V/0948/2012
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule, Uppenberg , Zustimmung zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung
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Beschlussvorlage
13896 Zeichen
V/0948/2012
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Amt für Immobilienmanagement
Betrifft
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule,
Uppenberg
Zustimmung zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung
Beratungsfolge
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung
06.02.2013 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung in
Uppenberg an der Dreifaltigkeitsschule, Friesenring 25, zur Weiterentwicklung bedarfsg e-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu (siehe Lageplan Anlage 1).
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende
Gruppen beinhaltet:
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1)
2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)
2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)
und insgesamt 100 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 ü3 - Plätze (siehe Raum-
programm Anlage 2).
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung voraussichtlich zum En-
de des Jahres 2014 in Betrieb genommen werden kann.
Vorlagen-Nr.:
V/0948/2012
Auskunft erteilt:
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau
Kratz-Trutti, Frau Kremer
Ruf:
492-5616
E-Mail:
EschertM@stadt-muenster.de
Datum:
14.01.2013
Öffentliche Beschlussvorlage
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3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses die Pla-
nung zu erstellen und schnellstmöglich den Planungsbeschluss und den Baubeschluss für
den Neubau der Kindertageseinrichtung herbeizuführen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau
der Kindertageseinrichtung zunäch st ein Optimierungsverfahren in Form einer Mehrfac h-
beauftragung mit 5 Architekturbüros durchzuführen.
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie bnah-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vo rge-
legt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Die Kosten für die Realisierung dieser Kindertageseinrichtung betragen insgesamt 2.978.000,00 €.
(siehe Kostenschätzung Anlage 3). Hieraus werden auch die Kosten für das Optimierungsverfa h-
ren im Rahmen der zuvor genannten Mehrfachbeauftragung (siehe Beschlusspunkt 4) in Höh e
von 28.000 € (Teilnahmehonorar und Nebenkosten) finanziert.
Nach dem Baukosteninformationssystem Deutscher Architektenkammern (BKI) werden Bauwerks-
kosten (Kostengruppen 300 und 400) für Neubauten von Kindertageseinrichtungen mittleren Stan-
dards mit 1.440 ,00 €/qm BGF angegeben. Sie entsprechen den durchschnittlichen Bauwerksko s-
ten der realisierten Kita - Neubauprojekte in Münster. Dieser Wert wurde der Schätzung der Ba u-
werkskosten (KG 300 und 400 = 1.872.000,00 €) zugrunde gelegt.
Die erste Kostenschätzun g, die Grundlage der ersten Finanzplanung war, bezog sich auf eine
viergruppige Einrichtung. Aufgrund des festgestellten Bedarfs der Jugendhilfeplanung ergibt sich
die Notwendigkeit einer sechsgruppigen Einrichtung. Darauf bezieht sich die unten in der Tab elle
Teilfinanzplan abgebildete Kostensumme.
Kostenreduzierungen können voraussichtlich durch eine Reduzierung baulicher Standards erreicht
werden.
Die Umsetzung der Kostenreduzierungen in diesen Bereichen wird zum Baubeschluss dargestellt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine um 20 % kostenreduzierte Variante der Kindertageseinrich-
tung zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Reduzierung in dieser Höhe ist nicht ohne eine Re-
duzierung der im anliegenden Raumprogramm aufgeführten Flächen möglich.
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Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Investitionsmaßnahme 4680 Neubau Kita Dreifaltigkeit
Auszahlungen 08 Auszahlung für Baumaßnah-
men
2012 50.000 Bereitgestellt
über Nach-
tragshaushalt
2013 1.590.000
Investitionsmaßnahme 0210 Z.Ausb.KiTa-Betr.-u3
Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren
Zuwendungen
2013 978.000 Mittelumschich-
tung zur Inves-
titionsmaß-
nahme 4680
Investitionsmaßnahme 1160 Beschaffungen Kita Dreifaltig-
keit
Auszahlungen 09 Auszahlung für den Erwerb von
beweglichem Anlagevermögen
2013 360.000
Summe aller Auszahlungen/Saldo 2.978.000
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2014ff. 376.000 Landeszu-
schüsse zu den
Betriebskosten
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 950.000 Betriebskosten
für Kitas freier
Träger
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei den o. g. Produk t-
gruppen veranschlagt.
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist.
Es wurden Bundesmittel für die Ausstattungskosten in Höhe von 100.800,00 € beantragt. Bei B e-
willigung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
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Begründung:
1. Bedarf- und Versorgungssituation
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta-
gesbetreuungsplatz.
Im Bereich Uppenberg liegt die Versorgungsquote bei den u3 Kindern derzeit bei 28,5 %
(74 Plätze für 260 Kinder).
Die Versorgungsquote bei den ü3 Kindern liegt bei 88,7 % (189 Plätze für 213 Kinder).
Damit liegen die Versorgungsquoten deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von
34,1 % für u3 Kinder und 100,2 % für ü3 Kinder.
Sowohl für die u3 Kinder als auch für die ü3 Kinder sind damit weitere Plätze in Kindert a-
geseinrichtungen in Uppenberg erforderlich.
Nach Fertigstellung dieser Maßnahme besteht bei glei chbleibender Kinderzahl in Uppe n-
berg eine Versorgungsquote von 40,7 % bei den u3 Kindern und von 120,6 % bei den ü3
Kindern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Innenstadtbereich auf Grund der dichten
Wohnbebauung auch Kinder benachbarter Wohnbereiche aus Münster Nord dieses Ang e-
bot einer Kindertageseinrichtung nutzen werden.
2. Maßnahmenplanung und Mehrfachbeauftragung
Die neue Kindertageseinrichtung soll auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule errichtet
werden. Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstud ie durchgeführt, um zu prüfen, ob die vor
Ort bestehenden Erfordernisse der Dreifaltigkeitsschule inklusive möglicher Ausbauopti o-
nen mit der Realisierung einer Kindertageseinrichtung auf dem zur Verfügung st ehenden
Gelände vereinbar sind.
2.1. Machbarkeitsstudie
In Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern, insbesondere mit den hier b e-
troffenen Ämtern, dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz, dem Amt für Schule und
Weiterbildung und der Dreifaltigkeitsschule wurden die folgenden Aspekte erörter t und bei
der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt:
- die städtebauliche Situation mit den Aspekten von Stadtbild und Denkmalschutz, Planungs-
recht und verkehrlicher Lage (Stellplatzsituation, Schallschutz zum Friesenring)
- Erweiterungs- und Erneuerungsoptionen für die Schule
- Einhalten von Abständen zur Nachbarbebauung
- Wirtschaftlichkeit der Bauform, Anzahl der Geschosse
- Freiflächengestaltung: Einbindung der Kitafreiflächen bzw. Abgrenzung zum Schulhof,
Verlagerung des vorhandenen öffentlichen Spielplatzes auf das Schulgelände
Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass für die neue Kindertageseinrichtung sowohl
Baukörper in 1 -geschossiger, 1,5 -geschossiger als auch in 2 - bis maximal 3 -
geschossiger Bauweise denkbar sind. Diese können als lineare oder winkelförmige Ba u-
körper im westlichen Bereich des Schulhofes platziert werden bzw. den räumlichen A b-
schluss des Schulgeländes zum Friesenring bilden.
Für die perspektivische Erweiterung der Schule kommt in Betracht, die abgängigen Riegel
der Schule an der Nordseite im gleichen städtebaulichen Rahmen neu 2 -stöckig zu errich-
ten oder einen Ereiterungsbau parallel zum Hauptgebäude anzuordnen, so dass dies zum
Zweispänner erweitert wird.
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Ziel ist es, auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Kindertage seinrichtung, einen
attraktiven Schulhof mit einer hohen Aufenthalts - und Spielqualität vorzuhalten.Abhängig
von der perspektivischen Erweiterung der Schule ist die Umgestaltung des Schulhofes ei n-
schließlich des öffentlichen Spielplatzes erst zu einem spät eren Zeitpunkt sinnvoll. Daher
wird das Spielangebot des Spielplatzes vorerst nur temporär auf den Schulhof verlagert.
Der vorhandene prägende Baumbestand sollte weitgehend erhalten bleiben.
2.2. Mehrfachbeauftragung
Die Mehrfachbeauftragung stel lt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vo r-
geschlagen fünf Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beau f-
tragen und entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ih-
re Entwurfsleistung zu honorieren. Im Falle einer Beauftragung wird das Teilnahmehonorar
mit dem Architektenhonorar verrechnet.
Ein Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung, unter Einbeziehung der Schule, wird
dann in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplan ungskonzepten eines
auswählen und den politischen Gremien vorschlagen.
Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster als Ausloberin
in diesem Verfahren eine Auswahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das B e-
wertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese
Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber insbesondere auch
wirtschaftliche Aspekte.
Gegenüber einem „begrenzten Wettbewerb“ gem. den Richtlinien für die Aus lobung von
(RAW) wird das einfachere Verfahren einer Mehrfachbeauftragung vorgezogen.
Ohne an die formalen Vorgaben der RAW gebunden zu sein, kann die Auslobung - unter
Würdigung der Interessen der Ausloberin und der Teilnehmer - frei formuliert werden. Die
Besetzung des Preisgerichts kann in überschaubarem Umfang gehalten werden (gleiche
Anzahl von Fach- zu Sachpreisrichtern entfällt).
Bei einer Mehrfachbeauftragung kann auf die Durchführung eines Losverfahrens für die
Ermittlung (eines Teils) der Teilnehmer verzichtet werden. Die fünf einzuladenden Architek-
turbüros werden auf Vorschlag der Verwaltung mit Beschluss der politischen Gremien
(nicht öffentliche Vorlage V/0988/2012) festgelegt. In der RAW geregelte Abstimmungsve r-
fahren entfallen, der zeitliche Aufwand bei der Vorprüfung ist bei nur fünf Teilnehmern g e-
ringer.
Es ergibt sich eine Zeitersparnis von ca. 2,5 Monaten, da das Ergebnis der Mehrfachbeauf-
tragung den politischen Gremien nicht erst in der Sitzungskette im September sondern b e-
reits vor den Sommerferien vorgelegt werden kann (Haup tausschusssitzung am
10.07.2013). Die Mehrkosten für das Verfahren einer Mehrfachbeauftragung gegenüber e i-
nem Wettbewerb gem. RAW betragen in diesem Fall lediglich 8.700,00 €.
Die Verdingungsordnung für Freischaffende (VOF) muss für das Optimierungsverfahren
nicht angewendet werden. Das erwartete Honorar für die Architektenleistungen wird auf rd.
139.000,00 € geschätzt und liegt damit unterhalb des Schwellenwertes in Höhe von
200.000,00 €, der zu der Durchführung eines VOF - Verfahrens verpflichten würde.
2.3. Planungsdetails
Die Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 100 Plätzen errichtet.
Hiervon sind 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 68 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren.
Durch die räumliche Nähe zur Dreifaltigkeitsschule sollen Kooperationen von Kindert ages-
einrichtung und Grundschule zur Stärkung der Bildungs - und Erziehungsqualität und zum
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Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule stattfinden.
Zum Bringen und Abholen der Kinder werden auf dem Gelände die erforderlichen Stellplä t-
ze durch eine gesteuerte Zufahrtmöglichkeit ergänzt.
Das erforderliche Raumprogramm ist in der Anlage beigefügt.
Über die Trägerschaft der Einrichtung wird mit einer separaten Vorlage zu einem späteren
Zeitpunkt entschieden.
3. Fazit
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie, die die Realisierung einer Kindertageseinric h-
tung und die Erweiterung der Schule auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule unabhängig
voneinander für vereinbar hält, wird zur weiteren optimalen Ausgestaltung ein Optimi e-
rungsverfahren für die Kindertageseinrichtung durchgeführt. Dieses soll wie unter B e-
schlusspunkt 4 ausgeführt zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau der
Kindertageseinrichtung führen.
Dabei wird die Schnittstelle zwischen Kindertageseinrichtung und Schule besonders hi n-
sichtlich der Freiflächenplanung gesondert mit allen Beteiligten intensiv abgestimmt und be-
raten.
Vor der Ratssitzung am 06.02.2013 wird eine Informationsveranstaltung mit der Schule
stattfinden.
i.V. i. V.
gez. gez.
Dr. Andrea Hanke Alfons Reinkemeier
Beigeordnete Stadtkämmerer
Anlagen:
Anlage 1 Lageplan
Anlage 2 Raumprogramm
Anlage 3 Kostenschätzung
Anlage 3 Kostenschätzung
1125 Zeichen
Anlage 3 Neubau Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule - Errichtungsbeschluss Kostenschätzung gem. DIN 276 (inkl. 19 % MWSt) Planungsdaten Gebäude und Freiflächen: NF 771 qm NGF 1.000 qm BGF 1.300 qm max. gem. Machbarkeitsstudie, entwurfsabhängig Freifläche Kita: 1.800 qm entwurfsabhängig Stellplatzanlage 34 Stpl. 800 qm entwurfsabhängig Errichtung von temporär nutzbaren Spiel- platzflächen als Ersatz für entf. Spielplatz gem. Spielflächenleitplanung entwwurfsabhängig Kostendaten: Kostengruppe Kosten in € 100 Grundstück - 200 Herrichten und Erschließen (enthalten in KG 500) - 300 + 400 Bauwerkskosten Baukonstruktion und technische Anlagen 1.872.000,00 500 Außenanlagen: Freiflächen Kita 199.700,00 temporäre Spielplatz- und Schulhofumges taltung 32.725,00 Stellplatzanlage 101.745,00 334.170,00 600 Ausstattung / Einrichtung 360.000,00 700 Baunebenkosten 449.280,00 Investition 2.978.000,00 Amt für Immobilienmanagement
Anlage 2 Raumprogramm
1720 Zeichen
Raumprogramm – Kita Dreifaltigkeitsschule
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges.
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 –
6 Jahren .
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
2x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren
Alle u.a. qm-Angaben sind
Mindestgrößen. Änderun-
gen können sich entwurfs-
bedingt ergeben.
Das für diese Gruppen-
struktur erforderliche
Raumprogramm ermög-
licht variable Gruppen.
A1 Gruppenraum 6 45 270
A2 Nebenraum 6 18 108
A3 Wasch-/WC 6 12 72 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 3
A4 Garderobe 6 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 6 6 36
A6 Schlafraum u3 2 20 40
A7 Schlafraum u3 4 18 72
A7a Schlafraum ü3 2 20 40
A8 Mehrzweckraum 1 55 55
ca. 4 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
706
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 25 25
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
A14 Beratungsraum 1 15 15
105
Kindertageseinrichtung gesamt 811
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
für diese Flächen sind noch
ca. 249 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
C1 Außen-/Spielfläche
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
ca.
1.800
alle Funktionen sind darin
enthalten
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 10.12.2012
Anlage 1 Lageplan
136 Zeichen
Bereich für die Kindertages- einrichtung Luftbild mit Bereich für den Standort der neuen Kindertageseinrichtung Anlage 1
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Friesenring 25
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0948/2012
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 09.01.2013
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37