1728/2026
Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für Verfahrenserleichterung des "Wohnungsbau-Turbos": Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
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Projektsteckbrief_Am Stiftswäldchen 19
8432 Zeichen
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Projekt-Steckbrief „Wohnungsbau-Turbo“
für die Absmmung Phase A (Voreinschätzung)
Adresse/ Projektname: Am S%swäldchen 19 in Köln-Ha hnwald
Bezirk und Stad.eil: Rodenkirchen, Hahnwald
Geschossfläche Wohnen: ca. 20.840 m²
Anzahl Wohnungen: 63 - 113 WE
Vorhabenträger: Erbengemeinscha% von Mülhens
Mi.eilung
notwendig:
ja
Öffentlichkeits-
beteiligung:
nein
Qualifizierungs-
verfahren:
nein
Priorisiert bei 61:
Ja
Abbildung 1: Einordnung des Projektgebiets im Stadtgefüge
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Abbildung 2 + 3: Lageplan und Städtebauliches Konzept
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Anwendungsfall Wohnungsbau
Vorhaben Hinweis (X)
Neubau X
Bestandsgebäude: Erweiterung,
Änderung, Erneuerung
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Bauliche Anlagen:
Nutzungsänderung (+ Änderung/
Erneuerung)
§ 34 Abs. 3b BauGB nicht anwendbar
Ergänzende Nutzungen
Art Hinweis (X)
keine X
Anlagen für kulturelle Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für soziale Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Anlagen für gesundheitliche Zwecke § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Läden, die zur Deckung des täglichen
Bedarfs für die Bewohner dienen.
§ 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar
Planungsrechtliche Ausgangslage
Planungsrechtliche Ausgangslage Hinweis (X)
Unbeplanter Innenbereich
Beplanter Innenbereich BP 68379/02 Arbeitstel: „Im Hasengarten“ X
Außenbereich § 34 Abs. 3b und § 31 Abs. 3 BauGB nicht anwendbar !
§ 246e BauGB nur wenn im räumlichen
Siedlungszusammenhang
Öffentliche / Private Belange > „Show-Stopper“
Belang Hinweis (X)
Umweltbelange „zusätzlich erhebliche Auswirkungen“ > Ergebnis
Check-Liste 614-4
X
Erschließung Umfängliche neue Erschließung sanlagen
Private Belange Rücksichtslosigkeit
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Auswertung: Mi9eilung (ASrZ und betroffene BV) notwendig! Siehe Beschluss gemäß
Änderungsantrag.
Bedingungen für Verfahren auf Grundlage des „Wohnungsbau-Turbos“
(gemäß Leitlinien , Punkt 2.2)
Bedingungen Hinweis ja/nein
Die Abweichungen / Befreiungen können nicht auf
Grundlage von § 34 Abs. 3a BauGB bzw. § 31 Abs. 2
BauGB zugelassen werden.
Außenbereich (§ 35 BauGB): Es handelt sich nicht um
ein „privilegiertes“ oder „sonsDges“ Vorhaben.
ja
Das Vorhaben liegt innerhalb einer Fläche, die im
Flächennutzungsplan als W / WA / WB / M / MI / MK
dargestellt ist.
ja
Das Vorhaben liegt nicht in einem
LandschaHsschutzgebiet (siehe LandschaHsplan )
ja
Das Vorhaben entspricht den strategischen Aussagen
des Masterplans Stadtgrüns .
Nicht vereinbar: Fläche ist als
Immergrün dargestellt.
nein
Das Vorhaben entspricht den strategischen
Empfehlungen der „Kölner Perspekven 2030+ /
Zielkarte Wohnen“ .
Prinzip Innen - vor Außenentwicklung
> Nachverdichtung in gut
erschlossenen Lagen
ja
Das Vorhaben entspricht den strategischen
Empfehlungen der „Kölner Perspekven 2030+ /
Zielkarte Wohnen“ .
Ansatz 1: Realisierung von
angemessenen Dichten, Nutzungs-
und Typologiemischungen
Ziel 3.2: Köln sorgt für bezahlbaren
Wohnraum und vielfälDge
Wohnformen.
nein
Ab 20 mit dem Vorhaben neu geschaffenen
Wohnraum: Das Vorhaben weist einen geplanten
Anteil von mindestens 30 % förderfähigem
Wohnungsbau in Anlehnung der Regelungen des
Kooperaven Baulandmodells vor und ist auf zeitnahe
Umsetzung ausgelegt.
Keine Umsetzung nein
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Abwägende Beurteilung durch 61
Städtebauliche Wirkung > Kontrollfragen
§ 34 Abs. 3b BauGB: § 31 Abs. 3 BauGB: § 246e BauGB:
Führt das Vorhaben aufgrund der
Vorbildwirkung zu einer
ungewünschten städtebaulichen
Folgeentwicklung?
Löst das Vorhaben städtebauliche,
bewälDgungsbedürHige Spannungen
aus?
Löst das V orhaben einen
Gebietserhaltungsanspruch
aus?
nein
Führt das Vorhaben zur
FunkDonslosigkeit des
Bebauungsplans?
nein
Gibt es für das Vorhaben
unklare/widersprüchliche
städtebauliche Zielsetzungen?
Liegt das Vorhaben im
Außenbereich?
TriN nicht zu ZusDmmungsfähig (X)
TriN teilweise zu / unklar ZusDmmungsfähigkeit in ÄB ggf. PKW zu klären
TriN zu Nicht zusDmmungsfähig
Erläuterung:
Städtebauliche Qualität > Kontrollfragen (siehe „Köln Katalog – neue QuarDere “)
ab 44 WE unter 44 WE
Dichtecheck
Weist das Vorhaben eine QuarDersdichte auf, die
den Zieldichten des Köln Katalogs entspricht?
Äußere Stadt = mehr als 0,8 / Innere Stadt = höher
als 1,2 / Innenstadt = höher als 1,5
(Geschossfläche: Quar%ersfläche = Quar%ersdichte)
Dichte voraussichtlich: 0,4
Äußere Stadt > 0,8
Entspricht nicht den Zieldichten des Köln Katalogs
Dichtecheck
Entspricht die Bebauungsdichte einer Dichte, die
als Maßstab für die weitere Entwicklung der
näheren Umgebung gewünscht ist?
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwerDge Umsetzung?
Kompakte, flächenschonende Bauweise
Verfügt das Vorhaben über eine städtebauliche
Qualität in kompakter, flächenschonender
Bauweise und über die Grundlagen für eine
architektonisch hochwerDge Umsetzung?
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Darüber können noch keine Aussagen getroffen
werden.
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs -
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend
Stellplatzsatzung
ausgeschöpH?
Ein sparsamer Umgang mit versiegelter Fläche ist
vorgesehen. Zu der Reduzierung von Stellplätzen
gemäß Stellplatzsatzung können noch keine
Aussagen getroffen werden.
Sparsamer Umgang mit versiegelten Verkehrs -
und Erschließungsflächen
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte einen sparsamen Umgang mit versiegeltem
Verkehrs- und Erschließungsflächen auf und
werden die Möglichkeiten zur Reduzierung von
Stellplätzen entsprechend Stellplatzsatzung
ausgeschöpH?
Quantave und qualitave Ausgestaltung von
Grünräumen
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte und
gemäß
KooperaDven Baulandmodell ausreichend
öffentlich zugängliche Grün- und Spielflächen
berücksichDgt? Ergeben sich zusammenhängende
Grünflächen mit robuster, klimaresilienter und
qualitaDv hochwerDger Ausgestaltung?
Die Anforderungen des Koopera%ven
Baulandmodells kommen hier nicht zum Tragen.
Quantave und qualitave Ausgestaltung von
Grünräumen
20 -44 WE: siehe links.
Unter 20 WE: Wird eine begrünte Freifläche mit
robuster, klimaresilienter und qualitaDv
hochwerDger Ausgestaltung geschaffen?
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum
Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
QuarDersentwicklung, sowie in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
Darüber können noch keine Aussagen getroffen
werden.
Klimaschutz und Klimawandelanpassung
Wurden im Verhältnis zur baulichen Dichte
Maßnahmen zum Klimaschutz und zur
Klimawandelanpassung in der
Oberflächengestaltung
(Fassaden/Dächer/Freiräume) ausreichend
verankert?
Soziales Miteinander
Weist das Vorhaben im Verhältnis zur baulichen
Dichte ein ausgewogenes Verhältnis zwischen
privaten und gemeinschaHlichen genutzten
Räumen auf?
nein
Soziales Miteinander
Sieht das Vorhaben mindestens einen
gemeinschaHlich nutzbaren (Frei-)Raum vor?
TriN zu zusDmmungsfähig (X)
TriN teilweise zu/ unklar Anpassung und Qualifizierung Konzept notwendig X
TriN nicht zu nicht zusDmmungsfähig bzw. neues Konzept notwendig
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Bau-Turbo Köln- Steckbrief Phase A: Am Stiftswäldchen 19 in Köln-Hahnwald
Erläuterung: Welche Aspekte sind ausreichend erfüllt, welche müssen im Rahmen
Qualifizierung (B) angepasst/konkre%siert werden?
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/61/611 Vorlagen-Nummer 22.06.2026 1728/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 22.06.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 30.06.2026 Voreinschätzung zur Zustimmungsfähigkeit eines Vorhabens für Verfahrenserleichterungen des „Wohnungsbau-Turbos„: Am Stiftswäldchen 19 in Köln- Hahnwald Vorhaben Name/ Lage: Am Stiftswäldchen 19, Hahnwald, Rodenkirchen Vorhabenträger*in: Erbengemeinschaft von Mülhens Typ: Quartiersentwicklung Wohneinheiten: zusätzlich 63 -113 (Geschossfläche ca. 20.840 m²) Anteil öffentlich gefördert: nein Ergänzende Nutzungen: keine Zustimmungsfähigkeit: Leitlinienkonform: nein, Zielkonflikte und Planungskonflikt liegt vor Verwaltungseinschätzung: zustimmungsfähig Bedingungen: Die Baumschutzsatzung, die Wasserschutzzone (3), der Artenschutz und Ab- stand der Gebäude zu der nordwestlich angrenzenden Waldfläche „Eichenwäldchen“ sind zu beachten. Eine bodenkundliche Baubegleitung erforderlich. Klimawandelanpassungsmaßnah- men sollen berücksichtigt werden, da durch das Vorhaben erhebliche Umwelteinwirkungen erzeugt werden. Erläuterung: Für den Bereich des Vorhabens existiert ein rechtswirksamer Bebauungsplan Nr. 68379/02. Der planungsrechtliche Zulässigkeitsrahmen richtet sich nach § 30 Baugesetzbuch (BauGB). Dieser setzt für den Bereich des geplanten Vorhabens Reines Wohngebiet (WR) mit einem sehr weiten Baufenster (welches grundsätzlich eine Bebauung auf circa 4/5 der Fläche zu- lässt) fest. Von einer Bebauung ausgenommen ist der nordwestliche Bereich (Fläche mit Bin- dungen für Bepflanzungen und für die Erhaltung von Bäumen und Sträuchern). Das geplante Vorhaben erfordert weitergehende Abweichungen/ Befreiungen aufgrund der geplanten Über- schreitung der Geschossflächenzahl (GFZ), Erhöhung der Wohneinheiten sowie eine Verrin- gerung der Mindestgröße der Baugrundstücke von 2.000 m² auf 1000 m². Die Vorhabenträger haben eine Bauvoranfrage, mit dem Ziel Befreiungen nach § 31 Abs. 3 BauGB zu erhalten, gestellt. Mit Aktualisierung der Planunterlagen am 10.06.2026 gilt die Frist für die hiermit verbundene gemeindliche Zustimmung nach § 36a BauGB (3 Monate) Die Verwaltung kommt zum vorläufigen Ergebnis, dass das Vorhaben zum einen mit den städ- tebaulichen Zielen Kölns hier insbesondere dem Ansatz 1 „Realisierung von angemessenen 2 Dichten, Nutzungs- und Typologiemischungen“ und dem Ziel „Schaffung von bezahlbarem Wohnraum“ nicht vereinbar ist. Zum anderen die geplante Bebauung aber durchaus eine für den städtebaulichen Kontext diesen Zielen angemessene Lösung vorschlägt. Der Planungs- vorschlag berücksichtigt die im Bebauungsplan festgesetzten Grünmaßnahmen. Eine Bereit- schaft zum Abschluss eines Zustimmungsvertrages mit den in den Leitlinien zum "Bau-Turbo" (3220/2025, Anlage 2) definierten Vertragsgegenständen (Kap. 3, Anteil öffentlich geförderter Wohnungsbau und Umsetzungsverpflichtung) liegt nicht vor. Des Weiteren sind widersprüchli- che Zielsetzungen zwischen Masterplan Stadtgrün und Bebauungsplan erkennbar, welcher die Fläche als Immergrün ausweist. Das Vorhaben wurde bereits mit der BV2 in einer FVB im März 2025 positiv beraten. Von der Forderung nach der Verpflichtung, 30 % öffentlich geförderten Wohnungsbau zu errichten wurde abgesehen. Diese Abstimmung fand zeitlich vor der Einführung des „Bau-Turbos“ und deutlich vor dem Grundsatzbeschluss und Leitlinien zum „Bau-Turbo“" (3220/2025, Anlage 2) statt, die heutigen Standards und Anforderungen waren nicht absehbar. Die mit dem Grund- satzbeschluss eingeführte Verpflichtung, das Vorhaben innerhalb einer bestimmten Frist um- zusetzen, bestand zu diesem Zeitpunkt ebenfalls nicht. Die Zustimmung der Gemeinde würde in diesem konkreten Einzelfall keinen Gleichbehand- lungsanspruch auslösen, da es sich um einen „Altfall“, der vor Bekanntwerden der heutigen Bestimmungen und Standards abgestimmt wurde, handelt. Eine Verlängerung von Genehmigungen ist nicht möglich und mit Ablauf des Bauvorbescheids und Erlöschen einer Bindungswirkung muss ein erneuter Antrag auf Grundlage und Einhal- tung der Anforderungen des Grundsatzbeschlusses und Leitlinien zum "Bau-Turbo" einge- reicht werden. Priorisierung Für die Qualifizierung der Planung (vgl. Abb. 6 in Anlage 2: „Phase B“) können personelle Ressourcen in der Verwaltung bereitgestellt werden. Das Projekt ist entsprechend priorisiert. Einbindung Politik Die zuständigen Gremien werden über die informelle Anfrage zum Wohnungsbau-Turbo in Kenntnis gesetzt, da gemäß Änderungsbeschluss (AN/0529/2026) folgende Aspekte erfüllt sind: Das Vorhaben überschreitet sehr wahrscheinlich den festgelegten Schwellenwert von 75 Wohneinheiten, bzw. 6.750m² Geschossfläche Wohnen. Für den Bereich des Vorhabens widersprüchliche Zielsetzungen zwischen Masterplan Stadtgrün und rechtskräftigen Bebauungsplan erkennbar. Das Vorhaben weicht von den übergeordneten städtebaulichen Zielsetzungen ab und er- fordert somit eine Gewichtung gemäß den Leitlinien zum Grundsatzbeschluss (Punkt 2.3). In einem eigenständigen Beschluss können die zuständigen Gremien sowohl eine abwei- chende Einschätzung zur Zustimmungsfähigkeit des Vorhabens als auch vorhabenbezogene Bedingungen für die Zustimmung zum Gegenstand machen. Der Beschluss ist für die Verwal- tungsentscheidung im Rahmen der Bauantragsprüfung bindend. Anlagen: Anlage 1: Projekt-Steckbrief gez. Haack
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: Kenntnis genommen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1728/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 22.06.2026
- Erstellt
- 10.06.2026 11:08