V/0227/2006
1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See
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Beschlussvorlage
3508 Zeichen
V/0227/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See 1. Beschluss zur Änderung 2. Satzungsbeschluss Beratungsfolge 27.04.2006 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der Bebauungsplan Nr. 233: Hiltrup – Tageserholungsanlage Hiltruper See ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) Baugesetzbuch im Bereich der privaten Grünfläche –Sportplatz- dahingehend zu ändern, dass die überbaubare Grundstücksfläche für die vorhandene Tennishalle geringfügig ausgeweitet und die Festsetzungen zur Dachform und Dachneigung gestrichen werden. 2. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233: Hiltrup – Tageserholungsanlage Hiltruper See wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13 Baugesetzbuch und den §§ 7 und 41 Gemeindeordnung NW als Satzung beschlossen. Die Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 233 wird ebenfalls beschlossen. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch die Bebauungsplanänderung keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Tennisclub Hiltrup e. V. beabsichtigt, an die Ostseite der vorhandenen Tennishalle (Zum Hiltruper See 177) ein ca. 250 qm großes Nebengebäude anzubauen, das Umkleideräume sowie einen Clubraum aufnehmen soll. Ferner soll eine Doppelgarage planungsrechtlich abgesichert werden. Der geplante Anbau ist dringend erforderlich, um den Sportbetrieb entsprechend den heutigen sanitären Anforderungen reibungslos fortführen zu können. Der geplante Anbau liegt vollständig Vorlagen-Nr.: V/0227/2006 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130/ 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 03.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0227/2006 außerhalb der überbaubaren Grundstücksfläche. Erweiterungsmöglichkeiten innerhalb der festge- setzten Baugrenzen bestehen nicht. Um diese Absicht planungsrechtlich zu ermöglichen, soll die überbaubare Grundstücksfläche für die Tennishalle geringfügig ausgeweitet und auf die Festsetzungen zur Dachform und – neigung verzichtet werden. (Beschlussvorschlag 1) Die übrigen Festsetzungen des Bebauungsplanes werden nicht verändert. Durch diese Änderung werden die generellen, städtebaulichen Zielsetzungen und die Grundzüge der Planung nicht in Frage gestellt. Insoweit wird den Planungszielen des Bebauungsplanes Rechnung getragen. Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen sind durch die zusätzliche Inan- spruchnahme von Grund und Boden nicht zu erwarten. Da die Voraussetzungen zur Änderung des Bebauungsplanes im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 Baugesetzbuch gegeben sind, wurde den Behörden und Trägern öffentlicher Belange Gele- genheit zur Stellungnahme gegeben. Von dieser Möglichkeit wurde kein Gebrauch gemacht. Da die Voraussetzungen zur vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes erfüllt sind, kann mit dem Änderungsbeschluss zugleich der Satzungsbeschluss zur Bebauungsplanänderung gefasst werden. (Beschlussvorschlag 2) Nähere Einzelheiten zur Bebauungsplanänderung sind aus den Anlagen ersichtlich. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: 1. Begründung 2. Planausschnitte
Anlage 2 - Plan
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B- Plan Nr. 233 Hiltrup- Tageserholungsanlage Hiltruper See Bun GO bictonyicktung = Stadtplanung (bisherige Darstellung) Verehahnung 1. Änderung B- Plan Nr. 233 Hiltrup- Tageserholungsanlage Hiltruper See (neue Darstellung)
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Bebauungsplan Nr. 233, 1. Änderung (Umring des Ursprungsplans) amtlich
- Zum Hiltruper See 177
Bebauungsplan Nr. 233, 1. Änderung
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Tageserholungsanlage Hiltruper See
Umring des Ursprungsplans; die Änderung betrifft womöglich nur einen Teil davon.
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0227/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 28.03.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37