V/0581/2014/1
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:
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Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0581/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Dringlichkeitsentscheidung zur Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford- Kaserne wird gemäß § 60 GO NW genehmigt. Begründung: Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 02.09.2014 die Verwaltung beauftragt, die Begründung zur Genehmigung der Dringlich- keitsentscheidung zu ergänzen. Die Ergänzungen sind „fett“ dargestellt. Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen, die im Nachfolgenden detailliert ergänzt wird. Der Rat hat in seiner Sitzung vom 02.09.2014 der Nutzung von Räumlichkeiten des Schul- gebäudes auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne als Kindertageseinrichtung für sechs Gruppen zugestimmt. Die zu diesem Zeitpunkt vorliegende gleichnamige Vorlage V/0092/2014, später geändert im Rahmen einer Ergänzungsvorlage, ging ausschließlich von einer interimsweisen Nutzung des betroffenen Gebäudes aus. Aspekte und Konsequenzen einer langfristigen Nutzung des Gebäudes wurden in der Ursprungsvorlage nicht beleuchtet, traten aber mit der vorgenann- ten Ergänzungsvorlage und dem Verzicht auf den Aspekt einer interimsweisen Nutzung in den Fokus. Vorlagen-Nr.: V/0581/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Kistler Ruf: 492-2340 E-Mail: KistlerM@stadt-muenster.de Datum: 04.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0581/2014/1 Nach Beschluss der Ergänzungsvorlage hat die Verwaltung in Kontakt mit dem BIMA Mög- lichkeiten ausgelotet, sich mittel- bis langfristig die Verfügbarkeit des Schulgebäudes zu sichern. Das BIMA sah hierzu keine Möglichkeiten und bietet bis zur Klärung von Fragen des Eigentumsübergangs für den betroffenen Teilausschnitt des Geländes eine Mietlösung auf der Basis von zwei Jahren mit Verlängerung, gekoppelt an eine neunmonatige Kündi- gungsfrist an. Die Verwaltung geht aufgrund der notwendigen Verfahrensschritte von einem Mietzeitraum von mind. vier Jahren aus. Ein kurzfristiger Eigentumsübergang scheitert an noch ungeklärten Entwicklungskonzepten für das Areal und nicht zuletzt an zurzeit nicht möglichen konkreten Kaufverhandlungen und einem zeitaufwendigen Wertermittlungsverfahren für das betroffene Gebäude. Völlig unabhängig von diesen Aspekten ist die Frage zu klären: Eignet sich das in Rede stehende Gebäude für eine langfristige Unterbringung einer Kindertageseinrichtung. Dazu kann grundsätzlich gesagt werden, dass eine mittel- bzw. langfristige Unterbringung einer Kindertageseinrichtung nicht im Rahmen der Standards einer interimsweisen Nutzung realistisch möglich ist. Hierzu ist das Gebäude einer Grundsanierung zu unterziehen. Das vorhandene Gebäude ist jedoch nicht als Kita konzipiert und gebaut sondern als Schulge- bäude, welches keine idealen Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung einer Kita bereitstellt. Die vorhandene Bausubstanz entspricht baukonstruktiv und insbesondere wärmedämm- technisch nur einfachsten oder keinen Anforderungen. Daraus ergibt sich für eine langfris- tige auch energetisch optimierte Nutzung nicht nur eine umfassende Innensanierung son- dern auch eine grundlegende Sanierung aller Fassadenbauteile des Gebäudes. Die mit einer solchen Grundsanierung zusammenhängenden Kosten werden mit dem heutigen Kenntnis- stand so eingeschätzt, dass sie voraussichtlich ¾ der Neubaukosten einer 6-gruppigen Kita erreichen werden. Zu den Sanierungskosten ist ggf. der Kaufpreis für das Gebäude an die BIMA noch hinzuzu- rechnen. Gegenüber einer Neubaulösung, die konzeptionell und in ihrem Ausbau in Gänze auf die aktuellen Anforderungen einer Kita abgestimmt werden kann, müssten auch nach einer Sa- nierung des vorhandenen Gebäudes deutliche Einschränkungen und Nachteile in Kauf ge- nommen werden: - Funktionalitäten innerhalb der Kita sind nicht ideal abzubilden, - Raumzuschnitte und –höhen (u. a. Mehrzweckraum) sind vorgegeben - Belichtung und Belüftung nur im Bestand optimierbar - heute übliche, planerisch optimierte und kombinierte Nutzungen von Gruppenräumen und Flurnutzungen sind nur eingeschränkt möglich - keine anforderungsgerechten Außenanlagen - die Baukonstruktion bleibt im baukonstruktiven Kern alt und löst Instandhaltungsauf- wendungen früher als bei einem Neubau aus Der Neubau einer Kita sichert im Vergleich zur Sanierung des vorhandenen Gebäudes, der künftigen Einrichtung, ein ansprechendes, kindgerechtes und neusten pädagogischen Grundsätzen gerecht werdendes bauliches Umfeld und optimierte Betriebs- und Unterhal- tungskosten. Ferner ist aufgrund der Restriktion des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen, dass das förderfähige Raumprogramm für eine 6-gruppige Kita im vorliegenden Fall nicht unerheb- lich überschritten wird mit den daraus resultierenden dauerhaften förderrechtlichen Konse- - 3 - V/0581/2014/1 quenzen (Raumprogramm Kita an der Dreifaltigkeitsschule, 6-gruppig, 1.060 m² förderfähige Fläche, Ist-Anmietung: 1.820 ²). Unter dem derzeitigen Versorgungsdruck spielt nicht zuletzt die zeitnahe Bereitstellung des Kita-Platzangebotes in Gievenbeck und Umgebung eine entscheidende Rolle. Eine grundle- gende Sanierung des vorhandenen Gebäudes würde eine umfassende Planungsphase und eine deutliche verlängerte Ausführungszeit mit sich bringen, so dass sich eine Bereitstel- lung von Kita-Plätzen im Frühjahr des nächsten Jahres ausschließen würde. Neben dem zeitlichen Aspekt sind die gesamten Herrichtungskosten noch einmal zu be- leuchten. Aus den aktuellen Vorlagen für die interimsweise Unterbringungen von Kita- Plätzen in Pavillons ergibt sich ein Wert von ca. 60.000 pro Gruppe und Jahr. Umgerechnet auf den Standort Oxford Kaserne würden auf dieser Basis Kosten für eine Pavillon- Unterbringung von ca. 1.440.000 Euro entstehen. Tatsächlich liegen die Kosten auf Basis der derzeitigen Baukosten von 940.000 Euro für eine zeitlich auf vier Jahre befristete Nutzung bei ca. 39.000 Euro pro Gruppe und Jahr, zu- züglich der Mietkosten bei ca. 47.000 Euro pro Gruppe und Jahr. Im Ergebnis liegen die Kosten für eine befristete Nutzung im vorhandenen Gebäude deutlich unter den Kosten ei- ner Unterbringung in Pavillons. Für eine mittel- bzw. langfristige Nutzung ist eine grundlegende Sanierung des Schulge- bäudes unumgänglich, die anschl. Nutzung jedoch mit zahlreichen nachteiligen Konse- quenzen verbunden. Die Kosten für eine Sanierung werden so eingeschätzt, dass sie we- sentliche Teile einer Neubauerstellung ausmachen. Zeitlich kann die befristete Nutzung der Einrichtung – vergleichbar einer Pavillongestellung – im Frühjahr nächsten Jahres aufge- nommen werden. Kostenmäßig liegt sie deutlich unter Pavillonkosten. Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekte erscheint im Sinne der künftigen Kita-Einrichtung und des Betreibers des künftigen Gebäudes die befristete Nutzung des Schulgebäudes und die parallele Planung eines neuen Kita- Gebäudes der geeignetste Weg zu sein um langfristig und zukunftsorientiert die Kita- Versorgung im Wohnbereich sicherzustellen. Weitere Informationen sind der Dringlich- keitsentscheidung D/0052/2014 zu entnehmen. Die von dem DRK eingebrachten Sorgen und Bedenken bezüglich der Ausbau- und Sicher- heitsstandards wurden mit dem DRK thematisiert. Das Amt für Jugendliche, Kinder und Familien sowie das Amt für Immobilienmanagement haben sich bezüglich der ausgewählten Standards abgestimmt und sichern im benannten Kostenrahmen die Erstellung einer be- triebsbereiten Kita für einen befristeten Zeitraum funktional und verkehrssicher zu. I.V. gez. Reinkemeier Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0581/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 04.09.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37