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V/1026/2006

Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlage 11.12.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.02.2007, TOP 16.2.4

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Beschlussvorlage

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217 Zeichen

Bebauungsplan 
Nr. 273 
Teilabschnitt I 
Anlage 
zur Vorlage Nr. 1026/2006 
Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I Stadtplanung 
Verkehrsplanung 
Stadtentwicklung Amt für 
Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER
0 50 100 150 m

Beschlussvorlage

2565 Zeichen

V/1026/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt I: Roxel - Gewerbegebiet Otto-Hahn-
Straße 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 
21.02.2007 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Der Bebauungsplan Nr. Nr. 273 Teilabschnitt I: Roxel – Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße ist ge-
mäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be-
bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
Begründung: 
Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I wurde zur planungsrechtlichen Sicherung 
der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke in diesem Bereich aufgestellt. Aufgrund 
der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in den GE – Gebieten die Ansiedlung von Einzelhan-
delsbetrieben planungsrechtlich zulässig. 
 
Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell 
unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge-
werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsent-
wicklungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren füh-
ren, abwehren zu können. 
 
Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I in der Weise geändert wer-
den, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhan-
delskonzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/1026/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Schröder / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 41 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.12.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/1026/2006 
Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und 
Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den 
vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bau-
gesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen 
bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können.  
 
I. V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (4)

07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Hauptausschuss
TOP 16.2.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2007 Rat
TOP 16.2.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Otto-Hahn-Straße

Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/1026/2006
Typ
Vorlage
Datum
11.12.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37