluss (0557/2024) 
Die Leistungsphase 6 wird derzeit bearbeitet und die 
Ausschreibung als GU-Vergabe für 2026 vorbereitet. ab 2026 x
M4 Hst. Technische Hochschule Deutz (Linie 1, 9) und 
Fuldaer Straße (Linie 1)
Übertragung auf KVB
(Vorlage-Nr.2411/2021) 
Bedarfsfeststellungs- und 
Planungsbeschluss 
(Vorlage-Nr.2411/2021) 
siehe Maßnahme A3 siehe Maßnahme A3 x
M5 Hst. Geldernstr./Parkgürtel (Linie 13)
KVB im Rahmen der 
Brandschutzertüchtigungen 
des Projektes 
Kapazitätserweiterungen auf 
den Linien 4, 13 und 18
Kein Beschluss vorhanden Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. nicht vorgesehen 2026 ab 2027 x
 --
Hst. Escher Straße (Linie 13),
Hst. Appellhofplatz/ Zeughaus (Linie 5),
Slabystraße Süd (Linie 18) + Nord (Linie 13)
Stadt Köln / Die Planung wird aufgenommen, sobald 
Personalkapazitäten vorhanden sind. x
Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln;  MBS = Machbarkeitsstudie
4. Weitere netzerweiternde - und optimierende 
Prüfaufträge Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten-
entscheid (VE)
Genehmigungs-
verfahren Bauausführung Zielnetz 
2035
Zielnetz 
2035+
Zielnetz 
2040+
N) Linie 5 / Esch - Pesch - Auweiler N Hst. Am Butzweilerhof - Pesch - Esch / AuweilerStadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
O) Barbarossaplatz / Linie 18 tief O Unterführung Barbarossaplatz Stadt Köln Grundsatzbeschluss
(Vorlagen-Nr. AN/0042/2020)aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
P) Durchbindung Barbarossaplatz - Severinsbrücke PGleisverbindung der Linien 3, 4 und 18 an der Hst. 
Poststraße Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
Q) "Linie 12" / Merkenich - Feldkassel Q Hst. Merkenich - Rheinkassel - Feldkassel - 
Langel Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP 
(Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
R) Deutzer Hafen - Deutzer Bf. R Gleisverbindung Deutzer Brücke Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
S) Weiterer Stadtbahnanschluss Parkstadt Süd SStadtbahnanschluss in Richtung Westen Stadt Köln Politischer Prüfauftrag 
(Vorlagen-Nr. AN/0330/2025)aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x
siehe Maßnahme A3
M) Aufzugnachrüstungen
L) Bahnsteiganhebungen
Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine 
Gestaltungsspielräume bestehen.
abhängig von der Personalisierung
abhängig von der Personalisierung
nicht vorgesehen
nicht vorgesehen
nicht vorgesehen
Seite 3 von 3
aktuell keine Aussage möglich
aktuell keine Aussage möglich
aktuell keine Aussage möglich
aktuell keine Aussage möglich
aktuell keine Aussage möglich
aktuell keine Aussage möglich, in Abhängigkeit der Ergebnisse zur S-
Bahn

Anlage 3 Fragen Die Linke. aus der BV Nippes

1230 Zeichen

Anlage 3 
Im Nachgang zur Sitzung der BV Nippes am 12.03.2026 eingereichte Fragen der 
Fraktion Die Linke.  
 
1 Ist die Buchstaben-Reihefolge als Priorisierung zu verstehen? Falls ja, nach 
welchen Kriterien? Ratsbeschlüsse liegen zu fast allen Maßnahmen vor. 
2.Es heißt, die „Prämisse" sei ein „maximales jährliches Defizit für die KVB" mit 
Verweis auf eine Vorlage zum Finanzausschuss. Dies ist aber lediglich eine 
Mitteilung. Es gibt keinen politischen Beschluss über eine derartige Prämisse. Wieso 
findet dies dann Eingang in den ÖPNV-Netzentwicklungsplan? 
3.Unter dem Punkt 1. A) heißt es: „Eine Taktverdichtung ist auf dem gemeinsam mit 
den Linien 7 und 9 genutzten Innenstadt-Abschnitt nicht möglich." Diese Aussage ist 
falsch, betrieblich ist sie möglich, sie bräuchte nur mehr Personal und Bahnen. Dies 
ist sowohl gemäß Gutachten Verkehrsplaner Prof. Stölting wie auch Aussagen der 
KVB . Korrekt müsste es heißen: Eine Taktverdichtung ist nicht gewollt. 
4.Wann ist das Ergebnis der Prüfung 5 Minuten-Takt auf der Linie 13 fertig und wird 
vorgelegt? 
5.Warum ist die n der Linie 12 bis Langel im Vergleich zum Vorjahresbericht ganz 
nach hinten unter 4) gerutscht? Wann wird sie projektiert und personalisiert?

Beratungsverlauf (11)

23.02.2026 Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik
TOP 5.9 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 11.1.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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10.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 10.2.12 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 8.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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12.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 10.2.19 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 10.2.17 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 12.14 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 10.2.20 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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16.04.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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28.04.2026 Mobilitätsausschuss
TOP 6.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

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07.05.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes)
TOP 10.2.1 Kenntnisnahme (Mitteilung)

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Details

Aktenzeichen
2779/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
02.03.2026
Erstellt
12.09.2025 11:09