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V/0449/2024

Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 II (Neufassung) - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 02.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 49.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-0449-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

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Beschlussvorlage

3609 Zeichen

V/0449/2024 
V/0449/2024 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung):  
Coerde - Kiesekampweg  
[Wohnquartier am ehemaligen Standort der Druckerei Burlage] 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 
   05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung) „Coerde – Kiesekampweg“ ist gemäß §§ 2 
Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich zwischen dem Kiese-
kampweg und dem bereits im Bau befindlichen Gebiet der vorangegange nen 2. Änderung des Be-
bauungsplans zu ändern (Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 II).  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Flurstück:  
Gemarkung Münster, Flur 244, Flurstück 903.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. 
Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Projekt Münster Kiesekampweg 2 GmbH & Co. 
KG einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des 
Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt.  
 
 
Stadtplanungsamt 
 
12.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Hensing /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6132 /  
492-6194 
Hensing@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0449/2024 
Begründung:  
 
Mit der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II wird für den ehemali-
gen Standort der Druckerei Burlage eine aufgelockerte Blockrandbebauung m it zwei Gebäuden ge-
plant, die sich in städtebaulicher Hinsicht mit einer gestaffelten Höhenentwicklung von IV bis V Ge-
schossen in das Quartier einfügt.  
 
Derzeit liegt die zu überplanende Fläche brach, nachdem die Druckerei verlagert wurde. Der derzeit 
noch rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr.  134 Teilabschnitt  II (Neufassung) „Coerde  – Kiese-
kampweg“ setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans 
wird für den Vorhabenbereich in Anlehnung an ein urbanes Gebiet eine gemi schte Nutzung aus 
Wohnen, Dienstleistungen, nicht störendem Handwerk und Gewerbe festgesetzt, um ihn durch eine 
entsprechende Neunutzung zu revitalisieren.  
 
Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten 
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach 
§ 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten der Be-
bauungsplanänderung erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege d er Berichtigung 
gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB.  
 
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Planung fand am 1. Juni 2023 
in Form einer Informationsveranstaltung vor Ort in den ehemaligen Räumlichkeiten der Druckerei Bur-
lage statt.  
 
Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats ist für 
September/Oktober 2024 vorgesehen. Vorher werden die Planinhalte der Bezirksvertretung Münster-
Nord und dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung  in der parallel zu beratenden Be-
richtsvorlage Nr. V/0450/2024 vorgestellt. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2025 vorgesehen.  
 
 
In Vertretung  
 
gez. 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1 – Geltungsbereich

Anlage A

2180 Zeichen

Anlage A zur V/0449/2024 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans für den 
Bereich des ehemaligen Standorts der Druckerei Burlage am Kiesekampweg in Coerde.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung eines Gebiets in aufgelockerter Blockrandbebauung mit zwei Gebäuden, 
das sich in städtebaulicher Hinsicht mit einer gestaffelten Höhenentwicklung von IV bis V Ge-
schossen in das Quartier einfügt.  
 
Neben einer Wohnflächenentwicklung (rund 30 Wohnungen) sind in den Erdgeschossen Gewer-
beeinheiten vorgesehen, in denen sich nicht störende, kleinteilige Gewerbe ansiedeln können. 
Oberhalb des Erdgeschosses werden ausschließlich Wohnungen geplant. Dabei werden die 
Bestimmungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMünster)“ berücksichtigt.  
 
Der mit dieser Vorlage verbundene Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, steht am Anfang 
des formellen Bebauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits im 
Juni 2023 stattgefunden. Der nächste Schritt – die Veröffentlichung des Planentwurfs – wird mit 
der parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0450/2024 eingeleitet. Im Jahr 2025 soll schließlich der 
Beschluss der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung als Satzung erfolgen.  
 
Finanzierung 
Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos-
ten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Projekt Münster Kiesekampweg 2 GmbH 
& Co. KG einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und 
Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt.  
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung 
ist 
X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Themenfeld Demographie wird berührt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Ein-
wohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen zur Ver-
fügung stellen muss.

V-0449-2024-Anlage-1-Geltungsbereich

173 Zeichen

GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Vorhabenbezogene 3. Änderung des BebauungsplansNr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung):Coerde - Kiesekampweg
Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0449/2024

Beratungsverlauf (4)

27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 39.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 49.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Kiesekampweg 2

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Details

Aktenzeichen
V/0449/2024
Typ
Vorlagen
Datum
02.08.2024
Erstellt
22.07.2024 12:17