V/1024/2020
Digitalpakt II: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms; Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte
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Anlage A
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Anlage A zur V/1024/2020 Kurzüberblick Mit der Vorlage soll die Umsetzung der Förderrichtlinien des Landes für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten beschlossen werden. Das Land stellt Mittel zur Beschaf- fung bereit. Für die Dauer von 4 Jahren sind Wartung, Betrieb und Support durch die Stadt Münster sicherzustellen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel der weiteren Digitalisierung der städtischen Schulen verfolgt. Das Teilziel lautet dabei, dass die im Rahmen des ‚DigitalPakt Schule 2019 bis 2024‘ zur Verfügung gestellten Mittel (Förderbudget) und auch die mit den zusätzlichen Förderrichtli- nien des Landes für die Beschaffung von Endgeräten fristgerecht beantragt und abgerufen werden. Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbezogenen Daten ein Förderbudget in Höhe von 1.657.000 € (Fördersatz 100%). Unter Einbezug der beratenden Gremien (u.a. MEP-Beitrat, Medienberatung) wurde deutlich, dass das iPad als Endgerät für die allgemeinbildenden Schulen nur mit entsprechendem Zu- behör optimal genutzt werden kann. Durch die Beschaffung des Zubehörs wird die Förderhöchstgrenze pro Gerät, die bei 500 € liegt, überschritten und ist über einen kommunalen Eigenanteil, der mit 250.000 € kalkuliert wird, abzudecken. Die Förderrichtlinie für die Beschaffung von Endgeräten für Lehrkräfte soll die weitere Digita- lisierung vorantreiben. Über Jahre gab es zwischen dem Land auf der einen Seite und den kommunalen Spitzenverbänden auf der anderen Seite unterschiedliche Auffassungen über die Zuständigkeit für die Ausstattung von Lehrkräften mit Endgeräten. Die Förderrichtlinie ermöglicht zwar die Beschaffung, nicht aber Wartung und Be- trieb/Support. Dies ist durch den Schulträger sicherzustellen und das löst sowohl personellen Aufwand bei der citeq aus als auch finanziellen Aufwand für das Amt für Schule und Weiter- bildung. Zielerreichung: Die ursprüngliche Frist zur Umsetzung und Beantragung der Fördergelder lief bis zum 31.12.2020, wurde jedoch durch Runderlass des MSB bis zum 31.07.2021 verlän- gert. Finanzierung Produktgruppe: 0301 5055 Leistungen für Schulen Beschaffungen DigitalPakt II Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig X überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gemäß § 79 Schulgesetz NRW ist der Schulträger dazu verpflichtet, die für einen ordnungsge- mäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzu- stellen und zu unterhalten sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und eine am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Ver- fügung zu stellen. Auch wenn es sich um ein Förderbudget mit einem 100%-Fördersatz handelt, so resultiert der zu leistende kommunale Anteil aus der unmittelbaren Notwendigkeit heraus, dass das digitale Endgerät nur mit entsprechendem Zubehör optimal genutzt werden kann und so seinen Sinn & Zweck im schulischen Alltag erfüllen wird.
Beschlussvorlage
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V/1024/2020 V/1024/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Digitalpakt II: Umsetzung des Sofortausstattungsprogramms; Anschaffung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte Beratungsfolge 09.12.2020 Hauptausschuss Vorberatung 09.12.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt zur Kenntnis, 1.1. dass mit der Vorlage „Umsetzung der Förder richtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehrkräfte“ (V/0797/2020) erste grundsätzliche Entscheidungen zur Förderrichtlinie ge- troffen wurden und 4.500 iPads für benachteiligte Schülerinnen und Schüler an den allge- meinbildenden Schulen beschafft wurden. 1.2. dass die Stadt Münster vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattung der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssiche ren Arbeit mit personenbezogenen Daten (Förderbudget 1.657.000 € - Fördersatz 100%) erhält. 1.3. dass für die Umsetzung dieses Programms sowie des begleitenden Förderprogrammes für die Beschaffung von Schülergeräten in der Produktgruppe 0301 – „Leistungen für Schulen“ eine neue Investitionsmaßnahme „5055 – Beschaffungen DigitalPakt II“ eingerichtet wurde. 1.4. dass die Frist zur Beantragung der Fördergelder bis zum 31.07.2021 verlängert wurde. 2. Der Rat stimmt der Festlegung des Gerätetyps in Form von IOS -Geräten (iPads mit 128 GB) für die allgemeinbildenden Schulen als digitales Arbeitsgerät für Lehrkräfte zu. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass hinsichtlich des Zubehörs (Tastatur oder Stift) die Bedarfe der Schulen bzw. Lehrkräfte berücksichtigt werden. 4. Der Rat stimmt zu, dass durch die notwendige Ausstattung die Förderhöchstgrenze pro Gerät von 500,00 € überschritten wird und ein kommunaler Eigenanteil von ca. 250.000 € abzudecken ist. Den zur Finanzierung erforderlichen außerplanmäßigen Auszahlungen im Haushaltsjahr 2020 in Höhe von 250.000 € wird nach § 83 GO zugestimmt. Amt für Schule und Weiterbildung 30.11.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/1024/2020 5. Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der sofortigen Ausschreibung von 3.158 IOS -Geräten (I- Pads) durch die citeq. 2.940 Geräte sind dabei für Lehrkräfte der Grundschulen, der weiterführenden Sch ulen und von drei Berufskollegs gemäß der „Richtlinie über die Förderung von dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen“ vorgesehen, die weiteren 218 Geräte sollen für die Schülerinnen und Schüler der drei Berufskollegs bescha fft werden, die sich für diesen Gerätety- pus entschieden haben. 6. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass den Wünschen der drei Berufskollegs, die vom festgelegten Standard (iPads) abweichen, erst nach Klärung noch offener Fragestellungen entsprochen wer- den soll. 7. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die bislang über die vorliegenden Förderrichtlinien nicht för- derfähigen Bereiche Administration und Support eine neue Förderrichtlinie des Landes angekün- digt ist. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush. - jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 5055 Beschaffungen DigitalPakt II Auszahlungen Zeile 09 Für den Erwerb von bewegli- chem Anlagevermögen 2020 1.907.000,00 € Einzahlungen Zeile 01 Aus Zuwendungen für Investiti- onsmaßnahmen 2020 1.657.000,00 € Summe aller Auszahlungen/Saldo 250.000,00 € Eigenanteil Stadt MS Die Anschaffung der Lehrergeräte wird bis zu einem Wert von 500,00 € (Förderhöchstgrenze pro Gerät) zu 100 % gefördert. Der in der Finanzierungsü bersicht ausgewiesene Eigenanteil bezieht sich auf die durch Ausstattung und geeignetes Zubehör entstehenden Kosten, die über die Förder- höhstgrenze hinausgehen. Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen in Höhe von 250.000 € stehen im Haushaltspla n 2020 außerplanmäßig nach § 83 GO NRW bei der o.g. Pro- duktgruppe zur Verfügung. Die Deckungsmittel für den Eigenanteil stammen aus Minderaufwendungen bei dem Haushaltsan- satz für den „Medienentwicklungsplan Berufskollegs“ im Teilergebnisplan der Produktgruppe 0301 – Leistungen für Schulen im laufenden Haushaltsjahr 2020. Gemäß den Förderrichtlinien des Landes NRW sind Sachausgaben für die Wartung und den Betrieb der anzuschaffenden mobilen Endgeräte sowie Personalausgaben nicht förderfähig. Die Zweckbin- dungsfrist für die angeschafften mobilen Endgeräte und der technischen Werkzeuge beträgt vier Jahre. - 3 - V/1024/2020 Begründung: Zu 1: Mit der Vorlage „DigitalPakt II: Umsetzung der Förderrichtlinien für die Anschaffung von digitalen Endgeräten für Schülerinnen und Schüler zum Ausgleich sozialer Ungleichgewichte sowie für Lehr- kräfte“ (V/0797/2020) hat der Rat u.a. die Dringlichkeitsentscheidung zur Beschaffung von Endgeräten für Schülerinnen und Schüler genehmigt und erste grundsätzliche Entscheidungen zur Umsetzung der Förderrichtlinie getroffen. Für das Beschaffungsprogramm für Schülerinnen und Schüler an den allgemeinbildenden Schulen (85 % vom Fördertopf) wurden iOS -Geräte (iPads) als Standard festgelegt und in der Folge bereits 4.500 iPads beschafft. 1.000 Geräte sind noch vor den Herbstferien an die Schulen ausgeliefert worden, eine 2.Charge von 3.000 Geräten wird aktuell durch die citeq aufbereitet und noch vor den Winterferien den Schulen zur Verfügung gestellt. Der konkrete Liefertermin der verbleibenden 500 Geräte steht noch aus. Zu- dem kann nun die Ermittlung der Restbestellung (3.Charge) unter Beantwortung der Fragestellung hinsichtlich evtl. LTE-Geräte angegangen werden. (ca. 500 Geräte). Die Stadt Münster erhält vom Land NRW Fördermittel für die Ausstattu ng der Lehrkräfte mit digita- len Endgeräten sowie zur Unterstützung der Schulen bei der rechtssicheren Arbeit mit personenbe- zogenen Daten ein Förderbudget in Höhe von 1.657.000 € (grundsätzlicher Fördersatz beträgt 100%). Für die Umsetzung dieses Programms sowie des begleitenden Förderprogrammes für die Beschaffung von Schülergeräten ist die Produktgruppe 0301 – „Leistungen für Schulen“ und eine neue Investitionsmaßnahme „5055 – Beschaffungen DigitalPakt II“ eingerichtet worden. Per Runderlass des Ministeriums für Schule und Bildung vom 19.10.2020 (411 -6.08.01-157707) wurde die Frist zur Beantragung der Fördergelder aus der Richtlinie über die Förderung von digita- len Sofortausstattungen (Endgeräte für Schülerinnen und Schüler und dienstlichen Endgeräten für Lehrkräfte an Schulen in Nordrhein-Westfalen) bis zum 31.07.2021 verlängert. Zu 2: Analog zum Gerätetyp bei den digitalen Endgeräten für die Schülerinnen und Schüler werden für die Lehrkräfte an allgemeinbildenden Schulen als digitales Arbeitsgerät iOS-Geräte (iPads mit 128 GB) festgelegt. Nach intensivem Austausch mit der citeq sowie dem MEP-Beirat erfolgte eine Festlegung auf das iPad als Endgerät für Lehrkräfte. Mit diesem Gerät wird das größte Spektrum der geforderten Funktionen abgedeckt; ebenso entscheidungsrelevant ist die Tatsache, dass nur diese Geräte mit vertretbarem Aufwand via Fernwartung über die citeq administriert werden können. Notebooks würden einen erheblich höheren Aufwand für Wartung und Support auslösen. Zu 3 + 4: Unter Einbezug der beratenden Gremien (u.a. MEP-Beirat, Medienberatung) wurde deutlich, dass das iPad nur mit entsprechendem Zubehör optimal genutzt werden kann. Es hat daher eine Beteili- gung der Schulen bzw. Lehrkräfte stattgefunden um den Bedarf (Logitech iPad Tastatur inkl. Hülle & Mousepad oder UAG-Hülle + Logitech Cryon Stift.) festzustellen. Es ist geplant, in einem Informationsschreiben noch vor den Winterferien die Schulen über die Ergeb- nisse und die schulscharfe Verteilung zu unterrichten. Durch die Beschaffung des Zubehörs wird die Förderhöchstgrenze pro Gerät, die bei 500 € liegt, überschritten und ist über einen kommunalen Eigenanteil, der mit 250.000 € kalkuliert wird, abzude- cken. - 4 - V/1024/2020 Zu 5: Zur Bestimmung der Stückzahl an iPads, die nun durch die citeq beschafft werden sollen, wurde a) die Anzahl an Lehrkräften der Grundschulen, der weiterführenden Schulen und von drei Berufskol- legs, die sich für diesen iOS-Gerätetypus entschieden haben und b) weitere 218 Geräte für die Schülerinnen und Schüler dieser drei Berufskollegs berücksichtigt. Zu 6: Drei Berufskollegs weichen vom Standard hinsichtlich des Gerätetyps ab. Es werden zeitnah offene Fragestellungen gekärt, um auch hier das Sofortausstattungsprogramm für die Schülerinnen und Schüler sowie deren Lehrkräfte umsetzen zu können. Zu 7: Zusatz-Verwaltungsvereinbarung „Administration“ zum „DigitalPakt Schule“ Mit einer neuen Verwaltungsvereinbarung stellt der Bund den Ländern zusätzliche 500 Millionen Euro zur Verfügung, um die Schulen bei der Administration der IT-Infrastruktur zu unterstützen, die durch den „DigitalPakt Schule“ gefördert wird. Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen nach dem Königstei- ner Schlüssel rund 105 Millionen Euro zur Verfügung. Die Fördermittel sollen die Schulträger dabei unterstützen, den Ausbau von professionellen Administ- rations- und Supportstrukturen zu finanzieren (Personal- und Sachkosten). Sie können außerdem die Qualifizierung und Weiterbildung von IT-Administratorinnen und -Administratoren in Höhe von bis zu 10.000 Euro pro Fachkraft bezahlen. Das Ministerium für Schule und Bildung erarbeitet zurzeit eine Förderrichtlinie. Zuwendungsempfänger sind die Träger von öffentlichen Schulen, von Ersatzschulen und von staatlich genehmigten Pflege- und Gesundheitsschulen. Die Länder verpflichten sich mit der Inanspruchnahme der Mittel zur Verstärkung der Fortbildung der Lehrkräfte im Bereich der digitalen Bildung. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/1024/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.11.2020
- Erstellt
- 30.11.2020 11:31