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V/1000/2019

Bebauungsplan Nr. 606, 607, 608 - Aufstellung

Vorlagen 14.10.2019

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen, Sitzung am 21.11.2019, TOP 8.7

V-1000-2019_Anlage-1_Plangebiet-606

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V-1000-2019_Anlage-2_Plangebiet-607

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Beschlussvorlage

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Anlage A

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V-1000-2019_Anlage-3_Plangebiet-608

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V-1000-2019_Anlage-1_Plangebiet-606

85 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/1000/2019
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 606

V-1000-2019_Anlage-2_Plangebiet-607

85 Zeichen

Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/1000/2019
Plangebiet / Maßstab 1:5000Bebauungsplan Nr. 607

Beschlussvorlage

10533 Zeichen

V/1000/2019 
V/1000/2019 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg  
2. Bebauungsplan Nr. 607: Nördlich Homannstraße  
3. Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach  
Beschlüsse zur Aufstellung 
 
 
Beratungsfolge 
 
   12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Vorberatung 
   04.12.2019 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   11.12.2019 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Für den Bereich südlich Angelsachsenweg / westlich Frankenweg ist gemäß § 2 (1) i. V. mit 
§ 13 b Baugesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der 
baulichen Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen 
(Bebauungsplan Nr. 606). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Hiltrup, Flur 26, 
Teile der Flurstücke 215, 237. 
 
2.  Für den Bereich nördlich Homannstraße ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Baugesetzbuch 
(BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der 
überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 
607). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegen die folgenden Grundstücke: 
 
Gemarkung Angelmodde, Flur 4, 
Flurstücke 699, 700, 706, 1057, 1527, Teile des Flurstücks 1814. 
 
Stadtplanungsamt 
 
21.10.2019 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Fiegen / Herr Geitel 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Geitel 
Telefon: 492 61 21 /  
492 61 93 
Telefon: 492 61 93 
Fiegen@stadt-muenster.de / 
Geitel@stadt-muenster.de 
Geitel@stadt-muenster.de

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V/1000/2019 
3.  Für den Bereich Hiltruper Straße / westlich Am Sandbach ist gemäß § 2 (1) i. V. mit § 13 b Bau-
gesetzbuch (BauGB) ein Bebauungsplan u.a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen 
Nutzung, der überbaubaren Grundstückflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen (Bebau-
ungsplan Nr. 608). 
 
Innerhalb dieses Gebiets liegt das folgende Grundstück: 
 
Gemarkung Angelmodde, Flur 2, 
Flurstück 846. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Aufstellung der Bebauungspläne entstehen der Stadt Münster keine Ko s-
ten. 
In Abhängigkeit des Ergebnisses aktueller Stellenbesetzungsverfahren in Amt 61 soll die Bearbeitung 
der Planverfahren eventuell durch ein externes Planungsbüro unterstützt werden. Dabei ist mit Hon o-
rarkosten in Höhe von etwa 55.000 € zu rechnen, für die Mittel im Haushalt der Ämter 61 und 23 b e-
reitstehen.  
Derzeit werden mit den Grundstückse igentümern abschließende Verhandlungen zum Erwerb der 
Plangebietsflächen durch die Stadt Münster geführt. Die Vorgaben der sozialgerechten Bodennu t-
zung Münster (SoBoMü) werden dabei umgesetzt. Durch den Erwerb der Flächen entstehen Ausg a-
ben, die bisher nic ht endgültig beziffert werden können. Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus 
der späteren Veräußerung der entwickelten Flächen gegenüber.  
Die erforderlichen Erschließungsanlagen werden entsprechend den Mittelbereitstellungen in den 
künftigen Haushaltsjahren durch die Stadt Münster realisiert. 
 
 
Begründung: 
Mit der Novelle des Baugesetzbuches 2017 hat der Gesetzgeber den Gemeinden in § 13b BauGB die 
Möglichkeit eröffnet, kleinere Flächen im Außenbereich ebenfalls im beschleunigten Verfahren zu 
Wohngebieten zu entwickeln. Somit profitieren auch diese Planverfahren vom Entfall der Durchfü h-
rung einer Umweltprüfung, des Ausgleichs von Eingriffen und der Änderung des Flächennutzung s-
plans. 
Diese Möglichkeit ist befristet, die entsprechenden Aufstellungsbeschlüsse für die Verfahren müssen 
noch in 2019 erfolgen und die Verfahren dann bis 2021 abgeschlossen werden. In Münster werden 
derzeit zwei Planverfahren nach dieser Vorschrift betrieben (Bebauungsplan Nr. 602 Albachten Freie 
Flur und Bebauungsplan Nr. 601 Appelbreistiege). 
Die Verwaltung hat aufgrund der auslaufenden Erleichterungsvorschrift noch einmal geprüft, welche 
weiteren Flächen die Voraussetzungen des §  13 b BauGB erfüllen. Auswahlkriterien waren hier in s-
besondere die Flächengröße aber auch die Eigentumssi tuation und die bereits erkennbaren Konflik t-
potentiale für das Planverfahren (z. B. Immissionsproblematiken etc.). 
Ziel war es, die ausgewählten Flächen im Rahmen einer Bearbeitung im „Paket“ möglichst ressou r-
ceneffizient im Planungsamt parallel zu entwick eln, eventuell auch unter Beteiligung eines externen 
Planungsbüros. Trotz der Verfahrenserleichterungen ist in jedem Fall die Durchführung eines umfa s-
senden Bauleitplanverfahrens erforderlich. Durch die Begrenzung der zulässigen Flächengrößen ist 
aber pro Bebauungsplan die Realisierung von nicht mehr als 50 -60 Wohneinheiten vorstellbar. Ins o-
fern ist also der Vorteil insbesondere in der Synergie der gemeinsamen Bearbeitung gegeben. Auf 
Basis dieser Kriterien konnten drei Flächen ermittelt werden, für die nun mehr jeweils der Aufste l-
lungsbeschluss als Verfahrensauftakt getroffen werden soll.

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V/1000/2019 
Es handelt sich um die Flächen  
 Westlich Frankenweg (813-03 des Baulandprogramms) in Gremmendorf 
 Nördlich Homannstraße (861-08 des Baulandprogramms) in Angelmodde 
 Östlich geplanter Raiffeisenmarkt / Südlich Hiltruper Straße in Angelmodde (Wolbeck)  
auf die im Folgenden näher eingegangen werden soll.  
Die Fläche westlich des Frankenwegs in Gremmendorf war im Bauleitprogramm bereits für die erste 
Prioritätsstufe der Baulandaktivierung vorgesehen.  
Die Fläche nördlich de r Homannstraße war im Baulandprogramm in der 2. Stufe der Flächensich e-
rung vorgesehen und die Fläche südlich der Hiltruper Straße in Wolbeck war im Baulandprogramm 
bisher nicht erfasst.  
Bebauungsplan Nr. 606: Südlich Angelsachsenweg / Westlich Frankenweg (Beschlussvorschlag 1.) 
Das Plangebiet ist ca. 0,9 Hektar groß und liegt im Süden von Gremmendorf. Nördlich schließen 
Wohnbebauung und unweit entfernt die ehemalige York -Kaserne an das Plangebiet an. Östlich wird 
das Plangebiet von einer Wohnsiedlung begrenzt. Im Süden und Westen grenzen großflächige Wal d-
flächen sowie eine Hofstelle an das Plangebiet. Nördlich des Plangebiets verläuft der Angelsachse n-
weg sowie im Osten der Frankenweg. 
Die betreffende Fläche ist Teil der Flurstücke 215 und 237 der Flur 26 in der Gemarkung Hiltrup und 
gehört einem Eigentümer. 
Auf der Fläche kann ein Wohngebiet mit schätzungsweise 50 Wohneinheiten entstehen, das aufgrund 
der Lage am Angelsachsenweg und Frank enweg an die bestehende Erschließung angeschlossen 
werden kann. 
Im Flächennutzungsplan (FNP) ist die Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da das 
Planverfahren als beschleunigtes Verfahren gemäß §  13b BauGB durchgeführt wird, kann die Da r-
stellung des FNP im Hinblick auf die angestrebte und von der Darstellung des FNP abweichende 
Nutzung im Wege der Berichtigung gemäß § 13a (2) BauGB angepasst werden.   
Bebauungsplan Nr. 607: Nördlich Homannstraße (Beschlussvorschlag 2.) 
Die zentral im Stadtt eil Angelmodde befindliche Fläche hat eine Größe von ca. 1,3 Hektar und setzt 
sich aus den Flurstücken 699, 700, 706, 1057, 1527 und Teile von Flurstück 1814 der Flur 4 in der 
Gemarkung Angelmodde zusammen. Im Osten und Süden wird das Plangebiet von der Ho mannstra-
ße begrenzt, auf den gegenüberliegenden Straßenseiten grenzen im Osten landwirtschaftliche Fl ä-
chen und im Süden Wohnbebauung an. Im Westen wird das Plangebiet durch Wohnbebauung und 
nördlich durch landwirtschaftliche Flächen sowie zum Teil durch eine Wallhecke begrenzt.  
Das betrachtete Gebiet beinhaltet in Bezug auf die Eigentumsstruktur zwei Flächen mit jeweils einem 
Einzeleigentümer. Aufgrund des Flächenzuschnitts sind parallel zur Homannstraße zwei Baureihen 
auf einer Länge von 180 bis 200 m den kbar. Das angestrebte Wohngebiet kann über die angrenze n-
de Homannstraße angeschlossen werden. 
Im FNP ist diese Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Eine Anpassung der Darstellung 
des FNP gemäß § 13a (2) BauGB ist wie im Verfahren „Westlich Frankenweg“ aus den geschilderten 
Gründen möglich. 
Bebauungsplan Nr. 608: Hiltruper Straße / Westlich Am Sandbach (Beschlussvorschlag 3.) 
Die ca. ein Hektar große Fläche liegt am südwestlichen Rand des Siedlungsbereichs von Wolbeck 
und hat einen Eigentüme r. Begrenzt wird das Plangebiet im Norden und Osten von der Hiltruper 
Straße und jeweils gegenüberliegenden Wohngebieten. Im Süden begrenzt ebenfalls die Hiltruper 
Straße das Plangebiet. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite befinden sich Freiflächen und  klei-
ne Waldstücke. Westlich an die betreffende Fläche grenzt das Plangebiet des in Bearbeitung befindli-
chen Bebauungsplans Nr. 588 „Angelmodde – Hiltruper Straße / östliche Ortsumgehung Wolbeck“ an.

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V/1000/2019 
Ziel des Bebauungsplans Nr. 588 ist es die planungsrecht lichen Voraussetzungen für die Ansiedlung 
eines Bau- und Gartenmarktes mit einer Tankstelle, einer Waschhalle und Waschboxen zu schaffen. 
Das Plangebiet kann entweder durch die nördlich oder östlich angrenzende Hiltruper Straße ang e-
schlossen werden. Nach den bisherigen Erkenntnissen ist im Plangebiet neben der geplanten Woh n-
bebauung auch die Anlage eines Regenrückhaltebeckens erforderlich. Eventuell muss diese Fläche 
aus dem Bebauungsplan ausgenommen und in einem separaten Verfahren geplant werden, weil der  
Gesetzgeber mit §  13b BauGB primär Wohnbebauung begünstigen wollte. Die Verwaltung wird das 
Prüfergebnis zur Freigabe der städtebaulichen Konzepte im ASSVW erläutern.  
Der FNP stellt die in Rede stehende Fläche als Fläche für die Landwirtschaft dar. Analo g zu den zu-
vor genannten Planverfahren kann auch für dieses Verfahren die Darstellung des FNP im Wege der 
Berichtigung gem. § 13a (2) BauGB angepasst werden. 
In der Summe können in allen drei Planverfahren Voraussetzungen zur Realisierung von maximal 
150 Wohneinheiten geschaffen werden. Dabei ist die zentrale Entwurfsaufgabe die Vermittlung zw i-
schen den im Baulandprogramm vorgesehenen Mindestdichten und der Ausbildung eines Überga n-
ges zwischen Siedlungsraum und Landschaft.  
Die vorgesehenen Abgrenzungen der Plangeltungsbereiche können den beigefügten Anlagen 1 bis 3 
entnommen werden. 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Robin Denstorff 
Stadtbaurat 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 606 
Anlage 2 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 607 
Anlage 3 – Plangebiet Bebauungsplan Nr. 608

Anlage A

1756 Zeichen

Anlage A zur V/1000/2019 
Kurzüberblick 
Mit der Vorlage sollen die Aufstellungsbeschlüsse der Bebauungspläne Nr. 606: Südlich Angel-
sachsenweg / Westlich Frankenweg, Nr. 607: Nördlich Homannstraße und Nr. 608: Hiltruper 
Straße/ Westlich Am Sandbach herbeigeführt werden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Flächen  
- westlich Frankenweg (813-03 des Baulandprogramms) in Gremmendorf 
- nördlich Homannstraße (861-08 des Baulandprogramms) in Angelmodde  
- östlich geplanter Raiffeisenmarkt / Südlich Hiltruper Straße in Angelmodde (Wolbeck) 
sollen im Planungsamt gleichzeitig und somit möglichst ressourceneffizient zu Wohnbauflächen 
entwickelt werden. Eventuell ist die Beteiligung eines externen Planungsbüros notwendig.  
 
Aktuell besteht noch die Möglichkeit, gemäß § 13b BauGB, kleinere Flächen im Außenbereich im 
beschleunigten Verfahren zu Wohngebieten zu entwickeln. Diese Bauleitplanverfahren müssen 
bis Ende 2019 eingeleitet und bis Ende 2021 abgeschlossen werden.  
 
Derzeit werden mit den Grundstückseigentümern abschließende Verhandlungen zum Erwerb der 
Plangebietsflächen durchgeführt. Bei Umsetzung der Planungen können ca. 50 bis 60 Wohnein-
heiten pro Bebauungsplan, unter Berücksichtigung der Sozialgerechten Bodennutzung Münster 
(SoBoMü), entstehen. 
 
Finanzierung 
Der Stadt Münster entstehen durch die Beschlüsse zur Aufstellung keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die Aufgabe (Bauleitplanung) beruht rechtlich auf dem Baugesetzbuch (§ 1 Abs. 3 BauGB). 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

V-1000-2019_Anlage-3_Plangebiet-608

102 Zeichen

Hiltruper Straße
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/1000/2019
3ODQJHELHW0D‰VWDEBebauungsplan Nr. 608

Beratungsverlauf (4)

12.11.2019 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
21.11.2019 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 8.7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung

Orte (7)

  • Hiltruper Straße
  • Homannstraße 3
  • Angelsachsenweg
  • Frankenweg 2
  • Am Sandbach
  • Appelbreistiege
  • Freie Flur

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/1000/2019
Typ
Vorlagen
Datum
14.10.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37