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V/1024/2020

Digitalpakt II: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms; Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte

Vorlagen 30.11.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2020, TOP 25

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Anlage A

3587 Zeichen

Anlage A zur V/1024/2020 
Kurzüberblick 
 
Mit der Vorlage soll die Umsetzung der Förderrichtlinien des Landes für die Anschaffung von 
digitalen Endgeräten für Lehrkräfte sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren 
Arbeit mit personenbezogenen Daten beschlossen werden. Das Land stellt Mittel zur Beschaf-
fung bereit. Für die Dauer von 4 Jahren sind Wartung, Betrieb und Support durch die Stadt 
Münster sicherzustellen. 
  
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Mit der Vorlage wird das Ziel der weiteren Digitalisierung der städtischen Schulen verfolgt.  
 
Das Teilziel lautet dabei, dass die im Rahmen des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ zur 
Verfügung gestellten Mittel (Förderbudget) und auch die mit den zusätzlichen Förderrichtli-
nien des Landes für die Beschaffung von Endgeräten fristgerecht beantragt und abgerufen 
werden.  
 
Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattung der Lehrkräfte mit 
digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit 
personenbezogenen Daten ein Förderbudget in Höhe von 1.657.000 € (Fördersatz 100%). 
  
Unter Einbezug der beratenden Gremien (u.a. MEP-Beitrat, Medienberatung) wurde deutlich, 
dass das iPad als Endgerät für die allgemeinbildenden Schulen nur mit entsprechendem Zu-
behör optimal genutzt werden kann.  
 
Durch die Beschaffung des Zubehörs wird die Förderhöchstgrenze pro Gerät, die bei 500 € 
liegt, überschritten und ist über einen kommunalen Eigenanteil, der mit 250.000 € kalkuliert 
wird, abzudecken.  
 
Die Förderrichtlinie für die Beschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte soll die weitere Digita-
lisierung vorantreiben. Über Jahre gab es zwischen dem Land auf der einen Seite und den 
kommunalen Spitzenverbänden auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen über 
die Zuständigkeit für die Ausstattung von Lehrkräften mit Endgeräten.  
Die Förderrichtlinie ermöglicht zwar die Beschaffung, nicht aber Wartung und Be-
trieb/Support. Dies ist durch den Schulträger sicherzustellen und das löst sowohl personellen 
Aufwand bei der citeq aus als auch finanziellen Aufwand für das Amt für Schule und Weiter-
bildung.  
 
Zielerreichung: Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung und Beantragung der Fördergelder lief 
bis zum 31.12.2020, wurde jedoch durch Runderlass des MSB bis zum 31.07.2021 verlän-
gert.  
  
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 
5055 
Leistungen für Schulen 
Beschaffungen DigitalPakt II 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein

Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
X überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsge-
mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzu-
stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am 
allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Ver-
fügung zu stellen.  
 
Auch wenn es sich um ein Förderbudget mit einem 100%-Fördersatz handelt, so resultiert der zu 
leistende kommunale Anteil aus der unmittelbaren Notwendigkeit heraus, dass das digitale 
Endgerät nur mit entsprechendem Zubehör optimal genutzt werden kann und so seinen Sinn & 
Zweck im schulischen Alltag erfüllen wird.

Beschlussvorlage

10072 Zeichen

V/1024/2020 
V/1024/2020 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Digitalpakt II: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms; Anschaffung von digitalen 
Endgeräten für Lehrkräfte 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 
   09.12.2020 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat nimmt zur Kenntnis,  
1.1. dass mit der Vorlage „Umsetzung der Förder richtlinien für die Anschaffung von digitalen 
Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie 
für Lehrkräfte“ (V/0797/2020) erste grundsätzliche Entscheidungen zur Förderrichtlinie ge-
troffen wurden und 4.500 iPads für benachteiligte Schülerinnen und Schüler an den allge-
meinbildenden Schulen beschafft wurden. 
1.2. dass die Stadt Münster vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattung der Lehrkräfte mit 
digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssiche ren Arbeit mit 
personenbezogenen Daten (Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) erhält. 
1.3. dass für die Umsetzung dieses Programms sowie des begleitenden Förderprogrammes für 
die Beschaffung von Schülergeräten in der Produktgruppe 0301 – „Leistungen für Schulen“ 
eine neue Investitionsmaßnahme „5055 – Beschaffungen DigitalPakt II“ eingerichtet wurde.  
1.4. dass die Frist zur Beantragung der Fördergelder bis zum 31.07.2021 verlängert wurde. 
 
2. Der Rat stimmt der Festlegung des Gerätetyps in Form von IOS -Geräten (iPads mit 128 GB) für 
die allgemeinbildenden Schulen als digitales Arbeitsgerät für Lehrkräfte zu. 
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich des Zubehörs (Tastatur oder Stift) die Bedarfe der 
Schulen bzw. Lehrkräfte berücksichtigt werden. 
 
4. Der Rat stimmt zu, dass durch die notwendige Ausstattung die Förderhöchstgrenze pro Gerät von 
500,00 € überschritten wird und ein kommunaler Eigenanteil von ca. 250.000 € abzudecken ist. 
Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr  2020 in 
Höhe von 250.000 € wird nach § 83 GO zugestimmt.  
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
30.11.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Zurfähr 
Telefon: 492-4024 
Zurfaehr@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/1024/2020 
5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der sofortigen Ausschreibung von 3.158 IOS -Geräten (I-
Pads) durch die citeq.  
2.940 Geräte sind dabei für Lehrkräfte der Grundschulen, der weiterführenden Sch ulen und von 
drei Berufskollegs gemäß der „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für 
Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vorgesehen, die weiteren 218 Geräte sollen für die 
Schülerinnen und Schüler der drei Berufskollegs bescha fft werden, die sich für diesen Gerätety-
pus entschieden haben.  
 
6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass den Wünschen der drei Berufskollegs, die vom festgelegten 
Standard (iPads) abweichen, erst nach Klärung noch offener Fragestellungen entsprochen wer-
den soll. 
 
7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die bislang über die vorliegenden Förderrichtlinien nicht för-
derfähigen Bereiche Administration und Support eine neue Förderrichtlinie des Landes angekün-
digt ist. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
Teilfinanzplan 
 
Nr. Bezeichnung 
Haush.
- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen    
Investitionsmaß-
nahme 
5055 Beschaffungen DigitalPakt II    
Auszahlungen Zeile 09 Für den Erwerb von bewegli-
chem Anlagevermögen 
 
 
2020 1.907.000,00 €  
Einzahlungen Zeile 01 Aus Zuwendungen für Investiti-
onsmaßnahmen 
2020 1.657.000,00 €  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  250.000,00 € Eigenanteil 
Stadt MS 
 
Die Anschaffung der Lehrergeräte wird bis zu einem Wert von 500,00 € (Förderhöchstgrenze pro 
Gerät) zu 100 % gefördert. Der in der Finanzierungsü bersicht ausgewiesene Eigenanteil bezieht 
sich auf die durch Ausstattung und geeignetes Zubehör entstehenden Kosten, die über die Förder-
höhstgrenze hinausgehen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 
250.000 € stehen im Haushaltspla n 2020 außerplanmäßig nach § 83 GO NRW bei der o.g. Pro-
duktgruppe zur Verfügung. 
Die Deckungsmittel für den Eigenanteil stammen aus Minderaufwendungen bei dem Haushaltsan-
satz für den „Medienentwicklungsplan Berufskollegs“ im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0301 – 
Leistungen für Schulen im laufenden Haushaltsjahr 2020. 
 
Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb 
der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbin-
dungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier 
Jahre.

- 3 - 
V/1024/2020 
Begründung: 
 
 
Zu 1: 
Mit der Vorlage „DigitalPakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen 
Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehr-
kräfte“ (V/0797/2020) hat der Rat u.a. die Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von 
Endgeräten für Schülerinnen und Schüler genehmigt und erste grundsätzliche Entscheidungen zur 
Umsetzung der Förderrichtlinie getroffen.  
 
Für das Beschaffungsprogramm für Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen 
(85 % vom Fördertopf) wurden iOS -Geräte (iPads) als Standard festgelegt und in der Folge bereits 
4.500 iPads beschafft.  
1.000 Geräte sind noch vor den Herbstferien an die Schulen ausgeliefert worden, eine 2.Charge von 
3.000 Geräten wird aktuell durch die citeq aufbereitet und noch vor den Winterferien den Schulen 
zur Verfügung gestellt. Der konkrete Liefertermin der verbleibenden 500 Geräte steht noch aus. Zu-
dem kann nun die Ermittlung der Restbestellung (3.Charge) unter Beantwortung der Fragestellung 
hinsichtlich evtl. LTE-Geräte angegangen werden. (ca. 500 Geräte). 
 
Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattu ng der Lehrkräfte mit digita-
len Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbe-
zogenen Daten ein Förderbudget in Höhe von 1.657.000 € (grundsätzlicher Fördersatz beträgt 
100%). Für die Umsetzung dieses Programms sowie des begleitenden Förderprogrammes für die 
Beschaffung von Schülergeräten ist die Produktgruppe 0301 – „Leistungen für Schulen“ und eine 
neue Investitionsmaßnahme „5055 – Beschaffungen DigitalPakt II“ eingerichtet worden.  
 
Per Runderlass des  Ministeriums für Schule und Bildung vom 19.10.2020 (411 -6.08.01-157707) 
wurde die Frist zur Beantragung der Fördergelder aus der  Richtlinie über die Förderung von digita-
len Sofortausstattungen (Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und dienstlichen Endgeräten für  
Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen) bis zum 31.07.2021 verlängert.  
 
Zu 2:  
Analog zum Gerätetyp bei den digitalen Endgeräten für die Schülerinnen und Schüler werden für die 
Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen als digitales Arbeitsgerät iOS-Geräte (iPads mit 128 GB) 
festgelegt.  
Nach intensivem Austausch mit der citeq sowie dem MEP-Beirat erfolgte eine Festlegung auf das 
iPad als Endgerät für Lehrkräfte. Mit diesem Gerät wird das größte Spektrum der geforderten 
Funktionen abgedeckt; ebenso entscheidungsrelevant ist die Tatsache, dass nur diese Geräte mit 
vertretbarem Aufwand via Fernwartung über die citeq administriert werden können. Notebooks 
würden einen erheblich höheren Aufwand für Wartung und Support auslösen. 
 
Zu 3 + 4: 
Unter Einbezug der beratenden Gremien (u.a. MEP-Beirat, Medienberatung) wurde deutlich, dass 
das iPad nur mit entsprechendem Zubehör optimal genutzt werden kann. Es hat daher eine Beteili-
gung der Schulen bzw. Lehrkräfte stattgefunden um den Bedarf (Logitech iPad Tastatur inkl. Hülle & 
Mousepad oder UAG-Hülle + Logitech Cryon Stift.) festzustellen.  
 
Es ist geplant, in einem Informationsschreiben noch vor den Winterferien die Schulen über die Ergeb-
nisse und die schulscharfe Verteilung zu unterrichten. 
 
Durch die Beschaffung des Zubehörs wird die Förderhöchstgrenze pro Gerät, die bei 500 € liegt, 
überschritten und ist über einen kommunalen Eigenanteil, der mit 250.000 € kalkuliert wird, abzude-
cken.

- 4 - 
V/1024/2020 
Zu 5: 
Zur Bestimmung der Stückzahl an iPads, die nun durch die citeq beschafft werden sollen, wurde  
a) die Anzahl an Lehrkräften der Grundschulen, der weiterführenden Schulen und von drei Berufskol-
legs, die sich für diesen iOS-Gerätetypus entschieden haben und 
b) weitere 218 Geräte für die Schülerinnen und Schüler dieser drei Berufskollegs berücksichtigt.  
 
Zu 6: 
Drei Berufskollegs weichen vom Standard hinsichtlich des Gerätetyps ab. Es werden zeitnah offene 
Fragestellungen gekärt, um auch hier das Sofortausstattungsprogramm für die Schülerinnen und 
Schüler sowie deren Lehrkräfte umsetzen zu können.   
 
Zu 7: 
Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“ 
Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro 
zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch 
den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königstei-
ner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. 
   
Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administ-
rations- und Supportstrukturen zu finanzieren (Personal- und Sachkosten). Sie können außerdem die 
Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu 
10.000 Euro pro Fachkraft bezahlen. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine 
Förderrichtlinie. Zuwendungsempfänger sind die Träger von öffentlichen Schulen, von Ersatzschulen 
und von staatlich genehmigten Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Länder verpflichten sich mit der 
Inanspruchnahme der Mittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen 
Bildung. 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
i.V.  
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

09.12.2020 Hauptausschuss
TOP 17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
09.12.2020 Rat
TOP 25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/1024/2020
Typ
Vorlagen
Datum
30.11.2020
Erstellt
30.11.2020 11:31