V/1000/2019
Bebauungsplan Nr. 606, 607, 608 - Aufstellung
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V-1000-2019_Anlage-1_Plangebiet-606
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Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1000/2019 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 606
V-1000-2019_Anlage-2_Plangebiet-607
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Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1000/2019 Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 607
Beschlussvorlage
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V/1000/2019 V/1000/2019 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft 1. Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg 2. Bebauungsplan Nr. 607: Nördlich Homannstraße 3. Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach Beschlüsse zur Aufstellung Beratungsfolge 12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 11.12.2019 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Für den Bereich südlich Angelsachsenweg / westlich Frankenweg ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 606). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup, Flur 26, Teile der Flurstücke 215, 237. 2. Für den Bereich nördlich Homannstraße ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 607). Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Angelmodde, Flur 4, Flurstücke 699, 700, 706, 1057, 1527, Teile des Flurstücks 1814. Stadtplanungsamt 21.10.2019 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Fiegen / Herr Geitel Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Geitel Telefon: 492 61 21 / 492 61 93 Telefon: 492 61 93 Fiegen@stadt-muenster.de / Geitel@stadt-muenster.de Geitel@stadt-muenster.de - 2 - V/1000/2019 3. Für den Bereich Hiltruper Straße / westlich Am Sandbach ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Bau- gesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau- ungsplan Nr. 608). Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück: Gemarkung Angelmodde, Flur 2, Flurstück 846. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne entstehen der Stadt Münster keine Ko s- ten. In Abhängigkeit des Ergebnisses aktueller Stellenbesetzungsverfahren in Amt 61 soll die Bearbeitung der Planverfahren eventuell durch ein externes Planungsbüro unterstützt werden. Dabei ist mit Hon o- rarkosten in Höhe von etwa 55.000 € zu rechnen, für die Mittel im Haushalt der Ämter 61 und 23 b e- reitstehen. Derzeit werden mit den Grundstückse igentümern abschließende Verhandlungen zum Erwerb der Plangebietsflächen durch die Stadt Münster geführt. Die Vorgaben der sozialgerechten Bodennu t- zung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Durch den Erwerb der Flächen entstehen Ausg a- ben, die bisher nic ht endgültig beziffert werden können. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber. Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. Begründung: Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 hat der Gesetzgeber den Gemeinden in § 13b BauGB die Möglichkeit eröffnet, kleinere Flächen im Außenbereich ebenfalls im beschleunigten Verfahren zu Wohngebieten zu entwickeln. Somit profitieren auch diese Planverfahren vom Entfall der Durchfü h- rung einer Umweltprüfung, des Ausgleichs von Eingriffen und der Änderung des Flächennutzung s- plans. Diese Möglichkeit ist befristet, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse für die Verfahren müssen noch in 2019 erfolgen und die Verfahren dann bis 2021 abgeschlossen werden. In Münster werden derzeit zwei Planverfahren nach dieser Vorschrift betrieben (Bebauungsplan Nr. 602 Albachten Freie Flur und Bebauungsplan Nr. 601 Appelbreistiege). Die Verwaltung hat aufgrund der auslaufenden Erleichterungsvorschrift noch einmal geprüft, welche weiteren Flächen die Voraussetzungen des § 13 b BauGB erfüllen. Auswahlkriterien waren hier in s- besondere die Flächengröße aber auch die Eigentumssi tuation und die bereits erkennbaren Konflik t- potentiale für das Planverfahren (z. B. Immissionsproblematiken etc.). Ziel war es, die ausgewählten Flächen im Rahmen einer Bearbeitung im „Paket“ möglichst ressou r- ceneffizient im Planungsamt parallel zu entwick eln, eventuell auch unter Beteiligung eines externen Planungsbüros. Trotz der Verfahrenserleichterungen ist in jedem Fall die Durchführung eines umfa s- senden Bauleitplanverfahrens erforderlich. Durch die Begrenzung der zulässigen Flächengrößen ist aber pro Bebauungsplan die Realisierung von nicht mehr als 50 -60 Wohneinheiten vorstellbar. Ins o- fern ist also der Vorteil insbesondere in der Synergie der gemeinsamen Bearbeitung gegeben. Auf Basis dieser Kriterien konnten drei Flächen ermittelt werden, für die nun mehr jeweils der Aufste l- lungsbeschluss als Verfahrensauftakt getroffen werden soll. - 3 - V/1000/2019 Es handelt sich um die Flächen Westlich Frankenweg (813-03 des Baulandprogramms) in Gremmendorf Nördlich Homannstraße (861-08 des Baulandprogramms) in Angelmodde Östlich geplanter Raiffeisenmarkt / Südlich Hiltruper Straße in Angelmodde (Wolbeck) auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll. Die Fläche westlich des Frankenwegs in Gremmendorf war im Bauleitprogramm bereits für die erste Prioritätsstufe der Baulandaktivierung vorgesehen. Die Fläche nördlich de r Homannstraße war im Baulandprogramm in der 2. Stufe der Flächensich e- rung vorgesehen und die Fläche südlich der Hiltruper Straße in Wolbeck war im Baulandprogramm bisher nicht erfasst. Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg (Beschlussvorschlag 1.) Das Plangebiet ist ca. 0,9 Hektar groß und liegt im Süden von Gremmendorf. Nördlich schließen Wohnbebauung und unweit entfernt die ehemalige York -Kaserne an das Plangebiet an. Östlich wird das Plangebiet von einer Wohnsiedlung begrenzt. Im Süden und Westen grenzen großflächige Wal d- flächen sowie eine Hofstelle an das Plangebiet. Nördlich des Plangebiets verläuft der Angelsachse n- weg sowie im Osten der Frankenweg. Die betreffende Fläche ist Teil der Flurstücke 215 und 237 der Flur 26 in der Gemarkung Hiltrup und gehört einem Eigentümer. Auf der Fläche kann ein Wohngebiet mit schätzungsweise 50 Wohneinheiten entstehen, das aufgrund der Lage am Angelsachsenweg und Frank enweg an die bestehende Erschließung angeschlossen werden kann. Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da das Planverfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß § 13b BauGB durchgeführt wird, kann die Da r- stellung des FNP im Hinblick auf die angestrebte und von der Darstellung des FNP abweichende Nutzung im Wege der Berichtigung gemäß § 13a (2) BauGB angepasst werden. Bebauungsplan Nr. 607: Nördlich Homannstraße (Beschlussvorschlag 2.) Die zentral im Stadtt eil Angelmodde befindliche Fläche hat eine Größe von ca. 1,3 Hektar und setzt sich aus den Flurstücken 699, 700, 706, 1057, 1527 und Teile von Flurstück 1814 der Flur 4 in der Gemarkung Angelmodde zusammen. Im Osten und Süden wird das Plangebiet von der Ho mannstra- ße begrenzt, auf den gegenüberliegenden Straßenseiten grenzen im Osten landwirtschaftliche Fl ä- chen und im Süden Wohnbebauung an. Im Westen wird das Plangebiet durch Wohnbebauung und nördlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie zum Teil durch eine Wallhecke begrenzt. Das betrachtete Gebiet beinhaltet in Bezug auf die Eigentumsstruktur zwei Flächen mit jeweils einem Einzeleigentümer. Aufgrund des Flächenzuschnitts sind parallel zur Homannstraße zwei Baureihen auf einer Länge von 180 bis 200 m den kbar. Das angestrebte Wohngebiet kann über die angrenze n- de Homannstraße angeschlossen werden. Im FNP ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Anpassung der Darstellung des FNP gemäß § 13a (2) BauGB ist wie im Verfahren „Westlich Frankenweg“ aus den geschilderten Gründen möglich. Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach (Beschlussvorschlag 3.) Die ca. ein Hektar große Fläche liegt am südwestlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck und hat einen Eigentüme r. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der Hiltruper Straße und jeweils gegenüberliegenden Wohngebieten. Im Süden begrenzt ebenfalls die Hiltruper Straße das Plangebiet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich Freiflächen und klei- ne Waldstücke. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das Plangebiet des in Bearbeitung befindli- chen Bebauungsplans Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östliche Ortsumgehung Wolbeck“ an. - 4 - V/1000/2019 Ziel des Bebauungsplans Nr. 588 ist es die planungsrecht lichen Voraussetzungen für die Ansiedlung eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. Das Plangebiet kann entweder durch die nördlich oder östlich angrenzende Hiltruper Straße ang e- schlossen werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist im Plangebiet neben der geplanten Woh n- bebauung auch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Eventuell muss diese Fläche aus dem Bebauungsplan ausgenommen und in einem separaten Verfahren geplant werden, weil der Gesetzgeber mit § 13b BauGB primär Wohnbebauung begünstigen wollte. Die Verwaltung wird das Prüfergebnis zur Freigabe der städtebaulichen Konzepte im ASSVW erläutern. Der FNP stellt die in Rede stehende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Analo g zu den zu- vor genannten Planverfahren kann auch für dieses Verfahren die Darstellung des FNP im Wege der Berichtigung gem. § 13a (2) BauGB angepasst werden. In der Summe können in allen drei Planverfahren Voraussetzungen zur Realisierung von maximal 150 Wohneinheiten geschaffen werden. Dabei ist die zentrale Entwurfsaufgabe die Vermittlung zw i- schen den im Baulandprogramm vorgesehenen Mindestdichten und der Ausbildung eines Überga n- ges zwischen Siedlungsraum und Landschaft. Die vorgesehenen Abgrenzungen der Plangeltungsbereiche können den beigefügten Anlagen 1 bis 3 entnommen werden. i.V. gez. Robin Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A Anlage 1 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 606 Anlage 2 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 607 Anlage 3 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 608
Anlage A
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Anlage A zur V/1000/2019 Kurzüberblick Mit der Vorlage sollen die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 606: Südlich Angel- sachsenweg / Westlich Frankenweg, Nr. 607: Nördlich Homannstraße und Nr. 608: Hiltruper Straße/ Westlich Am Sandbach herbeigeführt werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Flächen - westlich Frankenweg (813-03 des Baulandprogramms) in Gremmendorf - nördlich Homannstraße (861-08 des Baulandprogramms) in Angelmodde - östlich geplanter Raiffeisenmarkt / Südlich Hiltruper Straße in Angelmodde (Wolbeck) sollen im Planungsamt gleichzeitig und somit möglichst ressourceneffizient zu Wohnbauflächen entwickelt werden. Eventuell ist die Beteiligung eines externen Planungsbüros notwendig. Aktuell besteht noch die Möglichkeit, gemäß § 13b BauGB, kleinere Flächen im Außenbereich im beschleunigten Verfahren zu Wohngebieten zu entwickeln. Diese Bauleitplanverfahren müssen bis Ende 2019 eingeleitet und bis Ende 2021 abgeschlossen werden. Derzeit werden mit den Grundstückseigentümern abschließende Verhandlungen zum Erwerb der Plangebietsflächen durchgeführt. Bei Umsetzung der Planungen können ca. 50 bis 60 Wohnein- heiten pro Bebauungsplan, unter Berücksichtigung der Sozialgerechten Bodennutzung Münster (SoBoMü), entstehen. Finanzierung Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlüsse zur Aufstellung keine Kosten. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
V-1000-2019_Anlage-3_Plangebiet-608
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Hiltruper Straße Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1000/2019 3ODQJHELHW0DVWDEBebauungsplan Nr. 608
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (7)
- Hiltruper Straße
- Homannstraße 3
- Angelsachsenweg
- Frankenweg 2
- Am Sandbach
- Appelbreistiege
- Freie Flur
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Details
- Aktenzeichen
- V/1000/2019
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.10.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37