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V/0424/2008

Bebauungsplan Nr.: 488: Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp

Vorlagen 13.05.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 31.2.3

Beschlussvorlage

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Anlage 1: Übersichtsplan Roxel

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Anlage 2: Übersichtsplan Ausgleichsfläche

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Beschlussvorlage

5519 Zeichen

V/0424/2008 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Vermessungs- und Katasteramt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr.: 488: Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / 
Brockkamp 
Beschluss zur Anordnung der Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
18.06.2008 Hauptausschuss Vorberatung 
18.06.2008 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Für den Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes Nr.  488: Roxel-Nord II 
- Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp einschließlich der außerhalb 
des Geltungsbereichs gelegenen Ausgleichsfläche wird gemäß § 46 BauGB die Umlegung ange-
ordnet. 
 
Die Umlegungsanordnung erfasst den Bereich zwischen Havixbecker Straße, Stodtbrockweg, ge-
planter Nordumgehung und dem Baugebiet Roxel-Nord Brockkamp und Buschkamp sowie den 
Bereich der Ausgleichsfläche an der Aa südöstlich der Hülshoffstraße. 
   
Die Abgrenzungen der Bereiche, für die die Umlegung angeordnet wird, sind aus den beigefügten 
Übersichtsplänen Nr. 1 und Nr. 2 zu ersehen. 
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass durch die Anordnung der Umlegung der Stadt Münster kei-
ne Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Zur Erschließung und Neugestaltung des Bebauungsplangebietes sind die Grundstücke so neu zu 
ordnen, dass nach Lage, Form und Größe für die bauliche und sonstige Nutzung zweckmäßig ges-
Vorlagen-Nr.: 
V/0424/2008 
Auskunft erteilt: 
Herr Bruch 
Ruf: 
492-6243 
E-Mail: 
BruchU@stadt-muenster.de  
Datum: 
13.05.2008 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0424/2008 
taltete Grundstücke entstehen und die Stadt in die Lage versetzt wird, über die öffentlichen Ver-
kehrs- und Grünflächen verfügen zu können. 
 
Die Umsetzung des Bebauungsplans Nr. 488: Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg 
/ Nordumgehung / Brockkamp stieß aufgrund der großen Spannbreite der wirtschaftlichen Interes-
sen bzw. Betroffenheiten der beteiligten Grundstückseigentümer auf erhebliche Schwierigkeiten. 
Eigentümer kleinerer Flächen haben u. a. durch die Überplanung mit einem Lärmschutzwall nur 
Nachteile, andere profitieren erheblich aufgrund der Wohngebiets-Ausweisung. Ein öffentliches 
Interesse, den Lärmschutzwall in das Eigentum der Stadt Münster zu überführen, ist allerdings 
auch nicht gegeben. Ferner soll unter dem Gesichtspunkt der Übernahme von Folgelasten (Infra-
strukturkosten) analog des § 11 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 BauGB den Planungsbegünstigten eine Mehr-
flächenabtretung angelastet werden. 
 
Privatrechtliche Regelungen sind aufgrund der hier vorliegenden Eigentumsstruktur mit den Eigen-
tümern nicht zu erwarten. 
 
Bei der Aufteilung bzw. Verteilung der neuen Baugrundstücke ist ein gerechter Verteilungsmaß-
stab wünschenswert. Aus diesem Grunde bietet sich zur Realisierung des gesamten Bebauungs-
planbereiches das im Baugesetzbuch vorgesehene Bodenordnungsinstrument  „Umlegung“ an. 
Die Umlegung ist im öffentlichen Interesse, weil durch sie die angestrebte städtebauliche Ordnung 
vorbereitet wird. Sie ist gleichzeitig im Interesse der Grundstückseigentümer, weil diese für ihre in 
vielen Fällen baulich nicht oder schlecht nutzbaren Grundstücke nunmehr nutzbare Grundstücke 
erhalten. Durch das Umlegungsverfahren ist gewährleistet, dass alle Eigentümer von Grundstü-
cken innerhalb des Bebauungsplanbereiches bebauungsfähige Grundstücke für ihre Einwurfs-
grundstücke bekommen. 
 
Die Eigentümer verpflichten sich, bei ei ner Umlegung nach Maßgabe der nachfolgenden Bedin-
gungen mitzuwirken und alle im weiteren Umlegungsverfahren erforderlichen Erklärungen in der 
zur Wirksamkeit notwendigen Form abzugeben. Grundvoraussetzung für die erfolgreiche Durch-
führung des Umlegungsverfahrens ist die Mitwirkungs- und Einigungsbereitschaft aller im Verfah-
ren beteiligter Eigentümer. 
 
Die planungsbegünstigten Eigentümer tragen die Kosten des Lärmschutzwalls. Der Lärmschutz-
wall einschließlich der späteren Pflegeunterhal tung wird im Zuge der Umlegung den Eigentümern 
der angrenzenden vorhandenen sowie der neu zu bildenden Baugrundstücke zugeteilt. Darüber 
hinaus wird den Planungsbegünstigten eine Mehrflächenabtretung für Folgelasten (Infrastruktur-
kosten) auferlegt. Die Planungsbegünstigten erhalten somit ca. 50 % von ihrer jeweils eingeworfe-
nen Grundstücksfläche als Bauland wieder. 
 
Damit die im Bebauungsplan vorgesehene Bebauung von Grundstücken und die Erschließung in 
einem absehbaren Zeitraum erfolgen kann, soll eine Umlegung nach § 45 BauGB durchgeführt 
werden. Dazu bedarf es der Umlegungsanordnung. 
 
Die Einleitung des Umlegungsverfahrens durch den Umlegungsausschuss und der Satzungsbe-
schluss des Bebauungsplanes Nr. 488 soll erst erfolgen, nachdem die Beteiligten ihr schriftliches 
Einverständnis zur v. g. Umlegung gegeben haben. 
 
Die Umlegungsanordnung zu diesem Zeitpunkt erm öglicht die Einleitung des Umlegungsverfah-
rens, bevor der Bebauungsplan in Kraft getreten ist, so dass hierdurch ein Zeitgewinn in der Ver-
fahrensabwicklung erreicht werden kann. 
 
 
                                                                                                                                                                   
 
 
I.V.

- 3 - 
V/0424/2008 
 
 
 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: Übersichtspläne 1 und 2

Anlage 1: Übersichtsplan Roxel

305 Zeichen

Übersichtsplan Nr. 1                                                                                                  Maßstab 1 : 5000
Bebauungsplan Nr. 488: Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp 
Beschluss zur Anordnung der Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB)

Anlage 2: Übersichtsplan Ausgleichsfläche

323 Zeichen

Übersichtsplan Nr. 2                                                                                                  Maßstab 1 : 5000
Bebauungsplan Nr. 488: Roxel-Nord II - Havixbecker Straße / Stodtbrockweg / Nordumgehung / Brockkamp 
Beschluss zur Anordnung der Umlegung nach § 46 Baugesetzbuch (BauGB) 
Ausgleichsfläche

Beratungsverlauf (4)

29.05.2008 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.4 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
11.06.2008 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Hauptausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
18.06.2008 Rat
TOP 31.2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Havixbecker Straße
  • Hülshoffstraße
  • Stodtbrockweg
  • Brockkamp
  • Buschkamp

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0424/2008
Typ
Vorlagen
Datum
13.05.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37