Mandari Insight

V/0487/2014/1

Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2012 (inkl. 2013) und Frauenförderplan 2014 - 2016

Vorlagen 02.10.2014

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.11.2014, TOP 10

Anlage Änderungsantrag der Ratsfraktionen

· application/pdf

Ansehen

Ergänzungsvorlage Beschluss

· application/pdf

Ansehen

Anlage Änderungsantrag der Ratsfraktionen

5163 Zeichen

1 
 
    Änderungsantrag zur Vorlage V/0487/2014 Programm für Chancengleichheit – Bericht zum Frauenförderplan 2010 -2012 (inkl. 2013) und Frauenförderplan 2014 – 2016 5  Der Ausschuss für Gleichstellung möge beschließen:  Beschlussvorschlag:  10 1. wie Vorlage 2. Der Frauenförderplan 2014 – 2016 (siehe Anlage Teil B) wird mit folgenden Änderungen beschlossen:  4. Personelle und organisatorische Maßnahmen zur Verbesserung der Gleichstellung und zur 15 Frauenförderung  4.2. Maßnahmenschwerpunkte für den Zeitraum 2014 – 2016   4.2.1. Organisationsentwicklung im Hinblick auf Sicherung und Beförderung der 20 Chancengleichheit und Frauenförderung … Die Stadt Münster beginnt bei Stellenbesetzungen ein Modellprojekt für ein anonymisiertes Bewerbungsverfahren. Dabei werden auch die höheren Entgeltgruppen mit einbezogen.  Die Ergebnisse anderer Modellversuche z.B. des Pilotprojektes der Antidiskriminierungsstelle 25 des Bundes werden berücksichtigt und standardisierte Bewerbungsformulare für Bewerberinnen und Bewerber genutzt. Es werden ebenfalls die Erfahrungen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe mit einbezogen, der das anonymisierte Bewerbungsverfahren aufwandsneutral einsetzt. Nach einem Jahr wird dem  Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-30 Government, dem Ausschuss für Gleichstellung sowie dem Integrationsrat über die Ergebnisse des anonymisierten Bewerbungsverfahrens berichtet. Dabei werden die Auswirkungen auf die unterschiedlichen Arten von benachteiligten Bewerberinnen und Bewerbern (Ältere, Frauen, Migrantinnen und Migranten) dargestellt.  35 Die Stadt Münster bildet in vielen unterschiedlichen Berufen aus. Bei Ausschreibungen für freie Ausbildungsstellen wird jeweils ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Ausbildung auch in Teilzeit erfolgen kann. Eine Teilzeitausbildung ist vor allem für junge Eltern, die aufgrund einer frühen Schwangerschaft keine Ausbildung begonnen haben, eine Möglichkeit, einen qualifizierten 40

2 
beruflichen Einstieg zu finden. Zugleich sind die Anforderungen an die Vereinbarkeit und die Bewältigung des neuen Tagesablaufs und des Lernstoffs eine große Herausforderung. Um erfolgreiche TZ-Ausbildungen zu ermöglichen, werden geeignete Formen der begleitenden Unterstützung entwickelt (z.B. internes Mentoring, sozialpäd. Begleitung).  5 4.2.2  Fachkräftebedarf sichern  4.2.2.1 Führungsnachwuchsförderung …. zweiter Absatz 10 … Eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter wird dabei angestrebt.  An diesem Programm sollen Frauen bevorzugt teilnehmen, damit auf Dauer eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter an Führungspositionen sichergestellt werden kann.  … 15  In der Verwaltung gibt es Stellen und Funktionen, von denen vielfach ein nahtloser Übergang in Führungspositionen möglich ist. Bei diesen „ Sprungbrettfunktionen“  wird - unter Beachtung der Bestenauslese – besonders darauf geachtet, den Frauenanteil zu erhöhen.  20 Im Bereich der Führungsfunktionen informiert das Personalamt mindestens ein Jahr vor dem altersbedingten Eintritt einer Vakanz die Gleichstellungsbeauftragte. Ziel ist, dass Bewerbungen von Frauen dann durch gezielte Ansprache forciert werden können.  4.2.2.2. Rückkehrkonzept 25 … zweiter Absatz In der Laufzeit dieses Frauenförderplans sollen deshalb eine Evaluation und eine Weiterentwicklung des Rückkehrkonzepts erfolgen. Dabei wird ein Konzept mit entwickelt, das Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern nach einiger Zeit der Teilzeitarbeit die 30 erleichterte Rückkehr in die Vollzeitbeschäftigung ermöglicht. Die Anwendung des Konzeptes ist Führungsaufgabe […].  Die Verwaltung prüft die weitere Belegung von Plätzen in Kitas oder Großtagespflegestellen zur Sicherung des Bedarfes für Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Münster.  35  4.2.2.6 Frauen in der Feuerwehr . . .  Dem Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government sowie dem Ausschuss für Gleichstellung wird jährlich berichtet, welche Ergebnisse die Maßnahmen 40 zur Förderung des Zugangs für Frauen in die Feuerwehr Münster gezeigt haben. Damit wird sichergestellt, dass bei den Maßnahmen bei Bedarf gezielt nachgesteuert oder Veränderungen vorgenommen werden können.   45

3 
4.2.2.8. Gender Budgeting  Zur Erhöhung der Transparenz wird im Haushalt der Stadt zu jedem Amt (alternativ zu jedem Dezernat) eine Analyse der Beschäftigtenstruktur ausgewiesen. Dabei werden die absoluten und relativen Anteile von weiblichen und männlichen Mitarbeitern dargestellt. Weiterhin 5 wird  das durchschnittliche Monatseinkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen.  4.2.2. 9. Städtische Gesellschaften  10 Die von der Stadt und dem Rat in die städtischen Gesellschaften entsandten Aufsichts- und Verwaltungsratsmitglieder werden beauftragt darauf hinzuwirken, dass  in den Gesellschaften Frauenförderpläne entsprechend den Vorgaben des § 6 Landesgleichstellungsgesetz und der Europäischen Charta zur Gleichstellung von Männern und Frauen auf lokaler Ebene aufgestellt werden. 15   gez.  Schulze-Wintzer & Fraktion 20 Halberstadt & Fraktion Naegels & Fraktion

Ergänzungsvorlage Beschluss

8347 Zeichen

V/0487/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Personal- und Organisationsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Programm für Chancengleichheit - Bericht zum Frauenförderplan 2010 - 2012 (inkl. 2013) und 
Frauenförderplan 2014 - 2016 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung  
                     und E-Government Vorberatung 
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
05.11.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Bericht zum Frauenförderplan 2010 -2012 (inkl. 2013), (s. Anlage der Hauptvorlage 
Teil A), wird zur Kenntnis genommen. 
 
2. Der Frauenförderplan 2014 - 2016 (siehe Anlage der Hauptvorlage Teil B) wird unter Be-
rücksichtigung des gemeinsamen Änderungsantrags der Ratsfraktionen von SPD, 
CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL vom 23.09.2014 (siehe Anlage 1) mit folgenden 
Ergänzungen bzw. Änderungen beschlossen: 
 
2.1 Die Verwaltung wird dem Ausschuss für Gleichstellung und dem Ausschuss für Per-
sonal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government spätestens bis zum En-
de des ersten Quartal 2015 über Erfahrungen aus dem Modellprojekt „Anonymisie r-
tes Bewerbungsverfahren“ der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, aus Model l-
projekten anderer Städte und des LWL berichten. Auf dieser Grundlage wird die Ve r-
waltung einen Vorschlag zur möglichen Einführung eines anonymisierten Bewe r-
bungsverfahrens erarbeiten und aufzeigen, welche technischen und personellen A n-
forderungen hierfür erforderlich sind.  
 
2.2 Die Stadt Münster wird eine Ausbildung in Teilzeit in den Bereichen aktiv anbieten, in 
denen grundsätzlich die Möglichkeit einer Teilzeitausbildung besteh t. Zudem erfolgt 
auf Wunsch oder bei Bedarf ein Mentoring oder eine (sozialpädagogische) Begle i-
tung der/des Auszubildenden in Teilzeit durch die Ausbildungsleitung, die betriebl i-
che Sozialberatung und/oder die Fachstelle Personalentwicklung.   
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0487/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Köckemann 
Ruf: 
492 11 88 
E-Mail: 
Köckemann@stadt-muenster.de  
Datum: 
09.10.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0487/2014/1 
Bei der Ausschreibung von Ausbildungsstellen in der Presse und im Internet bzw. In-
tranet wird mit folgendem Text auf die Möglichkeiten einer Ausbildung in Teilzeit 
hingewiesen: 
 
„Fragen zu Ausbildungsinhalten oder auch zu Ausbildungsmöglichkeiten in Teilzeit 
beantwortet Ihnen gerne Ulrike Moellenhoff, Tel. 0251/492 -1103, E -Mail: Ausbil-
dung@stadt-muenster.de“ 
 
 
2.3  …Eine ausgewogene Beteiligung der Geschlechter wird dabei angestrebt.  Die Verwaltung 
wirkt durch eine g ezielte Ansprache darauf hin, dass sich insbesondere Frauen für 
das Qualifizierungsprogramm „In Zukunft führen“ bewerben. 
 
 
2.4  Zur Erhöhung der Transparenz wird im nächsten Frauenförderplan (2017 ff.) zu j e-
dem Amt (alternativ zu jedem Dezernat) eine Anal yse der Beschäftigtenstruktur au s-
gewiesen. Dabei werden die absoluten und relativen Anteile von weiblichen und 
männlichen Mitarbeitern dargestellt. Weiterhin wird das durchschnittliche Monat s-
einkommen getrennt nach weiblichen und männlichen Beschäftigten u nter Berück-
sichtigung der Vollzeitäquivalente ausgewiesen. Bei der Darstellung der Durc h-
schnittsgehälter ist eine Aggregationsebene zu finden, die den datenschutzrechtl i-
chen Bestimmungen genügt.  
 
 
2.5 Die Änderungsvorschläge aus dem gemeinsamen Änderungsantrags der Ratsfrakt i-
onen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen /GAL vom 23.09.2014 mit den Ziffern 
4.2.2.1 Führungsnachwuchsförderung, zweiter und dritter Absatz, 4.2.2.2 Rückkeh r-
konzept, 4.2.2.6 Frauen in der Feuerwehr und 4.2.2.9 städtische Gesellschaft en wer-
den in den Frauenförderplan 2014 – 2016 übernommen.  
 
  
Begründung: 
 
 
zu 2.1 Es gibt derzeit Entwicklungen und Berichte anderer Arbeitgeber/innen, insbesondere aus 
dem  kommunalen Bereich, die einen Hinweis darauf geben, dass anonymisierte Bewe r-
bungsverfahren sich nicht immer vorteilhaft auf die Bewerbungssituation von Frauen, Me n-
schen mit Schwerbehinderung und Bewerber/innen mit Migrationshintergrund auswirken.  
 
Die Verwaltung wird deshalb zunächst die Erfahrungen aus anderen Modellprojekten r e-
cherchieren. Eine aktuelle Anfrage zu den bisherigen Erfahrungen mit anonymisierten B e-
werbungsverfahren beim LWL hat ergeben, dass die entsprechenden politischen Aufträge 
wegen fehlender technischer Voraussetzungen bisher nicht umgesetzt und somit noch kein 
anonymisiertes Verfahren durchgeführt werden konnte. Aufgrund der Ergebnisse der vo r-
genannten Recherche werden Rahmenbedingungen und erfolgversprechende Verfahren s-
weisen für ein Modellprojekt in der Stadtverwaltung Münster definiert und die erforderlichen 
Ressourcen für die Konzeption und Durchführung abgeschätzt werden. Auf dieser Grun d-
lage wird die Verwaltung zeitnah berichten und einen Vorschlag für den Umgang mit an o-
nymisierten Bewerbungsverfahren vorlegen.    
  
zu 2.2 Eine Ausbildung in Teilzeit ist in vi elen Ausbildungsberufen, die von der Stadtverwaltung 
Münster angeboten werden, möglich. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Beruf s-
schulunterricht in Münster stattfindet. Einige der zuständigen Berufsschulen sind jedoch 
nicht in Münster ansässig, was g gf. zu langen Fahrtzeiten führt. Teilweise erfolgt in den 
auswärtigen Berufsschulen der Unterricht in Blockform mit Internatsunterbringung, z. B. bei 
den Ausbildungen zur Fachkraft für Kreislauf - und Abfallwirtschaft oder zur Fachkraft für

- 3 - 
V/0487/2014/1 
Abwassertechnik etc. In diesen Fällen ist eine Teilzeitausbildung nicht umzusetzen. Derzeit 
wird das Angebot, eine Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren, nur selten in Anspruch g e-
nommen. 
 
Über die Änderung des Ausschreibungstextes für Ausbildungsstellen hinaus, bietet das  
Personal- und Organisationsamt schon seit langem Auszubildenden mit Kind/Kindern, 
wenn möglich, eine Ausbildung in Teilzeit aktiv an.  
 
Die aktive Bewerbung von Angeboten , wie der Ausbildung in Teilzeit, wird auch durch die 
gesamtgesellschaftlichen Entwic klungen, insbesondere den demografischen Wandel und 
die damit einhergehenden Veränderungen am Arbeitsmarkt für die Stadtverwaltung Mün s-
ter als Arbeitgeberin an Bedeutung gewinnen und somit befördert.  
 
zu 2.3 Für die Teilnahme an dem Qualifizierungsprogram m „In Zukunft führen“  gibt es ein Au s-
wahlverfahren. Frauen werden im Rahmen der Ausschreibung dieser Fortbildung verstärkt 
aufgefordert, sich für dieses Programm zu bewerben. Die Durchführung des Auswahlve r-
fahrens folgt dann den Anforderungen der Bestenau slese. Die Maßgabe des §7 LGG (1) 
„…bei gleicher Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Frauen … bevorzugt zu 
berücksichtigen“ findet dabei Anwendung, da das Qualifizierungsprogramm auf die Übe r-
nahme höherwertiger Tätigkeiten vorbereitet. Für den  ersten Durchgang des Qualifizi e-
rungsprogramms, der Anfang 2015 beginnt, kam knapp die Hälfte der Bewerbungen von 
Frauen (44%). Das Auswahlverfahren ist noch nicht abgeschlossen.   
  
zu 2.4  Sowohl die Beschäftigtenstruktur mit den absoluten und relativen Anteilen männlicher und 
weiblicher Beschäftigter als auch das Durchschnittseinkommen getrennt nach Geschlec h-
tern unter Berücksichtigung der Vollzeitäquivalente je Amt/Dezernat sind darstellbar. B e-
züglich der Durchschnittsgehälter ist allerdings eine Aggreg ationsebene zu finden, die den 
datenschutzrechtlichen Bestimmungen genügt. Aus folgenden Gründen ist eine Darstellung 
der o. g. Daten im Frauenförderplan einer Abbildung im Haushalt vorzuziehen: Die Glied e-
rung des Haushaltsplans erfolgt nach Produktbereich en und -gruppen. Diese entspricht 
nicht der organisatorischen Gliederung der Ämter, so dass Daten zu einem Amt ggf. an u n-
terschiedlichen Stellen des Haushaltsplans zu finden sind. Eine übersichtlichere und damit 
aussagekräftigere Darstellung der o. g. Info rmationen lässt sich im kommenden Frauenfö r-
derplan umsetzen. Zudem sollte auch der Zusammenhang dieses Anliegens mit der Einfüh-
rung des Gender Budgeting geklärt werden. Die Verwaltung wird einen Vorschlag für die 
konkrete Umsetzung dieses Anliegens unterbreiten.   
 
 
In Vertretung 
 
 
gez. 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlagen: 
„Änderungsantrag der Ratsfraktionen von SPD, CDU und Bündnis 90/Die Grünen/GAL“

Beratungsverlauf (3)

22.10.2014 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 10.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.10.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.11.2014 Rat
TOP 10 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0487/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
02.10.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37