Beantwortung einer Nachfrage von RM Roß-Belkner aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich des Betriebshofs Zusestraße
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 0495/2025/1 vom 15.05.2025
Stand: Am 23.06.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/26 Vorlagen-Nummer 15.05.2025 0495/2025/1 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Klima, Umwelt und Grün 15.05.2025 Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 19.05.2025 Beantwortung einer Nachfrage von RM Roß-Belkner aus der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 bezüglich des Betriebshofs Zusestraße Anfrage: In der Sitzung des Betriebsausschusses Gebäudewirtschaft vom 24.03.2025 fragt RM Roß- Belkner bezüglich des Betriebshof Zusestraße nach Gründen, warum auf diesem Grundstück zuerst das Parkhaus gebaut wird und im Anschluss der Betriebshof. Antwort der Verwaltung: Der Betriebshof Zusestraße wird auf dem Flurstück 808 errichtet. Auf dem benachbartem und fußläufig zu erreichendem Flurstück 795 wird das zugehörige Parkhaus für die Mitarbeiter*in- nen des Betriebshofes entstehen. Im Vorfeld zu den Ausschreibungen wurden folgende Optimierungen erarbeitet: Das Bauvorhaben „Betriebshof Zusestraße“ wird in zwei Bauabschnitte - Parkhaus und Be- triebshof - aufgeteilt, wodurch folgende Vorteile entstehen: Das Parkhaus bietet eine mögliche Nutzung der Parkflächen (Fuhrpark für Pro- jekt-, Bauleitung, Nachunternehmer*innen und sämtliche am Bauvorhaben Be- teiligte) während der Errichtungsphase des Betriebshofes. Deutliche Erleichterung der baubetrieblichen Zu- und Abtransporte der Baustel- lenlogistik der Zusestraße während der Bauphasen (schmale Straße, hoch fre- quentiert, Busverkehr). Folgende Vorteile der autarken Realisierung des Parkhauses haben sich hinsichtlich der Kos- ten gezeigt: Eine EU-weite Ausschreibung auf Grundlage einer funktionalen Leistungsbeschrei- bung und Vergabe an eine*n Systemhersteller*in führt zu einer Kosteneinsparung von 20-24 Prozent, durch den Entfall des Totalunternehmens-Zuschlags von circa 1,7 Mio. Euro. Eine zusätzliche Einsparung der jährlichen Baupreissteigerungen durch zeitnahe Rea- lisierung (Bau-/Immobilienpreis-Index, circa 7-8 Prozent) ergibt sich um circa. 0,65 Mio. Euro Gez. Greitemann
Beratungsverlauf
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15.05.2025
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 8.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen -
23.06.2025 zuletzt
Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft
TOP 2.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen
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