2779/2025
ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025
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Anlage 3 Fragen Die Linke. aus der BV Nippes
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Anlage 3 Im Nachgang zur Sitzung der BV Nippes am 12.03.2026 eingereichte Fragen der Fraktion Die Linke. 1 Ist die Buchstaben-Reihefolge als Priorisierung zu verstehen? Falls ja, nach welchen Kriterien? Ratsbeschlüsse liegen zu fast allen Maßnahmen vor. 2.Es heißt, die „Prämisse" sei ein „maximales jährliches Defizit für die KVB" mit Verweis auf eine Vorlage zum Finanzausschuss. Dies ist aber lediglich eine Mitteilung. Es gibt keinen politischen Beschluss über eine derartige Prämisse. Wieso findet dies dann Eingang in den ÖPNV-Netzentwicklungsplan? 3.Unter dem Punkt 1. A) heißt es: „Eine Taktverdichtung ist auf dem gemeinsam mit den Linien 7 und 9 genutzten Innenstadt-Abschnitt nicht möglich." Diese Aussage ist falsch, betrieblich ist sie möglich, sie bräuchte nur mehr Personal und Bahnen. Dies ist sowohl gemäß Gutachten Verkehrsplaner Prof. Stölting wie auch Aussagen der KVB . Korrekt müsste es heißen: Eine Taktverdichtung ist nicht gewollt. 4.Wann ist das Ergebnis der Prüfung 5 Minuten-Takt auf der Linie 13 fertig und wird vorgelegt? 5.Warum ist die n der Linie 12 bis Langel im Vergleich zum Vorjahresbericht ganz nach hinten unter 4) gerutscht? Wann wird sie projektiert und personalisiert?
Anlage 2 Auszug aus Mobilitätsausschuss 03.03.2026
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Geschäftsführung Mobilitätsausschuss Angela Krause Telefon: (0221) 221-25909 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 23.03.2026 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Mobilitätsausschusses vom 03.03.2026 öffentlich 6.2.2 ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025 2779/2025 RM Lorenz bedankt sich für den ausführlichen Sachstandsbericht, wirft aber die Frage auf, nach welchen Kriterien die Verwaltung Maßnahmen priorisiert und personalisiert. Beispielsweise wurde der barrierefreie Ausbau der Linie 13 bekanntermaßen bisher nicht personalisiert; die Kriterien seien jedoch nicht bekannt. RM Bankert schließt sich dieser Fragestellung an. Zudem sehe sie einen Widerspruch in der Mitteilung. Eingangs sei darauf hingewiesen worden, dass die Auswirkungen der außerordentlich schwierigen Finanzsituation auf die künftige ÖPNV-Netzentwick- lung in Köln aktuell noch nicht absehbar seien; im weiteren Verlauf der Mitteilung seien jedoch Maßnahmen/Projekte bereits mit mehreren Jahren nach hinten verscho- ben worden. Verwunderlich sei, dass die üblicher Weise beigefügte Übersichtskarte/Grafik nicht auch von der Verwaltung gefertigt werden könne, sondern bisher extern vergeben wurde. Weiterhin weist sie darauf hin, dass bei der Maßnahme StadtBahn Süd in diesem Be- richt nicht mehr von der vorläufiger Endhaltestelle Meschenich-Nord die Rede sei und Meschenich-Süd augenscheinlich komplett gestrichen sei. BG Egerer sagt zu, die Fragestellungen mitzunehmen. Die Mitteilung wird daher bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt. Hinweis Im Nachgang zur Sitzung hat RM Bankert noch folgende Fragestellungen eingereicht: 1 Nach welchen Kriterien erfolgt die Priorisierung der Projekte? Ratsbeschlüsse liegen zu fast allen Maßnahmen vor. 2.Es heißt, die „Prämisse“ sei ein „maximales jährliches Defizit für die KVB“ mit Ver- weis auf eine Vorlage zum Finanzausschuss. Dies ist aber lediglich eine Mitteilung. Es gibt keinen politischen Beschluss über eine derartige Prämisse. Wieso findet dies dann Eingang in den ÖPNV-Netzentwicklungsplan? 3.Unter dem Punkt 1. A) heißt es: „Eine Taktverdichtung ist auf dem gemeinsam mit den Linien 7 und 9 genutzten Innenstadt-Abschnitt nicht möglich.“ Diese Auss age ist falsch, betrieblich ist sie möglich, sie bräuchte nur mehr Personal und Bahnen. Dies ist sowohl gemäß Gutachten Verkehrsplaner Prof. Stölting wie auch Aussagen der KVB . Korrekt müsste es heißen: Eine Taktverdichtung ist nicht gewollt. Warum steht diese falsche Aussage im Bericht? 4.Wann ist das Ergebnis der Prüfung 5 Minuten-Takt auf der Linie 13 fertig und wird vorgelegt? 5.Bis wann werden die Maßnahmen zur Barrierefreiheit (Aufzugnachrüstung und Bahnsteiganhebung) vollständig projektiert und personalisiert?
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle III/68/681/1 Vorlagen-Nummer 2779/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Stadtarbeitsgemeinschaft Behindertenpolitik 23.02.2026 Mobilitätsausschuss 03.03.2026 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 09.03.2026 Bezirksvertretung 7 (Porz) 10.03.2026 Bezirksvertretung 8 (Kalk) 12.03.2026 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 12.03.2026 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 12.03.2026 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 12.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 16.03.2026 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 16.03.2026 ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025 Mit der Mitteilung „ÖPNV-Netzentwicklung“ informiert die Verwaltung jährlich über den aktuel- len Sachstand zu den geplanten Maßnahmen im Stadtbahnnetz sowie weiteren Projekten des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Köln. Im Abschnitt „Maßnahmenübersicht“ werden die in den nächsten Jahren bzw. Jahrzehnten geplanten Maßnahmen zur Kapazitäts- und Netzausweitung sowie zur Herstellung der Barrie- refreiheit, mit denen das ÖPNV-Angebot als wesentlicher Baustein zur Mobilitätswende ver- bessert bzw. erweitert werden soll, beschrieben. Unter der Überschrift „4. Weitere netzerweiternde und -optimierende Prüfaufträge“ werden in diesem Bericht Maßnahmen aufgeführt, zu denen es Ausschuss- oder Ratsbeschlüsse gibt, die jedoch weder projektiert noch personalisiert sind. Einordnung der aktuellen Finanzierungssituation Als lokale Aufgabenträger für den ÖPNV sind die Kommunen mit großen Herausforderungen konfrontiert. Aufgrund der schwierigen Haushalts- und Finanzlage ist bereits der Erhalt des heutigen Leistungsangebotes im ÖPNV gefährdet. Ein Ausbau des Leistungsangebotes aus 2 eigenen Finanzmitteln ist aufgrund anhaltender Kostensteigerung zunehmend schwieriger zu realisieren. Es zeichnet sich ab, dass sich diese Entwicklung in Zukunft weiter verschärfen wird, wenn es nicht gelingt zusammen mit Land und Bund die Betriebskostenfinanzierung für den ÖPNV grundlegend neu auszurichten. Dies wurde bereits in der letzten Mitteilung „ÖPNV- Netzentwicklung – Sachstand 2024“ (vgl. Vorlage-Nr. 2763/2024) erläutert. Die Finanzierungssituation bleibt auch in Köln mit Blick auf die Kölner Verkehrs-Betriebe AG (KVB) weiterhin kritisch. Die Suche nach einer Lösung der drängenden Finanzierungsfragen im ÖPNV zum Erhalt der Bestandsverkehre und für die weitere Entwicklung der Projekte der ÖPNV-Netzentwicklung haben die Stadt Köln in diesem Jahr begleitet und werden sie auch in den Folgejahren noch intensiv beschäftigen. Aktuell werden verschiedene Überlegungen zur Ergebnissicherung der Stadtwerke Köln GmbH (SWK) in einem Projekt des Dezernats für Finanzen und Recht unter Beteiligung des Dezernats für Mobilität, der SWK und KVB unter der externen Steuerung durch Pricewater- houseCoopers GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie einem politischen Begleitgre- mium diskutiert. Hierbei lautet eine der Prämissen, dass die SWK durch die KVB den öffentli- chen Personennahverkehr in Köln unter Einhaltung eines definierten maximalen jährlichen Defizits sicherstellen soll (vgl. Vorlagen-Nr. 2158/2025). Aufgrund dieses Prozesses lassen sich ide Auswirkungen der außerordentlich schwierigen Fi- nanzsituation auf die künftige ÖPNV-Netzentwicklung in Köln aktuell noch nicht absehen. Maßnahmenübersicht Der Tabelle in Anlage 1 sind konkrete Informationen wie die aktuellen Sachstände der einzel- nen Vorhaben – entsprechend den zugewiesenen Buchstaben in dieser Mitteilung – zu ent- nehmen. Die angegebenen Zeithorizonte sind unter Vorbehalt einer gesicherten Finanzierung sowie vorhandener Personalkapazitäten zu verstehen. Die zeitlichen Angaben zu einem Variantenentscheid, zu einem Genehmigungsverfahren oder zu einer Bauausführung sind bei Machbarkeitsstudien ebenfalls unter Vorbehalt zu verstehen, da diese in Abhängigkeit zu den jeweiligen Ergebnissen aus den Machbarkeitsstudien stehen. In der letzten Mitteilung zum Sachstand 2024 wurden in den Anlagen 2, 3 und 4 die Maßnah- men in Übersichtskarten je nach geplanter voraussichtlicher Umsetzung bis zum Jahr 2035, nach 2035 („2035+“) und nach 2040 („2040+“) abgebildet. Aufgrund der zwischen dem 01.11. und 31.12.2025 verhängten Haushaltssperre bzw. der Be- wirtschaftungsverfügungen vom 23.04.2025 und 18.12.2025 konnte die Leistung zur Überar- beitung der Karten im Jahr 2025 nicht vergeben werden, sodass an dieser Stelle auf die gra- phische Darstellung der Stadtbahnmaßnahmen in den Anlagen 2-5 der letzten Mitteilung (vgl. Vorlage-Nr. 2763/2024) verwiesen wird. Die Karten enthielten darüber hinaus auch die vorhandenen und im Rahmen des S-Bahn-Aus- baus geplanten neuen S-Bahn-Stationen und Verknüpfungspunkte zum Kölner ÖPNV-Netz, wodurch die zukünftigen Umsteigepunkte, die das ÖPNV-Angebot ergänzen, sichtbar und für die weitere Umsetzung besser eingeordnet werden können (ohne Zuordnung zu Umsetzungs- zeiträumen). Die Karten sind in ihrer Darstellungsform an den schematischen Liniennetzplan der KVB an- gelehnt und bilden nicht die wahren geografischen Verhältnisse ab. Zum nächsten Sachstand der „ÖPNV-Netzentwicklung“ ist die Überarbeitung der Karten, so- fern finanziell möglich, wieder vorgesehen. 1. Kapazitätserweiternde Maßnahmen A) Kapazitätserweiterung auf der Ost-West-Achse der Stadtbahn (OWA) Die Stadtbahnlinie 1 hat ihre Kapazitätsgrenze überschritten. Eine Taktverdichtung ist auf dem gemeinsam mit den Linien 7 und 9 genutzten Abschnitt in der Innenstadt nicht möglich. Aus diesem Grund sollen zukünftig 90- anstatt 60-Meter-Züge eingesetzt werden. Durch den Ein- satz von 90-Meter-Zügen erhöht sich die Platzkapazität um 50 Prozent. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Fahrzeugkonzepts ist die Verlängerung der Bahnsteige auf der Ost- 3 West-Achse auf mindestens 80 Meter. Für den Bereich Innenstadt wurden bis zur Leistungsphase 2 zwei Alternativen gleichberech- tigt untersucht, eine Lösung mit Führung der Stadtbahn an der Oberfläche und eine Tunnellö- sung. In der Ratssitzung am 03.04.2025 wurde mit Änderungsantrag die Fortführung der Tun- nellösung in der Innenstadt beschlossen. Der Änderungsantrag beinhaltet Prüfaufträge für verschiedene Anpassung und Ergänzungen des Verwaltungsentwurfs. Abschnitte: - A1) „West“: Hst. Weiden West – Hst. Universitätsstraße - A2) „Innenstadt“: Hst. Moltkestraße – Hst. Heumarkt - A3) „Bestandstunnel“: Hst. Deutz TH. – Hst. Fuldaer Str. - A4) „Ost“: Hst. Kalker Friedhof – Hst. Bensberg Projekthomepage: https://ostwestachse.koeln Interims-Buslinien: Zur kurzfristigen Kapazitätssteigerung auf der OWA in den Hauptverkehrs- zeiten bis zur Fertigstellung der Stadtbahn-Baumaßnahmen dienen Interims-Buslinien. Bereits zum Fahrplanwechsel 2018 wurde im Rechtsrheinischen die Linie 179 im Lastrichtungsbetrieb (Vorlage-Nr. 1037/2018) sowie zum Fahrplanwechsel 2019 die Linie 171 in der Innenstadt (rechtsrheinisch und linksrheinisch) und die Linien 172 und 173 im Kölner Westen (Vorlage- Nr. 1103/2019) eingeführt. B) Kapazitätserweiterung auf den Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 Die Fahrgastzahlen der Stadtbahnlinien 4, 13 und 18 sind in den letzten Jahren stark ange- stiegen. Dies hat zur Folge, dass die Kapazitäten insbesondere zu den Hauptverkehrszeiten überlastet sind. Durch den Einsatz von 70 Meter langen Zügen sollen die Platzkapazitäten um rund 20 Prozent erhöht werden. Voraussetzung für die Umsetzung des neuen Fahrzeugkon- zepts ist die Verlängerung der Bahnsteige auf mindestens 60 Meter. - B1) Linie 4: Verlängerung von 11 Haltestellen (Schlebusch, Odenthaler Str., Leuch- terstr., Am Emberg, Im Weidenbruch, Mülheim Berliner Str., Von-Sparr-Str., Keupstr. Grünstr., Stegerwaldsiedlung, Bocklemünd inkl. Wendeanlage) - B2) Linie 13: Verlängerung von 8 Haltestellen (Holweide Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Euskirchener Str., Melatengürtel, Weinsbergstr./ Gürtel) Auf der Linie 13 sind neben Bahnsteigverlängerungen auch Bahnsteiganhebungen zur Barrierefreiheit geplant. Da der Einsatz von Langzügen bereits ab 2029 vorgesehen ist, die Anhebung der Bahnsteige jedoch mit umfassenden Änderungen im Straßen- raum einhergehen und eine Fertigstellung nicht bis 2029 erfolgen kann, wird der barri- erefreie Ausbau im Nachgang zu den Bahnsteigverlängerungen als gesonderte Bau- maßnahme durchgeführt (siehe Maßnahme „L1“). - B3) Linie 18: Verlängerung von 4 Haltestellen (Thielenbruch, Holweide Vischering- straße, Wichheimer Straße, Zoo/Flora) Des Weiteren wird geprüft, welche technischen Voraussetzungen für eine Taktverdichtung auf einen 5-Minuten-Takt auf der Linie 13 erforderlich sind und wie diese ggf. im Rahmen der o.g. Maßnahmen realisiert werden können. 2. Netzerweiternde und -optimierende Maßnahmen C) Neubau Verknüpfungshaltestelle am Bf. Köln-Süd (Linie 18) Die DB Netz AG wird die Eisenbahnüberführung Luxemburger Straße in den Jahren 2028 bis 2030 erneuern. Die Stadt Köln hat der DB AG ein Aufweitungsverlangen angezeigt. Der Stra- ßenquerschnitt zwischen den neuen Widerlagern soll vergrößert werden, damit eine neue Stadtbahnhaltestelle auf der Luxemburger Straße gebaut werden kann. D) Neubau von zwei Haltestellen auf linksrheinischer Gürtelstrecke (Linie 13) Es ist geplant die Stadtbahnlinie 13 auf dem linksrheinischen Gürtel mit zwei zusätzlichen Stadtbahnhaltestellen zu ergänzen. Die Siedlungsbereiche im Zuge von Niehler Straße und 4 Boltensternstraße entlang der Gürtelstrecke sollen durch die neuen Haltestellen „Niehler Str./Gürtel“ und „Boltensternstr./Gürtel“ besser erschlossen werden. Der Abstand zwischen den heutigen Stadtbahnhaltestellen Neusser Straße/Gürtel und Amsterdamer Straße/Gürtel sowie zwischen den Haltestellen Amsterdamer Straße/Gürtel und Slabystraße ist jeweils grö- ßer als 1 km. E) Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13) Die linksrheinische Gürtelstrecke soll von Klettenberg bis zum Rheinufer verlängert wer- den (E1). Perspektivisch ist eine Fortführung mittels einer Rheinquerung ins Rechtsrheinische bis nach Mülheim denkbar, sodass ein Ringschluss der Stadtbahnlinie 13 erreicht würde (E2a). Eine Alternative dazu stellt eine Verlängerung der Linie 13 im Rechtsrheinischen vom Bf. Mülheim über die Frankfurter Straße bis nach Ostheim/Gremberghoven dar (E2b). Abschnitte: - E1) „lrh. Gürtelverlängerung“: Hst. Sülzgürtel – Rheinufer (lrh.) - E2a) „rrh. Gürtelverlängerung/Ringschluss“: Rheinufer (lrh.) – Hst. Bf. Mülheim (rrh.) - E2b) „rrh. Gürtelverlängerung/Frankfurter Straße“: Hst. Bf. Mülheim – Ostheim/Grem- berghoven F) Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 bis Langel Der Rhein-Sieg-Kreis und die Städte Bonn und Köln verfolgen derzeit eine Stadtbahnverbin- dung zwischen Köln, Niederkassel und Bonn. Hier ist geplant, die linksrheinische Rheinufer- bahn (Linie 17) mit einer Rheinquerung ins Rechtsrheinische und weiter Richtung Süden zu verlängern. Über Niederkassel, Rheidt, Mondorf und Troisdorf-Bergheim soll die Linie in Bonn- Beuel an die Stadtbahnlinie 66 der Stadtwerke Bonn Verkehrs-GmbH angeschlossen werden. Teil des Projekts ist der Bau einer neuen Rheinbrücke im Bereich zwischen Sürth/Godorf (lrh.) und südlich von Langel (rrh.). Die Planung dieses Abschnittes ist aufgrund von Eingriffen in Natur- und Landschaftsschutzgebiete sowie der Überbrückung eines Fauna-Flora-Habitat-Ge- bietes mit besonderer Sensibilität zu betreiben. Abschnitte: - F1) 1. Abschnitt (Rheinquerung): Godorf – Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 7) - F2) 2. Abschnitt: Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 7) – Stadtgrenze Über die vorliegende öffentlich-rechtliche Vereinbarung (ÖRV) der ÖPNV-Aufgabenträger Köln, Bonn und Rhein-Sieg-Kreis ist die Planung bis HOAI Lph. 4 (Genehmigungsplanung) vereinbart. Die abgestimmten nächsten Planungsschritte sind vollständig finanziert. Für die Linie 17 ist gemäß ÖRV für das Gebiet der Stadt Köln vereinbart, vor dem Einstieg in die kon- krete ingenieurtechnische Planung zunächst die Ergebnisse der laufenden umweltfachlichen Untersuchungen als Grundlage für die Festlegung einer Vorzugstrasse für die Rheinquerung abzuwarten. Die Planung der Rheinquerung selbst und die vorlaufende Machbarkeitsstudie ist vor diesem zeitlichen Hintergrund auch kein Bestandteil des vorliegenden Förderbescheides FöRi-Pla. Erst nach Abschluss der umweltfachlichen Untersuchung werden die danach folgenden Ver- fahrensschritte und Zeitpläne zusammen mit den Kooperationspartnern auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse neu abgestimmt. Grundsätzlich gilt, dass aktuell laufende und bereits beauftragte Leistungen mit den Koopera- tionspartnern zusammen weiterhin bearbeitet werden. Vertragliche Verpflichtungen werden eingehalten. Projekthomepage: https://www.stadt-koeln.de/artikel/73803/index.html Verlängerung Linie 7 Ursprünglich war geplant, die Linie 7 zunächst um zwei Haltestellen bis zur Ranzeler Straße zu verlängern. In Folge einer Untersuchung des Rhein-Sieg-Kreises und der Stadt Bonn zum Projekt „Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln“ (Linie 17) wurde die Verwaltung beauftragt, im weiteren Planungsverlauf eine Verlängerung der Linie 7 bis zu einem möglichen Verknüp- fungspunkt mit der Linie 17 zu berücksichtigen. Auf diesem Lückenschluss zwischen Zündorf 5 Süd und dem Verknüpfungspunkt mit der Linie 17 südlich von Langel – als 2. Bauabschnitt (BA) der Verlängerung Linie 7 – sind derzeit zwei weitere Haltestellen vorgesehen. Abschnitte auf dem Gebiet der Stadt Köln: - F3) 1. BA: Hst. Zündorf – Zündorf Süd (Ranzeler Str.) - F4) 2. BA: Zündorf Süd (Ranzeler Str.) – Langel Süd (Verknüpfungspunkt Linie 17) Erst nach Abschluss der umweltfachlichen Untersuchung werden die danach folgenden Ver- fahrensschritte und Zeitpläne zusammen mit den Kooperationspartnern auf Grundlage der dann vorliegenden Ergebnisse neu abgestimmt. Grundsätzlich gilt, dass aktuell laufende und bereits beauftragte Leistungen mit den Koopera- tionspartnern zusammen weiterhin bearbeitet werden. Vertragliche Verpflichtungen werden eingehalten. G) Neubau Haltestelle Sürth Süd (Linie 16) Aufgrund der bisher nicht ausreichenden Erschließung der Bewohner*innen im Sürther Süden durch den ÖPNV (gemäß den Anforderungen im Nahverkehrsplan der Stadt Köln) sowie der geplanten Erweiterung des „Ströer Campus“ wird die Einrichtung einer zusätzlichen Halte- stelle für die Stadtbahnlinie 16 (künftig auch Linie 17) südlich der Ströer Allee/Mönchsgüter- weg (Abschnitt: Hst. Sürth Bf. – Hst. Godorf Bf.) untersucht. H) Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard Die Stadtteile sollen über eine weitere, aus dem Innenstadttunnel kommende Stadtbahnlinie, die über die Severinsbrücke und Deutz bis zur Messe geführt wird, erschlossen werden. Hierzu ist die Schaffung einer Entlastungsstrecke zur Bestandsstrecke der Stadtbahnlinie 4 zwischen der Messe und dem Wiener Platz über die Deutz-Mülheimer Straße unter Mitfinan- zierung durch Investoren (Mülheim-Süd) sowie die Realisierung einer im Bereich der Stadt- bahnhaltestelle Keupstraße abgehenden Strecke nach Stammheim und Flittard vorgesehen. Abschnitte: - H1) „Mülheim-Süd“: Hst. Koelnmesse – Hst. Wiener Platz - H2) „Stammheim/Flittard“: Hst. Keupstraße – Flittard I) Stadtbahn Süd – Stadtbahnanbindung von Rondorf und Meschenich Die Verwaltung plant, möglichst zeitgleich zur Entwicklung des Wohngebiets Rondorf Nord- West, zur Entflechtungsstraße und zu anderen Maßnahmen, die Stadtbahnanbindung von Rondorf und Meschenich. Die Strecke führt ausgehend vom Ausbauende der 3. Baustufe Nord-Süd Stadtbahn in der Bonner Straße (Stadtbahnhaltestelle Arnoldshöhe) über Rondorf bis Meschenich Nord. Auf der bis Meschenich Nord ca. 5,5 km langen Trasse sind aktuell drei Haltestellen vorgese- hen. Damit sollen zukünftig rund 17.000 Bürger*innen an das Stadtbahnnetz angebunden und für eine verkehrliche Entlastung sowie mehr Lebensqualität gesorgt werden. Projekthomepage und Newsletter: - https://www.stadt-koeln.de/artikel/68749/index.html - https://newsletter.stadtbahn-sued.koeln/ J) Stadtbahnvorhaben Köln – Bergheim-Niederaußem (Linie 4) Mit dem genannten Projekt sollen die Wünsche der Stadt Köln zur Anbindung des Stadtteils Widdersdorf und des Rhein-Erft-Kreises (REK) zur Anbindung der kreisangehörigen Städte Pulheim und Bergheim an das KVB-Stadtbahnnetz realisiert werden. Auf Grundlage der Er- gebnisse einer gemeinsamen Vorstudie aus Januar 2021 soll hierzu die bisher in Bocklemünd endende Stadtbahnlinie 4 in die Ortsteile Widdersdorf (Köln), Brauweiler (Pulheim) sowie Glessen, Oberaußem und Niederaußem (Bergheim) verlängert werden. Abschnitte: Die Einteilung in einzelne Abschnitte wird innerhalb der Machbarkeitsstudie vorgenommen. Die auf die Machbarkeitsstudie folgenden Verfahrensschritte und Zeitpläne werden im Nach- gang der laufenden Prüfungsphase zusammen mit dem Rhein-Erft-Kreis auf Grundlage der 6 dann vorliegenden Ergebnisse final festgelegt. Projekthomepage: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/mobilitaet/stadtbahnvorhaben-koeln- niederaussem K) Stadtbahnanschluss Neubrück Der Stadtbahnanschluss von Neubrück ist über eine neue Gleisverbindung zwischen den Stadtbahnlinien 1 und 9 geplant. Hierzu wurde im September 2025 eine Machbarkeitsstudie beauftragt. 3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit L) Bahnsteiganhebungen Zur Herstellung der Barrierefreiheit sollen an insgesamt 13 oberirdischen Haltestellen Bahn- steiganhebungen geplant werden, durch die der höhengleiche Ein- und Ausstieg zwischen Stadtbahn und Bahnsteig möglich wird. Außerdem sollen bei den Umbaumaßnahmen taktile Bodenelemente nach neuestem Standard berücksichtigt werden. - L1) 10 Haltestellen zwischen Berrenrather Str./Gürtel und Venloer Str. (Linie 13) (Ber- renrather Str./Gürtel, Euskirchener Str., Zülpicher Str./Gürtel, Gleueler Str./Gürtel, Dü- rener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Aachener Str./Gürtel, Melatengürtel, Weinsbergstr./Gür- tel, Venloer Str./Gürtel) - L2) Haltestellen Subbelrather Straße/Gürtel und Nußbaumerstraße (Linie 5, 13) - L3) Haltestelle Barbarossaplatz (Linie 16, 18) - Die Maßnahme an der Haltestelle Longerich Friedhof ist zur Information in der An- lage 1 bereits aufgeführt. Da derzeit jedoch noch keine Personalisierung zur Planung erfolgt ist, wurde hierzu bisher keine Nummer vergeben. M) Aufzugnachrüstungen In den ersten Jahrzehnten des Stadtbahnbaus stand die Barrierefreiheit der Bauwerke nicht im Vordergrund, weshalb die Herstellung der Barrierefreiheit bei unterirdischen Haltestellen in Form von Aufzugsanlagen nachgerüstet werden muss. Für folgende Stadtbahnhaltestellen hat die konkrete Planung zur Herstellung der Barrierefreiheit begonnen: - M1) Haltestelle Friesenplatz (Linie 3, 4, 5, 12, 15) - M2) Haltestelle Reichenspergerplatz (Linie 16,18) - M3) Haltestelle Lohsestraße (Linie 12, 15) - M4) Haltestellen Technische Hochschule Deutz und Fuldaer Straße (Linie 1, 9) - M5) Haltestelle Geldernstr./Parkgürtel (Linie 13) - Die Maßnahmen an den Haltestellen Escher Straße, Appellhofplatz/Zeughaus, Slaby- straße Süd und Nord sind zur Information in der Anlage 1 bereits aufgeführt. Da der- zeit jedoch noch keine Personalisierung zur Planung erfolgt ist, wurde hierzu bisher keine Nummer vergeben. 4. Weitere netzerweiternde und -optimierende Prüfaufträge Zu den folgenden Maßnahmen liegen beschlossene Prüfaufträge des Mobilitätsausschusses und/oder des Rates vor. Da diese weder projektiert noch personalisiert sind, werden sie hier der Vollständigkeit halber in einem gesonderten Abschnitt aufgeführt. N) Verlängerung Linie 5 von Ossendorf nach Pesch – Esch / Auweiler Mit dieser Maßnahme soll der Stadtbahnanschluss der Stadtteile Pesch und Esch / Auweiler an die Stadtbahnlinie 5 in Ossendorf geprüft werden. O) Barbarossaplatz / Linie 18 tief 7 Perspektivisch soll die Unterführung des Barbarossaplatzes mit einer Machbarkeitsstudie ge- prüft werden. Die Linie 18 soll dann im Laufe der Luxemburger Straße wieder an die Oberflä- che gelangen. P) Durchbindung Barbarossaplatz zur Severinsbrücke Als Lückenschluss soll die fehlende Gleisverbindung der Linie 18 zu den Linien 3 und 4 per- spektivisch geprüft werden. Q) Verlängerung Linie 12 von Merkenich über Feldkassel, Rheinkassel bis nach Langel Mit dieser Maßnahme soll der Stadtbahnanschluss der Rheindörfer Feldkassel, Rheinkassel und Langel an die Stadtbahnlinie 12 in Merkenich geprüft werden. R) Stadtbahnverbindung Deutzer Hafen – Deutzer Bf. Langfristig soll der Stadtbahnabzweig vom Deutzer Hafen über der Siegburger Straße in Rich- tung Deutzer Bf. untersucht werden. S) Weiterer Stadtbahnanschluss der Parkstadt Süd Die Parkstadt Süd soll über ein verändertes Busliniennetz und die Stadtbahnlinie 5 an das ÖPNV-Netz angeschlossen werden. Langfristig wird durch den Zweckverband go.Rheinland GmbH der Anschluss an das S-Bahn-Netz über eine Linie S 16 vorgesehen. In Abhängigkeit des S-Bahn-Anschlusses soll ein weiterer Stadtbahnanschluss geprüft werden. Weitere politische Prüfaufträge Neben den zuvor genannten Maßnahmen liegen auch weitere politische Prüfaufträge vor, die sich bereits zum Teil in der ÖPNV-Netzentwicklung wiederfinden. Folgende Prüfaufträge werden jedoch zunächst nicht in der Tabelle und den Karten darge- stellt: - Verbesserung und Ergänzung der rechtsrheinischen Stadtbahnverbindung (vgl. Vorla- gen-Nr. AN/0777/2020), - Anmeldung von Maßnahmen zum ÖPNV-Bedarfsplan (vgl. Vorlagen-Nr. 1512/2024 und 0018/2025), - Weiterentwicklung der Ost-West-Linien (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0330/2025), - Mit Metrolinien das KVB-Schienennetz weiterentwickeln (vgl. Vorlagen-Nr. AN/0333/2025). Anlage Anlage 1 – Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz
Anlage 1_Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz
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Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Stand 31.11.2025 1. Kapazitätserweiternde Maßnahmen Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ A1 "West": Hst. Weiden West – Hst. Universitätsstraße Stadt Köln Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und Durchführung von Fachgutachten, Abschluss Vorplanung (Lph 2) mit Ausnahme der Haltestellen Junkersdorf und Weiden West in 2023. Derzeit laufen Entwurfs- und Genehmigungsplanung (Lph 3 - 4) parallel. ab 2023 ab 2026 ab 2028 abhängig von Genehmigung und Förderung x A2 "Innenstadt": Hst. Moltkestraße – Hst. Heumarkt Stadt Köln Erstellung Verkehrsgutachten, Beauftragung und Durchführung von Fachgutachten, Abschluss der Vorplanung (Lph 2) für den Verwaltungsentwurf in 2024, Derzeit laufen die Machbarkeitsuntersuchungen für die gewünschten Änderungen und Ergänzungen zum Verwaltungsentwurf. 2. Quartal 2025 abhängig vom Änderungs- und Ergänzungsaufwand; ab 2030 ab 2033, abhängig von Genehmigung und Förderung (Bauprovisorien zur Inbetriebnahme vor 2035 möglich; Abschluss der Bau-arbeiten nach 2035) x A3 "Bestandstunnel": Hst. Deutz TH – Hst. Fuldaer Str. Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2411/2021) Für die vier Bestandshaltestellen liegen Brandschutzgutachten vor. Alle Planungsbüros sind beauftragt, die Planung läuft aktuell in den Leistungsphasen 1–2. / ergibt sich in den anstehenden Planungen, nach Klärung der Betroffenheiten Baustart kann erst nach Planungsbeginn genannt werden. x A4 "Ost": Hst. Kalker Friedhof – Hst. Bensberg & lrh. Stadionhaltestelle (Sonderverkehr) Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2399/2019) Für die rrh. Haltestellen ist die Leistungsphase 2 (Vorplanung) abgeschlossen. Derzeit läuft die Entwurfsplanung (Lph 3). Für die Stadionhaltestelle wird ein Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss erstellt. / ab 2026 ab 2028, Voraussetzung ist die Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmebeginn durch den Fördermittelgeber. x B1 Linie 4 (Schlebusch bis Stegerwaldsiedlung, außer Wiener Platz zzgl. Bocklemünd inkl. Wendeanlage) x B2 Linie 13 (Holweide Vischeringstraße inkl. Wendeanlage, Wichheimer Straße, Aachener Str./Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./Gürtel, Sülzgürtel, Euskirchener Str., Melatengürtel, Weinsbergstr./ Gürtel) x B3 Linie 18 (Thielenbruch, Holweide Vischeringstraße, Wichheimer Straße, Zoo/Flora) Übertragung Planung von Hst. Thielenbruch und Vischeringsstraße auf KVB; Stadt Köln plant Hst. Zoo/Flora (Vorlagen-Nr. 2662/2019) Planungsbeschluss bis Lph. 3 (Vorlagen-Nr. 2662/2019) Baubeschluss für 3. Haltestellen- paket Sülzgürtel, Wichheimer Str., Holweide Vischeringstr., Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 0655/2025) Planung läuft seit 2020 / ab 2022 läuft seit 2025 x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie B) Bahnsteigverlängerung auf den Linien 4, 13 und 18 (zum Betrieb mit 70m-Zügen) A) Ertüchtigung der Ost-West-Achse (Linie 1) zum Betrieb mit Langzügen (90m-Züge) Eine Bürgerbeteiligung wurde in 2018 abgeschlossen. Die Ergebnisse sind in die politische Beratung eingeflossen. Im Zuge der Vorplanung wurde ein Konzept zur Einbindung der politischen Gremien und der Öffentlichkeit vorgelegt. Ein politisches Begleitgremium wurde beschlossen und konstituiert. Die Einbindung der Stakeholder erfolgt über flankierende Fachgespräche. Für den Bereich "West" wurde 2022 eine systematische Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt; Bürgerinformation und -beteiligung für den Bereich "Innenstadt" werden nach Abschluss der Machbarkeitsuntersuchungen und anschließender Wiederholung von Teilen der Lph 2 durchgeführt. Grundsatzbeschluss zum 3. Nahverkehrsplan (NVP) (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3211/2018); Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1137/2019); Einrichtung polit. Begleitgremium (Vorlagen-Nr. 3997/2021); 1. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlagen-Nr. 2494/2023 i.V.m. AN/0384/2024); 2. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlagen-Nr. 2011/2024 zzgl. Vorlagen-Nr. 2431/2022 i.V.m. AN/0155/2023); 3. erw. Planungsbeschluss für A1 (Vorlage 0385/2024 i.V.m. AN/0704/2025) Politischer Variantenentscheid für A2 (Vorlagen-Nr. 1037/2024 i.V.m. AN/0332/2025) Übertragung auf KVB (Vorlagen-Nr. 2723/2018) Planungsbeschluss bis Lph. 3 (Vorlagen-Nr. 2723/2018); Baubeschluss für 1. Haltestellen- paket (Aachener Str./ Gürtel, Wüllnerstr., Dürener Str./ Gürtel, Im Weidenbruch, M. Berliner Str.) (Vorlagen-Nr. 2430/2021); Baubeschluss für 2. Haltestellen- paket Schlebusch, Odenthaler Str., Leuchterstr., Am Emberg, Von- Sparr-Str., Stegerwald-siedlung (Vorlagen-Nr. 2751/2022); Ergänzende Übertragung der Planung der Hst. Bocklemünd inkl. Wendeanlage, Weinsbergstr./Gürtel, Melatengürtel, Euskirchener Str. an die KVB (Vorlagen-Nr. 2389/2024) Baubeschluss für 3. Haltestellen- paket Sülzgürtel, Wichheimer Str., Holweide Vischeringstr., Thielenbruch (Vorlagen-Nr. 0655/2025) läuft seit 2020 läuft seit 2022Planung läuft seit 2019 / Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Anlage 1 zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" Seite 1 von 3 Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Stand 31.11.2025 Anlage 1 zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" 2. Netzerweiternde - und optimierende Maßnahmen Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ C) Neubau Haltestelle am Bf. Köln-Süd (Linie 18)C Hst. Barbarossaplatz - Hst. Eifelwall Stadtarchiv Stadt Köln/ DB AG Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 5139/2011) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Erste Konzepte für die Abstimmung mit der DB AG wurden erarbeitet (Ersatzneubau EÜ Luxemburger Straße, Aufweitungswunsch Stadt Köln) frühestens ab 2030 frühestens ab 2030 ab 2035 x D) Neubau von zwei Haltestellen auf lrh. Gürtelstrecke (Linie 13) D Hst. Neusser Straße/Gürtel – Hst. Slabystraße (Neubau Hst. Niehler Str./Gürtel" und "Boltensternstr./Gürtel") Stadt Köln Planungsauftrag (Vorlagen-Nr. AN/1091/2020) Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0152/2023) Eine Bürgerbeteiligung über das Portal meinungfuer.koeln hat stattgefunden. Die Ergebnisse wurden der BV Nippes am 14.03.2023 zur Verfügung gestellt. Die MBS für die beiden zusätzlichen Stadtbahn- haltestellen auf dem Gürtel wurde abgeschlossen. Der Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss wurde eingeholt und die Planungsleistungen für die LP 1-4 beauftragt. ist erfolgt ab 2027 abhängig von der Dauer der Genehmigung x E1 "lrh. Gürtelverlängerung": Hst. Sülzgürtel – Rheinufer (lrh.) Die MBS wurde im 1. Quartal 2023 abgeschlossen und im September den politischen Gremien vorgestellt. Für die Weiterplanung wird eine oberirdische Variante entlang des Gürtels empfohlen. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung ist zurzeit nicht absehbar. offen/nicht personalisiert abhängig von der Personalisierung abhängig von der Personalisierung x E2a "rrh. Gürtelverlängerung/Ringschluss“: Rheinufer (lrh.) – Hst. Bf Mülheim (rrh.) Im Rahmen der MBS zur lrr. Gürtelverlängerung wurden mögliche Linienführungen betrachtet. offen/nicht personalisiert x E2b "rrh. Gürtelverlängerung/Frankfurter Str.“: Hst. Bf Mülheim - Ostheim/Gremberghoven Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Planung zurückgestellt x F1 1. Abschnitt "Rheinquerung" (Linie 17): Godorf - Langel Süd steht noch aus abhängig von VE abhängig von VE x F2 2. Abschnitt (Linie 17): Langel Süd - Stadtgrenze (bzw. Niederkassel - Bonn) / abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x F3 1. Abschnitt (Linie 7): Hst. Zündorf - Zündorf Süd (Ranzeler Str.) Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0250/2020) Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1196/2024) Im Zuge des Genehmigungsverfahrens. Die Ausschreibung der Genehmigungsplanung durch die KVB erbrachte keine Angebote. Eine erneute Ausschreibung ist für 2026 geplant. / 2028 2030 x F4 2. Abschnitt (Linie 7): Hst. Zündorf Süd (Ranzeler Str.) - Langel Süd Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0054/2022); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1196/2024) Wird geplant. Die Vorplanung wird aufgenommen, sobald die Lage der Verknüpfungshaltestelle mit der Linie 17 südlich von Langel fixiert ist. / abhängig von VE (F1) abhängig von VE (F1) x G) Neubau Haltestelle Sürth Süd (Linie 16) G Hst. Sürth Bf - Hst. Godorf Bf. Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3549/2020) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Aufgrund von veränderten Randbedingungen soll vor weiteren Planungsschritten zunächst ein externes Büro mit der Abwägung von Vor- und Nachteilen der neuen Haltestelle beauftragt werden. / ab 2028 (in Abhängigkeit der Untersuchungs- ergebnisse) ab 2030 (in Abhängigkeit der Untersuchungs- ergebnisse) x H1 "Mülheim Süd": Hst. Koelnmesse – Hst. Wiener Platz Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3245/2018); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1218/2021); Fortschreibung Bedarfsfeststellung und erweiterter Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 2360/2023) ab 2022 Die Vorplanung wurde Anfang 2023 abgeschlossen. Im 2. Quartal 2024 wurde der fortgeschriebenen Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss eingeholt. Derzeit wird die Ausschreibung und Vergabe der weiteren Planungsleistungen vorbereitet. / ab 2028 ab 2033 x H2 "Stammheim/Flittard": Hst. Keupstraße – Flittard Übertragung der Durch- führung der MBS auf KVB (Vorlagen-Nr. 0866/2020) Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0866/2020) Beginn mit dem Vorliegen der Ergebnisse aus der MBS Die MBS für die Stadtbahnanbindung Stammheim / Flittard ist noch nicht abgeschlossen. Es liegen Ergebnisse vor, die noch nicht aussagekräftig sind, da unter anderem noch eine gemeinsame Voruntersuchung zur standardisierten Bewertung mit dem Projekt „Stadtbahnanbindung Mülheim- Süd“ beauftragt und abgeschlossen sein muss, um die Förderwürdigkeit zu belegen. steht noch aus ab 2030 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) ab 2033 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x I1 Hst. Arnoldshöhe - Meschenich Nord x I2 Meschenich Nord - Meschenich Süd x J) Stadtbahnvorhaben Köln - Bergheim-Niederaußem (Linie 4) J Einteilung wird in der MBS vorgenommen. Rhein-Erft-Kreis und Stadt Köln stellen als ÖPNV- Aufgabenträger die Projektpartner*innen dar. Die Federführung der MBS liegt beim Rhein-Erft-Kreis. Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3454/2021); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1083/2025) Die Ergebnisse der Vorstudie wurden im Februar 2021, im Juni/Juli 2021 und im September 2021 konsultativ vorgestellt. Weitere Öffentlichkeitsbeteiligung sukzessive im Laufe des Projektes. Vorbereitung zur Vergabe einer MBS und zur Einreichung eines Förderantrags durch den Rhein-Erft-Kreis in enger Abstimmung mit der Stadt Köln steht noch aus ab 2030 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) ab 2035 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x K) Stadtbahnanschluss Neubrück K Einteilung wird in der MBS vorgenommen.Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) nach MBS Die Durchführung der MBS wurde im September 2025 an ein Gutachterbüro beauftragt. steht noch aus ab 2029 (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) (in Abhängigkeit der Ergebnisse der MBS) x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie Eine Bürgerbeteiligung über das Portal meinungfuer.koeln hat im März 2024 stattgefunden. Eine Zusammenfassung der wesentlichen Rückmeldungen wurde mitgeteilt (1498/2024). E1: Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); E1 + E2a: Planungsauftrag (Vorlagen-Nr. AN/0843/2021) Stadt Köln E) Verlängerung Gürtelstrecke (Linie 13) aktuell keine Aussage möglich F) Stadtbahn Bonn-Niederkassel-Köln (Linie 17) und Verlängerung Linie 7 bis Langel Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 1709/2019); Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0054/2022); Bedarfsfeststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1196/2024) H) Stadtbahnanbindung Mülheim-Süd und Stammheim/Flittard Stadt Köln I1: Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017); I1+I2: Planungs- und Bedarfs- feststellungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 1614/2018) I1+I2: Trassenfestlegung und Entscheidung zur weiteren Planung (Vorlagen-Nr. 3065/2022), Ergänzungsbeschluss zur Brücke (3114/2023), Ergänzungsbeschluss zur Bödinger Straße (0440/2024), Ergänzungsbeschluss zum Endhaltepunkt Meschenich (2742/2024) I) StadtBahn Süd - Stadtbahnanbindung von Rondorf und Meschenich Das Projekt wird von den drei Aufgabenträger*innen Rhein- Sieg-Kreis, Stadt Bonn und Stadt Köln vorangetrieben; Gesamtprojektleitung beim Rhein-Sieg-Kreis; Teilprojektleitung der Strecken auf Kölner Stadtgebiet liegt für Linie 17 bei der Stadt Köln und für Linie 7 bei der KVB (Vorlagen-Nr. 0250/2020). Am 29.03.2023 hat durch die Stadt Köln eine Online-Informationsveranstaltung stattgefunden (abrufbar u. a. über meinung.fuer.koeln). Eine Projekthomepage ist in Vorbereitung. 2021 wurde eine umfangreiche Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt. Eine Online-Informationsveranstaltung wurde im Februar 2023 durchgeführt. Weitere Maßnahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung (Infotermine vor Ort) wurden durchgeführt. Seite 2 von 3 Die bevorzugte Linienführung der StadtBahn Süd wurde beschlossen (Vorlagen-Nr. 3065/2022) + (2742/2024) Der Rat hat die Linienführung, die den Verteilerkreis mit einer Brücke quert, und ergänzend die Brückengestaltung beschlossen. Des Weiteren steht bereits fest, dass eine Sperrung der Straße Im Wasserwerkswäldchen für den motorisierten Durchgangsverkehr in Höhe des Wasserwerks unumgänglich ist, um die Gesamtrisiken in der Wasserschutzzone II zu verringern. Hier hat der Rat beschlossen, die Entscheidung über den Zeitpunkt der Änderung der weiteren Nutzung der Straße Im Wasserwerkswäldchen vom Verlauf der Bauarbeiten und den damit verbundenen Verkehrsoptimierungen abhängig zu machen. Ab Ende 2026 abhängig von der Dauer der Genehmigung Nach gefasstem Bedarfsfeststellungsbeschluss werden im 4. Quartal 2024 die Leistungen von Umweltuntersuchungen und Projektsteuerung durch den Rhein-Sieg-Kreis vergeben. Die Durchführung ist bis zum Ende des Förderzeitraumes (Dezember 2027) vorgesehen. Die Ergebnisse der Umweltunter-suchungen bilden die Basis für die im Anschluss geplante MBS einer Rheinquerung (Abschnitt F1). Maßnahmen zur Erweiterung und Barrierefreiheit im Kölner Stadtbahnnetz Stand 31.11.2025 Anlage 1 zur Vorlage 2779/2025 "ÖPNV-Netzentwicklung - Sachstand 2025" 3. Maßnahmen zur Barrierefreiheit Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ L1 Hst. Berrenrather Str./Gürtel - Hst. Venloer Str./Gürtel (Linie 13) Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 0743/2016); Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 0150/2021) Wird geplant. Der genaue Zeitpunkt für den Aufbau der Projektgruppe und Vergabe der ersten Planungsleistungen sowie der Beginn der Planung ist zurzeit nicht absehbar. nicht vorgesehenabhängig von der Personalisierung abhängig von der Personalisierung x L2 Hst. Subbelrather Str./Gürtel - Hst. Nußbaumerstraße (Linie 5, 13) Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 3911/2015), Erw. Planungsbeschluss (Vorlagen-Nr. 3358/2021) Festlegung der Variante (3118/2023) Baubeschluss (0049/2025) Eine Bürgerbeteiligung über das Portal meinungfuer.koeln hat stattgefunden, die Ergebnisse wurden der BV Ehrenfeld am 26.10.2021 vorgestellt. Die Leistungsphase 3 wurde 2025 abgeschlossen. Der Baubeschluss wurde Mitte 2025 gefasst. ist erfolgt 2025/2026 ab 2027 x L3 Hst. Barbarossaplatz (Linie 16, 18) Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 0330/2019) Baubeschluss (Vorlagen-Nr. 2646/2022) Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Die Leistungsphase 3 wurde Mitte 2023 abgeschlossen. Der Baubeschluss wurde Ende 2023 gefasst. Die Leitungsverlegungen beginnen Anfang 2026. nicht vorgesehen 2024 ab 2026 x -- Hst. Longerich Friedhof (Linie 15) Stadt Köln / Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. Die Planung wird aufgenommen, sobald Personalkapazitäten vorhanden sind. x M1 Hst. Friesenplatz (Linie 3, 4, 5, 12, 15)Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. 2303/2012) Erweiterter Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 1230/2019) Ergänzungsbeschluss zu den zusätzlichen Ausgängen (2996/2023) Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. ab 2028 x M2 Hst. Reichenspergerplatz (Linie 16,18)Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr. 1337/2023) Nach dem Beschluss des Rates soll die Beauftragung der Planungs- und Gutachterleistungen in 2026 erfolgen. ab 2029 x M3 Hst. Lohsestraße (Linie 12, 15) Stadt Köln Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr.3064/2014) Baubeschluss (0557/2024) Die Leistungsphase 6 wird derzeit bearbeitet und die Ausschreibung als GU-Vergabe für 2026 vorbereitet. ab 2026 x M4 Hst. Technische Hochschule Deutz (Linie 1, 9) und Fuldaer Straße (Linie 1) Übertragung auf KVB (Vorlage-Nr.2411/2021) Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss (Vorlage-Nr.2411/2021) siehe Maßnahme A3 siehe Maßnahme A3 x M5 Hst. Geldernstr./Parkgürtel (Linie 13) KVB im Rahmen der Brandschutzertüchtigungen des Projektes Kapazitätserweiterungen auf den Linien 4, 13 und 18 Kein Beschluss vorhanden Die Leistungsphase 3 wird derzeit bearbeitet. nicht vorgesehen 2026 ab 2027 x -- Hst. Escher Straße (Linie 13), Hst. Appellhofplatz/ Zeughaus (Linie 5), Slabystraße Süd (Linie 18) + Nord (Linie 13) Stadt Köln / Die Planung wird aufgenommen, sobald Personalkapazitäten vorhanden sind. x Abkürzungen: KVB = Kölner Verkehrs-Betriebe AG; NVP = Nahverkehrsplan der Stadt Köln; MBS = Machbarkeitsstudie 4. Weitere netzerweiternde - und optimierende Prüfaufträge Nr Teilabschnitt Federführung gefasste Beschlüsse Beginn der Öffentlichkeitsbeteiligung Aktueller Planungsstand Varianten- entscheid (VE) Genehmigungs- verfahren Bauausführung Zielnetz 2035 Zielnetz 2035+ Zielnetz 2040+ N) Linie 5 / Esch - Pesch - Auweiler N Hst. Am Butzweilerhof - Pesch - Esch / AuweilerStadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x O) Barbarossaplatz / Linie 18 tief O Unterführung Barbarossaplatz Stadt Köln Grundsatzbeschluss (Vorlagen-Nr. AN/0042/2020)aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x P) Durchbindung Barbarossaplatz - Severinsbrücke PGleisverbindung der Linien 3, 4 und 18 an der Hst. Poststraße Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x Q) "Linie 12" / Merkenich - Feldkassel Q Hst. Merkenich - Rheinkassel - Feldkassel - Langel Stadt Köln Grundsatzbeschluss zum NVP (Vorlagen-Nr. 0958/2017) aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x R) Deutzer Hafen - Deutzer Bf. R Gleisverbindung Deutzer Brücke Stadt Köln aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x S) Weiterer Stadtbahnanschluss Parkstadt Süd SStadtbahnanschluss in Richtung Westen Stadt Köln Politischer Prüfauftrag (Vorlagen-Nr. AN/0330/2025)aktuell keine Aussage möglich Prüfauftrag weder personalisiert noch projektiert x siehe Maßnahme A3 M) Aufzugnachrüstungen L) Bahnsteiganhebungen Es ist keine Beteiligung vorgesehen, da keine Gestaltungsspielräume bestehen. abhängig von der Personalisierung abhängig von der Personalisierung nicht vorgesehen nicht vorgesehen nicht vorgesehen Seite 3 von 3 aktuell keine Aussage möglich aktuell keine Aussage möglich aktuell keine Aussage möglich aktuell keine Aussage möglich aktuell keine Aussage möglich aktuell keine Aussage möglich, in Abhängigkeit der Ergebnisse zur S- Bahn
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2779/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 02.03.2026
- Erstellt
- 12.09.2025 11:09