V/0449/2024
Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 II (Neufassung) - Beschluss zur Änderung
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Beschlussvorlage
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V/0449/2024 V/0449/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung): Coerde - Kiesekampweg [Wohnquartier am ehemaligen Standort der Druckerei Burlage] Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 27.08.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 05.09.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung) „Coerde – Kiesekampweg“ ist gemäß §§ 2 Abs. 1 und 1 Abs. 8 i. V. m. §§ 12 und 13a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich zwischen dem Kiese- kampweg und dem bereits im Bau befindlichen Gebiet der vorangegange nen 2. Änderung des Be- bauungsplans zu ändern (Vorhabenbezogene 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 II). Innerhalb des Änderungsbereichs liegt das folgende Flurstück: Gemarkung Münster, Flur 244, Flurstück 903. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Projekt Münster Kiesekampweg 2 GmbH & Co. KG einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Stadtplanungsamt 12.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Hensing / Herr Husmann Telefon: 492-6132 / 492-6194 Hensing@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0449/2024 Begründung: Mit der vorliegenden 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 134 Teilabschnitt II wird für den ehemali- gen Standort der Druckerei Burlage eine aufgelockerte Blockrandbebauung m it zwei Gebäuden ge- plant, die sich in städtebaulicher Hinsicht mit einer gestaffelten Höhenentwicklung von IV bis V Ge- schossen in das Quartier einfügt. Derzeit liegt die zu überplanende Fläche brach, nachdem die Druckerei verlagert wurde. Der derzeit noch rechtsverbindliche Bebauungsplan Nr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung) „Coerde – Kiese- kampweg“ setzt für den Bereich ein Gewerbegebiet fest. Im Zuge der Änderung des Bebauungsplans wird für den Vorhabenbereich in Anlehnung an ein urbanes Gebiet eine gemi schte Nutzung aus Wohnen, Dienstleistungen, nicht störendem Handwerk und Gewerbe festgesetzt, um ihn durch eine entsprechende Neunutzung zu revitalisieren. Die vorhabenbezogene Änderung des Bebauungsplans wird gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt. Die Voraussetzungen hierfür liegen vor. Nach Inkrafttreten der Be- bauungsplanänderung erfolgt die Anpassung des Flächennutzungsplans im Wege d er Berichtigung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zur Planung fand am 1. Juni 2023 in Form einer Informationsveranstaltung vor Ort in den ehemaligen Räumlichkeiten der Druckerei Bur- lage statt. Die Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats ist für September/Oktober 2024 vorgesehen. Vorher werden die Planinhalte der Bezirksvertretung Münster- Nord und dem Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung in der parallel zu beratenden Be- richtsvorlage Nr. V/0450/2024 vorgestellt. Der Satzungsbeschluss ist für das Jahr 2025 vorgesehen. In Vertretung gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Geltungsbereich
Anlage A
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Anlage A zur V/0449/2024 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist Beschluss zur vorhabenbezogenen Änderung des Bebauungsplans für den Bereich des ehemaligen Standorts der Druckerei Burlage am Kiesekampweg in Coerde. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Schaffung eines Gebiets in aufgelockerter Blockrandbebauung mit zwei Gebäuden, das sich in städtebaulicher Hinsicht mit einer gestaffelten Höhenentwicklung von IV bis V Ge- schossen in das Quartier einfügt. Neben einer Wohnflächenentwicklung (rund 30 Wohnungen) sind in den Erdgeschossen Gewer- beeinheiten vorgesehen, in denen sich nicht störende, kleinteilige Gewerbe ansiedeln können. Oberhalb des Erdgeschosses werden ausschließlich Wohnungen geplant. Dabei werden die Bestimmungen der „Sozialgerechten Bodennutzung in Münster (SoBoMünster)“ berücksichtigt. Der mit dieser Vorlage verbundene Beschluss, den Bebauungsplan zu ändern, steht am Anfang des formellen Bebauungsplanverfahrens. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung hat bereits im Juni 2023 stattgefunden. Der nächste Schritt – die Veröffentlichung des Planentwurfs – wird mit der parallel zu beratenden Vorlage Nr. V/0450/2024 eingeleitet. Im Jahr 2025 soll schließlich der Beschluss der vorhabenbezogenen Bebauungsplanänderung als Satzung erfolgen. Finanzierung Durch den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplans entstehen der Stadt Münster keine Kos- ten. Die Stadt Münster schließt mit der Vorhabenträgerin Projekt Münster Kiesekampweg 2 GmbH & Co. KG einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB, der die Übernahme der Lasten und Kosten des Vorhabens durch die Vorhabenträgerin regelt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Das Themenfeld Demographie wird berührt, da Münster als wachsende Stadt für die weitere Ein- wohnerentwicklung entsprechende Entwicklungsflächen für den Bau neuer Wohnungen zur Ver- fügung stellen muss.
V-0449-2024-Anlage-1-Geltungsbereich
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GeltungsbereichMaßstab 1:5.000Vorhabenbezogene 3. Änderung des BebauungsplansNr. 134 Teilabschnitt II (Neufassung):Coerde - Kiesekampweg Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0449/2024
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kiesekampweg 2
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Details
- Aktenzeichen
- V/0449/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 02.08.2024
- Erstellt
- 22.07.2024 12:17