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V/0719/2023

Beschluss zur 117. FNP-Änderung, Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses VBP 626: Gasometer

Vorlagen 14.12.2023

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Beschlussvorlage

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V-0719-2023-Anlage-2-Siegerentwurf

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Beschlussvorlage

9885 Zeichen

V/0719/2023 
V/0719/2023 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
1. 117. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Münster-Südost, 
Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 
Beschluss zur Änderung 
2. Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg /  
Bundesstraße B 51 
Beschluss zur Änderung des Aufstellungsbeschlusses 
[Gasometer - Verfahrenswechsel] 
 
 
Beratungsfolge 
 
   30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   21.02.2024 Hauptausschuss Vorberatung 
   21.02.2024 Rat Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung:  
 
1.  Der Flächennutzungsplan (FNP) ist gemäß § 2 Abs. 1 und § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) 
im Stadtbezirk Münster-Südost, Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich Boelckeweg  / Albers-
loher Weg / Bundesstraße B 51 zu ändern (117. Änderung des FNP).  
 
2.  Der vom Rat der Stadt Münster am 09.02.2022 gefasste Beschluss zur Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 626: Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51 wird aufgrund der Wei-
terführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Bebauungsplan und eines Verfahrens-
wechsels von einem beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB hin zu einem Vollverfahren 
(Regelverfahren) folgendermaßen geändert:  
 
Für den Standort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen  Al-
bersloher Weg und Bundestraße B 51 ist gemäß § 2 Abs. 1 i. V. mit § 12 BauGB ein vorhaben-
bezogener Bebauungsplan aufzustellen (Bebauungsplan Nr. 626). 
 
Innerhalb des Plangebiets liegen die folgenden Flurstücke: 
Gemarkung Münster, Flur 153, Flurstücke 308, 310, 313. 
 
Stadtplanungsamt 
 
10.01.2024 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Herr Kleinemeier /  
Herr Husmann 
Telefon: 492-6121 /  
492-6194 
Kleinemeier@stadt-
muenster.de /  
Husmann@stadt-
muenster.de

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V/0719/2023 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt 
Münster keine Kosten. Durch vertragliche Vereinbarungen wird die Übernahme der 
Planungskosten durch de n Vorhabenträger geregelt. 
 
 
Begründung:  
 
Der Rat hat in seiner Sitzung vom 09.02.2022 einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan 
zur Nachnutzung des Gasometers gefasst (V/0325/2021/1). Im Rahmen dieser Beschlussfassung 
wurde auch die Konzeptvergabe als Verfahren zur Sicherung der städtebaulichen Qualität und Aus-
wahl eines künftigen Nutzers beschlossen. Die Konzeptvergabe wurde mittlerweile erfolgreich durch-
geführt. Im zweistufigen Verfahren, welches durch die Stadtwerke Münster ausgelobt wurde, erhielt 
der Entwurf des Berliner Projektentwicklers UTB Projektman agement GmbH den Zuschlag. Wie be-
reits im damaligen Aufstellungsbeschluss beschrieben, soll das Planverfahren nun nach Abschluss 
der Konzeptvergabe als vorhabenbezogener Bebauungsplan weitergeführt werden, um konkrete Re-
gelungen projektbezogener Erforderni sse sicherzustellen und mittels des Durchführungsvertrags 
auch eine zeitnahe Umsetzung des Projekts abzusichern.  
 
Zusätzlich ergibt sich die Notwendigkeit eines Verfahrenswechsels. Die Aufstellung des vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplans soll nicht mehr wie u rsprünglich vorgesehen im beschleunigten Verfahren 
nach §  13a BauGB, sondern im Regelverfahren erfolgen , da n ach vertiefender Prüfung rechtliche 
Zweifel hinsichtlich der Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens bestehen. Hiermit einher geht 
die erforderliche Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Parallelverfahren.  
 
Aus den zuvor genannten Aspekten – Weiterführung des Planverfahrens als vorhabenbezogener Be-
bauungsplan und Änderung der Verfahrenswahl einschließlich notwendiger FNP-Änderung im Paral-
lelverfahren – ist eine erneute, geänderte Beschlussfassung erforderlich.  
 
Der Gasometer, südlich der Bundesstraße B 51 (Umgehungsstraße) am Albersloher Weg gelegen, ist 
als Landmarke aufgrund seiner Höhe von 52  m weithin sichtbar und markiert als identitätsstiftendes 
Bauwerk den südlichen Rand des Münsteraner Hafenbereichs. Das Bauwerk wurde 1954 errichtet 
und diente der Speicherung von Erdgas, bis es 2005 außer Betrieb genommen wurde. Die Konstruk-
tion erlaubte die Lagerung von bis zu 75.000 m³ Gas zur Versorgung des Stadtgebiets. Das Gebäude 
ist als technisches Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen.  
 
Durch die Aufgabe der ursprünglichen Nutzung besteht die Chance, das Grundstück unter Beibehal-
tung der prägenden Bausubstanz einer neue n Nutzung zuzuführen. Die grundlegende Entwick-
lungsoption, neue Flächen in einem hybrid genutzten Gebäude zu schaffen, wurde aus städtebauli-
cher Sicht als empfehlenswert erachtet und bot die Chance, das Gelände mit einem vielfältigen Mix 
an Nutzungen neu zu programmieren. Das Gelände hat das Potenzial, durch eine hochwertige Wie-
dernutzbarmachung eine neue prägende Landmarke für die Konversion im gesamten Hafenbereich 
zu werden. Als ehemalige Eigentümerin des Grundstücks hat die Stadtwerke Münster GmbH eine 
Konzeptausschreibung für das Grundstück auf den Weg gebracht, um der Bedeutung dieses beson-
deren Ortes gerecht zu werden. Durch das zweiphasige Konzeptvergabeverfahren sollte sicherge-
stellt werden, dass am Standort des ehemaligen Gasometers ein zeitgemäßer  und qualitätsvoller 
Stadtbaustein entsteht. Unter einem respektvollen Umgang mit dem Industriedenkmal sollten hoch-
wertige architektonische und freiraumplanerische Lösungen gefunden werden, welche eine vielfältige 
Nutzungsstruktur ermöglichen. In der ersten Phase des Konzeptvergabeverfahrens wurden die bes-
ten fünf Bewerbungen ausgewählt, die dann in der zweiten Phase vertieft bearbeitet, betrachtet und 
bewertet wurden. Das Auswahlgremium wurde durch ein fachlich breit gestreutes Gremium besetzt, 
unter Einbezug je eines Vertretenden der Ratsfraktionen und Ratsgruppen.  
 
Der ausgewählte Siegerentwurf ist ein Gemeinschaftsprojekt des Planungsteams aus UTB Projekt-
management GmbH, mei architects & planners (NL), dem Büro Peter Bastian Architekten BDA

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(Münster), engie Deutschland und den Landschaftsarchitekten Inside Outside (NL). Überzeugt wurde 
das Gremium insbesondere durch das vielfältige Raumprogramm unterhalb eines öffentlichen Dach-
gartens sowie das vorgeschlagene Mobilitätskonzept. Die Planung sieht einen Zy linderbau mit 14 
Geschossen innerhalb der Stahlkonstruktion des Industriedenkmals am  Albersloher Weg vor, setzt 
dabei auf einen nachhaltigen Entwicklungsansatz und einen großen Nutzungsmix. Auf rund 
12.000 m² Nutzfläche verbindet das Konzept die Bereiche W ohnen, Gewerbe und Kultur und verbin-
det öffentliche und teilöffentliche Bereiche im Rahmen einer vertikalen Nutzungsmischung. Der Neu-
bau sieht neben nachhaltigen Baumaterialien und zukunftsweisenden Technologien bei der techni-
schen Gebäudeausstattung eine umfangreiche Fassaden- und Dachbegrünung vor. Zudem sind ein 
effizientes Regenwassermanagement sowie die Nutzung erneuerbarer Energien geplant. Anknüpfend 
an die vorherige Nutzung wird das denkmalgeschützte Gerüst des ehemaligen Gasometers durch 
eine hochwertige Fassadenabwicklung architektonisch inszeniert. Auszüge der eingereichten Unter-
lagen des Siegerentwurf s aus de r Konzeptvergabe sind in Anlage  2 dargestellt. Dieser bildet die 
Grundlage für das Bebauungsplanverfahren und die weitere Ausarbeitung.  
 
Das Grundstück liegt derzeit im Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 349 „Boelckeweg / Westf. 
Landeseisenbahn / Umgehungsstraße / Lindberghweg“, der hier in Sicherung der ehemaligen Nut-
zung eine Fläche für Versorgungsanlagen mit der Zweckbestimmung „Gas“ festsetzt. Eine gewerbli-
che Nutzung sowie eine Wohnnutzung ist in diesem planungsrechtlichen Rahmen nicht möglich, so-
dass eine Änderung des Planungsrechts erforderlich ist. Im Randbereich liegt der Geltungsbereich im 
Bereich des Bebauungsplans Nr. 142 Teilabschnitt I „Albersloher Weg (von Dortmund-Ems-Kanal bis 
Drolshagenweg)“, der hier eine Verkehrsfläche für den Ausbau des Albersloher Wegs planungsrecht-
lich sichert. Durch den bereits erfolgten Ausbau in diesem Bereich ist diese Fläche nicht in Anspruch 
genommen worden und kann durch die Neuaufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans 
überplant werden. Durch den Vorhabenbezug und eine n vor Satzungsbeschluss abzuschließenden 
Durchführungsvertrag können insbesondere die städtebaulichen und architektonisc hen Qualitäten 
des Projekts und dessen zeitnahe Umsetzung sichergestellt werden.  
 
Entgegen dem alten Aufstellungsbeschluss (V/0325/2021/1), bei dem die Absicht bestand, den Be-
bauungsplan im beschleunigten Verfahren aufzustellen, soll die Aufstellung nun im Vollverfahren er-
folgen (siehe Beschlussvorschlag 2) einschließlich Darstellung der Umweltauswirkungen im Umwelt-
bericht.  
 
Im FNP wird der Standort des Gasometers derzeit – aufgrund des gröberen Detaillierungsgrades des 
FNP – nicht flächenhaft als Versorg ungsanlage dargestellt, sondern lediglich mit einem punktuellen 
Planzeichen für „Gas“ innerhalb einer einen weiteren Bereich umfassenden Grünfläche gekennzeich-
net. Zukünftig soll die Fläche entsprechend de n beschriebenen Nutzungsabsichten im FNP als ge-
mischte Baufläche dargestellt werden. Die erforderliche Änderung des FNP wird im Parallelverfahren 
erfolgen (siehe Beschlussvorschlag 1).  
 
Der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 626 ist in der Anlage  1 darge-
stellt. Die Änderung des FNP entspricht räumlich dem Geltungsbereich des Bebauungsplans.  
 
 
In Vertretung  
gez.  
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
Anlagen: 
 
Anlage A  
Anlage 1: Geltungsbereich  
Anlage 2: Siegerentwurf der Konzeptvergabe

V-0719-2023-Anlage-2-Siegerentwurf

38 Zeichen

Anlage 2 
 zur Vorlage Nr. V/0719/2023

V-0719-2023-Anlage-1-Geltungsbereich

173 Zeichen

Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0719/2023
GeltungsbereichMaßstab 1:5000117. FNP-Änerung / Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 626:Boelckeweg / Albersloher Weg / Bundesstraße B 51

Anlage A

1976 Zeichen

Anlage A zur V/0719/2023 
Kurzüberblick 
Inhalt der Vorlage ist der geänderte Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den Stand-
ort des Gasometers am Boelckeweg im südöstlichen Eckbereich zwischen Albersloher Weg und 
Bundestraße B 51. Grund für die Änderung ist ein Verfahrenswechsel vom ursprünglich geplanten 
Verfahren als Bebauungsplan der Innenentwicklung im Sinne des § 13a BauGB hin zu einem Voll-
verfahren. Damit wird nun auch ein paralleles Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans 
(FNP) erforderlich.  
Nach Abschluss des Konzeptvergabeverfahrens mit dem feststehenden Siegerentwurf und Inves-
tor findet nun gleichzeitig der Wechsel von einem Angebotsbebauungsplan zu einem vorhabenbe-
zogenen Bebauungsplan statt.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein hybrides Gebäude mit ei-
nem vielfältigen Nutzungsmix innerhalb des ehemaligen und unter Denkmalschutz stehenden Ga-
someters.  
Die mit dieser Vorlage verbundenen Beschlüsse stehen am Anfang der Bauleitplanverfahren. Im 
weiteren Verlauf erfolgen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen sowie schließlich der ab-
schließende Beschluss zur FNP-Änderung sowie der Beschluss des vorhabenbezogenen Bebau-
ungsplans als Satzung.  
 
Finanzierung  
Durch die Beschlüsse zur Änderung bzw. Aufstellung der Bauleitpläne entstehen der Stadt Münster 
keine Kosten. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Eine unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen besteht zu diesem frühen Zeit-
punkt des Planverfahrens nicht. Sie wird sich möglicherweise im weiteren Verlauf der Konkretisie-
rung der Planung ergeben.

Beratungsverlauf (5)

30.01.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
13.02.2024 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.02.2024 Ausschuss für Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Hauptausschuss
TOP 24.1.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
21.02.2024 Rat
TOP 33.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Albersloher Weg
  • Boelckeweg
  • Lindberghweg
  • Drolshagenweg
  • Umgehungsstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0719/2023
Typ
Vorlagen
Datum
14.12.2023
Erstellt
30.11.2023 12:48