V/0768/2015
Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen
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Beschlussvorlage
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V/0768/2015 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Streikbedingt eingesparte Personalkosten - Umsetzungsvorschlag zur Mittelverteilung für Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen Beratungsfolge 28.10.2015 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 04.11.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.11.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die durch die Streiktage in den städtischen Kindertageseinrichtungen und in den offenen Ganztagsschulen bis zum 05.06.2015 eingesparten Personalkosten in Höhe von 411.400 EUR werden allen Münsterschen Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen für Quali- tätsmaßnahmen, Fortbildungen und Sachkosten zur Verfügung gestellt. 2. Jede Kindertageseinrichtung und offene Ganztagsschule erhält somit jeweils einen Betrag in Höhe von 1.861,54 EUR. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Streiktage bis 05.06.2015 wurden in städt. Kindertageseinrichtungen und in offenen Ganztagsschulen Personalkosten in Höhe von insgesamt 496.100 € eingespart. a. Eingesparte Mittel: Eingesparte Personalkosten Elternbeitrags- erstattungen Zur Verfügung stehende Mittel Kitas 439.700 € 84.665 € 355.000 € OGS 56.400 € 0 € 56.400 € Summe: 496.100 € 84.665 € 411.400 € Die nach Abzug des Erstattungsbetrages von Elternbeiträgen in Höhe von 84.665 € verbleiben- den Mittel in Höhe von 411.400 € werden auf alle Kindertageseinrichtungen in Münster und offe- ne Ganztagsschulen verteilt Vorlagen-Nr.: V/0768/2015 Auskunft erteilt: Frau Kratz-Trutti, Frau Bauer Ruf: 492-5130, 492-5147 E-Mail: KratzTrutti@stadt-muenster.de BauerG@stadt-muenster.de Datum: 22.09.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0768/2015 Die Kindertageseinrichtungen und offenen Ganztagsschulen erhalten jeweils einen Betrag in Hö- he von 1.861,54 €, der von den Kindertageseinrichtungen für Qualitätsmaßnahmen, Fortbildun- gen und Sachkosten einzusetzen ist und von den Offenen Ganztagsschulen für Qualitätsmaß- nahmen, Fortbildungen und Sachkosten. b. Verteilung der Mittel: Trägerschaft (TS) Kitas Betrag OGS Betrag Gesamt Betrag Freie TS 148 275.507,92 € 6 11.169,24 € 154 286.677,16 € Städt. TS 29 53.984,66 € 38 70.738,52 € 67 124.723,18 € 177 329.492,58 € 44 81.907,76 € 221 411.400,34 € Zusätzliche Belastungen für den städt. Haushalt entstehen nicht, weil die eingesparten Personal- kosten der Erzieherinnen und Erzieher als Ausgleich zur Verfügung stehen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 -355.000 Einsparung 15 Transferaufwendungen 2015 275.508 Zuschüsse an Kitas freier Träger 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2015 53.984 Aufwendun- gen für städt. Kitas Produktgruppe 0602 Kinder- und Jugendarbeit Zeile 11 Personalaufwendungen 2015 -56.400 Einsparung 15 Transferaufwendungen 2015 11.169 Zuschüsse an OGS freier Träger 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 2015 70.739 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2015 bei den o. g. Produktgruppe/n veranschlagt. Der notwendigen überplanmäßigen Bereitstellung von Aufwand- sermächtigungen wird gem. § 83 GO NW zugestimmt. Deckung durch entsprechende Min- deraufwendungen bei den Personalaufwendungen. Begründung: Der Rat der Stadt Münster beschloss in seiner Sitzung am 17.06.2015 den Beschlussvorschlag der Vorlage V/0440/2015 „Erstattung anteiliger Elternbeiträge für streikbedingte Schließungstage im Jahr 2015“ in folgender geänderter Fassung: „I. Sachentscheidung: 1. Den Eltern von Kindern in städtischen Kindertageseinrichtungen werden die Elternbeiträge für die durch die Streiktage im Jahr 2015 ausgefallenen Betreuungstage tageweise zurück erstattet, soweit keine Betreuung in einer Notgruppe erfolgt ist. - 3 - V/0768/2015 2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Höhe der tatsächlich eingesparten Kosten zu ermitteln. Die nach Auszahlung des Erstattungsbetrages aus Punkt 1 verbleibenden eingesparten Kosten wer- den den städtischen Kindertageseinrichtungen und den Offenen Ganztagsschulen für Investitionen und Qualitätsmaßnahmen zur Verfügung gestellt. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Beginn des neuen Schul- und Kindergartenjahres zur Verteilung der Mittel einen geeigneten Umsetzungsvorschlag zu machen. 4. Eine generelle Regelung in der Beitragssatzung zu treffen, wird nicht befürwortet, um in den relativ seltenen Fällen ausfallender Betreuungstage in Würdigung der Gesamtsituation im Einzelfall Entscheidungen treffen zu können.“ Auf Grundlage dieses Beschlusses hat die Verwaltung die tatsächlich eingesparten Kosten nun- mehr ermittelt (siehe II. Finanzielle Auswirkungen). Es wird vorgeschlagen, die eingesparten Mittel allen städtischen Kindertageseinrichtungen und den Kindertageseinrichtungen der freien Träger sowie den offenen Ganztagsschulen gleichermaßen zur Verfügung zu stellen. Die freien Träger haben viele Kinder während des Streiks aufgenommen. Städtische Kitas haben den Streik nicht gleichermaßen vollzogen. Auch hier gibt es Kitas, die nicht oder nur teilweise ge- streikt haben. I. V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0768/2015
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.09.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37