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1551/2026

Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 22.06.2026

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2026, TOP 10.20

Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage 1551-2026

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage 1551-2026

738 Zeichen

Anlage 0 zur Vorlage 1551/2026 
Begründung der Dringlichkeit 
Die verwaltungsinterne Abstimmung und sorgfältige Prüfung der Vorgaben der 
Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirtschaftung im Jahr 
2026 haben die Vorbereitung der Ratsbeschlussvorlage verzögert. Bei einer 
Verschiebung der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für 
Kunst und Kultur am 01.10.2026 können die weiteren anschließenden 
fristabhängigen Verwaltungsverfahren für das Jahr 2026 nicht sichergestellt werden. 
Es wird daher um Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur 
am 25.06.2026, in der nachfolgenden Sitzung des Finanzausschusses am 
29.06.2026 und in der Ratssitzung am 02.07.2026 gebeten.

Beschlussvorlage Rat

3451 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/48 
 
Vorlagen-Nummer 
 1551/2026 
Freigabedatum 
 22.06.2026 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, dass sich die 
Stadt Köln in den Jahren 2026 bis 2030 weiterhin an den Kosten für die denkmalpflegerischen 
Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes beteiligt. 
 
Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 
Finanzausschuss 29.06.2026 
Rat 02.07.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  207.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027-2030 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    207.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt mit Beschluss vom 06.05.2021 bereit erklärt, dem Met-
ropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 Zuschüsse 
zu gewähren. Außerdem hat sich der Rat mit Beschluss vom 06.05.1997 damit einverstanden 
erklärt, dass die Stadt ab dem Haushaltsjahr 1997 in Höhe der jeweiligen jährlichen Straßen-
reinigungs- und Abwassergebühren einen Zuschuss gewährt. 
Der städtische jährliche Zuschuss ist ein Festbetrag in Höhe von 207.000 Euro. Er setzt sich 
zusammen aus zu übernehmenden Grundbesitzabgaben in Höhe von mindestens 70.000 
Euro, der restliche Betrag in Höhe von ca. 137.000 Euro stellt einen Zuschuss zu den Restau-
rierungskosten dar.  
Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirtschaf-
tung im Jahr 2026 wurden sorgfältig geprüft. Für die Übernahme der Grundbesitzabgaben be-
steht eine vertragliche Verpflichtung. Die Hohe Domkirche Köln ist als Baudenkmal in die 
Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Es besteht weiter ein öffentliches Interesse an der 
Erhaltung der Hohen Domkirche Köln – maßgeblich hierfür ist § 2, Abs. 1 DSchG NRW. Die 
fortlaufende Instandhaltung durch Restaurierungsarbeiten ist unerlässlich, um den Bestand 
und die dadurch erhaltene Geschichte auch für die Zukunft zu bewahren. Aus diesen Gründen

3 
ist die kontinuierliche Gewährung des Zuschusses unentbehrlich. 
Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 207.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2026 des 
Haushaltsplans 2025/2026 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege des Amtes „Stadtkon-
servator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege“, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf-
wendungen, zur Verfügung. Das Dezernat Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushalts-
planaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli-
chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. 
 
Anlagen 
 
Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

815 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Rechtliche Rahmenbedingungen schließen die Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich aus. Jede 
Veränderung der Denkmäler oder in deren engerer Umgebung, bedarf gemäß § 9 Abs. 1, 2 DSchG 
NRW der vorherigen Erlaubnis der Denkmalbehörde. Das schließt Restaurierungen ebenfalls mit ein. Für 
die Übernahme der Grundbesitzabgaben besteht eine vertragliche Verpflichtung.

Beratungsverlauf (3)

25.06.2026 Ausschuss Kunst und Kultur
TOP 4.9 Vorberatung (Fachausschuss)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 10.14 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
02.07.2026 Rat
TOP 10.20 Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1551/2026
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
22.06.2026
Erstellt
28.05.2026 11:21