V/0430/2024/1
Mobile Luftfilter in Schulen / Bedarfsfeststellung zur Rücknahme
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Anlage A
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Anlage A zur V/0430/2024/1 Kurzüberblick Mit dem Beschluss wird über die weitere Verwendung der zum Infektionsschutz an Schulen be- schafften mobilen Luftfilter während der COVID-19-Pandemie entschieden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung keine Finanzierung Produktgruppe: 0301 Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2024 enthalten? X Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja X Nein Bereits veranschlagt? X Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig X überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die vormalige Beschaffung beruht auf Ratsbeschlüssen und Förderrichtlinien des Landes. Die finanziellen Auswirkungen werden durch ein Ausschreibungsverfahren beeinflusst. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Ergänzungsvorlage Beschluss
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V/0430/2024/1 V/0430/2024/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Mobile Luftfilter in Schulen / Bedarfsfeststellung zur Rücknahme Beratungsfolge 27.08.2024 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 11.09.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.09.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die im Rahmen der COVID-19-Pandemie beschafften mobilen Luftfilter werden aus den Schulge- bäuden abgezogen. 2. Das Interesse Dritter zur Abnahme von mobilen Luftfiltern zum Zweck der Weiternutzung wird vorrangig zur fachgerechten Entsorgung berücksichtigt. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Kriterien für die Vergabe aufzustellen und die Umsetzung zu organisieren. 3. Der Bedarf zur fachgerechten Entsorgung der mit kommunalen Mitteln beschafften mobilen Luftfil- ter wird festgestellt und die Verwaltung beauftragt, ein entsprechendes Ausschreibungsverfahren durchzuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, die mit Fördermitteln des Landes Nordrhein-Westfalen beschaff- ten mobilen Luftfilter auf geeigneten Flächen bis zum Auslaufen der Förderbindung einzulagern. Amt für Schule und Weiterbildung 21.08.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wimmer Telefon: 492-4050 WimmerWo@stadt- muenster.de - 2 - V/0430/2024/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2024 35.000 Summe 2024 35.000 Begründung: Die auch mit Blick auf die Nachhaltigkeitsstrategie von der Verwaltung vorgenommene Prüfung mög- licher Interessen Dritter an den mobilen Luftfiltern hat in der lokalen Betrachtung keine Ergebnisse erbracht. Grundsätzlich ist eine fortgeführte Nutzung der mobilen Luftfilter durch Drit te einer Entsor- gung in jedem Fall vorzuziehen. Nach der Veröffentlichung der Vorlage V/0430/2024 und der bundesweiten Medienberichte dazu ist eine Neubewertung des lokal / regional konzentrierten Prüfergebnisses der Verwaltung zum Interesse Dritter erforderlich. Die Verwaltung haben seitdem viele Mailzuschriften Dritter erreicht, die ihr Interesse an einer Geräte- übernahme in unterschiedlicher Größenordnung und zu unterschiedlichen Zwecken bekundet haben. Soweit sich aus den Mailzuschriften eine postalische Adresse erkennen lässt, stammen lediglich zwei Interessenten aus Münster. Die Interessensbekundungen haben teilweise einen öffentlichen, teilweise einen gewerblichen, zu größten Teilen aber wohl einen privaten Hintergrund. Da nach aktuellem Kenntnisstand die Zahl der Interessenbekundungen in ihrer Gesamtheit die Zahl der zur Verfügung stehenden Luftfilter übersteigt - allein fünf Interessenten haben die Abnahme aller Geräte avisiert - muss die Weitergabe nach zu bestimmenden Kriterien erfolgen, die im Detail durch die Verwaltung festgelegt werden sollen. Grundsätzliche Berücksichtigung finden sollen der Hintergrund der Interessenten, die erkennbare Absicht der fortgeführten Nutzung, der mit der Vergabe verbundene Verwaltungsaufwand sowie für den Fall einer gewerblichen Nutzung die Bereitschaft zur finanziellen Kompensation. Grundsätzlich erfolgt die Weitergabe bei allen Geräten im Wege der Selbstabholung. Mit der Weitergabe wird ein Haftungs- und Gewährleistungsausschluss verbunden. I. V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A - 3 - V/0430/2024/1
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0430/2024/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 20.08.2024
- Erstellt
- 20.08.2024 11:42