V/0151/2019
Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen
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Anlage A
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Anlage A zur V/0151/2019 Kurzüberblick Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radver- kehrsförderung. Fahrradstraßen bündeln bei konsequenter Netzplanung und wahrnehmbarem Design die Radverkehrsströme, erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, gelten darüber hinaus als Imagefaktor und stellen eine attraktive Alternative zu Radverkehrsanlagen an Haupt- verkehrsstraßen dar. Somit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen generell hilfreich, um das städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ (vgl. Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig verbessert eine fahrradfreundlich gestaltete Straße die Lebens-/ Aufenthaltsqualität signifikant. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität mit breitem Freizeit- und Sportangebot mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG Bezeichnung der PG Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die neuen Qualitätsstandards für Fahrradstraßen haben zum jetzigen Zeitpunkt keine finanziellen Auswirkungen. Die Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen mitgeteilt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig frei- willig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Die Querschnittsthemen Klimaschutz und Demographie sind durch neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen maßgeblich berührt, denn Radverkehrsförderung ist ein zentrales Instrument zur Stärkung von klimafreundlicher Mobilität bei gleichzeitig steigenden Bevölkerungszahlen.
Anlage B
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Anlage B zur Vorlage V/0151/2019 Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen vorher nachher Anlage B zur Vorlage V/0151/2019 Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen Schillerstraße vorher nachher
Beschlussvorlage
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V/0151/2019
V/0151/2019
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neue Qualitätsstandards für Fahrradstraßen
Beratungsfolge
04.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
06.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung
13.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung
18.06.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung
27.06.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen
Anhörung
27.06.2019 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
03.07.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
03.07.2019 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die unter Ziffer II der Begründung der Vorlage genannten Qualitätsstandards für Fahr -
radstraßen werden beschlossen. Diese Standards sind künftig auf bestehenden und gepla n-
ten Fahrradstraßen umzusetzen. Entsprechende Entwürfe legt die Verwaltung den zuständ i-
gen Gremien zur Beschlussfassung vor.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die neuen Qualitätsstandards haben zum jetzigen Zeitpunkt keine finanzi ellen Auswirkungen. Die
Kosten für die jeweils notwendigen Umbaumaßnahmen werden in gesonderten Beschlussvorlagen
mitgeteilt.
Amt für Mobilität und Tiefbau
15.05.2019
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Grimm
Telefon: 492 66 00
Grimm@stadt-muenster.de
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V/0151/2019
Begründung:
Die Ausweisung von Fahrradstraßen ist grundsätzlich ein geeignetes Instrument zur Radverkehrs -
förderung. Fahrradstraßen bündeln bei wahrnehmbarem Design und konsequenter Netzplanung die
Radverkehrsströme. Sie erhöhen die objektive sowie subjektive Sicherheit, stellen eine attraktive,
komfortable Alternative abseits der Radverkehrsanlagen an Hauptverkehrsstraßen dar und gelten
darüber hinaus als Imagefaktor. So mit sind qualitativ hochwertige Fahrradstraßen sehr sinnvoll, um
das städtische Ziel „Radverkehr zukunftsgerecht entwickeln, um mehr Radverkehr zu generieren“ (s.
Beschlussvorlage Radverkehrskonzept – Münster 2025, V/0647/2016) zu erreichen. Gleichzeitig v er-
bessert eine fahrradfreundlich gestaltete Straße spürbar die Lebens-/ Aufenthaltsqualität.
I. Ausgangslage:
Bundesweit – und somit auch in der Fahrradstadt Münster – wurde das Instrument der Fahrradstraße
in der Vergangenheit häufig ohne entsprechend qualifizierte Ausgestaltung und erkennbaren Netzzu-
sammenhang genutzt.
Allein die Anzahl vorhandener Fah r-
radstraßen sagt nichts über deren
Qualität für Nutzerinnen und Nutzer
aus. In ihrer Gestaltung sind die
bestehenden Münsteraner Fah r-
radstraßen – bis auf unauffällige B e-
schilderungen und verblasste Pikt o-
gramme – nicht von sons tigen E r-
schließungsstraßen zu unterscheiden.
Meistens gibt es trotz z.T. geringer
Fahrgassenbreiten weder Einschrä n-
kungen für den Kfz -Durchgangs-
verkehr noch für das beidseitige Pa r-
ken (s. Abb. 1 und 2).
Die aktuell fehlende Wahrnehmbarkeit
und Qualität von Fahrradstraßen führt
in der Konsequenz s ogar zu unte r-
schiedlichen Interpretationen der ge l-
tenden Regeln (Fahrradstraße versus
„normale“ Erschließungsstraße). In der
Folge kommt es oftmals zu kritischen /
behindernden Begegnungssi tuationen,
Überhol- und Parkvorgängen.
Abbildung 1: Ist-Zustand Fahrradstraße Schmeddingstraße
Abbildung 2: Ist-Zustand Fahrradstraße Schillerstraße
Abb. 1: Ist-Zustand der Fahrradstraße Schmeddingstraße
Abb. 2: Ist-Zustand der Fahrradstraße Schillerstraße
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II. Neue Qualitätsstandards:
Künftig gelten einheitliche, möglichst zügig zu realisierende Qualitätsstandards für die Gestaltung
bestehender sowie geplanter Fahrradstraßen, wie sie in den Niederlanden bereits seit vielen Jahren
umgesetzt werden (s. Abb. 3):
1. Die Breite der Fahrgasse muss künftig mindestens 4,00 m (zzgl. 0,5 0 m - 0,75 m Sicherheits-
trennstreifen zu parkenden Kfz) betragen (s. Abb. 4), um die Verkehrssicherheit (Hauptunfallursa-
che auf Fahrradstraßen sind zu schmale Fahrgassen) und den Komfort für Radfahrende zu g e-
währleisten. Vielerorts wird dieser Standard nur erreich t werden können, wenn die Flächeninan -
spruchnahme des ruhenden Kfz-Verkehrs deutlich reduziert wird und zumindest einseitig das Par-
ken entfällt. Umgekehrt führen zu breite Fahrgassen dazu, dass die Geschwindigkeiten des Kfz -
Verkehrs zunehmen. Die optische Wirkung der Straße steht dann im Gegensatz zu ihrer Funktion
als Radverkehrsachse. Daher darf die Fahrgassenbrei te maximal 5,00 m (zzgl. 0,50 m - 0,75 m
Sicherheitstrennstreifen zu parkenden Kfz) betragen. Dies kann u.a. durch Bepflanzungen, breite-
re Siche rheitsbereiche, Fahrradabstellanlagen oder Stadtmobiliar gelingen. Für den Fall, dass
Bus-Bus-Begegnungsverkehre auf Fahrradstraßen abgewickelt werden (sollen), ist ausnahm s-
weise eine Fahrgassenbreite von 6,00 m mit begleitenden, geschwindigkeitsdämpfenden Maß-
nahmen vorzusehen.
2. Soweit Kfz -Verkehr im Rahmen der Straßenverkehrsordnung ausnahmsweise stattfinden darf,
werden u.a. „Anlieger frei“ -Regelungen i.V.m. baulichen Maßnahmen (z.B. Diagonal sperren) so-
wie Einbahnstraßenregelungen für den Kfz -Verkehr geprüft, um den Durchgangsverkehr zu u n-
terbinden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Fahrradstraßen durch beengte Flächenverhältnisse
(bspw. Südviertel) lediglich geringe Kfz -Mengen abwickeln können oder aber als Schleichwege
zweckentfremdet werden.
3. Nur die Fa hrgasse (ausgenommen Sicherheitstrennstreifen und Parkstände) wird – wie bereits
beschlossen (s. V/0125/2018) – flächig rot eingefärbt, zusätzlich sind die Einmündungsbereiche
zur Erhöhung der Aufmerksamkeit zu markieren und ggf. durch gestaltete „Tor -Situationen“ (z.B.
Aufpflasterungen, beidseitige Inseln) hervorzuheben.
4. Fahrradstraßen sind gegenüber einmündenden Nebenstraßen zu bevorrechtigen.
Abb. 3: Fahrradstraße in Nijmegen (NL) Abb. 4: 4,00 m – 5,00 m 0,50 – 0,75 m
Fahrgassenbreite Sicherheits-
trennstreifen
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III. Weiteres Vorgehen:
Durch die formulierten Qualitätsstandards erhalten die Münsteraner Fahrradstraßen einen spürbaren
Gewinn an Sicherheit, Komfort, Reisezeit und Aufenthaltsqualität (verbesserte Straßenrau m- und
Stadtgestaltung). Wenn Fahrradstraßen – wie von der Stadt Münster beabsichtigt – als Elemente von
Velorouten sowie deren Verbindungsstücke vermehrt eingesetzt und folglich noch größere Radve r-
kehrsmengen abwickeln werden, ist eine Ausgestaltung ents prechend der genannten Qualitätskrit e-
rien erst recht erforderlich. Daher bieten sich die Goldstraße (Veloroute Münster -Greven) und die
Bismarckallee (Veloroute Münster-Senden, Ist-Zustand u. Visualisierung s. Abb. 5 und 6) besonders
für eine erste beispiel gebende Umgestaltung an: Die Verwaltung hat entsprechende Beschlussvorl a-
gen für die BV-Mitte vorbereitet.
Abb. 5: Ist-Zustand Bismarckallee Abb. 6: Visualisierung Bismarckallee
Da kurzfristig nicht alle derzeitig vorhandenen und zukünftigen Fahrradstraßen in Münster entspre-
chend der genannten Qualitätsstandards umgestaltet werden können, sind in begründeten Ausnah-
mefällen abgestufte Übergangslösungen für einen begrenzten, nicht zu langen Zeitraum umzusetzen
und anschließend in den beabsichtigten Qualitätsstandard zu überführen. Dies kann der Fall sein,
wenn
a) spezifische Herausforderungen wie begrenzte Flächenverfügbarkeit, vielfältige Nutzungsa n-
sprüche etc. keine zügige Umsetzung der Qualitätsstandard s zulassen. Zunächst sind dann
öffentliche Beteiligungsprozesse anzustoßen, um Fragestellungen wie die Kompensation von
Kfz-Stellplätzen durch (E -)Car-Sharing-Angebote im öffentlichen Raum, Quartiersparken etc.
zu erörtern (z.B. Schillerstraße, Schmeddingstraße).
b) in absehbarer Zeit auf / an der jeweiligen Fahrradstraße größere Baumaßnahmen anstehen,
sodass eine Realisierung der Qualitätsstandards bis zum Maßnahmenbeginn aus Nachhalti g-
keitsgründen ggf. kontraproduktiv erscheint.
Damit sich in den genannten Fällen a) und b) trotzdem die Ist-Situation für die Radfahrenden kurzfris-
tig verbessert, soll mit Interimslösungen passgenau auf die örtlichen Gegebenheiten reagiert werden.
Mögliche Maßnahmen sind z.B. die Umwandlung von einzelnen Kfz- in Fahrradabstellplätze, die Ver-
größerung der Sichtdreiecke und die farbliche Kennzeichnung von Einmündungsbereichen sowie
Knotenpunkten (Ist-Zustand und Visualisierung s. umseitige Abb. 7 und 8), um die Aufmerksamkeit
stärker als bisher auf die Radfahrenden zu richten.
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Abb. 7: Ist-Zustand Knotenpunkt Schillerstraße Abb. 8: Visualisierung Knotenpunktlösung Schillerstraße
Grundsätzlich gilt: Fahrradstraßen in Münster sollen zukünftig dem Anspruch an eine schlüssige
Netzplanung genügen, die auch andere Rad verkehrsinfrastrukturelemente (z.B. geplante Velorouten)
einbezieht. Die Verwaltung wird hierzu eine entsprechende Beschlussvorlage erarbeiten.
In Vertretung
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlage:
Anlage A
Anlage B: Ist-Zustände und Visualisierungen von Fahrradstraßen (vergrößerte Darstellungen)
Beratungsverlauf (9)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (4)
- Schillerstraße 3v
- Goldstraße
- Bismarckallee
- Schmeddingstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0151/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 19.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37