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V/0279/2022

Bedarf von zusätzlichen Büroräumen im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 30/32, 48153 Münster (Stadtbezirk Mitte)

Vorlagen 22.04.2022

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Anlage V_0279_2022 Plan Erdgeschoss

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Anlage A

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Anlage V_0279_2022 Plan Erdgeschoss

1976 Zeichen

GSPublisherVersion 882.0.2.100
Datum:Maßstab:
gez.:
Miet fläche Erdgeschos s
Hafenweg 46 - 48
D-48155 Münster
T : +49 251 39554520
F : +49 251 39554525
info@fourmove.de
www.fourmove.de
Entwurfsverfasser:
Bauherr/-in:
Hafenstraße 32 , 48153  Münster
Änderung & Erweiterung des
Staffelgeschosses im 6. OG &
Aufstockung von Teil flächen des 4. OG´s
13.03.191:200
Vectorline Capital
Management & Consulting
S.a.r.L
Schlösserweg 13
48282  Emsdetten
T : +49 2572 953 043
F : /
peter@canwerk.com
Fourmove Architekten PartGmbB
Böwing - Duldner - Stellmach - Weber
Freigabe:
Plangröße: DIN A 2
10.04.04.0Plan-Nr.:OBJ-Bez.: 0322-a17 ATK
AS, MK
18Stg. x 17  x 30
18Stg. x 18  x 30 18Stg. x 18  x 30
2,00 5 5,00 5,00 1,84 5 3,50 5,00 5,00 5,50 5,00
30
6,50 5
30
4,68
4,70 5,50 35 5,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,50 35 6,50 5,00 5,00
63,69
6,50
5,00
5,00
5,00
6,50
4,40 30 5,25 5 30
4,40 30 2,75 5 30 2,20 30
3 5 2,96 30 1,61 30
3 5 2,96 17 5 2,03 5
23
4,62
6,80
48
9,42 10 1,50 5 24 2,51 59 5 2,43 5 30 7,31 5 10 17,22 5 24 2,47 5 63 5 2,21 5 30 1,97 5 24 9,28 10 4,95 5
4,40 5 5,50 64 10,73 5 17 5 6,91 10 6,97 5 24 10,57 65 4,33 5 10 2,95 10 8,71
16,23
30
6,46
10
4,75
5
71
3,93
12 5
2,2224
4,47
6,40 10 2,81 10 3,28 5 30
11,20 1,50 30
OKFF +0,60+0,39+0,93+1,55OKFF EG = ±0,00
≙  60,36m ü. NHN
Innenmaß 1
Innenmaß 2
Gesamtmaß
Achsmaß
128
136
137143
144150
151 161
162
163
164
165
166
24 Fahrrad-Stellplätze Bestand
3 Fahrradbügel Bestand
8 Fahrradbügel Bestand
Innenm
aß
Achsm
aß
Innenmaß
Achsmaß
Innenmaß 1
Innenmaß 2
Achsmaß
Hafenstraße
Junkerstraße
Frie-Vendt-Straße
00-001
Foyer
NF: 15,09  m 2
B B
A A
1 1
C
C
17
18
M
N
O
P
Q
R
A
B
C
D
E
F F
H H
I I
L L
J J
16
1 2 34 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15
Miet fläche gesamt
ca. 773 m 2
N
Miet fläche Erdgeschos s 1:200
VORABZUG
Legende:
Miet fläche gesamt: ca. 7 7 3 m 2
Diese Zeichnung dient nur zur ersten Übersicht über die Räumlichkeiten
an der Hafenstraße 32.
Der Plan ist noch als Vorabzug gekennzeichnet.
Das örtliche Aufmaß steht noch aus.

Beschlussvorlage

10903 Zeichen

V/0279/2022
V/0279/2022
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Bedarf von zusätzlichen Büroräumen im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 30/32, 48153
Münster (Stadtbezirk Mitte)
Beratungsfolge
10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung
18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung
18.05.2022 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
1. Mit dieser Vorlage wird städtischer Bedarf von zusätzlichen Büroräumen an der Hafenstraße
30/32, 48153 Münster, (Stadtbezirk Mitte), für die Dauer von 10 Jahren festgestellt und
beschlossen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschaffung von neuem, zusätzlich benötigten
Büromobiliar einmalig konsumtive Mittel in Höhe von 50.000 € verwandt werden.
Finanzielle Auswirkungen Büromobiliarbeschaffung:
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerku
ngen
Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2023 50.000 €
Die zur Finanzierung der Büromobiliarbeschaffung erforderlichen Ermächtigungen werden zum
Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet.
Personal- und
Organisationsamt
03.05.2022
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Bracht-Franke
T elefon:492-1012
Bracht-Franke@stadt-
muenster.de

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V/0279/2022
Begründung:
1. Die Stadt Münster hat erstmalig im Jahr 1993 Büroräume im Gebäude der Hafenstraße 30/32
angemietet. Durch verschiedene Nachtragsverträge wurden weitere T eile des Gebäudes in
Nutzung genommen, sodass derzeit insgesamt rund 4.580 qm durch die Stadt Münster, im
Wesentlichen für die zentrale Unterbringung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien,
angemietet sind. Büroflächen im Umfang von rund 300 qm dienen langfristig der ad hoc
Büroraumdisposition des Personal- und Organisationsamtes; derzeit sind hier Arbeitsplätze der
Corona-Nachverfolgung des Gesundheits- und Veterinäramtes untergebracht. Im weiteren Verlauf
des Jahres 2022 ist eine Nutzung durch den Kommunalen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes
vorgesehen, die sich weit in das Jahr 2023 erstrecken wird.
2. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat aufgrund des in den vergangenen Jahren stetig
gewachsenen Aufgabenbereiches und des damit aufgewachsenen Personalbestandes sowohl
Bedarf an Büroraum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch an weiteren
bürgerorientierten, barrierefreien, einfach zu erreichenden und insbesondere eltern- und
kindgerechten Beratungs-, Warte- und Aufenthaltsbereichen im Gebäude Hafenstraße 30/32.
Dieser Bedarf soll durch eine weitere Anmietung gedeckt werden. Hinsichtlich der
mietvertraglichen Konditionen und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wird auf die
nichtöffentliche Vorlage V/0277/2022 verwiesen, die parallel beraten wird. Die für diese Anmietung
notwendigen Haushaltsmittel werden dauerhaft aus der Produktgruppe 0605 (Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien) in die Produktgruppe 0111 (Immobilienmanagement) verlagert.
3. Die zunehmend beengte Raumsituation im Gebäude Hafenstraße 30/32 führte im Verlauf der
vergangenen Jahre dazu, dass ein T eil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr
entsprechend den städtischen Standards für Arbeitsplätze mit erhöhten
Datenschutzanforderungen in Einzelbelegung untergebracht werden konnte; vielmehr wurde in
T eilbereichen eine Doppelbelegung eingeführt, die es dringend wieder aufzulösen gilt. Auch
mussten z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Jugendhilfe an Grundschulen und
weiterführenden Schulen“ in Behelfsquartiere im Gebäude der Drogenberatung an der Schorlemer
Straße verlagert werden, was dort wiederum zum Verlust von benötigten Beratungs- und
Therapieräumen geführt hat.
4. Die geplante Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) stellt die öffentliche
Jugendhilfe zudem vor erhebliche Herausforderungen, deren Bewältigung auch Niederschlag bei
der räumlichen Ausgestaltung der künftigen Beratungsformate findet.
5. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich Flächen im Umfang von 773 qm, die von der Stadt
Münster frühestens Anfang 2023 angemietet werden könnten. Es ergibt sich die Chance, diese
Flächen in eine städtische Nutzung zu nehmen, um so das Angebot des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien für die Bürgerinnen und Bürger im oben genannten Sinne zu
verbessern und ein barrierefrei erreichbares Servicezentrum als erste Anlauf- und Beratungsstelle
zu etablieren. Neben einem Kundenempfangsbereich und einer Servicezone sind im Erdgeschoss
noch 10 Doppelbüroräume und 1 Einzelbüroraum vorgesehen.
6. Wie stellt sich die Situation an diesem Standort aktuell dar?
 Der Eingangsbereich / Haupteingang an der Hafenstraße 30 ist verwinkelt, die Zuwegung
erstreckt sich über mehrere Ebenen, es gibt zudem wenig Bewegungsfläche. Insbesondere für
Eltern mit Kinderwägen oder auch Menschen mit körperlichen Handicaps ist dieser Bereich
nur unzureichend, je nach Art der Einschränkung sogar gar nicht nutzbar.
 Hinzu kommt, dass die vorhandenen innenliegenden Aufzüge für Eltern mit Kinderwägen und
Besucherinnen und Besucher mit Rollstühlen ab einer gewissen Größe gar nicht mehr nutzbar

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V/0279/2022
sind; somit kann die Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bzw.
Ansprechpersonen im Hause nicht sichergestellt werden.
 Es gibt im derzeitigen Eingangsbereich keine bauliche Möglichkeit, auch nur einen kleinen
Servicebereich oder gar Kundenempfang einzurichten. Dieser wird jedoch für wesentliche
Zielgruppen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien dringend benötigt. Viele
Menschen, die das Amt besuchen, sind aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten oder auch
aufgrund von vorhandenen Sprachbarrieren nicht in der Lage, sich im Gebäude selbst zu
orientieren. Dies trifft insbesondere auf Besucherinnen und Besucher zu, die in konflikthaften
Situationen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien besuchen müssen und daher
ohnehin deutlich verunsichert sind.
 Zudem hat die Eingangssituation einen äußerst anonymen und unterkühlten Charakter. Bei
den mitunter sehr persönlichen, existentiellen Problemen und den damit verbundenen
persönlichen Vorbehalten der Besucherinnen und Besucher erhöht dies unweigerlich die
Zugangsschwelle und fördert Ängste.
 Der Nebenzugang zum Gebäude, Hausnummer 32, weist leider keinen anderen Charakter
auf; allein die Zuwegung in das Erdgeschoss ist ob des außenliegenden Aufzuges
ansatzweise barrierefrei.
Auch die vom Kinder- und Familienbüro genutzten Räumlichkeiten an der Junkerstraße bergen ob
ihrer abseitigen Lage, ihrer geringfügigen Flächen und insbesondere aufgrund des fehlenden
Zugangs zum Hauptgebäude keinerlei (bauliche) Möglichkeiten zur Einrichtung eines zentralen
Servicebereichs oder gar eines Kundenempfangs.
7. Bei der Beurteilung der vorliegenden Gesamtsituation von Zugang, Orientierung und Bewegung
im Gebäude sowie fehlender barrierefrei erreichbarer Beratungsmöglichkeiten müssen auch die
durch die Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) absehbaren
einschneidenden Veränderungen im Bereich der Jugendhilfe berücksichtigt werden: Die durch den
Gesetzgeber intendierte inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat zur Folge, dass
das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für alle Kinder mit oder ohne Behinderungen bzw.
Handicaps zuständig wird. Dadurch wird die Zahl der Besuchenden mit Einschränkungen jeglicher
Ausprägung deutlich steigen.
8. Deshalb muss ein niederschwelliger und barrierefreier Zugang für alle Menschen, die das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien besuchen, unbedingtes Ziel bei der künftigen Ausrichtung
dieses Bürostandortes sein. So soll unter Einbeziehung der geplanten zusätzlichen Flächen im
östlichen Gebäudeteil, unmittelbar am Kreuzungsbereich Hafenstraße / Frie-Vendt-Straße und
Bahnhofstraße, ein zukunftsorientiertes und attraktives Kundenzentrum für die Kundinnen und
Kunden des Amtes mit den nachfolgend dargestellten Schwerpunkten entstehen:
 Servicestelle als Empfang für Besucherinnen und Besucher, um erste Orientierung zu bieten,
Anliegen niedrigschwellig zu klären, Anträge anzunehmen, gezielt an die richtigen
Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in und außerhalb des Gebäude zu vermitteln und
die Wege dorthin zu weisen.
 Offene Beratungszone für besonders publikumsintensive Bereiche (z. B. Elterngeld,
Unterhaltsvorschussleistungen, Kita-Platzvermittlung, Familienbüro), die direkt an den
Empfangsbereich angrenzt und in der datenschutzkonform, aber dennoch unmittelbar vom
Eingangsbereich erreichbar, beraten wird.
 Kinder- und besucherfreundlicher Wartebereich mit Spielecke.

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V/0279/2022
 Barrierefrei zugänglicher Sanitärbereich in gendergerechter Ausprägung, der den Nutzenden
eine „T oilettefür Alle“ und Wickelmöglichkeiten für Kinder bietet.
 Rückzugsort für stillende Mütter und Väter.
 Sanitätsraum.
 Aufenthaltsraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
9. Aufgrund des Flächenzuwachses im Erdgeschoss kann weiterhin eine Neustrukturierung der
gesamten Belegung im Gebäude Hafenstraße 30/32 vorgenommen werden, um den unter Ziffer 3
geschilderten standortübergreifenden Auswirkungen der beengten Raumsituation zu begegnen.
So können zusammenhängende Arbeitsbereiche, Fachstellen und Abteilungen auch wieder in
einem räumlichen Verbund untergebracht und die teilweise nicht standardkonforme
Raumbelegung im Gebäude aufgelöst werden. Dies umfasst insbesondere sieben Büros, die dann
wieder im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes in Einzelbelegung genutzt werden. Zudem
werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden
Schulen“ aus dem Gebäude Schorlemer Straße zurück verlagert, was der Drogenberatungsstelle
wieder eine bedarfsentsprechende Nutzung ihrer Räumlichkeiten ermöglicht.
Hinweis: Die Raumkontingentierung erfolgt durch das Personal- und Organisationsamt in enger
Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Es ist eine Nutzung für alle
zukünftig von der Stadt angemieteten Flächen im Gebäude Hafenstraße 30/32 vorgesehen; es
werden aufgrund der Einführung der Servicestelle und der offenen Beratungszone keine
Arbeitsplätze doppelt im Gebäude vorgehalten. Durch die Neuanmietung der Flächen im
Erdgeschoss können keine anderen Bereiche im Gebäude an den Vermieter zurückgegeben
werden. Nicht für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien benötigte Büroflächen werden
durch das Personal- und Organisationsamt anderen städt. Einrichtungen zur Verfügung gestellt.
Ein Verzicht auf für die ad hoc Büroraumdisposition des Personal- und Organisationsamtes
notwendigen Flächen ist im Hinblick auf die angespannte Lage auf dem Münsteraner
Büroflächenmarkt ausgeschlossen.
In Vertretung
gez. Heuer
Stadtrat
Anlagen:
Anlage – A
Anlage V/0279/2022 Plan Erdgeschoss

Anlage A

2744 Zeichen

Anlage A zur V/0279/2022
Kurzüberblick
Mit dieser Vorlage wird der Bedarf von zusätzlichen Büroräumen an der Hafenstraße 30/32,
48153 Münster, (Stadtbezirk Mitte), für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die
Dauer von 10 Jahren festgestellt und beschlossen.
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Mit dieser Vorlage werden folgende Leitzeile verfolgt:
 Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private
Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken.
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem
Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiter-
entwickeln.
Mit der Anmietung von Büroräumen an der Hafenstraße 30/32, 48153 Münster (Stadtbezirk Mitte),
schafft die Verwaltung ein modernes, familienorientiertes Servicenagebot, das Bürgerinnen und
Bürgern einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zu allen familienorientierten
Dienstleistungen des Amtes ermöglicht.
Insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Ausprägung wird dadurch die
Inanspruchnahme von Leistungen deutlich erleichtert. Nach Beschluss der Vorlage kann der
Mietvertrag abgeschlossen werden und nach dem Auszug des bisherigen Nutzers die Herrichtung
der zusätzlichen Räume für die Stadt Münster beginnen. Die Ziele sind mit Bezugsfertigkeit,
voraussichtlich am 01.03.2023, erreicht.
Finanzierung
Produktgruppe: 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein
Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw.
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein
Bereits veranschlagt? Ja x Nein teilw.
Zu weiteren Finanzierungsdetails wird auf die nichtöffentliche Vorlage V/0277/2022 verwiesen, die
parallel beraten wird.
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
Das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal ist entsprechend unterzubringen.

Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
Inklusion:
Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) intendiert der Gesetzgerber
eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dies hat zur Folge, dass das Amt für
Kinder, Jugendliche und Familien für alle Kinder mit oder ohne Behinderungen bzw. Handicaps
zuständig wird. Dadurch wird die Zahl der Besuchenden mit Einschränkungen deutlich steigen.
Eine kunden-orientierte und barrierefreie Ausrichtung des zukünftigen Servicebereiches im Amt
für Kinder, Jugendliche und Familien ist demnach unabdingbar.

Beratungsverlauf (5)

10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Hauptausschuss
TOP 9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.05.2022 Rat
TOP 15 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Hafenstraße 30
  • Junkerstraße
  • Hafenweg 46
  • Bahnhofstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0279/2022
Typ
Vorlagen
Datum
22.04.2022
Erstellt
16.04.2022 13:36