0905/2020
274. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen
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Beschlussvorlage Rat
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/62/621/1 Vorlagen-Nummer 0905/2020 Freigabedatum 14.04.2020 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff 274. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt den Erlass der 274. Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen in der als Anlage 1 beigefügten Fassung. Der Verkehrsausschuss verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die Bezirksvertretungen ohne Einschränkung zustimmen. Verkehrsausschuss 28.04.2020 Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 04.05.2020 Bezirksvertretung 5 (Nippes) 07.05.2020 Bezirksvertretung 7 (Porz) 07.05.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 11.05.2020 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 04.06.2020 Verkehrsausschuss Rat 18.06.2020 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung Nach § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen (Straßenbaubeitragssatzung) sind für die Erhebung eines Beitrags durch Satzung unter anderem folgende Festlegungen zu treffen: die Bildung von Abschnitten, die Zuordnung der einzelnen Straßen zu einer der in § 3 der Straßenbaubeitragssatzung auf- geführten Straßenarten sowie der Umfang der einzelnen Maßnahmen. Die in § 1 des als Anlage 1 beigefügten Entwurfs der 274. Satzung aufgeführten Maßnahmen sind beitragsfähig gemäß § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW in Verbindung mit der Straßenbaubeitragssat- zung der Stadt Köln. Die weiteren Einzelheiten der in § 1 des Satzungsentwurfs vorgesehenen Maß- nahmen sind in den Anlagen 2 bis 14 dargestellt. Anlagen: Anlage 1 Entwurf der 274. KAG-Maßnahmensatzung Anlagen 2 bis 14 Einzeldarstellungen zu den straßenbaulichen Maßnahmen gemäß § 1 des Sat- zungsentwurfes
Anlage 2 - 14 - 274 Satzung
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Anlage 2 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Ritterstraße von : Hansaring bis : Maybachstraße Stadtteil : Neustadt/Nord Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der vorhandene Mischwasserkanal ist aufgrund der von den StEB bei einer Kameradurch- fahrung festgestellten Schäden und nach Ablauf der wirtschaftlichen Liegedauer (Baujahr 1902) verschlissen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 1.154.000,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 530.900,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 46.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 576.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptgeschäftsstraße (60 %): 346.200,00 EUR Die Ritterstraße ist als Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 der Straßenbau- beitragssatzung einzustufen, da die Frontlänge der Gebäude mit Ladenlokalen im Erdge- schoss im betreffenden Abschnitt überwiegt. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 346.200,00 EUR : 5.149 m² = rd. 67,30 EUR Mit den Arbeiten soll im März 2020 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Anlage 3 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Theodor-Hürth-Straße von : Alarichstraße bis : Thusneldastraße Stadtteil : Deutz Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn ist mindestens 45 Jahre alt und weist durchgehend Flickstellen auf. An zahl- reichen Stellen befinden sich Unebenheiten, Ausmagerungen und Risse. Die mit Platten verlegten Gehwege befinden sich in schlechtem Zustand. Die Gehwegplatten sind an zahlreichen Stellen gebrochen und abgesackt. Die Gehwege sind ebenfalls mindes- tens 45 Jahre alt. Der vorhandene Mischwasserkanal ist 84 Jahre alt und nach Ablauf der wirtschaftlichen Lie- gedauer und der festgestellten erheblichen Schäden zu erneuern. Die Beleuchtungsanlage besteht aus 49 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungs- bedürftig. Die Peitschenmasten mit Langfeldleuchten werden demontiert und durch 5 m hohe Norm- masten mit Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht sowie Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Herstellung einer Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 333.900,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 153.600,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 20.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 173.600,00 EUR Fahrbahn: 78.500,00 EUR Gehwege: 82.700,00 EUR Beleuchtung: 13.100,00 EUR Geschätzter beitragsfähiger Aufwand: 347.900,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 243.600,00 EUR Die Theodor-Hürth-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen, da sie als Einbahnstraße in einer Tempo-30-Zone lediglich der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke dient. Eine den Verkehr weiterführende Funktion hat sie nicht. Die Verteilung des Verkehrs innerhalb des kleinräumigen Wohngebie- tes erfolgt über die angrenzenden Straßen wie Alarichstraße und Thusneldastraße. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 243.600,00 EUR : 8.023 m² = rd. 30,40 EUR Mit den Arbeiten soll im März 2020 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Anlage 4 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Waltharistraße von : Alarichstraße bis : Thusneldastraße Stadtteil : Deutz Stadtbezirk : 1 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn ist mindestens 45 Jahre alt und weist durchgehend Flickstellen auf. An zahl- reichen Stellen befinden sich Unebenheiten, Ausmagerungen und Risse. Die mit Platten verlegten Gehwege befinden sich in schlechtem Zustand. Die Gehwegplatten sind an zahlreichen Stellen gebrochen und abgesackt. Die Gehwege sind ebenfalls mindes- tens 45 Jahre alt. Der vorhandene Mischwasserkanal ist 84 Jahre alt und nach Ablauf der wirtschaftlichen Lie- gedauer und der festgestellten erheblichen Schäden zu erneuern. Die Beleuchtungsanlage besteht aus 49 Jahre alten Peitschenmasten mit Langfeldleuchten. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hinaus ist die Anlage sanierungs- bedürftig. Die Peitschenmasten mit Langfeldleuchten werden demontiert und durch 5 m hohe Norm- masten mit Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED ersetzt. vorgesehene Maßnahmen: Erneuerung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht sowie Frostschutzschicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Herstellung einer Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 321.900,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 148.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 20.000,00 EUR Kostenanteil der Straßenentwässerung: 168.000,00 EUR Fahrbahn: 109.000,00 EUR Gehwege: 89.700,00 EUR Beleuchtung: 11.900,00 EUR Geschätzter beitragsfähiger Aufwand: 378.600,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 265.000,00 EUR Die Waltharistraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen, da sie lediglich der Erreichbarkeit der anliegenden Grundstücke dient. Eine den Verkehr weiterführende Funktion hat sie nicht. Die Verteilung des Verkehrs innerhalb des kleinräumigen Wohngebietes erfolgt über die angrenzenden Straßen wie Ala- richstraße und Thusneldastraße. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 265.000,00 EUR : 6.687 m² = rd. 39,70 EUR Mit den Arbeiten soll im März 2020 begonnen werden. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Anlage 5 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Glasstraße von : Stammstraße bis : Subbelrather Straße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn der Glasstraße ist mindestens 50 – 80 Jahre alt und besteht überwiegend aus einer Asphaltdecke auf Natursteinpflaster. Nachdem die RheinEnergie AG in der Glasstraße umfangreiche Leitungsarbeiten in offener Bauweise hat durchführen lassen, ist nunmehr beabsichtigt, das alte Natursteinpflaster auch außerhalb der Leitungsgräben zu entfernen und die Glasstraße insgesamt mit einer dem heutigen technischen Regelwerk entsprechenden dauerhaft haltbaren Asphaltfahrbahn aus- zustatten. Einen Teil der Kosten für die neue Asphaltdecke trägt hierbei die RheinEnergie AG, die die Leitungsgräben nur provisorisch wieder verschlossen hat. Die Straßenabläufe in der Glasstraße wurden bereits vor 4 Jahren im Rahmen einer Unter- haltungsmaßnahme ausgetauscht. Hier ist somit keine Erneuerung erforderlich. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten im August 2020 zu beginnen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertragschicht sowie Herstellung einer Rinnenführung. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 258.000,00 EUR abzüglich Kostenanteil der RheinEnergie AG für Asphaltdecke: - 33.000,00 EUR verbleibende Schätzkosten: 225.000,00 EUR davon beitragsfähig unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 157.500,00 EUR Die Glasstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Es handelt sich für den motorisierten Verkehr um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Osten zur Subbelrather Straße. Die Glasstraße ist dicht angebaut, die Fahr- bahn selbst an der breitesten Stelle nur 5,70 m schmal. In der Regel kann auf einer Straßen- seite geparkt werden, die Parkmöglichkeiten sind versetzt angeordnet. Die Glasstraße liegt innerhalb einer Tempo-30 Zone und hat in dem Wohnquartier nur eine geringe Verbindungs- funktion. Vielmehr dient sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 157.500,00 EUR : 15.433 m² = rd. 10,20 EUR Anlage 6 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Philippstraße von : Venloer Straße bis : Glasstraße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage bestand überwiegend aus Langfeldleuchten an Überspan- nungsseilen bzw. Stahlpeitschenmasten und war über 49 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nut- zungsdauer war abgelaufen. Darüber hinaus war die Anlage sanierungsbedürftig und ent- sprach nicht mehr den zurzeit gültigen Richtlinien. Die alte Beleuchtungsanlage wurde demontiert und durch 6 m hohe Normmasten teilweise mit Auslegern und Kofferleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast blieb dabei erhalten und erhielt nur einen neuen Leuchtaufsatz. Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. tatsächliche Kosten des Ausbaus: 34.412,57 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 24.088,80 EUR Die Philippstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Es handelt sich für den motorisierten Verkehr um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden zur Venloer Straße. Die Straße ist dicht angebaut, die Fahrbahn ledig- lich rd. 5 m breit, wobei auf einer Straßenseite geparkt werden kann. Die Philippstraße liegt innerhalb einer Tempo-30 Zone und hat in dem Wohnquartier nur eine geringe Verbindungs- funktion. Vielmehr dient sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 24.088,80 EUR : 22.323 m² = rd. 1,10 EUR Die Arbeiten wurden im Januar und Februar 2019 durchgeführt. Daher tritt die Satzung be- zogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. Anlage 7 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Philippstraße von : Venloer Straße bis : Glasstraße Stadtteil : Ehrenfeld Stadtbezirk : 4 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld hat in ihrer Sitzung am 08.07.2019 die Generalinstandset- zung der Philippstraße beschlossen (Vorlage 0505/2019). Mit dieser Satzungsvorlage erfolgt die beitragsrechtliche Umsetzung des Beschlusses. Die Fahrbahn der Philippstraße war ca. 50 – 80 Jahre alt und bestand überwiegend aus ei- ner Asphaltdecke auf Natursteinpflaster. Nachdem die RheinEnergie AG in der Philippstraße umfangreiche Leitungsarbeiten in offe- ner Bauweise hat durchführen lassen, war sie verpflichtet, die Fahrbahn oberhalb der Lei- tungsgräben wieder in den Ursprungszustand zu versetzen. Da die Fahrbahn jedoch alters- und nutzungsbedingt bereits vorher Schäden aufwies und sich die Gelegenheit bot, das Na- tursteinpflaster durch eine Asphalttragschicht zu ersetzen, ist mit der RheinEnergie AG ver- einbart worden, dass das Pflaster im betroffenen Bereich auf ganzer Fahrbahnbreite aufge- nommen und eine neue Asphalttragschicht eingebaut wird. Da die Asphalttragschicht aber zunächst nicht fachgerecht eingebaut wurde, muss diese noch einmal ersetzt werden. Die insoweit entstehenden Kosten werden von dem Tiefbauunternehmen der RheinEnergie AG erstattet. Abschließend wird die Fahrbahndecke im Auftrag der Stadt Köln hergestellt. Im Zuge der Arbeiten ist außerdem beabsichtigt, den Belag der sehr schmalen Gehwege zwischen Venloer Straße und Stammstraße auf beiden Straßenseiten einschließlich der Bordsteine zu erneuern. Die Gehwege weisen an einigen Stellen ein starkes und nicht norm- gerechtes Gefälle auf, was im Zuge der Arbeiten reguliert wird. Da die Instandsetzung der Gehwege aber ohne größere Eingriffe in die Tragschicht erfolgen soll, lösen diese Arbeiten voraussichtlich keine Beitragspflicht der Anlieger aus. Zwischen Stammstraße und Glasstraße bleiben die Gehwege und die Bordsteine erhalten. In diesem Teil wird nur die Fahrbahn erneuert. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten im August 2020 zu beginnen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Herstellung von Aufpflasterungen durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht, Austausch der Bordsteine in Teilbereichen, Herstellung einer Rinnenfüh- rung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 260.000,00 EUR abzüglich voraussichtliche Kostenerstattung für Asphalttragschicht: - 22.000,00 EUR verbleibende Schätzkosten: 238.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 166.600,00 EUR Die Philippstraße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitrags- satzung einzustufen. Es handelt sich für den motorisierten Verkehr um eine Einbahnstraße in Fahrtrichtung Süden zur Venloer Straße. Die Straße ist dicht angebaut, die Fahrbahn ledig- lich rd. 5 m breit, wobei auf einer Straßenseite geparkt werden kann. Die Philippstraße liegt innerhalb einer Tempo-30 Zone und hat in dem Wohnquartier nur eine geringe Verbindungs- funktion. Vielmehr dient sie überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 166.600,00 EUR : 22.323 m² = rd. 7,50 EUR Anlage 8 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Am Botanischen Garten von : Stammheimer Straße bis : Riehler Gürtel Stadtteil : Riehl Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Fahrbahn der Straße Am Botanischen Garten besteht aus über 100 Jahre altem Natur- steinpflaster mit einem Asphaltüberzug. Die Fahrbahn weist Schlaglöcher und Ausbrüche, Absackungen und Unebenheiten auf. Die Straßenentwässerung über Pflasterrinnen in Sink- kästen und alte Seiteneinläufe ist nur noch eingeschränkt funktionstüchtig. Eine grundhafte Sanierung der Fahrbahn ist dringend erforderlich. Diese soll in Kooperation mit der RheinEnergie AG durchgeführt werden, die in der Straße Versorgungsleitungen ver- legen und Hausanschlüsse erneuern will. Es ist vorgesehen, mit den Arbeiten Mitte des Jahres 2020 zu beginnen. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenab- läufen. Kosten des Ausbaus (nur städtischer Anteil - geschätzt): 740.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 518.000,00 EUR Die Straße Am Botanischen Garten ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie liegt vollständig in einer Tempo-30-Zone und die Fahrbahn ist lediglich zwischen 5,5 m und 7 m breit, wobei auf ganzer Länge mindestens auf einer Fahrbahnseite geparkt werden kann. Parallel zur Amsterdamer Straße und Stammheimer Straße verlaufend kommt der Straße Am Botanischen Garten kaum Verbin- dungsfunktion zu. Vielmehr dient sie ganz überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 518.000,00 EUR : 44.918 m² = rd. 11,60 EUR Anlage 9 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Feldgärtenstraße von : Hillesheimstraße bis : Sebastianstraße (vor Feldgärtenstr. 92 einschließlich) Stadtteil : Niehl Stadtbezirk : 5 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die asphaltierte Fahrbahn war über 40 Jahre alt und befand sich in einem sehr schlechten Zustand. Sie wies alters- und nutzungsbedingt zahlreiche Schäden in Form von Rissen, Schlaglöchern, Absackungen und offenen Flächen auf. Insgesamt bestand dringender Sa- nierungsbedarf. Entsprechend der der Bezirksvertretung 5 vorgestellten Ausbauplanung (Vorlagen-Nr. 0385/2017 zur Sitzung vom 23.03.2017) erfolgte der Neuausbau in Form einer Mischver- kehrsfläche. Dabei wurde auch die sanierungsbedürftige Straßenbeleuchtung erneuert. Ein rund 50 Jahre alter und verschlissener Peitschenmast mit Langfeldleuchte wurde durch zwei 5 m hohe Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium LED ersetzt. Ein bereits vorhandener Normmast blieb erhalten. An diesem erfolgte lediglich ein Leuchtenwechsel. Maßnahme: Herstellung einer Mischverkehrsfläche durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. Kosten des Ausbaus (geschätzt, Schlussrechnung liegt noch nicht vor): 110.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 77.000,00 EUR Die Feldgärtenstraße ist in diesem Bereich als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Sie erfüllt dort keine Verbindungs- oder Verteil- funktion. Eine Durchfahrt mit Kraftfahrzeugen ist nur für den Anliegerverkehr zugelassen. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 76.500,00 EUR : 6.122 m² = rd. 12,60 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im August 2019 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.08.2019 in Kraft. Anlage 10 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Johann-Degen-Straße von : Poller Damm bis : In der Gracht Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuch- ten und ist über 40 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hin- aus ist die alte Beleuchtungsanlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zur- zeit gültigen Richtlinien. Die Masten sind teilweise stark korrodiert. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 23.800,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 16.700,00 EUR Die Johann-Degen-Straße ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßen- baubeitragssatzung einzustufen. Der Verkehr innerhalb des Viertels wird über die angren- zende Straße Poller Damm verteilt. Die Johann-Degen-Straße hingegen erfüllt keine beson- dere Verteilfunktion, sondern dient überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grund- stücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 16.700,00 EUR : 12.535 m² = rd. 1,40 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im April 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. Anlage 11 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Kölner Straße/Hauptstraße von : Berliner Straße bis : Fuß- und Radweg Friedrich-Ebert-Ufer Stadtteil : Ensen Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten und Langfeldleuch- ten und wurde vor 1971 erstellt. Somit ist die übliche wirtschaftliche Nutzungsdauer abgelau- fen. Die Anlage ist sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 10 m hohe Normmasten mit Ansatzleuchten vom Typ Iridium³ LED ersetzt. Neuwertige Normmasten bleiben erhalten. Hier erfolgt nur ein Austausch der Leuchtaufsätze. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen- leuchten bzw. Austausch der Leuchtaufsätze. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 242.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Hauptverkehrsstraße (30 %): 72.600,00 EUR Die Kölner Straße bzw. die Hauptstraße ist als Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 der Straßenbaubeitragssatzung einzustufen. Es handelt sich um eine klassifizierte Straße (L82), die sowohl dem durchgehenden innerörtlichen als auch dem überörtlichen Durchgangsverkehr dient. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 72.600,00 EUR : 343.743 m² = rd. 0,20 EUR Mit den Arbeiten wird voraussichtlich im März 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezo- gen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. Anlage 12 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Zündorfer Weg von : Poller Damm bis : In der Gracht Stadtteil : Poll Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Die alte Beleuchtungsanlage besteht überwiegend aus Peitschenmasten mit Langfeldleuch- ten und ist über 40 Jahre alt. Die wirtschaftliche Nutzungsdauer ist abgelaufen. Darüber hin- aus ist die Anlage sanierungsbedürftig und entspricht nicht mehr den zurzeit gültigen Richtli- nien. Die Masten sind teilweise stark korrodiert. Die vorhandene Beleuchtungsanlage wird demontiert und durch 5 m hohe Normmasten mit Aufsatzleuchten vom Typ Camillo LED ersetzt. vorgesehene Maßnahme: Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. Kosten des Ausbaus (geschätzt): 35.700,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 25.000,00 EUR Der Zündorfer Weg ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Der Verkehr innerhalb des Viertels wird hauptsächlich über die angrenzende Straße Poller Damm verteilt. Aufgrund der derzeitigen Einbahnstraßenregelun- gen gelangt man mit Kfz nur über den Zündorfer Weg zu den beiden Straßen In der Gracht und Johann-Degen-Straße. Diese recht geringe Verteilfunktion innerhalb des sehr begrenz- ten Wohnquartiers rechtfertigt allerdings noch keine Einstufung als Haupterschließungsstra- ße. Der Zündorfer Weg dient vielmehr überwiegend der Erschließung der angrenzenden Grundstücke. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 25.000,00 EUR : 12.019 m² = rd. 2,10 EUR Mit den Arbeiten wurde im Februar 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die- se Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft. Anlage 13 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Zur Eiche von : Lülsdorfer Straße bis : Haus-Nr. 1 einschließlich (Ende des vorhandenen Teils) Stadtteil : Langel Stadtbezirk : 7 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtungen: Die Straße Zur Eiche ist von Oktober 2017 bis Juli 2018 zwischen Lülsdorfer Straße und Sandbergstraße als Mischverkehrsfläche ausgebaut worden. Bislang wurde davon ausge- gangen, dass die Straße insgesamt noch der Erschließungsbeitragspflicht nach dem Bauge- setzbuch (BauGB) unterliegt. Im Zuge der Vorbereitung der Erschließungsbeitragserhebung wurde aber festgestellt, dass es sich bei der Straße Zur Eiche von Lülsdorfer Straße bis zur Haus-Nr. 1 einschließlich auf einer Länge von rd. 37 m um eine vorhandene Straße im Sinne des § 242 Absatz 1 BauGB handelt und eine Erschließungsbeitragspflicht für dieses Teil- stück somit nicht besteht. Für diesen Teil kommen nur Straßenbaubeiträge nach § 8 KAG in Betracht. § 8 KAG in Verbindung mit § 77 Absatz 2 Nr. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ge- meinden zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen, was den Erlass notwendiger ortsgesetzli- cher Regelungen einschließt. Daher müssen für den vorhandenen Teil der Straße Zur Eiche somit Straßenbaubeiträge erhoben werden. Vor dem Ausbau der Straße bestand die Straßenbefestigung aus Asphaltbelägen unter- schiedlichen Alters und Güte mit zahlreichen Flickstellen, Unebenheiten und Abplatzungen. Straßenabläufe fehlten ebenso wie eine Rinnenführung, sodass eine ordnungsgemäße Ent- wässerung nicht vorhanden war. Der gesamte Straßenraum war ungeordnet und die öffentli- chen Bereiche gingen z.T. ohne erkennbare Grenze in die Privatgrundstücke über. Maßnahme: Herstellung einer Mischverkehrsfläche durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenab- läufen. Kosten des Ausbaus rd.: 76.000,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Anliegerstraße (70 %): 53.200,00 EUR Die Straße Zur Eiche ist als Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 der Straßenbaubei- tragssatzung einzustufen. Sie ist als Mischverkehrsfläche ausgebaut worden, liegt in einer Tempo-30-Zone und es handelt es sich für Kfz um eine Einbahnstraße in Richtung Süden. Eine hervorgehobene Verbindungsfunktion kommt der Straße Zur Eiche zwischen Lülsdorfer Straße und Sandbergstraße nicht zu. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 53.200,00 EUR : 1.671 m² = rd. 32,00 EUR Mit den Arbeiten wurde im Oktober 2017 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf die- se Maßnahme rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft. Anlage 14 Ergänzende Erläuterung zur Satzungsvorlage (KAG) Straße : Edelhofstraße von : Evergerstraße bis : Am Feldrain Stadtteil : Flittard Stadtbezirk : 9 Ausbauzustand der von der Maßnahme betroffenen Straßenteileinrichtung: Der Kanal in der Edelhofstraße wurde im Jahre 1956 hergestellt und ist hydraulisch unterdi- mensioniert. Die derzeitige Entwässerungseinrichtung ist bei Starkregenereignissen nicht ausreichend funktionsfähig. Es besteht aufgrund von Überstau ein Schadenspotential für die angrenzenden Grundstücke. Der Kanal soll in einer deutlich größeren Dimensionierung hergestellt werden. Zudem sollen die Fließrichtung geändert und im Bereich der Senke von Haus-Nr. 38 zusätzliche Sinkkäs- ten eingebaut werden. vorgesehene Maßnahme: Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von Evergerstraße bis Edelhofstr. 38 sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Kosten des Ausbaus (geschätzt): Herstellung des Mischwasserkanals: 474.000,00 EUR Davon beitragsfähig unter Berücksichtigung des Kostenanteils der Straßenentwässerung von 46 % an den Kanalbaukosten: 218.000,00 EUR Zuzüglich Kosten für die Straßenabläufe: 47.600,00 EUR Kostenanteil Straßenentwässerung: 265.600,00 EUR Anteil der Beitragspflichtigen unter Berücksichtigung der Straßenart Haupterschließungsstraße (50 %): 132.800,00 EUR Die Edelhofstraße ist als Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 der Stra- ßenbaubeitragssatzung einzustufen. Neben der Erschließung der angrenzenden Grundstü- cke dient sie auch dem Verkehr innerhalb von Flittard. Sie verbindet die Stadtteile Flittard und Stammheim. Belastung pro Quadratmeter Grundstücksfläche (geschätzt): 132.800,00 EUR : 16.983 m² = rd. 7,90 EUR Mit den Arbeiten wurde bereits im Februar 2020 begonnen. Daher tritt die Satzung bezogen auf diese Maßnahme rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft.
Anlage 1 - 274 Satzung
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Anlage 1 Zweihundertvierundsiebzigste Satzung über die Festlegungen gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln vom 28. Februar 2005 über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung am aufgrund der §§ 2 und 8 Ab- satz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712/SGV. NRW. 610) in Verbindung mit §§ 7 und 77 Absatz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. 1994, S. 666/SGV. NRW. 2023) - jeweils in der bei Erlass dieser Satzung geltenden Fassung - und § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (ABI. Stadt Köln 2005, S. 116, 2010, S. 450, 2014, S. 119) diese Satzung beschlossen: § 1 Für die in den nachstehend aufgeführten Straßen vorgesehenen bzw. durchgeführten stra- ßenbaulichen Maßnahmen werden gemäß § 8 der Satzung der Stadt Köln über die Erhe- bung von Beiträgen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 KAG NRW für straßenbauliche Maßnahmen vom 28.02.2005 (Straßenbaubeitragssatzung) die Art der Straße und der Umfang der Maß- nahme wie folgt festgelegt: 1. Ritterstraße (Stadtbezirk 1) von Hansaring bis Maybachstraße; Hauptgeschäftsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 4 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. 2. Theodor-Hürth-Straße (Stadtbezirk 1) von Alarichstraße bis Thusneldastraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht sowie Frostschutz- schicht. Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Herstellung einer Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 3. Waltharistraße (Stadtbezirk 1) von Alarichstraße bis Thusneldastraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkeiten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht sowie Frostschutz- schicht. 2 Erneuerung der Gehwege durch Einbau von Platten bzw. Pflaster auf Schottertrag- schicht und Frostschutzschicht sowie Einbau von Bordsteinen. Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals, Ein- und Umbau von Straßenabläufen sowie Herstellung einer Rinnenführung. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 4. Glasstraße (Stadtbezirk 4) von Stammstraße bis Subbelrather Straße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkei- ten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht und Schottertrag- schicht sowie Herstellung einer Rinnenführung. 5. Philippstraße (Stadtbezirk 4) von Venloer Straße bis Glasstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtaufsatzes. 6. Philippstraße (Stadtbezirk 4) von Venloer Straße bis Glasstraße; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkei- ten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphaltbinderschicht, Asphalttragschicht und Schottertragschicht bzw. Herstellung von Aufpflasterungen durch Einbau von Pflas- ter auf Schottertragschicht, Austausch der Bordsteine in Teilbereichen, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 7. Am Botanischen Garten (Stadtbezirk 5) von Stammheimer Straße bis Riehler Gürtel; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung und Verbesserung der Fahrbahn und der darauf gebotenen Parkmöglichkei- ten durch Einbau einer Asphaltdeckschicht auf Asphalttragschicht, Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 8. Feldgärtenstraße (Stadtbezirk 5) von Hillesheimstraße bis Sebastianstraße (vor Feldgärtenstr. 92 einschließlich); Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Herstellung einer Mischverkehrsfläche durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten bzw. Aus- tausch eines Leuchtkörpers. 3 9. Johann-Degen-Straße (Stadtbezirk 7) von Poller Damm bis In der Gracht; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 10. Kölner Straße/Hauptstraße (Stadtbezirk 7) von Berliner Straße bis Fuß- und Radweg Friedrich-Ebert-Ufer; Hauptverkehrsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 3 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßen- leuchten bzw. Austausch der Leuchtaufsätze. 11. Zündorfer Weg (Stadtbezirk 7) von Poller Damm bis In der Gracht; Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Erneuerung der Straßenbeleuchtung durch Aufstellen neuer Straßenleuchten. 12. Zur Eiche (Stadtbezirk 7) von Lülsdorfer Straße bis Haus-Nr. 1 einschließlich (Ende des vorhandenen Teils); Anliegerstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 1 Straßenbaubeitragssatzung; Herstellung einer Mischverkehrsfläche durch Einbau von Pflaster auf Schottertragschicht und Frostschutzschicht, Herstellung einer Rinnenführung sowie Ein- bzw. Umbau von Straßenabläufen. 13. Edelhofstraße (Stadtbezirk 9) von Evergerstraße bis Am Feldrain; Haupterschließungsstraße gemäß § 3 Absatz 2 Ziffer 2 Straßenbaubeitragssatzung; Verbesserung der Straßenentwässerung durch Erneuerung des Mischwasserkanals von Evergerstraße bis Edelhofstr. 38 sowie Ein- und Umbau von Straßenabläufen. § 2 Diese Satzung tritt wie folgt in Kraft: § 1 Ziffern 1,2, 3 und 10 treten rückwirkend zum 01.03.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 4, 6 und 7 treten am Tage nach der Bekanntmachung dieser Satzung im Amtsblatt der Stadt Köln in Kraft. § 1 Ziffer 5 tritt rückwirkend zum 01.01.2019 in Kraft. § 1 Ziffer 8 tritt rückwirkend zum 01.08.2019 in Kraft. § 1 Ziffer 9 tritt rückwirkend zum 01.04.2020 in Kraft. § 1 Ziffern 11 und 13 treten rückwirkend zum 01.02.2020 in Kraft. § 1 Ziffer 12 tritt rückwirkend zum 01.10.2017 in Kraft.
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0905/2020
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 14.04.2020
- Erstellt
- 18.03.2020 12:14