V/0266/2018
Bebauungsplan Nr. 582 - Beschluss über die Stellungnahmen - Satzungsbeschluss
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V-0266-2018-Anlage-1-Stellungnahmen
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Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 1 von 33 Anlage 1 zur Vorlage Nr. V/0266/2018 Stellungnahme n zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 1 Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) fand in Form einer Bürgeranhörung am 12.05.2016 um 18:30 Uhr bei Westfalenfleiß im Kesslerweg 38- 42 statt. Anwesend waren ca. 160 Bürgerinnen und Bürger. Neben verschiedenen Fragen, die dem Protokoll der Bürgeranhörung (Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0266/2018) zu entnehmen sind, wurden einzelne Anregungen vorgebracht. 1.1 Bürger/-in Inhalt der Anregung Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind. Stellungnahme der Verwaltung Die Schaffung von Kreisverkehren in den Eingangsbereichen des York -Quartiers wurde bereits zu einem frühen Zeitpunkt der Planung untersucht. Aufgrund des hohen Verkehr saufkommens auf dem Albersloher W egs sind Kreisverkehre nicht möglich. Durch die unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Richtungen sind die Verkehrsflüsse an den Knoten nicht durch Kreisverkehre zu steuern. Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht den Regelungsbereich des Bebauungsplans. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.2 Bürger/-in Inhalt der Anregung Ein Bürger regt, an die Strecke der Westfälischen Landes-Eisenbahn (WLE) auszubauen, um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. Stellungnahme der Verwaltung Der Ausbau der WLE-Strecke ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmendorfs insgesamt zu verbessern. Da die Flächenverfügbarkeit besteht, wäre eine Aktivierung der Stecke grundsätzlich möglich. Die Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 2 von 33 Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht den Regelungsbereich des Bebauungsplans. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.3 Bürger/-innen Inhalt der Anregung Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg , im Osten und Westen des Quartiers G, erhalten bleiben sollten. Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme unter 3.1 verwiesen. Beschlussvorschlag Der Anregung, den Baumbestand im Osten und Westen des Quartiers G zu erhalten, wird nicht gefolgt. (Siehe Punkt 3.1, Beschlussvorschlag 1.1.1). 1.4 Bürger/-in Inhalt der Anregung Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen. Sie regen an, mehr der Bäume des alten Baumbestands am Albersloher Weg zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung Die Bäume am Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Albersloher Wegs ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Weise wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums werden im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Bäume gepflanzt. Beschlussvorschlag Der Hinweis wird zur Kenntnis genommen, betrifft aber nicht den Regelungsbereich des Bebauungsplans. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 1.5 Bürger/-in Inhalt der Anregung Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 3 von 33 Stellungnahme der Verwaltung Bei der Erstellung des Bebauungsplans wurde auf die Baumstandorte im Übergang zum Letterhausweg Rücksicht genommen, indem ein ca. 10 m breiter Schutzstreifen mit der Festsetzung „Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt wurde. Durch diese Festsetzung wird der Baumbestand langfristig gesichert. Beschlussvorschlag Der Anregung wurde im Laufe des Planungsverfahrens entsprochen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 1.6 Bürger/-in Inhalt der Anregung Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflächen. Stellungnahme der Verwaltung Im Quartie r G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem sind durch den großzügigen Landschaftspark in unmittelbarer Nähe Grünflächen mit Nahversorgungsfunktion vorhanden. Beschlussvorschlag Der Anregung, im Quartier G quartiersbezogene Grünflächen vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.2). 1.7 Bürger/-in Inhalt der Anregung Ein Bürger regt an, zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende Sporthalle heranrückt. Stellungnahme der Verwaltung Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. Im Planverfahren wurde ein Lärmgutachten erstellt, welches die Lärmimmissionen der Sporthalle und der Stellplätze untersucht. Es kommt zu dem Ergebnis, dass die maßgeblichen Richtwerte eingehalten werden, wenn die Sporthalle nachts nicht genutzt wird und die Parkplätze bis 22 Uhr geräumt werden. In den Bebauungsplan wurde ein dementsprechender Hinweis bzgl. der Nutzungszeiten der Sporthalle bzw. der Stellplätze aufgenommen. Die Einzelheiten sind baugenehmigungsrechtlich zu regeln. Beschlussvorschlag Der Anregung wurde im Laufe des Planungsverfahrens entsprochen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 4 von 33 2. Anregungen aus der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB vom 01.07.2016 bis 05.08.2016 2.1 BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) Inhalt der Anregung a. Als Grundstückseigentümerin teilt die BImA mit, dass die Gebäude 3, 12, 14 unbefristet an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) vermietet wurden. Wann diese Nutzung endet, ist noch nicht bekannt. Die Festsetzungen im Bebauungsplan sollen der Nutzung nicht entgegenstehen. Die BImA regt an, die Zweckbestimmung bzw. die textliche Festsetzung zur Absicherung der Nutzung für Verwaltungszwecke des Bundes entsprechend zur ergänzen / zu ändern. b. Die BImA regt an die Baugrenzen der Gebäude 17, 40 nicht exakt entlang den Baukörpern festzusetzen. Um künftige bauliche Änderungen zuzulassen, sollten die Baugrenzen großzügiger gefasst werden. Weiter sollten auch die Gebäude, die als Nachverdichtung geplant sind, großzügigere Baugrenzen erhalten , um sinnvolle Gebäudegrundrisse zu ermöglichen. c. Außerdem wird, wie im Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans, angeregt, dass die Flächen der Kaserne bei denen sich aufgrund der erfolgten Bodenuntersuchungen (Phase IIa und IIb) der Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, von einer entsprechenden Kennzeichnung im Bebauungsplan ausgenommen werden sollen. Stellungnahme der Verwaltung a. Siehe Stellungnahme unter 4.1.1 a. b. Die Festsetzung der Baugrenzen für die Bestandsgebäude im Quartier D wurde i m Zuge des Planungsprozesses angepasst. c. Siehe Stellungnahme unter 4.1.1 c. Beschlussvorschlag a. Der Anregung wurde bereits im Planentwurf zur zweiten öffentlichen Auslegung durch Berücksichtigung einer Fremdkörperfestsetzung gefolgt Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. b. Der Anregung wurde im Laufe des Planungsverfahrens entsprochen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. c. Der Anregung, die Kennzeichnung der Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplan zurückzunehmen, wird nicht gefolgt (Siehe Punkt 4.1.1 c, Beschlussvorschlag 1.1.3). 2.2 Industrie- und Handelskammer Inhalt der Anregung Es wird angeregt , die ansässigen Unternehmen im Gewerbegebiet am Höltenweg nicht durch die Planungen in ihrer Tätigkeit oder Entwicklung einzuschränken. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 5 von 33 Stellungnahme der Verwaltung Das durch den Bebauungsplan geplante Wohngebiet befindet sich in ausreichender Entfernung zu den ansässigen gewerblichen Unternehmen am Höltenweg. Eine heranrückende Wohnbebauung muss nicht befürchtet werden, da zwischen der nächst gelegenen Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet eine großzügige öffentliche Grünfläche als Landschaftspark mit Aufenthalts- und Freiraumfunktionen geplant ist. Beschlussvorschlag Das Gewerbegeb iet wird durch die neue Wohnbebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände nicht eingeschränkt. Der Stellungnahme wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.4). 2.3 Handelsverband NRW Inhalt der Anregung Es wird angeregt, für den Bereich A2 ein Kerngebiet gemäß § 7 BauNVO und den Bereich B1 als Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festzusetzen. Die genannten Bereiche sollten außerdem in das Stadtbereichszentrum in Gremmendorf mit einbezogen werden. Eine Ergänzung des Einzelhandels im Zentrum von G remmendorf ist sinnvoll, um das Versorgungsangebot in Gremmendorf zu stärken. Stellungnahme der Verwaltung Der Standort für die Nahversorgung in Gremmendorf wurde als Kerngebiet bzw. als Mischgebiet festgesetzt, um den Zielen, die während der Bürgerbetei ligung erarbeitet wurden , Rechnung zu tragen. Die geplanten Einzelhandelsbetriebe korrespondieren mit den Zieleaussagen des städtischen Einzelhandels- und Zentrenkonzepts. Beschlussvorschlag Der Anregung wurde im Laufe des Planungsverfahrens entsprochen. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 2.4 Stadtwerke Nahverkehrsmanagement Inhalt der Anregung Es wird der Hinweis gegeben, dass eine ausreichende Ausbaulänge der stadtauswärtigen Haltestelle Gremmendorfer Weg auf dem Albersloher Weg sicherzus tellen ist. Mit Realisierung des Baugebiet s ist neben dem Haltepunkt der vorhandenen Linien 6 und 8 noch eine Warteposition für die verlängerte Linie 17 vorzusehen. Insgesamt ist die Ausbaulänge somit für die Länge von drei Gelenkbussen zu dimensionieren. Stellungnahme der Verwaltung Im Bebauungsplan ist eine ausreichend große öffentliche Verkehrsfläche im Bereich der geplanten Bushaltestelle vorgesehen. Bezüglich des Ausbaus der Bushaltestelle wurde die Anregung in den verkehrstechnischen Entwurf und die Straßenausbauplanung übernommen. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 6 von 33 Beschlussvorschlag Der Anregung, die Haltestelle bei der Aufstellung des Bebauungsplans mit einzuplanen, wurde gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 2.5 LWL – Archäologie für Westfalen Inhalt der Anregung Es wird angeregt , die Planzeichnung, die textlichen Festsetzungen und die Begründung de n vorgeschlagenen Formulierungen entsprechend zu ergänzen. Es wird gefordert, in der Planzeichnung die nachrichtliche Übernahme der Umgrenzung von Anlagen und Bereichen, die dem Denkmalschutz unterliegen , entsprechend dem Eintrag in die Denkmalliste sowie den Text zur nachrichtlichen Übernahme in der Zeichenerklärung entsprechend anzupassen. Auch in der Begründung sind einige Absätze entsprechend anzupassen. Insbesondere muss dargelegt werden, wie die Festsetzungen des Bebauungsplans auf die Tatsache eingehen, dass die Gesamtanlage unter Denkmalschutz steht. Stellungnahme der Verwaltung Der durchgeführte städtebauliche Wettbewerb für die York -Kaserne wurde v on der LWL Denkmalpflege kontinuierlich begleitet. Das städtebauliche Konzept von Lorenzen Architekten, das dem Bebauungsplan- Entwurf Nr. 582 zugrunde liegt, wird aus Sicht der LWL Denkmalpflege als im Grundsatz denkmalverträglich bewertet. Einzelne Punkt e bezüglich der Formulierungen in den textlichen Festsetzungen und der Begründung wurden wie vorgeschlagen in die Planung übernommen und mit der städtischen Denkmalbehörde abgestimmt. Die Einbindung der denkmalpflegerischen Belange in das weitere Planverfahren und die anschließenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe wird gewährleistet. Beschlussvorschlag Den Anregungen wurde im weiteren Verfahren vollumfänglich gefolgt . Sie wurden zur ersten öffentlichen Auslegung in den Bebauungsplan-Entwurf eingearbeitet. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. 2.6 münsterNETZ Inhalt der Anregung a. Es wird angeregt, einen Standort für eine Fernwärmeü bergabestation vorzusehen und diesen Standort im Bebauungsplan mit dem Planzeichen für Fernwärme festzusetzen. b. Darüber hinaus wird angemerkt, dass die gesamte Stromversorgung für das York-Quartier neu erstellt werden muss. Hierzu sind Stationsstandorte mit dem Planzeichen für Elektrizität im Bebauungsplan festzulegen. Stellungnahme der Verwaltung a. Der Anregung , das Planzeichen für Fernwärme in den Bebauungsplan Nr. 582 mit aufzunehmen, wurde entsprochen, da die Energieversorgung des York -Quartiers über Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 7 von 33 das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgen soll. Für die neue Fernwärmeübergabestation ist am nördlichen Rand des York -Quartiers am Albersloher Weg ein Standort als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und Ablagerung“ mit der Zweckbestimmung Fernwärme festgesetzt worden. b. Die Trafostationen, die mit dem Planzeichen Elektrizität dargestellt werden, werden im Bebauungsplan Nr. 582 nicht berücksichtigt, da die Ausführungsplanung bereits die konkreten Standorte für Trafostationen beinhaltet (siehe auch Stellungnahme unter 5). Beschlussvorschlag a. Der Anregung, das Planzeichen für Fernwärme festzusetzen, wurde bereits im Planentwurf zur ersten öffentlichen Auslegung gefolgt . Eine Beschlussfassung ist somit nicht erforderlich. b. Aufgrund der fortgeschrittenen Planung erübrigt sich eine Beschlussfassung. ( siehe auch unter 5). Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 8 von 33 Zur Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 582 gemäß § 3 Abs. 2, § 4 Abs. 2 und § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) wurden die folgenden Stellungnahmen abgegeben: 3 Vor der öffentlichen Auslegung 3.1 Anregung nach § 24 GO NRW Nr. 2017-00010 Inhalt der Anregung Die Eingeber wenden sich gegen die Überplanung der im Baugebiet G auf der Ostseite und Westseite vorhandenen Grün- und Gehölzstrukturen. Es wird angeführt, dass die vorgenannten Teilfl ächen in der Perspektivplanung noch berücksichtigt wurden, nicht jedoch in dem Wettbewerbsentwurf von Lorenzen Architekten und damit auch nicht in dem aus dem Entwurf Lorenzen entwickelten Bebauungsplan. Der Erhalt dieser Flächen sei insbesondere aus Gründen der ökologischen Vernetzung sowie des vorhandenen Tierbestandes geboten. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, die Gehölzstrukturen zu erhalten und stattdessen die Bebauung nach Westen in die großräumige öffentliche Grün- und Parkanlage auszudehnen. Außerdem sollte alternativ geprüft werden, ob durch eine zusätzliche Verdichtung im Baugebiet G und damit eine geringere Flächeninanspruchnahme bei gleicher Zahl der WE auf diesem Wege auf eine Überplanung der vorgenannten Flächen verzichtet werden könnte. Schließlich wird angeregt, auf der Ostseite des Baugebiets G, angelagert an die zu erhaltenden Grünstrukturen, eine Fuß- und Radwegeverbindung anzulegen, um das künftige Baugebiet auf dem Kasernengelände besser mit dem vorhandenen Wohngebiet am Angelsachs enweg zu verknüpfen. Stellungnahme der Verwaltung Es ist zutreffend, dass die dem Wettbewerb zugrundeliegende Perspektivplanung einen Erhalt der angesprochenen Grünstrukturen vorsah. Mit dem städtebaulichen Entwurf von Lorenzen Architekten wurden diese Flächen jedoch überplant, da diese Flächen wesentliche Bestandteile der städtebaulichen Gesamtkonzeption darstellen und nur unter Einbeziehung dieser Flächen ein sinnfälliges, städtebauliches und wirtschaftliches Erschließungskonzept umgesetzt werden kann. Die angeregte bauliche Aufweitung nach Westen in die Grünanlage würde die städtebauliche Grundkonzeption wesentlich beeinträchtigen. Die große öffentliche Grünfläche, „der Landschaftspark“, ist durch übergeordnete Planung en als Freiraum gesichert und wird langfristig von Bebauung freigehalten. Durch die geplante Bebauung wird eine klare Kante zum Übergang in den Landschaftspark gebildet. Auch die angeregte Verdichtung in Form von zusätzlichen MEFAs würde die städtebauliche Grundkonzeption beeinträc htigen und das Angebot an Einfamilienhaus -ähnlichen Bauformen weiter verringern. Insbesondere das Teilbaugebiet G eignet sich für diese Bauformen, da es südlich an entsprechend geprägte Bestandstrukturen anschließt. Die angeregte zusätzliche Radverbindung ist nicht erforderlich, da in den geplanten Erschließungsstrukturen ohnehin eine optimale Verknüpfung mit dem südlich anschließenden Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 9 von 33 Gebäudebestand hergestellt werden kann. Wegen der geringen Verkehrsbelastung und der Anlegung einer Tempo-30-Zone kann der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt werden. Zwar werden mit der Realisierung des Bebauungsplans unumgänglich Grünbestände beseitigt, jedoch werden allein schon mit der Gestaltung der westlich gelegenen, ca. 9 ha großen, öffentlichen Grünfläche, dem „Landschaftspark“ , sowohl unter ökologischen als auch unter freiraumplanerischen Gesichtspunkten umfangreiche Funktions- und Kompensationspotenziale angeboten. Im Ergebnis wird daher im Rahmen der gebotenen Abwägung der Umsetzung eines in sich stimmigen städtebaulichen Konzeptes der Vorzug gegenüber dem teilräumigen Erhalt vorhandener Grünstrukturen gegeben. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Grün - und Gehölzstrukturen auf der Os t- und Westseite des Baugebiets G zu erhalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.1). Der Anregung, zur Erhaltung der bestehenden Grün - und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G die Bebauung nach Westen in die großräumige öffentliche Grün - und Parkanlage auszudehnen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.5). Der Anregung, durch eine zusätzliche Verdichtung im Baugebiet G auf eine Überplanung der Grün- und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G verzichten zu können, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.6). Der Anregung, auf der Ostseite des Baugebiets G eine Fuß- und Radwegeverbindung anzulegen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.7). 3.2 ASSVW am 06.07.2017; Anregung zu Punkt 5.2 der Tagesordnung der Vorlage Nr. V/0442/2017 Inhalt der Anregung Der Eingeber spricht sich für den Erhalt des Baumbestandes im Osten und Westen des Quartiers G aus. Er regt an, die vorhandenen Bäume in die geplante Wohnbebauung zu integrieren und als zu erhalten im Bebauungsplan festzusetzen. Um den östlichen Gehölzstreifens zu nut zen und das Quartier G mit dem nötigen Spielplatzbedarf zu versorgen, sollte hier ein Spielplatz anstatt der Wohnbebauung entstehen. Stellungnahme der Verwaltung Zur Anregung, die beiden Gehölzstreifen im Westen und Osten des Quartiers G zu erhalten, wurde in der Stellungnahme der Verwaltung zur Anregung 3.1 detailliert Stellung bezogen. Die Einrichtung eines weiteren Spielplatzes im Quartier G ist nicht erforderlich, da sich in räumlicher Nähe zu Quartier G bereits große Spielflächen befinden. Auf der öffentlichen Grünfläche im Westen des York-Quartiers (im Landschaftspark) wird ein großer Spielplatz (A/B- Bereich) einschließlich eines Bolzplatzes vorgesehen. Hier befinden sich Spielangebote für alle Altersklassen inklusive Kleinkinder (0 -3 Jahre). Den neuen Bewohner n des Quartiers G sowie der angrenzenden Wohngebiete am Wiegandweg und Angelsachsenw eg stehen damit ausreichende und vielfältige Spielmöglichkeiten in fußläufiger Nähe zur Verfügung. Außerdem befindet sich im unmittelbar angrenzenden Bereich (Frankenweg) ein weiterer Spielplatz im Bestand. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 10 von 33 Beschlussvorschlag Der Anregung, den Baumbestand im Osten und Westen des Quartiers G in die Wohnbebauung zu integrieren und die alten Bäume im Bebauungsplan als zu erhalten festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.8). Der Anregung, im Bebauungsplan weitere Flächen für Spielplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.9). 3.3 Bürgerin Inhalt der Anregung Die Eingeberin befürchtet, dass es zu Verstößen gegen artenschutzrechtliche Verbote kommt, da einige planungsrelevante Arten nicht in der Artenschutzrechtlichen Prüfung (ASP) erwähnt werden. Es wird angeregt, den faunistischen Fachbeitrag für den südlichen Bereich des York - Quartiers (Quartier G) zu ergänzen. Die Eingeberin benennt das mögliche Brutvorkommen der Vogelarten Gartenrotschwanz, Kiebitz, Wachtel und Waldohreule im Bereich des Bebauungsplans. Zudem wird das Vorkommen des Mauerseglers thematisiert. Stellungnahme der Verwaltung Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen zu diesem Thema wurde der Gutachter gebeten, erneut Stellung zu beziehen. Das Vorkommen einiger der aufgeführten Arten (Wachtel und Kiebitz) konnte durch den Artenschutzgutachter aus geschlossen werden. Bei zwei der genannten Vogelarten, dem Gartenrotschwanz und der Waldohreule, ist ein Auftreten in 2017 aufgrund der Habitatstrukturen nicht gänzlich auszuschließen. Aufgrund dessen hat der Gutachter im Jahr 2018 zeitlich und räumlich begrenzte Nachkartierungen durchgeführt. Auf Basis der Nachkartierung „Ergänzende faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche Prüfung - Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf York -Quartier“ (Ökoplanung Münster, 2018) werden folgende vorgezogene Ausgleichs maßnahmen für den Gartenrotschwanz und die Waldohreule umgesetzt: Für den Gartenrotschwanz dient eine bereits vorhandene städtische Ausgleichsfläche (Streuobstwiese mit Extensivgrünland) im Bereich der Vennheide als Ersatzlebensraum . Durch das Anbringen von geeigneten Nisthilfen an Einzelbäumen auch in der Umgebung kann der Gartenrotschwanz diese Flächen dann als Bruthabitat nutzen. Für die Waldohreule wird auf einer städtischen Fläche in Hiltrup, am Nordrand der Hohen Ward in räumlicher Nähe zu bereits vorhandenen Ausgleichsflächen, das vorhandene intensiv genutzte Grünland u.a. durch Düngerverzicht extensiviert und als Nahrungshabitat für die Waldohreule optimiert. Die Fläche hat eine Größe von etwa 2,5 ha, davon wird für diese Maßnahme 1 ha in Anspruch genommen. Angrenzend befindet sich ein Kiefernaltholzbestand von etwa 0,25 ha Größe. Die Fläche liegt mit einer Entfernung von ca. 3,4 km Luftlinie noch im lokalen Umfeld des Eingriffs. Das Vorkommen des Mauerseglers ist an zwei Quartierstandorten nördlich und westlich des Wiegandwegs bekannt. Diese Art gilt in Nordrhein- Westfalen im Rahmen des Artenschutzes derzeit nicht als planungsrelevant. Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist aber Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 11 von 33 vorgesehen, auch die Vorkommen des Mauerseglers zu berücksichti gen und die vorhandenen Quartiere, falls möglich, zu erhalten bzw. im näheren Umfeld auszugleichen. Beschlussvorschlag Der Anregung wurde gefolgt, indem im Jahr 2018 eine Nachkartierung durchgeführt wurde. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen f ür die betroffenen Arten wurden ermittelt. Die Begründung zum Bebauungsplan w urde entsprechend angepasst. Eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht erforderlich ( siehe auch unten unter 4.1.4 und 4.2.2 b). Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 12 von 33 4 Stellungnahmen zur öffentlichen Auslegung des Planentwurfs vom 31.07 bis zum 22.09.2017 4.1 Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange 4.1.1 BImA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) Inhalt der Anregung a. Als Grundstückseigentümerin teilt di e BImA mit, dass die Festsetzungen des Bauungsplans für das Quartier D der vorhandenen oder geplanten Nutzung des Bundes in Teilen widerspr ächen. Die Nutzungen des Bundes dürften über den Bebauungsplan nicht eingeschränkt werden. Die Unterbringung der Bundeseinrichtungen, des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und des Bildungs- und Wissenschaftszentrums der Bundesfinanzverwaltung (BWZ) inklusive der hierfür vorgesehen Stellplätze müssten durch den B ebauungsplan zugelassen w erden. Auch Erweiterungen der Nutzungen über die Bestandsituation hinaus sollen durch den Bebauungsplan nicht verhindert werden. b. Um die nötigen Stellplätze anlegen zu können, fordert die BImA , auf die erhaltenswerten Bäume auf den Grundstücken der Gebäude 12, 14, 17 und 40 zu verzichten. Nur so könnten die nötigen Stellplätze auf bundeseigenen Flächen nachgewiesen werden. c. Außerdem wird, wie im Verfahren zur 71. Änderung des Flächennutzungsplans, angeregt, dass die Flächen der Kaserne bei denen sich aufgrund der erfolgten Bodenuntersuchungen (Phase IIa und IIb) der Kontaminationsverdacht nicht bestätigt hat, von einer entsprechenden Kennzeichnung im B ebauungsplan ausgenommen werden sollen. Stellungnahme der Verwaltung a. Es trifft zu, dass die Festsetzungen des B aubauungsplans für das Quartier D den Nutzungen der BImA, insbesondere der Nutzung zu Verwaltungszwecken sowie der Errichtung von oberirdischen Stellplätzen, widersprechen. Allerdings schafft der Bebauungsplan das Planungsrecht für die künftigen Nutzungen (Allgemeines Wohngebiet) und nicht für Zwischennutzungen. Als Bestandsnutzung kann das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die Flächen weiterhin im Rahmen der bestehenden Baugenehmigungen nutzen. Darüber hinaus soll die vorübergehende Nutzung des BAMF für die Dauer, bis in Form einer gesamtstädtischen Lösung ein Ersatzstandort außerhalb des Geltungsbereiches gefunden ist, gesichert werden. Dies geschieht über eine Fremdkörperfestsetzung nach § 1 (10) BauNVO. Zulässig sind danach Erneuerungen, Änderungen und Erweiterungen der Gebäude der Anlage, Nutzungsänderungen können nur im Rahmen der festgesetzten Baugebietsregelungen zugelassen werden. b. Der Erhalt der ortsbildprägenden Eichen ist vorrangiges Ziel im Quartier D. Die zu erhaltenden Bäume sind ak tiv zu schützen. Es ist nicht ersichtlich, dass durch den Ausschluss oberirdischer Stellplätze im Quartier D der Stellplatzbedarf nicht gedeckt werden kann. Die Stellplätze im Teilquartier D1 sind auf den Gemeinschaftsstellplatzflächen (GSt), östlich des T eilquartiers H nachgewiesen. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, auf die Herstellung von Stellplätzen nach Maßgabe der Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 13 von 33 Landesbauordnung zu verzichten. Das bleibt im Einzelnen den nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Zur Entlastung des fließenden Verkehrs sind außerdem Stellplätze auch auf den nördlich und südlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen. c. Die erfolgten Bodenuntersuchungen (Phase IIa und IIb) beziehen sich auf die gegenwärtige Nutzung des Geländes als Kaserne. Für die Entwicklung eines Wohngebiets sind weitere Altlastenuntersuchungen (Oberflächendetektion) des gesamten Geländes notwendig. Nach Auskunft der Unteren Umweltbehörde decken die bisher vorliegenden weitergehenden Untersuchungsergebnisse nur einen geringen Teil der insgesamt erforderlichen Untersuchungen ab. Damit liegen insgesamt für den größten Teil des Plangebiets weiterhin nicht die Voraussetzungen vor, für einzelne Flächen eine Rücknahme der Kennzeichnung als Altlastenverdachtsfläche vorzunehmen. Der gesamte Planbereich wird weiterhin als Altlastenverdachtsfläche gekennzeichnet. Beschlussvorschlag a. Der Stellungnahme, die Nutzung en des Bundes dürften über den Bebauungsplan nicht eingeschränkt werden, wurde bereits im Planentwurf zur zweiten öffentlichen Auslegung durch Berücksichtigung einer Fremdkörperfestsetzung gefolgt. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich (siehe auch oben unter 2.1 a). b. Der Anregung, auf die Festsetzung des Erhalts von Bäumen im Quartier D zu verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.10). Die weiteren Inhalte der Anregung werden nicht über den Bebauungsplan geregelt. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. c. Der Anregung, die Kennzeichnung der Altlastenverdachtsflächen im Bebauungsplan zurückzunehmen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.3). 4.1.2 münsterNETZ Inhalt der Anregung Die Stadtwerke Münster ( münsterNETZ) regen an , die Symbole für Trafostationen de m Fortschritt der Ausbauplanung entsprechend anzuordnen, um die notwendigen Stationsstandorte für die Energieversorgung zu kennzeichnen. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Beschlussvorschlag unter 5. Beschlussvorschlag Aufgrund der fortgeschrittenen Planung erübrigt sich eine Beschlussfassung. 4.1.3 Handelsverband NRW Inhalt der Anregung Der Eingeber begrüßt die Entstehung des Einzelhandelsstandorts am Albersloher Weg als Ergänzung der bestehenden Strukturen in Gremmendorf. Allerdings bemängelt der Eingeber, Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 14 von 33 dass es am Einzelhandelsstandort nur eine geringe Fläche für oberirdische Stellplätze gebe und sich die maßgeblichen Stellplätze in Tiefgaragen befinden. Es besteht Sorge darüber, ob dieses Stellplatzsystem von den Betreibern, Kunden, Nutzer n und Bewohnern in dieser Form akzeptiert wird. Es wird befürchtet, dass die Stellflächen der Einzelhandelsbetriebe nicht den Kunden der Geschäfte zur Verfügung stehen, sondern durch die Anwohner und Besucher des neuen York-Quartiers als Parkplatz genutzt werden. Es wird angeregt, für den Einzelhandel und in den Wohngebieten ausreichend Stellplätze vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Der Stellplatzbedarf für den Einzelhandel und für die Anwohner sowie die Besucher der Wohngebiete ist durch eine Kombination aus oberirdischen Stellplätzen und Tiefgaragen gedeckt. Bei der städtebaulichen Planung der neuen Mitte in Gremmendorf wurde die Aufenthaltsqualität des neuen York -Platzes in den Vordergrund gestellt. An der zentralen Stelle in Gremmendorf soll kein großer P kw-Stellplatz entstehen, sondern ein attraktiv gestalteter Platz, der eine hohe Aufenthaltsqualität generiert und für die Bürger innen und Bürger zu einem neuen Treffpunkt im Stadtteil wird. Das oberirdische Stellplatzangebot für die Einzelhandelsflächen an dieser Stelle soll sich den beschriebenen städtebaulichen Qualitätszielen unterordnen. Es gibt viele Beispiele von Einzelhandelsstandorten, bei denen die Unterbringung der Stellplätze in einer Tiefgarage gut funktioniert. Dieses Konzept passt auch zum generellen Ziel der Stadt Münster , den Anteil der Pkw-Nutzer zu Gunsten von Radverkehr und ÖP NV zu reduzieren. Bei der Ausgestaltung der öffentlichen Platzfläche kann ggf. über die temporäre Unterbringung von Stellplätzen nachgedacht werden. Insgesamt soll diese Fläche aber multifunktional , z.B. für Märkte / Feste genutzt werden. Beschlussvorschlag Der Anregung, weitere oberirdische Stellplätze vorzusehen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.11). 4.1.4 NABU Inhalt der Anregung Der Eingeber regt an, weitere Begutachtungen zum Thema Artenschutz durchzuführen. Insbesondere soll eine Artenschutzprüfung für die Gehölzstrukturen im Quartier G durchgeführt werden. Der Eingeber benennt in seiner Stellungnahme das mö gliche Brutvorkommen der Vogelarten Gartenrotschwanz, Kiebitz, Wachtel und Waldohreule im Bereich des Bebauungsplans. Zudem wurde die Betroffenheit der Arten Mauersegler, Mäusebussard sowie der Fledermausfauna thematisiert Die Betroffenheit dieser Arten du rch die Baumaßnahmen ist ebenfalls abzuklären. Es wird angeregt, eine tiefergehende Quartierskontrolle der Fledermausfauna durchzuführen, um angemessen auf das Vorhandensein von Fledermausquartieren reagieren zu können. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 15 von 33 Außerdem werden die Ausgleichsflächen für den Mäusebussard als zu klein beurteilt. Es wird empfohlen, die Ausgleichsfläche bei Schmitz -Kühlken auf mindestens 2 ha zu vergrößern, damit die Maßnahme ihren Zweck erfüllen kann. Stellungnahme der Verwaltung Siehe auch Stellungnahme der Verwaltung unter 3.3. Die Ausgleichfläche für den Mäusebussard beträgt nur 1,5 ha und nicht mindestens 2 ha Ausgleichsfläche, da Teile der bisherigen Nahrungsflächen des Mäusebussards im Westen des Kasernengeländes zukünftig als Parkanlage weiter, wenn auch im eingeschränkten Umfang, als Jagdgebiet zur Verfügung stehen. Eine Vergrößerung der Ausgleichsflächen bei Schmitz - Kühlken ist nicht notwendig. Zur Klärung des Vorkommens von Fledermausquartieren im Quartier G empfiehlt der Gutachter, eine Quartierkontrolle der in dem Baumbestand vorhanden Höhlen, Spalten sowie der Nisthilfen mittels Videoendoskop durchzuführen. Im Rahmen der ökologischen Baubegleitung ist dieses Vorgehen in Verbindung mit weiteren Ausflugkontrollen mittels Ultraschalldetektor bereits für andere Bereiche des ehemaligen Kasernengeländes vorgesehen und wird nun auch auf der südlichen Fläche (Quartier G) umgesetzt. Beschlussvorschlag Der Anregung wurde gefolgt, indem im Jahr 2018 eine Nachkartierung durchgeführt wurde. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arten wurden ermittelt. Die Begründung zum Bebauungsplan wurd e entsprechend angepasst. Eine Änderung der Festsetzungen des Bebauungsplans ist nicht erforderlich ( siehe auch oben unter 3.3 und unten unter 4.2.2 b). 4.1.5 Klimabeirat Inhalt der Anregung Der Eingeber regt an, den Klimaschutzzielen der Stadt im Bebauungsplan deutlicher Rechnung zu tragen. In diesem Sinne wird angeregt eine dezentrale Energieversorgung, z.B. ein modellhaftes, zukunftsweisendes, ener getisches Nutzungskonzept für ein Teilquartier umzusetzen und besonders nachhaltige, klimaschonende Quartierskonzepte zu fördern. Außerdem sollten im York -Quartier mindestens 40 % der ausgewiesenen Baugrundstücksflächen nicht versiegelt werden. Der Eingeber spricht sich dafür aus , insbesondere die Radfahrer und Fußgänger durch angepasste Straßenquerschnitte und die Ausgestaltung der Straßen bevorzugt zu behandeln. Durch die Einrichtung von Mobilitätsangeboten wie Car-Sharing und E-Mobilität sollen autofreie oder autoarme Quartiere geschaffen werden. Um die Stellplätze im Straßenraum zu reduzieren, sollen die bestehenden Richtlinien für die vorgesehenen Stellplätze pro Wohneinheit für Teilquartiere auch unterschritten werden können. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan arbeitet zugunsten der angestrebten Flexibilität in den nachfolgenden Investoren- und Qualifizierungswettbewerben mit einer relativ geringen Festsetzungstiefe, unter Wahrung umweltrelevanter Ziele. Im Rahmen der Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 16 von 33 werden weitere Vorgaben formuliert, die auch dem Klimaschutz und der Klimaanpassung dienen sollen. Die Wahl der Energieversorgungsart soll nicht über den Bebauungsplan geregelt werden, hier wird allerdings die Voraussetzung für die Nutzung der verschiedenen Energieversorgungssysteme festgesetzt (z.B. Standort für Fernwärme). Welche Art der Energiegewinnung der Endverbraucher nutzt , hängt vom jeweiligen Konsument en und vom Angebot der Stadtwerke ab. Die Stadtwerke untersuchen neben der Anbindung des York - Quartiers an das Fernwärmenetz auch die Nutzbarkeit und Einspeisung von regenativen Energien. Die Dichtevorgaben orientieren sich eng an dem städtebaulichen Entwurf von Lorenzen Architekten. Dieser sieht für die meisten Baufel der einen hohen privaten Grünflächenanteil vor. Zusätzlich werden mit den geplanten öffentlichen Freiflächen, dem Bürgerpark, dem Eichenhain und dem „Landschaftspark“ großflächige Freizeit- und Erholungsräume geschaffen. Für das York -Quartier wird im Zuge der Ausbauplanung ein Mobilitätskonzept erstellt. Es sind drei bis vier multimodale Mobilitätsstationen mit Car -Sharing-Angeboten, Ladesäulen für elektrogetriebene Fahrzeuge und Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Eine weitere Reduzierung des Kfz -Anteils im Quartier wird durch die innenstadtnahe Lage und die fahrrad - und fußgängerfreundliche Gestaltung des Wohnquartiers (kurze Wege) gefördert. Weitere Maßnahmen, die dem Klimaschutz und/oder der Klimaanpassung dienen, sollen in den Vergabeverfahren ein gefordert und im Rahmen der Gesamtbeurteilung durch entsprechende Punktevergabe gefördert werden. Es bedarf hierfür keiner weiteren Regelungen auf Ebene des Bebauungsplans. Beschlussvorschlag Der Anregung, den Klimaschutzzielen im Bebauungsplan verbindlicher Rechnung zu tragen, wird in der Weise gefolgt, dass auf Basis der getroffenen Festsetzungen im B ebauungsplan konkretisierende Maßnahmen, die dem Klimaschutz und/ oder der Klimaanpassung dienen, Eingang in die Investoren- und Qualifizierungswet tbewerbe für die Quartiere finden. Eine Änderung des Bebauungsplans ist nicht nötig. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 4.2 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern 4.2.1 Bürger Inhalt der Anregung a. Es wird angeregt, über das dem B ebauungsplan zugrunde liegende Flächenprogramm hinaus Flächenreserven / Potenziale für die zukünftige Entwicklung des Einzelhandelsstandorts einzuplanen. Die im York -Quartier vorgesehenen Größenordnungen seien zwar heute marktgängig, es fehle aber für die zukünftige Entwicklung an Flächenreserven, die zu einem späteren Zeitpunkt genutzt werden könnten. b. Es wird angeregt, die Anzahl der ebenerdigen Stellplätze für den Einzelhandel deutlich zu erhöhen, um Parksuchverkehr im Quartier zu vermeiden. Hierzu liegt dem Schreiben eine Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 17 von 33 Skizze bei, in der angeregt wird, den York-Platz nach Süden zu verschieben, um mehr Raum für Stellplätze zu schaffen. Stellungnahme der Verwaltung a. Der Einwendung wird im Ergebnis gefolgt. Der Bebauungsplan verzichtet nun auf eine flächenbezogene Steuerung des Einzelhandels. Stattdessen wird die Nahversorgungsfunktion des ausgewiesenen Kerngebiets über eine Steuerung der zulässigen Sortimentsgruppen gesichert. Zulässig ist nur Ei nzelhandel mit nicht zentrenrelevanten oder lediglich nahversorgungsrelevanten Sortimenten. Auf diese Weise wird eine angemessene Versorgung der Bevölkerung im Einzugsbereich unter Berücksichtigung der Zielaussagen des städtischen Einzelhandels - und Zentrenkonzepts ermöglicht. Neben den neuen Einzelhandelslagen im York -Quartier sollen auch die Einzelhandelsstrukturen östlich des Albersloher Weges weiterhin die Versorgung der Stadtteilbevölkerung gewährleisten. Auch hier können die Flächenbedarfe des Einzelhandels gedeckt werden. Beide Bereiche zusammen werden in Zukunft als ein Stadtteilzentrum fungieren. b. Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 4.1.3 Beschlussvorschlag a. Der Anregung, weitere Flächenreserven für die Entwicklung des künftigen Einzelhandelsstandorts einzuplanen, wurde zur zweiten Offenlegung insofern gefolgt, als der Bebauungsplan die verkaufsflächenbezogene Steuerung nunmehr zu Gunsten einer sortimentsbezogenen Steuerung aufgegeben hat. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich. b. Der Anre gung, weitere oberirdische Stellplätze vorzusehen, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 4.1.3, Beschlussvorschlag 1.1.11). 4.2.2 Bürgerin Inhalt der Anregung a. Die Eingeberin spricht sich für den Erhalt der alten Eichen innerhalb des Gehölzstreifens im Westen des Quartiers G aus. Die Bäume hätten einen hohen ökologischen Wert für die dort lebenden Tiere (z.B. Fledermäuse). Die Eingeberin macht den Vorschlag , die Bäume sinnvoll in die geplante Wohnbebauung zu integrieren. Falls dieser Anregung nicht gefolgt wird, wird angeregt , für die durch die Fällungen verloren gehenden Fledermausquartiere einen zusätzlichen vorgezogenen Ausgleich im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang durchzuführen. Darüber hinaus wird angeregt, die alten Eichen und den Ahorn im Gehölzstreifen östlich des Quartiers G als zu erhalten festzusetzen und in die Wohnbebauung zu integrieren. Der Erhalt der randlichen Gehölze wäre ohne gravierende Wohnraumverluste zu realisieren. In der Bürgerbeteiligung zur Perspektivplanung sei dieser G ehölzbestand als zu erhalten eingetragen, um das Waldgebiet Große Lodden und das Kasernengelände zu vernetzen und eine Frischluftschneise zwischen der bestehenden und der geplanten Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 18 von 33 Wohnbebauung zu schaffen. Bei Erhalt des Gehölzstreifens könne auf einer Fr eifläche innerhalb des Gehölzbestands ein Kinderspielplatz entstehen. b. Die Eingeberin regt an, das Artenschutzgutachten um eine Bewertung der planungsrelevanten Arten für das Quartier G zu ergänzen. c. Die Eingeberin bemängelt, dass für das Quartier G sowie die angrenzenden Wohngebiete insgesamt ein weiter er wohnungsnaher Spielplatzbedarf bestehe, da die geplanten Spielflächen im Landschaftspakt zu weit entfernt seien. Es wird angeregt, im Quartier G einen weiteren Spielplatz insbesondere für jüngere Kinder anzulegen. Stellungnahme der Verwaltung a. Zum Erhalt der Gehölzstreifen östlich und westlich des Quartiers G siehe ausführliche Stellungnahme der Verwaltung unter 3.1 und 3.2. Zum Umgang mit den Fledermausquartieren siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 4.1.4. b. Das Artenschutzgutachten für das York -Quartier wurde um den Bereich des Quartiers G ergänzt. Siehe hierzu Stellungnahme der Verwaltung unter 3.3. c. Zur Anregung, einen weiteren Spielplatz anzulegen, siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.2. Beschlussvorschlag a. Der Anregung, den Baumbestand im Osten und Westen des Quartiers G in die Wohnbebauung zu integrieren und die alten Bäume im Bebauungsplan als zu erhalten festzusetzen, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.2, Beschlussvorschlag 1.1.8). b. Der An regung wurde gefolgt, indem im Jahr 2018 eine Nachkartierung durchgeführt wurde. Die artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen für die betroffenen Arten wurden ermittelt. Die Begründung zum Bebauungsplan wurde entsprechend angepasst. Eine Änderung der Fes tsetzungen des Bebauungsplans ist nicht erforderlich (siehe auch oben unter 3.3 und unter 4.1.4). c. Der Anregung, im Bebauungsplan weitere Flächen für Spielplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.2, Beschlussvorschlag 1.1.9). 4.2.3 Bürger Inhalt der Anregung a. Der Eingeber merkt an, dass aktuell nördlich des Wiegandwegs bereits ein Spielplatzmangel herrsche. Die geplanten Spielflächen würden zu weit entfernt von den bestehenden Wohngebieten liegen. Deshalb regt der Eingeber an, im Quartier G oder den Quartieren B 3/4 weitere Spielflächen anzubieten. b. Der Eingeber weist auf die schwierige Erschließung der Quartiers G über den Wiegandweg hin. Es wird befürchtet, dass der Wiegandweg einer zu hohen Verkehrsbelastung ausgesetzt werde und der Knot enpunkt mit dem Albersloher Weg ausgebaut werden müsse. Es wird angeregt , den Wiegandweg voll auszubauen und durch eine Ampel oder einen Kreisverkehr an den Albersloher Weg anzubinden. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 19 von 33 c. Der Eingeber regt an, die Art der Bebauung des Quartiers G entsprechend der Bebauung am Wiegandweg zu gestalten. Der Wiegandweg ist geprägt durch Reihenhäuser mit Satteldach. Diese Bauformen sollten sich auch im Quartier G wiederfinden. Die Bauform sollte als Doppelhaus bzw. Reihenhaus und die Dachform als Satteldach festges etzt werden. d. Der Eingeber regt an , den Gehölzstreifen am Ende des Wiegandwegs zu erhalten. Es wird angeführt, dass der bestehende Gehölzstreifen am Ende des Wiegandwegs östlich des Quartier G im Gegensatz zu dem im Mail 2014 in der Bürgerbeteiligung erstandenen Entwurf (Perspektivplan) nicht berücksichtigt werde. Der Gehölzstreifen biete vielen Tieren einen Lebensraum und sorge für eine optische Trennung zwischen neuer und bestehender Bebauung. Stellungnahme der Verwaltung a. Zur Anregung, einen weiteren Spielplatz anzulegen, siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.2. b. Es ist zutreffend, dass durch die Entwicklung des Quartiers G neue Verkehre entstehen. Die Anbindung des Quartiers G erfolgt über den Wiegandweg und den Angelsachsenweg. Der Wiegandweg bedient allein die Verkehrsströme, die von der Innenstadt kommen (rechts rein) und die stadtauswärts fahren (rechts raus). Die Anbindung in Richtung Innenstadt und von stadtauswärts kommend ist über den signalisierten Vollknoten am Angelsachsenweg abgedeckt. Die Verkehrsprognosen zeigen, dass die beiden Knotenpunkte den anfallenden Verkehr in ihrem jetzigen Ausbaustatus bewältigen können. c. Die geplante Bebauung schließt in ihrer Höhenentwicklung und Bauform als Reihen- und Doppelhaus an die bes tehende Bebauung am Wiegandweg und Angelsachsenw eg an. Durch die Festsetzung der Dachform als modernes Flachdach unterscheidet sich die künftige Bebauung von der Bestandsbebauung und unterstreicht den Charakter des neuen York-Quartiers. Städtebaulich schließt das Quartier G damit gut an die bestehende Bebauung sowie das neue York-Quartier an. d. Zum Erhalt des Gehölzstreifens östlich des Quartiers G siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.1. Beschlussvorschlag a. Der Anregung, im Bebauungsplan weitere Flächen für Spielplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.2, Beschlussvorschlag 1.1.9). b. Der Anregung, den Kreuzungspunkt Wiegandweg / Albersloher Weg voll auszubauen, um den Angelsachsenweg zu entlasten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.12). c. Der Anregung, die Bebauung des Quartiers G entsprechend der Bebauung a m Wiegandweg zu gestalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.13). d. Der Anregung, die Grün- und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G zu erhalten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.1, Beschlussvorschlag 1.1.1). Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 20 von 33 4.2.4 Bürger Inhalt der Anregung Der Eingeber spricht sich für den Erhalt der Baumreihe westlich des Quartiers G aus. Der Gehölzbestand sei der Lebensraum für viele geschützte Tierarten und vor diesem Hintergrund zu erhalten. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.1. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Grün - und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G zu erhalten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.1, Beschlussvorschlag 1.1.1). 4.2.5 Bürger Inhalt der Anregung a. Der Eingeber weist auf die jetzt schon angespannte Verkehrssituation der Hauptverkehrsstraße „Albersloher Weg“ hin. Durch die Entwicklung des York -Quartiers steige das Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg, sodass eine Entschleunigung und Aufhebung der Barrierewirkung der Hauptverkehrsstraße nur schwierig zu realisieren sei. Um einen sicheren und barrierefreien Übergang zu schaffen, schlägt der Eingeber vor, Brücken oder eine Unterführung zu errichten. b. Der Eingeber merkt an, dass es im südlichen Bereich des neuen York -Quartiers keine Kinderspielplätze gäbe. Die Spielangebote auf der großen Grünfläche im Westen des Quartiers würden zu weit entfernt sein und keine Angebote für kleine Kleinkinder (0- 3 Jahre) anbieten. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, im südlichen Bereich des neuen York-Quartiers einen Spielplatz für Kleinkinder unterzubringen. c. Der Eingeber regt an, den bestehenden Gehölzstreifen am Ende des Wiegandwegs östlich des Quartiers G zu erhalt en, um eine räumliche Trennung zum Bestand zu erreichen. Stellungnahme der Verwaltung a. Eine Brücken- oder Unterführungslösung wäre nicht nur städtebaulich unbefriedigend und kostenaufwändig, sondern käme den Bedürfnissen von Fußgängern und Radfahrern hinsichtlich niveaugleicher Querungen nicht entgegen. Die Umgestaltung des Albersloher Wegs ist zentrales Ziel der städtebaulichen Planung für die neue Mitte Gremmendorfs. Die Funktion des Albersloher Wegs als Hauptverkehrsstraße muss dabei erhalten bleiben, um die anfallenden Verkehrsströme zu bewältigen. Durch die Schaffung neuer Übergänge für Fußgänger und der damit einhergehenden Entschleunigung sollen die beiden Seiten des Albersloher Wegs miteinander verbunden und eine neue Mitte für Gremmendorf geschaffen werden. Die Leitung der Fußgänger über eine Brücke oder Unterführung würde diesen Zielen widersprechen, da die Fußgänger dam it vom belebten Stadtraum getrennt würden. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 21 von 33 Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Das neue Zentrum muss vielmehr auf beiden Seiten des Albersloher Wegs als „neue Mitte“ Gremmendorfs sichtbar erlebbar werden. Deshalb werden im Zuge der baulichen und funktionalen Umgestaltung des Albersloher Weges weitere Entschleunigungsmaßnahmen untersucht, die Gegenstand später zu fassender Beschlüsse über die verkehrstechnischen Entwürfe sind. b. Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.2. c. Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.1. Beschlussvorschlag a. Der Anregung, eine Brücke oder eine Unterführung als Fußgängerverbindung über den Albersloher Weg zu errichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.14). b. Der Anregung, im Bebauungsplan weitere Flächen für Spielplätze festzusetzen, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.2, Beschlussvorschlag 1.1.9). c. Der Anregung, die Grün- und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G zu erhalten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.1, Beschlussvorschlag 1.1.1). 4.2.6 Bürgerin Inhalt der Anregung Die Eingeberin wendet sich gegen die Überplanung der vorhandenen Grün- und Gehölzstrukturen im Osten des Quartiers G im Übergang zum Wiegandweg. Es wird angeführt, dass diese Fläche in der Perspektivplanung noch nicht für Wohnbebauung vorgesehen war. Die Eingeberin plädiert dafür, den Grünstreifen und die Bäume zu erhalten und auf die Wohnbebauung an dieser Stelle zu verzichten. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 3.1. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Grün - und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G zu erhalten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 3.1, Beschlussvorschlag 1.1.1). 4.2.7 Mehrere Anwohner des Angelsachsenwegs Inhalt der Anregung Die Eingeber wenden sich gegen die Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenweg. Für die Anwohner des Angelsachsenwegs und der benachbarten Straßen wird durch die geplante Zufahrt zum Quartier G eine zu hohe Belastung mit Lärm und Abgasen befürchtet. Es wird angeregt, auf die Zufahrt vom Angelsachsenweg zu verzichten und eine Zuwegung zum Quartier G ausschließlich über das Kasernengelände und den Wiegandweg herzustellen. Schließlich wird angeregt, eine Zufahrt über das Gewerbegebiet am Höltenweg zum York - Quartier zu schaffen, um den Albersloher Weg zu entlasten. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 22 von 33 Stellungnahme der Verwaltung Es ist zutreffend, dass über die Anbindung des Quartiers G an den Angelsachsenweg insbesondere für die direkten Anwohner eine Mehrbelastung durch Kfz -Verkehr hinzukommt. Die Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenw eg wurde bereits in der Perspektivplanung vorgesehen, sodass der städtebauliche Entwurf , dessen Zustandekommen mehrfach Gegenstand der B ürgerbeteiligung im Wettbewerbsverfahren war, und der Bebauungsplan unter dieser Vorgabe entwickelt wurden. Diese Anbindung ist für das Quartier G sehr wichtig und unter Lei stungsfähigkeitsgesichtspunkten machbar, da der Knotenpunkt am Angelsachsenw eg im G egensatz zum Kontenpunkt am Wiegandweg (rechts rein / rechts raus) voll ausgebaut ist und somit Verkehre in Richtung Innenstadt möglich sind. An das übrige Kasernengelände ist das Quartier G nur über Fuß- und Radwege angebunden. Es besteht keine Anbindung für den Kfz-Verkehr, sodass Querverkehre vermieden werden. Eine Anbindung an den Höltenweg ist aus Gründen der Verkehrsteuerung nicht erstrebenswert. Durch eine Anbindung des neuen York -Quartiers an das Gewerbegebiet Höltenweg würden Schleichverkehre ents tehen, die den Verkehr in die Wohnquartiere hineinziehen und zudem eine unverhältnismäßige Zäsur im „Landschaftspark“ bewirken. Beschlussvorschlag Der Anregung, auf die Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenw eg zu verzichten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.15). Der Anregung, eine Zufahrt über das Gewerbegebiet am Höltenweg zum York -Quartier zu schaffen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.16). 4.2.8 Weitere Anwohner des Angelsachsenwegs Inhalt der Anregung a. Die Eingeber r egen an , auf die geplante Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenweg zu verzichten, da die Anbindung über den Wiegandweg und das Kasernengelände zur Erschließung des Quartiers G ausreiche. Darüber hinaus würde der Ausbau der geplanten Anbindung zum Quartier G die Wohnsituation der direkten Anwohner stark beeinträchtigen. b. Die Eingeber regen an , die Bäume und Sträucher auf der Ostseite der geplanten Anbindung zum Quartier G zu erhalten. Für die direkten Anwohner sei diese Bepflanzung ein Sichtschutz und würde zur Aufenthaltsqualität beitragen. Außerdem sei die betroffene Straßenparzelle zu schmal , um zu einer Erschließungsstraße mit Bürgersteigen und Stellplätzen ausgebaut zu werden. Stellungnahme der Verwaltung a. Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 4.2.7. b. Da die Straßenparzelle nur 7,50 m breit ist, soll die Straße mit einseitigem Gehweg und 5,50 m Fahrbahn ausgebaut werden. Die Fläche ist Teil des Kaufgegenstandes des Kasernengeländes und wird zur Erschließung des Quartiers benötigt und entsprechend ausgebaut. Die Bäume auf der östlichen Seite der Straßenparzelle werden im Zuge des Ausbaus der Straße nicht erhalten bleiben können. Zwar werden mit der Realisierung der Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 23 von 33 Erschießung des Quartiers G einige Grünbestände beseitigt, diese werden jedoch durch die Gestaltung größerer, zusammenhängender und öffentlich zugänglicher Grünflächen im York -Quartier kompensiert. Im Ergebnis wird daher im Rahmen der gebotenen Abwägung der Umsetzung eines stimmigen Erschließungsnetzes der Vorzug gegenüber dem teilräumigen Erhalt vorhandener Grünstrukturen gegeben. Beschlussvorschlag a. Der Anregung, auf die Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenweg zu verzichten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 4.2.7, Beschlussvorschlag 1.1.15). b. Der Anregung, die Bäume und Sträucher auf der Ostseite der geplanten Anbindung zum Quartier G zu erhalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.17). 4.2.9 Mehrere Anwohner des Letterhauswegs Inhalt der Anregung Die Eingeber wenden sich gegen die Fällung des Baumbestandes i m nordwestlichen Bereich des Plangebiets. Der Erhalt dieser Bäume sei insbesondere aus ökologischen Gründen sowie aufgrund des vorhandenen Tierbestandes geboten. Es wird expliziert der Erhalt von einzelnen schützenwerten Bäumen gefordert, die sich innerhal b des künftigen Baugebiets C sowie im Grünstreifen im Übergang zum Letterhausweg befinden. Vor diesem Hintergrund wird angeregt, den Baumbestand zu erhalten und stattdessen die Bebauung nach Westen in die großräumige öffentliche Grün - und Parkanlage zu ver lagern bzw. die geplanten Stellplatzflächen zu verkleinern. Stellungnahme der Verwaltung Es ist zutreffend, das s im Zuge der geplanten Bebauung des Quartiers C ein Großteil des nordwestlichen Baumbestands nicht erhalten werden kann, da sich die mit Bäumen und Sträuchern bewachsene Fläche zum größten Teil auf einer Aufschüttung befindet , unter der Altlasten / Bauschutt vermutet werden. Im Gegensatz dazu wird der Baumbestand, der sich im Übergang zum Letterhausweg befindet, dauerhaft durch die Festsetzung eines Erhaltstreifens im Bebauungsplan Nr. 582 „York-Quartier“ geschützt. Die Verkleinerung der Stellplatzanlage im Quartier C im Übergang zum Letterhausweg ist nicht notwendig, um die benannten Bäume zu erhalten, da diese Bäume bereits durch den Erhaltstreifen bzw. die Festsetzung als zu erhaltender Baum langfristig geschützt werden. Die angeregte Verlagerung der Bebauung nach Westen in die Grünanlage würde die städtebauliche Grundkonzeption wesentlich beeinträchtigen. Die große öffentli che Grünfläche, „der Landschaftspark“, ist durch übergeordnete Planung als Freiraum gesichert und wird langfristig von Bebauung freigehalten. Zwar werden mit der Realisierung des Bebauungsplans unumgänglich Baumbestände beseitigt, jedoch werden allein sch on mit der Gestaltung der westlich gelegenen, ca. 9 ha großen, öffentlichen Grünfläche, dem „Landschaftspark“ , sowohl unter ökologischen als auch unter freiraumplanerischen Gesichtspunkten umfangreiche Funktions- und Kompensationspotenziale angeboten. Im Ergebnis wird daher im Rahmen der gebotenen Abwägung der Umsetzung eines in sich stimmigen städtebaulichen Konzeptes der Vorzug gegenüber dem teilräum lichen Erhalt Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 24 von 33 vorhandener Baumbestände gegeben. Im Übrigen vgl. hierzu Stellungnahme der Verwaltung zu 4.2.8 b. Beschlussvorschlag Der Anregung, einzel ne Bäume im nordwestlichen Bereich (Quartier C) zu erhalten, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.18). Der Anregung, zur Erhaltung der Bäume im Quartier C die Bebauung nach Westen in die großräumige öffe ntliche Grün- und Parkanlage zu verlagern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.19). Der Anregung, die geplanten Stellplatzflächen im nordwestlichen Bereich des Plangebiets zu verkleinern, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.20). 4.2.10 Bürgerin Inhalt der Anregung Die Eingeberin spricht sich für den Erhalt der Bäume im nordwestlichen Bereich (Quartier C) des Plangebiets aus. Der Erhalt dieser Bäume sei insbesondere aus ökologischen Gründen sowie aufgrund des vorhandenen Tierbestandes g eboten. Es wird expliziert der Erhalt von einzelnen schützenwerten Bäumen gefordert, die sich innerhalb des künftigen Baugebiets C sowie im Grünstreifen im Übergang zum Letterhausweg befinden. Stellungnahme der Verwaltung Siehe Stellungnahme der Verwaltung unter 4.2.9 Beschlussvorschlag Der Anregung, einzelne Bäume im nordwestlichen Bereich (Quartier C) zu erhalten, wird nicht gefolgt (siehe Punkt 4.2.9, Beschlussvorschlag 1.1.18). 4.2.11 Zwei Grundstückseigentümer am Letterhausweg Inhalt der Anregung Die Eigentümer von zwei Grundstücken am Letterhausweg erheben Bedenken gegen den östlichen der zwei festgesetzten Fuß- und Radweg e zwischen dem York -Quartier und dem Letterhausweg und teilen mit , dass keine Verkaufsbereitschaft für die von der Stadt benötigten Flächen besteht. Stellungnahme der Verwaltung Die Anregung en we rden zur Kenntnis genommen. Die Anbindung an den Letterhausweg ist eine Option, um eine erhöhte Durchlässigkeit zwischen dem bestehenden Wohngebiet am Letterhausweg und dem neuen York -Quartier zu ermöglichen. Sollten die betroffenen Flächen von den Eigentümern nicht an die Stadt verkauft werden, kann die Verbindung an dieser Stelle nicht realisiert werden. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 25 von 33 Beschlussvorschlag Den Bedenken gegen den östlichen der zwei festgesetzten Fuß- und Radwege zwischen dem York-Quartier und dem Letterhausweg wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.21). 4.2.12 Bürgerin Inhalt der Anregung Es wird angeregt, dass der Bebauungsplan Nr. 582 „York-Quartier“ dahingehend geändert wird, dass die bestehenden Alleebäume am Albersloher Weg weitestgehend erhalten bleiben. Stellungnahme der Verwaltung Eine gleichlautende Anregung hatte die Anregerin unter Nr. A-S/0003/2017 in die Bezirksvertretung Münster -Südost am 31.01.2017 und im Rahmen der Offenlegung de r zugehörigen Änderung des Flächennutzungsplans (71. Änderung FNP) eingebracht. Mit Schreiben vom 09.03.2017 hatte die Verwaltung zu der vorgenannten Anregung bereits wie folgt Stellung genommen: „Die Schaffung einer neuen Mitte fü r Gremmendorf und die Verknüpfung beider Seiten des Albersloher Wegs ist unverändert Ziel der Planung im Zuge der Konversion der York -Kaserne. Bei der Erschließung des neuen Baugebiets York -Quartier ist zunächst geplant, an die Bestandssituation anzuschließen. Der Umbau des Albersloher Wegs wird zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen. In den verkehrstechnischen Entwürfen bzw. der Ausbauplanung zum Albersloher Weg werden die genaue Aufteilung der Verkehrsflächen sowie der Baumerhalt bzw. Baumersatz behandelt w erden. Im Flächennutzungsplan und im Bebauungsplan für das York -Quartier wird diese Detaillierungsstufe noch nicht erreicht. “ Diese Stellungnahme stellt nach wie vor den aktuellen Sachstand dar. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Alleebäume am Albersloher Weg im Bebauungsplan als zu erhalten festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.22). 4.2.13 Bürgerin Inhalt der Anregung Es wird angeregt, den Bebauungsplan Nr. 582 dahingehend zu ändern, dass die geplanten Schrägparkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs nicht direkt vom Albersloher Weg angefahren werden, sondern wie bisher über eine Parallelfahrbahn. Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg sei für rückwärts ausparkende Fahrzeuge die Sicht zu schlecht, wodurch Risiken bei der Ausfahrt in den fließenden Verkehr entständen. Stellungnahme der Verwaltung Der Bebauungsplan Nr. 582 „York-Quartier“ trifft keine Festsetzungen zum Umbau des Albersloher Wegs. Ziel der städtebaulichen Planung für die ehem alige York-Kaserne ist das Zusammenwachsen der beiden Straßenseiten des Albersloher Wegs zu einem neuen Zentrum. Durch die Entschleunigung der Geschwindigkeiten auf dem Albersloher Weg und die Umgestaltung der Parallelfahrbahn soll dieses Ziel erreicht werden. Die konkrete Ausgestaltung der weiteren Planung für den Albersloher Weg ist Gegenstand der anschließenden Erstellung Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 26 von 33 verkehrstechnischer Entwürfe bzw. Ausbauplanung, über die separate Bes chlüsse gefasst werden. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Die Anregung betrifft die spätere Qualifizierung durch verkehrstechnische Entwürfe und Ausbauplanung. 4.2.14 Verkehrsclub Deutschland (VCD) Inhalt der Anregung Der Eingeber fordert die Berücksichtigung der übergeordneten Ziele des Klimaschutzes und der Reduzierung von verkehrsbedingten Immissionen. Eine verbesserte Aufenthaltsqualität in den Quartieren solle durch die Förderung und Bevorzugung des Radverkehrs und der Fußgänger bei gleichzeitiger Reduzierung des K fz-Verkehrs erreicht werden. Dazu wird angeregt, ein Mobilitätskonzept zu erstellen, das Car-Sharing und E-Mobilität im York-Quartier mit einschließt. Um die Stellplätze im Straßenraum zu reduzieren, sollen di e bestehenden Richtlinien für die vorgesehenen Stellplätze pro Wohneinheit für Teilquartiere auch unterschritten werden können. Großräumig soll nachhaltige und ökologische Mobilität z.B. durch optimierte Radverbindungen zu Arbeitsplätzen und zur Innenstadt sowie ÖPNV -Anbindungen im 10- Minuten-Takt aktiv unterstützt werden. Stellungnahme der Verwaltung Für das York -Quartier wird im Zuge der Ausbauplanung ein Mobilitätkonzept erstellt. Für das York-Quartier sind drei bis vier multimodale Mobilitätsstationen mit Car -Sharing-Angeboten, Ladesäulen für elektrogetriebene Fahrzeuge und Fahrradabstellmöglichkeiten vorgesehen. Eine weitere Reduzierung des K fz-Anteils im Quartier wird durch die innenstadtnahe Lage und die fahrrad- und fußgängerfreundliche Gestaltung des Wohnquartiers (kurze Wege) gefördert. An die vorhandenen Radwege und Buslinien in Richtung Innenstadt ist das York -Quartier gut angebunden. Zusätzlich wird die Buslinie 17 über die Umweltspur im Landschaftspark in das York-Quartier hineingeführt und trifft dort auf die Linien 6 und 8. Beschlussvorschlag Eine Beschlussfassung erübrigt sich, da die Maßnahmen zum Klimaschutz , z.B. die Erstellung eines Mobilitätkonzeptes, nicht über den Bebauungsplan geregelt werden. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 27 von 33 5 Änderungserfordernisse aufgrund der weiterentwickelten Planung Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Ausbau- und Detailplanungen musste der vom 31.07 bis zum 22.09.2017 öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582 „York- Quartier“ in folgenden Bereichen geändert werden: • Auf den Fuß- und Radweg zwischen den Baufeldern G/F und E wird unter Berücksichtigung des in der angrenzenden Grünfläche geplanten Weges verzichtet. Die zwei östlichen Stiche „private Verkehrsfläche (GFL AE)“ im Norden des Quartiers G werden um ca. 6 m reduziert, da durch den Entfall des Fuß- und Radwegs kein Anschluss mehr an eine öffentliche Verkehrsfläche besteht. Auch zur Unterbringung von Leitungen und Kanälen werden diese beiden Stiche nicht benötigt (siehe Abbildungen 1 und 2). Abbildung 1: Planausschnitt Stand Offenlegung Abbildung 2: Planausschnitt mit Änderungen Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 28 von 33 • Die im westlichen Planbereich festgesetzte Verkehrsfläche (Umweltspur) wird in der Breite von 8,50 m auf 6 m reduziert. Der Gehweg im weiteren Verlauf der Busspur entfällt, da bei Reduzierung der Busspur kein Anschluss an einen Gehweg mehr besteht (siehe Abbildungen 3 und 4). Abbildung 3: Planausschnitt Stand Offenlegung Abbildung 4: Planausschnitt mit Änderungen • Im gesamten Plangebiet wird auf die Festsetzung der Trafostationen verzichtet werden. Die Standorte wurden im Rahmen der Detailplanungen mit dem Versorgungsträger abgestimmt und sind somit im Bebauungsplan entbehrlich. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 29 von 33 Eingeschränkte Beteiligung Die oben aufgeführten Änderungen berühren nicht die Grundzüge der Planung. Daher wurde – anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Planentwurfs – der BImA als Eigentümerin der betroffenen Grundstück e und den berührten Trägern öffentlicher Belange (münsterNETZ und Stadtwerke Münster – Verkehrsbetriebe) Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Änderung gegeben (§ 4 a (3) Satz 4 BauGB). Die eingeschränkte Beteiligung wurde vom 07. bis zum 22.12.2017 durchgeführt. Zur eingeschränkten Beteiligung hat nur münsterNETZ eine Stellungnahme abgegeben. Inhalt der Anregung münsterNETZ plädiert für eine Beibehaltung der im Bebauungsplan symbolhaft festgesetzten Trafostandorte, damit für die künftigen Investoren eindeutig ist, dass auf den entsprechenden Grundstücken Trafostationen entstehen. Außerdem sei en einige Straßen im Quartier G zur Unterbringung aller geplanten Versorgungsleitungen und Kanäle zu schmal. Benötigt werden aus Sicht der Stadtwerke Leitungsrechte auf den anliegenden Flurstücken oder eine Darstellung der Leitungsrechte im Bebauungsplan. Stellungnahme der Verwaltung Nach Auffassung der Verwaltung ist aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Ausbauplanung, in der bereits die genaue Größe und Lage der Trafostationen festgelegt wurde, eine Festsetzung im Bebauungsplan nicht mehr erforderlich. Bei der Vermarktung der betroffenen Grundstücke wird die Detailplanung der Trafostationen mit dem jeweiligen Investor auf Grundlage der Ausbauplanung abgestimmt. Die Leitungsrechte für die Versorgungsleitungen in den betroffenen Straßen werden nicht über den Bebauungsplan, sondern über eine grundbuchliche Sicherung im Zuge der Grundstücksvergaben geregelt. Ein Beschlussvorschlag hierzu ist nicht erforderlich. Beschlussvorschlag Der Anregung, die Trafostationen weit erhin im Bebauungsplan festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.23). Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 30 von 33 6 Zweite (erneute) Offenlegung 09.07.-23.07.2018 (bzw. 27.07.2018 für TÖB) Aufgrund von inhaltlichen Schärfungen und redaktionellen Anpassungen und um zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit zu gelangen , wurde der Bebauungsplan in Teilinhalten geändert und in verkürzter Form erneut öffentlich ausgelegt. Im Wesentlichen beziehen sich die Änderungen auf: 1. Ergänzende Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) für alle Baugebiete. Ausnahmeregelung zur Überschreitung um bis zu 0,2 in den Quartieren C, E, G und H. 2. Festsetzung der Lärmpegelbereiche mit Abgrenzungen als Isophonen. Die bisherige Festsetzung der Lärmpegelbereiche an den Baugrenzen und Baulinien entfällt. 3. Die Gemeinschaftsstellplätze nördlich des Quartiers C und westlich des Quartiers D1 werden mit den entsprechenden Kennziffern des Baugebiets versehen, um eine eindeutige Zuordnung der Gemeinschaftsstellplätze zu dem jeweiligen Quartier zu ermöglichen. 4. Festsetzungen zum Kerngebiet A2: Entfall der vertikalen Steuerung von Wohnnutz ungen. Umstellung der Einzelhandelssteuerung auf den Ausschluss von sonstigen (nicht nahversorgungsrelevanten) zentrenrelevanten Sortimenten. 5. Einführung einer Fremdkörperfestsetzung f ür das Ankunftszentrum des BAMF im Allgemeinen Wohngebiet D1. Folgende Stellungnahmen wurden zu den geänderten Planinhalten abgegeben. 6.1 Industrie- und Handelskammer Inhalt der Anregung a. Es werden Bedenken hinsichtlich der Festsetzungen des Kerngebiets im Teilgebiet A2 geäußert. Der sortimentsspezifische Ausschluss von Einzelhandel sei nicht gerechtfertigt, da das Plangebiet innerhalb des zentralen Versorgungsbereiches „Stadtteilzentrum Gremmendorf – Albersloher Weg / Yorkkaserne“ liege. Das Einzelhandelskonzept weise den Bereich als geeignet für die Aufnahme funktionsgerechter Angebote des mittelfristigen Bedarfs aus. b. Außerdem wird bezweifelt, ob ein Drogeriemarkt unter den getroffenen Festsetzungen im Teilgebiet A2 (Kerngebiet) zulässig wäre, da üblicher Angebot sbestandteil solcher Märkte auch die hier ausgeschlossenen sonstigen zentrenrelevanten Sortimente sind. c. Es wird empfohlen, im Quartier A2 anstelle des Kerngebiets ein sonstiges Sondergebiet „Wohn- und Geschäftshaus mit großflächigem Einzelhandel“ festzusetzen. Stellungnahme der Verwaltung a. Im zentralen Versorgungsbereich können für Teilbereiche unterschiedliche Festsetzungen getroffen werden, um den Planungszielen zu entsprechen. Im Teilgebiet A2 wurde im Planungsprozess eine Ergänzung zu der bestehenden Geschäftszeile auf der gegenüberliegenden Seite des Albersloher Wegs durch nahversorgungsrelevante Grundversorger gesehen. Die Ansiedlung von sonstigem großflächigen Einzelhandel war, über einen großflächigen Lebensmittelmarkt hinaus, nicht Teil des Planungsziels “Neue Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 31 von 33 Mitte Gremmendorf“. Die bisherige gezielte Steuerung durch Vorgaben bestimmter Sortimente und Verkaufsflächen ist aus Rechtsgründen nicht zulässig. Es wurde deswegen eine Festsetzungstechnik gewählt, die unter Berücksichtigung der gesetzlichen Beschränkungen der Ansiedlungs idee möglichst nahekommt. Im Hinblick auf die Gesamtversorgungsaufgabe des zentralen Versorgungsbereiches lässt die MI - Festsetzung im Teilgebiet B1 auch zentrenrelevante Sortimente – im Rahmen der zulässigen Verkaufsflächengrößen – unbeschränkt zu, sodass auch insgesamt kein Widerspruch zum Einzelhandels - und Zentrenkonzept der Stadt Münster und der darin festgelegten Struktur des zentralen Versorgungsbereiches besteht. b. Zielsetzung für das „Neue Zentrum“ im Teilbereich A2 ist die Ansiedlung von nahversorgungsrelevanten Betriebstypen, unter die neben Lebensmittelmärkten und Discountern auch ein Drogeriemarkt fällt. Ein Drogeriemarkt ist mit den üblich en Rand- und Nebensortimenten als nahversorgungsrelevanter Markt zulässig. c. Die Festsetzung eines sonstigen Sondergebiet s in der vorgeschlagenen Weise ist gegenüber der Festsetzung eines Kerngebiet s nicht vorzugswürdig. Die Festsetzungstechnik für die gezi elte Steuerung des Einzelhandels im Sondergebiet erfordert es, maßgeschneiderte Festsetzungen für konkrete Ansiedlungsvorhaben zu treffen. Demgegenüber bietet die Ausweisung eines Kerngebietes mehr Flexibilität, indem künftige Nutzer nicht auf die konkrete Verortung und den genauen Zuschnitt von Nutzungseinheiten festgelegt werden. Beschlussvorschlag a. Den Bedenken hinsichtlich der Festsetzungen des Kerngebiets im Teilgebiet A2 und gegenüber dem dortigen sortimentsspezifischen Ausschluss von Einzelhandel wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.24). b. Dem Zweifel, ob ein Drogeriemarkt unter den getroffenen Festsetzungen im Teilgebiet A2 (Kerngebiet) zulässig wäre, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.25). c. Der Empfehlung, im Quartier A2 anstelle des Kerngebiets ein sonstiges Sondergebiet „Wohn- und Geschäftshaus mit großflächigem Einzelhandel“ festzusetzen, wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.26). 6.2 Bürger/-in Inhalt der Anregung a. Es wird angemerkt, dass die GRZ für die Einfamilienhäuser im Quartier G von der zulässigen 0,4 auf bis 0,6 erhöht werden kann. Es wird befürc htet, dass es dadurch zu einer zu hohen Nachverdichtung kommt. Da die Baugrenzen unverändert geblieben seien, würde nun eine dichtere Bebauung im Quartier zulässig sein. b. Außerdem werden Anregungen zu folgenden Themen vorgebracht: Art und Anzahl der Spielflächen insbesondere bezogen auf das Quartier G, Verkehrserschließung im Quartier G, Erhalt des Gehölzstreifens am Wiegandweg. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 32 von 33 Stellungnahme der Verwaltung a. Durch die Festsetzung der GRZ auf 0,4 und der Ausnahmereglung für eine Überschreitung auf bis 0,6 wird die Überbaubarkeit der Baufenster neuerdings durch die Festsetzung einer GRZ eingeschränkt. Vor Festsetzung einer GRZ wäre das gesamte Baufenster versiegelbar gewesen. Insofern ist die Verdichtung und Versiegelung durch die Festsetzung der GRZ im Vergleich zum alten Planstand höchstens reduziert, nicht aber erhöht worden. b. Es wird auf die Stellungnahme unter 3.2 verwiesen. Beschlussvorschlag a. Der B efürchtung vo r einer zu hohen Nachverdichtung wird nicht gefolgt (Beschlussvorschlag 1.1.27). b. Die Anregungen betreffen nicht die geänderten Planinhalte und sind somit nicht Teil der Abwägung. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. Weiter wurden Stellungnahmen im Zuge der Offenlage eingereicht, die nicht die geänderten Planinhalte betreffen. Eine Abwägung und Beschlussfassung über diese Stellungnahmen erübrigt sich. Der Vollständigkeit halber werden die Stellungnahmen im Folgenden kurz aufgeführt. 6.3 Lebensmitteleinzelhändler Inhalt der Anregung Es wird bemängelt, dass die geplanten Bauflächen für einen Lebensmittelmarkt nicht ausreichend dimensioniert sind und angeregt, die Baufenster für die Einzelhandelsmärkte zu erweitern. Außerdem wird angeregt , mehr ebenerdige Stellplätze für die Einzelhandelsmärkte vorzusehen. Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme unter 4.2.1 verwiesen. Beschlussvorschlag Die Anregungen betreffen nicht die geänderten Planinhalte und sind somit nicht Teil der Abwägung. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.4 Bürger/-in Inhalt der Anregung Es wird angeregt, die erhaltenswerten Bäume, die sich in der im Bebauungsplan festgesetzten Fläche zum „Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ befinden, einzeln zum Erhalt festzusetzen. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Stellungnahmen zum Entwurf / Seite 33 von 33 Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme unter 4.2.9 verwiesen. Beschlussvorschlag Die Anregungen betreffen nicht die geänderten Planinhalte und sind somit nicht Teil der Abwägung. Eine Beschlussfassung erübrigt sich. 6.5 münsterNETZ Inhalt der Anregung Es wird angeregt, das Planzeichen für die Elektrizitätsversorgung in den Bebauungsplan mit aufzunehmen. Stellungnahme der Verwaltung Es wird auf die Stellungnahme unter 5 (S. 27 ff.) verwiesen. Beschlussvorschlag Die Anregungen betreffen nicht die geänderten Planinhalte und sind somit nicht Teil der Abwägung. Eine Beschlussfassung erübrigt sich.
V-0266-2018-Anlage-5-Planverkleinerung
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H 22,0044,0010,5010,5010,507,50 11,0010,507,006,009,0021,5019,5017,00 21,756,506,50 31,0028,004,00 4,0013,00 4,008,006,00 6,5013,006,00 6,00 8,507,007,007,007,0020,0010,0022,0013,00 $(gGFL GFLAEGFLAEGFLAEGFLAEGFLAEGFLAEGFLAEGFL AEGFLAEGFL EL $(gGFL $(gGFL EL AEGFLAEGFLAEAEGFLAEGFLAEGFL $(gGFL $(gGFL P PPP F F F F SS S S PP S II429 9 a9 -I 25 -I 439437 21 24 b24 a 450 IIII IIIIIII 34 c -I-I-II I I 422424 4549475351 I 37 -I 3532 II II II -I-I-I-I F Rampe SportanlageSportanlage SportanlageSportanlageSportanlage 1HXEHFNXP0QVWHU 0HFNOHQEHFN6XGPKOH HsNr. 28 b HsNr. 13 a III II II II IIII I III IIII 11 IIII 131515 a1717 a19212325579 I I I I I II 13 a II II II II II IIII II IIII II IIII II IIIIII II IIII II II II II II I III I II IIII II II II IIIIII FF Albersloher Weg Albersloher Weg Albersloher Weg AngelsachsenwegAngelsachsenwegAngelsachsenweg AngelsachsenwegAngelsachsenweg Frankenweg Wiegandweg Lilienthalweg Wiegandweg Gustav-Tweer-Weg Gustav-Tweer-Weg Heeremansweg Heeremansweg Josef-Suwelack-Weg Keltenweg 6FKPLW].KONHQ .U|JHUZHJ Letterhausweg Anton-Knubel-Weg 3lQJHODQWRQZHJAnton-Knubel-Weg Nachtigallenweg 19 3lQJHODQWRQZHJ3lQJHODQWRQZHJ Ketteler-Ort 2115232517 2630323422363824422028 4648 5a 4440 25a 8991 73 13 595765 3539 65a 41 77758779858183 716769 439290512931 55534527493325b 3161 37 63293327474543354139374927a 111 59 539 1719 324 20a20b 15 20 10a2 14 686a5 7a95 1211 18 4a423 3 5 77b 6a 7111081245114 10 15 21 730 469 1618 2 445 2828a 25 449 26427a 2422 5 461 26 30a 477 30b32 4 1 2130c 453 427 467a 17 443 17a 463 473 15 94335 475 431136a 15a15 4711917 17 455 19 6 10 846 447 171913a 7 1614 23 1191319211523251729 53127 16 733 467 18 465a 108 465 1412 13441a441 12 48 32b 102014 3232c58 32a 546363a566157 697173 55 687270 6a810a 35393741 12a 43 14a11626564665967605250 46 3 26a26b 24 20b 2618163883410123642863032542732444 30a3036 20a283434a 1550 50 402622d22e3322b22a21 7272a72b 22c3123229111420 443838a36a424034b 17a 64 292732 70103 15 25 52e333537394147455658 68 52f 13a13 66 1921 32a 95113111111a1179311591791037710110999 477512712512312197a9771 119 73 5563 80 61 19 3858 17 3321 36153072834 43 31 3222419415 21131 4213436262838404244302024 4827291217 3719 352533 75 16379 36 1115 38c344525 32415a415b 3028a2839312 1012 24 27 7 3842 33a33312729334253129 38b37a3731a38a40 19a2331125 35a352133 115941214351 29 53 963656755 3513757 8987 353923 45 25 49 27378381105 191517418a69 73a7371g71f 26a26 71e71d71c 15 71b7151a55535161576965 10829 663 11 6a3133 4267 22 68 25 64 20 70 12 7678 62 1816 72 14 74 60 2459 332 92729 66 Flur 172 Flur 176 Flur 171 St EG - Durchgang MuldeMulde Mulde KitaMuldeMulde Mulde MuldeGSt zentrale-Mulde)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJMulde Mulde Mulde Mulde Mulde Mulde Mulde Kita 17,50 GStGSt GStGSt)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ 23,00 6,50 St HH Ballspielplatz GStGSt GStGSt V GSt)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ GStGStGStGStGStGStGSt IIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIIII IIIIII IIIIII IIIIIIIIIIIIIIIIII IIII IIIIIIIIIIIIIIIIII IVIIIIVIVIIIIII IVIVIVIIIIIIIIIIVIVIVIIIIIIIIIIVIVIVIIIIIIIII 22,50 EG -DurchgangEG -DurchgangEG -DurchgangEG -Durchgang III III III )XXQG5DGZHJ)XXQG5DGZHJ undRadweg IIIIVIIIIVIIIIVIIIIIIIVIIIIVIIIIII EG -DurchgangIIII)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ)X IVIII ( Umweltspur) 4,00)XXQG5DGZHJ )XXQG5DGZHJ Kita B4B3GEHHHA2A1A1 ED3D1FB1A2CD1D1GGB2D2GGD1D1CCCCCCCCCD1D1CCCD1D1D1 LPB VLPB IVLPB IIILPB IV LPB V LPB V LPB IV LPB IVLPB III LPB IIILPB III LPB IIILPB III LPB IIILPB IVLPB III LPB IV LPB IIILPB IIILPB IVLPB III LPB III LPB IVLPB VLPB VLPB IVLPB III LPB IIILPB IVLPB IIILPB IV 102 358488 487 123 493357 348322 502390 169493492491490 818079787776 747489 505 488359371 250249248247246 349 381 366378376 318317 504 489294284281 112107 425420405403 117116 406404402401400399398 350 407426438424423421422419416 361359 251 270295292288304287286302300282 299298296 11042 503277478475465 336268269 17649 527 73 724115 280 29089 434240 436 32053439632632141361761630161167533119 295 120296370431 358130 30 106104103132387338105 526471735590525494524483482 80100113112110109107106 8685 348343340337 260 125115393 388 363361 252 116158137136166135 134 126 837978 11495261259245 9493921089190105104103101 7776499498 394 389 591353352351350367364362 387 360358357356355354320335 102 347334346333345332344331330342329341328327339326338325324336305120492 386323321319 114 128127126125124122121 68676564 494 408 115 6362613143133123113103253247069346344342 320318317316315309308306303301 13444 1817 341771161253 333231 4746 28 45 272625412440391614 997890898887 184 750692 431 404 423 400 421427422420418 691319318713381 375 701 622712710646645 564 516644643480430429428 183 287 253 131 5 372 167 6 172 134 170169168 349348 284283 293 246 317316 245 2681211 7 258157156 43 2 166310309 254237236235234165162161 175 42 240233232231 383 173171 489 221 194 266 777675 508488487491 475474473472460463468467466465 352 362 3281153889911398112224223238 123 110 122 109 121105 116381380 389387386353 379 9031115906 933 914905904109210852081093 1134183 303 289 146 273 352263 479 585756545352646362615975329291769 118117 271 125 256630 182181 147146162174173172171156168166164163 105103 127 104 120 170169167 123 7384 128 7110282 746 736 554 558 499 681649557 574 572 570 560512 548 600 546 544 444 463465 510508506 501 148147145144 307 100407 2756696626505564964959810310199 401130 46446233322748448148047847722476471 402 47046917505 377374 101 504 103102101 636 364329 104 485506500507509486 400 235227 483482 503502456 195193 305 270327 9710045 194 969594359358 351441436426427 461 479709 683 664 94 365349348347 7771 705436 18576 522521 437 459 419727726294291 706 339 734 343342341 702 317 310685684 665711 694 687686253252 631693577 513599 453452477 91 134 132 122102 90 8281807675 491129430 1758317911972706968678180927991867485 376272 340 256 418430407406 108114257 241 86111 120119118117 440448447413412414 382 408395394393405392404391403390402401398397396411410409439438425437424423435422434421433420432419431417429416428415346361 399 919900 884 880 103911910908 923922921918917916915913912101112 878892891890902888887899889901886898885897896883895894893875 34327454472455414325 731730 621470478487 35 26391 Anlage 5 zur Vorlage Nr. V/0266/2018 3ODQYHUNOHLQHUXQJ0DVWDEBebauungsplan Nr. 582
V-0266-2018-Anlage-2-Bürgeranhörung_Protokoll
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Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 1 von 6 N i e d e r s c h r i f t über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur 7 1. Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg, Wiegandweg, Angelsachsenweg, Heeremansweg, Letterhausweg) Stadt bezirk: Münster -Gremmendorf Anlass: 71. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster im Stadtbezirk Süd-Ost im Stadtteil Gremmendorf-West im Bereich des York-Quartiers (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegandweg/ Angelsach- senweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg) Zeit: 12.05.2016, 18:30 Uhr Ort: Westfalenfleiß, Kesslerweg 38-42 Teilnehmer: ca. 160 Bürgerinnen und Bürger Leitung der Bürgeranhörung: Herr stellvertretender Bezirksbürgermeister Peitzmeier Vertretung der Verwaltung: Herr Oberbürgermeister Lewe, Herr Thielen, Herr Schowe, Herr Winter, Herr Wilsmann, Herr Najjar, Frau Schulte, Frau Janssen VertreterInnen der Arge York: Herr Lorenzen, Herr Ludwig, Herr Rüter, Frau Brune Vertreter der BImA: Herr Dr. Brummund, Herr Stake, Herr Waanders Eröffnung Herr Peitzmeier begrüßt die Bürgerinnen und Bürger, der Arge York vertreten durch Herrn Pro- fessor Carsten Lorenzen, Frau Brune, Herrn Ludwig und Herrn Rüter sowie Herrn Dr. Gerald Brummund und weitere Vertreter der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) und die VertreterInnen der Verwaltung. Ferner informiert er über den geplanten Ablauf der Veranstal- tung. Mit der Bezeichnung dieser Veranstaltung als „frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Bebauungsplanentwurf Nr. 582: „Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg/ Wiegand- weg/ Angelsachsenweg/ Heeremansweg/ Letterhausweg)“ wird nun deutlich, dass der bereits auf informeller Ebene intensiv und mehrstufig laufende Beteiligungsprozess nun auch formellen Charakter i. S. d. § 3 Baugesetzbuch annimmt. Herr Peitzmeier lobt die bisherige engagierte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und ruft diese auf, sich auch in den kommenden Ver- fahrensschritten aktiv zu beteiligen. Herr Oberbürgermeister Lewe begrüßt die Bürgerinnen und Bürger und weist darauf hin, dass die Bürgerinnen und Bürger im Rahmen der umfangreichen Beteiligungsschritte viel zum Er- gebnis des erreichten städtebaulichen Planungsstandes beigetragen haben. Über mehrere Anlage 2 zur Vorlage Nr. V/0266/2018 Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 2 von 6 Veranstaltungen hinweg haben sich die Ziele und Anforderungen an die städtebauliche Planung entwickelt, die sich in dem überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York unter Leitung von Lorenzen Architekten wieder finden. Es wurde ein Rahmen geschaffen, der nun über die Bauleitplanung bzw. über das Bebauungsplanverfahren gesichert werden muss. Die Regelun- gen des Bebauungsplans werden Verbindlichkeit schaffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ruft zu einer weiteren engagierten Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger im Bebauungsplanver- fahren auf. Herr Oberbürgermeister Lewe erläutert, dass das Gelände der York-Kaserne zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt wird. Für die Stadt Münster sei es ein Glücksfall gewesen, dass die Kasernenflächen kurzfristig für die Unterbringung der Flüchtlinge zur Verfügung gestellt werden konnten. Mit Blick auf die angestrebte Baureifmachung des Geländes in 2018 werden derzeit die Vorbereitungen für die Verhandlungen über den Kauf der Kasernenflächen mit der BImA ge- troffen. Herr Oberbürgermeister Lewe ist optimistisch, dass die Stadt Münster sich mit der BImA über den Kauf beider Kasernenareale (Gremmendorf und Gievenbeck) einigen wird. Vorstellung der Planungen Herr Lorenzen stellt den überarbeiteten städtebaulichen Entwurf der Arge York für die York- Kaserne vor: Ausgangspunkt für die städtebauliche Planung ist der Bestand mit seinen bauli- chen Strukturen, dem alten Baumbestand und der Mauer. Diese prägenden Elemente geben dem Gebiet eine einzigartige Atmosphäre und finden Eingang in die neue Planung. Strukturiert wird das Gelände in drei Bereiche, dem Zentrum entlang des Albersloher Wegs, dem großen Landschaftspark im Westen und dazwischen liegend den Wohnquartieren. Die Wohnquartiere weisen verschiedene Wohnqualitäten auf, die sich passend ergänzen: Wohnen im Park, Gar- tenwohnen, besonderes Wohnen, Wohnen im eigenen Haus und Wohnen am Landschaftspark. Die Teilbereiche der Kaserne haben eigene, unverwechselbare und stark durch die Freiräume geprägte Charaktere. Die einzelnen Quartiere respektieren weitgehend die bestehenden Grün- strukturen und bauen diese aus. Ergänzend dient der große westliche Grünraum als extensiver parkartiger Freiraum für die Naherholung der „alten“ und „neuen" Bewohner Gremmendorfs. Dieser parkartige, durch qualitätsvollen Baumbestand geprägte Bereich entlang des Albersloher Wegs bietet besondere Nutzungsqualitäten. Hier sind vor allem soziale Nutzungen (Grundschu- le, Kitas und Bürgerhaus) untergebracht. Besonders wichtig in der Entwurfsplanung ist die Aufhebung der trennenden Wirkung des Al- bersloher Wegs. Die Idee der Entschleunigung und der Verknüpfung der beiden Seiten durch die Schaffung vieler neuer Übergangsmöglichkeiten wurde von der Arge York (federführend Büro ARGUS Verkehrsplanung, Hamburg) vertieft betrachtet. Trotz seiner Funktion als Haupt- verkehrsstraße soll deutlich werden, dass der Albersloher Weg durch das Ortszentrum von Gremmendorf führt. Durch Vereinheitlichung der Materialen und Beläge sowie die Aufwertung und Ergänzung des Baumbestands (durch rotlaubige Bäume) und Reduzierung der Geschwin- digkeit Tempo 30 auf einem Teilabschnitt sowie Schaffung von zusätzlichen Querungsmöglich- keiten für Fußgänger und Radfahrer soll das Entstehen einer neuen Mitte Gremmendorfs unter- stützt werden. Die neuen Einkaufsmöglichkeiten und Dienstleistungsflächen auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs sollen das bestehende Angebot zur Versorgung des Stadtteils Gremmendorf ergänzen. Um die östliche Seite des Albersloher Wegs auch baulich aufzuwerten wird die Ortsfahrbahn durch einen breiteren Gehweg, der auch die Möglichkeit für Bestuhlung vor den Geschäften bietet und eine Multifunktionsfläche, die die Anlieferung der Geschäfte und die Zufahrt zu den Grundstücken sowie den Radverkehr aufnimmt, ersetzt. Erläuterungen der Verwaltung: Herr Schowe erläutert, dass der soeben vorgestellte Entwurfsstand Grundlage für die 71. Ände- rung des Flächennutzungsplanes und die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 582 ist, deren Verfahrenseinleitung der Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 beschlossen hat. Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 3 von 6 Den formellen Ablauf der Bauleitplanung stellt Herr Schowe anhand eines Zeitplanes vor. Dem- nach ist der Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan für das dritte Quartal 2017 vorgesehen. Die öffentliche Auslegung, bei der alle Bürgerinnen und Bürger ihre Anregungen erneut vorbrin- gen können, ist für das erste Quartal 2017 geplant. Im Anschluss an diese Planausführungen bittet Herr Peitzmeier die Anwesenden um Anmer- kungen und Fragen: Fragen der Bürgerinnen und Bürger • Ein Bürger fragt, wie der Albersloher Weg den anfallenden Verkehr aufnehmen soll. Bereits jetzt bestehe schon eine Überlastung des Albersloher Wegs. Eine weiträumige Umge- hungsstraße wäre eine Möglichkeit den Straßenverkehr zu bewältigen. • Schon in den Arbeitsgruppen zur Entwicklung des Perspektivplans wurde die Option einer neuen Umgehungsstraße aus mehreren Gründen als nicht machbar eingestuft. > Die Verkehrsprognosen zeigen, dass der Albersloher Weg auch das steigende Ver- kehrsaufkommen bewältigen kann. Die Funktion als Hauptverkehrsstraße wird der Al- bersloher Weg auch zukünftig behalten, allerdings soll durch die Umgestaltung der Charakter des Albersloher Wegs geändert werden. Der Anspruch des Abschnitts des Albersloher Wegs im Zentrum Gremmendorfs kann nicht die schnelle Ortsdurchfahrt sein. Hier muss das neue Zentrum als „neue Mitte“ Gremmendorfs sicher erlebbar werden. • Mehrere Bürgerinnen und Bürger fragen, wie die Parkplätze mit Zufahrt vom Albersloher Weg organisiert werden sollen und ob Wendemöglichkeiten für die stadtauswärts fahren- den KFZ bestehen. > Es wird Parkplätze auf beiden Seiten des Albersloher Wegs geben, sodass das Wen- den nicht erforderlich sein wird. Der Übergang zwischen beiden Seiten wird durch die vermehrte Anzahl an Lichtsignalanlagen und darüber hinaus durch Optionen für infor- melles Queren ermöglicht. > Für das Ausparken aus den gepl. Schrägparkplätzen auf den Albersloher Weg gibt es einen Sicherheitsstreifen, so dass gefahrlos zurückgesetzt werden kann. Dieser Si- cherheitsstreifen wird ca. 0,70m - 1m breit werden. Das Zurücksetzten aus der Parkta- sche wird zwischen den Grünphasen gut möglich sein. • Eine Bürgerin merkt an, dass die Entschleunigung des Albersloher Wegs für den Ortskern Gremmendorfs sehr vorteilhaft ist. Die Umgestaltung der Ostseite mit Entfall der Parallel- fahrbahn und der Möglichkeit der Bestuhlung und Aufstellfläche vor den Geschäften ist ei- ne große Chance für die Aufwertung der „Meile“. Die Bürgerin begrüßt diesen Planungsan- satz explizit. > Auch die Verwaltung sieht in der Entschleunigung des Albersloher Wegs eine große Chance für die „neue Mitte Gremmendorfs“. In den verlaufenen Workshops war eine „neue Mitte für Gremmendorf“ aus der Bürgerschaft immer wieder gefordert und von der Verwaltung unterstützt worden. • Mehrere Bürger fragen nach der Stellplatzsituation im neuen York-Quartier. Wie viele Stell- plätze insgesamt vorgesehen? Wie viele Stellplätze sind oberirdisch bzw. unterirdisch vor- gesehen? > Die Stellplätze sind etwa im Verhältnis 50/50 oberirdisch und unterirdisch vorgesehen. Mit Blick auf die Verwirklichung von gefördertem Wohnungsbau sind kaum mehr unter- irdische Stellplätze möglich, da Wohnungsbau mit Tiefgaragen nur bedingt förderfähig Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 4 von 6 ist. Die Zahl der privaten Stellplätze insgesamt entspricht grundsätzlich der Zahl der Wohneinheiten. • Ein Bürger fragt, ob Kreisverkehre im Eingangsbereich der Kaserne möglich sind. > Die Schaffung von Kreisverkehren wurde bereits untersucht. Demnach sind Kreisver- kehre an den Knoten wegen der unterschiedlichen Belastungen der zuführenden Rich- tungen nicht möglich. • Ein Bürger regt, an die Strecke der WLE auszubauen um den zusätzlichen Verkehr für den Stadtteil Gremmendorf in den Griff zu bekommen. > Der Ausbau der WLE-Bahn ist eine Option, um zukünftig die Erreichbarkeit Gremmen- dorfs insgesamt zu verbessern. Eine Aktivierung der Strecke wird derzeit geprüft. • Einige Bürger fragen, warum die Bäume entlang des Albersloher Wegs gefällt und durch rotblättrige Bäume ersetzt werden müssen? Sie regen an, mehr der Bäume des alten Baumbestands im Albersloher Weg zu erhalten. > Die Bäume im Albersloher Weg bleiben außerhalb des zentralen Bereichs weitgehend erhalten und werden durch rotblättrige Bäume auf der Ostseite des Alberloher Wegs ergänzt. Allein in den Querungsbereichen werden Bäume entnommen. Auf diese Wei- se wird die jetzige „Tunnelwirkung“, die ein schnelles Durchfahren forciert, aufgehoben. Um bessere Sichtbeziehungen zu ermöglichen, werden Sträucher entfernt und die Bäume aufgeastet. Zur Erzeugung einer einheitlichen Wirkung des Straßenraums wer- den im zentralen Bereich auf beiden Seiten des Albersloher Wegs rotblättrige Baume gepflanzt. • Eine Bürgerin fragt, wie viele Bäume im Übergang zum Letterhausweg bestehen bleiben und ob nicht noch mehr Bäume erhalten werden können. > Auf die Bäume innerhalb des Grünstreifens Richtung Letterhausweg wurde bei der An- ordnung der Stellplätze Rücksicht genommen, indem die Parktaschen die Baumstand- orte aussparen. Die meisten der erhaltenswerten Bäume befinden sich innerhalb des Grünstreifens nahe des Albersloher Weges. Hier wurde besondere Rücksicht auf die Baumstandorte genommen. • Mehrere Bürger merken an, dass die Grünflächen am Wiegandweg (u.a. das Wäldchen) erhalten bleiben sollten. > Der Erhalt der Grünflächen insbesondere des Wäldchens am Wiegandweg wurde be- reits überprüft. Für diese Flächen wird eine Bebauung präferiert. Die großzügigen öf- fentlichen Grünflächen insbesondere im Westen sowie die intensive Durchgrünung des gesamten Quartiers York jeweils mit hoher Aufenthaltsqualität kompensieren diese Grünverluste. • Ein Bürger merkt an, dass die Grünflächen insgesamt nicht gerecht verteilt seien. Das Quartier „Wohnen im eigenen Haus“ (Quartier G) hätte keine quartiersbezogenen Grünflä- chen. > Im Quartier G besitzt jedes Reihen- und Doppelhaus einen eigenen Garten. Außerdem ist die große Grünfläche im Westen sehr gut erreichbar. Das Quartier G ist auf keinen Fall benachteiligt. • Eine Bürgerin fragt, ob der hohe Anteil an Grünflächen, wie in der Planung vorgesehen, auch umgesetzt werden kann oder lediglich „nice to have“ ist? Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 5 von 6 > Der hohe Anteil an Grünflächen soll umgesetzt werden, da das Grünkonzept immanen- ter Bestandteil des städtebaulichen Entwufes ist. • Ein Bürger fragt, wieviel Verkaufsfläche (VKF) für Einzelhandelsnutzungen auf der „neuen“ Seite des Albersloher Wegs entsteht und in welcher Relation dies zur bereits vorhandenen Nutzung auf der Ostseite steht. > Die Verwaltung erläutert, dass insgesamt ca. 4.000m² Verkaufsfläche (VKF) auf der westlichen Seite des Albersloher Wegs entstehen sollen. Diese teilen sich im Wesentli- chen auf in einen Vollsortimenter, einen Discounter und einen Drogeriemarkt. Ergänzt wird dies um untergeordneten kleinteiligen Einzelhandel. Grundsätzlich gilt: Die Ange- bote auf den beiden Seiten des Albersloher Wegs sollen sich möglichst ergänzen. • Ein Bürger fragt, ob ca. 4.000m² Verkaufsfläche für einen neuen Einzelhandelsstandort ausreichen. > Für die Versorgungsstruktur in Gremmendorf sind ca. 4.000m² ein ausreichendes neu- es Angebot. Die kleinteilige Struktur der bestehenden Ladenzeile soll nicht gefährdet, sondern ergänzt werden. Geplant ist insbesondere ein Angebot von Waren für den täg- lichen Bedarf; nicht speziell für den aperiodischen Bedarf. • Mehrere Bürger fordern mehr bezahlbaren Wohnraum in Münster. Wie viel geförderter Wohnungsbau ist im York-Quartier vorgesehen? Müssen sich auch private Investoren an die Vorgaben zum geförderten Wohnungsbau halten? > Vorgesehen sind 30% geförderter Wohnungsbau. Diese Größenordnung entspricht dem Modell der Sozialgerechten Bodenordnung (SoBoMünster), das der Rat in 2014 beschlossen hat. Diese Vorgabe müssen auch private Investoren einhalten. Darüber hinaus hat die Stadt Münster als künftiger Erwerber der Liegenschaft sich selbst ver- pflichtet, bis zu 60% öffentlichen geförderten Wohnungsbau zu erstellen. Auch diese Vorgabe soll auf einigen Teilflächen verwirklicht werden. • Ein Bürger regt an zu überprüfen, ob die Wohnbebauung nicht zu nah an die bestehende Sporthalle heranrückt. > Bis auf den An- und Abfahrverkehr verursacht eine Sporthalle keine Emissionen. • Ein Bürger fragt, wie der Substanzerhalt der Unterkunftsgebäude funktioniert. Bleiben die Gebäude als Ziegelbauten bestehen oder werden sie mit Dämmung versehen und ver- putzt? > Die Ziegelbauten auf der York-Kaserne sind Gebäude aus den 1930er Jahren und wei- sen eine gute Bausubstanz auf. Sie können mit ihrer Außenfassade erhalten bleiben, da sie aufgrund ihrer massiven Bauweise bereits gute Dämmeigenschaften besitzen. • Ein Bürger fragt nach den Dichteverhältnissen der Wohnbebauung in den einzelnen Quar- tieren. > Es entstehen ca. 1.700 Wohneinheiten. In allen Quartieren wird eine verdichtete Be- bauung vorgeschlagen. Nur so lässt sich das Gesamtquartier York mit dem hohen An- teil an Grünflächen entwickeln. Die Qualität liegt in der Mischung von großzügigen Grünräumen und verdichtetem Wohnungsbau. • Ein Bürger fragt, ob noch eine Erhöhung der Geschosse zu erwarten sei, um eine höhere Dichte zu erreichen. Bebauungsplanentwurf Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier Niederschrift der Bürgeranhörung / Seite 6 von 6 > Die Geschossigkeit des Quartiers wird im Grundsatz nicht erhöht. Denkbar sind im Zu- ge der Investorenwettbewerbe einzelne punktuelle Erhöhungen, die aus den architek- tonischen Vorschlägen hervorgehen. • Ein Bürger fragt, wie lange das Land NRW die Fläche noch zur Unterbringung für die Flüchtlinge nutzt? > Das Land NRW hat zugesagt, im Jahr 2018 die bestehende Landesaufnahmeeinrich- tung zu räumen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Stand der Verhandlung mit der BImA und wann ein Ab- schluss der Kaufverhandlungen zu erwarten ist. > Die Verhandlungen mit der BImA dauern noch an. Zurzeit wird der Auftrag einer gut- achterlichen Bewertung des Grundstücks der York-Kaserne vorbereitet. Die Stadt möchte nach Vorliegen des Gutachtens bis Anfang 2017 zu einer Einigung über den Kauf der Kaserne kommen. • Mehrere Bürger fragen nach dem Zeitplan für die Bebauung der York-Kaserne. Wann wird mit der baulichen Entwicklung auf der York-Kaserne begonnen und wann wird diese abge- schlossen sein? > Die Hochbaumaßnahmen sollen noch im Jahr 2018 starten. Vorbereitend hierzu soll ab dem IV. Quartal 2017 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden. Um dies zu ermögli- chen soll bis dahin die Altlasten- und Kampfmittelbeseitigung in Angriff genommen werden. Ende der Veranstaltung Herr Peitzmeier bedankt sich bei den Bürgerinnen und Bürgern für ihr reges Interesse und ihre Beteiligung, bei den VertreterInnen der Arge York sowie bei den VertreterInnen der Verwaltung für die Vorstellung der Planung sowie für die zahlreichen Erläuterungen und beendet die Veran- staltung gegen 20:30 Uhr. gez. Herr Martin Peitzmeier Stellvertretender Bezirksbürgermeister g ez. Frau Stefanie Schulte Protokollführerin
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Textliche Festsetzungen / Seite 1 von 5 Anlage 4 zur Vorlage Nr. V/0266/2018 Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) A Festsetzungen gemäß § 9 Baugesetzbuch (BauGB) I. Art der baulichen Nutzung 1. Kerngebiete (A2) 1.1 Vergnügungsstätten und Tankstellen sind unzulässig (§ 1 (5) und (9) i.V.m. § 7 BauNVO). 1.2 Es ist nur Einzelhandel mit nicht -zentrenrelevanten oder nahversorgungsrelevanten Sortimenten zulässig. Sonstige z entrenrelevante Sortimente sind unzulässig. 2. Mischgebiete (A1, B1, B2) 2.1 Vergnügungsstätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind unzulässig. Einzelhandelsbetriebe sind außer im Baugebiet B1 unzulässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). 3. Allgemeine Wohngebiete (C, D1, D2, E, G, H) 3.1 Die gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zuläs sigen Nutzungen sind unzulässig (§ 1 (5) BauNVO). 3.2 Im allgemeinen Wohngebiet D1 bleibt die bestehende Anlage für Verwaltungen („Ankunftszentrum“ des BAMF, Gemarkung Münster, Flur 171, Flurstück 287) weiterhin zulässig. Zulässig sind außerdem: Erneuerungen, Änderungen und Erweiterungen der Gebäude der Anlage. Nutzungsänderungen sind nicht zulässig (§ 1 (10) BauNVO). II. Maß der baulichen Nutzung 1. In den Quartieren C, E, G und H kann ausnahmsweise eine Überschreitung der festgesetzten GRZ um bis zu 0,2 zugelassen werden, solange die durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzten Baufenster eingehalten werden (§ 16 (6) BauNVO). 2. In den Quartieren A1, A2, C, D2, E und H werden die baulichen Anlagen, die sich unterhalb der Geländeoberfläche befinden, nicht in die Ermittlung der GRZ mit eingerechnet (§ 19 (4) BauNVO). 3. Innerhalb der mit * gekennzeichnet en Bauflächen sind über die festgesetzte Zahl der Geschosse hinaus keine weiteren Geschosse (Nichtvollgeschosse / Dachgeschosse) zulässig (§ 9 (1) Nr. 1 BauGB). Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Textliche Festsetzungen / Seite 2 von 5 III. Nebenanlagen und Stellplätze 1. In den Baugebieten C, E und G sind Nebenanlagen in den Vorgartenbereichen mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i.V.m. § 14 (1) BauNVO). 2. In den Baugebieten C, D1 ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen nur auf den zugewiesenen Gemeinschaftsstellplatzflächen mit der gleichen Baugebiets - bzw. Quartiersziffer zulässig. In den Baugebieten D2, E, H ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig. (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). 3. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) in den Baugebieten A, B, C, D2, E, H ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB). Die Flächen oberhalb der TGA, die sich außerhalb der überbauten Flächen befinden, sind, sofern sie nicht für andere Zwecke (z.B. Zu- und Abfahrten, Gehwege , Platzflächen) benötigt werden, mit Boden in mind. 0,80 m Stärke zu überdecken und zu begrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). IV. Vorkehrungen zum Hochwasserschutz / Regelungen zum Regenwasserabfluss 1. In den Baugebieten C und E ist das auf den privaten Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als Gebrauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten. Die abgeleitete Wassermenge von den Grundstücken darf maximal 5 l/sek./ha betragen. Ausnahmen können zugelassen werden, wenn eine vollständige Versickerung auf den Flächen nicht möglich bzw. eine gedrosselte Ableitung in andere Flächen gesichert ist (§ 9 (1) Nr. 14 BauGB). 2. Die Oberkante Rohfußboden der zu errichtenden Gebäude im Erdgeschoss muss mindestens 0,3 m über der Oberkante der jeweils der Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen (§ 9 (3) BauGB). 3. Entwässerungsmulden dürfen nicht mit Tiefgaragen unterbaut werden (§ 9 (1) Nr. 10 BauGB). V. Immissionsschutz 1. Innerhalb der im Bebauungsplan durch Abgrenzung festgesetzten Lärmpegelbereiche (LPB) müssen bei Errichtung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungs änderung von Gebäuden in den nicht nur zum vorübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthaltsräume im Sinne von § 48 BauO NW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109- 1/11.89 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 2. In den überwiegend zum Schlafen genutzten Räumen innerhalb der im Bebauungsplan festgesetzten Lärmpegelbereiche III (LPB III) bis V (LPB V) sind schallgedämmte Lüftungen vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 3. An der nördlichen, südlichen und östlichen Fassadenseite des innerhalb der Gemeinbedarfsfläche B3 dem Albersloher Weg am nächstgelegenen Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Textliche Festsetzungen / Seite 3 von 5 Bestandsgebäudes müssen bei Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß gemäß Lärmpegelbereich V nach DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – erfüllt werden (§ 9 (1) Nr. 24 BauGB). 4. Von den Festsetzungen V. 1. – 3. können im Rahmen des Baugenehmigungs - verfahrens Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen (§ 9 (1) Nr.24 BauGB). VI. Begrünung 1. Die Gemeinschaftsstellplätz e (GSt) im Baugebiet G sind mit Hecken einzugrünen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 2. Auf den festgesetzten GS t-Flächen nördlich des Baugebietes C und westlich des Baugebietes D sowie auf den St -Flächen am Baugebiet A1 bzw. A2 ist je 6 Stellplätze ein hochstämmiger, großkroniger Laubbaum in unmittelbarer räumlicher Zuordnung zu den Stellplatzflächen fachgerecht zu pflanzen und dauerhaft zu erhalten. Je Baum ist eine Vegetationsfläche von mindestens 4,0 m² vorzusehen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 3. Flach- und Pultdächer sind vollflächig extensiv zu begrünen ; Anlagen zur Gewinnung regenerativer Energien sind zugelassen (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB). 4. Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt werden. Ausfälle sind durch Neupflanzungen mit heimischen standortgerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) zu ergänzen (§ 9 (1) Nr. 25a+b BauGB). B Festsetzungen gemäß § 86 Bauordnung Nordrhein-Westfalen (BauO NRW) 1. Werbeanlagen sind nur in den Baugebieten A1, A2, B1 und B2 zulässig. Werbeanlagen an Gebäuden: • mit wechselndem (Blinkreklame) / bewegtem (laufendem) Licht, • die mehr als 1,0 m vor die Fassadenvorderkante auskragen, • die oberhalb der Gebäudeattika oder auf Vordächern angebracht werden, • die eine Höhe von 1,50 m oder eine Länge von 8,0 m überschreiten, sind unzulässig. Freistehende Werbeanlagen (Pylone, Fahnen, Schilder) dürfen eine Höhe von 5,50 m und eine Breite von 2,00 m nicht überschreiten. C Nachrichtliche Übernahmen gemäß § 9 (6) BauGB 1. Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum vom 12.06.2014 in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Umgrenzungsbereich ist im Plan durch einen violetten Farbstreifen (gestrichelt) dargestellt. Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Textliche Festsetzungen / Seite 4 von 5 Beseitigungen, Veränderungen und Nutzungsänderungen von baulichen Anlag en innerhalb dieses Bereiches bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalbehörde (Erlaubnisvorbehalt gemäß § 9 DSchG NRW). D Kennzeichnungen gemäß § 9 (5) BauGB 1. Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB gekennzeichnet (der Bereich entspricht der Plangebietsgrenze). E Hinweise 1. Einsichtnahme in Vorschriften Die der Planung zugrundeliegenden Vorschriften (Gesetze, Verordnungen, Erlasse und DIN-Vorschriften) können während der Dienstzeiten bei der S tadt Münster, im Kundenzentrum „ Planen-Bauen-Umwelt“ im Erdgeschoss des Stadthauses 3, Albersloher Weg 33, eingesehen werden. 2. Denkmalschutz Die Entdeckung von Bodendenkmälern (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzelfunde, aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) ist unverzüglich der Stadt Münster / Städtische Denkmalbehörde oder dem Landschaftsverband Westfalen- Lippe / LWL-Archäologie für Westfalen, Münster anzuzeigen (§ 15 DSchG). Die Fundstelle ist unverändert zu erhalten (§ 16 DSchG). 3. Kampfmittel Der Geltungsbereich des Bebauungsplans befindet sich in einem Bombenabwurfgebiet. Daher ist das Gelände vor Beginn bodeneingreifender Maßnahmen auf Kampfmittel zu untersuchen. 4. Versiegelung Alle versiegelten Flächen (Wege, Plätze, Stellplätze) sind mit möglichst wasserdurchlässigen Materialien zu versehen. 5. Versickerungsanlagen Die Baugrundstücke im Baugebiet C erhalten keinen Anschluss an die städtische Regenwasserkanalisation. Die Erschließung dieser Grundstück e bezogen auf das Niederschlagswasser ist nur dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausreichend dimensionierte Versickerungsanlage errichtet wird. 6. Artenschutz Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) durchgeführt. Im Plangebiet befinden sich geschützte Vogel - und Fledermausarten. Es sind Bauzeitenregelungen bei der Fällung und Rodung von Gehölzen und bei Abbruchmaßnahmen zu berücksichtigen sowie vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und eine ökol ogische Baubegleitung durchzuführen. Vorhandene Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) Textliche Festsetzungen / Seite 5 von 5 Quartiere von Fledermäusen sind vorrangig zu erhalten oder, sofern nicht zu erhalten, nach Maßgabe der ASP innerhalb der Kaserne neu anzulegen. Der vorhandene Altbaumbestand ist im größtmöglichen Umfang zu er halten, in sbesondere in den Baugebieten B3, B4 und E. 7. Gestaltungsleitlinien Über die zeichnerischen und textlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes hinaus werden in den Gestaltungsleitlinien für das York -Quartier weitere, insbesondere qualitative Maßg aben zur stadtgestalterischen Ausprägung der Gebäude sowie der Übergänge zwischen öffentlichen und privaten Freiräumen formuliert. Die Leitlinien richten sich an alle im Planungsprozess Beteiligten und sollen insbesondere als Orientierungsrahmen für die künftigen Investoren- und Qualifizierungswettbewerbe dienen. Die Umsetzung der Qualitätsziele erfolgt über privatrechtliche oder öffentlich - rechtliche Verträge. 8. Nutzungszeiten Sporthalle Der Sportbetrieb in der Sporthalle muss bis 21.30 Uhr beendet sein bzw. der Parkplatz bis 22.00 Uhr geräumt sein. 9. Nachweise zum Bauantrag Alle entwässerungstechnischen Nachweise zur Haus - und Grundstücksentwässerung sind zusammen mit dem Bauantrag einzureichen.
Beschlussvorlage
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V/0266/2018 V/0266/2018 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf - York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) 1. Beschluss über die Stellungnahmen 2. Satzungsbeschluss 3. Erledigung des Ratsantrags A-R/0033/2011 Beratungsfolge 04.10.2018 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h- nen Vorberatung 09.10.2018 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 10.10.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.10.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Über die vorliegenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremme n- dorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Let- terhausweg) wird wie folgt Beschluss gefasst: 1.1 Nach Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander wird den nachfolgenden Stellungnahmen zum Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582 nicht gefolgt: 1.1.1 Der Anregung, die Grün - und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baugebiets G zu erhalten (Anlage 1, Punkte 1.3, 3.1, 4.2.3 d, 4.2.4, 4.2.5 c, 4.2.6). 1.1.2 Der Anregung, im Quartier G quartiersbezogene Grünflächen vorzusehen (Anl a- ge 1, Punkt 1.6). Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 13.09.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Schulte / Herr Husmann Telefon: 492 61 77 / 492 61 94 SchulteStefanie@stadt- muenster.de / Husmann@stadt- muenster.de - 2 - V/0266/2018 1.1.3 Der Anregung, die Kennzeic hnung der Altlastenverdachtsflächen im Bebauung s- plan zurückzunehmen (Anlage 1, Punkte 2.1 c, 4.1.1 c). 1.1.4 Der Stellungnahme, das Gewerbegebiet am Höltenweg könne durch die neue Wohnbebauung auf dem ehemaligen Kasernengelände eingeschränkt werden (Anlage 1, Punkt 2.2). 1.1.5 Der Anregung, zur Erhaltung der bestehenden Grün- und Gehölzstrukturen auf der Ost- und Westseite des Baugebiets G die Bebauung nach Westen in die großrä u- mige öffentliche Grün- und Parkanlage auszudehnen (Anlage 1, Punkt 3.1). 1.1.6 Der Anregung, durch eine zusätzliche Verdichtung im Baugebiet G auf eine Übe r- planung der Grün - und Gehölzstrukturen auf der Ost - und Westseite des Baug e- biets G verzichten zu können (Anlage 1, Punkt 3.1). 1.1.7 Der Anregung, auf der Ostseite des Baugebiets G eine Fuß- und Radwegeverbin- dung anzulegen (Anlage 1, Punkt 3.1). 1.1.8 Der Anregung, den Baumbestand im Osten und Westen des Quartiers G in die Wohnbebauung zu integrieren und die alten Bäume im Bebauungsplan als zu e r- halten festzusetzen (Anlage 1, Punkte 3.2, 4.2.2 a). 1.1.9 Der Anregung, im Bebauungsplan weitere Flächen für Spielplätze festzusetzen (Anlage 1, Punkte 3.2, 4.2.2 c, 4.2.3 a, 4.2.5 b). 1.1.10 Der Anregung, auf die Festsetzung des Erhalts von Bäumen im Quartier D zu ver- zichten (Anlage 1, Punkt 4.1.1 b). 1.1.11 Der Anregung, weitere oberirdische Stellplätze vorzusehen (Anlage 1, Pun k- te 4.1.3, 4.2.1 b). 1.1.12 Der Anregung, den Kreuzungspunkt Wiegandweg / Albersloher Weg voll ausz u- bauen, um den Angelsachsenweg zu entlasten (Anlage 1, Punkt 4.2.3 b). 1.1.13 Der Anregung, die Bebauung des Quartiers G entsprechend der Bebauung am Wiegandweg zu gestalten (Anlage 1, Punkt 4.2.3 c). 1.1.14 Der Anregung, eine Brücke oder eine Unterführung als Fußgängerverbindung über den Albersloher Weg zu errichten (Anlage 1, Punkt 4.2.5 a). 1.1.15 Der Anregung, auf die Anbindung des Quartiers G über den Angelsachsenweg zu verzichten (Anlage 1, Punkte 4.2.7, 4.2.8 a). 1.1.16 Der Anregung, eine Zufahrt über das Gewerbegebiet am Höltenweg zum York - Quartier zu schaffen (Anlage 1, Punkt 4.2.7). 1.1.17 Der Anregung, die Bäume und Sträucher auf der Ostseite der geplanten Anbi n- dung zum Quartier G zu erhalten (Anlage 1, Punkt 4.2.8 b). 1.1.18 Der Anregung, einzelne Bäume im nordwestlichen Bereich (Quartier C) zu erhalten (Anlage 1, Punkte 4.2.9, 4.2.10). 1.1.19 Der Anregung, zur Erhaltung der Bäume im Quartier C die Bebauung nach Westen in die großräumige öffentliche Grün - und Parkanlage zu verlagern (Anlage 1, Punkt 4.2.9). - 3 - V/0266/2018 1.1.20 Der Anregung, die geplanten Stellplatzflächen im nordwestlichen Bereich des Plangebiets zu verkleinern (Anlage 1, Punkt 4.2.9). 1.1.21 Den Bedenken gegen den östlichen der zwei festgesetzten Fuß - und Radwege zwischen dem York-Quartier und dem Letterhausweg (Anlage 1, Punkt 4.2.11). 1.1.22 Der Anregung, die Alleebäume am Albersloher Weg im Bebauungsplan als zu e r- halten festzusetzen (Anlage 1, Punkt 4.2.12). 1.1.23 Der Anregung, die Trafostationen weiterhin im Bebauungsplan festzusetzen (Anla- ge 1, Punkt 5). 1.1.24 Den Bedenken hinsichtlich der Festsetzungen des Kerngebiets im Teilgebiet A2 und gegenüber dem dortigen sortimentsspezifischen Ausschluss von Einzelhandel (Anlage 1, Punkt 6.1 a). 1.1.25 Dem Zweifel, ob ein Drogeriemarkt unter den getroffenen Festsetzungen im Tei l- gebiet A2 (Kerngebiet) zulässig wäre (Anlage 1, Punkt 6.1 b). 1.1.26 Der Empfehlung, im Quartier A2 anstelle des Kerngebiets ein sonstiges Sonder- gebiet „Wohn - und Geschäftshaus mit großflächigem Einzelhandel“ festzusetzen (Anlage 1, Punkt 6.1 c). 1.1.27 Der Befürchtung vor einer zu hohen Nachverdichtung (Anlage 1, Punkt 6.2 a). 2. Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg) wird gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 7 und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) als Satzung beschlossen. Die Begründung mit Umweltbericht zum Bebauungsplan Nr. 582 wird ebenfalls beschlossen. 3. Der Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2011 der SPD-Fraktion „Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von bri- tischen Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und Gievenbeck“ (Ratssit- zung am 25.05.2011) ist damit für den Bereich des York-Quartiers aufgegriffen und erledigt. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine Kosten. Die Kosten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt die Pr o- jektgesellschaft KonvOY. Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans am Wiegandweg und Angelsachsenweg. Für die Anlieger fallen hier keine Beiträge an. Kosten, die nicht maßnahmebedingt sind, z.B. Umbaumaßnahmen am Albersloher Weg, sind zu e i- nem späteren Zeitpunkt in den Haushalt der Stadt Münster einzustellen. - 4 - V/0266/2018 Begründung: Entsprechend dem mit der Bürgerschaft entwickelten Perspektivpl an und dem darauf aufbauenden städtebaulichen Konzept soll die ehemalige York-Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität entwickelt werden, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremm endorf mit dem neuen York -Quartier verknüpft. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Fre i- zeitangeboten, wohnverträglichen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaff en werden. Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 582 wurde vom Rat der Stadt Münster am 11.05.2016 gefasst (Vorlage Nr. V/0148/2016). Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (1) BauGB fand am 12.05.2016 in Form einer Info -Veranstaltung in Gremmendorf statt. Die frü h- zeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB erfolgte im Juli/August 2016. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen gemäß § 3 (2) BauGB erfolgte vom 31.07. bis zum 22.09.2017 (siehe Vorlage Nr. V/0262/2017). Parallel dazu erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB. Aufgrund der zwischenzeitlich fortgeschrittenen Ausbau- und Detailplanungen musste der vom 31.07. bis zum 22.09.2017 öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplans Nr. 582 „York-Quartier“ in einigen Teilbereichen geändert werden . Da die geplanten Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührten, wurde – anstelle einer erneuten öffentlichen Auslegung des geänderten Planen t- wurfs – der BImA als von der geplanten Änderung betroffenen Grundstückse igentümerin und den berührten Trägern öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme zu der beabsichtigten Änd e- rung gegeben (§ 4 a (3) Satz 4 BauGB). Diese eingeschränkte Beteiligung wurde vom 07.12. bis zum 22.12.2017 durchgeführt. Der im Rahmen der eingeschränkten Beteiligung geänderte Planentwurf des Bebauungsplans Nr. 582 „York-Quartier“ wurde aufgrund von inhaltlichen Schärfungen und redaktionellen Anpassungen – und um zu einer größtmöglichen Rechtssicherheit zu gelangen – in Teilinhalten erneut geändert. Da diese Änderungen die Grundzüge der Planung berührten, wurde der Bebauungsplan in verkürzter Form erneut öffentlich ausgelegt (§ 4 a (3) Satz 3 BauGB). Die zweite öffentliche Auslegung wurde vom 09.07. bis zum 23.07.18 durchgeführt. Innerhalb dieses Zeitraums konnten zu den geänderten oder ergänzten Teilen des Bebauungsplans Nr. 582 „York-Quartier“ Stellungnahmen abgegeben werden (§ 4 a (3) Satz 2 BauGB). Vom 09.07. bis zum 27.07.18 erfolgte die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Sämtliche zu den Öffentlichkeits - und Behördenbeteiligungen vorgetragenen Stellungnahmen sind in Anlage 1 dargestellt. Übe r sie soll entsprechend den Beschlussvorschlägen unter 1 Beschluss g e- fasst werden. Da der Planentwurf aufgrund der Beschlussvorschläge unter 1 nicht geändert werden soll, kann der Bebauungsplan Nr. 582 gemäß Beschlussvorschlag 2 als Satzung beschlossen werden. Zu Beschlussvorschlag 3: Der Antrag A-R/0033/2011 (siehe Anlage 6) ist inh altlich durch die laufenden Konversionsprozesse für die ehemalige York-Kaserne und die ehemalige Oxford-Kaserne aufgegriffen worden und wird mit den Satzungsbeschlüssen für die Bebauungspläne Nr. 582 für das York-Quartier (diese Vorlage) und Nr. 579 für das Oxford-Quartier (siehe parallel zu beratende Vorlage Nr. V/0362/2018) erledigt. Weitere Einzelheiten zur Planung sind aus den beigefügten Anlagen ersichtlich. Die im Parallelverfahren durchgeführte notwendige Änderung des Flächennutzungsplans (71. Änderung FNP) wurde vom Rat der Stadt Münster am 12.07.2017 bereits abschließend b e- schlossen (siehe Vorlage Nr. V/0441/2017). Die Bezirksregierung hat diese FNP -Änderung am 10.10.2017 auch schon genehmigt, sodass FNP-Änderung und Bebauungsplan im Anschluss an den - 5 - V/0266/2018 hier vorliegenden Satzungsbeschluss im Amtsblatt bekannt gemacht werden können und somit der Bebauungsplan in Kraft treten wird. Der Bebauungsplan Nr. 582 überplant teilweise die Geltungsbereiche der Bebauungspläne Nr. 128: Albersloher Weg / Gremmendorfer Weg, Nr. 142 Teilabschnitt III: Albersloher Weg (von Münnichweg bis Gremmendorfer Weg), Nr. 142 Teilabschnitt IV: Albersloher Weg (von Gremmendorfer Weg bis Paul-Engelhard-Weg), Nr. 142 Teilabschnitt V: Albersloher Weg (von Paul -Engelhard-Weg bis Otto - Hersing-Weg) und Nr. 158: Gremmendorf – Münnichweg / Bonifatiusweg / Letterhausweg. Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan überlagert werden, teilweise außer Kraft. Ergänzend zu den Festsetzungen des Bebauungsplan Nr. 582 wurden für das Y ork-Quartier Gestal- tungsleitlinien entwickelt, die parallel zu dieser Vorlage über die Vorlage Nr. V/0788/2018 „Gestal- tungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 582: York-Quartier“ beschlossen werden. Durch die Gestaltungsleitlinien zum Bebauungsplan Nr. 582 „York-Quartier“ wird eine bindende Vo r- gabe für die Umsetzung der architektonischen und freiraumplanerischen Qualitäten des städtebaul i- chen Entwurfs, in den nachfolgenden Investorenwettbewerben und Auswahlverfahren geschaffen. Für die Realisierung des neue n Stadtquartiers werden Städtebauliche Verträge mit der KonvOY GmbH und der Wohn+Stadtbau GmbH geschlossen. Zentrale Inhalte sind die Realisierungspflicht für - den gesamten Wohnungsbau sowie für die ergänzende Bebauung des geplanten Stadtquartiers - die Berücksichtigung der Anforderungen der sozialgerechten Bodenordnung Münster - die gesamte soziale Infrastruktur (Grundschule, Kitas, Bürgerhaus) - die Herstellung der gesamten inneren und äußeren Erschließungsanlagen - die Grundstücksvergabe auf der Basis von Konzeptausschreibungen oder Investorenwettbewer- ben auf der Grundlage der noch zur Beschlussfassung vorzulegenden Vergabekriterien bzw. -richtlinien (v.a. Mobilitätsaspekte, ökologische und soziokulturelle sowie funktionale Qualitätsa n- forderungen) sowie - die Realisierungsfristen für das Gesamtquartier sowie für den von der Wohn+Stadtbau GmbH zu errichtenden geförderten Wohnungsbau. i.V. gez. Denstorff Stadtbaurat Anlagen: Anlage A 1. Stellungnahmen zu den Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligungen 2. Protokoll der Bürgeranhörung 3. Begründung zum Bebauungsplan Nr. 582 4. Textliche Festsetzungen zum Bebauungsplan Nr. 582 5. Planverkleinerung des Bebauungsplans Nr. 582 6. Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2011
V-0266-2018-Anlage-3-Begruendung
144354 Zeichen
Begründung / Seite 1 von 48
Anlage 3 zur Vorlage Nr. V/0266/2018
Begründun g
zum Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier
(Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg /
Heeremansweg / Letterhausweg)
Inhalt Seite
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen ................................................................................................. 2
2 Geltungsbereich ..................................................................................................................................... 3
3 Planungsrechtliche Situation ................................................................................................................. 4
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan .............................................................................. 4
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen ........................................... 4
4 Räumliche und strukturelle Situation ..................................................................................................... 4
5 Planungsziele ......................................................................................................................................... 6
6 Inhalte des Bebauungsplans ................................................................................................................. 7
6.1 Verkehrsflächen / Erschließung.................................................................................................. 7
6.1.1 Äußere Erschließung......................................................................................................... 7
6.1.2 Innere Erschließung .......................................................................................................... 8
6.1.3 Private Verkehrsflächen .................................................................................................... 8
6.1.4 Stellplätze .......................................................................................................................... 8
6.1.5 Straßenbegrünung ............................................................................................................ 9
6.1.6 ÖPNV ................................................................................................................................ 9
6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“ ........................................................... 9
6.2.1 Teilquartier A1 ................................................................................................................... 9
6.2.2 Teilquartier A2 ................................................................................................................. 10
6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“ ...................................................... 11
6.3.1 Teilquartiere B1, B2......................................................................................................... 11
6.3.2 Teilquartiere B3, B4......................................................................................................... 11
6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“ ................................................................................................... 12
6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“ ................................................................................................ 13
6.5.1 Teilquartier D1 ................................................................................................................. 13
6.5.2 Teilquartier D2 ................................................................................................................. 14
6.5.3 Teilquartier D3 ................................................................................................................. 14
6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“ ......................................................................................... 14
6.7 Quartier F – „Sporthalle“ ........................................................................................................... 15
6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“ ................................................................................. 15
6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“ ............................................................................ 16
6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung ........................................................................... 16
6.11 Öffentliche Grünflächen ............................................................................................................ 17
6.12 Private Grünflächen .................................................................................................................. 17
6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern ......................................................................................... 18
6.14 Artenschutz ............................................................................................................................... 18
6.15 Immissionsschutz ..................................................................................................................... 19
6.16 Altlasten .................................................................................................................................... 21
6.17 Denkmalschutz / Archäologie ................................................................................................... 21
6.18 Maß der baulichen Nutzung ..................................................................................................... 22
6.19 Baugestaltung ........................................................................................................................... 22
7 Flächenbilanz ....................................................................................................................................... 23
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB .................................................. 23
8.1 Rahmen der Umweltprüfung ..................................................................................................... 23
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 2 von 48
8.2 Kurzdarstellung der Planung .................................................................................................... 23
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes ..................................................... 24
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose .......................................... 25
8.4.1 Menschen ........................................................................................................................ 25
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt ......................................................................... 27
8.4.3 Boden .............................................................................................................................. 36
8.4.4 Wasser ............................................................................................................................ 37
8.4.5 Klima / Luft ...................................................................................................................... 38
8.4.6 Landschaft / Ortsbild ....................................................................................................... 39
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 40
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter ................................................................................ 40
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen ........................ 40
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante) ...................................................... 41
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................... 41
8.7 Überwachung (Monitoring) ....................................................................................................... 41
8.8 Zusammenfassung ................................................................................................................... 42
9 Gesamtabwägung ................................................................................................................................ 42
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen ..................................................................... 43
Anlagen........................................................................................................................................................ 43
Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten .......................................................................................... 43
1 Planungsanlass / Planungsgrundlagen
Die militärische Nutzung der York-Kaserne in Münster-Gremmendorf wurde nach Abzug der bri-
tischen Streitkräfte im November 2012 aufgegeben.
In Anbetracht des in Münster erfolgreich praktizierten Grundsatzes „Innenentwicklung vor A u-
ßenentwicklung“, des absehbar hohen Bedarfs an neuen Wohnungen und der positiven Erfah-
rungen mit der Konversion ehemals militärisch genutzt er Flächen in den 1990er Jahren soll un-
ter Berücksichtigung der denkmalgeschützten Gesamtanlage auf dem ca. 50 ha großen Areal
der ehemaligen York-Kaserne ein Quartier mit einem breiten, differenzierten Wohnraumangebot
sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem Einzelhandelsangebot und Aufenthaltsqualitä-
ten entstehen, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf
mit dem neuen York-Quartier verknüpft.
Das ehemalige Kasernengelände steht im Eigentum des Bundes und wird durch die Bundesan-
stalt für Immobilienaufgaben (BImA) verwaltet. Die Stadt und die BIm A haben 2012 eine Rah-
menvereinbarung geschlossen, in der als Zielrichtung eine kooperative Entwicklung aller Kon-
versionsliegenschaften ausgegeben wird.
Am 27.06.2012 hat der Rat der Stadt die Verwaltung beauftragt, auf der Grundlage der Vorlage
„Konversion von britischen Stationierungskräften genutzten Liegenschaften in Münster“
(V/0111/2012/1) ein städtebauliches Entwicklungskonzept für die Konversion der York -Kaserne
in Gremmendorf aufzustellen.
Unmittelbar nach dem Freizug durch die britischen Streitkräfte im November 2012 startete die
städtebauliche Perspektivplanung. In einem sechsmonatigen Prozess ist im Dialog zwischen
Bürgerschaft und Fachakteuren ein Strukturkonzept für die Nachnutzung entstanden. Im Pe r-
spektivplanprozess wurden unter Beteiligung der Bürgerschaft in verschiedenen Foren und
Workshops Rahmenbedingungen für die künftige Entwicklung festgelegt.
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 3 von 48
Auf der Grundlage der Perspektivplanung wurde der städtebaulich- freiraumplanerische Wet t-
bewerb ausgelobt. Ab Ende 2013 entwickelten zehn Teams aus Stadtplanern und Landschaft s-
architekten ihre Konzepte. Durch ein zweistufiges Wettbewerbsverfahren mit integrierter Bür-
gerbeteiligung wurde der städtebauliche Entwurf von Lorenzen Architekten vom Preisgericht
zum Sieger gekürt und für die weitere städtebauliche Entwicklung des York -Quartiers empfoh-
len. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (AS SVW) nahm
diesen Wettbewerbsentwurf gemäß der Juryentscheidung am 27.08.2014 zustimmend zur
Kenntnis.
Im Juni 2015 beschloss der Rat der Stadt Münster das Büro Lorenzen Architekten mit der wei-
teren Qualifizierung des aus dem Wettbewerb hervorgegangenen st ädtebaulichen Entwurfs zu
beauftragen. Der so weiterqualifiziere Entwurf bildet die Grundlage für den B-Plan Nr. 582.
Die förmliche Einleitung des Verfahrens erfolgte durch den Beschluss zur Aufstellung des B e-
bauungsplans Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier (Albersloher Weg / Wiegandweg / Angel-
sachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg ) gemäß § 2 Abs. 1 BauGB mit Ratsbeschluss
vom 11.05.2016.
2 Geltungsbereich
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 582 wird wie folgt begrenzt:
im Norden durch die Wohnsiedlung Letterhausweg,
im Osten durch den Albersloher Weg,
im Süden durch den Wiegandweg und den Angelsachsenweg,
im Westen durch den Heeremansweg.
Innerhalb des Geltungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:
Gemarkung Angelmodde
Flur 4
Teil des Flurstücks 1938
Gemarkung Münster
Flur 169
Teil des Flurstücks 535
Flur 170
Teil des Flurstücks 750
Flur 171
Flurstücke 266, 287, 289, 307, 382
Teil des Flurstücks 515
Flur 172
Flurstücke 3, 4, 5, 6, 7, 134
Flur 176
Flurstücke 131, 184
Teile der Flurstücke 102, 103, 104, 105, 183
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 4 von 48
Die Grenzen des räumlichen Geltungsbereichs sind im Plan durch einen grauen Farbstreifen
dargestellt.
3 Planungsrechtliche Situation
3.1 Entwicklung aus dem Flächennutzungsplan
Der wirksame Flächennutzungsplan (FNP) der Stadt Münster stellt für das Gelände der York -
Kaserne Gemeinbedarfsfläche mit Zweckbestimmung militärische Nutzung dar. Die Darstellun-
gen des Flächennutzungsplans entsprechen nicht den Zielsetzungen des Bebauungsplans. Der
FNP wird in einem gesonderten V erfahren (71. Änderung des FNPs) geändert, sodass der B e-
bauungsplan künftig nach § 8 (2) BauGB aus dem FNP entwickelt ist.
Mit der 71. Änderung stellt der Flächennutzungsplan Wohnbauflächen , gemischte Bauflächen,
Flächen für den Gemeinbedarf mit verschiedenen Zweckbestimmungen sowie Grünfl ächen mit
verschiedenen Zweckbestimmungen dar.
3.2 Bestehendes Planungsrecht / sonstige Satzungen, Verordnungen
Ein rechtskräftiger Bebauungsplan für den zentralen Bereich (ehemalige Kaserne) des Plange-
bietes besteht nicht.
Der Bebauungsplan Nr. 582 überplant in den Randbereichen teilweise die Geltungsbereiche der
Bebauungspläne Nr. 128, 142 III, 142 IV und 142 V.
Mit der Rechtskraft des neuen Bebauungsplans treten diese Pläne, soweit sie vom neuen Plan
überlagert werden, teilweise außer Kraft.
4 Räumliche und strukturelle Situation
Das Plangebiet befindet sich ca. fünf Kilometer südöstlich der Innenstadt Münster s im Stadtteil
Gremmendorf. Es umfasst das ca. 50 ha große, freigezogene Kasernengelände und angren-
zende Bereiche. Insgesamt ist das Plangebiet rund 53 ha groß.
Das Gebiet des Stadtteils Gremmendorf wurde 1903 zur Stadt Münster eingemeindet und ab
1914 begann die Wohnbebauung mit dem Charakter eines Villenvororts (Gartenstadt). Mit dem
Bau der Luftnachrichtenkaserne am Alber sloher Weg wurde Gremmendorf zum Kasernen-
standort und wandelte sich nach 1945 kontinuierlich in einen Wohnstadtteil. Die Bebauung in
Gremmendorf besteht überwiegend aus I - II geschossigen Einfamilienhäusern und Mehrfamili-
enhäusern mit II - IV Geschossen. In den Jahren 1935 bis 1937 wurde die York-Kaserne am Al-
bersloher Weg als Luftwaffennachrichtenkaserne errichtet.
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem
Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e-
lände prägend. Kern des Geländes sind die acht Mannschaftsgebäude und zwei Schulungsg e-
bäude, die sich als Zeilen symmetrisch und giebelständig zum Exerzierplatz orientieren. Zwei
Wachposten-Gebäude flankieren das ehemalige Haupttor bzw. den Eingangsbereich am A l-
bersloher Weg. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug- und Panzerga-
ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen.
Ein dichter, alter und hoher Baumbestand durchgrünt die Kaserne und bestimmt das städtebau-
liche Erscheinungsbild des Geländes.
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 5 von 48
Nach Übernahme der Kaserne durch die britischen Streitkräfte wurden weitere Gebäude, wie
z.B. eine zentrale Versorgungsmöglichkeit für die britischen Soldaten im Stadtgebiet Münster
(NAAFI-Shop) am Albersloher Weg, sowie zwei Mannschaftsunterkünfte errichtet. Im Süden
und Westen der Kaserne befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurück gebaute
Sportanlagen. Vom Plangebiet entfallen ca. 24 ha auf die historische Kasernenanlage aus den
1930iger Jahren.
Unterschiedliche Nutzungen umgeben das Plangebiet: Das nördlich an das Plangebiet angre n-
zende Gebiet am Letterhausweg ist geprägt durch Wohnnutzung, insbesondere durch Einfami-
lien- und Doppelhäuser in eingeschossiger , in den Randbereich zweigeschossiger , Bauweise.
Dieser Bereich ist durch den Bebauungsplan Nr. 158 überplant.
Entlang des Albersloher Wegs befindet sich das geschäftliche Zentrum des Stadtteils Gre m-
mendorf mit Versorgungseinrichtungen und Einzelhandelsnutzungen. Durch die Nutzung der
gegenüberliegenden Seite des Albersloher Weg s als Kaserne entwickelte sich ein ei nseitiges
Zentrum. Erschlossen wird dieses über eine Parallelfahrbahn auf der östlichen Seite des Al-
bersloher Wegs. Für den Bereich des Albersloher Wegs gilt der B-Plan Nr. 142 IV.
Die Bebauung südlich der Kaserne am Wiegandweg und Angelsachsenweg besteht überwie-
gend aus den Häusern, die ehemals von den britischen Familien genutzt wurden. Für diese Be-
reiche wurden bzw. werden zur Sicherung der städtebaulichen Ordnung nach dem Freizug der
Gebäude die Bebauungspläne Nr. 552 (rechtskräftig 2014) bzw. Nr. 553 (Aufstellungsbe-
schluss 2012) aufgestellt. Im Westen, an die als Sportplatz genutzte Grünfläche innerhalb des
Plangebiets, schließt das Gewerbegebiet Höltenweg (B-Plan Nr. 155) jenseits des Heeremans-
wegs an.
Mit der bestehenden Verkehrsinfrastruktur is t für den Individualverkehr sowie den öffentlichen
Personennahverkehr eine gute Anbindung an das Zentrum Münsters und die umliegenden
Stadtteile gewährleistet.
Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen (Gebäude 3, 12, 14 mit zugehörigen Stellplätzen
und Nebenflächen) bis voraussichtlich Ende 2018 vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
(BAMF) genutzt. Das BAMF betreibt dort eine Außenstelle und ein Ankunftszentrum.
Darüber hinaus wird der innere Bereich des Kasernengeländes (Gebäude 1, 8 - 11, 15 - 23, 40)
derzeit vom Land NRW (BZR Münster) zur Erstaufnahme von Flüchtlingen genutzt. Am 1. Juli
2018 wird die Erstaufnahmeeinrichtung (EAE) in eine Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE)
umgewandelt. Die Stadt Münster befindet sich in Abstimmung mit dem Land NRW in der Pr ü-
fung eines Ersatzstandortes, der möglichst zeitnah realisiert werden soll.
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 6 von 48
Übersicht der Bestandsgebäude auf der York-Kaserne
5 Planungsziele
Entsprechend dem mit der Bürgerschaft entwickelten Perspektivplan und dem darauf aufbau-
enden städtebaulichen Konzept von Lorenzen Architekten soll die ehemalige York -Kaserne zu
einem urbanen, vielfältig durchmischten Stadtquartier mit eigener Identität entwickelt werden,
das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neu-
en York-Quartier verknüpft. Durch den Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraus-
setzungen für die Realisierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten , wohnverträgl i-
chen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen werden.
Das Nahversorgungsangebot Gremmendorfs wird durch das neue Nahversorgungszentrum im
Nordosten des Plangebiets ergänzt. Zu dem kleinteiligen Einzelhandel auf der gegenüberli e-
genden Seite der Kaserne, können auf der Westseite Einzelhandelsbetriebe mit größerem Fl ä-
chenanspruch etabliert werden. Die „Trennwirkung“ des Albersloher Wegs soll durch das neue
Versorgungsangebot und eine spätere Neugestaltung des Straßenraums gemindert werden.
Mit der Entwicklung der Kaserne i st auch ein Ausbau der öffentlichen Infrastruktur verbunden.
Es sind ein Grundschulstandort sowie mehrere, dezentral gelegene Kindertagesstätten vorge-
sehen. Das ehemalige Casino soll zu einem Bürgerhaus u mgenutzt werden. Der charakteristi-
sche alte Baumbestand des Geländes soll weitgehend erhalten bleiben. Die geplanten Nach-
verdichtungen und Erschließungen sollen sich verträglich in die Grünstruktur einfügen. Die
Grünfläche im Westen bleibt unbebaut und dient den Quartiersbewohnern sowie der Gesam t-
bevölkerung des Stadtteils für vielfältige Freizeit- und Erholungsnutzungen.
Darüber hinaus werden mit der Aufstellung des Bebauungsplans folgende Ziele verfolgt:
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 7 von 48
Die Planung dient der Befriedigung des anhaltend hohen Wohnraumbedarfs in der Stadt
Münster. Vorgesehen ist die Schaffung von ca. 1.750 Wohneinheiten, die vornehmlich
im Geschosswohnungsbau für unterschiedliche Nachfragegruppen, auch im Rahmen al-
ternativer Eigentumsmodelle, wie Baugruppen oder genossenschaftliches Wohnen, rea-
lisiert werden sollen. Mit Berücksichtigung des politischen Beschlusses der Stadt werden
im erheblichen Umfang auch öffentlich geförderte Wohnungen entstehen.
Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Quartier von besonderer Bedeutung.
Die Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehem. Kaserne sollen als
wichtiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben.
Die durch die vorherige militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch
räumliche und funktionale Vernetzungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.
Durch die Lage und quantitative Größe des künftigen Wohnquartiers werden die beste-
henden Strukturen im Stadtteil Gremmendorf gestärkt. Zudem soll die städtebauliche
Entwicklung Impulse für eine weitere Belebung der Ortsmitte setzen.
6 Inhalte des Bebauungsplans
Das Plangebiet lässt sich in 8 Quartiere unterteilen. Um die Lesbarkeit des Bebauungsplans zu
erleichtern, werden die Quartiere mit den Buchstaben A - H gekennzeichnet und entsprechend
im Bebauungsplan dargestellt. Nach dieser Zuordnung werden die Quartiere nachfolgend auf-
geführt und in ihren wesentlichen Inhalte und Zielen beschrieben.
Durch die relativ geringe Festsetzungstiefe soll für die angestrebten, nachfolgenden Investoren-
und Qualifizierungswettbewerbe ausreichend Flexibilität ermöglicht werden, ohne die Grundidee
des städtebaulichen Entwurfs in Frage zu stellen. Die weitere Sicherung der angestrebten städ-
tebaulichen Qualitäten erfolgt über städtebauliche Verträge.
Architektonische und gestalterische Qualitätsz iele werden in den „Gestaltungsleitlinien für das
York-Quartier“ formuliert. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffent-
lich-rechtliche Vertragsgestaltungen.
6.1 Verkehrsflächen / Erschließung
Zu Abschätzung der zu erwartenden Verkehre wurde eine allgemeine Verkehrsprognose er-
stellt,1 die die Grundlage einer detaillierten Verkehrsuntersuchung2 bildet.
6.1.1 Äußere Erschließung
Die Erschließung des Gebiets erfolgt vom Albersloher Weg aus über vier Zufahrten zum Gelän-
de. Die Haupterschließung übernehmen zwei signalisierte Vollknotenpunkte: die Anschlussstel-
le über den ehemaligen Haupteingang der Kaserne und die Zufahrt in Verlängerung des
Gremmendorfer Wegs. Eine weitere, untergeordnete Zufahrt befindet sich im nördlichen B e-
reich auf der Höhe der alten Panzerstraße. Der südliche Bereich ist über den Wiegandweg bzw.
den Angelsachsenweg separat an den Albersloher Weg angeschlossen.
1 ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016
2 Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 8 von 48
6.1.2 Innere Erschließung
Die innere Erschließung des Gebiets erfolgt analog zur ursprünglichen Erschließung über eine
Ringstraße. Diese Struktur aufgreifend werden der nördliche Bereich und der südliche Bereich
ebenfalls über eine Ringstraße erschlossen. Hinzu kommen Parkplätze und Nebenanlagen in
unterschiedlichen Dimensionierungen (vgl. verkehrstechnischer Entwurf).
Die weitere Erschließung der einzelnen Quartiere erfolgt über Wohnwege, die als verkehrsbe-
ruhigte Bereiche mit einer Gesamtbreite von 6,50m (im Quartier D) bis 7,00m (im Quartier C)
als Mischverkehrsfläche geplant sind. Orientiert an der sich aus der inneren Erschließung erge-
benden Aufteilung, ist das Plangebiet in die Quartiere A - H gegliedert.
Detaillierte Informationen zu den geplanten Straßengestaltungen (z.B. innere Aufteilung, B e-
grünung) finden sich in den jeweiligen verkehrstechnischen Entwürfen.
Separate Fuß- und Radwege begleiten die erhaltenswerten Grünzonen, die geprägt sind durch
den alten Baumbestand. So entstehen Ost -West-Verbindungen durch das Wohngebiet, die das
Zentrum am Albersloher Weg mit der westlichen Grünfläche (Landschaftspark) verbinden. Sie
erschließen auch die Kitas und das Bürgerhaus im süd-östlichen Bereich des Plangebiets.
6.1.3 Private Verkehrsflächen
Der York-Platz am Albersloher Weg ist als öffentliche Platzfläche festgesetzt. Nur der nördliche
Bereich, der als oberirdischer Parkplatz für den Einzelhandel dient , ist als private Stellplatzfl ä-
che festgesetzt. Eine einheitliche Gestaltung der Platzfläche ist anzustreben.
Der York-Patz übernimmt mehrere Funktionen. Die nördliche Platzfläche ist als Parkplatz für die
Einzelhandelsnutzungen vorgesehen, während die südliche Platzfläche überwiegend Aufent-
haltsfunktionen übernehmen soll . Der Mitt elteil des Platzes dient als Verbindung „Ost-West“
über den Boulevard in die westl iche Grünfläche. Weitere Verbindungen in Nord- Süd-Richtung
sind durch die Ausweisung einer GFLAEÖ-Fläche gesichert.
Um keine zusätzliche Zufahrt vom Albersloher Weg aus zu ermöglichen, ist der York-Platz zum
Albersloher Weg hin und an seiner westlichen Seite mit einem Zu- und Abfahrtsverbot belegt.
Die Zufahrt für den Einzelhandel ist im Norden des Platzes vorgesehen.
6.1.4 Stellplätze
Für die Wohnnutzungen werden rechnerisch 0,85 bis 0,9 Stellplätze je Wohneinheit berücksich-
tigt. Innerhalb eines Radius von 400 m um die Haltestellen mit 10 -minütiger Taktung (Alberslo-
her Weg bis Gremmendorfer Weg, Buslinien 6 und 8) werden 0,85 Stpl./ WE angenommen. Für
das übrige Plangebiet werden aufgrund der 20- minütigen Bustaktung (Buslinie 6 und Erweit e-
rung Buslinie 17) 0,9 Stpl./ WE angenommen.
Ergänzt werden die privaten Stellplätze durch öffentliche Besucherpark plätze. Diese werden in
der Größenordnung von 25 % der privaten Stellplätze im öffentlichen Straßenraum berücksic h-
tigt. Einen Sonderfall stellen die Wohnwege (Verkehrsberuhigte Bereiche) dar: Im Quartier C
werden innerhalb der Wohnwege Parkstände in Höhe von 10- 15 % der privaten Stellplätze für
die unmittelbar angrenzenden Wohneinheiten nachgewiesen, die übrigen 10- 15 % werden in
den umliegenden Wohnstraßen abgebildet. Im Quartier D werden die Besucherpark plätze aus-
schließlich in den das Quartier umgebenden Erschließungs- und Wohnstraßen und nicht in den
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
Begründung / Seite 9 von 48
Wohnwegen nachgewiesen (vgl. Verkehrskonzept).3 Im äußersten Nordwesten des Plangebiets
ist in Ergänzung des Nahversorgungszentrums ein öffentlicher Parkplatz vorgesehen.
Die Stellplätze im Teilquartier D können in den Ge meinschaftsstellplatzanlagen (GSt) östlich
des Teilquartiers H nachgewiesen werden. Im Übrigen besteht die Möglichkeit, auf die Herstel-
lung von Stellplätzen nach Maßgabe der Landesbauordnung zu verzichten. Das bleibt im Ei n-
zelnen den nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren vorbehalten. Zudem sind zur Entlas-
tung des Verkehrs auch auf den nördlich und südlich angr enzenden öffentlichen Verkehrsfl ä-
chen Stellplätze vorgesehen.
6.1.5 Straßenbegrünung
Straßen- bzw. Platzbäume sind ein wichtiges räumliches Gestaltungsmittel mit gliedernden und
ökologischen Funktionen. Deshalb ist in vielen Bereichen eine Begrünung der Straßenräume
vorgesehen. Die geplante Straßenraumbegrünung kann den jeweiligen verkehrstechnischen
Entwürfen entnommen werden.
6.1.6 ÖPNV
Das Plan gebiet liegt im Einzugsbereich der Haltestellen Gremmendor fer Weg und Paul -
Engelhard-Weg (Linien 6 und 8) am Albersloher Weg.
Zur Anbindung des Gebiets an den ÖPNV wird eine Verlängerung der Buslinie 17 perspekt i-
visch berücksichtigt. Diese wird über eine Umweltspur, die für Bus-, Fahrrad- und Fußverkehr
aber nicht für privaten Kfz-Verkehr zugänglich ist, aus dem westlich angrenzenden Gewerbege-
biet (Krögerweg) auf die geplante Ost -West-Achse im Plangebiet geführt. Die Linie verkehrt als
Schleife durch das Plangebiet mit Endhaltestelle am Albersloher Weg ( Haltestelle Gremmen-
dorfer Weg).
Diese Trasse ist im Bereich der westlichen Grünfläche als Verkehrsfläche entsprechend festge-
setzt.
6.2 Quartier A – „Wohnen und Einzelhandel am York-Platz“
Das Quartier A liegt am Albersloher Weg und grenzt damit direkt an das bestehende Zentrum
Gremmendorfs, in dem sich zurzeit die zentrumsrelevanten Funktionen befinden. Das Quartier
A gliedert sich in zwei Teilquartiere (A1 und A2) mit jeweils zwei Baufeldern.
6.2.1 Teilquartier A1
Das Teilquartier A1 wird als „Mischgebiet“ festge setzt (§ 6 BauNVO). Hier sind ni cht störende
Gewerbebetriebe und Dienstleister sowie Wohnnutzung zulässig. Gemäß dem städtebaulichen
Konzept soll die dem Albersloher Weg zugewandte Seite der Blockbebauung Büronutzung auf-
nehmen, während sich in den rückwärtigen Gebäudeteilen die Wohnnutzung befinden soll.
Das Teilquartier A1 bildet den nördlichen Abschluss des York -Quartiers. Um das Zentrum, das
sich südlich entlang des Albersloher Wegs entwickeln soll , kompakt zu halten, sind hier Einzel-
handelsbetriebe unzulässig. Die in MI-Gebieten nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO zulässigen und
nach § 6 (2) Nr. 8 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Vergnügungsstätten sind aufgrund ihrer
3 Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016
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Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
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Begründung / Seite 10 von 48
Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, unzu-
lässig. Gleiches gilt für Gartenbaubetriebe und Tankstellen.
Im Teilquartier A1 sind auf der dem Albersloher Weg zugewandten Gebäudeseite IV -
geschossige Gebäude mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind hier nicht zulässig. Auf
der dem Gebiet zugewandten Seite der Gebäude sind III-Geschosse mit der Ergänzung um
Nichtvollgeschosse zulässig. Die überbaubaren Flächen sind durch Baugrenzen definiert. Um
eine Raumkante zum Albersloher Weg gemäß dem städtebaulichen Konzept zu erzeugen, sind
zum Albersloher Weg hin Baulinien festgesetzt.
Oberirdische Stellplätze im Teilquartier A1 sind nur in den festgesetzten St -Flächen zulässig.
Sie liegen zwischen den beiden Gebäudekörpern, um eine gute An - und Abfahrt zu ermögli-
chen. Weitere Stellplätze müssen in Tiefgaragen nachgewiesen werden. Die Errichtung von
Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1)
Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit einer großen, die beiden Baukörper verbindenden Tiefgarage
offen zu halten.
Im Teilquartier A1 sind Werbeanlagen nur mit Beschränkungen zulässig. Werbeanlagen mit
wechselndem Bild und Blinkreklame mit bewegten bzw. laufenden Licht sind unzulässig um die
Autofahrer auf dem Albersloher Weg nicht abzulenken. Ebenso unzulässig sind Werbeanlagen,
die mehr als 1 m vor die Fassadevorderkante auskragen oder oberhalb der Gebäudeattika oder
auf Vordächern angebracht werden, um ein ruhiges und einheitliches Bild der Werbeanlagen an
den Fassaden zu erhalten. Die Größe der Werbeanlagen ist auf max. 1,50 m Höhe und max.
8,00 m Länge beschränkt, um keine überdimensionierten Werbeanlagen in Bezug auf die G e-
bäude zu erhalten. Außerdem sind, um das Str aßenbild weit gehend einheitlich zu gestalten,
freistehende Werbeanlagen auf eine Höhe von max. 5,50 m und einer Breite von max. 2,00 m
beschränkt.
6.2.2 Teilquartier A2
Das Einzelhandelszentrum (A2) ist als Kerngebiet festgesetzt (§7 BauNVO). Um Störwirkungen
zu vermeiden, sind Vergnügungsstätten und Tankstellen ausgeschlossen (§ 1 (5) und (9) i.V.m.
§ 7 BauNVO) . Die geplanten Einzelhandelsbetriebe sollen in die Erdgeschoss e der Gebäude-
komplexe integriert werden. Die Gebäude sind auf der dem Albersloher Weg zugewandten G e-
bäudeseite IV-geschossige Gebäude mit Flachdach ohne weitere Geschosse zulässig. Die Ge-
bäudeteile auf der dem Gebiet zugewandten Seite sind III- geschossig mit der Ergänzung um
Nichtvollgeschosse zulässig. Um die Raumkante zur Platzfläche zu definieren, sind die über-
baubaren Flächen zum Albersloher Weg durch Baulinien festgesetzt.
Zur Sicherung einer maßvollen Ergänzung der bestehenden Einzelhandelssituation, ist nur Ein-
zelhandel mit nahversorgungsrelevanten Sortimenten zulässig. Sonstige zentrenrelevante So r-
timente sind unzulässig. Unter städtebaulichen Verträglichkeitsgesichtspunkten und als Ergeb-
nis des Abstimmungsprozesses erscheint beispielsweise die Ansiedlung eines Vollsortimenters
mit einer Verkaufsfläche von 2000 qm, eines Discounters mit 1200 qm und eines Drogeriemark-
tes mit 800 qm sinnvoll. Ergänzend wäre beispielsweise untergeordneter, kleinteiliger Einze l-
handel anderer Branchen / Sortimente mit einer Größe bis zu 300 qm Verkaufsfläche denkbar.
Außerdem sind Dienstleister wie Büronutzungen und Arztpraxen vorgesehen. Ergänzend kann
durch Wohnungen im Rahmen des § 7 (3) Nr. 2 BauNVO eine Durchmischung und Belebung
des Teilquartiers ermöglicht werden.
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Das Einzelhandelszentrum orientiert si ch zum neuen „York-Platz“, der die neue Mitte Grem-
mendorfs bilden und eine hohe Aufenthaltsqualität bieten soll.
Der York-Platz soll abgesehen von dem für den Einzelhandel notwend igen oberirdischen Stell-
platzbedarf von Stellplätzen freigehalten werden. Die oberirdischen Stellplätze im Quartier A2
sind nur auf den mit St festgesetzten Flächen zulässig sind. Weitere Stellplätze müssen in Tief-
garagen nachgewiesen werden. Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der
überbaubaren Grundstücksflächen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB), um die Möglichkeit offen zu
halten, bei Entwicklung durch einen Investor eine große , die beiden Baukörper verbindende
Tiefgarage, zu bauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragen-
flächen gilt im Teilquartier A2 entsprechend der im Teilquartier A1 geltenden Festsetzung.
Im Teilquartier A2 gelten ebenso die Festsetzungen zur Beschränkung der Werbeanlagen, um
infolge von ungeordnet angebrachten Werbeanlagen ein störendes, städtebauliches Erschei-
nungsbild zu vermeiden.
6.3 Quartier B – „Kreatives, Kulturelles und Soziales im Park“
Das Quartier B ist der „soziale Standort“ des York-Quartiers, eingebettet in einen alten Baum-
bestand. Das Quartier B gliedert sich in die Teilquartiere B1 bis B4.
6.3.1 Teilquartiere B1, B2
Die Teilquartiere B1 und B2 sind als Mischgebiet (§ 6 BauNVO) ausgewiesen. Vergnügungs-
stätten, Gartenbaubetriebe und Tankstellen sind in den Teilquartieren B1 und B2 aufgrund ihrer
Störwirkung bzw. ihrer Großflächigkeit, die nicht den städtebaulichen Zielen entspricht, nicht zu-
lässig (§ 1 (5) und (9) BauNVO). Hier sollen sich ergänzender Einzelhandel (nur Teilquartier B1)
sowie kreative Berufe, Start-ups oder Gastronomie ansiedeln.
Im Teilquartier B1 ist Einzelhandel als Ergänzung des Angebots im Teilquartier A2 zulässig. Um
den York-Platz baulich zu fassen und eine Platzkante auszubilden, ist hier eine Geschossigkeit
von III bzw . V Geschossen am Hochpunkt mit Flachdach zulässig. Weitere Geschosse sind
nicht zulässig.
Im Teilquartier B2 ist Einzelhandel unzulässig (§ 1 (5) Bau NVO) . Es ist hier in erster Linie ein
gastronomisches Angebot vorstellbar. Da das Gebäude unter Denkmalschutz steht, erhält es in
Geschossigkeit und Dachform (II-geschossig, Satteldach) eine bestandsorientiere Festsetzung.
Die überbaubaren Flächen sind in beiden Teilquartieren (B1 und B2) durch Baugrenzen und
Baulinien festgesetzt. Zum grünen Baumpol ster sind in beiden Teilquartieren Baulinien festge-
setzt um die städtebauliche Struktur des Eingang sbereichs der Kaserne auch bei einem Neu-
bau der Gebäude zu erhalten.
In den Teilquartier en B1 und B2 ist die Ausgestaltung der Werbeanlagen an den Gebäuden
ebenfalls nur eingeschränkt zulässig.
6.3.2 Teilquartiere B3, B4
Im York-Quartier sind eine vierzügige Grundschule und mehrere Kindergartenstandorte vorg e-
sehen. Die Schule, zwei Kitastandorte und das Bürgerhaus befinden sich im Quartier B südlich
des Eingangsbereichs der Kaserne , erschlossen über den Albersloher Weg bzw. den Wi e-
gandweg.
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Die Flächen für die Schule (B3), die Kindergarteneinrichtungen (B 3, B4) und das Bürgerhaus
(B4) sind als „Flächen für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). Durch ihre Festset-
zung als Gemeinbedarfsfläche sollen diese Flächen langfristig für öffentliche Nutzungen ges i-
chert werden. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben soll, erfolgt eine
bestandorientierte Festsetzung der Geschossigkeiten (III-geschossig). Zur Dachform wird keine
Festsetzung getroffen, um mögliche Neubauten in der architektonischen Ausformung nicht ei n-
zuschränken.
Durch die zentrale Lage inmitten von altem Baumbestand wird ein qualitätsvoller Standort für
öffentliche Nutzungen geschaffen.
Das Gebäude 3, das künftig für den Schulstandort vorgesehen ist, wird auf noch unbestimmte
Zeit vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu Verwaltungszwecken gen utzt. Diese Nut-
zung genießt Bestandschutz. Sie kann im bestehenden Rahmen weiterhin ausgeübt werden.
6.4 Quartier C – „Gartenwohnen“
Die städtebauliche Idee im Quartier C ist das Gartenwohnen im Geschosswohnungsbau oder
Reihenhaus. Durch private und öffentliche Grünflächen im Quartier wird die Bebauung aufgel o-
ckert, in jedem der fünf Baufelder ist ein Grünbereich vorgesehen.
Das Quartier C ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im
allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 ( 3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
(Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige nicht störende Gewerbebetriebe, Anlagen für
Verwaltungen, Gartenbaubetriebe und Tankstellen) sind aufgrund ihrer Störwirkung und ihrem
Flächenbedarf nicht zulässig.
Das städtebauliche Konzept sieht für das Quartier C größtenteils III-geschossige Baukörper mit
Flachdach und innenliegenden Gärten vor. Es soll eine Mischung von gestapelten Reihenhäu-
sern und Zeilengebäuden entstehen. Diese Zeilengebäude werden durch eine höhere, vierge-
schossige Bebauung der Ecken akzentuiert.
Diese städtebauliche Idee aufgreifend sind im Quartier C III bis IV-geschossige Gebäude mit
Flachdach zulässig. Weitere (Nichtvoll-) Geschosse sind in dem mit * gekennzeichneten Bau-
flächen (Reihenhäuser) über die im Plan festgesetzte Zahl der Geschosse im Quartier C nicht
zulässig. Die harmonische Höhentypologie der Baukörper im Quartier C soll durch diese Fes t-
setzung entsprechend der städtebaulichen Zielsetzung gesichert werden.
Die Struktur der Be bauung -in Nord-Süd-Richtung verlaufende Zeilen- wird durch die Festset-
zung der überbaubaren Flächen gesichert. Zur Straßenraumkante werden Baulinien festg e-
setzt, um Vor - und Zurücksprünge der Gebäudekörper zu vermeiden und die städtebauliche
Struktur des Entwurfes umzusetzen.
Im Quartier C ist die Errichtung von Stellplätzen entweder oberirdisch, auf den zugewiesenen
Gemeinschaftsstellplatzflächen (GSt) nördlich des Quartiers C , oder in Tiefgaragen zulässig (§
9 (1) Nr. 4 BauGB).
Tiefgaragen sind auch außerhalb der überbaubaren Flächen zulässig , dürfen aber Entwäss e-
rungsmulden nicht unterbauen. Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tief-
garagenflächen gilt im Quartier C ebenfalls.
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Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone, mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar-
tenbereichen nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO).
Im Quartier C sind zwei Kitastandorte innerhalb des allgemeinen Wohngebiet s (WA) vorgese-
hen. Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen sind
hier innerhalb des Wohngebiets angelegt, um durch die Integration der Kitas in Wohngebäude
eine flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden Bedarf im Gesamtquar tier (z.B. 2 -
Phasenmodell) zu ermöglichen. Die möglichen Standorte sind im Plan entsprechend gekenn-
zeichnet.
6.5 Quartier D – „Wohnen im Park“
Das Quartier D mit dem städtebaulichen Prinzip „ Wohnen im Park“ teilt sich in das Teilquartier
D1, die ehemaligen unter Denkmalschutz stehenden Mannschaftsunterkünfte, das Teilquartier
D2, die Blockrandbebauung um den „secret garden“ und das Teilquartier D3 (Kindertagesein-
richtung, Fläche für Gemeinbedarf).
Die Wohngebiete D1 und D2 sind als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO
festgesetzt. Die in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässi-
gen Nutzungen wie Tankstellen und Gartenbaubetriebe sind aufgrund ihrer Störwirkung und ih-
rem Flächenbedarf, der den städtebaulichen Zielen widerspricht, nicht zulässig.
6.5.1 Teilquartier D1
Das Teilquartier D1 zeichnet sich durch die denkmalgeschützten Bestandsgebäude und eine
aufgelockerte Bebauung aus. Da die denkmalwerte Bausubstanz weitgehend erhalten bleiben
soll, erfolgt eine bestandorientierte Festsetzung der Geschossigkeiten (III-geschossig). Zur
Dachform wird keine Festsetzung getroffen um die möglichen Neubauten in ihrer Dachausbi l-
dung nicht zu begrenzen. Die bestehenden Zeilengebäude werden maßvoll mit ebenfalls I II-
geschossigen Gebäuden mit Flachdach ergänzt. Bei den Neubauten sind weitere Geschosse
(Nichtvollgeschosse) nicht zulässig, da diese Gebäude gegenüber den Bestandsgebäuden in
ihrer Höhenentwicklung zurücktreten sollen. Zur Ringstraße werden Baulinien festgesetzt, um
die städtebauliche Struktur der Kasernenanlage auch langfristig zu sichern. Die überbaubaren
Flächen der Neubauten sind ebenfalls zu den Verkehrsflächen mit Baulinien festgesetzt. Hier-
durch soll sichergestellt werden, dass die „eingeschobenen“ Neubauten die Bauflucht der B e-
standsgebäude aufnehmen.
Im Teilquartier D1 ist die Errichtung von oberirdischen Stellplätzen unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4
BauGB), um den wertvoll en Baumbestand und die optische Wirkung des Ensembles der ehe-
maligen Mannschaftsgebäude nicht zu beeinträchtigen.
Die Stellplätze im Teilquartier D1 sind auf den Gemeinschaftsstellplatzflächen (GSt), östlich des
Teilquartiers H nachgewiesen.
Im Übrigen besteht die Möglichkeit, auf die Herstellung von Stellplätzen nach Maßgabe der
Landesbauordnung zu verzichten. Das bleibt im Einzelnen den nachfolgenden B augenehmi-
gungsverfahren vorbehalten. Zur Entlastung des Verkehrs sind Stellplätze auch auf den nör d-
lich und südlich angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen vorgesehen.
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Die Gebäude 12 und 14 werden voraussichtlich noch bis Ende 2018 vom Bundesamt für Migra-
tion und Flüchtlinge (BAMF) zu Verwaltungszwecken genutzt. Anlagen für Verwaltungen sind in
den allgemeinen Wohngebieten C, D1, D2, E, G und H nicht zulässig. Die vorübergehende Nut-
zung des BAMF soll für die Dauer, bis in Form einer gesamtstädtischen Lösung ein Ersat z-
standort außerhalb des Geltungsbereiches gefunden ist, aufrechterhalten bleiben können. Di e-
se Nutzung wird daher über eine Fremdkörperfestsetzung nach § 1 (10) BauNVO abgesichert.
6.5.2 Teilquartier D2
Zentral im gesamten York-Quartier befindet sich das Teilquartier D2, der mit einer geplanten
Blockrandbebauung umschlossene, ehemalige Exerzierplatz. Durch die Blockrandbebauung
wird der Exer zierplatz in seiner Kontur nach gebildet. Im Inneren soll ein „halböffentlicher“ be-
grünter Platz entstehen, der als „private Grünfläche“ festgesetzt ist.
Um ein aufgelockertes architektonisches Bild zu erhalten und verschiedene Grundrisse zu er-
möglichen, soll die Geschossigkeit variieren. Es wird eine Geschossigkeit von drei Geschossen
mit Flachdach festgesetzt, wobei weitere Geschosse als Nichtv ollgeschosse möglich sind. Der
städtebauliche Entwurf sieht einen Wechsel von Baukörpern mit zwei oder drei Geschossen
und drei Geschossen plus Dachgeschoss vor. Um die Raumkante zu definieren und damit auch
die historische Figur des Exerzierplatzes aufzugreifen, ist das Baufeld D2 zum Straßenraum
durch Baulinien begrenzt. Zum Innenraum, dem „secret garden“, sind Baugrenzen festgesetzt.
An den vier Ecken des Gebäudes sollen großzügige Eingänge zum „secret garden“ entstehen.
Die Stellplätze im Quartier D2 sind in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von Tie f-
garagen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen, nicht jedoch inner-
halb der privaten Grünfläche, zulässig.
6.5.3 Teilquartier D3
Das Teilquartier D3 ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1) Nr. 5 BauGB). In dem
Bestandsgebäude soll unter Beachtung der Belange des Denkmalschutzes eine Kindertages-
einrichtung mit den erforderlichen Außenflächen untergebracht werden.
Die Geschossigkeit orientiert sich an dem Bestand und wird III-geschossig festgesetzt. Auf eine
Festsetzung der Dachform wird verzichtet , um ggf. ergänzende Neubauten nicht zu beschrän-
ken.
6.6 Quartier E – „Besonderes Wohnen“
Die ehemalige Garagenhalle im Quartier E ist für eine Nachnutzung als Wohngebäude nicht
geeignet. Trotz des bestehenden Denkmalschutzes schlägt das städtebauliche Konzept hier
vor, nur die charakteristische Gebäudedurchfahrt zu erhalten. Auf der restlichen Fläche ist im
städtebaulichen Konzept vorgesehen , in vier Neubauten „besondere“ Wohnnutzung unterz u-
bringen. Die im städtebaulichen Konzept vorgeschlagenen Baukörper bilden die Garagenhalle
nach, indem sie den Raum der ehemaligen Garagenhalle aussparen, mit Gartennutzung bel e-
gen und mit einer Blockbebauung einfassen.
Das Teilquartier E ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die
in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
sind aufgrund ihrer Störwirkung und weil diese Nutzungen den städtebaulichen Zielen wider-
sprechen, nicht zulässig.
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Es wird eine große überbaubare Fläche festgesetzt, die neben den im städtebaulichen Entwurf
vorgeschlagenen Baukörpern auch andere Gebäude, die ggf. größere Teile der denkmalg e-
schützten Garagenhalle erhalten, zulässt. Mit Baugrenzen wird eine überbaubare Fläche mit II-
Geschossen mit Pult- oder Satteldach festgesetzt. Weitere Nichtvollgeschosse sind hier mö g-
lich.
Oberirdische Stellplätze sind im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die erforderli-
chen Stellplätze im Quartier E sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen.
Die Errichtung von Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksfl ä-
chen zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB ). Entwässerungsmulden dürfen nicht unterbauen werden.
Die Festsetzung für die Überdeckung und Begrünung der Tiefgaragenflächen gilt im Quartier E
ebenfalls.
Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar-
tenbereichen, im Quartier E nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO).
6.7 Quartier F – „Sporthalle“
Das Quartier F, die bestehende Sporthalle ist als „Fläche für Gemeinbedarf“ festgesetzt (§ 9 (1)
Nr. 5 BauGB). Durch die Festlegung als Gemeinbedarfsfläche mit der Zweckbestimmung
„Sporthalle“ soll diese Fläche langfristig für sportliche Zwecke gesichert werden. Aus Gründen
des Lärmschutzes muss der Sportbetrieb in der Sporthalle bis 21.30 Uhr beendet bzw. die letz-
ten Abfahrten von dem Gelände der Sporthalle bis 22.00 Uhr (Beginn Ruhezeit) erfolgt sein.
6.8 Quartier G – „Wohnen im eigenen Haus“
Das Quartier G ist ein Quartier mit eigenheimähnlichen Strukturen und eigenem Garten inner-
halb des York-Quartiers. Es ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festge-
setzt. Die in allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen
Nutzungen sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig.
Im Quartier G ist ein Kitastandort innerhalb des allgemeinen Wohngebiets (WA) vorgesehen.
Diese im allgemeinen Wohngebiet nach § 4 (2) Nr. 3 BauNVO zulässigen Nutzungen sind hier
innerhalb des Wohngebiets vorgesehen, um durch die Integration der Kita das Wohngebiet eine
flexiblere Anpassung an den sich ggf. wandelnden Bedarf im Gesamtquartier (z.B. 2 - Phasen-
modell) zu ermöglichen. Ein möglicher Standort ist im Plan entsprechend gekennzeichnet.
Es sind Gebäude als Reihenhäuser oder Doppelhäuser im Übergang zur bestehenden Bebau-
ung am Wiegandweg vorgesehen. Zulässig sind II-geschossige Gebäude mit Flachdächern. Die
Ausbildung eines weiteren Geschosses als Nichtvollgeschoss ist zulässig. Die überbaubaren
Flächen sind durch Baugrenzen festgesetzt.
Der Stellplatznachweis erfolgt auf eigenem Grundstück oder auf den dafür vorgesehenen (GSt)-
Flächen.
Die Errichtung von Nebenanlagen ist zur Vermeidung einer wahllosen und uneinheitlichen A n-
ordnung, insbesondere aber zur Freihaltung der den öffentlichen Raum prägenden Vorgarten-
zone mit Ausnahme von Anlagen für Abfallbehälter und Fahrradabstellanlagen in den Vorgar-
tenbereichen im Quartier G nicht zulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauGB i. V. m. § 14 (1) BauNVO).
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6.9 Quartier H – „Wohnen am Landschaftspark“
Im Quartier H ist im Übergang zur öffentlichen Grünfläche im Westen eine gestaffelte Zeilenbe-
bauung vorgesehen. Die Gebäude sind im Wechsel III- und IV-geschossig mit Flachdach fest-
gesetzt. Weitere Geschosse (Nichtvollgeschosse) sind nicht zulässig . Die überbaubaren Fl ä-
chen sind durch Baugrenzen festgesetzt.
Das Quartier H ist als „allgemeines Wohngebiet“ (WA) gemäß § 4 BauNVO festgesetzt. Die im
allgemeinen Wohngebieten gemäß § 4 (3) BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen
sind aufgrund ihrer Störwirkung und der hohen Flächenbedarfe nicht zulässig.
Oberirdische Stellplätze sind im Quartier H unzulässig (§ 9 (1) Nr. 4 BauG B). Die Stellplätze im
Quartier H sind gemäß Stellplatzkonzept in einer Tiefgarage nachzuweisen. Die Errichtung von
Tiefgaragen (TGA) ist auch außerhalb der überbaubaren Grundstücksflächen zulässig um die
Möglichkeit zu bieten, zusammenhängende Tiefgaragen zu bauen. Die Festsetzung für die
Überdeckung und Begrünung der Tiefgarage nflächen außerhalb der überbaubaren Flächen
wird hier ebenfalls getroffen, um die Freiflächen oberhalb der Tiefgaragen zu begrünen.
6.10 Entwässerungsplanung / Energieversorgung
Die Entwässerung des Plangebiets erfolgt in separaten Schmutz - und Regenwasserkanallei-
tungsnetzen (Trennsystem).
Zur Entlastung des Regenwasserkanalsystems sind in einzelnen Teilquartieren verschiedene
Maßnahmen zur Regenwasserrückhalt ung sowohl auf öffentlichen als auch auf privaten Fl ä-
chen vorgesehen. Gleiches gilt auch für die Entwässerung der öffentlichen Straßenverkehrsfl ä-
chen (vgl. verkehrstechnische Entwürfe).
Das Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B , D, G und F
im zentralen Bereich wegen der Bestandsbebauung über neu zu errichtende Regenwasserk a-
näle in das städtische Kanalnetz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse zum Kanal im A l-
bersloher Weg ist ein unterirdisches Re genrückhaltebecken (RRB) im östlichen Bereich des
Plangebiets vorgesehen. Von hier aus ist die Zuleitung zum Kanal durch die Festsetzung einer
LE-Fläche durch die Fläche für Gemeinbedarf (B3) gesichert.
Zusätzlich wird bei größeren Regenereignissen über einen gezielten Rückstau der Regenwas-
serkanäle die flache Mulde in der westlichen Grünfläche beschickt. Dieses offene Regenrück-
haltebecken kann das Niederschlagswasser anstauen und gedrosselt wieder ableiten.
Im nördlichen Quartier C und in dem südlichen Q uartier E ist eine weitgehende Versickerung in
Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden- Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Die Versickerung
des Niederschlagswassers erfolgt in den übrigen Teilen der Quartiere C und E auf eigenem
Grundstück. Die Baugrundstücke im Quartier C erhalten keinen Anschluss an die städtische
Regenwasserkanalisation. Die Erschließung dieser Grundstücke bezogen auf das Nieder-
schlagswasser ist nur dann gesichert, wenn auf dem jeweiligen Grundstück eine ausreihend
dimensionierte Versickerungsanlage errichtet wird. Die abgeleitete Wassermenge von den
Grundstücken darf maximal 5 l/Sek./ha betragen. Das Quartier H leitet das anfallende Regen-
wasser direkt in die zentrale Entwässerungsmulde innerhalb der westlichen Grünfläche ein. Des
Weiteren wird geprüft, ob die Niederschlagswasserabführung des Quartiers B4 über eine Mulde
erfolgen kann.
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Um die Versickerung des Oberflächenwassers zu unterstützen, sind alle versiegelten Flächen
(Wege, Plätze, Stellplätze) mit möglichst wasserdurchlässigen Materialien zu versehen. Um das
Mikroklima im York-Quartier zu verbessern und einen hohen Wert von verdunstendem Nieder-
schlag zu erreichen, sind alle Flach- und Pultdächer im Plangebiet voll ständig extensiv zu be-
grünen.
Die Oberkante des Erdgeschossfertigfußbodens der Gebäude muss 0,30 m über der jeweils der
Erschließung des Gebäudes dienenden Verkehrsfläche liegen. Diese Bestimmung dient dazu,
die Erdgeschosse der Gebäude vor Überflutungen bei Starkniederschlag zu schützen.
Die Wärmeversorgung des Standortes soll über das Fernwärmenetz der Stadtwerke erfolgen .
Mit dieser Vorgabe sind jedoch Konzepte für dezentrale Lösungen der Energieversorgung und -
speicherung (Solarnutzung und regenative Energien) nicht ausgeschlossen. Für die neue
Fernwärmeübergabestation ist am nördlichen Rand des York-Quartiers am Albersloher Weg ein
Standort als „Fläche für Versorgungsanlagen, Abfallentsorgung, Abwasserbeseitigung und A b-
lagerung“ mit der Zweckbestimmung Fernwärme festgesetzt (§ 9 (1) N r. 12 BauGB). Zum Al-
bersloher Weg hin ist diese Fläche mit der Festsetzung zur Anpflanzung von Bäumen, Sträu-
chern und sonstigen Bepflanzungen belegt, um das technische Bauwerk einzugrünen. Die
Standorte für die Ortsnetzstationen (Trafostationen) werden im Bebauungsplan nicht festge-
setzt. Die genaue Abstimmung der Standorte erfolgt mit den Stadtwerken MünsterNetz im Zuge
der Ausbauplanung.
6.11 Öffentliche Grünflächen
Die städtebauliche Planung greift die vorhandenen Grünstrukturen auf und vernetzt die Quartie-
re mittels in die Grünflächen integrierter Rad- und Fußwege untereinander und mit der Umg e-
bung.
Als öffentliche Grünflächen sind die Baum höfe im Eingangsbereich, die Flächen um die sozi a-
len Einrichtungen im Süd- Osten, der Grünstreifen der West -Ost-Verbindung südlich des Quar-
tiers E, die gestalteten Grünflächen als Teil des Boulevards im Norden, zwei Grünflächen im
Quartier C und der Landschaftspark im Westen festgesetzt.
Eine Teilfläche der Grünfläche im Westen ist als öffentliche Grünfläche mit den Zweckbestim-
mungen „Bolzplatz“ festgesetzt.
Die Versorgung mit Spielflächen ist über zwei Spielplätze (Kategorie BC) im Quartier C und der
großen Spielfläche (Kategorie A) mit Bolzplatz im westlichen Bereich des Kasernengeländes
gewährleistet.
6.12 Private Grünflächen
Als private Grünflächen sind im Quartier C drei Grünflächen festgesetzt. Hier können z.B. Ge-
meinschaftsgärten entstehen. Die private Grünfläche östlich des Teilquartiers A1 vervollständigt
den grünen Keil zum Albersloher Weg hin und sor gt für eine optische Trennung zwischen Str a-
ße und Bebauung. Außerdem ist der Innenbereich des Quartiers D2 als private Grünfläche
festgesetzt. Hier soll der „secre t garden“ als halböffentlicher Gemeinschaftsgarten für die B e-
wohner des York-Quartiers entstehen.
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Bei der Errichtung der Gemeinschaftsstellplätze in den Quartieren C und D und der St-Flächen
im Quartier A ist je sechs Stellplätze ein großk roniger, heimischer Laubbaum zu pflanzen, um
die Stellplätze zu gliedern und zu durchgrünen.
Die St-Flächen im Quartier G sind durch Hecken einzugrünen, um diese Flächen durch Grün-
elemente zu gliedern (§ 9 (1) Nr. 25a BauGB).
6.13 Erhalt von Bäumen und Sträuchern
Das Plangebiet zeichnet sich durch eine starke Durchgrünung mit altem und prägendem Baum-
bestand aus. D ieser Baumbestand und die Begrünung aus der Bauzeit der Kaserne sind als
Bestandteil der denkmalgeschützten Gesamtanlage möglichst zu erhalten.
Vor allem hinter den ehemaligen Garagenhallen (Quartier E), im Eingangsbereich und im hist o-
rischen Bereich der Kaserne (Quartier D) sowie in der Fläche für Gemeinbedarf (Quartier B) ist
dieser besonders schützenswert.
Um diesen Baumbestand langfristig zu erhalten, sind in den privaten Bauflächen Bäume als „zu
erhalten“ festgesetzt. In den privaten Flächen, die dem privaten Stellplatznachweis dienen, wird
eine flächenbezogene Festsetzung getroffen, indem die Grünflächen als „Flächen für die Erhal-
tung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen“ festgesetzt werden (§ 9 (1) Nr. 25
b). Hierdurch soll für die betreffenden Bereiche die gesamte Grünstruktur erhalten bleiben. Um
den erhaltenswerten Baumbestand sinnvoll zu ergänzen, wird der Randbereich einer der GSt-
Flächen mit der Festsetzung zur „Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflan-
zungen“ (§ 9 (1) Nr. 25 a) belegt.
Die zum Erhalt festgesetzten Bäume dürfen nicht beschädigt, beeinträchtigt oder beseitigt wer-
den. Sollten Bäume dennoch abgängig sein, müssen diese durch Neupflanzungen mit heim i-
schen, standortgerechten Laubbäumen (z.B. Eiche, Hainbuche, Ahorn) ersetzt werden.
In den öffentlichen Grünflächen und den Gemeinbedarfsflächen sind die erhaltenswerten Bäu-
me nicht festgesetzt, da diese Flächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum verbleiben und somit
der Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet ist. Bei der Gebäu-
deplanung ist aus Gründen des Artenschutzes darauf zu achten, den vorhandenen Baumbe-
stand soweit wie möglich zu erhalten.
6.14 Artenschutz
Für den Bebauungsplan wurde eine Artenschutzrechtl iche Prüfung (ASP) 4 durchgeführt. Diese
hat ergeben, dass aus artenschutzrechtlicher Sicht bei Einhaltung der vom Gutachter vorg e-
schlagenen Maßnahmen im Rahmen der nachgelagerten Realisierung keine Bedenken gegen
den Bebauungsplan bestehen.
Um potenzielle Auswirkungen, wie die Tötung von Individuen bzw. deren Fortpflanzungsstadi-
en, die Störung der Tiere und/ oder die Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten zu
vermeiden, sind bei der Realisierung der Planung folgende Maßnahmen vorgesehen. Es müs-
sen die Bauzeitenregelungen für die Fällung und die Rodung von Gehölzen und für den A b-
bruch von Gebäuden eingehalten werden. Bei der Umsetzung dieser Maßnahmen ist eine ök o-
4 Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Müns-
ter, Münster, Februar 2017; Ökoplanung Münster: Ergänzende faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche
Prüfung, Münster, Juli 2018
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logische Baubegleitung durchzuführen. Außerdem sind vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
(CEF-Maßnahmen) auf Flächen außerhalb des Plangebietes aus Gründen des Artenschutzes
erforderlich. Die Stadt Münster verpflichtet sich die aus artenschutzrechtlichen Gründen erfo r-
derlichen Ausgleichsmaßnahmen außerhalb des Plangebiets auf eigenen Flächen (s. Anl agen
1-2 der Begründung) zu realisieren. Detailliertere Information en zur Ausgestaltung dieser Maß-
nahmen finden sich im Umweltbericht unter Punkt 8.
6.15 Immissionsschutz
Es liegt ein Schallschutztechnisches Gutachten 5 vor. In diesem werden alle relevanten Lär m-
quellen untersucht.
Verkehrslärm
Das Plangebiet liegt im Einwirkungsbereich des Albersloher Wegs, der die Hauptimmission s-
quelle für das Plangebiet darstellt. Der Albersloher Weg ist eine der wichtigsten Aus- und Ein-
fallstraßen in Münster und weist schon heute eine hohe Lärmbelastung auf.
Die im Rahmen der schallschutztechnischen Untersuchung d urchgeführte Lärmimmissions-
prognose kommt zu folgenden Ergebnissen:
Im Quartier A, B1 und B2 werden die schalltechnischen Orientierungswerte der DI N
18005 um bis 8dB(A) tags und um bis zu 7dB(A) nachts überschnitten.
Für das Gebäude innerhalb des Baufelds B3, das den Albersloher Weg am nächsten
gelegen (Haus Nr. 35) und für die Umnutzung zu einem Kindergarten vorgesehen ist,
werden max. Beurteilungspegel von 65 dB(A) ermittelt.
Am Westrand des Quartiers A ergeben sich Überschreitungen der Tag/ Nacht -Werte für
Allgemeine Wohngebiete um bis zu 5 dB(A).
In allen übrigen Baufelder n und Quartieren werden die Orientierungswerte sowohl zur
Tagzeit als auch zur Nachtzeit eingehalten.
Um die einschlägigen Richtwerte im Außenraum einhalten zu können, wäre die Errichtung einer
Schallschutzwand entlang des Albersloher Wegs erforderlich. Eine derartige aktive Schutzmaß-
nahme wäre unvereinbar mit den zentralen städtebaulichen Zielsetzungen der Planung, die ins-
besondere darauf ausgelegt ist, die Barrierewirkung des Albersloher Wegs zu mindern.
Vor diesem Hintergrund muss im Rahmen der Abwägung der Alternative, durch passive
Schutzmaßnahmen hinreichenden Immissio nsschutz sicher zu stellen, der Vorzug gegeben
werden.
Die getroffenen Festsetzungen zum passiven Schallschutz (Einhaltung Lärmpegelbereiche III –
V, Einbau von schallgedämmten Lüftungen) sichern für die betroffenen Gebäude verträgliche
Innenraumpegel. Außerdem ist zu berücksichtigen, dass alle dem Albersloher Weg zugewand-
ten Gebäude über eine „ruhige“ Westseite verfügen.
Ferner ist davon auszugehen, dass die in den großen, gemischt genutzten Baufelder n des
Quartiers A geplanten Wohnungen vorzugsweise auf der Westseite des jeweiligen Baufeldes
5 Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf York-
Quartier, Senden, November 2016
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angeordnet werden. Durch eine Ausnahmeregelung bei Nachweis niedrigerer Außenlärmpegel
durch Abschirmung etc. im Baugenehmigungsverfahren werden die künftigen Bauherren nicht
mehr als nötig belastet.
In der schalltechnischen Untersuchung werden auch die Auswirkungen der zusätzlichen, vo r-
habenbezogenen Verkehre auf die Bestandsbebauung östlich des Albersloher Wegs unter B e-
zugnahme auf die hier zu beachtende Verkehrslärmschutzverordnung (16. B ImSchV) betrach-
tet.
Im Ergebnis ist festzustellen, dass die vorhabenbedingten Neuverkehre im Vergleich zum Prog-
nose-Null-Fall (Zieljahr 2030) zu Pegelsteigerungen auf dem Albersloher Weg zwischen 0,6 und
1,0 dB(A) führen.
Auch wenn Pegelerhöhungen von 1,0 dB(A) unterhalb der Wahrnehmbarkeitsschwelle für das
menschliche Gehör liegen, ist in der Aufsummierung das Ergebnis angesichts der enormen
Vorbelastung des Albersloher Wegs kritisch zu bewerten.
Der Gutachter ermittelt i n Anlehnung an die 16. B ImSchV für insgesamt 6 Gebäude (Albersl o-
her Weg 427, 427a, 431, 433, Gremmendorfer Weg 5, 7) dem Grunde nach Anspruchs voraus-
setzungen auf passiven Lärmschutz.
Maßgebliche Kriterien für diese Einstufung sind eine Vorbelastung von mi nd. 70/ 60 dB(A) Tag/
Nacht und eine vorhabenbedingte Pegelerhöhung um mind. 0,1 dB(A). Der Gutachter empfiehlt
eine Umsetzung dieser Maßnahmen im Rahmen eines vorhabenbezogenen Lärmsanierung s-
programms.
Gewerbelärm
Die Gewerbelärmimmissionen für die neuen Einzelhandelseinrichtungen im Quartier A werden
hauptsächlich ausgelöst von den ebenerdigen Stellplätzen des Kundenparkplatzes des Einzel-
handels. Die beim realistischen Szenario eines Vollsortimenters mit einer Größe von 2000 qm,
eines Discounters mit 1200 qm und eines Drogeriemarktes mit 800 qm Verkaufsfläche zu er-
wartende Lärmbelastung beträgt an den umgebenden Immissionsorten maximal 60 dB(A). D a-
mit können die Immissionsrichtwerte der TA Lärm eingehalten werden. Die Einzelheiten und
gegebenenfalls erforderliche Schutzvorkehrungen (z.B. eingehauste Anlieferung) sind in den
nachgeordneten Verfahren (Baugenehmigung) verbindlich zu regeln.
Sportlärm / Freizeitlärm
Für den geplanten Bolzplatz in der westlichen Grünfläche w urden die Immissionsbelastungen
ermittelt. Im Ergebnis werden die zulässigen Immissionswerte am nächst gelegenen Wohnquar-
tier H (WA) innerhalb und außerhalb der Ruhezeiten eingehalten bzw. deutlich unterschritten.
Gegen die Anordnung des Bolzplatzes am vorgesehenen Standort bestehen aus schalltechni-
scher Sicht keine Bedenken.
Die Sporthalle (Quartier F) nördlich des neuen Wohngebiets ( Quartier G (WA)) soll künftig wie-
der zu Sportzwecken genutzt werden . Mit der Nutzung der Sporthalle wird auch der Parkplatz
mit ca. 2 0 Stellplätzen an der Sporthalle im Quartier F genutzt. Nach 22.00 Uhr ergäben sich
durch den Abfahrtsverkehr vom Parkplatz Richtwertüberschreitungen um bis zu 8 dB(A). Zur
Vermeidung dieser Überschreitungen muss der Parkplatz daher vor 22.00 Uhr geräumt sein
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(siehe Hinweise im Textteil). Ansonsten ergeben sich tags sowohl innerhalb als auch außerhalb
der Ruhezeiten keine Richtwertüberschreitungen.
6.16 Altlasten
Der gesamte Planbereich ist als Altlastenverdachtsfläche im Sinne des § 9 (5) Nr. 3 BauGB g e-
kennzeichnet. Zur weiteren Gefährdungsabschätzung sind die erforderlichen Schritte eingeleitet
worden.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben hat im Rahmen einer orientierenden Untersuchung
(Phase II a) kontaminationsverdächtige Flächen (KVF) auf dem ehemali gen Kasernen grund-
stück auf mögliche Gefährdungspotenziale untersuchen lassen. B ei den Untersuchungen hat
sich für eine Vielzahl der kontaminationsverdächtigen Flächen dieser Verdacht nicht bestätigt.
Einige Flächen wurden einer Detailuntersuchung (Phase II b) unterzogen. Ergebnis der Unter-
suchungen ist, dass sich für die derzeitige Nutzung der Kaserne keine Gefahren ergeben.
Weitergehende Untersuchungen mit Blick auf die künf tigen Nutzungen sowie eine Unters u-
chung auf mögliche Gebäudeschadstoffe sind bereits beauftragt, damit die bodenschutzrechtl i-
chen Voraussetzungen für eine zeitnahe Umsetzung der Planung mit Rechtskraft des Bebau-
ungsplans vorliegen.
6.17 Denkmalschutz / Archäologie
Die ehemalige Luftnachrichtenkaserne (Yorkkaserne) ist mit Datum 12.06.2014 in die Denkmal-
liste der Stadt Münster eingetragen worden. Der Denkmalwert bezieht sich auf die innerhalb der
Einfriedung befindlichen Gebäude und Anlagen, Straßen, Wege und Vorplätze sowie Grünfl ä-
chen, Pflanzen und den Baumbestand der Bauzeit. Die Einfriedung selbst trägt in ihrem gesam-
ten Verlauf mit den Teilen aus der Bauzeit und den in britischer Zeit erneuerten Bereichen
ebenfalls zum Denkmalwert bei.
Die Beseitigung, Veränderung oder Nutzungsänderung von Teilen des Denkmals innerhalb des
gekennzeichneten Bereiches bedarf der Zustimmung der Oberen bzw. Unteren Denkmalbehör-
de (Erlaubnisvorbehalt nach § 9 DSchG NRW).
Die zuständigen Denkmalbehörden waren bereits in das Verfahren zum städtebaulichen Wet t-
bewerb (2014) kontinuierlich eingebunden. Bei der Entwicklung des Bebauungsplans aus dem
städtebaulichen Entwurf wurden die Festsetzungen im Bebauungsplan so getroffen, dass sie
nicht dem Erhalt der denkmalgeschützten Gesamtanlage widersprechen.
Unabhängig vom denkmalrechtlichen Erlaubnisvorbehalt (§ 9 DSchG) sind für einige Gebäude,
z.B. die Garagenhalle (Quartier E), großzügigere Baufenster gewählt, um einen flexiblen U m-
gang mit dem Bestand zuzulassen. Di e überbaubaren Flächen ermöglichen zudem mehr Frei-
heiten für die konkrete bauliche Umsetzung bei einer Neubebauung. Sie sind in allen Quartieren
mit Baugrenzen und Baulinien festgesetzt. Die Festsetzungen greifen die städtebauliche Stru k-
tur auf und lassen die angestrebte städtebauliche Figur der Planung erkennen.
Im zentralen Kasernenbereich sind die Zeilengebäude durch eingefasste Baufelder festgesetzt.
Die wichtigsten Raumkanten werden durch Baulinien markiert. Durch diese Festsetzung wird
die denkmalwerte Struktur der Kaserne als Gesamtanlage städtebaulich gesichert und langfri s-
tig erhalten (vgl. Quartier D1).
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Innerhalb des Plangebiets befinden sich nach derzeitigem Kenntnisstand keine Bodendenkm ä-
ler im Sinne des Denkmalschutzgesetzes NRW. Bei Bodeneingriffen in einer über Jahrhunderte
hinweg besiedelten Kulturlandschaft können jedoch jederzeit archäologische Funde und Befun-
de auftreten sowie neue Bodendenkmäler (kulturgeschichtliche Bodenfunde, Mauern, Einzel-
funde aber auch Verfärbungen in der natürlichen Bodenbeschaffenheit) entdeckt werden. Der
Bebauungsplan enthält einen entsprechenden Hinweis.
6.18 Maß der baulichen Nutzung
Die zulässige Grundflächenzahl (GRZ) im York -Quartier orientiert sich an den Obergrenzen für
die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach § 17 (1) BauNVO. Hier von abgew i-
chen wird nur im zentralen, historischen Bereich des York -Quartiers. Im historischen Bereich,
dem Quartier D1, den ehemaligen Mannschaftsgebäuden wird mit 0,3 eine geringe GRZ als im
Regelfall nach § 17 (1) BauNVO für ein allgemeines Wohngebiet vorgesehen, festgesetzt.
Dies ist der großzügigen unter städtebaulichem Denkmalschutz stehenden Struktur der ehema-
ligen Kasernenanlage geschuldet. Die bestehenden Grünräume mit eingestreuten Gebäuden
sollen nach städtebaulicher Planung langfristig in dieser Form gesichert werden. In Kontrast
hierzu steht die relativ dichte Bebauung des ehemaligen Exerzierplatzes. Durch eine Bloc k-
randbebauung soll Urbanität geschaffen und gleichzeitig der Mittelpunt des Kaser nengeländes
künftig ablesbar bleiben. Um diesem städtebauliche Zielen zu folgen wird für das Quartier D2
die Obergrenze der Baunutzungsverordnung für Allgemeine Wohngebiete nach § 17 Abs. 1
BauNVO überschritten und eine GRZ von 0,5 festgesetzt.
Der Zuschnitt der späteren Baugrundstücke in den Baugebieten C, E, G und H steht noch nicht
fest. Je nach Verlauf der Grundstücksgrenzen lässt die festgelegte GRZ keine vollständige
Ausnutzung der festgelegten Baufenster zu. In den Quartieren C, E, G und H wird desw egen
gemäß § 16 (6) BauNVO als Ausnahme festgesetzt, dass die GRZ um bis zu 0,2 überschritten
werden darf, solange die durch Baulinien und Baugrenzen festgesetzten Baufenster eingehal-
ten werden. Die dadurch bedingte Überschreitung der Höchstmaße des § 17 (1) BauNVO ist im
Sinne des § 17 (2) BauNVO vertretbar, weil die Überschreitung durch Umstände ausgeglichen
wird, durch die sichergestellt ist, dass die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und
Arbeitsverhältnisse nicht beeinträchtigt werden und nacht eilige Auswirkungen auf die Umwelt
vermieden werden. Auch bei Ausschöpfung der Ausnahme werden die Maßvorschriften des
§ 17 (1) BauNVO für Mischgebiete nicht überschritten. Die mit der Erhöhung der GRZ einher-
gehende Verdichtung ist also ohne weiteres wohnv erträglich. Sie wird im Plangebiet durch die
bestehende und zu erhaltende starke Durchgrünung (Erhalt schützenswerter Bäume) kompen-
siert. Zudem grenzen die Quartiere C, E, G und H an öffentliche und teilweise private Grünfl ä-
chen an, sodass im unmittelbaren Umfeld der Baugebiete der nötige Freiraum gegeben ist und
für eine hinreichende Auflockerung sorgt. Bei den mit Tiefgar agen unterbauten Gebäuden in
den Quartieren A1, A2, C, D2, E und H werden die baulichen Anlagen, die sich unterhalb der
Geländeoberfläche befinden, nicht in die Ermittlung der GRZ mit eingerechnet (§ 19 (4) BauN-
VO).
6.19 Baugestaltung
Auf die Festsetzung von Materialität und Farbgebung wird im B -Plan verzichtet. Architektoni-
sche und gestalterische Qualitäten werden in den Gestaltungsleitlinien für das York -Quartier
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formuliert. Die Umsetzung dieser Ziele erfolgt über privat -rechtliche oder öffentlich- rechtliche
Vertragsgestaltungen.
7 Flächenbilanz
Fläche (ha) Anteil (%)
Plangebietsgröße, davon: 52,78 100,0%
Kerngebiete 1,10 2,1%
Mischgebiete 1,51 2,8%
Allgemeine Wohngebiete 22,32 42,3%
Gemeinbedarfsflächen 3,81 7,2%
Verkehrsflächen 10,24 19,4%
Öffentliche Grünflächen 12,92 24,5%
Private Grünflächen 0,83 1,6%
Flächen für Versorgungsanlagen 0,05 0,1%
8 Auswirkungen auf die Umwelt / Umweltbericht gemäß § 2a BauGB
8.1 Rahmen der Umweltprüfung
Der Umweltbericht ist auf Basis einer Umweltprüfung gemäß der Anlage zu § 2 Abs. 4 und § 2a
des Baugesetzbuches erstellt worden. Der Maßstab für die Bewertung der Umweltauswirkun-
gen sind die im Baugesetzbuch sowie in den einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen
festgelegten Ziele des Umweltschutzes.
Wesentliche umweltbezogene Daten entstammen dem Umweltkataster der Stadt Münster im In-
ternet (http://www.muenster.de/verkehr_umwelt.html / Umweltkataster).
Das Untersuchungsgebiet wird jeweils so weit gefasst, wie Auswirkungen auf die Schutzgüter
zu erwarten sind, d.h. es reicht auch über das Plangebiet hinaus.
8.2 Kurzdarstellung der Planung
Im rund 53 ha großen Bebauungsplangebiet ist überwiegend allgemeines Wohngebiet, aufge-
teilt in verschiedene Quartiere, vorgesehen. Im nordöstlichen Plangebiet, parallel zum Albersl o-
her Weg, sind Mischgebiete und ein Kerngebiet für nicht störende Gewerbebetriebe, Dienstleis-
ter und Wohnnutzung festgesetzt. Im Kerngebiet ist großflächiger Einzelhandel zulässig.
Des Weiteren sieht der Bebauungsplan Gemeinbedarfsflächen mit den Zweckbestimmungen,
Schule, Kindergarteneinrichtungen, Bürgerhaus und Sporthalle vor.
Eine Durchgrünung des Plangebietes erfolgt mittels der öffentlichen und privaten Grünflächen,
der Festsetzung von Einzelbäumen sowie von Erhaltungs- und Pflanzgeboten. Die große öffent-
liche Grünfläche im Westen des Plangebietes umfasst einen Bolzplatz / Spielbereich A. In diese
Grünfläche wird die zentrale Regenwassermulde integriert. Zwei weit ere Spielplätze (B/C-
Bereich) werden im Norden des Plangebietes festgesetzt.
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Die Erschließung des Plangebietes erfolgt überwiegend über den Albersloher Weg und unte r-
geordnet über den Angelsachsenweg und den Wiegandweg, über die das südliche Plangebiet
erschlossen wird.
8.3 Fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umweltschutzes
Von den Umweltschutzzielen in Fachgesetzen und – plänen sind für die Aufstellung des Bebau-
ungsplans Nr. 582 neben den Umweltschutzzielen im Baugesetzbuch im Wesentlichen folgende
relevant und zu berücksichtigen:
Schutzgut fachgesetzliche Ziele und Vorgaben des Umwel t-
schutzes
Menschen / Gesundheit - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verkehrslärmschutzverordnung (16.BImSchV )
- DIN 18005, Teil 1, DIN 4109 (technisches Regelwerk)
- Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV)
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
- Richtlinien für den Verkehrslärmschutz an Bu n-
desfernstraßen in der Baulast des Bundes -
VLärmSchR 97
Pflanzen und Tiere / biolog i-
sche Vielfalt
- Bundesnaturschutzgesetz i.V.m. FFH-Richtlinie
(Richtlinie 92/43/EWG) im Hinblick auf streng g e-
schützte Arten
- Landesnaturschutzgesetz NRW
- Artenschutz in der Bauleitplanung und bei der
baurechtlichen Zulassung von Vorhaben (G e-
meinsame Handlungsempfehlung des Minister i-
ums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und
Verkehr NRW und des Ministeriums für Klima-
schutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Ver-
braucherschutz NRW vom 22.12.2010)
Boden - Bundes-/Landesbodenschutzgesetz
Wasser - Wasserhaushaltsgesetz, Landeswassergesetz
NRW
Klima/Luft - Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Verordnung über Luftqualitätsstandards und
Emissionshöchstmengen (39. BImSchV)
Landschaft - Bundesnaturschutzgesetz
- Landesnaturschutzgesetz NRW
Kulturgüter und sonstige
Sachgüter
- Denkmalschutzgesetz NRW
Die Art und Weise, wie die damit verbundenen Ziele im Rahmen des Verfahrens berücksichtigt
werden, wird jeweils bei den einzelnen Schutzgütern dargelegt.
Flächennutzungsplan
Die 71. Änderung des Flächennutzungsplanes mit dem Ziel im Bereich der ehemaligen York -
Kaserne Wohnbauflächen, gemischte Bauflächen, Gemeinbedarfsflächen und Grünflächen dar-
zustellen, wird in einem separaten Verfahren durchgeführt.
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Schutzausweisungen und Vorgaben des Umwelt- und Naturschutzes
In der Grünordnung Münster ist der westliche Teil der ehemaligen Kaserne, der in der Vergan-
genheit als Sportplatz genutzt wurde, als Teil des zweiten Grünrings und als Vorrangfläche für
die Freiraumsicherung ausgewiesen. Diese Grünfläche bleibt im Wesentlichen erhalten und
dient zukünftig zu Freizeit - und Erholungszwecken. Die zentrale Regenwassermulde innerhalb
dieser Grünfläche dient der Rückhaltung von Niederschlagswasser. Der östliche Teil dieser
Grünfläche, in dem bereits Versiegelungen in Form des Kunstrasenplatzes, von Wege - und
Platzflächen sowie eines Gebäudes im Bestand vorliegen, wird für Wohnbebauung in Anspruch
genommen.
Natura 2000-Gebiete (FFH- bzw. Vogelschutzgebiete) sind nicht von der Aufstellung des B e-
bauungsplans betroffen.
Denkmalschutz
Der bebaute Bereich der ehemaligen Kasernenanlage wurde mit Verfügung der Bezirksregi e-
rung vom 12.06.2014 unter Denkmalschutz gestellt. Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ih-
ren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden und Anlagen, Straßen, Wegen und Vo r-
plätzen sowie Grünflächen und dem Baumbestand.
8.4 Umweltbeschreibung / Umweltbewertung und Wirkungsprognose
8.4.1 Menschen
Derzeitige Umweltsituation
Die militärische Nutzung der York-Kaserne wurde mit dem Abzug der britischen Streitkräfte E n-
de 2012 aufgegeben. Derzeit wird das Kasernengelände in Teilen von der Stadt Münster und
dem Land NRW zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt. Es befindet sich auch eine Kinder-
tageseinrichtung auf dem ehemaligen Kasernengelände. Die ehemalige Sportrasenfläche im
Westen des Kasernengeländes wird übergangsweise als Pferdeweide genutzt. Das Kasernen-
areal ist überwiegend nicht für die Öffentlichkeit zugänglich.
Der Albersloher Weg weist als eine der wichtigsten Ein- und Ausfallstraßen Münsters bereits im
Bestand eine hohe Verkehrs - und Lärmbelastung auf. Die einzelnen Verkehrszahlen können
der Schalltechnischen Untersuchung entnommen werden. Durch den Straßenverkehr auf dem
Albersloher Weg entstehen Lärmeinwirkungen hauptsächlich für den östlichen Teil des Kaser-
nengeländes.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchung zusam-
mengefasst. Weitergehende Informationen können dem Gutachten entnommen werden.
Lärm
Es werden 11.400 zusätzliche Kfz-Fahrten / 24 h als Summe des Ziel - und Quellverkehrs des
Plangebietes berechnet. Diese setzen sich aus rund 6.400 Kfz -Fahrten durch die Wohnnutzun-
gen, rund 700 Kfz -Fahrten durch Büronutzungen, rund 4.000 Kfz -Fahrten durch Einzelhandel
und rund 300 Kfz-Fahrten durch Kita- und Schulnutzungen zusammen.
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Durch das hohe Verkehrsaufkommen auf dem Albersloher Weg treten im Plangebiet insbeson-
dere in dessen Nahbereich Lärmeinwirkungen über den Orientierungswerten der
DIN 18005/07.02 auf.
Aktive Lärmschutzmaßnahmen sollen aus städtebaulichen Gründen nicht herangezogen wer-
den. Die planerische Abwägung hierzu erfolgt unter Punkt 6.15 der Begründung. Im Ergebnis
dieser planerischen Abwägung soll die Sicherung gesunder Wohnverhältnisse über passive
Lärmschutzmaßnahmen erfolgen. Es erfolgt die Festsetzung von Lärmpegelberei chen III bis V
im Plangebiet (Abgrenzung s. Planzeichnung des Bebauungsplans). Dort müssen bei Erric h-
tung, Erweiterung, Änderung oder Nutzungsänderung von Gebäuden in den nicht nur zum v o-
rübergehenden Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räumen (Aufenthalt sräume im Sinne
von § 48 BauO NW) die Anforderungen an das resultierende Schalldämm -Maß nach DIN 4109-
1/11.89 – Schallschutz im Hochbau – Tabelle 8 erfüllt werden. In den überwiegend zum Schl a-
fen genutzten Räumen sind außerdem schallgedämmte Lüftungen vorzusehen. Im Rahmen des
Baugenehmigungsverfahrens können Abweichungen zugelassen werden, soweit durch einen
anerkannten Sachverständigen nachgewiesen wird, dass geringere Maßnahmen ausreichen.
Im Quartier A1 treten durch den Verkehrslärm des Albersloher Weges maximale Beurteilungs-
pegel von 68 dB(A) tags und 57 dB(A) nachts auf. Damit beträgt die Überschreitung der Orien-
tierungswerte der DIN 18005/07.02, die für Mischgebiete mit 60 dB(A) tags und 50 dB(A) nachts
zu berücksichtigen sind, bis zu 8 dB(A) tags und 7 dB(A) nachts. Es werden die Lärmpegelbe-
reiche III -V festgesetzt. Im Quartier A2 (Kerngebiet) werden die Lärmpegelbereiche III bis IV
festgesetzt.
Im Quartier C (allgemeines Wohngebiet) ergibt sich der maximale Lärmpegel zu 60 dB(A) tags
und 50 dB(A) nachts. Der Orientierungswert für allgemeine Wohngebiete, der bei 55 dB(A) tags
und 45 dB(A) nachts liegt, wird maximal um 5 dB(A) überschritten und liegt damit im Bereich
des Orientierungswertes für Mischgebiete. Da nicht nur in Wohngebieten sondern auch in
Mischgebieten Wohnnutzung uneingeschränkt zulässig ist, wird davon ausgegangen, dass g e-
sunde Wohnverhältnisse und eine ausreichende Wohnruhe grundsätzlich auch dann noch g e-
wahrt sind, wenn lediglich die für Mischgebiete geltenden Richtwerte eingehalten si nd. Die
Überschreitungen für Allgemeine Wohngebiete beschränken sich zudem auf den östlichen Be-
reich des Quartiers C.
Im Gutachten werden für die Bebauung auf der Ostseite des Albersloher Weges nördlich des
Gremmendorfer Weges Pegelerhöhungen tags und nachts unter 1 dB(A) prognostiziert. Diese
sind vom menschlichen Gehör nicht wahrnehmbar. Sie erhöhen aber eine bereits in der Anal y-
se vorliegende hohe Vorbelastung, so dass für insgesamt sechs Grundstücke bzw. Immissions-
punkte für den Tag Beurteilungspegel von bis zu 72 dB(A) und nachts von 60 dB(A) bis 61
dB(A) erreicht werden.
Für sechs betroffene Gebäude am Albersloher Weg zwischen dem Gremmendorfer Weg und
dem Pängelantonweg wird durch den Gutachter weiterer Prüfungsbedarf gesehen. Hier sind die
Entschädigungsvoraussetzungen für passiven Schallschutz dem Grunde nach gegeben und im
Rahmen eines vom Gutachter empfohlenen, vorhabenbezogenen Lärmsanierungsprogramms
umzusetzen.
Im Hinblick auf die Lärmbelastung des Plangebietes durch Gewerbelärm ist festzustellen, dass
die maßgeblichen Orientierungs- bzw. Immissionsrichtwerte nach dem Ergebnis der Schal l-
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technischen Untersuchung eingehalten werden können. Hinsichtlich des Sport -/Freizeitlärms
bestehen gegen die Anordnung des Bolzplatzes im südwestlichen Gelt ungsbereich innerhalb
der Grünfläche aus schalltechnischer Sicht keine Bedenken. Mit Blick auf den Lärm von dem
Parkplatz der Sporthalle ist sicherzustellen, dass die letzten Abfahrten vom Parkplatz der
Sporthalle im Quartier F noch vor 22.00 Uhr erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen werden
die zulässigen Richtwerte der Sportanlagenlärmschutzverordnung eingehalten. Die Einplanung
eines Festplatzes in der westlichen Grünzone kann hingegen aus lärmtechnischer Sicht nicht
empfohlen werden, da dadurch zu deutlichen Richtwertüberschreitungen kommen würde. Ein
Festplatz wird daher nicht festgesetzt.
Luftschadstoffe
Durch die vorhabenbezogenen Mehrverkehre wird es zu einer Erhöhung der Luftschadstoffbe-
lastung auf dem Albersloher Weg kommen. Ein Gutachten zur „Er mittlung und Einschätzung
der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im Bereich des Albersloher
Weges“ für den Abschnitt südlich der Kaserne wurde von der AVISO GmbH
6 erstellt. Die Er-
gebnisse können überschlägig auf den Bebauungsplanbereich übertragen werden. Eine Über-
schreitung der Immissionsgrenzwerte für Schadstoffbelastungen nach der 39. BImSchV wurde
nicht festgestellt. Aufgrund der guten Durchlüftungsverhältnisse im Straßenraum ist auch bei ei-
ner Erhöhung der Kfz -Verkehrs auf dem Al bersloher Weg durch die Planung nicht mit einer
Überschreitung der Grenzwerte zu rechnen.
Erholungsnutzung
Als Freizeit - und Erholungsfläche ist die 8,6 ha große öffentliche Grünfläche im Westen des
Plangebietes vorgesehen. In dieser Grünfläche liegt der Ballspielplatz des neuen Wohngebi e-
tes. Zwei weitere Spielplätz (B/C-Bereich) sind im Quartier C vorgesehen.
Die große Grünfläche im Westen wird durch Fuß - und Radwege erschlossen und an die Wal d-
bereiche im Westen und Süden angebunden. Zwei in West-Ost-Richtung verlaufende Grünver-
bindungen gliedern das Plangebiet und stellen die Vernetzung mit weiteren Grünflächen her.
Damit weist das Plangebiet eine gute Eignung für die Naherholung auf.
Weitere Aspekte, die für den Menschen relevant sind, wie z.B. Landschaft / Ortsbild und Kultur-
güter werden in den zugehörigen Kapiteln thematisiert.
8.4.2 Pflanzen und Tiere / biologische Vielfalt
Derzeitige Umweltsituation
Strukturkartierung nach Biotop-/Nutzungstypen
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 582, der Teile der Bebauungspläne Nr. 128 A l-
bersloher Weg/Gremmendorfer Weg, Nr. 142 Teilabschnitte III, IV, V Gremmendorfer Weg s o-
wie Nr. 158 Gremmendorf – Münnichweg/Bonifatiusweg/Letterhausweg überplant, ist im B e-
stand sehr inhomogen strukturiert. Die vorliegende Nutzungsstrukturkartierung nach Biotopt y-
pen, die im Sommer 2016 erstellt wurde, spiegelt dies wieder. Bei der Kartierung wurden die zur
Zeit der militärischen Nutzung vorhandenen Nutzungsintensitäten auf den Flächen, wie sie tei l-
6 AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der Wohnbebauung im
Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012
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weise aus dem Luftbild 2011 erkennbar sind, sowie die Festsetzungen der planrechtlich gült i-
gen Bebauungspläne in den Überlagerungsbereichen zugrunde gelegt. Dort, wo das Planrecht
nicht im Widerspruch zu den vorhandenen Vegetationsstrukturen steht, wurden diese berüc k-
sichtigt.
Das Plangebiet lässt sich im Bestand im Wesentlichen in den eigentlichen massiv umzäunten
Kasernenbereich mit den verschiedenen militärischen Funktionsbereichen, die außerhalb di e-
ses Bereichs großzügig bemessenen Sport - bzw. Freiflächen, die waldar tigen Gehölzbestände
sowie in die Randbereiche außerhalb der Kaserne gliedern.
Aufgrund des erheblichen Anteils der vollständig versiegelten verschiedenen militärischen Nut-
zungsstrukturen sowie der Flächenversiegelung des Albersloher Weges erreicht das rd. 52,8 ha
große Plangebiet des Bebauungsplans im Bestand eine relativ hohe Flächenversiegelung von
rd. 21,9 ha. Dies entspricht einer Versiegelungsquote von rd. 42 %. Hierbei konzentrieren sich
die Versiegelungen im Bereich der Kaserne auf den engeren, massiv umzäunten Raum.
Insgesamt gesehen ist der Kasernenbereich aber dennoch stark durchgrünt. Dies zeigt sich an
den vielfach großzügig zugeschnittenen Rasenflächen, auf denen ein bis zu ca. 80 Jahre alter,
meist heimischer Baumbestand vorwiegend aus Stiel eichen, Buchen und Linden stockt und
dem Kasernenbereich teilweise einen parkartigen Charakter verleiht. Insbesondere im Südos-
ten des Geländes im Bereich des ehemaligen Casinos nimmt ein hainartiger Bestand aus Stiel-
eichen umfangreiche Flächen ein. Auch di e zahlreichen Mannschaftsunterkünfte sind von R a-
senflächen mit Baumgruppen in unterschiedlicher Artenzusammensetzung umgeben. Darüber
hinaus sind untergeordnet auch Flächen mit Ziergehölzen zu finden, teilweise auch mit Rasen
kombiniert. Im Rahmen der Plangrundlagenermittlung wurde eine Baumstandortkartierung des
erhaltenswerten Baumbestandes bzw. der Baumkulissen durchgeführt. Demnach ist ein großer
Teil des Einzelbaumbestandes im Bereich der Unterkünfte, die kulissenartigen Bestände wes t-
lich und östlich des Haupteingangs, im Bereich des Casinos sowie entlang des südlichen und
westlichen Kasernenzauns erhaltenswert.
Neben den Bereichen mit intensiv gepflegten Rasenflächen mit und ohne Baumbestand sind
innerhalb und außerhalb des engeren Kasernenbereichs an zwei Standorten waldartige B e-
stände zu finden. Ersterer umfasst eine ca. 20 -30-jährige Eichen-Hainbuchenwald-Aufforstung
aus geringem Baumholz einheitlichen Alters mit flächendeckender Krautschicht, jedoch ohne
jegliche Waldrandausprägung im Bereich nördlich der Panzer-Waschanlage. Der zweite Stand-
ort wird gebildet aus einem von Bäumen 2. Ordnung und Sträuchern geprägten Waldrand im
Westen der Kaserne. Süßkirschen, Birken, Ebereschen, Weiden, Hartriegel und Brombeeren
dominieren im Wesentlichen den Bestand. Der Waldrand ist Teil des außerhalb des Geltung s-
bereichs dieses Bebauungsplans liegenden 80- 100-jährigen Eichen-Hainbuchenwaldbestandes
innerhalb des Bebauungsplans Nr. 158, der dort als „Private Grünfläche mit zu erhaltendem
Baumbestand“ ausgewiesen ist.
Flächige Feldgehölzbestände befinden sich an zwei Standorten im Bereich der südlich geleg e-
nen Geltungsbereichsgrenze, westlich und östlich des Sportplatzes. Das östliche Feldgehölz
aus standortheimischen Bäumen und Sträuchern differiert in seiner Alters struktur von jung bis
mittelalt, weist lückige Bereiche auf, in denen umfangreiche Brombeergebüsche und eine aus
Gräsern bestehende Krautschicht Fuß gefasst haben. Als Gehölzarten treten Esche, Stieleiche,
Birke, Weißdorn, Traubenkirsche, Hartriegel, Hasel, Weide und Brombeere in Erscheinung. Das
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westlich gelegene, geschlossene Feldgehölz besteht aus standortheimischen mittelalten Bäu-
men und Sträuchern. Hier bilden Stieleichen, Eschen, Birken, Süßkirschen, Roterlen, Weiden,
Holunder und Ebereschen den Bestand. Trotz der herabgesetzten Belichtungsverhältnisse hat
sich eine lückige Strauchschicht aus Brombeeren entwickelt. Die aus Gras bestehende Kraut-
schicht ist flächig ausgeprägt.
Im Nordwesten der Kaserne stockt ein weiteres Feldgehölz mit unterschiedlicher Altersstruktur.
Während der Bestand im östlichen Teil ca. 60 Jahre alt ist und von Stieleichen, Eschen, Pap-
peln, Feld- und Spitzahorn, Sandkiefern, Birken, Ebereschen, Weiden und Brombeeren sowie
einer flächendeckenden Brennnesselflur in der Krautschicht geprägt ist, besteht der westliche
Teil wegen vormals bestehender Nutzung aus einem relativ jungen, ca. 25- jährigen Bestand,
teils aus den o.g. Arten, teils aus Fichten. Es handelt sich um einen Sekundärstandort, der bis
in die 70er Jahre durch verschiedene militärische Nutzungen beansprucht wurde (u.a. Eisen-
bahn-Verladestation).
Kurzbewertung des Vegetationsbestandes
Der überwiegende Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 582 umfasst den e r-
schlossenen Kasernenbereich innerhalb der ehemaligen m assiven Umzäunung des Geländes.
Hier dominieren landschaftsökologisch geringwertige Gebäude- und sonstige versiegelte Fl ä-
chen. Die Ausweisungen des Bebauungsplans Nr. 142 in den Abschnitten III, IV und V als „Ö f-
fentliche Verkehrsfläche“(Albersloher Weg) ist analog dazu einzustufen. Der Versiegelungsgrad
ist als hoch zu beurteilen.
Dagegen sind die parkartigen Strukturen der im zentralen Kasernenbereich vorhandenen Grün-
flächen (Rasen) mit einem erhaltenswerten standortheimischen Baumbestand in unterschiedl i-
cher Bestandsdichte und mittleren Alters landschaftsökologisch bedeutsam. Die überwiegend
standortheimischen Baumbestände bilden teilweise geschlossene Kronen und fungieren im
Hinblick auf den hohen Versiegelungsgrad als kleinklimatisch ausgleichend. Zusät zlich über-
nimmt der Baumbestand Einbindungsfunktionen hinsichtlich des Ortsbildes.
Artenschutzrechtliche Prüfung: Bestandssituation
Für den Kasernenbereich wurden ein Faunistischer Fachbeitrag
7, eine Artenschutzrechtliche
Prüfung8, eine Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden9 sowie Ergänzende faunis-
tische Erfassungen und artenschutzrechtliche Prüfung 10 erstellt. Die Gutachten betrachten die
relevanten Tiergruppen Brutvögel und Fledermäuse sowie Beobachtungen von Amphibien auf
dem Gelände und die artenschutzrechtliche Bewertung der Ergebnisse.
Im Folgenden werden die wichtigsten Ergebnisse der Gutachten zusammengefasst. Die geplan-
te Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen wird beschrieben.
Im Jahr 2016 wurden insgesamt 42 Vo gelarten im Untersuchungsgebiet kartiert. Im Ergebnis
wurden zusätzlich zu häufig vorkommenden Arten neun als wertgebend anzusehende Vogelar-
7 Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Münster, Münster,
November 2016
8 Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne in Müns-
ter, Münster, Februar 2017
9 Ökoplanung Münster: Potenzialanalyse Fledermausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar 2017
10 Ökoplanung Münster: Ergänzende faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche Prüfung, Münster, Juli 2018
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ten festgestellt, darunter die drei planungsrelevanten Brutvogelarten Kleinspecht, Mäusebus-
sard und Waldkauz. Der Kl einspecht brütet nordwestlich außerhalb des Plangebietes in dem
dortigen Wald, sein Revier befindet sich überwiegend außerhalb des Plangebietes. Der Mäus e-
bussard und der Waldkauz nutzen das Plangebiet zum Brüten und Jagen. Das Untersuchung s-
gebiet weist gemäß des Faunistischen Fachbeitrags eine geringe Bedeutung für die Artengrup-
pe der Brutvögel auf.
Im Jahr 2018 erfolgten ergänzende faunistische Erfassungen und eine ergänzende artenschutz-
rechtliche Prüfung, die zum Ergebnis haben, dass im Gebiet auch der G artenrotschwanz und
die Waldohreule (Brutplatz jedoch mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit außerhalb des Eingriff s-
raumes) nachgewiesen werden konnten.
Alle in NRW vorkommenden Fledermausarten zählen zu den planungsrelevanten Arten. Im U n-
tersuchungsgebiet wur den die fünf Fledermausarten Zwergfledermaus , Breitflügelfledermaus,
Großer und Kleiner Abendsegler sowie die Rauhautfledermaus erfasst. Die Fledermausaktivität
ist als hoch bis überdurchschnittlich einzuschätzen.
Neben Quartieren im ehemaligen Offiziersheim (Breitflügel- und Zwergfledermaus) und in der
Fahrzeughalle im südöstlichen Untersuchungsgebiet (Zwergfledermaus) besteht an mehreren
Stellen ein Quartierverdacht. Die vorhandenen Baumhöhlen und -spalten werden als von mittle-
rer Bedeutung für den Großen und Kleinen Abendsegler sowie für die Rauhautfledermaus, die
im Jahresverlauf im Plangebiet vorkommen, eingeschätzt.
Vorkommen von weiteren planungsrelevanten Arten werden in der Artenschutzrechtlichen Pr ü-
fung sicher ausgeschlossen.
Amphibien wurden in zwei mit Wasser gefüllten ehemaligen Ölabscheidebecken sowie in einem
Folienteich südlich des ehemaligen Offiziersheims gefunden. Es handelt sich um Berg- und ggf.
Teichmolche (Ölabscheidebecken) sowie einzelne Erdkröten (Folienteich). Im betonierten R e-
genrückhaltebecken können Amphibien nicht ausgeschlossen werden. Bei den gefundenen und
vermuteten Amphibien handelt es sich nicht um planungsrelevante Arten.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Eingriffe in Natur und Landschaft
Beurteilung des Eingriffs
Durch die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 582 werden Eingriffe in Natur und Landschaft
nach § 14 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) im Grundsatz planungsrechtlich vorbereitet.
Diese sind zu erfassen und ggf. auszugleichen. Allerdings ist innerhalb des Geltungsbereichs
des B-Plans Nr. 582 aufgrund unterschiedlicher rechtlicher Vorgaben die Abwicklung der Ei n-
griffsregelung differenziert zu betrachten. Der überwiegende Teil des Kasernengeländes ist
baulich und verkehrlich bereits erschlossen. Hierzu zählen alle Bereiche innerhalb des inneren,
ehemals stark gesicherten Kasernenzauns sowie die Sportflächen im Bereich der südlich gel e-
genen Sporthalle. Auf den vorstehenden Flächen sind die Eingriffe in den Boden, die Natur und
Landschaft zu erfassen, jedoch gemäß § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB nicht ausgleichspflichtig.
Der westlich des inneren Kasernengeländes gelegene Freiraum ist von § 1a Abs. 3 Satz 6
BauGB nicht umfasst und somit ausgleichspflichtig gem. § 1a Abs. 3 Satz 1 BauGB. Hier sind
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die mit der Aufstellung des Bebauungsplans verbundenen Eingriffe zu ermitteln und ggf. ausz u-
gleichen.
Eingriffe im versiegelten Bereich
Im Zuge der Realisierung des Bebauungsplans wird ein T eil der vorhandenen Zweckbebauung
(Fahrzeughallen, Technikgebäude etc.) abgerissen und versiegelte Straßen und Wege besei-
tigt. Mit Ausnahme des zentralen Bereichs der Kaserne und einiger Baulichkeiten in den Rand-
bereichen geht damit eine Neubebauung des Areals in unterschiedlicher Ausprägung einher.
Die Spanne reicht hier von vollständig versiegelten Baufeldern bis hin zu Reihenhausbebauung
mit Gartenanteil. In weiten Teilen sowohl der Alt - als auch der Neubebauung ist die Anlage von
Tiefgaragen zulässig. Diese befinden sich unter der Neubebauung, sind aber auch außerhalb
der überbaubaren Flächen zulässig. Bei der Berechnung des Versiegelungsgrades wurde dies,
wie auch die Stellflächen berücksichtigt. Obwohl der Umfang der Flächenversiegelung sich im
Bestand mit 42 % bereits als relativ hoch darstellt, erhöht sich der Versiegelungsgrad im Zuge
der verdichteten Planung weiter auf rd. 48 %, absolut gesehen.
Aufgrund der hohen Flächenversiegelung werden als Maßnahme zur Eingriffsminimierung Teile
des Regenwassers dem Grundwasserkörper über überwiegend offene Ger inne im Quartier C
und einer großen Versickerungsmulde im Bereich der Öffentlichen Grünfläche (Quartier H) z u-
geführt. Diese wird in das grünplanerische Gestaltungskonzept der angedachten Parkanlage in-
tegriert. Darüber hinaus wird durch die vorgeschriebene extensive Dachbegrünung der Flach -
und Pultdächer der Oberflächenabfluss im Weiteren reduziert.
Große Teile des wertvollen und prägenden Baumbestandes werden erhalten und als solcher im
Bebauungsplan als „zu erhalten“ festgesetzt. Gleiches gilt für den hainartigen Bestand im U m-
feld des Offizierskasinos, südwestlich und nordöstlich des Haupteingangs der Kaserne sowie im
Bereich nördlich der Sporthalle. Es ist w eiter davon auszugehen, dass über den als zu erhalten
festgesetzten Baumbestand hinaus in Teilen des engeren Kasernenareals der Baumbestand
faktisch erhalten bleibt.
Eingriffe im unversiegelten Bereich
Dieser Raum umfasst die großen, ehemals intensiv genutzten Sportrasenflächen im Westen
des Bebauungsplans. In der Grünordnung Münster ist dieser als zu sichernder, von Bebauung
freizuhaltender Freiraum dargestellt, da er das Waldgebiet „Große Lodden“ mit dem nordwes t-
lich der Kaserne liegenden Waldkomplex innerhalb des Bebauungsplans Nr. 158 verbindet.
Im Rahmen der Umgestaltung dieses Areals zu einem Landschaftspark mit randlicher Wohnbe-
bauung werden die landschaftsökologisch geringwertigen Sportrasenflächen, die als Versieg e-
lung einzustufende Kunstrasenfläche sowie die sonstigen versiegelten Bereiche vollständig in
Anspruch genommen. Eine Verschlechterung der landschaftsökologischen Verhältnisse ist
hiermit allerdings nicht verbunden. Im Zuge der Neugestaltung des Raums werden neben i n-
tensiv gestalteten Erholungszonen in den Randbereichen auch landschaftsökologisch höher-
wertige Extensivbereiche in Form von Gehölzstrukturen und extensiv gepflegten Wiesen g e-
schaffen. Darüber hinaus erfolgen eine umfangreiche Pflanzung von Einzelbäumen sowie die
Anlage von Baum gruppen, so dass der Raum strukturell erheblich angereichert wird. Die vor-
handenen Gehölzstrukturen im nördlichen und westlichen Randbereich der Fläche bleiben er-
halten.
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Landschaftsökologische Bewertung des Eingriffs
Für die Teilflächen der Kaserne im We sten mit Anschluss an die freie Landschaft wurde eine
landschaftsökologische Bewertung nach dem Münsteraner Bewertungsmodell durchgeführt.
Demnach erzielt der 111.162 m² große Freiraum im Bestand eine Wertigkeit von 432.761 Wer t-
einheiten. Die durchschnittl iche Wertstufe des Bestandes beträgt 3,89 Wertstufen. Die Bewer-
tung des zukünftigen Landschaftsparks erreicht 567.111 Werteinheiten. Die durchschnittliche
Wertstufe erreicht 5,10 Wertstufen.
Aus der eingriffsbezogenen Bilanzierung zwischen Bestand und Planung geht ein Plus von
134.350 Werteinheiten hervor. Eine Bereitstellung von Ausgleichsflächen ist aufgrund des pos i-
tiven Ergebnisses der Planungssituation somit nicht erforderlich.
Artenschutzrechtliche Prüfung
Bei der Realisierung der Planung könnten ohne geeignete Gegenmaßnahmen potenzielle Aus-
wirkungen wie die Tötung von Individuen bzw. deren Fortpflanzungsstadien, die Störung der
Tiere und/oder die Beschädigung und Zerstörung von Lebensstätten auftreten. Ein Erhalt der
ökologischen Funktion im räumlichen Zusammenhang ist vorzusehen. Nähere Informationen zu
den möglichen Auswirkungen der Planung können der Artenschutzrechtlichen Prüfung nebst
Ergänzenden faunistischen Erfassungen (
Ökoplanung, 2017/2018 ) entnommen werden. Im Fol-
genden werden die erforderlichen Maßnahmen beschrieben.
Zulässigkeit des Bebauungsplanvorhabens
Das geplante Bebauungsplanvorhaben ist aus artenschutzrechtlicher Sicht unter Anwendung
der folgenden Regelungen und Maßnahmen vollzugsfähig:
Bauzeitenregelung die Fällung und die Rodung von Gehölzen betreffend (Mäusebus-
sard und europäische Vogelarten),
Bauzeitenregelung den Abbruch von Gebäuden betreffend (Waldkauz und europäische
Vogelarten),
vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen / CEF-Maßnahmen (Breitflügelfledermaus, Großer
und Kleiner Abendsegler, Mäusebussard, Rauhautfledermaus, Waldkauz, Zwergfleder-
maus, Myotis spec. und Pipistrellus spec.),
projektgestaltende Maßnahmen (Breitflügelfledermaus und Zwergfledermaus),
ökologische Baubegleitung (Breitflügelfledermaus , Großer und Kleiner Abendsegler,
Rauhautfledermaus, Zwergfledermaus, Myotis spec., Pipistrellus spec.)
Artenschutzrechtliche Bedenken bestehen bei Umsetzung der genannten Maßnahmen nicht.
Bauzeitenregelungen
Die Fällung und Rodung von Gehölzen kann nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und
dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Dies umfasst auch Sträucher und
Hecken. Zwischen dem 01.03. und dem 30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine
Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es ist zu beacht en, dass auch im Zeitraum
01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überwachung der Fällungs - und Rodungsmaß-
nahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind.
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Abbruchmaßnahmen von Gebäuden können nur zwischen dem 01.10. eines Jahres und
dem 28./29.02. des Folgejahres durchgeführt werden. Zwischen dem 01.03. und dem
30.09. eines Jahres ist im Regelfall keine Durchführung dieser Maßnahmen möglich. Es
ist zu beachten, dass auch im Zeitraum 01.10. - 28./29.02. eine Freigabe und Überw a-
chung der Abbruchmaßnahmen durch eine ökologische Baubegleitung erforderlich sind.
Ausnahme von den Bauzeitenregelungen
Können im Rahmen einer ökologischen Baubegleitung Verstöße gegen die artenschut z-
rechtlichen Zugriffsverbote nach § 44 Abs. 1 BNatSchG sicher ausgeschlos sen werden,
ist die Durchführung von Abbrucharbeiten sowie die Fällung und Rodung von Gehölzen
in kleinen Bereichen gegebenenfalls auch während der Sperrzeit vom 01.03. -30.09. ei-
nes Jahres möglich.
Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen
Im Plangebiet werden ökologische Maßnahmen zum Schutz und Erhalt von Nahrungshabitaten
sowie zur Neuschaffung als Ersatz für verloren gehende Nahrungshabitate durchgeführt. Dabei
handelt es sich im Einzelnen um
Erhalt und Schutz vorhandener Einzelbäume und Gehölzbestände einschl ießlich des
Bestandes am Westrand der öffentlichen Grünfläche am Heeremansweg,
Extensivierte Nutzung und Pflege von Teilen der geplanten Park- und Grünflächen,
Neupflanzung von Gehölzen, darunter Arten mit einer hohen Attraktivität für Insekten
(Stieleiche, Obstgehölze),
Dachbegrünung in den Quartieren mit Flach- und Pultdächern.
Zusätzlich zu den beschriebenen Maßnahmen innerhalb des Plangebietes kommt die Anlage
von Ersatzlebensstätten für die betroffenen Fledermäuse Breitflügel - und Zwergfledermaus so-
wie den Mäusebussard im lokalen Umfeld (maximal 3 km Umkreis) als vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahmen (CEF- Maßnahmen) zum Tragen. Geeignete Maßnahmen im relevanten
Umkreis von 3 km sind auf den städtischen Flächen im Bereich südlich Vennheideweg, westlich
Bielesch sowie im Bereich östlich Schmittingheide (s. Anlage 1, Flächen 1-2) realisiert worden:
Kompensationsmaßnahme südlich Vennheideweg, westlich Bielesch (s. Anl. 1, Fläche 1)
Es handelt sich um insgesamt drei zusammenhängende Teilflächen mit einer Gesamtgröße von
11.345 qm in einer Entfernung von rund 2,5 km Luftlinie westlich der ehemaligen York-Kaserne.
Die Maßnahmen im Einzelnen:
Umwandlung von Acker in eine extensive Streuobstwiese,
Anlage einer Wallhecke,
Anlage eines Waldmantels,
Anlage von Sandmagerrasen durch Abschieben des Oberbodens.
Kompensationsmaßnahme östlich Schmittingheide (s. Anlage 1, Fläche 2)
Es handelt sich um eine 3.230 qm große Fläche rund 2,3 km nördlich der ehemaligen York -
Kaserne. Die Maßnahmen im Einzelnen:
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Anlage einer Wallhecke mit beidseitigem Saumstreifen auf einer bisherigen Ackerfläche,
kleinräumige Bodenmodellierungen zur Erhöhung der Standortvielfalt,
Pflanzung von Eichenhochstämmen.
Die genannten Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren realisiert, so dass die Flächen
bereits ihre Funktion für Natur und Landschaft einschließlich Artenschutz wahrnehmen.
Darüber hinaus sind weitere Kompensationsmaßnahmen im relevanten Umkreis von 3 km g e-
plant:
Geplante Kompensationsmaßnahmen Fläche „Schmitz-Kühlken“, nördlich Hiltrup, öst-
lich des Dortmund-Ems-Kanals (s. Anlage 1, Fläche 3)
Die geplante Kompensationsfläche liegt rund 1,2 km südöstlich der ehemaligen York -Kaserne.
Auf dieser Fläche sind auch Kompensationsmaßnahmen für den Eingriff in Natur und Land-
schaft des Bebauungsplans Nr. 561 „Handorf - Sportanlagen östlich der Hobbeltstraße“ geplant.
Die rd. 1,4 ha große Fläche ist Teil einer größeren Kompensationsfläche von insgesamt rd. 4,8
ha, die im Süden an das Waldgebiet „Große Lodden“ anschließt und im Norden an den Bal-
lonstartplatz grenzt. Es handelt sich um eine Bodendeponie ohne Sanierungserfordernis, die
aktuell einer intensiv landwirtschaftlichen Nutzung in Form von Acker und Grünland unterliegt.
Auf der Teilfläche östlich des Dortmund- Ems-Kanals ist ein Kiebitzvorkommen bekannt, das im
Rahmen der Ausgleichsplanung berücksichtigt wird.
Im Rahmen der geplanten landschaftsökologischen Ausgleichsmaßnahmen erfolgen:
die Umwandlung von Acker in extensives Grünland,
die Extensivierung des vorhandenen bislang intensiv genutzten Grünlandes,
die Anlage einer Feuchtmulde,
die Anlage eines Waldmantels sowie von Saumstrukturen.
Da die Entwicklung der einzelnen Wohnquartiere und damit auch der Wegfall der bestehenden
Strukturen im Bereich des Bebauungsplans Nr. 582 „Gremmendorf - York-Quartier“ schrittweise
erfolgen wird, kann gemäß der Artenschutzrechtlichen Prüfung ( Ökoplanung 2017) auch die Um-
setzung der vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen schrittweise und angepasst an die bauliche
Entwicklung im Plangebiet erfolgen.
Hinweis: Bei den genannten realisierten Kompensationsflächen sowie bei der geplanten Aus-
gleichsfläche handelt es sich um externe Kompensationsmaßnahmen für Eingriffe in Natur und
Landschaft von Bebauungsplänen im Stadtgebiet Münsters. Gemäß der Handlungsempfehlung
„Artenschutz in der Bauleitplanung“ können vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen gleichzeitig
der Kompensation gemäß Eingriffsregelung dienen und umgekehrt. Die Flächen und die land-
schaftsökologischen Maßnahmen erfüllen die Voraussetzungen als N ahrungshabitate und E r-
satzlebensstätten für die betroffenen sowie weitere Vogel- und Fledermausarten.
Als Ersatzmaßnahme für den Verlust von Fledermausquartieren werden geeignete Quartierhi l-
fen an geeigneten Standorten fachgerecht angebracht. Dies erfolgt als vorgezogene Aus-
gleichsmaßnahme im lokalen Umfeld. Die Ermittlung der Quantität und Qualität der erforderl i-
chen Quartierhilfen erfolgt im Rahmen der ökologischen Baubegleitung (s.u.).
Bebauungsplan Nr. 582
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Für den Waldkauz werden im lokalen Umfeld fünf Nisthilfen vor Abriss der offen stehenden
Fahrzeughalle, die als Brutplatz kartiert wurde, angebracht. Entsprechende Regelungen und
Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmanag e-
ments bzw. in der Abbruchgenehmigung. Gut geeignet für die Anbringung der Nistkästen ist der
Baumbestand am Westrand der großen öffentlichen Grünfläche ( Heeremansweg), der dauer-
haft erhalten bleibt.
Geplante Ausgleichsmaßnahmen auf Basis der Nachkartierung 2018
Gemäß der Stellungnahme des Nabu Münster vom 21.09.2017 und der dazu erfolgten Stel-
lungnahme des Büros Ökoplanung vom 04.12.2017 war im Jahr 2017 ein Auftreten folgender
planungsrelevanter Vogelarten im Bebauungsplangebiet York-Quartier nicht auszuschließen:
Gartenrotschwanz
Waldohreule
Aufgrund dessen wurden im Jahr 2018 Nachkartierungen durchgeführt.
Auf Basis der Nachkartierung „Ergänzende faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche
Prüfung - Bebauungsplan Nr. 582 Gremmendorf York-Quartier“
(Ökoplanung Münster, 2018) wer-
den folgende vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für den Gartenrotschwanz und die Wal-
dohreule umgesetzt:
Ausgleichsmaßnahmen für den Gartenrotschwanz
Als Ersatzlebensraum für den Gartenrotschwanz dient die Ausgleichsfläche südlich Vennhei-
deweg / Bielesch (siehe Anlage 1, Fläche 1). Die dortige Streuobstwiese mit Extensivgrünland
entspricht den Anforderungen an den Lebensraum des Gartenrotschwanzes. Zur Unterstützung
des Brutstandortes werden vor der Brutsaison nach dem Eingriff 20 Nistkästen in den vorhan-
denen Stieleichen dieser Fläche und im nahen Umfeld angebracht, die Maßnahme hat sofortige
Wirkung.
Ausgleichsmaßnahmen für die Waldohreule
Auf der städtischen Fläche in Hiltrup (Gem arkung Hiltrup, Flur 22, Flurstück Nr. 29 tlw., s iehe
Anlage 2) wird das vorhandene intensiv genutzte Grünland u.a. durch Düngerverzicht extens i-
viert und als Nahrungshabitat für die Waldohreule optimiert. Die Fläche hat eine Größe von et-
wa 2,5 ha, davon wird für diese Maßnahme 1 ha in Anspruch genommen. Angrenzend befindet
sich ein Kiefernaltholzbestand von etwa 0,25 ha Größe. Die Fläche liegt mit einer Entfernung
von ca. 3,4 km Luftlinie noch im lokalen Umfeld des Eingriffs.
Die Maßnahmen zur Grünlandextensivierung beginnen im Herbst 2018 und sind kurzfristig u m-
setzbar und wirksam.
Die Fläche li egt in unmittelbarer Nähe zu bereits realisierten Ausgleichsflächen, bei denen
ebenfalls Grünland extensiviert wurde, so dass Synergieeffekte genutzt werden.
Projektgestaltende Maßnahme
Gemäß der artenschutzrechtlichen Prüfung ist als projektgestaltende Maßnahme der Altbaum-
bestand im südöstlichen Plangebiet (im Bereich der geplanten Quartiere B3, B4, E und in den
angrenzenden öffentlichen Grünflächen) überwiegend zu erhalten. Hierauf wird im Hinweis des
Bebauungsplan Nr. 582
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Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
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Bebauungsplans zum Artenschutz hingewiesen. Grundsätzlich verbleiben die Gemeinbedarf s-
flächen und die öffentlichen Grünflächen dauerhaft im öffentlichen Eigentum und somit ist der
Erhalt durch die eigentumsrechtliche Situation weitgehend gewährleistet. Vor diesem Hinter-
grund ist eine Einzelfestsetzung von B äumen in diesen Bereichen nicht erforderlich. Es ist Ziel
der Stadt Münster, den Baumbestand im Bereich des Bebauungsplangebietes überwiegend zu
erhalten und durch Neupflanzungen zu ergänzen.
Ökologische Baubegleitung
Der komplette Prozess der Baufeldräu mung in Verbindung mit Abbruch- , Umbau - und R o-
dungsmaßnahmen ist durch eine ökologische Baubegleitung zu überwachen. Dabei ist ein E r-
halt bestehender Fledermausquartiere einer Neuanlage von Ersatzquartieren vorzuziehen. Als
Ersatzquartiere sind z.B. Einbausteine in den Fassaden geeignet. Entsprechende Regelungen
und Auflagen seitens der Unteren Naturschutzbehörde erfolgen im Rahmen des Abbruchmana-
gements bzw. in der jeweiligen Abbruch- bzw. Baugenehmigung.
Empfehlungen
In der Artenschutzrechtlichen Prüfun g werden über die oben beschriebenen Maßnahmen hi n-
aus Empfehlungen unter anderem zum Schutz und Erhalt der im Plangebiet vorkommenden
Amphibienarten Bergmolch, Erdkröte und ggf. Teichmolch gegeben. Die Berücksichtigung der
empfohlenen Maßnahmen wird im konkreten Bedarfsfall festgelegt.
Weitere Informationen können den Gutachten „ Faunistischer Fachbeitrag“, „Artenschutzrechtli-
che Prüfung“ , „Potenzialanalyse Fledermausquartiere “, und „ Ergänzende faunistische Erfa s-
sungen und artenschutzrechtliche Prüfung“ entnommen werden.
8.4.3 Boden
Derzeitige Umweltsituation
Der natürlicherweise im Plangebiet vorkommende Bodentyp ist gemäß Umweltkataster ein P o-
dsol-Pseudogley. Hierbei ist zu beachten, dass große Teile des Bodens durch die ehemalige
Kasernennutzung bereits seit Jahrzehnten bebaut und versiegelt sind (rund 21,9 ha versiegelte
Flächen, Versiegelungsquote rd. 42% der Gesamtfläche). Ausnahmen hiervon bilden die vor-
handenen Grünflächen (ehemaligen Sportplätze) sowie die Flächen mit Gehölzaufwuchs.
Schutzwürdige Böden sind im Plangebiet nicht verzeichnet.
Gemäß dem vorliegenden Bodengutachten
11 gehören die anstehenden Böden den Bodengrup-
pen und –arten humoser Oberboden, Lehm und Sande an.
Altlasten
Das Grundstück „York-Kaserne“ wird aufgrund in Teilbereic hen nachgewiesener betriebsspezi-
fischer Verunreinigungen durch die ehemals dort ansässige Kaserne, als Altstandort 846 im
städt. Altlasten- / Verdachtsflächenkataster geführt. Es handelt sich hier hierbei um Belastungen
des Bodens mit Mineralölkohlenwasserstoffen, leichtflüchtigen aromatischen Kohlenwasserstof-
fen, polycyclischen aromatischen Kohlenwasserstoffen und Schwermetallen. Weitere Unters u-
chungen sind noch erforderlich, diese erfolgen derzeit.
11 Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf. zur Durchführung
künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York-Kaserne, Münster, Lienen, Januar 2016
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
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Die geplante Wohnnutzung ist aber grundsätzlich möglich.
Daher ist das Plangebiet § 9 Abs. 5 Nr. 3 BauGB entsprechend gekennzeichnet. Für die erheb-
lich belastete Fläche ist eine Nutzung vorgesehen, für deren Verwirklichung zwar Vorkehrungen
und Maßnahmen erforderlich sind, deren Konkretisierung aber im Rahmen der Baureifmachung
erfolgt. Hieraus kann bei den geplanten Bauvorhaben ein technischer Mehraufwand zur Si che-
rung / Sanierung der Altlast resultieren.
Auswirkungen der Planung /Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Die Umnutzung der ehemaligen York -Kaserne für Wohnbauzwecke etc. entspricht in besonde-
rer Weise dem Ziel der vorrangigen Ausrichtung der Bauleitplanung auf die Innenentwicklung
gemäß § 1 Absatz 5 BauGB sowie den Anforderungen des § 1a BauGB, mit Grund und Boden
sparsam und schonend umzugehen und die Möglichkeiten der Wiedernutzbarmachung von
Flächen, Nachverdichtung und andere Maßnahmen zur Innenentwicklung zu nutzen sowie B o-
denverdichtungen auf das notwendige Maß zu begrenzen. In diesem Sinne stellt die Wi e-
dernutzung und Nachverdicht ung der Yor k-Kaserne eine wirksame Maßnahme zur Dämpf ung
der Freiflächenverbrauchsrate in Münster dar.
Durch die Überbauung/Versiegelung von bislang unversiegelten Flächen wird der Boden aller-
dings teilweise in seinen Funktionen für den Naturhaushalt nachhaltig beei nträchtigt. Die Ver-
siegelung steigt insgesamt auf rund 25,3 ha, die Versiegelungsquote auf 48% der Gesamtfl ä-
che. Als Minimierungsmaßnahme der Auswirkungen der Bodenversiegelung dient u.a. die Ent-
wässerung des Quartiers C über Mulden. Die Flach - und Pultdächer im Plangebiet sind gemäß
einer textlichen Festsetzung vollflächig zu begrünen. Die Festsetzungen der Grünflächen sowie
zur Erhaltung und Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern dienen insgesamt der Vermeidung
und Minimierung der Eingriffe in Natur und Landschaft einschließlich Boden sowie der Aufwer-
tung dieser Flächen.
8.4.4 Wasser
Derzeitige Umweltsituation
Innerhalb des Plangebietes befinden sich keine Fließ- oder Stillgewässer. Bei dem Teich süd-
lich des geplanten Bürgerhauses (ehemaligen Offizierskasinos) handelt es sich um einen künst-
lich angelegten Folienteich. Im nördlichen Teil des Kasernengeländes befinden sich zwei mit
Wasser gefüllte Ölabscheidebecken, die als technische Anlagen ebenfalls keine Gewässer im
Sinne des Wasserhaushaltsgesetzes sind. Es besteht keine Schutzgebietsausweisung (Wa s-
serschutzgebiet o.ä.). Die Grundwasserneubildung ist aufgrund der bestehenden Versiegelung
bereits eingeschränkt. Die Grundwasserpegel schwanken stark, es besteht eine deutliche A b-
hängigkeit z u den Niederschl agsereignissen
12. Im Ist- Zustand erfolgt die Entwässerung der
ehemaligen Kasernenanlage im Trennsystem. Das Regenwasser wird ungedrosselt in den
Vornholtgraben abgeleitet und führt dort zu einer hydraulischen Belastung.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Das vorliegende Konzept zur Regenwasserbewirtschaftung sieht vor, dass die Quartiere A, B
und teilweise D (im westlichen Bereich) wegen der Bestandsbebauung und den damit verbun-
12 Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH: Regenwasserbewirtschaftungskonzept York-Kaserne Münster,
Hannover 2016
Bebauungsplan Nr. 582
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denen Zwangspunkten über neu zu errichtende Regenwasserkanäle in das städtische Kanal-
netz entwässern. Zur Drosselung der Abflüsse ist ein unterirdisches Regenrückhaltebecken
(RRB) vorgesehen. Zusätzlich wird bei größer en Regenereignissen über einen gezielten Rüc k-
stau der Regenwasserkanäle die flache Mul de in der westlichen Grünfläche beschickt. Dies ist
mit einer Erhöhung der Verdunstung und Grundwasserneubildung verbunden.
Aufgrund der ungünstigen Boden- und Grundwasserverhältnisse entwässern die Straßen- und
Dachflächen im Quartier G und F über Regenwasserkanäle.
In den Quartieren C und E ist eine Versickerung in Mulden (Straßenflächen) bzw. Mulden-
Rigolen (Dachflächen) vorgesehen. Gemäß einer textlichen Festsetzung des Bebauungsplans
sind Flach- und Pultdächer im Plangebiet vollflächig extensiv zu begrünen. Die Dachbegrünung
dient der Retention und Verdunstung von Niederschlagswasser. Der Bebauungsplan regelt wei-
terhin über eine textliche Festsetzung, dass in den Baugebieten C und E das auf den privaten
Grundstücken anfallende Niederschlagswasser zur Versickerung zu bringen, zu verdunsten, als
Gebrauchswasser zu nutzen oder gedrosselt abzuleiten ist. Mit einem Hinweis wird im Bebau-
ungsplan auf das Erfordernis hingewiesen, dass im Quartier C ausreichend Fläche gemäß den
allgemein anerkannten Regeln der Technik für die Dimensionierung, den Bau und den Betrieb
der Versickerungsanlagen zur Verfügung stehen muss, um die Erschließung der Grundstücke
bezogen auf das Niederschlagswasser zu sichern.
Die Dachflächen im Quartier H entwässern direkt in die zentral e Mulde in der westlichen Grün-
fläche.
Durch die beschriebenen Maßnahmen der dezentralen Niederschlagswasserrückhaltung, Ve r-
sickerung und Verdunstung wird die Belastung des Vornholtgrabens als Vorfluter gegenüber
dem Ist-Zustand erheblich reduziert. Dies g ilt bis zum sogenannten Bemessungsfall, d.h. nicht
bei Starkregenereignissen. Die Versickerung von Niederschlagswasser hat positive Auswirkun-
gen auf die Grundwasserneubildung, die Verdunstung wirkt sich positiv auf das Klima aus.
8.4.5 Klima / Luft
Derzeitige Umweltsituation
Das Klima des Plangebietes wird geprägt einerseits durch die bebauten und versiegelten Antei-
le des Kasernengeländes und andererseits durch die große zusammenhängende Grünfläche
mit Kaltluftproduktionsfunktion im Westen des Plangebietes. Insgesamt entspricht dies dem To-
poklima der mäßig verdichteten Siedlungsbereiche sowie im Bereich der Grünfläche dem Frei-
landklima. Der östliche Teil der Grünfläche ist allerdings bereits im Bestand teilweise durch ei-
nen Kunstrasenplatz, Wege- und Platzflächen sowie ein Gebäude versiegelt.
Die zahlreichen Bäume sowie der Gehölzbestand fungieren als Frischluftproduzenten, indem
sie Aerosole binden, Kohlendioxid verbrauchen und Sauerstoff produzieren. Der Schatten der
hohen Bäume übt an sonnigen und warm en Sommertagen mit Hitzebelastung eine Entlas-
tungswirkung aus.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Der bereits vorhandene Siedlungscharakter des Plangebietes wird durch die Erhöhung der Ver-
siegelung manifestiert. Die vorgesehenen Grünfestsetzungen des Bebauungsplans dienen der
Vermeidung und Minderung negativer Auswirkungen auf das Mikroklima: der überwiegende Teil
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der klimatisch wirksamen Grünfläche im Westen bleibt erhalten und wird als öffentliche Grünflä-
che festgesetzt. Weitere öffentliche und private Grünflächen werden im Bebauungsplan festg e-
setzt. Ein großer Teil des Baum - und Gehölzbestandes mit seinen positiven Wirkungen auf die
Luftqualität und das Mikroklima bleibt erhalten, Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern
und sonstige Bepflanzungen werden festgesetzt. Die vorgesehene Dachbegrünung der Flach -
und Pultdächer wirkt sich durch Verdunstung, Niederschlagswasserrückhaltung, Bindung von
Staub und Schadstoffen und die Verminderung der Aufheizung von Dachflächen positiv auf das
Mikroklima aus. Nennenswerte, über das Plangebiet hinaus wirkende, lokalklimatische Verän-
derungen sind durch die Umnutzung des Kasernengeländes nicht zu erwarten.
Energie
Der Bebauungsplan weist insgesamt eine sehr hohe Kompaktheit der Wohn- und Dienstleis-
tungsgebäude in den Quartieren A, C, D, E, G und H auf und ist aufgrund der überwiegenden
Ausstattung mit Flachdächern für eine Solarnutzung sowohl mit Solar-Kollektoren als auch Pho-
tovoltaik-Anlagen gut geeignet. Die Nutzung passiver solarer Energiegewinne ist angesichts der
Ausrichtung etwas eingeschränkt möglich. Auf Grund der Kompaktheit der Gebäude sind ene r-
getisch hochwertige Dämmstandards für die Wohn- und Dienstleistungsgebäude gut umset z-
bar.
8.4.6 Landschaft / Ortsbild
Derzeitige Umweltsituation
Die ehemalige Kasernenanlage ist durch eine markante Baustruktur geprägt. Die mit rotem
Klinker versehenen Unterkunfts- und Verwaltungsgebäude der York-Kaserne sind auf dem G e-
lände prägend. In den Randbereichen der Kaserne befinden sich die Fahrzeug - und Panzerga-
ragen, Werkstätten und sonstige Gebäude mit dazugehörigen, versiegelten Bewegungsflächen.
Ein dichter, älterer und hoher Baumbestand durchgrünt große Teile der Kaserne und bestimmt
das städtebauliche Erscheinungsbild in diesen Bereichen. Im Süden und Westen der Kaserne
befinden sich Wiesenflächen und in Teilen bereits zurückgebaute Sportanlagen. Das ehemalige
Kasernengelände ist von einer 2,5 m hohen Backsteinmauer umschlossen und war über Jah r-
zehnte für die Öffentlichkeit nicht betretbar.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Auf dem rund 53 ha großen Areal der ehemaligen York-Kaserne entsteht ein Quartier mit einem
breiten, differenzierten Wohnraumangebot sowie ein neues Stadtteilzentrum mit vielfältigem
Einzelhandelangebot und Aufenthaltsqualitäten, das die bisherigen Angebote im Stadtteil er-
gänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft.
Die Bewahrung der baulichen Identität ist für das Qua rtier von besonderer Bedeutung. Die
Funktionszusammenhänge und Nutzungsbestandteile der ehemaligen Kaserne sollen als wic h-
tiges Zeugnis der Zeitgeschichte weiterhin ablesbar bleiben. Diesem Ziel dient auch die Unte r-
schutzstellung großer Teile des Kas ernenareals unter Denkmalschutz. Die durch die vorherige
militärische Nutzung entstandene Barrierewirkung soll durch räumliche und funktionale Vernet-
zungen mit dem Umfeld aufgehoben werden.
Durch die Grünfestsetzungen des Bebauungsplans erfolgt eine geeignete Eingrünung und Glie-
derung des neuen Quartiers und Grünverbindungen werden geschaffen. Die westliche Grünfl ä-
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che wird zukünftig als Parkanlage der Erholung dienen und stellt einen geeigneten Übergang in
die angrenzenden Wald- und Grünbereiche außerhalb des Plangebietes dar.
Die städtebauliche Aufwertung des York -Quartiers im Vergleich mit der ehemaligen York -
Kaserne, die Einbindung in den Stadtteil Gremmendorf sowie in die angrenzenden Landschafts-
/ Grünbereiche im Westen und Südwesten des Plangebietes führen insgesamt zu einer Aufwer-
tung des Siedlungsbildes des Plangebietes und damit positiven Auswirkungen auf das Schut z-
gut Landschaft / Ortsbild.
8.4.7 Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Derzeitige Umweltsituation
Ein großer Teil der zwischen 1935 und 1937 erbauten ehemaligen Luftnachrichtenkaserne
(York-Kaserne) ist mit Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.06.2014 unter Schutz
gestellt und in die Denkmalliste der Stadt Münster eingetragen worden. Im Bebauungsplan ist
die Abgrenzung nachrichtlich eingetragen.
Denkmalwert ist die Kasernenanlage mit ihren innerhalb der Einfriedung befindlichen Gebäuden
und Anlagen, Straßen, Wegen und Vorplätzen sowie Grünflächen, Pflanzen und dem Baumbe-
stand. Die Einfriedung selbst trägt ebenfalls zum Denkmalwert bei.
Auswirkungen der Planung / Maßnahmen zur Vermeidung und Minderung
Durch bestandsorientierte Festsetzungen des Bebauungsplans hinsichtlich der Geschossigkei-
ten und tlw. der Dachform wird das städtebauliche Erscheinungsbild der ehemaligen Kasernen-
anlage langfristig gesichert. Auch der Baumbestand der ehemaligen Kaserne bleibt überwi e-
gend erhalten.
8.4.8 Wechselwirkungen der Schutzgüter
Die Wechselwirkungen werden indirekt über die beschriebenen Umweltauswirkungen auf die
einzelnen Schutzgüter erfasst und dort beschrieben.
8.4.9 Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen
Durch die Realisierung der Planung sind potenzielle erhebliche nachteilige Umweltauswirkun-
gen zu erwarten, denen mit den genannten Maßnahmen entgegengewirkt wird:
Schutzgut Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung
und zum Ausgleich
Mensch - Lärmeinwirkungen in Teilbereichen des Plang e-
bietes über den Orientierungswerten der DIN
18005/07.02
- Außerhalb des Plangebietes Pegelerhöhungen
bei einigen Gebäuden am Albersloher Weg un-
ter 1 dB(A), jedoch in Vorbelastungssituation
Tag /Nacht von bis zu 72/61 dB(A) bedeutsam
- Lärmimmissionen vom Parkplatz an der Spor t-
halle
- Passive Lärmschutzmaßnahmen: Festse t-
zung der Lärmpegelber eiche III -V mit Anfo r-
derungen an die Schalldämmung von A u-
ßenbauteilen, schallgedämmte Lüftungen in
betroffenen Schlafräumen
- Vorhabenbezogenes Lärmsanierungspr o-
gramm für die betroffenen Gebäude, Prüfung
der Notwendigkeit passiver Schallschut z-
maßnahmen
- Sicherstellung, dass die letzten Abfahrten
vom Parkplatz vor 22.00 Uhr erfolgen
Pflanzen und
Tiere
- Baumfällungen, Überplanung extensiv genutzter
Bereiche
- Überwiegender Erhalt des Baumbestandes,
Neupflanzungen von Bäumen, Anlage von
Grünflächen mit teilweise extensiv genutzten
Bereichen, Dachbegrünung der Flach- und
Pultdächer
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Schutzgut Erhebliche nachteilige Umweltauswirkungen Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung
und zum Ausgleich
- Potenzielle Auswirkungen auf (planungsreleva n-
te) Vogel- und Fledermausarten und geschützte
Amphibien: Tötung von Tieren einschl. ihrer
Fortpflanzungsstadien, Störungen, Beschädi-
gung und Zerstörung von Lebensstätten. Ein
Erhalt der ökologischen Funktion im räumlichen
Zusammenhang ist vorzusehen.
- Artenschutzrechtliche Maßnahmen: Bau-
zeitenregelungen, vorgezogene Ausgleich s-
maßnahmen, projektgestaltende Maßnah-
men, ökologische Baubegleitung
Boden - Neuversiegelung von Flächen
- Aufgrund erheblicher Vorbelastung durch die mi-
litärische Nutzung wird die Fläche im Altlas ten-/
Verdachtsflächenkataster geführt
- Grundsätzlich entspricht die Planung durch
Wiedernutzbarmachung und Nachverdic h-
tung bereits genutzter und versiegelter Fl ä-
chen den Anforderungen des BauGB , mit
Grund und Boden sparsam und schonend
umzugehen zur Eindämmung des Freifl ä-
chenverbrauchs
- Kennzeichnung des Plangebietes als Fläche,
deren Böden erheblich mit umwel tgefährden-
den Stoffen belastet ist
- Bei geplanten Bauvorhaben kann sich ein
technischer Mehraufwand zur Sicherung /
Sanierung der Altlast ergeben
Kulturgüter
und sonstige
Sachgüter
- Teilweise Überplanung von denkmalwerten G e-
bäuden und Bereichen einschließli ch Baumbe-
stand
- Überwiegender Erhalt der denkmalwerten
Gebäude, Strukturen, Flächen und Gehölze.
- Bestandsorientierte Festsetzungen in be-
stimmten Quartieren hinsichtlich der G e-
schossigkeiten und tlw. der Dachform zum
Erhalt der Kubaturen
8.5 Nichtdurchführung der Planung (Prognose Null-Variante)
Die Nullvariante auf Ebene des Bebauungsplans würde bedeuten, dass der Plan nicht aufg e-
stellt und realisiert würde. Voraussichtlich würde die bestehende oder eine ähnliche Zwischen-
nutzung bis zu einer endgültigen Änderung der Nutzung erhalten bleiben.
8.6 Anderweitige Planungsmöglichkeiten
Der Bebauungsplan ist das Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbes zur Etablierung ei-
nes neuen Stadtquartiers in Gremmendorf. Auf der Ebene des Bebauungsplanes kommen kei-
ne grundsätzlichen anderweitigen Planungsmöglichkeiten in Betracht.
8.7 Überwachung (Monitoring)
Gemäß § 4c BauGB sind die erheblichen Umweltauswirkungen, die auf Grund der Durchfüh-
rung der Bauleitpläne eintreten, zu überwachen, um insbesonder e unvorhergesehene nachteili-
ge Auswirkungen frühzeitig zu ermitteln und in der Lage zu sein, geeignete Maßnahmen zur
Abhilfe zu ergreifen.
Es erfolgt ein Monitoring der erforderlichen artenschutzrechtlichen Kompensationsmaßnahmen
durch die Stadt.
Sofern sich im Zuge der kontinuierlich laufenden Untersuchungen zur Umweltsituation in Müns-
ter Hinweise auf nachteilige Auswirkungen für das Baugebiet oder die Umgebung ergeben,
werden diese mit Blick auf ggf. geeignete Maßnahmen zur Abhilfe herangezogen.
Die Entwicklung der Schutzgüter bzw. Umweltmedien in Münster nach Indikatoren wird in den
Umweltdaten Münster dokumentiert und kontinuierlich fortgeschrieben.
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8.8 Zusammenfassung
Unter Punkt 8.4.9 „Zusammenfassung der erheblichen nachteiligen Umweltauswirkunge n“ wird
tabellarisch zusammenfassend dargelegt, welche Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und
Kompensation der mit der Planung verbunden , erheblichen Umweltauswirkungen im Rahmen
der verbindlichen Bauleitplanung vorgesehen sind.
Unter Voraussetzung der v ollständigen Umsetzung der benannten Maßnahmen verbleiben kei-
ne unzulässigen Eingriffe in die hier betrachteten umweltrelevanten Schutzgüter.
9 Gesamtabwägung
Die Planung verfolgt das generelle Ziel durch die Konversion der York -Kaserne den ehemalig
militärisch genutzten Raum einer bedarfsgerechten zivilen Nutzung zu zuführen. Unter Erhalt
der denkmalgeschützten städtebaulichen Struktur der Kaserne soll attraktiver Wohnraum für
breite Bevölkerungsschichten insbesondere für Familien , aber auch für Singles, Senioren und
gemeinschaftlich orientierte Wohnformen entstehen. Damit wird der Wohnungsmarkt in Grem-
mendorf und Münster deutlich entlastet.
Ergänzt wird dieses Angebot durch Versorgungseinrichtungen und soziale Einrichtungen (Schu-
le, Bürgerhaus, Kita) am Albersloher Weg. Für den Stadtteil Gremmendorf bedeutet die Kon-
version eine enorme Aufwertung. Das bisher einseitig entwickelte Zentrum bekommt eine E r-
gänzung auf der anderen Seite des Albersloher Weges und Gremmendorf damit eine neue Mit-
te. Es entsteht e in lebendiges Zentrum mit vielfältigen Nutzungsmöglichkeiten des urbanen
„York-Platzes“.
Mit der angestrebten städtebaulichen Qualität wird ein Wohnquartier in unverwechselbarer
Ausprägung entstehen, das eine Identifikation der Bewohner mit ihrem neuen Lebensumfeld
fördert. Die Aspekte der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes werden mit einem naturnahen
Regenwasserkonzept unterstützt.
Durchzogen ist das York-Quartier mit qualitätsvollen Grünstrukturen, die in der städtebaulichen
Planung berücksichtigt und erhalten wurden. Hier werden Lebensräume und ökologische Funk-
tionen im räumlichen Zusammenhang der Grünflächen erhalten und langfristig gesichert. Durch
geeignete Maßnahmen im Vorfeld und während der Bauphasen können die negativen Auswi r-
kungen auf die Tierwelt so gering wie möglich gehalten werden.
Die Erforderlichkeit der Kompensation von planungsbedingten Eingriffen wurde im Rahmen des
Planungsprozesses geprüft und abwägend berücksichtigt. Die Neuversieglung wurde auf das
notwendige Maß beschränkt, sodass der Boden geschont und der Flächenverbrauch reduziert
wird. Im Ergebnis der landschaftsökologischen Bewertung ist ein naturschutzrechtlicher Aus-
gleich des Eingriffs nicht erforderlich.
Die Prüfung der Artenschutzbelange ergab, dass planungsrelevante Vogelarten innerhalb des
Plangebietes brüten. Es wurden außerdem insgesamt fünf planungsrelevante Fledermausarten
sowie geschützte Amphibien festgestellt. E s werden die erforderlichen artenschutzrechtlichen
Maßnahmen aufgezeigt.
In der Gesamtheit der textlichen und zeichnerischen Festlegungen liegt hier mit eine Planung
vor, die städtebauliche und ökologische Belange soweit als möglich in Einklang bringt und damit
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eine geeignete, planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines unter Qualitäts - und
Nachhaltigkeitsgesichtspunkten zukunftsweisenden Quartiers bildet.
10 Realisierung der Planung / Durchführungsmaßnahmen
Die Stadt Münster beabsichtigt, das Kasernengelände durch die Projektgesellschaft KonvOY zu
erwerben und zu entwickeln.
Einzelne Teilquartiere sollen über städtebauliche Qualifizierungsverfahren (z.B. Investorenwet t-
bewerbe) bis zur Umsetzungsreife konkretisiert werden.
Die bestehenden Qualitätsziele, die in den „Gestaltungsleitlinien für das York -Quartier“ zusam-
mengefasst werden, werden über öffentlich- rechtliche oder privat -rechtliche Verträge abges i-
chert.
Anlagen
Anlage 1: Abbildung 1-3: Lage und Größe der artenschutzrechtlichen Ausgleichflächen
Anlage 2: Geplante Artenschutz -Ausgleichsmaßnahme (Waldohreule) in der Hohen Ward für
den Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier gemäß Nachkartierung 2018
Verzeichnis der Planunterlagen und Gutachten
ARGUS: Verkehrstechnische Stellungnahme, Hamburg, November 2016
Stadt Münster, Verkehrsplanung: Verkehrsuntersuchung York-Kaserne, Juni 2016
Lorenzen Architekten u.a.: Verkehrskonzept, Berlin, November 2016
Planungsbüro für Lärmschutz: Schalltechnische Untersuchung Bebauungsplan Nr. 582 Grem-
mendorf York-Quartier, Senden, November 2016
Ökoplanung Münster: Artenschutzrechtliche Prüfung (ASP) zur zukünftigen Entwicklung der
Yorkkaserne in Münster, Münster, Februar 2017
AVISO GmbH: Ermittlung und Einschätzung der verkehrsbedingten Schadstoffbelastung an der
Wohnbebauung im Bereich des Albersloher Weges, Aachen, April 2012
Ökoplanung Münster: Faunistischer Fachbeitrag zur zukünftigen Entwicklung der Yorkkaserne
in Münster, Münster, November 2016
Ökoplanung Münster : Potenzialanalyse Flederm ausquartiere in Gebäuden, Münster, Januar
2017
Dr. Muntzos & Partner: Bodenuntersuchungen zur Beurteilung des Wasserhaushaltes und ggf.
zur Durchführung künftiger Wasserhaushaltsberechnungen. York -Kaserne, Münster, Lienen,
Januar 2016
Ifs Ingenieurgesellschaft für Stadthydrologie mbH: Regenwasserbewirtschaftungskonzept York-
Kaserne Münster, Hannover 2016
Stellungnahme NABU zur Offenlegung des Bebauungsplans Nr. 582 vom 21.09.2017
Ökoplanung Münster: Stellungnahme Bebauungsplan Nr. 582: "Gremmendorf - York-Quartier“,
Münster, 04.12.2017
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
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Ökoplanung Münster: Ergänzende faunistische Erfassungen und artenschutzrechtliche Prüfung,
Münster, Juli 2018
Diese Begründung dient gemäß § 9 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) als
Anlage zu dem vom Rat der Stadt Münster am __________ als Satzung
beschlossenen Bebauungsplan Nr. 582: Gremmendorf – York-Quartier
(Albersloher Weg / Wiegandweg / Angelsachsenweg / Heeremansweg /
Letterhausweg)
Münster, den __________
Oberbürgermeister
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
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Bereits realisiert
Bebauungsplan Nr. 582
Gremmendorf – York-Quartier: Albersloher Weg / Wiegandweg /
Angelsachsenweg / Heeremansweg / Letterhausweg
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Bereits realisiert
Bebauungsplan Nr. 582
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Geplant bzw. noch nicht realisiert
Bebauungsplan Nr. 582
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Anlage A
1802 Zeichen
Anlage A zur Vorlage Nr. V/0266/2018 Kurzüberblick Inhalt der Vorlage ist der Satzungsbeschluss des Bebauungsplans für die ehemalige York - Kaserne in Gremmendorf. Hierzu werden zunächst die Beschlüsse über die zu den Öffentlic h- keits- und Behördenbeteiligungen eingegangenen Stellungnahmen gefasst. Mit dem Satzungsbe- schluss ist auch ein Ratsantrag aus 2011 erledigt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Ziel ist die Konversion der ehemalige York -Kaserne zu einem urbanen, vielfältig durchmischte n Stadtquartier mit eigener Identität, das die bisherigen Angebote im Stadtteil ergänzt und den Stadtteil Gremmendorf mit dem neuen York-Quartier verknüpft. Ein Teilziel hierzu ist die Schaffung von Planungsrecht durch einen Bebauungsplan. Nach dem Satzungsbeschluss als letztem Schritt des Planverfahrens kann der Bebauungsplan durch B e- kanntmachung im Amtsblatt in Kraft gesetzt werden. Finanzierung Durch die obenstehenden Beschlüsse entstehen der Stadt Münster keine K osten. Die Kosten für den Erwerb des Areals und die maßnahmebedingten Kosten für die Entwicklung der Fläche trägt die Projektgesellschaft KonvOY. Maßnahmebedingt ist auch der Ausbau der Anschlussbereiche außerhalb des Bebauungsplans am Wiegandweg und Angelsachsenweg. Für die Anlieger fallen hier keine Beiträge an. Kosten, die nicht maßnahmebedingt sind, z.B. Umbaumaßnahmen am Albersloher Weg, sind zu einem späteren Zeitpunkt in den Haushalt Stadt Münster einzustellen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Rechtliche Grundlage: § 1 Abs. 3 Satz 1 BauGB Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) -
V-0266-2018-Anlage-6-A-R_0033_2011
5472 Zeichen
Antrag an den Rat Nr. A-R/0033/2011
Ant
rag
05.05.2011
SPD-Fr
aktion
im Rat der Stadt Münster
Sozial, ökologisch und wirtschaftlich vernünftig: Von britischen
Militärflächen zu neuen Stadtquartieren in Gremmendorf und
Gievenbeck
Ent
sprechend der Beschlüsse der britischen Regierung werden die in Münster
stationierten Militäreinheiten bis 2019 endgültig den Standort verlassen. Die SPD-
Ratsfraktion hat bereits am 14.08.2006 nach Abzugserklärungen der britischen
Vorgängerregierung mit ihrem Ratsantrag „Abzug der britischen Streitkräfte aus
Münster: Folgen mildern – Konversionschancen nutzen – Perspektiven
entwickeln“ ein vorbereitendes Handeln der Verwaltung gefordert.
Mit dem Abzug der britischen Militäreinheiten werden erhebliche innenstadtnahe
Flächen in den Stadtteilen Gremmendorf und Gievenbeck frei, sie liegen in direkter
Nachbarschaft zu Stadtbereichszentren. Dabei handelt es sich um Kasernengelände
mit Unterkunftsgebäuden für die Mannschaften, Funktionsgebäude und weitläufige
Frei- und Sportflächen. Eigentümerin dieser Flächen ist die Bundesanstalt für
Immobilienaufgaben (BImA).
Eine Neuentwicklung der Flächen birgt große Möglichkeiten für die Zukunftsfähigkeit
der Stadtteile. Es dürfen deshalb keine „Insellösungen“ erfolgen, sondern die
Neunutzung ist im Rahmen einer integrierten Stadtteilentwicklung zu erarbeiten.
Die Fachtagung der Stadt zu „Zukunftsperspektiven des Wohnstandortes Münster“
am 12.4.2011 zeigte auf, dass es aktuell einen Wohnungsmangel gibt. Besonders
betroffen sind dabei Familien mit mittleren und geringen Einkommen. Nach den
Erkenntnissen der Fachleute benötigt Münster zusätzlich bis zu 1.900 Wohnungen
jährlich. Um die aktuelle Unterversorgung mit bezahlbarem Wohnraum abzubauen,
sind daher alle Möglichkeiten einer bedarfsgerechten Wohnraumbereitstellung
auszuschöpfen. Bei der Stadtteilentwicklung in Gievenbeck und Gremmendorf kann
dabei die voraussichtliche demographische Entwicklung in unserer Stadt aufgegriffen
und eine stadtteilbezogene bauliche Antwort gegeben werden. In Fortschreibung
des Einzelhandelskonzeptes können die neuen Quartiere zudem für eine Stärkung
der Versorgungsangebote in den Stadtteilen genutzt werden.
Teile der vorhandenen Baulichkeiten und auch die Freiflächen bieten darüber hinaus
Möglichkeiten, das Gewerbeangebot in den Stadtteilen zu stärken.
Vor dem Hintergrund des nunmehr endgültig beschlossen e
n Abzugs der
britischen Streitkräfte möge der Rat der Stadt Münster daher beschließen:
1. Die Verwaltung wird beauftragt, zeitnah einen Bericht über die von den
britischen Militäreinheiten genutzten Liegenschaften, Wohnungsanlagen
und Gebäude für Familienangehörige der Militäreinheiten sowie sonstige
Anlage 6
zur Vorlage Nr. V/0266/2018
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster
Münzstraße 15 . 48143 Münster
Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750
Mail: fraktion@spd-muenster.de
www.spd-muenster.de
2
relevante Einrichtungen und die gesellschaftlichen und wirtschaftlichen
Aspekte bei einem Abzug der Militäreinheiten in Münster vorzulegen.
2. Für die Stadtteile Gievenbeck und Gremmendorf si nd stadtteilspezifische
Handlungskonzepte zu erarbeiten.
Die Bürgerschaft ist an dem Entwicklungsprozess zu beteiligen (u.a. über
Bürgerforen). Umgehend sollten mit der BImA und den sonstigen Stellen
auf Bundes- und Landesebene vorbereitende Gespräche zur Übernahme
der Liegenschaften geführt werden.
Die Vorsetzungen und Möglichkeiten einer Entwicklu ngsgesellschaft sind
zu prüfen und dem Rat entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Mit einer Wohnungsmarktanalyse ist die Wohnungsnac hfrage zu ermitteln
und ein Konzept für eine ausgewogene Zusammensetzung der zukünftigen
BewohnerInnen zu entwickeln.
3. Zur Umsetzung der Handlungskonzepte sind Lenkung sgruppen für die
Standorte vorzuschlagen. Diesen sollten alle am Um setzungsprozess
beteiligten Einrichtungen und Betroffenengruppen der Stadtteile angehören.
Begründung:
Die frei werdenden Militärflächen in Gremmendorf un d Gievenbeck bieten
hervorragende Voraussetzungen für eine zukunftsorie ntierte, integrierte
Stadtteilentwicklung in beiden Bereichen. Hier zeig en sich Möglichkeiten zur
Erweiterung des Stadtbereichszentrums wie in Gieven beck oder gar zu einem
wirklichen Zentrum in Gremmendorf, das die Schwäche n der vorhandenen
Bandstruktur längs des Albersloher Weges ausgleicht . Selbst zu der beklagten
Zerteilung Gremmendorfs durch den Albersloher Weg i m Zentrumsbereich bieten
sich möglicherweise Alternativen. Selbstverständlic h sollten beide Standorte sich
auch als energetisch vorbildliche Quartiere entwick eln. Zu prüfen ist – insbesondere
für den Standort Gievenbeck - ob auch neuer Wohnrau m für Studierende geschaffen
werden kann.
Um die ambitionierten Ziele einer nachhaltigen Stad tteilentwicklung erreichen zu
können, ist die Gründung einer Entwicklungsgesellsc haft zu prüfen, die den
gesamten Umsetzungsprozess steuert und eine Konzentration der Mittel ermöglichen
würde.
Karl-Heinz Winter Dr. Michael Jung Anne Schu lze Wintzler
Wolfgang Heuer Marianne Koch Petra Seyffert h
Dr. Fritz Baur Dr. Thorsten Kornblum Beate V ilhjalmsson
Thomas Fastermann Gaby Kubig-Steltig Holger W igger
Philipp Gabriel Thomas Marquardt Lars Wienek e
Beanka Ganser Robert von Olberg Maria Winkel
Anne Hakenes Kurt Pölling
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (31)
- Hobbeltstraße
- Münzstraße 15
- Albersloher Weg 33
- Wiegandweg
- Angelsachsenweg
- Heeremansweg
- Letterhausweg
- Höltenweg
- Gremmendorfer Weg 5
- Münnichweg
- Paul-Engelhard-Weg
- Bonifatiusweg
- Krögerweg
- Pängelantonweg
- Vennheideweg
- Kesslerweg 38
- Frankenweg
- Gustav-Tweer-Weg
- Umgehungsstraße
- Josef-Suwelack-Weg
- Otto-Hersing-Weg
- Schmittingheide
- Schmitz-Kühlken
- Anton-Knubel-Weg
- Nachtigallenweg 19
- Lilienthalweg
- Ketteler-Ort
- Ringstraße
- Eichenhain
- Keltenweg
- Bielesch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0266/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 14.08.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37