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V/0151/2019

Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen

Vorlagen 19.02.2019

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Anlage A

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Anlage B

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Beschlussvorlage

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Anlage A

2270 Zeichen

Anlage A zur V/0151/2019 
Kurzüberblick 
Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radver-
kehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei konsequenter Netzplanung und wahrnehmbarem 
Design die Radverkehrsströme, erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, gelten darüber 
hinaus als Imagefaktor und stellen eine attraktive Alternative zu Radverkehrsanlagen an Haupt-
verkehrsstraßen dar. Somit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen generell hilfreich, um das 
städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“   
(vgl. Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig verbessert 
eine fahrradfreundlich gestaltete Straße die Lebens-/ Aufenthaltsqualität signifikant.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit hoher Umwelt- und Naturqualität 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Die neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen haben zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen 
Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten 
Beschlussvorlagen mitgeteilt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig frei-
willig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch neue Qualitätsstandards für 
Fahrradstraßen maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur 
Stärkung von klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.

Anlage B

224 Zeichen

Anlage B zur Vorlage V/0151/2019

Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen

vorher

nachher

Anlage B zur Vorlage V/0151/2019

Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen

Schillerstraße

vorher

nachher

Beschlussvorlage

9181 Zeichen

V/0151/2019 
V/0151/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Anhörung 
   27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
   03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   03.07.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die unter Ziffer II der Begründung der  Vorlage genannten Qualitätsstandards für Fahr -
radstraßen werden beschlossen. Diese Standards sind künftig auf bestehenden und gepla n-
ten Fahrradstraßen umzusetzen. Entsprechende Entwürfe legt die Verwaltung den zuständ i-
gen Gremien zur Beschlussfassung vor.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die neuen Qualitätsstandards haben zum jetzigen Zeitpunkt keine finanzi ellen Auswirkungen. Die 
Kosten für die jeweils  notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen 
mitgeteilt. 
 
 
 
 
 
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
15.05.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492 66 00 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0151/2019 
Begründung:  
 
Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radverkehrs -
förderung. Fahrradstraßen bündeln bei wahrnehmbarem Design und konsequenter Netzplanung die 
Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, stellen eine attraktive, 
komfortable Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen dar und gelten 
darüber hinaus als Imagefaktor. So mit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen sehr sinnvoll, um 
das städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ (s. 
Beschlussvorlage Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig v er-
bessert eine fahrradfreundlich gestaltete Straße spürbar die Lebens-/ Aufenthaltsqualität.  
I. Ausgangslage: 
Bundesweit – und somit auch in der Fahrradstadt Münster – wurde das Instrument der Fahrradstraße 
in der Vergangenheit häufig ohne entsprechend qualifizierte Ausgestaltung und erkennbaren Netzzu-
sammenhang genutzt.  
Allein die Anzahl vorhandener Fah r-
radstraßen sagt nichts über deren 
Qualität für Nutzerinnen und Nutzer 
aus. In ihrer Gestaltung sind  die       
bestehenden Münsteraner Fah r-
radstraßen – bis auf unauffällige B e-
schilderungen und verblasste Pikt o-
gramme – nicht von sons tigen E r-
schließungsstraßen zu unterscheiden. 
Meistens gibt es trotz z.T. geringer 
Fahrgassenbreiten weder Einschrä n-
kungen für den Kfz -Durchgangs-
verkehr noch für das beidseitige Pa r-
ken (s. Abb. 1 und 2).  
Die aktuell fehlende Wahrnehmbarkeit 
und Qualität von Fahrradstraßen führt 
in der Konsequenz s ogar zu unte r-
schiedlichen Interpretationen der ge l-
tenden Regeln (Fahrradstraße versus 
„normale“ Erschließungsstraße). In der 
Folge kommt es oftmals  zu kritischen / 
behindernden Begegnungssi tuationen,  
Überhol- und Parkvorgängen.  
 
 
 
 
Abbildung 1: Ist-Zustand Fahrradstraße Schmeddingstraße  
Abbildung 2: Ist-Zustand Fahrradstraße Schillerstraße  
 
Abb. 1: Ist-Zustand der Fahrradstraße Schmeddingstraße 
Abb. 2: Ist-Zustand der Fahrradstraße Schillerstraße

- 3 - 
V/0151/2019 
II. Neue Qualitätsstandards: 
Künftig gelten einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung 
bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren 
umgesetzt werden (s. Abb. 3): 
1. Die Breite der Fahrgasse muss  künftig mindestens 4,00  m (zzgl. 0,5 0 m - 0,75 m Sicherheits-
trennstreifen zu parkenden Kfz) betragen (s. Abb. 4), um die Verkehrssicherheit (Hauptunfallursa-
che auf Fahrradstraßen sind zu schmale Fahrgassen) und den Komfort für Radfahrende zu g e-
währleisten. Vielerorts wird dieser Standard nur erreich t werden können, wenn die Flächeninan -
spruchnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs deutlich reduziert wird und zumindest einseitig das Par-
ken entfällt. Umgekehrt führen zu breite Fahrgassen dazu, dass die Geschwindigkeiten des Kfz -
Verkehrs zunehmen. Die optische Wirkung der Straße steht dann im Gegensatz zu ihrer Funktion 
als Radverkehrsachse. Daher darf die Fahrgassenbrei te maximal 5,00 m (zzgl. 0,50 m - 0,75 m 
Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen. Dies kann u.a. durch Bepflanzungen, breite-
re Siche rheitsbereiche, Fahrradabstellanlagen oder Stadtmobiliar gelingen.  Für den Fall, dass 
Bus-Bus-Begegnungsverkehre auf Fahrradstraßen abgewickelt werden (sollen), ist ausnahm s-
weise eine Fahrgassenbreite von 6,00  m mit begleitenden, geschwindigkeitsdämpfenden  Maß-
nahmen vorzusehen. 
2. Soweit Kfz -Verkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise stattfinden darf,  
werden u.a. „Anlieger frei“ -Regelungen i.V.m. baulichen Maßnahmen (z.B. Diagonal sperren) so-
wie Einbahnstraßenregelungen für den Kfz -Verkehr geprüft, um den Durchgangsverkehr zu u n-
terbinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fahrradstraßen durch beengte Flächenverhältnisse 
(bspw. Südviertel) lediglich geringe Kfz -Mengen abwickeln können oder aber als Schleichwege 
zweckentfremdet werden.  
3. Nur die Fa hrgasse (ausgenommen Sicherheitstrennstreifen und Parkstände) wird – wie bereits 
beschlossen (s. V/0125/2018) – flächig rot eingefärbt, zusätzlich sind die Einmündungsbereiche 
zur Erhöhung der Aufmerksamkeit zu markieren und ggf. durch gestaltete „Tor -Situationen“ (z.B. 
Aufpflasterungen, beidseitige Inseln)  hervorzuheben.  
4. Fahrradstraßen sind gegenüber einmündenden Nebenstraßen zu bevorrechtigen. 
 
Abb. 3: Fahrradstraße in Nijmegen (NL) Abb. 4:   4,00 m – 5,00 m   0,50 – 0,75 m 
  Fahrgassenbreite  Sicherheits- 
      trennstreifen

- 4 - 
V/0151/2019 
III. Weiteres Vorgehen: 
Durch die formulierten Qualitätsstandards erhalten die Münsteraner Fahrradstraßen einen spürbaren 
Gewinn an Sicherheit, Komfort, Reisezeit und Aufenthaltsqualität (verbesserte Straßenrau m- und 
Stadtgestaltung). Wenn Fahrradstraßen – wie von der Stadt Münster beabsichtigt – als Elemente von 
Velorouten sowie deren Verbindungsstücke vermehrt eingesetzt und folglich noch größere Radve r-
kehrsmengen abwickeln werden, ist eine Ausgestaltung ents prechend der genannten Qualitätskrit e-
rien erst recht erforderlich. Daher bieten sich die Goldstraße (Veloroute Münster -Greven) und die 
Bismarckallee (Veloroute Münster-Senden, Ist-Zustand u. Visualisierung s. Abb. 5 und 6) besonders 
für eine erste beispiel gebende Umgestaltung an: Die Verwaltung hat entsprechende Beschlussvorl a-
gen für die BV-Mitte vorbereitet. 
      
  
  Abb. 5: Ist-Zustand Bismarckallee                               Abb. 6: Visualisierung Bismarckallee 
Da kurzfristig nicht alle derzeitig vorhandenen und zukünftigen Fahrradstraßen in Münster entspre-
chend der genannten Qualitätsstandards umgestaltet werden können, sind in begründeten Ausnah-
mefällen abgestufte Übergangslösungen für einen begrenzten, nicht zu langen Zeitraum umzusetzen 
und anschließend in den beabsichtigten Qualitätsstandard zu überführen. Dies kann der Fall sein, 
wenn  
a) spezifische Herausforderungen wie begrenzte Flächenverfügbarkeit, vielfältige Nutzungsa n-
sprüche etc. keine zügige Umsetzung der Qualitätsstandard s zulassen. Zunächst sind dann 
öffentliche Beteiligungsprozesse anzustoßen, um Fragestellungen wie die Kompensation von 
Kfz-Stellplätzen durch (E -)Car-Sharing-Angebote im öffentlichen Raum, Quartiersparken etc. 
zu erörtern (z.B. Schillerstraße, Schmeddingstraße). 
b) in absehbarer Zeit auf / an der jeweiligen Fahrradstraße größere Baumaßnahmen anstehen, 
sodass eine Realisierung der Qualitätsstandards bis zum Maßnahmenbeginn aus Nachhalti g-
keitsgründen ggf. kontraproduktiv erscheint.  
 
Damit sich in den genannten Fällen a) und b) trotzdem die Ist-Situation für die Radfahrenden kurzfris-
tig verbessert, soll mit Interimslösungen passgenau auf die örtlichen Gegebenheiten reagiert werden. 
Mögliche Maßnahmen sind z.B. die Umwandlung von einzelnen Kfz- in Fahrradabstellplätze, die Ver-
größerung der Sichtdreiecke und die farbliche Kennzeichnung von Einmündungsbereichen sowie 
Knotenpunkten (Ist-Zustand und Visualisierung s. umseitige Abb. 7 und 8), um die Aufmerksamkeit 
stärker als bisher auf die Radfahrenden zu richten.

- 5 - 
V/0151/2019 
     
  
Abb. 7: Ist-Zustand Knotenpunkt Schillerstraße              Abb. 8: Visualisierung Knotenpunktlösung Schillerstraße 
Grundsätzlich gilt: Fahrradstraßen in Münster sollen zukünftig dem Anspruch an eine schlüssige 
Netzplanung genügen, die auch andere Rad verkehrsinfrastrukturelemente (z.B. geplante Velorouten) 
einbezieht. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten. 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlage: 
 
Anlage A  
Anlage B: Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen (vergrößerte Darstellungen)

Beratungsverlauf (9)

04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 6.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 21 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
03.07.2019 Rat
TOP 20 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Schillerstraße 3v
  • Goldstraße
  • Bismarckallee
  • Schmeddingstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0151/2019
Typ
Vorlagen
Datum
19.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37