V/0215/2022/1
Neuordnung der Dezernatsverteilung und Teilung des Rechts- und Ausländeramtes
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0215/2022/1 V/0215/2022/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Neuordnung der Dezernatsverteilung und T eilungdes Rechts- und Ausländeramtes Beratungsfolge 08.06.2022 Integrationsrat Vorberatung 14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung 14.06.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: A. Der Rat möge beschließen: 1. Dem Dezernat I werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet: Personal- und Organisationsamt citeq Ordnungsamt Feuerwehr 2. Dem Dezernat II werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet: Amt für Finanzen und Beteiligungen Amt für Migration und Integration Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement 3. Dem Dezernat IV werden folgende Ämter zugeordnet: Amt für Schule und Weiterbildung Sportamt Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 4. Die im Stellenplan nach A14 ausgewiesene Stelle der bisherigen Abteilungsleitung Ausländerbehörde wird in eine Stelle Amtsleitung des Amtes für Migration und Integration mit der Besoldungsgruppe A15 umgewandelt. B. Der Rat nimmt zur Kenntnis: Dezernat I 08.06.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Heuer T elefon:0251 4927010 wolfgang.heuer@stadt- muenster.de - 2 - V/0215/2022/1 1. Dem Dezernat OB werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet: Amt für Kommunikation Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision Justiziariat Verwaltungsführung Amt für Gleichstellung Amt für Bürger- und Ratsservice 2. Die Leitung des Amtes für Migration und Integration wird verwaltungsintern ausgeschrieben. 3. Die neue Dezernatsverteilung/Ämterzuordnung tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft. Begründung: 1. T eilungdes Rechts- und Ausländeramtes Das Rechts- und Ausländeramt im Dezernat II (Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Migration) ist im Jahr 2013 durch Fusion der der seinerzeit selbständigen Organisationseinheiten Amt für Ausländerangelegenheiten und Zentrales Justiziariat gebildet worden. Die Zusammenfassung erfolgte unter anderem, weil die Aufgabenentwicklung im Amt für Ausländerangelegenheiten als rückläufig eingestuft wurde und im Lichte der damaligen Konsolidierungsprogramme insofern einen vertretbaren Einsparbeitrag ermöglichte. 1.1 Entwicklung im Bereich der Ausländerbehörde Die Bedeutung und Fallzahlen im Bereich Ausländerangelegenheiten sind in den letzten Jahren wieder gestiegen. Über die ordnungsbehördlichen Aufgaben hinaus hat die Ausländerbehörde seit 2016 in einem Entwicklungsprozess erreicht, das Miteinander zwischen den Kunden/innen und der Verwaltung zu optimieren, den Start für die Ausländer/innen in Münster so angenehm und die aufenthaltsrechtlichen Erfordernisse so transparent wie möglich zu gestalten. Das Projekt „Optimierung der Ausländerbehörde - Stärkung der Serviceorientierung und interkulturellen Ausrichtung“ realisierte neben rein organisatorischen Aspekten wie u.a. der Einführung der digitalen Ausländerakte, der Bildung von Organisationseinheiten mit eigenen Führungskräften, einem Einarbeitungskonzept, der Delegation von Zeichnungsrechten zur Optimierung der Geschäftsprozesse und dem Aufbau eines digitalen Wissensmanagements insbesondere die Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards. Die Ausländerbehörde in Münster pflegt für alle Aufenthaltszwecke eine Ermöglichungskultur. Ein weiterer Schwerpunkt im Projekt lag bei rein kunden/innenorientierten Zielen, wie bspw. der Bereitstellung aller wesentlichen Informationen auf der Internetseite. Darüber hinaus wurden die Öffnungszeiten von 23 auf 32 Wochenstunden erweitert und die Prozesse dahingehend verändert, dass jede Kundin/jeder Kunde eine/n feste/n Ansprechpartner/in hat, die/der sie/ihn bei allen ausländerrechtlichen Angelegenheiten begleitet. Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen Akteuren wie Integrationsrat, Arbeitgebern/innen, Verbänden, Kammern, Hochschulen sowie Pflegeinstituten und Pflegeeinrichtungen und Migrationsberatungsstellen, aber auch Amt für Bürger- und Ratsservice, Sozialamt, Jobcenter und Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sind wichtige Bestandteile zur wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Integration der Ausländer/innen in Münster. Im Modellprojekt „Ausländerbehörden als Akteure des Integrationsmanagements in NRW stärken“ werden die verschiedensten Bedarfe bei der Zuwanderung, der Verlängerung von bestehenden Aufenthalten identifiziert, Strategien zur - 3 - V/0215/2022/1 Bedarfsdeckung entwickelt und dauerhafte Verfahrensprozesse in der Ausländerbehörde aber auch innerhalb des Netzwerks verortet. Der Aktionsrahmen der Ausländerbehörde hat mit den bisherigen Aktivitäten und Entwicklungen den Status einer Abteilung verlassen und ist aufgrund der stadtweiten Bedeutung von Zuwanderung auf die Ebene eines Amtes anzuheben. Die in den letzten Jahren gewachsene Wohnbevölkerung in Münster ist auch auf zugezogene Ausländer/innen zurückzuführen, die zu zwei Dritteln nicht aus EU-Staaten kommen. Der Anteil der Drittstaatsangehörigen ist um 47 Prozent gestiegen. Heute stellen Ausländer/innen elf Prozent der gesamten Bevölkerung in Münster. Angesichts des Fachkräftemangels, der zunehmenden Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte sowie der Internationalisierungsstrategien der Hochschulen ist dieser Anteil weiter steigend. Steigende Fallzahlen, komplexe Veränderungen des Aufenthaltsrechts und organisatorische Verbesserungen in der Aufgabenwahrnehmung führten zu einem Aufwuchs der Stellenausstattung um 17,5 Stellen seit 2015 auf aktuell insgesamt 47,94 VZÄ. 1.2 Zusammenlegung der Ausländerbehörde mit dem Kommunalen Integrationszentrum Das gültige Migrationsleitbild für Münster formuliert eine gemeinsame weltoffene und solidarische Haltung der Münsteraner Stadtgesellschaft. Unter Integration ist in diesem Sinne die Münsteraner Stadtgesellschaft als die Gemeinschaft aller Menschen - mit und ohne Migrationsvorgeschichte - und die gleichberechtigte Teilhabe aller an den unterschiedlichen Bereichen der Gesellschaft zu verstehen. Die im Leitbild formulierten strategischen Ziele ermöglichen den beteiligten Akteuren flexibel auf veränderte Anforderungen in der kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit reagieren und die Umsetzung der Leitzeile durch spezifische, realistische und terminierte Handlungsziele sicherstellen zu können. Dieser Gesamtprozess wird weiterhin durch das Kommunale Integrationszentrum koordiniert. Basierend auf diesem Grundverständnis spielt das Das Kommunale Integrationsmanagement spielt innerhalb der Verwaltung als ressortübergreifende Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle, sodass eine Vielzahl von Fachbereichen, Ämtern, Einrichtungen und städtischen T ochtergesellschaftenan dieser wichtigen Aufgabe mitarbeiten. Daneben spielen auch die vielen anderen in der Integrationsarbeit engagierten Akteurinnen und Akteure aus der Stadtgesellschaft eine große Rolle: die Migrantenselbstorganisationen, die freien Träger, die kulturellen Einrichtungen, die Frauenorganisationen, der organisierte Sport, die Kirchen und religiösen Einrichtungen, die Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen (Schulen, Berufskollegs, Hochschulen, VHS, Familienbildungsstätten), die Medien, die politischen Gremien, Kammern und Gewerkschaften, die Polizei, die Wirtschaft sowie grundsätzlich weite T eileder Zivilgesellschaft. Integrationsmanagement richtet sich daher im Rahmen der T eilhabe- und Integrationsstrategie 2030 in NRW insbesondere auf die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an den unterschiedlichen gesellschaftlichen Handlungsfeldern den Blick über die öffentliche Verwaltung hinaus auf möglichst viele weitere Akteure und die gesamte Gesellschaft 31.12.2021 31.12.2018 31.12.2014 Ausländer/innen gesamt 34.750 33.925 26.368 EU-Bürger/Innen 11.962 12.520 10.995 Drittstaatsangehörige 22.788 21.405 15.373 - 4 - V/0215/2022/1 die Unterstützung der Erst- und Grundversorgung sowie Orientierung von Zugewanderten durch ein übergreifendes Case Management die besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit speziellen Bedarfen und Problemlagen die Anerkennung und Entfaltung der Potenziale der Menschen die Fokussierung auf die Öffnung der Regelsysteme (u. a. Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt, Gesundheitswesen) und deren Vernetzung die Wahrnehmung als Prozess der interkulturellen Öffnung der Verwaltungen die Betrachtung von Integration als Querschnittsaufgabe den vollständigen und langfristigen Ansatz von der Zuwanderung bis zur Verstetigung. Aus den Erfahrungen bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln können in der Ausländerbehörde an unterschiedlichen Stellen des Integrationsprozesses Probleme identifiziert werden. Dabei kann aus unterschiedlichen Gründen wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung/Scheidung, gesundheitliche Einschränkungen oder familiärer Lebensgemeinschaft der Fortbestand des bisherigen Aufenthaltsrechts gefährdet sein. Die rechtlichen Möglichkeiten des Aufenthaltes aufgrund guter Integration nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren wurden vom Gesetzgeber ausgeweitet. In den Modellprojekten „Gemeinsam klappt‘s in NRW“ und „Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ werden diese Ansätze zielorientiert und interdisziplinär gemeinsam bearbeitet und so nicht nur Hürden im Einzelfall überwunden, sondern auch systematische und koordinierte Vorgehen zwischen den am Integrationsprozess beteiligten Akteuren dauerhaft installiert. Durch die organisatorische Zusammenfassung von Ausländerbehörde und des bislang im Dezernat IV (Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport) angesiedelten Kommunalen Integrationszentrums (KI) bleiben die bisherigen Aufgaben des KI erhalten. Gleichzeitig schafft die Zusammenlegung die Basis für eine Bündelung der Aktivitäten im Sinne einer konsequenten Ausrichtung der Arbeit auf die Zuwanderung und die Verstetigung von Aufenthalten einerseits und sie verankert andererseits Integrationsarbeit dauerhaft als Querschnittsaufgabe im Rahmen der kommunalen Ermöglichungskultur. 1.3 Zentrale Rechtsdienstleistungen Die derzeitige dezentrale Struktur soll für den Bereich der Rechtsdienstleistungen zunächst beibehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass die Zentralen Rechtsdienstleistungen sowie das zentrale Vergabemanagement in einer gemeinsamen Organisationseinheit verbleiben. - 5 - V/0215/2022/1 Aufgrund der jetzt zu vollziehenden organisatorischen Änderung soll jedoch beobachtet werden, ob die derzeitige Organisation auch in der Zukunft eine optimale Grundlage für die juristischen Aufgaben der Verwaltung darstellt. Die Struktur dieses Bereichs soll grundsätzlich weiterentwickelt und im Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses optimiert werden. 1.4 Besetzung der Leitung des Amtes für Migration und Integration Mit der Neubildung des Amtes für Migration und Integration ist die Funktion der Amtsleitung zu besetzen. Die Planstelle der Amtsleitung entsteht durch Umwandlung der – besetzten – Planstelle der bisherigen Abteilungsleitung Ausländerbehörde. Damit ist keine freie Planstelle zu besetzen, sondern nur eine Funktion zu vergeben, die gleichzeitig Führungsfunktion i.S.d § 73 Abs. 3 GO ist. Die Funktion soll daher nur im verwaltungsinternen Besetzungsverfahren ausgeschrieben werden, die Entscheidung über die Besetzung wird nach § 20 Hauptsatzung durch den Rat im Einvernehmen mit dem Oberbürgermeister getroffen. Es ist vorgesehen, der bisherigen Leitung der Abteilung Ausländerbehörde die Leitung des Amtes für Migration und Integration kommissarisch zu übertragen, sofern das Besetzungsverfahren nicht bis zum 01.06.2022 mit einer Umsetzung abgeschlossen werden kann. 2. Amt für Bürger- und Ratsservice Das Amt für Bürger- und Ratsservice ist derzeit dem Dezernat I (Dezernat für Bürgerservice, Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT) zugeordnet. Neben den Aufgabenbereichen Bürgerservice und Standesamt nimmt das Amt die Aufgaben der Betreuung des Rates und der Bezirksvertretungen wahr. Daneben werden auch die Aufgaben Internationales, Europa und Städtepartnerschaften im Amt für Bürger- und Ratsservice wahrgenommen. Die Aufgaben im Rahmen der Betreuung der politischen Gremien haben eine unmittelbare Verbindung zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters als Vorsitzender des Rates und des Hauptausschusses. Auch die Aufgaben Internationales und Städtepartnerschaften sind eng mit den Aufgaben des Büros Oberbürgermeister verbunden. Aus organisatorischen und personellen Überlegungen soll eine grundsätzlich mögliche Trennung der Aufgabenbereiche aus dem Amt für Bürger- und Ratsservice heraus nicht vorgenommen werden. Daher soll aufgrund der gegebenen thematischen Nähe zu zentralen Aufgaben des Büros Oberbürgermeister sowie der gleichzeitig verfolgten fachlichen Konzentration im Dezernat I das Amt für Bürger- und Ratsservice in das Dezernat des Oberbürgermeisters verlagert werden. 3. Rechtlicher Rahmen Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt nach § 73 - 6 - V/0215/2022/1 Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten festzulegen. Die weitere Umsetzung der Organisationsänderung, Zuordnung der Aufgaben und Planstellen, wird im Rahmen des Organisations- und Geschäftsverteilungsrechts des Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Organisationsverfügung umgesetzt. Die Aufgabenzuordnung ist mit den beteiligten Beigeordneten abgestimmt. gez. Markus Lewe Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0215/2022/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.06.2022
- Erstellt
- 08.06.2022 14:55