V/1026/2006
Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung - Beschluss zur Änderung
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V-1026-2006-Anlage-Übersichtsplan.pdf
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Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I Anlage zur Vorlage Nr. 1026/2006 Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I Stadtplanung Verkehrsplanung Stadtentwicklung Amt für Maßstab 1:5000 ST ADT M TÜNS ER 0 50 100 150 m
Beschlussvorlage
2565 Zeichen
V/1026/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 273 Teilabschnitt I: Roxel - Gewerbegebiet Otto-Hahn- Straße Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 07.02.2007 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. Nr. 273 Teilabschnitt I: Roxel – Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße ist ge- mäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch zu ändern. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Einleitung des Verfahrens zur Änderung des Be- bauungsplanes der Stadt Münster keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der rechtskräftige Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I wurde zur planungsrechtlichen Sicherung der Erschließung und baulichen Nutzung der Grundstücke in diesem Bereich aufgestellt. Aufgrund der Festsetzungen des Bebauungsplanes ist in den GE – Gebieten die Ansiedlung von Einzelhan- delsbetrieben planungsrechtlich zulässig. Ziel des vom Rat der Stadt Münster beschlossenen Einzelhandelskonzeptes ist es, stadtstrukturell unerwünschte Umnutzungsprozesse, die einerseits zu einer Verdrängung von Handwerk und Ge- werbe aus den eigentlich dafür vorgesehenen Gebieten und anderseits zu Einzelhandelsent- wicklungen außerhalb der dafür im Wesentlichen vorgesehenen City und den Stadtteilzentren füh- ren, abwehren zu können. Vor diesem Hintergrund soll der Bebauungsplan Nr. 273 Teilabschnitt I in der Weise geändert wer- den, dass Einzelhandelsbetriebe in diesem Bereich unter Berücksichtigung des Einzelhan- delskonzeptes weitgehend ausgeschlossen werden. Vorlagen-Nr.: V/1026/2006 Auskunft erteilt: Herr Schröder / Herr Husmann Ruf: 492 61 41 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 13.12.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/1026/2006 Damit diese Planungsabsichten nicht behindert oder durch zwischenzeitliche Bauaktivitäten und Nutzungsänderungen erschwert oder unmöglich gemacht werden, ist es erforderlich, durch den vorliegenden Änderungsbeschluss zum Bebauungsplan die Voraussetzungen zu schaffen, Bau- gesuche und Nutzungsänderungsanträge gemäß § 15 BauGB bis zu 12 Monate zurückzustellen bzw. eine Veränderungssperre gemäß § 14 BauGB erlassen zu können. I. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Otto-Hahn-Straße
Bebauungsplan Nr. 273 I, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxel - Gewerbegebiet Otto-Hahn-Straße
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/1026/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 11.12.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37