V/0056/2007
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 03.06.2007 zu der Veranst
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Anlage
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Anlage zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0056/2007 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 03.06.2007 zu der Veranstaltung „5. Gremmendorfer Straßenfest" Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöff- nungsgesetz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 200 6 S. 516) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnisse der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fas- sung der Bekanntmachung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Ge- setz vom 05.04.2005 (GV. NW. S. 274), wird von der Stadt Münster als örtliche Ordnungs- behörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster - Südost, Ortsteil Gremmendorf, die in dem im „Einzelhandelskonzept Münster - Leitlinien der r äumlichen Entwicklung“ ausge- wiesenen Standortbereich „Typ B: Stadtbereichszentrum/Stadtbezirkszentrum“ liegen, dürfen am Sonntag, 03.06.2007, in der Zeit von 13.0 0 – 18.00 Uhr zu der Veranstaltung „5. Gremmendorfer Straßenfest“ geöffnet sein. Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkün dung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft.
Beschlussvorlage
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V/0056/2007 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen am 03.06.2007 zu der Veranstaltung "5. Gremmendorfer Straßenfest" Beratungsfolge 06.02.2007 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 13.02.2007 Ausschuss für Personal, Recht und Ordnung Vorberatung 14.02.2007 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 21.02.2007 Hauptausschuss Vorberatung 21.02.2007 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die als Anlage beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufs- stellen am 03.06.2007 zu der Veranstaltung „5. Gremmendorfer Straßenfest“ wird beschlossen. II. Kosten/Folgekosten Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Begründung: Der Gewerbeverein Gremmendorf – Angelmodde e. V. hat mit Scheiben vom 09.12.2006 bean- tragt, für Sonntag, den 03.06.2007 zu der Veranstaltung „5. Gremmendorfer Straßenfest“ die Ver- kaufszeiten von 13.00 – 18.00 Uhr freizugeben. In einem Telefonat am 20.12.2006 erklärte der Verantwortliche, Herr Terbrüggen, dass sich die Öffnung der Verkaufsstellen, wie bereits in den Vorjahren, nur auf die Bereiche der Ladenzeile am Albersloher Weg, zwischen Gremmendorfer Weg und Paul-Engelhard-Weg, beschränken soll. Mit Inkrafttreten des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) am 21.11.2006 haben sich die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen geändert. Demnach können gem. § 6 LÖG NRW an jährlich höchstens 4 Sonn- oder Feiertagen Verkaufs- stellen bis zur Dauer von fünf Stunden geöffnet sein. Die zuständige örtliche Ordnungsbehörde Vorlagen-Nr.: V/0056/2007 Auskunft erteilt: Frau Schulz Ruf: 492 32 65 E-Mail: SchulzElke@stadt-muenster.de Datum: 15.01.2007 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0056/2007 wird ermächtigt, die Tage durch Verordnungen freizugeben. Die Freigabe kann sich auf bestimmte Bezirke, Ortsteile und Handelszweige beschränken. Bei der Festsetzung der Öffnungszeiten ist auf die Zeit des Hauptgottesdienstes Rücksicht zu nehmen. Für den Stadtbezirk Münster - Südost ist im Jahr 2007 bisher kein verkaufsoffener Sonntag ge- nehmigt worden. Es besteht deshalb ausreichender Spielraum für diesen Stadtbezirk, auf evtl. wei- tere Anträge zu reagieren, da durch das geplante „5. Gremmendorfer Straßenfest“ erst ein Sonn- tag verbraucht wird. Die beantragte Verkaufszeit liegt außerhalb der Hauptgottesdienstzeit und überschreitet den Zeit- raum von fünf Stunden nicht. Die gesetzlichen Voraussetzungen für die Freigabe der Verkaufszei- ten an diesem beantragten Sonntag werden somit erfüllt. Die in der Leitlinie zur Genehmigungspraxis bei der Freigabe von Verkaufssonntagen nach dem Ladenschlussgesetz (Ratsbeschluss vom 21.09.2005, Vorlagen-Nummer V/0691/2005) aufgeführ- ten Eckpunkte, werden eingehalten. Hiernach sind die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllt. In der zu beschließenden ordnungsbehördlichen Verordnung wird die Sonntagsöffnung ausschließ- lich nur für die Betriebe genehmigt, die in dem Bereich liegen, welcher nach dem „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ als „Typ B: Stadtbereichszent- rum/Stadtbezirkszentrum“ ausgewiesen ist. Auf Nachfrage erklärt der Antragsteller, dass sich die Sonderöffnung - wie in den Vorjahren - nur auf den Bereich der Ladenzeile am Albersloher Weg, zwischen Gremmendorfer Weg und Paul-Engelhard-Weg, beschränkt. Auf die Möglichkeit, die Sonderöffnung auch auf den Bereich, der im Einzelhandelskonzept als „Typ D: Geschäfte der Grundversorgung“ ausgewiesen ist, zu erweitern, wi rd verzichtet. Die zulässige Höchstzahl von vier verkaufsoffenen Sonntagen wird im Stadtbezirk Münster - Südost nicht überschritten. Der An- trag auf Freigabe der Verkaufszeiten ist fristgerecht eingegangen. Mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein- Westfalen vom 18.04.2006 wurde der Runderlass vom 03.07.2003 zur Ausführung des Gesetzes über den Ladenschluss bis zum 31.12.2007 außer Kraft gesetzt. Durch die Aufhebung dieses Er- lasses ist die Anhörung der Sozialpartner wie Kirchen, Gewerkschaften usw. vor Erlass von Ver- ordnungen über die Freigabe von Verkaufszeiten an Sonn- oder Feiertagen nicht mehr erforder- lich. Die Voraussetzungen zum Erlass der ordnungsbehördlichen Verordnung zur beantragten Freigabe der Verkaufszeiten am Sonntag, 03.06.2007, liegen vor, so dass dem Rat empfohlen wird, die als Anlage beigefügte Verordnung zu beschließen. I. V. gez. Dr. Heinrichs Stadtrat Anlage
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Albersloher Weg
- Gremmendorfer Weg
- Paul-Engelhard-Weg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0056/2007
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 16.01.2007
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37