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V/0430/2024/1

Mobile Luftfilter in Schulen / Bedarfsfeststellung zur Rücknahme

Vorlagen 20.08.2024

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 11.09.2024, TOP 32

Anlage A

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Ergänzungsvorlage Beschluss

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Anlage A

1006 Zeichen

Anlage A zur V/0430/2024/1 
Kurzüberblick 
 
Mit dem Beschluss wird über die weitere Verwendung der zum Infektionsschutz an Schulen be-
schafften mobilen Luftfilter während der COVID-19-Pandemie entschieden. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
keine 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301  Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
X überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Die vormalige Beschaffung beruht auf Ratsbeschlüssen und Förderrichtlinien des Landes. 
Die finanziellen Auswirkungen werden durch ein Ausschreibungsverfahren beeinflusst. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Ergänzungsvorlage Beschluss

3531 Zeichen

V/0430/2024/1 
V/0430/2024/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Mobile Luftfilter in Schulen / Bedarfsfeststellung zur Rücknahme 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   11.09.2024 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die im Rahmen der COVID-19-Pandemie beschafften mobilen Luftfilter werden aus den Schulge-
bäuden abgezogen. 
 
2. Das Interesse Dritter zur Abnahme von mobilen Luftfiltern zum Zweck der Weiternutzung 
wird vorrangig zur fachgerechten Entsorgung berücksichtigt.  
Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Kriterien für die Vergabe aufzustellen und 
die Umsetzung zu organisieren. 
 
3. Der Bedarf zur fachgerechten Entsorgung der mit kommunalen Mitteln beschafften mobilen Luftfil-
ter wird festgestellt und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren 
durchzuführen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen beschaff-
ten mobilen Luftfilter auf geeigneten Flächen bis zum Auslaufen der Förderbindung einzulagern. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
21.08.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Wimmer 
Telefon: 492-4050 
WimmerWo@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0430/2024/1 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilergebnisplan 
 
 
Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Zeile 13 Aufwendungen für Sach -  
und Dienstleistungen 
2024 
 
 35.000 
  
 
Summe    2024  35.000 
  
 
 
 
 
Begründung: 
 
Die auch mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie von der Verwaltung vorgenommene Prüfung mög-
licher Interessen Dritter an den mobilen Luftfiltern hat in der lokalen Betrachtung keine Ergebnisse 
erbracht. Grundsätzlich ist eine fortgeführte Nutzung der mobilen Luftfilter durch Drit te einer Entsor-
gung in jedem Fall vorzuziehen.  
 
Nach der Veröffentlichung der Vorlage V/0430/2024 und der bundesweiten Medienberichte dazu ist 
eine Neubewertung des lokal / regional konzentrierten Prüfergebnisses der Verwaltung zum Interesse 
Dritter erforderlich. 
 
Die Verwaltung haben seitdem viele Mailzuschriften Dritter erreicht, die ihr Interesse an einer Geräte-
übernahme in unterschiedlicher Größenordnung und zu unterschiedlichen Zwecken bekundet haben. 
Soweit sich aus den Mailzuschriften eine postalische Adresse erkennen lässt, stammen lediglich zwei 
Interessenten aus Münster.  
 
Die Interessensbekundungen haben teilweise einen öffentlichen, teilweise einen gewerblichen, zu 
größten Teilen aber wohl einen privaten Hintergrund. 
 
Da nach aktuellem Kenntnisstand die Zahl der Interessenbekundungen in ihrer Gesamtheit die Zahl 
der zur Verfügung stehenden Luftfilter übersteigt - allein fünf Interessenten haben die Abnahme aller 
Geräte avisiert - muss die Weitergabe nach zu bestimmenden Kriterien erfolgen, die im Detail durch 
die Verwaltung festgelegt werden sollen. 
 
Grundsätzliche Berücksichtigung finden sollen der Hintergrund der Interessenten, die erkennbare 
Absicht der fortgeführten Nutzung, der mit der Vergabe verbundene Verwaltungsaufwand sowie für 
den Fall einer gewerblichen Nutzung die Bereitschaft zur finanziellen Kompensation. 
Grundsätzlich erfolgt die Weitergabe bei allen Geräten im Wege der Selbstabholung. 
Mit der Weitergabe wird ein Haftungs- und Gewährleistungsausschluss verbunden. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
 
Anlage A

- 3 - 
V/0430/2024/1

Beratungsverlauf (3)

27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 15.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2024 Hauptausschuss
TOP 22 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
11.09.2024 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0430/2024/1
Typ
Vorlagen
Datum
20.08.2024
Erstellt
20.08.2024 11:42