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V/0227/2006

1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See

Vorlage 28.03.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2006, TOP 20.2.1

Beschlussvorlage

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Anlage 2 - Plan

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Beschlussvorlage

3508 Zeichen

V/0227/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See 
1. Beschluss zur Änderung 
2. Satzungsbeschluss 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Bebauungsplan Nr. 233: Hiltrup – Tageserholungsanlage Hiltruper See ist gemäß §§ 2 (1) 
und 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich der privaten Grünfläche –Sportplatz- dahingehend zu 
ändern, dass die überbaubare Grundstücksfläche für die vorhandene Tennishalle geringfügig 
ausgeweitet und die Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung gestrichen werden. 
 
2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup – Tageserholungsanlage Hiltruper See 
wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 
und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung 
des Bebauungsplanes Nr. 233 wird ebenfalls beschlossen. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine 
Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
 
Der Tennisclub Hiltrup e. V. beabsichtigt, an die Ostseite der vorhandenen Tennishalle (Zum 
Hiltruper See 177) ein ca. 250 qm großes Nebengebäude anzubauen, das Umkleideräume sowie 
einen Clubraum aufnehmen soll. Ferner soll eine Doppelgarage planungsrechtlich abgesichert 
werden. 
 
Der geplante Anbau ist dringend erforderlich, um den Sportbetrieb entsprechend den heutigen 
sanitären Anforderungen reibungslos fortführen zu können. Der geplante Anbau liegt vollständig 
Vorlagen-Nr.: 
V/0227/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130/ 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0227/2006 
außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der festge-
setzten Baugrenzen bestehen nicht.  
 
Um diese Absicht planungsrechtlich zu ermöglichen, soll die überbaubare Grundstücksfläche für 
die Tennishalle geringfügig ausgeweitet und auf die Festsetzungen zur Dachform und – neigung 
verzichtet werden. (Beschlussvorschlag 1)  
 
Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht verändert. 
 
Durch diese Änderung werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzüge 
der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplanes 
Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die zusätzliche Inan-
spruchnahme von Grund und Boden nicht zu erwarten. 
 
Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß 
§ 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gele-
genheit zur Stellungnahme gegeben. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht.  
 
Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit 
dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst 
werden. (Beschlussvorschlag 2) 
 
Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen ersichtlich. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
1. Begründung 
2. Planausschnitte

Anlage 2 - Plan

226 Zeichen

B- Plan Nr. 233 Hiltrup- Tageserholungsanlage Hiltruper See Bun GO bictonyicktung

= Stadtplanung

(bisherige Darstellung) Verehahnung

1. Änderung B- Plan Nr. 233 Hiltrup- Tageserholungsanlage Hiltruper See
(neue Darstellung)

Beratungsverlauf (4)

27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 5.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Hauptausschuss
TOP 17.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Rat
TOP 20.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Bebauungsplan Nr. 233, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
  • Zum Hiltruper See 177

Bebauungsplan Nr. 233, 1. Änderung

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See

Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0227/2006
Typ
Vorlage
Datum
28.03.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37