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V/0215/2022/1

Neuordnung der Dezernatsverteilung und Teilung des Rechts- und Ausländeramtes

Vorlagen 08.06.2022

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 14.06.2022, TOP 11

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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V/0215/2022/1
V/0215/2022/1
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Neuordnung der Dezernatsverteilung und T eilungdes Rechts- und Ausländeramtes
Beratungsfolge
08.06.2022 Integrationsrat Vorberatung
14.06.2022 Hauptausschuss Vorberatung
14.06.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
A. Der Rat möge beschließen:
1. Dem Dezernat I werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet:
 Personal- und Organisationsamt
 citeq
 Ordnungsamt
 Feuerwehr
2. Dem Dezernat II werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet:
 Amt für Finanzen und Beteiligungen
 Amt für Migration und Integration
 Zentrale Rechtsdienstleistungen und Vergabemanagement
3. Dem Dezernat IV werden folgende Ämter zugeordnet:
 Amt für Schule und Weiterbildung
 Sportamt
 Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
4. Die im Stellenplan nach A14 ausgewiesene Stelle der bisherigen Abteilungsleitung
Ausländerbehörde wird in eine Stelle Amtsleitung des Amtes für Migration und Integration mit
der Besoldungsgruppe A15 umgewandelt.
B. Der Rat nimmt zur Kenntnis:
Dezernat I
08.06.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Heuer
T elefon:0251 4927010
wolfgang.heuer@stadt-
muenster.de

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V/0215/2022/1
1. Dem Dezernat OB werden folgende Ämter und Einrichtungen zugeordnet:
 Amt für Kommunikation
 Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision
 Justiziariat Verwaltungsführung
 Amt für Gleichstellung
 Amt für Bürger- und Ratsservice
2. Die Leitung des Amtes für Migration und Integration wird verwaltungsintern ausgeschrieben.
3. Die neue Dezernatsverteilung/Ämterzuordnung tritt zum 1. Juni 2022 in Kraft.
Begründung:
1. T eilungdes Rechts- und Ausländeramtes
Das Rechts- und Ausländeramt im Dezernat II (Dezernat für Finanzen, Beteiligungen und Migration)
ist im Jahr 2013 durch Fusion der der seinerzeit selbständigen Organisationseinheiten Amt für
Ausländerangelegenheiten und Zentrales Justiziariat gebildet worden. Die Zusammenfassung erfolgte
unter anderem, weil die Aufgabenentwicklung im Amt für Ausländerangelegenheiten als rückläufig
eingestuft wurde und im Lichte der damaligen Konsolidierungsprogramme insofern einen vertretbaren
Einsparbeitrag ermöglichte.
1.1 Entwicklung im Bereich der Ausländerbehörde
Die Bedeutung und Fallzahlen im Bereich Ausländerangelegenheiten sind in den letzten Jahren
wieder gestiegen.
Über die ordnungsbehördlichen Aufgaben hinaus hat die Ausländerbehörde seit 2016 in einem
Entwicklungsprozess erreicht, das Miteinander zwischen den Kunden/innen und der Verwaltung zu
optimieren, den Start für die Ausländer/innen in Münster so angenehm und die aufenthaltsrechtlichen
Erfordernisse so transparent wie möglich zu gestalten.
Das Projekt „Optimierung der Ausländerbehörde - Stärkung der Serviceorientierung und
interkulturellen Ausrichtung“ realisierte neben rein organisatorischen Aspekten wie u.a. der Einführung
der digitalen Ausländerakte, der Bildung von Organisationseinheiten mit eigenen Führungskräften,
einem Einarbeitungskonzept, der Delegation von Zeichnungsrechten zur Optimierung der
Geschäftsprozesse und dem Aufbau eines digitalen Wissensmanagements insbesondere die
Schaffung eines qualitativ hochwertigen Beratungsstandards. Die Ausländerbehörde in Münster pflegt
für alle Aufenthaltszwecke eine Ermöglichungskultur.
Ein weiterer Schwerpunkt im Projekt lag bei rein kunden/innenorientierten Zielen, wie bspw. der
Bereitstellung aller wesentlichen Informationen auf der Internetseite. Darüber hinaus wurden die
Öffnungszeiten von 23 auf 32 Wochenstunden erweitert und die Prozesse dahingehend verändert,
dass jede Kundin/jeder Kunde eine/n feste/n Ansprechpartner/in hat, die/der sie/ihn bei allen
ausländerrechtlichen Angelegenheiten begleitet.
Vernetzung und Kooperation mit verschiedenen Akteuren wie Integrationsrat, Arbeitgebern/innen,
Verbänden, Kammern, Hochschulen sowie Pflegeinstituten und Pflegeeinrichtungen und
Migrationsberatungsstellen, aber auch Amt für Bürger- und Ratsservice, Sozialamt, Jobcenter und
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien sind wichtige Bestandteile zur wirtschaftlichen und
gesellschaftlichen Integration der Ausländer/innen in Münster. Im Modellprojekt „Ausländerbehörden
als Akteure des Integrationsmanagements in NRW stärken“ werden die verschiedensten Bedarfe bei
der Zuwanderung, der Verlängerung von bestehenden Aufenthalten identifiziert, Strategien zur

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Bedarfsdeckung entwickelt und dauerhafte Verfahrensprozesse in der Ausländerbehörde aber auch
innerhalb des Netzwerks verortet.
Der Aktionsrahmen der Ausländerbehörde hat mit den bisherigen Aktivitäten und Entwicklungen den
Status einer Abteilung verlassen und ist aufgrund der stadtweiten Bedeutung von Zuwanderung auf
die Ebene eines Amtes anzuheben.
Die in den letzten Jahren gewachsene Wohnbevölkerung in Münster ist auch auf zugezogene
Ausländer/innen zurückzuführen, die zu zwei Dritteln nicht aus EU-Staaten kommen.
Der Anteil der Drittstaatsangehörigen ist um 47 Prozent gestiegen. Heute stellen Ausländer/innen elf
Prozent der gesamten Bevölkerung in Münster. Angesichts des Fachkräftemangels, der
zunehmenden Rekrutierung ausländischer Arbeitskräfte sowie der Internationalisierungsstrategien der
Hochschulen ist dieser Anteil weiter steigend.
Steigende Fallzahlen, komplexe Veränderungen des Aufenthaltsrechts und organisatorische
Verbesserungen in der Aufgabenwahrnehmung führten zu einem Aufwuchs der Stellenausstattung um
17,5 Stellen seit 2015 auf aktuell insgesamt 47,94 VZÄ.
1.2 Zusammenlegung der Ausländerbehörde mit dem Kommunalen Integrationszentrum
Das gültige Migrationsleitbild für Münster formuliert eine gemeinsame weltoffene und
solidarische Haltung der Münsteraner Stadtgesellschaft. Unter Integration ist in diesem Sinne
die Münsteraner Stadtgesellschaft als die Gemeinschaft aller Menschen - mit und ohne
Migrationsvorgeschichte - und die gleichberechtigte Teilhabe aller an den unterschiedlichen
Bereichen der Gesellschaft zu verstehen. Die im Leitbild formulierten strategischen Ziele
ermöglichen den beteiligten Akteuren flexibel auf veränderte Anforderungen in der
kommunalen Migrations- und Integrationsarbeit reagieren und die Umsetzung der Leitzeile
durch spezifische, realistische und terminierte Handlungsziele sicherstellen zu können. Dieser
Gesamtprozess wird weiterhin durch das Kommunale Integrationszentrum koordiniert.
Basierend auf diesem Grundverständnis spielt das Das Kommunale Integrationsmanagement
spielt innerhalb der Verwaltung als ressortübergreifende Aufgabe in jedem Handlungsbereich und auf
jeder Verwaltungsebene eine wichtige Rolle, sodass eine Vielzahl von Fachbereichen, Ämtern,
Einrichtungen und städtischen T ochtergesellschaftenan dieser wichtigen Aufgabe mitarbeiten.
Daneben spielen auch die vielen anderen in der Integrationsarbeit engagierten Akteurinnen und
Akteure aus der Stadtgesellschaft eine große Rolle: die Migrantenselbstorganisationen, die freien
Träger, die kulturellen Einrichtungen, die Frauenorganisationen, der organisierte Sport, die Kirchen
und religiösen Einrichtungen, die Kindertagesstätten und Bildungseinrichtungen (Schulen,
Berufskollegs, Hochschulen, VHS, Familienbildungsstätten), die Medien, die politischen Gremien,
Kammern und Gewerkschaften, die Polizei, die Wirtschaft sowie grundsätzlich weite T eileder
Zivilgesellschaft.
Integrationsmanagement richtet sich daher im Rahmen der T eilhabe- und Integrationsstrategie 2030
in NRW insbesondere auf
 die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen an den unterschiedlichen gesellschaftlichen
Handlungsfeldern
 den Blick über die öffentliche Verwaltung hinaus auf möglichst viele weitere Akteure und die
gesamte Gesellschaft
31.12.2021 31.12.2018 31.12.2014
Ausländer/innen gesamt 34.750 33.925 26.368
EU-Bürger/Innen 11.962 12.520 10.995
Drittstaatsangehörige 22.788 21.405 15.373

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 die Unterstützung der Erst- und Grundversorgung sowie Orientierung von Zugewanderten durch
ein übergreifendes Case Management
 die besondere Berücksichtigung von Zielgruppen mit speziellen Bedarfen und Problemlagen
 die Anerkennung und Entfaltung der Potenziale der Menschen
 die Fokussierung auf die Öffnung der Regelsysteme (u. a. Bildung, Ausbildung, Arbeitsmarkt,
Gesundheitswesen) und deren Vernetzung
 die Wahrnehmung als Prozess der interkulturellen Öffnung der Verwaltungen
 die Betrachtung von Integration als Querschnittsaufgabe
 den vollständigen und langfristigen Ansatz von der Zuwanderung bis zur Verstetigung.
Aus den Erfahrungen bei der Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln können in der
Ausländerbehörde an unterschiedlichen Stellen des Integrationsprozesses Probleme identifiziert
werden. Dabei kann aus unterschiedlichen Gründen wie z.B. Verlust des Arbeitsplatzes,
Trennung/Scheidung, gesundheitliche Einschränkungen oder familiärer Lebensgemeinschaft der
Fortbestand des bisherigen Aufenthaltsrechts gefährdet sein. Die rechtlichen Möglichkeiten des
Aufenthaltes aufgrund guter Integration nach einem negativ abgeschlossenen Asylverfahren wurden
vom Gesetzgeber ausgeweitet. In den Modellprojekten „Gemeinsam klappt‘s in NRW“ und
„Durchstarten in Ausbildung und Arbeit“ werden diese Ansätze zielorientiert und interdisziplinär
gemeinsam bearbeitet und so nicht nur Hürden im Einzelfall überwunden, sondern auch
systematische und koordinierte Vorgehen zwischen den am Integrationsprozess beteiligten Akteuren
dauerhaft installiert.
Durch die organisatorische Zusammenfassung von Ausländerbehörde und des bislang im Dezernat IV
(Dezernat für Bildung, Jugend, Familie und Sport) angesiedelten Kommunalen Integrationszentrums
(KI) bleiben die bisherigen Aufgaben des KI erhalten. Gleichzeitig schafft die Zusammenlegung die
Basis für eine Bündelung der Aktivitäten im Sinne einer konsequenten Ausrichtung der Arbeit auf die
Zuwanderung und die Verstetigung von Aufenthalten einerseits und sie verankert andererseits
Integrationsarbeit dauerhaft als Querschnittsaufgabe im Rahmen der kommunalen
Ermöglichungskultur.
1.3 Zentrale Rechtsdienstleistungen
Die derzeitige dezentrale Struktur soll für den Bereich der Rechtsdienstleistungen zunächst
beibehalten werden. Konkret bedeutet dies, dass die Zentralen Rechtsdienstleistungen sowie das
zentrale Vergabemanagement in einer gemeinsamen Organisationseinheit verbleiben.

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Aufgrund der jetzt zu vollziehenden organisatorischen Änderung soll jedoch beobachtet werden, ob
die derzeitige Organisation auch in der Zukunft eine optimale Grundlage für die juristischen Aufgaben
der Verwaltung darstellt. Die Struktur dieses Bereichs soll grundsätzlich weiterentwickelt und im
Rahmen eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses optimiert werden.
1.4 Besetzung der Leitung des Amtes für Migration und Integration
Mit der Neubildung des Amtes für Migration und Integration ist die Funktion der Amtsleitung zu
besetzen. Die Planstelle der Amtsleitung entsteht durch Umwandlung der – besetzten – Planstelle der
bisherigen Abteilungsleitung Ausländerbehörde. Damit ist keine freie Planstelle zu besetzen, sondern
nur eine Funktion zu vergeben, die gleichzeitig Führungsfunktion i.S.d § 73 Abs. 3 GO ist. Die
Funktion soll daher nur im verwaltungsinternen Besetzungsverfahren ausgeschrieben werden, die
Entscheidung über die Besetzung wird nach § 20 Hauptsatzung durch den Rat im Einvernehmen mit
dem Oberbürgermeister getroffen.
Es ist vorgesehen, der bisherigen Leitung der Abteilung Ausländerbehörde die Leitung des Amtes für
Migration und Integration kommissarisch zu übertragen, sofern das Besetzungsverfahren nicht bis
zum 01.06.2022 mit einer Umsetzung abgeschlossen werden kann.
2. Amt für Bürger- und Ratsservice
Das Amt für Bürger- und Ratsservice ist derzeit dem Dezernat I (Dezernat für Bürgerservice,
Personal, Organisation, Ordnung, Brandschutz und IT) zugeordnet. Neben den Aufgabenbereichen
Bürgerservice und Standesamt nimmt das Amt die Aufgaben der Betreuung des Rates und der
Bezirksvertretungen wahr. Daneben werden auch die Aufgaben Internationales, Europa und
Städtepartnerschaften im Amt für Bürger- und Ratsservice wahrgenommen.
Die Aufgaben im Rahmen der Betreuung der politischen Gremien haben eine unmittelbare
Verbindung zu den Aufgaben des Oberbürgermeisters als Vorsitzender des Rates und des
Hauptausschusses. Auch die Aufgaben Internationales und Städtepartnerschaften sind eng mit den
Aufgaben des Büros Oberbürgermeister verbunden. Aus organisatorischen und personellen
Überlegungen soll eine grundsätzlich mögliche Trennung der Aufgabenbereiche aus dem Amt für
Bürger- und Ratsservice heraus nicht vorgenommen werden. Daher soll aufgrund der gegebenen
thematischen Nähe zu zentralen Aufgaben des Büros Oberbürgermeister sowie der gleichzeitig
verfolgten fachlichen Konzentration im Dezernat I das Amt für Bürger- und Ratsservice in das
Dezernat des Oberbürgermeisters verlagert werden.
3. Rechtlicher Rahmen
Für die Festlegung der Dezernatsverteilung ist der Oberbürgermeister im Rahmen seines
Geschäftsverteilungsrechts (§ 62 Abs. 1 GO NRW) zuständig, es sei denn, der Rat nimmt nach § 73

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Abs. 1 GO NRW die Möglichkeit in Anspruch, selbst den Geschäftskreis der Beigeordneten
festzulegen. Die weitere Umsetzung der Organisationsänderung, Zuordnung der Aufgaben und
Planstellen, wird im Rahmen des Organisations- und Geschäftsverteilungsrechts des
Oberbürgermeisters (§ 62 Abs. 1 Satz 3 GO NRW) vorgenommen und durch Organisationsverfügung
umgesetzt.
Die Aufgabenzuordnung ist mit den beteiligten Beigeordneten abgestimmt.
gez. Markus Lewe
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

08.06.2022 Integrationsrat
TOP 3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
14.06.2022 Hauptausschuss
TOP 2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
14.06.2022 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0215/2022/1
Typ
Vorlagen
Datum
08.06.2022
Erstellt
08.06.2022 14:55