V/0406/2009
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes - Sanierungsbereich Innenstadtstrecke -
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Beschlussvorlage
26716 Zeichen
V/0406/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Grünflächen und Umweltschutz
Betrifft
Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes - Sanierungsbereich
Innenstadtstrecke -
Beratungsfolge
16.06.2009 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
18.06.2009 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung
23.06.2009 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
24.06.2009 Hauptausschuss Vorberatung
24.06.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der geplanten Errichtung der Lärmschutzwände im Innenstadtbereich mit
folgenden Änderungen zu:
1.1 Die Lärmschutzwand im Bereich Brüder- / Staufenstraße soll mit einer Höhe von 1,5
Meter über Schienenoberkante gebaut werden.
1.2 Auf den betroffenen Brückenbauwerken im Stadtgebiet (Hafenstraße, Johanniterstra-
ße, Warendorfer Straße, Stolbergstraße, Mecklenburger Straße / Kärntner Straße und
Niedersachsenring / Bohlweg) sollen aus stadtgestalterischen Gründen keine Lärm-
schutzwände errichtet werden.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Detailabstimmung (Farbgebung etc.) zum Bau der
Lärmschutzwände direkt mit der DB ProjektBau durchzuführen.
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit der Beschlussfassung zu Ziffer 1.1 des Be-
schlussvorschlages der Vorlage
3.1 der Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 57/2009, vom 27.04.2009, der Anwohnerinitiati-
ve Staufenstraße gegen den geplanten Bau der Lärmschutzwände an der Brüderstra-
ße / Staufenstraße / Auf der Horst, teilweise entsprochen wird
3.2 der Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 60/2009, vom 04.05.2009, von Anwohnern, den
geplanten Bau der Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie an der Staufenstraße zu
unterstützen, teilweise entsprochen wird.
Vorlagen-Nr.:
V/0406/2009
Auskunft erteilt:
Herr Muddemann
Ruf:
492 67 79
E-Mail:
Muddemann@stadt-muenster.de
Datum:
09.06.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0406/2009
II. Kosten/Folgekosten
Es wird zur Kenntnis genommen, dass keine Kosten und Folgekosten entstehen.
Begründung:
1. Veranlassung und rechtlicher Rahmen
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen hat im Februar 2005 ein Gesamt-
konzept für die Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen der Eisenbahnen des Bundes
veröffentlicht. Danach sind solche Streckenabschnitte bevorzugt zu sanieren, bei denen die Wir-
kung der Maßnahme besonders hoch ist. Die Wirkung der Lärmsanierung wird beschrieben in der
erreichbaren Lärmminderung und der Anzahl der Anwohner, für die vor der Lärmsanierung Lärm-
belastungen oberhalb der Lärmsanierungsgrenzwerte vorliegen. Entsprechend wurden als Ent-
scheidungsgrundlage für eine Rangfolge Priorisierungskennziffern (PKZ) für alle Streckenabschnit-
te berechnet. Gesetzliche Regelungen für die Durchführung von Lärmsanierungsmaßnahmen be-
stehen bislang nicht. Lärmsanierungsmaßnahmen we rden auf Grundlage einer Richtlinie für die
Förderung von Maßnahmen zur Lärmsanierung an bestehenden Schienenwegen des Bundes ent-
schieden. Anspruchsberechtigt sind nicht die betroffenen Bürger oder Kommunen, sondern die
Eisenbahninfrastrukturunternehmen (in der Regel die Bahn AG). Das Programm Lärmsanierung an
Schienenwegen ist eine freiwillige Leistung des Bundes, die von der Höhe der jeweils zur Verfü-
gung stehenden Haushaltsmittel abhängig ist. Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Förderung.
Voraussetzung für die Durchführung von Maßnahmen ist, dass die zu schützenden baulichen An-
lagen vor dem 1.4.1974 errichtet wurden und / oder der Bebauungsplan, in dessen Geltungsbe-
reich die baulichen Anlagen liegen, vor dem 1.4.1974 rechtsverbindlich wurde. Lärmsanierung wird
in Kombination von aktiven (Lärmschutzwänden) und passiven Maßnahmen oder auch ausschließ-
lich passiven Maßnahmen, wie z. B. dem Einbau von Schallschutzfenstern und Lüftern vorge-
nommen. Grundsätzlich wird zunächst der aktive Lärmschutz vorgesehen und einer Kostennutzen-
rechnung (Nutzen-Kosten-Verhältnis) unterzogen. Wird die aktive Lärmschutzmaßnahme als un-
wirtschaftlich bewertet ist passiver Lärmsc hutz vorgesehen. Passive Lärmschutzmaßnahmen wer-
den zu 75 % der Kosten übernommen, den verbleibenden Anteil von 25 % hat der Eigentümer des
Hauses / der Wohneinheit zu erbringen. Aktiver Lärmschutz wird dagegen zu 100 % finanziert.
Für die aktiven Schallschutzmaßnahmen muss von der DB ProjektBau beim Eisenbahnbundesamt
ein Plangenehmigungsverfahren beantragt werden. Erst nach Vorliegen der Baufreigabe für die
aktiven Maßnahmen wird mit der Abwicklung der passiven Maßnahmen begonnen. Die DB Pro-
jektBau stimmt zurzeit die Inhalte der Planungen im Vorlauf zum Plangenehmigungsverfahren mit
der Stadt Münster ab. Das Plangenehmigungsverfahren soll nach derzeitigem Kenntnistand im
dritten Quartal 2009 beginnen, so dass mit dem Bau der Lärmschutzwände Ende 2009 begonnen
werden kann.
2. Planungen der DB ProjektBau GmbH - Aktiver Lärmschutz
Im Rahmen des vorgenannten Programms sind im Stadtgebiet Münster im Jahr 2005 in den Berei-
chen Mecklenbeck sowie in Mariendorf und Sudmühle Lärmschutzmaßnahmen (aktiv und passiv)
umgesetzt worden. Aktuell sind die Strecken 2200, 2265 und 2931 im Innenstadtbereich für Lärm-
sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Der Sanierungsberei ch erstreckt sich von Norden im Bereich
der Schleuse über den Hauptbahnhof bis zum Umspannwerk Mecklenbeck südwestlich der Innen-
stadt.
Die folgenden Informationen sind den Planunterlagen im Entwurf entnommen worden.
Insgesamt sind ca. 3800 m Lärmschutzwand, die sich über 12 Lärmschutzwände unterschiedlicher
Länge verteilen, geplant. Die Höhe der Wände variiert zwischen 2 und 3 Metern über Schienen-
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oberkante. Nördlich des Hauptbahnhofes sind die Lärmschutzwände überwiegend beidseitig des
Bahndamms vorgesehen. Hier wird die Strecke in Dammlage (ca. 4 m) geführt. Auf sechs Brü-
ckenbauwerken über Straßen sind Lärmschutzwände geplant. Die Anlage 1 zeigt eine Übersicht
der Wände im Verlauf der Innenstadtstrecke. Der Bau der Lärmschutzwände wird bahnseitig und
in den Abschnitten, in denen öffentliche Flächen zur Verfügung stehen, von diesen aus gebaut.
Nachts wird vorwiegend bahnseitig gebaut.
Die Gründung der Lärmschutzwände erfolgt durch eine Tiefengründung mittels Rammrohr. Der
Abstand der Gründungskörper beträgt in der Regel 5 m. Auf Sockelelementen werden hoch absor-
bierende Schallschutzelemente aus Aluminium bis zur Solloberkante der Lärmschutzwand verlegt.
Die Farbgebung und Gestaltung der Stahlträger und der Elemente wird im Rahmen der Genehmi-
gungsplanung mit der Stadt Münster abgestimmt.
3. Stellungnahme der Verwaltung
Die aktiven und passiven Maßnahmen zum Schutze der Wohnbevölkerung im lärmbelasteten In-
nenstadtbereich werden grundsätzlich begrüßt.
Im Zuge der Ämterabstimmung sind vor allem die Aspekte des Immissionsschutzes und der Stadt-
gestaltung thematisiert worden. Im Folgenden werden die Aspekte kurz dargestellt, eine Übersicht
ist der Anlage 2 zu entnehmen.
3.1 Immissionsschutzbelange
Der Sanierungsabschnitt zeichnet sich durch eine erhebliche Lärmbelastung von tags > 75 dB(A)
und nachts > 70 dB(A)
1 an den nächstgelegenen Wohneinheiten aus. Das Umweltbundesamt
(UBA) empfiehlt in seinem Positionspapier vom März 2006 für den Schutz der Bevölkerung an-
spruchsvolle Umweltqualitätsziele. Danach können Belastungswerte unter 65 dB(A) tags und 55
dB(A) im Nachtzeitraum nur ein erster Schritt sein, um gravierende Gesundheitsrisiken und Schlaf-
störungen zu verhindern. In den Unterlagen für die Plangenehmigung wird das schalltechnische
Gutachten wie folgt zusammengefasst: „Nach der schalltechnischen Untersuchung wird durch die
Errichtung der Schallschutzwände eine erhebliche Verminderung der heutigen Schallbelastung der
Anwohner erreicht.“
Für die Berechnung wird im Allgemeinen das Ausbreitungsmodell „Schall 03“ zugrunde gelegt.
Berücksichtigt werden u.a. die Zugart und das Zugaufkommen (tags / nachts), der prozentuale
Scheibenbremsanteil, die Streckengeschwindigkeit sowie Besonderheiten der Fahrbahnoberflä-
che. Der Bahnhof wird in der Berechnung nicht berücksichtigt, hier wird die zulässige Streckenge-
schwindigkeit angenommen. Das schalltechnische Gutachten wurde der Verwaltung nicht zur Ver-
fügung gestellt, so dass die Aspekte des Immissionsschutzes rein qualitativ bewertet werden.
Aktiver Schallschutz wirkt grundsätzlich im Außenwohnbereich und im Wohnbereich, passiver
Schallschutz ausschließlich im Wohnbereich. Von Seiten der Umweltbehörde wird die Schutzfunk-
tion der Lärmschutzwände als hoch eingeschätzt, insbesondere in den Abschnitten nördlich des
Hauptbahnhofes. Durch die Dammlage der Gleise sind hier aus akustischer Sicht, besonders
günstige Bedingungen für die Wirksamkeit der Lärmschutzwände gegeben. Die Lärmschutzwände
weisen in diesen Streckenabschnitten auch aufgrund der hohen Bevölkerungsdichte die höchsten
Nutzen-Kosten-Verhältnisse im Sanierungsabschnitt Innenstadtstrecke auf. Passiver Schallschutz
ist ausschließlich im Bereich des Sanierungsabschnittes Innenstadtstrecke vorgesehen, in dem die
Nutzen-Kosten-Verhältnisse für aktive Maßnahmen zu gering sind. Dies ist überwiegend südlich
des Hauptbahnhofes der Fall, hier wird den Eigentümern betroffener Wohneinheiten seitens der
DB ProjektBau der Einbau von Schallschutzfenstern in Teilfinanzierung angeboten.
1 Angaben aus der Lärmkartierung des Eisenbahnbundesamtes zur EG-Umgebungslärmrichtlinie 10/2008
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3.2 Städtebauliche Belange
Bei der Beurteilung der vorgesehenen Lärmschutzwände aus städtebaulicher Sicht sind u. a. die
allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse zu berücksichtigen. Die
von der DB ProjektBau AG vorgesehenen Lärmschutzwände gehen mit ihrer Schutzwirkung auf
den Außenraum (wie z.B. Gartenflächen) über die vom Gesetzgeber für Bebauungspläne vorge-
schriebenen gebäudebezogenen Lärmschutzfestsetzungen hinaus. Kritik an den geplanten Lärm-
schutzwänden, auch aus Sorge um die Schattenwirkung, wurde insbesondere von Anliegern der
Brüderstraße und Staufenstraße vorgebracht. Anhand beispielhafter Schnittzeichnungen im Be-
reich der Gebäude Brüderstraße 23/25 und Staufenstraße 1a ist festzustellen, dass Höhen und
Abstände zwischen Gebäude und vorgesehener Wand grundsätzlich den zulässigen Maßen der
Bauordnung (§ 6 BauO NRW) entsprechen. Für die Gebäude, die das Brückenbauwerk Stolberg-
straße flankieren, werden die Maße unterschritten. Durch die vorgesehene Aufsattelung von Wän-
den auf den bestehenden Bahndamm ergibt sich zwar ein zusätzlicher Schattenwurf, der aber je
nach Jahreszeit, Grundstücksgröße, Baumbestand und Gebäudebestand (Sockelhöhe, Lage der
Fenster) unterschiedlich wirksam ist und darüber hinaus subjektiv unterschiedlich wahrgenommen
wird. Eine Reduktion der vorgesehen Wandhöhe wäre (in Abwägung mit der Abnahme der lärm-
schützenden Wirksamkeit) aus stadtgestalterischen Gründen gleichwohl ein begrüßenswerter
Kompromiss.
Der zweite wichtige Aspekt städtebaulicher Beurteilung stellt die Berücksichtigung der Belange der
Baukultur, des Denkmalschutzes, der Denkmalpflege sowie des Ortsbildes dar. Im von der DB
Projektbau AG definierten Streckenabschnitt im Stadtbezirk Münster-Mitte sind hier insbesondere
die betroffenen Brückenbauwerke von Bedeutung und einer Beurteilung zu unterziehen.
Die gemauerten und teilweise mit Verzierungen aus Naturstein versehenen Brücken über die Ha-
fenstraße, Johanniterstraße, Warendorfer Straße und die Stolbergstraße stehen zwar nicht unter
Denkmalschutz, sind aber in ihrer städtebaulichen Wirkung als historische Erinnerungsstücke an
die Geschichte der Eisenbahn in Münster durchaus bemerkenswert. Die Errichtung von Lärm-
schutzwänden auf diesen gemauerten Brückenbauwerken würde deren Erscheinungsbild erheblich
beeinträchtigen. Darüber hinaus beeinträchtigt bereits heute die hoch gelegene Bahntrasse den
jeweiligen Straßenraum; die funktionale Trennwirkung für die beidseits gelegenen Stadtquartiere
ist bereits im Status Quo merklich erlebbar. Aufgesetzte 2 bis 3 Meter hohe Lärmschutzwände
würden den Blick auf die dahinter liegende Bebauung zusätzlich verbauen und die gestalterische
und funktionale Zäsur gravierend verstärken. Für die Brücke über die Warendorfer Straße ist ar-
gumentativ ergänzend der Blick auf die historische Kulisse der Innenstadt sowie das Brückenbau-
werk als attraktives Eingangstor in die Innenstadt in jedem Fall unverbaut zu erhalten. Es sollten
deshalb aus gestalterischer Sicht auf diesen Brückenbauwerken und den jeweils unmittelbar an-
grenzenden / einsehbaren Dammbereichen keine Lärmschutzwände errichtet werden.
Die „jüngeren“ (Beton)Brücken in den Bereichen Niedersachsenring / Bohlweg und Mecklenburger
Straße / Kärntner Straße weisen zwar eine andere Lagetypologie unmittelbar am / über den Ring
mit einseitig angrenzenden verdichteten Wohnquartieren bzw. noch weiter außerhalb des Rings
mit umgebender aufgelockerter Wohnbebauung auf, sind aus stadtgestalterischer Sicht jedoch
deshalb nicht nachrangig zu bewerten. Insbesondere die schon heute bestehende Troglage der
Situation Mecklenburger Straße / Kärntner Straße und die bereits heute gegebene visuelle und
funktionale Trennwirkung lassen unter stadtgestalterischen Aspekten weitergehende Aufbauten
und Aufhöhungen als unverträglich erscheinen. Gleiches gilt für das bereits heute dominierende
und langgezogene Brückenbauwerk im Bereich der Kreuzung Niedersachsenring / Bohlweg. Es
sollten deshalb aus gestalterischer Sicht auch auf diesen Brückenbauwerken keine Lärmschutz-
wände errichtet werden.
In den verbleibenden und aus dem öffentlichen Straßenraum (überwiegend) nicht einsehbaren
vorgesehenen Bauabschnitten der Gesamtmaßnahme sollte dem gesundheitlichen Schutz der
Anlieger durch Errichtung von Lärmschutzwänden Rechnung getragen werden. Im Hinblick auf den
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für bestimmte Streckenabschnitte überwiegend geäußerten Anliegerwillen - unter Berücksichtigung
verbleibender effektiver Wirksamkeit - sollte die erforderliche Höhe der Wände reduziert werden.
4. Beschlussfassungen, Empfehlungen sowie Anregungen
Der Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtent-
wicklung, Verkehr und Wirtschaft haben in ihren Sitzungen vom 3. und 5. März 2009 der Gesamt-
planung grundsätzlich zugestimmt, wobei durchgreifende Bedenken gegen die Planung für die
südliche Streckenführung nicht bestanden. Die innerstädtischen Bereiche - insbesondere die
Lärmschutzwände auf Brückenbauwerken - wurden zum Teil kritisch gesehen. Hierzu sollte erst
nach Durchführung der Bürgerinformation und der Beteiligung des Beirats für Stadtgestaltung ent-
schieden werden. Die Bezirksvertretung Mitte ist in ihrer Sitzung vom 17. März 2009 über das Vor-
haben unterrichtet worden.
Der Beirat für Stadtgestaltung (Sitzung am 28. April 2009) spricht sich dafür aus, dass die Stadt
Münster zu der bisher geplanten Errichtung von Schallschutzwänden eine negative Stellungnahme
gegenüber der Deutschen Bahn AG abgibt. Basis für weitere Verhandlungen zwischen Stadt und
Bahn müsse prioritär der passive Schallschutz sein. Sollte an der einen oder anderen Situation in
der Stadt aktiver Schallschutz notwendig werden, sei in jedem Fall ein gestalterisches Gesamtkon-
zept zu erarbeiten.
Vor, während und nach der Bürgerinformation der DB ProjektBau vom 2. April 2009 haben über-
wiegend Anwohner der Staufen- und Brüderstraße das Für und Wider des Baus von Lärmschutz-
wänden in ihren Eingaben thematisiert. Es liegen der Verwaltung zwei Anregungen (s. Anlage 3)
gem. § 24 GO NRW vor (davon 106 Unterschriften dafür und 256 dagegen).
5. Alternative Möglichkeiten des Lärmschutzes
Die aktiven Maßnahmen im Sanierungsabschnitt Innenstadtstrecke bestehen aus 2 bis 3 Meter
hohen Schallschutzwänden. Alternative aktive Maßnahmen sind zurzeit im Lärmsanierungspro-
gramm des Bundes nicht zugelassen. Im Rahmen der Konjunkturprogramme der Bundesregierung
sollen neue und effizientere Methoden des Schallschutzes entwickelt und getestet werden, dafür
sind 100 Millionen Euro zusätzlich für die Jahre 2009 und 2010 vorgesehen. Die Wirksamkeit von
Schienenstegdämpfern und niedrigen Schallschutzwänden, die in unmittelbarer Nähe an den Glei-
sen installiert werden, wird im Mittelrheintal auf einer Gesamtlänge von 26 Kilometern und bun-
desweit in 40 weiteren Projekten getestet. Ein Ziel besteht darin, die Möglichkeiten des aktiven
Lärmschutzes im Lärmsanierungsprogramm über Lärmschutzwände hinaus zu erweitern. Zu wel-
chem Zeitpunkt die Alternativen eine Zulassung des Eisenbahnbundesamtes erhalten, um ins
Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgenommen zu werden, ist nicht bekannt.
In einem Gespräch der Verwaltung mit Vertretern der DB ProjektBau am 6. Mai 2009 sind die Al-
ternativen diskutiert worden. Danach sind di e sogenannten „alternativen Maßnahmen“ im Rahmen
des Innovationsprogramms keine wirklichen Alternativen zu den Möglichkeiten des Lärmsanie-
rungsprogramms, insbesondere mit Blick auf die akustische Wirksamkeit von Lärmschutzwänden.
Darüber hinaus sind die Strecken für den Modellversuch schon endgültig festgelegt. Für den Be-
reich der Lärmschutzwand 8 wurde darüber hinaus die Möglichkeit einer Höhenreduzierung auf 1
bis 1,5 Meter erörtert. Die Ergebnisse der im Anschluss durchgeführten Untersuchungen der DB
ProjektBau zur Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit des Vorschlags gehen in die unten stehende
Abwägung ein.
6. Abwägung des aktiven Lärmschutzes
Die oben aufgezeigten alternativen Möglichkei ten des aktiven Lärmschutzes an Schienenwegen
werden, wenn überhaupt, erst mittel- bis langfristig in das Lärmsanierungsprogramm des Bundes
aufgenommen werden. Auch die Verbesserung der Fahrzeugtechnik an den besonders lärminten-
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siven Güterwaggons wird aufgrund ihrer großen Anzahl als Maßnahme mit eher langfristiger Wir-
kung gesehen.
Aus diesen Gründen steht die Verwaltung den geplanten aktiven Maßnahmen zur Lärmsanierung
an bestehenden Schienenwegen des Bundes grundsätzlich positiv gegenüber. Insgesamt über-
wiegen die Vorteile der aktiven Maßnahmen die negativen Wirkungen der Wände. Entgegen dem
Beschluss des Beirats für Stadtgestaltung, der sich aufgrund der mangelnden gestalterischen
Möglichkeiten der vorgesehenen Lärmschutzwände ausschließlich für den Einsatz von passivem
Schallschutz ausgesprochen hat, werden nur Ausnahmen im Bereich der Brückenbauwerke gese-
hen. Hier überwiegen nach derzeitiger Einschätzung der Verwaltung die Belange der Stadtgestal-
tung diejenigen des Gesundheitsschutzes / Immissionsschutzes. Diese schwierige Abwägung wird
in der weiteren Beratung durch die Verwaltung laufend dahingehend überprüft, ob die Verwaltung
diesen Beschlussvorschlag aufrechterhält oder weiter ausdifferenziert.
In den verbleibenden und aus dem öffentlichen Straßenraum (überwiegend) nicht einsehbaren
vorgesehenen Bauabschnitten wird durch die Errichtung der Lärmschutzwände die Lärmbelastung
für die überwiegende Zahl der Anwohner deutlich reduziert. Durch den Wegfall der Lärmschutz-
wände auf den Brückenbauwerken wird sich die Anzahl an Wohneinheiten im Sanierungsbereich
der Innenstadtstrecke mit passivem Lärmschutz erhöhen. Die Vorteile des aktiven gegenüber dem
ausschließlich passiven Schallschutz liegen in dem Lärmschutz der Außenwohnbereiche am Tage
sowie der Möglichkeit, auch nachts in den unteren Stockwerken die Fenster geöffnet zu haben.
Niedrigere Wände können in besonderen räumlichen Situationen (z. B. Dammlage) einen Kom-
promiss zwischen optischen Ansprüchen und dem Gesundheitsschutz / Immissionsschutz darstel-
len.
Im Folgenden werden die Aspekte für die einzelnen Wände (s. auch Anlage 1 und 2) dargestellt:
Wände 1 bis 4 und 12
Die Lärmschutzwände 1, 2, 3, 4 und 12 sind wie geplant zu errichten. Aus Sicht des Immissions-
schutzes wird die Schutzwirkung der Lärmschutzwände 1 bis 4 und 12 für gut bewertet. Aus städ-
tebaulicher Sicht bestehen keine Einwände gegen den Bau. Die besonders kurzen Lärmschutz-
wände 3 und 4 (41 m bzw. 79 m) ergänzen und vervollständigen hier vorhandene Mauern. Die
Bewohner der Reihenhaus- und Mehrfamilienhausbebauung in diesen Bereichen haben sich nicht
gegen die Errichtung der geplanten Lärmschutzwände ausgesprochen. Die Lärmschutzwand 12 ist
durchgängig 2 Meter hoch geplant. Einwände gegen die Errichtung dieser Wand sind der Verwal-
tung nicht bekannt.
Wand 5
Die Lärmschutzwand auf dem Brüc
kenbauwerk Hafenstraße soll aus gestalterischer Sicht entfallen
(siehe Ziffer 3.2 der Begründung). Mit dem Wegfall der Lärmschutzwand auf dem Brückenbauwerk
sind die restlichen Teile der Lärmschutzwand an dieser Stelle in ihrer Schutzwirkung stark einge-
schränkt und können nicht gebaut werden. Für die Mehrfamilienhäuser im Bereich der Wand ist
deshalb passiver Lärmschutz vorzusehen.
Die Bewohner der Mehrfamilienhäuser in diesem Bereich haben sich nicht gegen die Errichtung
der geplanten Lärmschutzwände ausgesprochen.
Wände 6 und 7
Die geplant
e Lärmschutzwand 6 beinhaltet die beiden Brückenbauwerke Johanniterstraße und
Warendorfer Straße. Der Wegfall der Lärmschutzwand im Bereich des Brückenbauwerks Johanni-
terstraße (siehe Ziffer 3.2 der Begründung) teilt die Lärmschutzwand 6. Die zweiteilige Lärm-
schutzwand ist weiterhin als akustisch gut einzustufen, da die einzelnen Wandteile ihre Schutz-
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funktion noch ausreichend erfüllen. Für die Mehrfamilienhäuser im Bereich des Brückenbauwerks
Johanniterstraße ist passiver Lärmschutz vorzusehen.
Durch den Wegfall der Lärmschutzwand auf dem Brückenbauwerk Warendorfer Straße (siehe Zif-
fer 3.2 der Begründung) wird die Wand 6 verkürzt. Nach den Abschätzungen des Schallschutzgut-
achters weist sie weiterhin eine ausreichende Schutzwirkung auf. Die Wand 7 ist ohne den Teil der
Lärmschutzwand auf dem Brückenbauwerk Warendorfer Straße in ihrer Schutzwirkung stark ein-
geschränkt und entfällt. Für die Mehrfamilienhäuser an der Warendorfer Straße ist deshalb passi-
ver Lärmschutz vorzusehen.
Wand 8
Die geplante Lärmschutzwand 8 beinhaltet die Brückenbau
werke Stolbergstraße (südostliche Sei-
te) und Niedersachsenring / Bohlweg, auf denen kein Lärmschutz errichtet werden soll (siehe Zif-
fer 3.2 der Begründung). Die Lärmschutzwand außerhalb der Brückenbauwerke soll in diesem
Abschnitt auf 1,5 Meter reduziert werden. Anders als bei einer Höhe von nur 1 Meter kann bei der
vorgeschlagenen Höhe noch eine befriedigende Schutzwirkung erreicht werden, wobei die nachtei-
ligen Wirkungen der ursprünglich geplanten 3 Meter hohen Wand vermieden werden. Auch der
Wegfall der Lärmschutzwand auf den Brücken ändert nicht die befriedigende Schutzwirkung der
Wand. Die Zahl der Wohneinheiten in der angr enzenden Bebauung, die zusätzlich mit passivem
Lärmschutz versehen werden muss, ist größer als bei einer 2 bzw. 3 Meter hohen Wand. Aufgrund
der Dammlage sind die unteren Etagen und die Gärten noch wirkungsvoll geschützt. Die vorge-
schlagene Reduzierung der Wandhöhe auf 1,5 Meter über Schienenoberkante ist ein Kompromiss
zwischen den, in den beiden Anregungen nach § 24 GO NRW genannten, Forderungen nach ef-
fektivem Lärmschutz bzw. der Vermeidung der nachteiligen Auswirkungen einer 3 Meter hohen
Lärmschutzwand.
Wand 9
Die geplante Wand 9 beinhaltet die
nordwestliche Seite des Brückenbauwerks Stolbergstraße. Wie
in Ziffer 3.2 der Begründung dargestellt, soll das Brückenbauwerk frei von einer Lärmschutzwand
bleiben. Trotz der Anpassung der Wand 9 ist die Lärmschutzwand in ihrer Schutzwirkung weiter
als gut zu bewerten. Für die Bebauung im Nahbereich des Brückenbauwerks der Stolbergstraße
ist ausschließlich passiver Lärmschutz vorzusehen. Die von Anwohnern der Straße „Auf der Horst“
geforderte Errichtung der Wand wird erfüllt.
Wände 10 und 11
Die geplanten Wände 10 und 11 beinhalten das Brückenbauwerk Mecklenburger Straße / Kärntner
Straße, auf dem keine Lärmschutzwand errichtet werden soll (siehe Ziffer 3.2 der Begründung).
Trotz der Aussparung des Brückenbauwerks bleibt die gute Schutzwirkung der Lärmschutzwände
10 und 11 weiterhin gewährleistet. Einwände gegen die Errichtung dieser Wände sind der Verwal-
tung nicht bekannt. Für die Bebauung im Nahbereich des Brückenbauwerks ist ausschließlich pas-
siver Lärmschutz vorzusehen. Bezüglich der Lärmschutzwand 10 regen Anwohner an, die Wand
um ca. 40 Meter zu verlängern. Diese Verlängerung ist im Rahmen des Lärmsanierungspro-
gramms nicht förderfähig.
7. Behandlung von Anregungen
Mit der Vorlage werden zwei Anregungen gem. § 24 GO NRW behandelt. Die Anregungen sind in
chronologischer Reihenfolge als Anlage 3 beigefügt. Im Einzelnen nimmt die Verwaltung wie folgt
Stellung:
Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 57/2009, vom 27.04.2009, der Anwohnerinitiative Staufenstra-
ße gegen den geplanten Bau der Lärmschutzwände an der Brüderstraße / Staufenstraße / Auf der
Horst.
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Der Anregung wird teilweise entsprochen. Alle Inhalte sind durch die vorstehenden Erläuterungen
beantwortet.
Anregung gem. § 24 GO NRW, Nr. 60/2009, vom 04.05.2009, von Anwohnern, den geplanten Bau
der Lärmschutzwände entlang der Bahnlinie an der Staufenstraße zu unterstützen.
Der Anregung wird teilweise entsprochen. Alle Inhalte sind durch die vorstehenden Erläuterungen
beantwortet.
8. Zusammenfassung
Der Gesundheitsschutz ist eine wichtige Aufgabe der Stadt Münster. Die hohen Immissionswerte
an Schienenwegen in unmittelbarer Nähe von Wohnbebauungen erfordern, die Einleitung und
Umsetzung von Maßnahmen zur Reduzierung der Lärmbelastung. Die Stadt Münster begrüßt die
unabhängig von den gesetzlichen Erfordernissen angebotenen passiven und aktiven Lärmsanie-
rungsmaßnahmen im Rahmen des Bundesprogramms zum Schutz der Bevölkerung.
Unter Berücksichtigung der Einwendungen der betroffenen Anwohner, der Empfehlung des Aus-
schuss für Umweltschutz und Bauwesen, des Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wirtschaft und des Beirats für Stadtgestaltung sowie der Aspekte des Immissionsschut-
zes und der städtebaulichen Belange hat die Verwaltung die oben genannten Beschlussvorschläge
erarbeitet.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Anlagen:
Anlage 1 – Übersicht des Sanierungsabschnitts der Innenstadtstrecke
Anlage 2 – Details der Lärmschutzwände
Anlage 3 – Anregungen gem. § 24 GO NRW
Anlage 1 - Übersicht des Sanierungsabschnitts der Innenstadtstrecke
198 Zeichen
Anlage 1 Übersicht des Sanierungsabschnitts
der Innenstadtstrecke
Wand 1 und 2
Bereich Geist
Wand 6 - 12
Nördlich Hauptbahnhof
Wand 3 – 5 südlich
Hauptbahnhof
Anlage 3 - Anregungen gem. § 24 GO NRW
35 Zeichen
Anlage 3 Anregungen gem. § 24 GO
Anlage 2 - Details der Lärmschutzwände
3530 Zeichen
Anlage 2 – Details der Lärmschutzwände
Nr.
Lage der Lärm-
schutzwand
(LSW)
Anlage 1
Länge
**
Entfer-
nung zur
nächsten
Wohnbe-
bauung
***
Hö-
henla-
ge zur
Bebau
ung
***
Nutzen-
Kosten-
Verhältnis
(Höhe der
LSW)
**
Stadtge-
stalteri-
sche As-
pekte
***
Verschat-
tung the-
matisiert
***
Teil der LSW auf
Brückenbauwerk
***
Reduzierung
der Wandhö-
hen oder oh-
ne LSW auf
den Brücken
****
Auswirkung Reduzierung auf die LSW
****
1 Drensteinfurtweg
Südl. der Bahnlinie
145 m 12 m
gleich 1,05 (3 m)
1,05 (2 m)
- -
2 Fritz-Pütter
Westl. der Bahn
464 m 33 m Damm-
lage
2,26 (3 m)
- -
3 Friedrich-Ebert-
Straße
(Höhe Clevornstra-
ße)
Westl. der Bahn
41 m 27 m gleich 1,64 (3 m)
- -
* = Zusatz Wand 8: Die alternative Höhe von 1m bis 1,5 m wurde gutachterlich überprüft, der NKV
Wert > 1 bedeutet, der Schallschutz ist ausreichend und die Wand wirtschaftlich.
** = Angabe aus dem Entwurf der Planunterlagen der DB ProjektBau
*** = selbst erhobene Angaben / Einschätzungen
**** = Angabe durch Gutachter / DB ProjektBau im Rahmen der Abstimmung
4 Dammstraße
Westl. der Bahn
79 m 9 m gleich 1,11 (2,5 m)
- -
5 Hafenstraße
Westl. der Bahn
159 m 9 m gleich 1,48 (2,5 m)
+ - Hafenstraße 2 m
ohne
NKV (Nutzen-Kosten-Verhältnis) > 1, LSW möglich
LSW um 40 m verkürzt auf 85 m, Schallschutz der Res tstücke
gering, LSW entfällt
6 Zwischen Wolbecker
und Warendorfer
Straßen
Östl. der Bahn
345 m 23 m Damm-
lage
1,11 (3 m)
1,11 (2 m)
+
+
-
-
Johanniterstraße
Warendorfer Straße
2 m
ohne
2 m
ohne
NKV > 1, LSW möglich
Verkürzung der LSW um 15 m auf 330 m, Schallschutz der
Reststücke (136 / 194 m) ausreichend.
NKV > 1, LSW möglich
Verkürzung der LSW um 30 m + Rest von 18 m auf 297 m, Schall-
schutz des Reststück (Richtung Wolbecker Straße) ausreichend
7 Warendorfer Straße
Westl. der Bahn
135 m 13 m Damm-
lage
0,83 (3 m) + - Warendorfer Straße 2 m
ohne
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 30 m verkürzt auf 105 m, Schallschutz der Re ststücke
(45 m / 60 m) gering, LSW entfällt
8 Brüderstraße / Stau-
fenstraße
Östlich der Bahn
* siehe Zusatz
718 m 7 m Damm-
lage
2,60 (3 m)
2,60 (2 m)
+
-
+ Stolbergstraße
Niedersachsenring
2 m
Ohne
2 m
ohne
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 15 m verkürzt auf 703 m, Schallschutz der Re ststücke)
ausreichend.
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 110 m verkürzt auf 608 m, Schallschutz des Reststückes
ausreichend
9 Auf der Horst bis
zum ehemaligen
Sportplatz
westlich der Bahn
270 m 20 m Damm-
lage
2,29 (3 m) + - Stolbergstraße 2 m
Ohne
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 15 m + Rest von 23 m verkürzt auf 232 m, Sch allschutz
des Reststückes ausreichend
10 Vom Niedersachsen-
ring bis Diekstraße
Gewerbegebiet
Östlich der Bahn
775 m 15 m Damm-
lage
2,60 (3 m)
2,60 (3 m)
- - Mecklenburger Straße /
Kärtner Straße
2 m
ohne
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 20 m verkürzt auf 755 m, Schallschutz der Re ststücke
ausreichend.
11 Schleusenweg vom
Niedersachsenring
bis Höhe Hoppen-
garten
(westlich der Bahn)
490 m 15 m Damm-
lage
2,31 (3 m)
2,31 (2 m)
- - Mecklenburger Straße /
Kärtner Straße
2 m
ohne
NKV > 1, LSW möglich
LSW um 20 m verkürzt auf 470 m, Schallschutz der Re ststücke
ausreichend.
12 Schleusenweg ehe-
maliges Herderkolleg
(westlich der Bahn)
216 m 28 m Damm-
lage
1,78 (2 m) - -
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig abgelehnt
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (16)
- Staufenstraße 1a
- Hafenstraße 2m
- Warendorfer Straße 2m
- Stolbergstraße 2m
- Mecklenburger Straße
- Kärntner Straße
- Johanniterstraße
- Brüderstraße 23
- Dammstraße
- Niedersachsenring 2m
- Bohlweg
- Auf der Horst
- Drensteinfurtweg
- Schleusenweg
- Friedrich-Ebert-Straße
- Wolbecker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0406/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.05.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37