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V/0948/2012

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule, Uppenberg , Zustimmung zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung

Vorlagen 09.01.2013

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 06.02.2013, TOP 19.2

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 3 Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 2 Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 1 Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

13896 Zeichen

V/0948/2012 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
Amt für Immobilienmanagement 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule, 
Uppenberg 
Zustimmung zur Durchführung einer Mehrfachbeauftragung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen Vorberatung 
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
06.02.2013 Hauptausschuss Vorberatung 
06.02.2013 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I.    Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kindertageseinrichtung in 
Uppenberg an der Dreifaltigkeitsschule, Friesenring 25, zur Weiterentwicklung bedarfsg e-
rechter Kindertagesbetreuungsangebote zu (siehe Lageplan Anlage 1). 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet: 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3)  
 
und insgesamt 100 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 ü3 - Plätze (siehe Raum-
programm Anlage 2). 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Kindertageseinrichtung voraussichtlich zum En-
de des Jahres 2014 in Betrieb genommen werden kann. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0948/2012 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Herr Philipp, Frau 
Kratz-Trutti, Frau Kremer 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
14.01.2013 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0948/2012 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses die Pla-
nung zu erstellen und schnellstmöglich den Planungsbeschluss und den Baubeschluss für 
den Neubau der Kindertageseinrichtung herbeizuführen. 
 
4. Die Verwaltung wird beauftragt zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für den Neubau 
der Kindertageseinrichtung zunäch st ein Optimierungsverfahren in Form einer Mehrfac h-
beauftragung mit 5 Architekturbüros durchzuführen. 
 
5. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe be-
treiben zu lassen und diese an den Träger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetrie bnah-
me in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vo rge-
legt. 
 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Kosten für die Realisierung dieser Kindertageseinrichtung betragen insgesamt 2.978.000,00 €. 
(siehe Kostenschätzung Anlage 3). Hieraus werden auch die Kosten für das Optimierungsverfa h-
ren im Rahmen der  zuvor genannten Mehrfachbeauftragung (siehe Beschlusspunkt 4) in Höh e 
von 28.000 € (Teilnahmehonorar und Nebenkosten) finanziert. 
Nach dem Baukosteninformationssystem Deutscher Architektenkammern (BKI) werden Bauwerks-
kosten (Kostengruppen 300 und 400) für Neubauten von Kindertageseinrichtungen mittleren Stan-
dards mit 1.440 ,00 €/qm BGF angegeben. Sie  entsprechen den durchschnittlichen Bauwerksko s-
ten der realisierten Kita - Neubauprojekte in Münster. Dieser Wert wurde der Schätzung der Ba u-
werkskosten (KG 300 und 400 = 1.872.000,00 €)  zugrunde gelegt. 
Die erste Kostenschätzun g, die Grundlage der ersten Finanzplanung war, bezog sich auf eine 
viergruppige Einrichtung. Aufgrund des festgestellten Bedarfs der Jugendhilfeplanung ergibt sich 
die Notwendigkeit einer sechsgruppigen Einrichtung. Darauf bezieht sich die unten in der Tab elle 
Teilfinanzplan abgebildete Kostensumme. 
  
Kostenreduzierungen können voraussichtlich durch eine Reduzierung baulicher Standards erreicht 
werden.  
Die Umsetzung der Kostenreduzierungen in diesen Bereichen wird zum Baubeschluss dargestellt. 
Die Verwaltung wurde beauftragt, eine um 20 %  kostenreduzierte Variante der Kindertageseinrich-
tung zur Beschlussfassung vorzulegen. Eine Reduzierung in dieser Höhe ist nicht ohne eine  Re-
duzierung der im anliegenden Raumprogramm aufgeführten Flächen möglich.

- 3 - 
V/0948/2012 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Investitionsmaßnahme 4680 Neubau Kita Dreifaltigkeit    
Auszahlungen 08 Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2012 50.000 Bereitgestellt 
über Nach-
tragshaushalt 
   2013 1.590.000  
Investitionsmaßnahme 0210 Z.Ausb.KiTa-Betr.-u3    
Auszahlungen 11 Auszahlung von aktivierbaren 
Zuwendungen 
2013 978.000 Mittelumschich-
tung zur Inves-
titionsmaß-
nahme 4680 
Investitionsmaßnahme 1160 Beschaffungen Kita Dreifaltig-
keit 
   
Auszahlungen 09 Auszahlung für den Erwerb von 
beweglichem Anlagevermögen 
2013 360.000  
Summe aller Auszahlungen/Saldo  2.978.000  
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2014ff. 376.000 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2014ff. 950.000 Betriebskosten 
für Kitas freier 
Träger 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan bei den o. g. Produk t-
gruppen veranschlagt. 
 
Eine Kalkulation zu erwartender öffentlich rechtlicher Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist nicht 
möglich, da die Höhe der Elternbeiträge von der Einkommenssituation der Eltern abhängig ist. 
 
Es wurden Bundesmittel für die Ausstattungskosten in Höhe von 100.800,00 € beantragt. Bei B e-
willigung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.

- 4 - 
V/0948/2012 
Begründung: 
 
1. Bedarf- und Versorgungssituation 
 
Ab dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab 1 Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kinderta-
gesbetreuungsplatz. 
Im Bereich Uppenberg liegt die Versorgungsquote bei den u3 Kindern derzeit bei 28,5 % 
(74 Plätze für 260 Kinder).  
Die Versorgungsquote bei den ü3 Kindern liegt  bei 88,7 % (189 Plätze für 213 Kinder). 
 
Damit liegen die Versorgungsquoten deutlich unter dem städtischen Durchschnitt von  
34,1 % für u3 Kinder  und 100,2 % für ü3 Kinder. 
 
Sowohl für die u3 Kinder als auch für die ü3 Kinder sind damit weitere Plätze in Kindert a-
geseinrichtungen in Uppenberg erforderlich. 
 
Nach Fertigstellung dieser Maßnahme besteht bei glei chbleibender Kinderzahl in Uppe n-
berg eine Versorgungsquote von 40,7 % bei den u3 Kindern und von 120,6 % bei den ü3 
Kindern. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass im Innenstadtbereich auf Grund der dichten 
Wohnbebauung auch Kinder benachbarter Wohnbereiche aus Münster Nord dieses Ang e-
bot einer Kindertageseinrichtung nutzen werden. 
 
 
2. Maßnahmenplanung und Mehrfachbeauftragung 
 
Die neue Kindertageseinrichtung soll auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule errichtet 
werden. Im Vorfeld wurde eine Machbarkeitsstud ie durchgeführt, um zu prüfen, ob die vor 
Ort bestehenden Erfordernisse der Dreifaltigkeitsschule inklusive möglicher Ausbauopti o-
nen mit der Realisierung einer Kindertageseinrichtung  auf dem zur Verfügung st ehenden 
Gelände vereinbar sind. 
 
 
2.1. Machbarkeitsstudie 
 
In Abstimmungen zwischen den beteiligten Fachämtern, insbesondere mit den hier b e-
troffenen Ämtern, dem Amt für Grünflächen und Umweltschutz, dem Amt für Schule und 
Weiterbildung und der Dreifaltigkeitsschule  wurden die folgenden Aspekte erörter t und bei 
der Erarbeitung der Machbarkeitsstudie berücksichtigt:  
- die städtebauliche Situation mit den Aspekten von Stadtbild und Denkmalschutz, Planungs-
recht und verkehrlicher Lage (Stellplatzsituation, Schallschutz zum Friesenring) 
- Erweiterungs- und Erneuerungsoptionen für die Schule 
- Einhalten von Abständen zur Nachbarbebauung 
- Wirtschaftlichkeit der Bauform, Anzahl der Geschosse 
- Freiflächengestaltung: Einbindung der Kitafreiflächen bzw. Abgrenzung zum Schulhof, 
Verlagerung des vorhandenen öffentlichen Spielplatzes auf das Schulgelände 
 
Die Machbarkeitsstudie hat ergeben, dass für die neue Kindertageseinrichtung sowohl 
Baukörper in 1 -geschossiger, 1,5 -geschossiger als auch in  2 - bis maximal 3 -
geschossiger Bauweise denkbar sind. Diese können als lineare oder winkelförmige Ba u-
körper im westlichen Bereich des Schulhofes platziert werden bzw. den räumlichen A b-
schluss des Schulgeländes zum Friesenring bilden. 
Für die perspektivische Erweiterung der  Schule kommt in Betracht, die abgängigen Riegel 
der Schule an der Nordseite im gleichen städtebaulichen Rahmen neu 2 -stöckig zu errich-
ten oder einen Ereiterungsbau parallel zum Hauptgebäude anzuordnen, so dass dies zum 
Zweispänner erweitert wird.

- 5 - 
V/0948/2012 
Ziel ist es, auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme der Kindertage seinrichtung, einen 
attraktiven Schulhof mit einer hohen Aufenthalts - und Spielqualität vorzuhalten.Abhängig 
von der perspektivischen Erweiterung der Schule ist die Umgestaltung des Schulhofes ei n-
schließlich des öffentlichen Spielplatzes erst zu einem spät eren Zeitpunkt sinnvoll. Daher 
wird das Spielangebot des Spielplatzes vorerst nur temporär auf den Schulhof verlagert.  
Der vorhandene prägende Baumbestand sollte weitgehend erhalten bleiben. 
 
 
     2.2. Mehrfachbeauftragung  
 
Die Mehrfachbeauftragung stel lt ein planerisches Optimierungsverfahren dar. Es wird vo r-
geschlagen fünf Architekturbüros mit der Erstellung eines Vorplanungskonzeptes zu beau f-
tragen und entsprechend der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) für ih-
re Entwurfsleistung zu  honorieren. Im Falle einer Beauftragung wird das Teilnahmehonorar 
mit dem Architektenhonorar verrechnet.  
 
Ein Bewertungsgremium aus Politik und Verwaltung, unter Einbeziehung der Schule, wird 
dann in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplan ungskonzepten eines 
auswählen und den politischen Gremien vorschlagen. 
 
Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster als Ausloberin 
in diesem Verfahren eine Auswahl unterschiedlicher Entwürfe, aus denen durch das B e-
wertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese 
Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber insbesondere auch 
wirtschaftliche Aspekte. 
 
Gegenüber einem „begrenzten Wettbewerb“ gem. den Richtlinien für die Aus lobung von  
(RAW) wird das einfachere Verfahren einer Mehrfachbeauftragung vorgezogen.  
Ohne an die formalen Vorgaben der RAW gebunden zu sein, kann die Auslobung - unter 
Würdigung der Interessen der Ausloberin und der Teilnehmer - frei formuliert werden. Die 
Besetzung des Preisgerichts kann in überschaubarem Umfang gehalten werden (gleiche 
Anzahl von Fach- zu Sachpreisrichtern entfällt). 
Bei einer Mehrfachbeauftragung kann auf die Durchführung eines Losverfahrens für die 
Ermittlung (eines Teils) der Teilnehmer verzichtet werden. Die fünf einzuladenden Architek-
turbüros werden auf Vorschlag der Verwaltung mit Beschluss der politischen Gremien 
(nicht öffentliche Vorlage V/0988/2012) festgelegt. In der RAW geregelte Abstimmungsve r-
fahren entfallen, der zeitliche  Aufwand bei der Vorprüfung ist bei nur fünf Teilnehmern g e-
ringer. 
Es ergibt sich eine Zeitersparnis von ca. 2,5 Monaten, da das Ergebnis der Mehrfachbeauf-
tragung den politischen Gremien nicht erst in der Sitzungskette im September sondern b e-
reits vor den Sommerferien vorgelegt werden kann (Haup tausschusssitzung am 
10.07.2013). Die Mehrkosten für das Verfahren einer Mehrfachbeauftragung gegenüber e i-
nem Wettbewerb gem. RAW betragen in diesem Fall lediglich 8.700,00 €. 
Die Verdingungsordnung für Freischaffende  (VOF) muss für das Optimierungsverfahren 
nicht angewendet werden. Das erwartete Honorar für die Architektenleistungen wird auf rd. 
139.000,00 € geschätzt und liegt damit unterhalb des Schwellenwertes in Höhe von 
200.000,00 €, der zu der Durchführung eines VOF - Verfahrens verpflichten würde.  
 
 
     2.3. Planungsdetails 
 
Die Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 100 Plätzen  errichtet. 
Hiervon sind 32 Plätze für Kinder unter 3 Jahren und 68 Plätze für Kinder von 3-6 Jahren. 
 
Durch die räumliche Nähe zur Dreifaltigkeitsschule sollen Kooperationen von Kindert ages-
einrichtung und Grundschule zur Stärkung  der Bildungs - und Erziehungsqualität und zum

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V/0948/2012 
Übergang von der Kindertageseinrichtung zur Schule stattfinden. 
 
Zum Bringen und Abholen der Kinder werden auf dem Gelände die erforderlichen Stellplä t-
ze durch eine gesteuerte Zufahrtmöglichkeit ergänzt. 
 
Das erforderliche Raumprogramm ist in der Anlage beigefügt. 
 
Über die Trägerschaft der Einrichtung wird mit einer separaten Vorlage zu einem späteren 
Zeitpunkt entschieden. 
 
 
3. Fazit 
 
Auf der Grundlage der Machbarkeitsstudie, die die Realisierung einer Kindertageseinric h-
tung und die Erweiterung der Schule auf dem Gelände der Dreifaltigkeitsschule unabhängig 
voneinander für vereinbar hält, wird zur weiteren optimalen Ausgestaltung ein Optimi e-
rungsverfahren für die Kindertageseinrichtung durchgeführt. Dieses soll wie unter B e-
schlusspunkt 4 ausgeführt zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes  für den Neubau der 
Kindertageseinrichtung führen. 
Dabei wird die Schnittstelle zwischen Kindertageseinrichtung und Schule besonders hi n-
sichtlich der Freiflächenplanung gesondert mit allen Beteiligten intensiv abgestimmt und be-
raten. 
Vor der Ratssitzung am 06.02.2013 wird eine Informationsveranstaltung mit der Schule 
stattfinden. 
 
 
 
 
 
i.V.       i. V. 
 
gez.       gez. 
 
Dr. Andrea Hanke     Alfons Reinkemeier 
Beigeordnete      Stadtkämmerer 
 
 
 
 
Anlagen: 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Raumprogramm  
Anlage 3 Kostenschätzung

Anlage 3 Kostenschätzung

1125 Zeichen

Anlage 3 
 
 
  
Neubau Kindertageseinrichtung an der Dreifaltigkeitsschule - Errichtungsbeschluss 
 
 
 
Kostenschätzung gem. DIN 276  (inkl. 19 % MWSt) 
 
 
Planungsdaten Gebäude und Freiflächen: 
 
NF 771 qm   
NGF 1.000 qm  
BGF 1.300 qm  
max. gem. Machbarkeitsstudie, 
entwurfsabhängig 
 
Freifläche Kita: 1.800 qm  entwurfsabhängig 
Stellplatzanlage 34 Stpl.    800 qm  entwurfsabhängig 
Errichtung von temporär nutzbaren Spiel- 
platzflächen als Ersatz für entf. Spielplatz 
gem. Spielflächenleitplanung 
 entwwurfsabhängig 
 
 
 
Kostendaten: 
 
Kostengruppe 
 
 Kosten in €
 
100 Grundstück  - 
200 Herrichten und Erschließen 
(enthalten in KG 500) 
- 
 
300 + 400 
Bauwerkskosten 
  
Baukonstruktion und technische Anlagen 
1.872.000,00  
500 Außenanlagen: 
 
Freiflächen Kita                        199.700,00 
 
temporäre Spielplatz- und  
Schulhofumges
taltung               32.725,00            
 
Stellplatzanlage                       101.745,00 
 
334.170,00 
 
600 Ausstattung / Einrichtung 360.000,00  
700 Baunebenkosten 449.280,00  
Investition 
 
 2.978.000,00 
 
 
 
 
 
 
Amt für Immobilienmanagement

Anlage 2 Raumprogramm

1720 Zeichen

Raumprogramm – Kita Dreifaltigkeitsschule 
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG 
 
 Bezeichnung Anzahl qm qm-
ges. 
Mindest-
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen 
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 – 
6 Jahren . 
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
2x GIIIc = 20 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren 
    Alle u.a. qm-Angaben sind 
Mindestgrößen. Änderun-
gen können sich entwurfs-
bedingt ergeben. 
Das für diese Gruppen-
struktur erforderliche 
Raumprogramm ermög-
licht variable Gruppen. 
A1 Gruppenraum 6 45 270   
A2 Nebenraum 6 18 108   
A3 Wasch-/WC 6 12 72  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   3   
A4 Garderobe 6    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 6 6 36   
A6 Schlafraum u3 2 20 40   
A7 Schlafraum u3 4 18 72   
A7a Schlafraum ü3 2 20 40   
A8 Mehrzweckraum 1 55 55 
ca. 4 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
 
   706   
 Allgemeinräume      
A10 Personalraum 1 30 30   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 25 25   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
A14 Beratungsraum 1 15 15   
    105   
Kindertageseinrichtung gesamt  811 
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
für diese Flächen sind noch 
ca. 249 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
C1 Außen-/Spielfläche    
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
  
ca. 
1.800 
  
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 10.12.2012

Anlage 1 Lageplan

136 Zeichen

Bereich  
für die 
Kindertages- 
einrichtung 
 
Luftbild mit Bereich für den  Standort der neuen Kindertageseinrichtung         Anlage 1

Beratungsverlauf (7)

22.01.2013 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.01.2013 Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
30.01.2013 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
31.01.2013 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.02.2013 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 5.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Hauptausschuss
TOP 13.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.02.2013 Rat
TOP 19.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Friesenring 25

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0948/2012
Typ
Vorlagen
Datum
09.01.2013
Erstellt
06.10.2020 14:37