Neuausrichtung der schulischen Inklusion; hier: Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW an den Schulen der Sekundarstufe I im Schulträgerbereich der Gemeinde Schwalmtal
Verwaltungsvorlage 200/18 vom 19.02.2019
Stand: Am 19.02.2019 im Rat der Gemeinde beraten. Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Dafür:20Dagegen:10Enthaltungen:0.
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Dokumente
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Verwaltungsvorlage (Anlage 1 - Verfügung der Bezirksregierung Düsseldorf vom 04.12.2018 sowie Mail vom 17.01.2019)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 3 - Stellungnahme der Europaschule Schwalmtal)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 2 - Auszug aus dem Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 5 - Stellungnahme des Gymnasiums St. Wolfhelm)
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Verwaltungsvorlage (Neuausrichtung der schulischen Inklusion; hier: Einrichtung von Orten des Gemeinsamen Lernens nach § 20 Abs. 5 Schulgesetz NRW an den Schulen der Sekundarstufe I im Schulträgerbereich der Gemeinde Schwalmtal)
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Verwaltungsvorlage (Anlage 4 - Stellungnahme der Janusz-Korczak-Realschule)
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Beratungsverlauf
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29.01.2019
Ausschuss für Schule und Sport
TOP 2. Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Dafür:14Dagegen:4Enthaltungen:0 -
19.02.2019 zuletzt
TOP 8. Ergebnis: Abstimmungsergebnis:Dafür:20Dagegen:10Enthaltungen:0
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