1551/2026
Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes
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Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit zur Vorlage 1551-2026
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Anlage 0 zur Vorlage 1551/2026 Begründung der Dringlichkeit Die verwaltungsinterne Abstimmung und sorgfältige Prüfung der Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirtschaftung im Jahr 2026 haben die Vorbereitung der Ratsbeschlussvorlage verzögert. Bei einer Verschiebung der vorliegenden Beschlussvorlage in die Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 01.10.2026 können die weiteren anschließenden fristabhängigen Verwaltungsverfahren für das Jahr 2026 nicht sichergestellt werden. Es wird daher um Behandlung in der Sitzung des Ausschusses für Kunst und Kultur am 25.06.2026, in der nachfolgenden Sitzung des Finanzausschusses am 29.06.2026 und in der Ratssitzung am 02.07.2026 gebeten.
Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle VI/48 Vorlagen-Nummer 1551/2026 Freigabedatum 22.06.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Zuschuss zur Erhaltung des Kölner Domes Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen, dass sich die Stadt Köln in den Jahren 2026 bis 2030 weiterhin an den Kosten für die denkmalpflegerischen Wiederherstellungsarbeiten des Kölner Domes beteiligt. Ausschuss Kunst und Kultur 25.06.2026 Finanzausschuss 29.06.2026 Rat 02.07.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 207.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2027-2030 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 207.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Rat der Stadt Köln hat sich zuletzt mit Beschluss vom 06.05.2021 bereit erklärt, dem Met- ropolitankapitel der Hohen Domkirche Köln in den Haushaltsjahren 2021 bis 2025 Zuschüsse zu gewähren. Außerdem hat sich der Rat mit Beschluss vom 06.05.1997 damit einverstanden erklärt, dass die Stadt ab dem Haushaltsjahr 1997 in Höhe der jeweiligen jährlichen Straßen- reinigungs- und Abwassergebühren einen Zuschuss gewährt. Der städtische jährliche Zuschuss ist ein Festbetrag in Höhe von 207.000 Euro. Er setzt sich zusammen aus zu übernehmenden Grundbesitzabgaben in Höhe von mindestens 70.000 Euro, der restliche Betrag in Höhe von ca. 137.000 Euro stellt einen Zuschuss zu den Restau- rierungskosten dar. Die Vorgaben der Bewirtschaftungsverfügung vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirtschaf- tung im Jahr 2026 wurden sorgfältig geprüft. Für die Übernahme der Grundbesitzabgaben be- steht eine vertragliche Verpflichtung. Die Hohe Domkirche Köln ist als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Köln eingetragen. Es besteht weiter ein öffentliches Interesse an der Erhaltung der Hohen Domkirche Köln – maßgeblich hierfür ist § 2, Abs. 1 DSchG NRW. Die fortlaufende Instandhaltung durch Restaurierungsarbeiten ist unerlässlich, um den Bestand und die dadurch erhaltene Geschichte auch für die Zukunft zu bewahren. Aus diesen Gründen 3 ist die kontinuierliche Gewährung des Zuschusses unentbehrlich. Die benötigten Haushaltsmittel in Höhe von 207.000 Euro stehen im Haushaltsjahr 2026 des Haushaltsplans 2025/2026 im Teilergebnisplan 1002 – Denkmalpflege des Amtes „Stadtkon- servator, Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege“, in der Teilplanzeile 15 – Transferauf- wendungen, zur Verfügung. Das Dezernat Planen und Bauen wird im Rahmen des Haushalts- planaufstellungsprozesses 2027 ff. innerhalb des dann zugewiesenen Budgets die erforderli- chen Mittel, ggf. durch Umschichtungen, vorsehen. Anlagen Anlage 0: Begründung der Dringlichkeit Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung
Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Rechtliche Rahmenbedingungen schließen die Öffentlichkeitsbeteiligung grundsätzlich aus. Jede Veränderung der Denkmäler oder in deren engerer Umgebung, bedarf gemäß § 9 Abs. 1, 2 DSchG NRW der vorherigen Erlaubnis der Denkmalbehörde. Das schließt Restaurierungen ebenfalls mit ein. Für die Übernahme der Grundbesitzabgaben besteht eine vertragliche Verpflichtung.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1551/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 28.05.2026 11:21