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V/0339/2021

Beschluss zum Rückbau der Westtribüne und der Herrichtung eines provisorischen Gästesektors auf der Nordtribüne des städtischen Stadions an der Hammer Straße

Vorlagen 21.05.2021

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 23.06.2021, TOP 32.1

Anlage 1 - Grundriss zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors

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Ansehen

Anlage A

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Anlage 2 - Lageplan zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1 - Grundriss zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors

991 Zeichen

Koops / Mümken
Nienaber / Michel
SuhreSuhre
340-MB-Kita-2020.pln
340-MB-001_LAP-Lageplan-2020-500-a
1:500 23.11.2020 a     23.11.2020
PlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANMB-001_LAP
NEUBAU EINER
5 GRUPPEN KINDERTAGESSTÄTTE
HAMMER STRASSE 302
48153 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0340
 Maßnahmenkatalog:
 
 Zaunanlage
 Verkaufspunkt inkl. Sichtschutzzone
 Tribünenzugang Gästesektor
 Notausgang Gästesektor
 Notausgang Heimsektor
 Stufengang
 Sektorentrennung
 
 Gästesektor: 660 PAX
 Heimsektor: 900 PAX
 Rückbau Westtribüne
340
RÜCKBAU DER WESTTRIBÜNE
HERRICHTUNG EINES
PROVISORISCHEN
GÄSTESEKTORS
HAMMER STRASSE 302
48153 MÜNSTER
21.05.2021 a      21.05.20211:250
GRUNDRISS EG
VORENTWURF
V/0339/2021 Anlage 1
1
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5
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G
H
R
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5
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1
7
6
H
G
R
7

Anlage A

1404 Zeichen

Anlage A zur V/0339/2021 
Kurzüberblick 
Die Vorlage stellt die Planungen zum Rückbau der Westtribüne und zur Herrichtung eines hierfür 
notwendigen provisorischen Gästesektors auf der Nordtribüne vor. Die weitere Umsetzung als 
vorgezogene Maßnahme zum Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße wird dar-
gestellt. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi-
ckeln: 
 mit breitem Freizeit- und Sportangebot 
 
Die Vorlage dient der Entwicklung des städtischen Stadions an der Hammer Straße zu einem 
zweitligatauglichen Stadion. Dies soll zum o.g. Stadtziel beitragen. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0801 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2021 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt? X Ja  Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
Die Vorlage setzt den Auftrag des Rates aus Vorlage V/0982/2020/1 um, dass der Abriss der 
Westtribüne geplant werden soll. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
---

Anlage 2 - Lageplan zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors

1139 Zeichen

Koops / Mümken
Nienaber / Michel
SuhreSuhre
340-MB-Kita-2020.pln
340-MB-001_LAP-Lageplan-2020-500-a
1:500 23.11.2020 a     23.11.2020
PlaninhaltPlanart/Bauteil
PlanphaseProjektnummer
Index
LAGEPLANMB-001_LAP
NEUBAU EINER
5 GRUPPEN KINDERTAGESSTÄTTE
HAMMER STRASSE 302
48153 MÜNSTER
Maßstab Erstellung
Planbezeichnung
Projektdatei
Architektur und ProjektsteuerungZeichnung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Amtsleitung / Technische Leitung
MACHBARKEITSSTUDIE
Zeichnung Bauen im Bestand
Standortnummer
Projektleitung
0340
 Maßnahmenkatalog:
 
 Verlagerung Anzeigetafel
 Neuer Verkaufspunkt inkl. Sichtschutzzone
 Herrichtung Gästesektor
 Neue Feuerwehrumfahrung
 Neue Gäste-Zuwegung inkl. Zaunanlage
 Erhaltung der Flutlichtmasten
 Erhaltung des Gästeeingangs
 Erhaltung des Baumbestandes
 Rückbau und Teilabtrag der Westtribüne
 Abtrag Stadionwall (zukünftige TV-Compound-Fläche)
 Baustelleneinrichtung
340
RÜCKBAU DER WESTTRIBÜNE
HERRICHTUNG EINES
PROVISORISCHEN
GÄSTESEKTORS
HAMMER STRASSE 302
48153 MÜNSTER
21.05.2021 a      21.05.20211:1000
LAGEPLAN
VORENTWURF
V/0339/2021 Anlage 2
1
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9
10
11

Beschlussvorlage

15952 Zeichen

V/0339/2021 
V/0339/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Beschluss zum Rückbau der Westtribüne und der Herrichtung eines provisorischen Gästesektors 
auf der Nordtribüne des städtischen Stadions an der Hammer Straße 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit 
und Ordnung 
Vorberatung 
   15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
   22.06.2021 Sportausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt den Planungen zum Rückbau der Westtribüne inkl. Teilabtrag des Stadion-
walls und der Herrichtung eines hierfür notwendigen provisorischen Gästesektors auf der 
Nordtribüne zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Baumaßnahmen in enger Abstimmung 
mit dem SC Preußen Münster auszuführen.  
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass nach Ausarbeitung der Planungen und Evaluierung der 
Altlastensituation ein Bauantrag zu stellen ist und die Baumaßnahmen nach Abschluss der 
notwendigen Ausschreibungen und Vergaben unter Berücksichtigung der vorliegenden 
Wasserschutzzone im laufendem Spielbetrieb durchgeführt werden. Der Rat stellt die Bedar-
fe für die entsprechenden Ausschreibungen fest und beauftragt die Verwaltung, diese durch-
zuführen.  
 
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung anstrebt, mit der Maßnahme während der 
Rückrunde der Saison 2021/2022 zu beginnen. Die detaillierte Zeitplanung soll mit dem SC 
Preußen Münster eng abgestimmt werden, damit der Spielplan des SC Preußen Münster be-
rücksichtigt werden kann.  
 
Dezernat IV 
 
28.05.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Frau Dr. Cappenberg / Herr 
Tschöpe / Herr Suhre 
Telefon: 492-7043 / -2306 /  
-2542 
CappenbergC@stadt-
muenster.de 
Tschoepe@stadt-
muenster.de 
Suhre@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0339/2021 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sportan-
lagen und -stätten 
   
Investitionsmaßnahme 4360 Ausbau/Modernisierung 
Stadion Hammer Straße 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2021 ff. 1.800.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2021 bei der o. g. Inves-
titionsmaßnahme veranschlagt. 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass Investitionskosten für die Herrichtung des provisorischen 
Gästesektors auf der Nordtribüne, den Rückbau der Westtribüne und für den Teilabtrag des Stadi-
onwalls in einer Größenordnung von etwa 1,8 Mio. Euro entstehen. Die Endkosten werden jedoch 
maßgeblich von den Mehrentsorgungskosten aufgrund der abfallrechtlichen Einstufung abhängen.  
Die erforderlichen investiven Mittel werden aus der Gesamtmaßnahme „Ausbau/Modernisierung 
Stadion Hammer Straße“, Investitionsmaßnahme 4360 in der Produktgruppe 0801 Sportentwick-
lung, Sportanlagen und -stätten finanziert. Dem Sportausschuss wird regelmäßig berichtet. 
 
 
 
Begründung: 
 
Bisherige Beschlüsse: 
 
Mit der Vorlage V/0982/2020/1 hat der Rat der Stadt Münster am 10.02.2021 die Verwaltung beauf-
tragt, den Abriss der Westtribüne als vorgezogene Maßnahme zum Ausbau des städtischen Stadions 
an der Hammer Straße zu planen. Die Verwaltung hat die Planungen aufgenommen und schlägt mit 
dieser Vorlage die weitere Umsetzung vor. 
 
Zu 1.:  Planungen 
 
Für den Ausbau des städtischen Stadions an der Hammer Straße ergeben sich die Rahmenbedin-
gungen aus dem Bebauungsplan Nr. 568 zum Sportpark Berg Fidel. Aus den Vorgaben des Bebau-
ungsplans ergibt sich die zwingende Notwendigkeit, dass insbesondere der Immissionsschutz für die 
Anwohner am Berg Fidel verbessert werden soll. Dementsprechend ist als erste Ausbaustufe die 
Westtribüne und im Anschluss der weitere Vollausbau vorzusehen (vgl. Vorlage V/0248/2018 Anlage 
4). Die Vorbereitungen der Verwaltung für einen Design-and-Build-Wettbewerb zur Realisierung des 
Stadionausbaus legen daher bei der Planung von Bauabschnitten zugrunde, dass der 1. Bauabschnitt 
der Ausbau der Westtribüne sein wird.  
 
Die Vorbereitungen eines Design-and-Build-Wettbewerbs erfordern neben der Ausarbeitung des 
Raum- und Funktionsprogramms, das die Verwaltung derzeit gemeinsam mit dem SC Preußen Müns-
ter (SCP) unter Einbindung externer Expertise erarbeitet, eine möglichst gute Kenntnis der Standort-
gegebenheiten. Der Vorteil eines Design-and-Build-Wettbewerbs ist die vollständige Planung und 
Baurealisierung aus einer Hand zu einem im Vergabeverfahren grundsätzlich festgesetzten Preis. 
Nachteilig kann sich auswirken, wenn sich die Planungsgrundlagen der Vergabe nachträglich verän-
dern und Nachverhandlungen / Nachträge nötig werden oder Risiken zu hoch eingeschätzt wurden. 
Daher ist es das Ziel der aktuellen Vorbereitungen des Design-and-Build-Wettbewerbs, die Risiken 
hierfür zu minimieren.

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V/0339/2021 
 
Da es sich bei der Wallanlage des Stadions um eine bekannte Altlastenverdachtsfläche handelt, kann 
das Risiko deutlich gesenkt werden, wenn ein Rückbau als vorgezogene Maßnahme erfolgt. Hier-
durch ergeben sich drei wesentliche Vorteile: 1. Dieser Teilrückbau fällt nicht mehr in das Vergabepa-
ket des Design-and-Build-Wettbewerbs und senkt unmittelbar die Höhe von Risikozuschlägen. 2. 
Durch den Abriss der Westtribüne können vertiefte Kenntnisse über die Altlasten gewonnen werden, 
die mit weiteren Gutachten für die verbleibenden Rückbauarbeiten im folgenden Stadionausbau in 
den Design-and-Build-Wettbewerb einfließen und den Bietern so eine konkretere Aufwandsschätzung 
ermöglichen, was die Risikozuschläge der Bieter senkt. 3. Es entsteht ein zeitlicher Vorteil, weil dem 
Sieger des Design-and-Build-Wettbewerbs und künftigen Vertragspartner eine baureife Fläche für die 
Errichtung der Westtribüne übergeben werden kann.  
 
Die Bestandssituation stellt sich derart dar, dass bereits weite Teile der Westtribüne gesperrt sind, da 
sie nicht mehr in einem verkehrssicheren Zustand sind. Hier fallen also keine Zuschauerkapazitäten 
für den Spielbetrieb des SCP (wenn die Corona-Situation wieder eine Vollauslastung erlaubt) weg. 
Jedoch befindet sich im funktionstüchtigen Bereich der Westtribüne der Gästefan-Sektor, der beim 
Rückbau der Westtribüne anderweitig untergebracht werden muss. Ein vollständiger Wegfall des 
Gästebereichs ist u.a. aufgrund der Lizensierungsanforderungen der Fußballverbände nicht möglich. 
Aus spieltagsorganisatorischer Sicht und unter Berücksichtigung der Sicherheitsbelange ist eine Ver-
lagerung des bestehenden Gästesektors vom nördlichen Teil der Westtribüne auf den benachbarten 
westlichen Teil der Nordtribüne für alle Beteiligten der praktikabelste Weg. Die Verwaltung schlägt 
daher in Abstimmung mit dem SC Preußen Münster die Herrichtung eines provisorischen Gästesek-
tors auf der Nordtribüne vor, um die Westtribüne als vorgezogene Maßnahme des Stadionausbaus 
rückbauen zu können. 
 
Der provisorische Gästebereich auf der Nordtribüne soll im Block K (westlicher Teil) angesiedelt sein, 
der hierfür in zwei Sektoren aufgeteilt wird. Um die Sicherheit im Stadion und die hierfür erforderliche 
Trennung zwischen Heim- und Gastfans zu gewährleisten, ist auch eine geeignete bauliche Trennung 
des Blocks notwendig. Um die überdachte Zuschauerkapazität nicht mehr als notwendig einzu-
schränken, soll hierfür eine Plexiglasscheibe samt Verankerung vorgesehen werden, damit die Sicht-
beziehungen für die an der Trennwand stehenden Zuschauerinnen und Zuschauer auf das Spielfeld 
nicht beeinträchtigt wird. Des Weiteren sind für die Fantrennung zusätzliche Zaunanlagen im Außen-
bereich notwendig. Um die erforderlichen Fluchtwege und Versorgungseinrichtungen zu gewährleis-
ten, sind weitere Treppenanlagen und Infrastruktureinrichtungen vorzusehen (siehe Anlage 1).  
 
Der provisorische Gästebereich kann nicht rollstuhlgerecht ausgebaut werden. Bislang waren im Gäs-
tesektor auf der Westtribüne keine rollstuhlgerechten Plätze gegeben. Das vorhandene Angebot an 
rollstuhlgerechten Plätzen auf der Haupttribüne bleibt bestehen. Durchgreifende Verbesserungen für 
rollstuhlgerechte Plätze werden erst mit dem Stadionausbau selbst realisiert werden können. Wie die 
Belange von Menschen mit Behinderungen hierbei umfassend berücksichtigt werden können, ist in 
einem ersten Workshop zur Erarbeitung des Raum- und Funktionsprogramms unter Beteiligung von 
Vertreterinnen und Vertretern der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behin-
derungen (KIB) eruiert worden. Es wird auf Anregung der KIB geprüft, wie bereits im Umbauprozess 
Verbesserungen erreicht werden können. Die KIB wird im weiteren Prozess der Ausbauplanungen 
eingebunden. 
 
Nach Umzug des Gästesektors auf die Nordtribüne und Verlagerung der Anzeigetafel kann der Rück-
bau der Westtribüne durchgeführt werden, der westlich gelegene Gästeeingang bleibt davon unbe-
rührt und wird am Provisorium angeschlossen. Auch soll aus verschiedenen Gründen kein vollständi-
ges Abtragen des Walls eingeplant werden: 1. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt der Planungen zum Aus-
bau des Stadions nicht sinnvoll festzulegen, ob Teile des Walls in zukünftige Planungen integriert 
werden müssen oder ob die Flächen zwingend ebenerdig benötigt werden. Daher sollen zunächst nur 
diejenigen Flächen geräumt werden, die innerhalb der Baugrenzen des Bebauungsplans liegen zzgl. 
der Flächen für die Zufahrt und den TV-Compound, erweitert um etwa 1,5 Meter, die als Baugrube für 
die Errichtung einer ausgebauten Westtribüne erforderlich sind. 2. Auf diese Weise verbleibt ein Teil 
des Walls, der bis zur Errichtung der ausgebauten Tribüne den Lärmschutz in Richtung Berg Fidel

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V/0339/2021 
wahrt. 3. Der Wall ist hinter der Westtribüne bewachsen. Es werden daher nicht frühzeitig Bäume 
gefällt, die beim Stadionausbau erhalten werden könnten. 4. Aufgrund der Bodenbelastungen ist eine 
unnötige Abfuhr von Erdmassen hoch unwirtschaftlich. Entsprechend sehen die ersten Planungen der 
Verwaltung einen Rückbau der Ränge und einen Teilabtrag der Wallanlage vor (siehe Anlage 2). 
 
Zu 2.: Erforderliche Schritte und Vergaben 
 
Zur Umsetzung dieser Maßnahme sind weitergehende Planungen notwendig. Die Personalsituation 
im Projekt ist derzeit jedoch derart, dass die beiden eingerichteten Projektstellen unbesetzt sind. Die 
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der verwaltungsinternen Projektgruppe haben die bisherigen Planun-
gen und Abstimmungen zusätzlich zu ihren originären Aufgaben wahrgenommen. Insofern ist für den 
Fortgang eine weitgehende externe Vergabe der weiteren Aufgaben notwendig.  
 
In einem ersten Schritt ist die Vergabe der Planungsleistungen durchzuführen. Hierbei sind verschie-
dene Besonderheiten der Maßnahme zu beachten: Der Rückbau und die Herrichtung erfolgen in der 
Wasserschutzzone II, die durch das Pumpwerk Stadion des Wasserwerks Geist ausgelöst wird. Hier-
durch ergeben sich erhöhte Anforderungen an die Durchführung der Baumaßnahme selbst, z.B. in 
der Baulogistik und dem Bodenmanagement, und sorgen des Weiteren dafür, dass der Erdaushub 
abgefahren und abhängig von der Klassifizierung entsorgt werden muss. Daher sind für die weiteren 
Planungen genauere Bodenuntersuchungen notwendig. Sollte sich herausstellen, dass Teile des 
Erdaushubes weiterverwertet werden können, so wird dies in den weiteren Planungen und der 
Vergabe der Bauleistung berücksichtigt. 
 
Da der Rückbau der Westtribüne und die Herrichtung des provisorischen Gästesektors einen Eingriff 
in das Gesamtkonzept des Stadions darstellen, ist für die Maßnahme ein Bauantrag einzureichen, der 
neben den Umweltbelangen (Altlasten, Gewässerschutz) auch den Brandschutz während der Bau-
phase im laufenden Spielbetrieb und mit Zuschauerbeteiligung abbildet. Für den Spieltagsbetrieb ist 
für den SCP als Veranstalter eine entsprechende Anpassung des Sicherheits- und Evakuierungskon-
zepts erforderlich. Die Sicherheitsbehörden (Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr) haben der Maß-
nahme und den bisherigen Planungen für die provisorische Lösung grundsätzliche Zustimmungsfä-
higkeit signalisiert. Die Abstimmungen werden engmaschig fortgeführt. Seitens der Sicherheitsbehör-
den (Polizei, Ordnungsamt und Feuerwehr/Rettungsdienst) sind Anforderungskataloge zur formulie-
ren, welche in die konzeptionellen Ausführungsplanungen und das anschließende baurechtliche Ge-
nehmigungsverfahren zu übernehmen sind. 
Ebenso hat am 20.05.2021 ein Abstimmungsgespräch und Ortstermin des SCP mit dem Westdeut-
schen Fußballverband unter Beteiligung der Sicherheitsbehörden stattgefunden, um die Lizensie-
rungsfähigkeit des Stadions für die Regionalliga trotz des verkleinerten Gästesektors zu klären. Der 
Westdeutsche Fußballverband und auch der DFB (als zuständigem Verband für eine Lizensierung für 
die 3. Liga) treffen vor dem eigentlichen Lizensierungsverfahren keine definitiven Aussagen, haben 
jedoch dem SCP eine Zustimmung in Aussicht gestellt. 
 
Die Verwaltung wird die erforderlichen Vergaben aufgrund der Personalsituation mit externer Unter-
stützung durchführen, es ist zu beachten, dass voraussichtlich EU-weite Vergabeverfahren notwendig 
sind, die sich auf den Zeitplan auswirken können.  
 
Zu 3.: Zeitplanung 
 
Abhängig vom Verlauf der Vergaben und der weiteren Erkenntnisse im Planungsprozess wird der 
Zeitplan konkretisiert. Bei der Planung und Durchführung der Maßnahme soll der Spielplan des SC 
Preußen Münster berücksichtigt werden. Die Verwaltung strebt nach aktuellem Stand an, mit der 
Maßnahme während der Rückrunde der Saison 2021/2022 zu beginnen, damit die gewonnenen Er-
kenntnisse noch in den Design-and-Build-Wettbewerb einfließen können 
 
Parallel laufen die Vorbereitungen des Design-and-Build-Wettbewerbs weiter. Die aktuell ermittelten 
Raum- und Funktionsanforderungen werden derzeit mit der Machbarkeitsstudie abgeglichen, die im 
vergangenen Jahr vorgelegt wurde. Die entsprechende Überarbeitung der Machbarkeitsstudie soll im

- 5 - 
V/0339/2021 
August fertiggestellt werden. Es ist damit zu rechnen, dass die weitere Vorbereitung sowie die an-
schließende Durchführung des Design-and-Build-Wettbewerbs sowie die erforderlichen Bau- und 
Planungsschritte des dann ausgewählten Auftragnehmers einen Zeitraum in Anspruch nehmen, dass 
der provisorische Gästesektor möglicherweise 2-3 Jahre aufrechterhalten werden muss.  
 
Zu II:   Finanzielle Auswirkungen 
 
Die Kosten sind zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht berechenbar, es kann nur auf Basis von Grobkos-
tenschätzungen (+/- 40 %) eine Größenordnung hergeleitet werden. Der größte Anteil entfällt auf den 
Rückbau der Westtribüne, insbesondere auf die Erdarbeiten und die Entsorgung der belasteten Erd-
massen. Es kann daher nur aufgrund der überschlägigen Erdmassen und mithilfe von Kostenkenn-
werten eine Größenordnung geschätzt werden. Zuzüglich der erforderlichen Bodenuntersuchungen, 
erhöhten Anforderungen durch die Wasserschutzzone, Planungsleistungen und Vergabebegleitung 
sowie der Herrichtung der provisorischen Anlagen auf der Nordtribüne geht die Verwaltung derzeit 
von einer Größenordnung von etwa 1,8 Mio. Euro aus, die aus der Gesamtmaßnahme Ausbau und 
Modernisierung des städtischen Stadions an der Hammer Straße finanziert werden. Die erforderli-
chen Mittel stehen bei der Investitionsmaßnahme 4360 in der Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, 
Sportanlagen und –stätten zur Verfügung. Über die konkrete Entwicklung wird dem Sportausschuss 
regelmäßig berichtet. 
 
 
 
 
In Vertretung 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlagen: 
Anlage A 
Anlage 1:  
Lageplan zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors 
Anlage 2:   
Grundriss zum Rückbau der Westtribüne und Herrichtung eines provisorischen Gästesektors

Beratungsverlauf (6)

15.06.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.11 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
15.06.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit und Ordnung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2021 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 7.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2021 Sportausschuss
TOP 4.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: entfällt

Zur Sitzung
23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 29.1 Vorberatung
Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 32.1 Entscheidung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Hammer Straße 302
  • Am Berg Fidel

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Details

Aktenzeichen
V/0339/2021
Typ
Vorlagen
Datum
21.05.2021
Erstellt
26.04.2021 17:40