V/0279/2022
Bedarf von zusätzlichen Büroräumen im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 30/32, 48153 Münster (Stadtbezirk Mitte)
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Anlage V_0279_2022 Plan Erdgeschoss
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GSPublisherVersion 882.0.2.100 Datum:Maßstab: gez.: Miet fläche Erdgeschos s Hafenweg 46 - 48 D-48155 Münster T : +49 251 39554520 F : +49 251 39554525 info@fourmove.de www.fourmove.de Entwurfsverfasser: Bauherr/-in: Hafenstraße 32 , 48153 Münster Änderung & Erweiterung des Staffelgeschosses im 6. OG & Aufstockung von Teil flächen des 4. OG´s 13.03.191:200 Vectorline Capital Management & Consulting S.a.r.L Schlösserweg 13 48282 Emsdetten T : +49 2572 953 043 F : / peter@canwerk.com Fourmove Architekten PartGmbB Böwing - Duldner - Stellmach - Weber Freigabe: Plangröße: DIN A 2 10.04.04.0Plan-Nr.:OBJ-Bez.: 0322-a17 ATK AS, MK 18Stg. x 17 x 30 18Stg. x 18 x 30 18Stg. x 18 x 30 2,00 5 5,00 5,00 1,84 5 3,50 5,00 5,00 5,50 5,00 30 6,50 5 30 4,68 4,70 5,50 35 5,50 5,00 5,00 5,00 5,00 5,00 5,50 35 6,50 5,00 5,00 63,69 6,50 5,00 5,00 5,00 6,50 4,40 30 5,25 5 30 4,40 30 2,75 5 30 2,20 30 3 5 2,96 30 1,61 30 3 5 2,96 17 5 2,03 5 23 4,62 6,80 48 9,42 10 1,50 5 24 2,51 59 5 2,43 5 30 7,31 5 10 17,22 5 24 2,47 5 63 5 2,21 5 30 1,97 5 24 9,28 10 4,95 5 4,40 5 5,50 64 10,73 5 17 5 6,91 10 6,97 5 24 10,57 65 4,33 5 10 2,95 10 8,71 16,23 30 6,46 10 4,75 5 71 3,93 12 5 2,2224 4,47 6,40 10 2,81 10 3,28 5 30 11,20 1,50 30 OKFF +0,60+0,39+0,93+1,55OKFF EG = ±0,00 ≙ 60,36m ü. NHN Innenmaß 1 Innenmaß 2 Gesamtmaß Achsmaß 128 136 137143 144150 151 161 162 163 164 165 166 24 Fahrrad-Stellplätze Bestand 3 Fahrradbügel Bestand 8 Fahrradbügel Bestand Innenm aß Achsm aß Innenmaß Achsmaß Innenmaß 1 Innenmaß 2 Achsmaß Hafenstraße Junkerstraße Frie-Vendt-Straße 00-001 Foyer NF: 15,09 m 2 B B A A 1 1 C C 17 18 M N O P Q R A B C D E F F H H I I L L J J 16 1 2 34 5 6 7 8 9 10 1112 13 14 15 Miet fläche gesamt ca. 773 m 2 N Miet fläche Erdgeschos s 1:200 VORABZUG Legende: Miet fläche gesamt: ca. 7 7 3 m 2 Diese Zeichnung dient nur zur ersten Übersicht über die Räumlichkeiten an der Hafenstraße 32. Der Plan ist noch als Vorabzug gekennzeichnet. Das örtliche Aufmaß steht noch aus.
Beschlussvorlage
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V/0279/2022 V/0279/2022 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bedarf von zusätzlichen Büroräumen im Erdgeschoss des Gebäudes Hafenstraße 30/32, 48153 Münster (Stadtbezirk Mitte) Beratungsfolge 10.05.2022 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung Vorberatung 12.05.2022 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 17.05.2022 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 18.05.2022 Hauptausschuss Vorberatung 18.05.2022 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Mit dieser Vorlage wird städtischer Bedarf von zusätzlichen Büroräumen an der Hafenstraße 30/32, 48153 Münster, (Stadtbezirk Mitte), für die Dauer von 10 Jahren festgestellt und beschlossen. 2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Beschaffung von neuem, zusätzlich benötigten Büromobiliar einmalig konsumtive Mittel in Höhe von 50.000 € verwandt werden. Finanzielle Auswirkungen Büromobiliarbeschaffung: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerku ngen Produktgruppe 0113 Zentrale Dienste Zeile 13 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 2023 50.000 € Die zur Finanzierung der Büromobiliarbeschaffung erforderlichen Ermächtigungen werden zum Haushaltsplanentwurf 2023 angemeldet. Personal- und Organisationsamt 03.05.2022 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Bracht-Franke T elefon:492-1012 Bracht-Franke@stadt- muenster.de - 2 - V/0279/2022 Begründung: 1. Die Stadt Münster hat erstmalig im Jahr 1993 Büroräume im Gebäude der Hafenstraße 30/32 angemietet. Durch verschiedene Nachtragsverträge wurden weitere T eile des Gebäudes in Nutzung genommen, sodass derzeit insgesamt rund 4.580 qm durch die Stadt Münster, im Wesentlichen für die zentrale Unterbringung des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien, angemietet sind. Büroflächen im Umfang von rund 300 qm dienen langfristig der ad hoc Büroraumdisposition des Personal- und Organisationsamtes; derzeit sind hier Arbeitsplätze der Corona-Nachverfolgung des Gesundheits- und Veterinäramtes untergebracht. Im weiteren Verlauf des Jahres 2022 ist eine Nutzung durch den Kommunalen Ordnungsdienst des Ordnungsamtes vorgesehen, die sich weit in das Jahr 2023 erstrecken wird. 2. Das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien hat aufgrund des in den vergangenen Jahren stetig gewachsenen Aufgabenbereiches und des damit aufgewachsenen Personalbestandes sowohl Bedarf an Büroraum für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch an weiteren bürgerorientierten, barrierefreien, einfach zu erreichenden und insbesondere eltern- und kindgerechten Beratungs-, Warte- und Aufenthaltsbereichen im Gebäude Hafenstraße 30/32. Dieser Bedarf soll durch eine weitere Anmietung gedeckt werden. Hinsichtlich der mietvertraglichen Konditionen und den damit verbundenen finanziellen Auswirkungen wird auf die nichtöffentliche Vorlage V/0277/2022 verwiesen, die parallel beraten wird. Die für diese Anmietung notwendigen Haushaltsmittel werden dauerhaft aus der Produktgruppe 0605 (Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien) in die Produktgruppe 0111 (Immobilienmanagement) verlagert. 3. Die zunehmend beengte Raumsituation im Gebäude Hafenstraße 30/32 führte im Verlauf der vergangenen Jahre dazu, dass ein T eil der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht mehr entsprechend den städtischen Standards für Arbeitsplätze mit erhöhten Datenschutzanforderungen in Einzelbelegung untergebracht werden konnte; vielmehr wurde in T eilbereichen eine Doppelbelegung eingeführt, die es dringend wieder aufzulösen gilt. Auch mussten z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ in Behelfsquartiere im Gebäude der Drogenberatung an der Schorlemer Straße verlagert werden, was dort wiederum zum Verlust von benötigten Beratungs- und Therapieräumen geführt hat. 4. Die geplante Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) stellt die öffentliche Jugendhilfe zudem vor erhebliche Herausforderungen, deren Bewältigung auch Niederschlag bei der räumlichen Ausgestaltung der künftigen Beratungsformate findet. 5. Im Erdgeschoss des Gebäudes befinden sich Flächen im Umfang von 773 qm, die von der Stadt Münster frühestens Anfang 2023 angemietet werden könnten. Es ergibt sich die Chance, diese Flächen in eine städtische Nutzung zu nehmen, um so das Angebot des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien für die Bürgerinnen und Bürger im oben genannten Sinne zu verbessern und ein barrierefrei erreichbares Servicezentrum als erste Anlauf- und Beratungsstelle zu etablieren. Neben einem Kundenempfangsbereich und einer Servicezone sind im Erdgeschoss noch 10 Doppelbüroräume und 1 Einzelbüroraum vorgesehen. 6. Wie stellt sich die Situation an diesem Standort aktuell dar? Der Eingangsbereich / Haupteingang an der Hafenstraße 30 ist verwinkelt, die Zuwegung erstreckt sich über mehrere Ebenen, es gibt zudem wenig Bewegungsfläche. Insbesondere für Eltern mit Kinderwägen oder auch Menschen mit körperlichen Handicaps ist dieser Bereich nur unzureichend, je nach Art der Einschränkung sogar gar nicht nutzbar. Hinzu kommt, dass die vorhandenen innenliegenden Aufzüge für Eltern mit Kinderwägen und Besucherinnen und Besucher mit Rollstühlen ab einer gewissen Größe gar nicht mehr nutzbar - 3 - V/0279/2022 sind; somit kann die Erreichbarkeit der Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter bzw. Ansprechpersonen im Hause nicht sichergestellt werden. Es gibt im derzeitigen Eingangsbereich keine bauliche Möglichkeit, auch nur einen kleinen Servicebereich oder gar Kundenempfang einzurichten. Dieser wird jedoch für wesentliche Zielgruppen des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien dringend benötigt. Viele Menschen, die das Amt besuchen, sind aufgrund ihrer kognitiven Fähigkeiten oder auch aufgrund von vorhandenen Sprachbarrieren nicht in der Lage, sich im Gebäude selbst zu orientieren. Dies trifft insbesondere auf Besucherinnen und Besucher zu, die in konflikthaften Situationen das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien besuchen müssen und daher ohnehin deutlich verunsichert sind. Zudem hat die Eingangssituation einen äußerst anonymen und unterkühlten Charakter. Bei den mitunter sehr persönlichen, existentiellen Problemen und den damit verbundenen persönlichen Vorbehalten der Besucherinnen und Besucher erhöht dies unweigerlich die Zugangsschwelle und fördert Ängste. Der Nebenzugang zum Gebäude, Hausnummer 32, weist leider keinen anderen Charakter auf; allein die Zuwegung in das Erdgeschoss ist ob des außenliegenden Aufzuges ansatzweise barrierefrei. Auch die vom Kinder- und Familienbüro genutzten Räumlichkeiten an der Junkerstraße bergen ob ihrer abseitigen Lage, ihrer geringfügigen Flächen und insbesondere aufgrund des fehlenden Zugangs zum Hauptgebäude keinerlei (bauliche) Möglichkeiten zur Einrichtung eines zentralen Servicebereichs oder gar eines Kundenempfangs. 7. Bei der Beurteilung der vorliegenden Gesamtsituation von Zugang, Orientierung und Bewegung im Gebäude sowie fehlender barrierefrei erreichbarer Beratungsmöglichkeiten müssen auch die durch die Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) absehbaren einschneidenden Veränderungen im Bereich der Jugendhilfe berücksichtigt werden: Die durch den Gesetzgeber intendierte inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe hat zur Folge, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für alle Kinder mit oder ohne Behinderungen bzw. Handicaps zuständig wird. Dadurch wird die Zahl der Besuchenden mit Einschränkungen jeglicher Ausprägung deutlich steigen. 8. Deshalb muss ein niederschwelliger und barrierefreier Zugang für alle Menschen, die das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien besuchen, unbedingtes Ziel bei der künftigen Ausrichtung dieses Bürostandortes sein. So soll unter Einbeziehung der geplanten zusätzlichen Flächen im östlichen Gebäudeteil, unmittelbar am Kreuzungsbereich Hafenstraße / Frie-Vendt-Straße und Bahnhofstraße, ein zukunftsorientiertes und attraktives Kundenzentrum für die Kundinnen und Kunden des Amtes mit den nachfolgend dargestellten Schwerpunkten entstehen: Servicestelle als Empfang für Besucherinnen und Besucher, um erste Orientierung zu bieten, Anliegen niedrigschwellig zu klären, Anträge anzunehmen, gezielt an die richtigen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner in und außerhalb des Gebäude zu vermitteln und die Wege dorthin zu weisen. Offene Beratungszone für besonders publikumsintensive Bereiche (z. B. Elterngeld, Unterhaltsvorschussleistungen, Kita-Platzvermittlung, Familienbüro), die direkt an den Empfangsbereich angrenzt und in der datenschutzkonform, aber dennoch unmittelbar vom Eingangsbereich erreichbar, beraten wird. Kinder- und besucherfreundlicher Wartebereich mit Spielecke. - 4 - V/0279/2022 Barrierefrei zugänglicher Sanitärbereich in gendergerechter Ausprägung, der den Nutzenden eine „T oilettefür Alle“ und Wickelmöglichkeiten für Kinder bietet. Rückzugsort für stillende Mütter und Väter. Sanitätsraum. Aufenthaltsraum für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. 9. Aufgrund des Flächenzuwachses im Erdgeschoss kann weiterhin eine Neustrukturierung der gesamten Belegung im Gebäude Hafenstraße 30/32 vorgenommen werden, um den unter Ziffer 3 geschilderten standortübergreifenden Auswirkungen der beengten Raumsituation zu begegnen. So können zusammenhängende Arbeitsbereiche, Fachstellen und Abteilungen auch wieder in einem räumlichen Verbund untergebracht und die teilweise nicht standardkonforme Raumbelegung im Gebäude aufgelöst werden. Dies umfasst insbesondere sieben Büros, die dann wieder im Bereich des Kommunalen Sozialdienstes in Einzelbelegung genutzt werden. Zudem werden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der „Jugendhilfe an Grundschulen und weiterführenden Schulen“ aus dem Gebäude Schorlemer Straße zurück verlagert, was der Drogenberatungsstelle wieder eine bedarfsentsprechende Nutzung ihrer Räumlichkeiten ermöglicht. Hinweis: Die Raumkontingentierung erfolgt durch das Personal- und Organisationsamt in enger Abstimmung mit dem Amt für Kinder, Jugendliche und Familien. Es ist eine Nutzung für alle zukünftig von der Stadt angemieteten Flächen im Gebäude Hafenstraße 30/32 vorgesehen; es werden aufgrund der Einführung der Servicestelle und der offenen Beratungszone keine Arbeitsplätze doppelt im Gebäude vorgehalten. Durch die Neuanmietung der Flächen im Erdgeschoss können keine anderen Bereiche im Gebäude an den Vermieter zurückgegeben werden. Nicht für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien benötigte Büroflächen werden durch das Personal- und Organisationsamt anderen städt. Einrichtungen zur Verfügung gestellt. Ein Verzicht auf für die ad hoc Büroraumdisposition des Personal- und Organisationsamtes notwendigen Flächen ist im Hinblick auf die angespannte Lage auf dem Münsteraner Büroflächenmarkt ausgeschlossen. In Vertretung gez. Heuer Stadtrat Anlagen: Anlage – A Anlage V/0279/2022 Plan Erdgeschoss
Anlage A
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Anlage A zur V/0279/2022 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird der Bedarf von zusätzlichen Büroräumen an der Hafenstraße 30/32, 48153 Münster, (Stadtbezirk Mitte), für das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für die Dauer von 10 Jahren festgestellt und beschlossen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit dieser Vorlage werden folgende Leitzeile verfolgt: Wir wollen das Zentrum für Verwaltungen und Institutionen sowie für öffentliche und private Dienstleistungen in Westfalen bleiben und an ihrer Modernisierung aktiv mitwirken. Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiter- entwickeln. Mit der Anmietung von Büroräumen an der Hafenstraße 30/32, 48153 Münster (Stadtbezirk Mitte), schafft die Verwaltung ein modernes, familienorientiertes Servicenagebot, das Bürgerinnen und Bürgern einen niederschwelligen und barrierefreien Zugang zu allen familienorientierten Dienstleistungen des Amtes ermöglicht. Insbesondere Menschen mit Beeinträchtigungen jeglicher Ausprägung wird dadurch die Inanspruchnahme von Leistungen deutlich erleichtert. Nach Beschluss der Vorlage kann der Mietvertrag abgeschlossen werden und nach dem Auszug des bisherigen Nutzers die Herrichtung der zusätzlichen Räume für die Stadt Münster beginnen. Die Ziele sind mit Bezugsfertigkeit, voraussichtlich am 01.03.2023, erreicht. Finanzierung Produktgruppe: 0605 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2022 enthalten? Ja x Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein teilw. Zu weiteren Finanzierungsdetails wird auf die nichtöffentliche Vorlage V/0277/2022 verwiesen, die parallel beraten wird. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Personal ist entsprechend unterzubringen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Inklusion: Mit Einführung des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (KJSG) intendiert der Gesetzgerber eine inklusive Ausrichtung der Kinder- und Jugendhilfe. Dies hat zur Folge, dass das Amt für Kinder, Jugendliche und Familien für alle Kinder mit oder ohne Behinderungen bzw. Handicaps zuständig wird. Dadurch wird die Zahl der Besuchenden mit Einschränkungen deutlich steigen. Eine kunden-orientierte und barrierefreie Ausrichtung des zukünftigen Servicebereiches im Amt für Kinder, Jugendliche und Familien ist demnach unabdingbar.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (4)
- Hafenstraße 30
- Junkerstraße
- Hafenweg 46
- Bahnhofstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0279/2022
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.04.2022
- Erstellt
- 16.04.2022 13:36