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Zwischenbericht für das dritte Quartal 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

Mitteilung Ausschuss 3963/2022 vom 23.11.2022

Stand: Am 24.11.2022 im Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

Dokumente

  • Anlage: AWB eE Quartalsbericht III 2022

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    Gewinn- und Verlustrechnung per 31.03.2022 Erfolgsplan 2022 zeitanteilig Abweichung T€ T€ T€ 1. Umsatzerlöse 186.079 184.733 1.346 Gebühreneinnahmen Abfall 136.341 133.793 2.548 Gebühreneinnahmen Straßenreinigung 37.608 34.871 2.737 Gebühreneinnahmen städtischer Anteil (Straßenreinigung) 9.339 9.339 0 Winterdienst 2.791 2.791 0 Umsatzerlöse Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus VJ, BgA, Sonstige 0 3.939 -3.939 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen 179.628 182.110 -2.482 -Restmüll/Wertstoffe- Logistik Restmüll 51.105 51.105 0 Papierkörbe, UFC, Grillaschebehälter in Günanlagen 2.325 2.325 0 Biotonne 9.831 9.831 0 Papiertonne 10.423 10.423 0 Werstofftonne ÖRE 2.475 2.475 0 Altkleidersammlung 578 578 0 Elektroschrottsammlung 2.862 2.863 -1 Littering 9.261 9.290 -29 Kontrolle Schiffsanleger 130 130 0 Entsorgung (AVG) Restmüll 32.846 32.846 0 Entsorgung (AVG) Bio und Grünschnitt 10.265 10.265 0 Entsorgung (AVG) Schadstoffe 369 369 0 Wertstoffhöfe 62 62 0 -Straßenreinigung- 0 Straßenreinigung Logistig/Schmutzwasser 43.719 43.732 -13 Straßenreinigung Entsorgung 586 586 0 Winterdienst 2.791 2.791 0 Aufwendungen Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus VJ, BgA, Sonstige 0 2.439 -2.439 3. Verwaltungskosten 1.304 2.608 -1.304 4. Finanzergebnis 11 16 -5 Zinsaufwendungen -4 12 -16 Zinserträge 15 0 15 5. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 5.158 -1 5.159 6. Betriebsergebnis 5.158 -1 5.159 Gewinn- und Verlustrechung zum 30.September 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln
  • Mitteilung Ausschuss

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    Dezernat, Dienststelle VIII/VIII/3 Vorlagen-Nummer 23.11.2022 3963/2022 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln 24.11.2022 Zwischenbericht für das dritte Quartal 2022 der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NRW) und § 14 der Betriebssatzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln hat die Betriebsleitung die Oberbürgermeisterin und den Betriebsausschuss vierteljährlich über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Ausführung des Vermögensplans schrift- lich zu unterrichten. Der Zwischenbericht für das dritte Quartal 2022 zum Wirtschaftsplan 2022 ist in der Anlage beigefügt. Es ergeben sich Abweichungen aus der Gegenüberstellung der Planwerte (zeitanteiliger Wirtschafts- plan 2022) und dem aktuellen Stand des Rechnungswesens (vorläufige Gewinn- und Verlustrech- nung 2022) in folgenden Positionen: 1. Umsatzerlöse Gebührenerlöse Die Umsatzerlöse aus den Gebühreneinnahmen für Abfallentsorgung und Straßenreinigung liegen derzeit um 5,3 Mio. über dem Veranlagungssoll für das 3. Quartal 2022. Dieses liegt an temporären Schwankungen bei den Erstattungen durch die Stadtkasse. Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Die Verträge für den Anteil der Dualen Systeme für Verpackungen aus Papier, Pappe, Kartonagen (PPK) und für die Nebenentgelte befinden sich derzeit noch in der Abstimmung. Daher sind noch kei- ne Zahlungen durch die Dualen Systeme erfolgt. 2. Aufwendungen für bezogene Leistungen Verwaltungskosten Die Abweichungen bei den Verwaltungskosten entstehen dadurch, dass die Verwaltungskostenerstat- tungen mit der Kämmerei (Amt 20), dem Steueramt (Amt 21), Rechts- und Versicherungsamt (Amt 30) und dem Umwelt- und Verbraucherschutzamt (Amt 57) zum Teil erst zum 31.12.2022 abgerech- net werden. Daher werden die gesamten Kosten erst im vierten Quartalsbericht dargestellt. 2 Entgelte Duale Systeme, Ausgleich aus Vorjahren, BgA, Sonstige Siehe Erläuterungen unter Umsatzerlöse. Da noch keine Verträge mit den Dualen Systemen abge- schlossen wurden, konnte auch noch kein entsprechender Vertrag mit der AWB abgeschlossen wer- den, so dass derzeit noch keine Kosten angefallen sind. 6. Betriebsergebnis Das positive Quartals- Betriebsergebnis steht – angesichts der unterjährigen Schwankungen – im Einklang mit dem Wirtschaftsplan und ist gem. § 10 EigVO NRW auf neue Rechnung vorzutragen. Gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf

  1. 24.11.2022

    Betriebsausschuss Abfallwirtschaftsbetrieb der Stadt Köln

    TOP 5.1.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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