V/0469/2018/1
Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche, Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen
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Beschlussvorlage
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V/0469/2018/1 V/0469/2018/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Dauerhafte Installation eines Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche; Durchführung weiterer Umnutzungs- und Sanierungsmaßnahmen Beratungsfolge 04.07.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 04.07.2018 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Bericht über den aktuellen Stand der Installation des Kunstwerkes von Gerhard Richter in der Dominikanerkirche zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem Konzept für die künftige Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort zu. 3. Der Rat der Stadt Münster beauftragt die Verwaltung, die für die Realisierung des unter B e- schlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes erforderlichen Sanierungs -, Umnutzungs- und Er- gänzungsmaßnahmen durch- und einen Baubeschluss hierzu herbeizuführen. 4. Die Verwaltung wird beauftragt, Anträge auf Städtebauförderung und Denkmalschutz für das Pr o- grammjahr 2019, auf der Basis des vorhandenen Gebietsbezuges (Aktives Zentrum Münster - Innenstadt) für die erforderlichen Umnutzungs - und Sanierungsmaßnahmen (insbes. Barrierefre i- heit und energetische Sanierung) im Rahmen der Vorgaben und Anforderungen der Städtebau- Förderrichtlinien 2008 (FöRi 2008) zu stellen. 5. Für den allgemeinen Ausstellungsbetrieb soll eine Stelle im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung eingerichtet werden. 6. Der Rat der Stadt Münster bestätigt auf der Grundlage des einstimmigen Beschlusses vom 29.06.2016 zur Vorlage V/0300/2016 und des Beschlusses vom 22.03.2017 zur Vorlage V/0122/2017 „Städtebauförderung: Fortschreibung Integriertes Handlungskonzept Münster - Innenstadt“ die Darstellung des Förderprojektes „Dominikanerkirche“ und ersetzt damit die bish e- rigen Darstellungen zur Dominikanerkirche im Integrierten Handlungskonzept gem. den Inhalten dieser Vorlage Dezernat V Amt für Immobilienmanagement 28.06.2018 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Tschöpe Herr Meyer Telefon: 492-2306/-7057 Tschoepe@stadt- muenster.de MeyerF@stadt-muenster.de - 2 - V/0469/2018/1 7. Nach bisheriger Abstimmung mit dem Künstler Gerhard Richter soll abweichend von der bisherigen Planung - die Chorwand erhal ten bleiben und ein mit Bezug zur funktionalen Neuausrichtung der Kirche gestalteter, dem Raum und Kunstwerk angemessener Zugang anstelle der vorhandenen Gittertür eingebaut werden. Finanzielle Auswirkungen 8. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass - für die Sanierungs -, Umnutzungs - und Ergänzungsmaßnahmen zur Realisierung des unter Beschlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes investive Auszahlungen in Höhe von 3.700.000 Euro erforderlich sind, - die Förderquote in der Städtebauförderung für Münster derzeit 60% der zuwendungsfähigen Kosten für investive Maßnahmen beträgt, - auf der Basis der in der Begründung dargestellten Rahmenbedingungen der Ausstellungsb e- trieb im Jahr 2018 aus den für die Beaufsichtigung des Kunstwerkes bereit gestellten Hau s- haltmitteln gesichert ist, - für die personelle Betreuung des Ausstellungsbetriebs unter den in der Begründung darg e- stellten Rahmenbedingungen in 2019 Aufwendungen in Höhe von 80.000 Euro jährlich anfa l- len, - die Verwaltung den Finanzbedarf für die Umsetzung des u nter Beschlusspunkt 2 benannten Nutzungskonzeptes in den Haushaltsplan-Entwurf für das Jahr 2019 aufnehmen wird, - die Verwaltung zu den Haushaltsberatungen 2020 einen Vorschlag zur dauerhaften Siche r- stellung der erforderlichen, insbesondere personellen und finanziellen Ressourcen für den Ausstellungs- und Veranstaltungsbetriebs ab dem Jahr 2020 erarbeiten wird und zusammen mit der Nutzungsordnung der Dominikanerkirche dem Rat der Stadt Münster zur Beschlus s- fassung vorlegen wird. Finanzierung/Mittelbereitstellung Der Finanzbedarf für die Umsetzung des Konzeptes zur künftigen Nutzung der Dominikanerkirche als Ausstellungsraum für das Kunstwerk von Gerhard Richter und Veranstaltungsort ist im Haushalt s- plan-Entwurf 2019 wie folgt zu veranschlagen: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Investitionsmaß- nahme Dominikanerkirche Umnut- zungs- und Sanierungs- maßnahmen Auszahlungen 2019 1.000.000 2020 2.700.000 Summe aller Auszahlungen 3.700.000 - 3 - V/0469/2018/1 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politi- sche Gremien Zeile 16 Sonstige ordentliche Auf- wendungen 2019 80.000 Begründung Die Ergänzungsvorlage basiert auf den Ergebnissen der Vorberatungen und greift die gleichlautenden Beschlüsse des Ausschusses für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen, Betriebsausschusses Münster Marketing und Ausschusses für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen im Wesentlichen auf (neue Beschlusspunkte 5 und 7). Den Beschlusspunkt 5 haben ebenfalls der Au s- schuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government, der Kulturausschuss und die Bezirksvertretung Mitte beschlossen. Mit dem Aufgreifen des Beschlusspunktes 7 in der von der Verwaltung vorgelegten Formulierung ist gleichzeitig deutlich, dass der abweichende Beschluss des Kulturausschuss zu Beschlusspunkt 3 nicht aufgegriffen wird. Die entsprechende Empfehlung der städtische n Denkmalbehörde zum Ve r- bleib des Hochaltars ist unten im Text dargestellt. Zu 5: Die Erfahrungen der ersten beiden Wochen zeigen, dass die Dominikanerkirche mit dem installierten Kunstwerk ein großes öffentliches Interesse findet. Die weitere Entwicklung ist zu beobachten, um den dauerhaften Einsatz des Aufsichtspersonals sowohl mit Blick auf die Anzahl des notwendigen Personals als auch hinsichtlich der Anforderungen an das Personal beurteilen zu können. Eine Mi n- destbesetzung von zwei Personen scheint au f jeden Fall notwendig. Hinzu kommt die Koordination für den Einsatz des Aufsichtspersonals. Die Verwaltung wird zur Konkretisierung der Bedarfe für den Ausstellungsbetrieb zu den Haushalts - und Stellenplanberatungen einen Vorschlag unterbreiten. Dabei sol l eine Stelle im Rahmen öffentlich geförderter Beschäftigung eingerichtet werden. Die Verwaltung geht aktuell davon aus, dass f ür den allgemeinen Ausstellungsbetrieb ab dem 01.01.2019 die veranschlagten Kosten von 80.000 € im Jahr 2019 im Saldo auskömmlich sind, soweit zwei Personen für die Aufsicht ausreichen. Sofern Aufgaben zu erbringen sind, die über eine reine Aufsicht hinausgehen, ist mit zusätzlichen Aufwendungen zu rechnen. Im Übrigen wird auf die Au s- führungen der Hauptvorlage verwiesen. Zu 7: In se inem Beschluss zur Vorlage V/0469/2018 ergänzte der Kulturausschuss in seiner Sitzung am 13.06.18 den Beschlusspunkt 3 um folgenden Text: „Der Hochaltar ist auszubauen und einzulagern, bis ein geeigneter Standort gefunden wird. Sollten die hierfür veransch lagten Kosten höher sein als für die Renovierung des Altars, wird der Altar am bisherigen Ort belassen und die Verwaltung bemüht sich um externe Zuschüsse zu den Renovierungskosten.“ - 4 - V/0469/2018/1 Der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen übernahm die Änderung des Kultu r- ausschusses nicht, sondern ergänzte die Vorlage V/0469/2019 um folgenden Beschlusspunkt: „7: Der Vorschlag des Künstlers Gerhard Richter, dass die Chortrennung erhalten bleibt und eine mit Bezug zur funktionalen Neuausrichtung der Kirc he gestaltete Holztür a n- stelle der vorhandenen Gittertür eingebaut werden könnte, soll umgesetzt werden.“ Im Zuge der Beratungen hat die Verwaltung zunächst die Kosten für eine Auslagerung des Hocha l- tars geprüft: Die Kosten für die Auslagerung aus der Kirche betragen 123.000 Euro. Darin enthalten sind die Ko s- ten für die Notsicherung, Konservierung, Abbau, Verladung und Gerüste. Weiter sind die Kosten für die Unterbringung in geeigneten Räumen enthalten. Diese Kosten sind für ein Jahr eingerechnet wor- den. Die Kosten für den Verbleib des Hocha ltars betragen 135.000 Euro. Darin enthalten sind die Kosten für die Notsicherung, Konservierung, Restaurierung und Gerüste. Die Differenz zwischen dem Verbleib und der Auslagerung beträgt 12.000 Euro. Da mit der Ein lage- rung laufende Kosten entstehen, wird diese mit fortlaufender Dauer teurer. Nach Einschätzung der Verwaltung besteht bei einem Verbleib des Hochaltars in der Dominikanerki r- che eine hohe Wahrscheinlichkeit auf finanzielle Förderung der Restaurierung aus Mitteln des Landes bzw. der Deutschen Stiftung Denkmalpflege. Im Falle einer Einlagerung wäre eine finanzielle Förd e- rung ausgeschlossen. Unabhängig vom Verbleib des Hochaltars entstehen noch Kosten für die Arbeiten im Chorraum, E r- tüchtigung der Bleiverga sung, Putzarbeiten, Anstrich, Klimatisierung und Baunebenkosten in Höhe von ca. 115.000 Euro. Da diese Kosten im räumlichen Zusammenhang mit dem Hochaltar stehen, sind sie in der Hauptvorlage in den veranschlagten 250.000€ enthalten. Ergänzende Hinweise zur Baugeschichte: Im Zuge der Säkularisierung 1811 wurde das Dominikanerkloster aufgehoben und diente dem Reichsmilitärfiskus. Mit Übernahme durch die Stadt wurde 1887 die den Chor abtrennende Quermau- er entfernt, ein typisches Merkmal von Klosterkirchen. In dieser durch Pilaster gestalteten Quermauer war auch der Altar integriert. Der Chor diente vermutlich als Orgel - und Sängertribüne. Mit der Nu t- zung als Schulkirche des städtischen Realgymnasiums wurde 1903 der neu e Hochaltar aufgestellt, der nun den Ab schluss des Chorraums bildet. Der Hochaltar wurde aus der Paderborner Gaukirche übernommen. Der Chorraum mit Hochaltar bildete nun eine Einheit mit dem Kirchenschiff. Der barocke Hochaltar ist ein farbig gefasstes Schnitzwerk des Paderborner Künstlers Heinrich Gröne und gilt als der letzte erhaltene Hochaltar des westfälischen Barocks dieser Qualität und Größenor d- nung im Münsterland. 1961 -1974 erfolgte die Wiedererrichtung der Kirche nach erheblichen Kriegsschäden. Dabei entstand ein neuer Altar im Sinn e der Liturgiereform unterhalb der Vierungskuppel. Der barocke Hochaltar im Chor wurde durch eine schlichte Wand von dem Kirchenschiff getrennt. Diese Wand mit einem vergit- terten Tor, durch das nur ein Teil des Hochaltars wahrnehmbar ist, steht an gleicher Stelle wie die ursprüngliche Trennwand. Mit dem Wiederaufbau wurde auch die Krypta entfernt. - 5 - V/0469/2018/1 Denkmalpflegerische Bedeutung des Hochaltars Mit der Profanierung der Kirche ist der Hochaltar aus seiner liturgischen Bestimmung ent lassen wor- den. Nun stellt er ein Objekt der Kunstgeschichte dar und ist als bedeutendes barockes Ausstat- tungsstück, das die Stadt vor gut 100 Jahren bewusst für diesen Ort erworben hat, heute von hohem eigenem kunsthistorischem Interesse. Hochaltar und Kirche sind zwar nahezu glei chalt, stilistisch aber sehr unterschiedlich. Während die Kirche für die ursprüngliche Bestimmung als Bettelordenskirche auffallend schlicht gestaltet ist und vor allem durch die herausragende Gesamtkomposition und Proportionen des Raumes wirkt, handelt es sich bei dem Hochaltar um ein im architektonischen Aufbau, in der Farbigkeit und im Bildpr o- gramm opulentes barockes Ausstattungsstück. Aber diese Unterschiedlichkeit und die Tatsache, dass der Hochaltar erst später in die inzwischen nicht mehr für den Orden, sondern als Schulkirche für das städtische Realgymnasium genutzte Kirche eingebaut wurde, bedeuten nicht, dass er denkmalpflegerisch nicht zur Kirche zuzurechnen wäre . Er ist vielmehr Teil der Denkmalgeschichte und steht für eine in der Stadtgeschicht e Münsters wichtige Nutzungsphase der Kirche. Insgesamt sprechen insofern gute Gründe für den Verbleib des Hochaltars in der Dominikanerkirche. Das Interesse der Öffentlichkeit geht, soweit erkennbar, ebenfalls in diese Richtung. Der Künstler Gerhard Richter hat erklärt, dass er sich ein Zusammenspiel zwischen Kunstwerk, Ausstellungs - und Veranstaltungsraum und Hochaltar in der Dominikanerkirche gut vorstellen kann. Nach bisheriger Abstimmung mit dem Künstler Gerhard Richter soll - abweichend von der bisherigen Planung - die Chorwand erhalten bleiben und ein mit Bezug zur funktionalen Neuausrichtung der Ki r- che gestalteter, dem Raum und Kunstwerk angemessener Zugang anstelle der vorhandenen Gittertür eingebaut werden. Der Hochaltar verbleibt im Chorraum. Eine solche Lösung ist aus Sicht der Den k- malpflege gut denkbar. Vorteil des Verbleibs der Chortrennwand aus konservatorischer Sicht wäre, dass die klimatischen Bedingungen im Chorraum auf das Holzschnitzwerk des Hochaltars abg e- stimmt werden könnten. Eine Beschlussfassung über die Gestaltung des Zugangs zum Chorraum erfolgt mit dem Baub e- schluss Anfang 2019. Nutzungsausschluss Während der Beratung der Vorlage V/0469/2018 wurde kontrovers über einen Nutzungsausschluss für politische Parteien diskutiert. Die Verwaltung wird die Ergebnisse dieser Diskussion bei der Erstel- lung der Nutzungsordnung berücksichtigen, die durch den Rat beschlossen wird. I.V. I.V. gez. gez. Peck Wilkens Stadtrat Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0469/2018/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 28.06.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37