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V/0768/2015

Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen

Vorlagen 29.09.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.11.2015, TOP 29

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5398 Zeichen

V/0768/2015 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung für 
Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
11.11.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die durch die Streiktage in den städtischen Kindertageseinrichtungen und in den offenen 
Ganztagsschulen bis zum 05.06.2015 eingesparten Personalkosten in Höhe von 411.400 EUR 
werden allen Münsterschen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen für Quali-
tätsmaßnahmen, Fortbildungen und Sachkosten zur Verfügung gestellt. 
 
2. Jede Kindertageseinrichtung und offene Ganztagsschule erhält somit jeweils einen Betrag in 
Höhe von 1.861,54 EUR. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Streiktage bis 05.06.2015 wurden in städt. Kindertageseinrichtungen und in offenen 
Ganztagsschulen Personalkosten in Höhe von insgesamt 496.100 € eingespart.  
 
a. Eingesparte Mittel: 
 
 Eingesparte 
Personalkosten 
Elternbeitrags- 
erstattungen 
Zur Verfügung 
stehende Mittel 
Kitas 439.700 € 84.665 € 355.000 € 
OGS 56.400 € 0 € 56.400 € 
Summe: 496.100 € 84.665 € 411.400 € 
 
Die nach Abzug des Erstattungsbetrages von Elternbeiträgen  in Höhe von 84.665 € verbleiben-
den Mittel in Höhe von 411.400 € werden auf alle Kindertageseinrichtungen in Münster und offe-
ne Ganztagsschulen verteilt 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0768/2015 
Auskunft erteilt: 
Frau Kratz-Trutti, Frau Bauer 
Ruf: 
492-5130, 492-5147 
E-Mail: 
KratzTrutti@stadt-muenster.de 
BauerG@stadt-muenster.de  
Datum: 
22.09.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0768/2015 
 
Die Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen erhalten jeweils einen Betrag in Hö-
he von 1.861,54 €,  der von den Kindertageseinrichtungen für Qualitätsmaßnahmen, Fortbildun-
gen und Sachkosten einzusetzen ist und von den Offenen Ganztagsschulen für  Qualitätsmaß-
nahmen, Fortbildungen und Sachkosten. 
 
b. Verteilung der Mittel: 
 
Trägerschaft 
(TS) Kitas Betrag OGS Betrag Gesamt Betrag 
Freie TS 148 275.507,92 € 6 11.169,24 € 154 286.677,16 € 
Städt. TS 29 53.984,66 € 38 70.738,52 € 67 124.723,18 € 
 177 329.492,58 € 44 81.907,76 € 221 411.400,34 € 
 
Zusätzliche Belastungen für den städt. Haushalt entstehen nicht, weil die eingesparten Personal-
kosten der Erzieherinnen und Erzieher als Ausgleich zur Verfügung stehen. 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von  Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 -355.000 Einsparung 
 15 Transferaufwendungen 2015 275.508 Zuschüsse an 
Kitas freier 
Träger 
 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
2015 53.984 Aufwendun-
gen für städt. 
Kitas 
Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit    
Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 -56.400 Einsparung 
 15 Transferaufwendungen 2015 11.169 Zuschüsse an 
OGS freier 
Träger 
 16 Sonstige ordentliche  
Aufwendungen 
2015 70.739  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei den o. g. 
Produktgruppe/n veranschlagt. Der notwendigen überplanmäßigen Bereitstellung von Aufwand-
sermächtigungen wird gem. § 83 GO NW zugestimmt. Deckung durch entsprechende Min-
deraufwendungen bei den Personalaufwendungen. 
 
 
Begründung: 
 
Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 17.06.2015 den Beschlussvorschlag der 
Vorlage V/0440/2015 „Erstattung anteiliger Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage im 
Jahr 2015“ in folgender geänderter Fassung: 
 
„I. Sachentscheidung:  
1. Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Elternbeiträge für 
die durch die Streiktage im Jahr 2015 ausgefallenen Betreuungstage tageweise zurück erstattet, 
soweit keine Betreuung in einer Notgruppe erfolgt ist.

- 3 - 
V/0768/2015 
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der tatsächlich eingesparten Kosten zu ermitteln. Die 
nach Auszahlung des Erstattungsbetrages aus Punkt 1 verbleibenden eingesparten Kosten wer-
den den städtischen Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen für Investitionen 
und Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung gestellt.  
 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres zur 
Verteilung der Mittel einen geeigneten Umsetzungsvorschlag zu machen.  
 
4. Eine generelle Regelung in der Beitragssatzung zu treffen, wird nicht befürwortet, um in den 
relativ seltenen Fällen ausfallender Betreuungstage in Würdigung der Gesamtsituation im Einzelfall 
Entscheidungen treffen zu können.“ 
 
Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung die tatsächlich eingesparten Kosten nun-
mehr ermittelt (siehe II. Finanzielle Auswirkungen). Es wird vorgeschlagen, die eingesparten Mittel 
allen städtischen Kindertageseinrichtungen und den Kindertageseinrichtungen der freien Träger 
sowie den offenen Ganztagsschulen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. 
 
Die freien Träger haben viele Kinder während des Streiks aufgenommen. Städtische Kitas haben 
den Streik nicht gleichermaßen vollzogen. Auch hier gibt es Kitas, die nicht oder nur teilweise ge-
streikt haben. 
 
 
I. V. 
gez. 
Cornelia Wilkens  
Stadträtin

Beratungsverlauf (3)

28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 28 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.11.2015 Rat
TOP 29 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0768/2015
Typ
Vorlagen
Datum
29.09.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37