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V/0581/2014/1

Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung:

Vorlagen 04.09.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 17.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

8024 Zeichen

V/0581/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung: 
Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-Kaserne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Dringlichkeitsentscheidung zur Kindertageseinrichtung auf dem Areal der ehemaligen Oxford-
Kaserne wird gemäß § 60 GO NW genehmigt.  
 
 
 
Begründung: 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen hat in seiner Sitzung am 
02.09.2014 die Verwaltung beauftragt, die Begründung zur Genehmigung der Dringlich-
keitsentscheidung zu ergänzen. Die Ergänzungen sind „fett“ dargestellt. 
 
Die Begründung ist der als Anlage beigefügten Dringlichkeitsentscheidung zu entnehmen, die im 
Nachfolgenden detailliert ergänzt wird. 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 02.09.2014 der Nutzung von Räumlichkeiten des Schul-
gebäudes auf dem Areal der ehem. Oxford-Kaserne als Kindertageseinrichtung für sechs 
Gruppen zugestimmt.  
 
Die zu diesem Zeitpunkt vorliegende gleichnamige Vorlage V/0092/2014, später geändert im 
Rahmen einer Ergänzungsvorlage, ging ausschließlich von einer interimsweisen Nutzung 
des betroffenen Gebäudes aus. Aspekte und Konsequenzen einer langfristigen Nutzung des 
Gebäudes wurden in der Ursprungsvorlage nicht beleuchtet, traten aber mit der vorgenann-
ten Ergänzungsvorlage und dem Verzicht auf den Aspekt einer interimsweisen Nutzung in 
den Fokus. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0581/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Kistler 
Ruf: 
492-2340 
E-Mail: 
KistlerM@stadt-muenster.de  
Datum: 
04.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0581/2014/1 
Nach Beschluss der Ergänzungsvorlage hat die Verwaltung in Kontakt mit dem BIMA Mög-
lichkeiten ausgelotet, sich mittel- bis langfristig die Verfügbarkeit des Schulgebäudes zu 
sichern. Das BIMA sah hierzu keine Möglichkeiten und bietet bis zur Klärung von Fragen 
des Eigentumsübergangs für den betroffenen Teilausschnitt des Geländes eine Mietlösung 
auf der Basis von zwei Jahren mit Verlängerung, gekoppelt an eine neunmonatige Kündi-
gungsfrist an. Die Verwaltung geht aufgrund der notwendigen Verfahrensschritte von einem 
Mietzeitraum von mind. vier Jahren aus.  
 
Ein kurzfristiger Eigentumsübergang scheitert an noch ungeklärten Entwicklungskonzepten 
für das Areal und nicht zuletzt an zurzeit nicht möglichen konkreten Kaufverhandlungen 
und einem zeitaufwendigen Wertermittlungsverfahren für das betroffene Gebäude.  
 
Völlig unabhängig von diesen Aspekten ist die Frage zu klären: Eignet sich das in Rede 
stehende Gebäude für eine langfristige Unterbringung einer Kindertageseinrichtung.  
 
Dazu kann grundsätzlich gesagt werden, dass eine mittel- bzw. langfristige Unterbringung 
einer Kindertageseinrichtung nicht im Rahmen der Standards einer interimsweisen Nutzung 
realistisch möglich ist. Hierzu ist das Gebäude einer Grundsanierung zu unterziehen. Das 
vorhandene Gebäude ist jedoch nicht als Kita konzipiert und gebaut sondern als Schulge-
bäude, welches keine idealen Voraussetzungen für eine dauerhafte Unterbringung einer 
Kita bereitstellt.  
 
Die vorhandene Bausubstanz entspricht baukonstruktiv und insbesondere wärmedämm-
technisch nur einfachsten oder keinen Anforderungen. Daraus ergibt sich für eine langfris-
tige auch energetisch optimierte Nutzung nicht nur eine umfassende Innensanierung son-
dern auch eine grundlegende Sanierung aller Fassadenbauteile des Gebäudes. Die mit einer 
solchen Grundsanierung zusammenhängenden Kosten werden mit dem heutigen Kenntnis-
stand so eingeschätzt, dass sie voraussichtlich ¾ der Neubaukosten einer 6-gruppigen Kita 
erreichen werden.  
 
Zu den Sanierungskosten ist ggf. der Kaufpreis für das Gebäude an die BIMA noch hinzuzu-
rechnen.  
 
Gegenüber einer Neubaulösung, die konzeptionell und in ihrem Ausbau in Gänze auf die 
aktuellen Anforderungen einer Kita abgestimmt werden kann, müssten auch nach einer Sa-
nierung des vorhandenen Gebäudes deutliche Einschränkungen und Nachteile in Kauf ge-
nommen werden: 
 
- Funktionalitäten innerhalb der Kita sind nicht ideal abzubilden, 
- Raumzuschnitte und –höhen (u. a. Mehrzweckraum) sind vorgegeben 
- Belichtung und Belüftung nur im Bestand optimierbar 
- heute übliche, planerisch optimierte und kombinierte Nutzungen von Gruppenräumen 
und Flurnutzungen sind nur eingeschränkt möglich 
- keine anforderungsgerechten Außenanlagen 
- die Baukonstruktion bleibt im baukonstruktiven Kern alt und löst Instandhaltungsauf-
wendungen früher als bei einem Neubau aus 
 
Der Neubau einer Kita sichert im Vergleich zur Sanierung des vorhandenen Gebäudes, der 
künftigen Einrichtung, ein ansprechendes, kindgerechtes und neusten pädagogischen 
Grundsätzen gerecht werdendes bauliches Umfeld und optimierte Betriebs- und Unterhal-
tungskosten.  
 
Ferner ist aufgrund der Restriktion des Bestandsgebäudes zu berücksichtigen, dass das 
förderfähige Raumprogramm für eine 6-gruppige Kita im vorliegenden Fall nicht unerheb-
lich überschritten wird mit den daraus resultierenden dauerhaften förderrechtlichen Konse-

- 3 - 
V/0581/2014/1 
quenzen (Raumprogramm Kita an der Dreifaltigkeitsschule, 6-gruppig, 1.060 m² förderfähige 
Fläche, Ist-Anmietung: 1.820 ²). 
 
Unter dem derzeitigen Versorgungsdruck spielt nicht zuletzt die zeitnahe Bereitstellung des 
Kita-Platzangebotes in Gievenbeck und Umgebung eine entscheidende Rolle. Eine grundle-
gende Sanierung des vorhandenen Gebäudes würde eine umfassende Planungsphase und 
eine deutliche verlängerte Ausführungszeit mit sich bringen, so dass sich eine Bereitstel-
lung von Kita-Plätzen im Frühjahr des nächsten Jahres ausschließen würde.  
 
Neben dem zeitlichen Aspekt sind die gesamten Herrichtungskosten noch einmal zu be-
leuchten. Aus den aktuellen Vorlagen für die interimsweise Unterbringungen von Kita-
Plätzen in Pavillons ergibt sich ein Wert von ca. 60.000 pro Gruppe und Jahr. Umgerechnet 
auf den Standort Oxford Kaserne würden auf dieser Basis Kosten für eine Pavillon-
Unterbringung von ca. 1.440.000 Euro entstehen.  
 
Tatsächlich liegen die Kosten auf Basis der derzeitigen Baukosten von 940.000 Euro für 
eine zeitlich auf vier Jahre befristete Nutzung bei ca. 39.000 Euro pro Gruppe und Jahr, zu-
züglich der Mietkosten bei ca. 47.000 Euro pro Gruppe und Jahr. Im Ergebnis liegen die 
Kosten für eine befristete Nutzung im vorhandenen Gebäude deutlich unter den Kosten ei-
ner Unterbringung in Pavillons.  
 
Für eine mittel- bzw. langfristige Nutzung ist eine grundlegende Sanierung des Schulge-
bäudes unumgänglich, die anschl. Nutzung jedoch mit zahlreichen nachteiligen Konse-
quenzen verbunden. Die Kosten für eine Sanierung werden so eingeschätzt, dass sie we-
sentliche Teile einer Neubauerstellung ausmachen. Zeitlich kann die befristete Nutzung der 
Einrichtung – vergleichbar einer Pavillongestellung – im Frühjahr nächsten Jahres aufge-
nommen werden. Kostenmäßig liegt sie deutlich unter Pavillonkosten.  
 
Vor dem Hintergrund dieser zeitlichen, inhaltlichen und wirtschaftlichen Aspekte erscheint 
im Sinne der künftigen Kita-Einrichtung und des Betreibers des künftigen Gebäudes die 
befristete Nutzung des Schulgebäudes und die parallele Planung eines neuen Kita-
Gebäudes der geeignetste Weg zu sein um langfristig und zukunftsorientiert die Kita-
Versorgung im Wohnbereich sicherzustellen. Weitere Informationen sind der Dringlich-
keitsentscheidung D/0052/2014 zu entnehmen.  
 
Die von dem DRK eingebrachten Sorgen und Bedenken bezüglich der Ausbau- und Sicher-
heitsstandards wurden mit dem DRK thematisiert. Das Amt für Jugendliche, Kinder und 
Familien sowie das Amt für Immobilienmanagement haben sich bezüglich der ausgewählten 
Standards abgestimmt und sichern im benannten Kostenrahmen die Erstellung einer be-
triebsbereiten Kita für einen befristeten Zeitraum funktional und verkehrssicher zu. 
 
 
 
I.V.  
 
gez. 
 
Reinkemeier  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 12.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 17.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0581/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
04.09.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37