V/0150/2017
Jahresbericht 2016 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster
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Ergänzende Anlage zur V01502017
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Ergänzende Anlage zur V/0150/2017 Auszählung der Sprechstunde 2016 1. Quartal 22 2. Quartal 19 3. Quartal 18 4. Quartal 35 Gesamt 94 Frau 49 Mann 43 Eingabekategorie Anregung 11 Beschwerde 55 Bezogen auf: Abläufe 33 Gesetze 6 andere Einrichtungen 1 Sachgebiet: Laufende Leistungen 74 Hilfe zum Lebensunterhalt 31 Wohnung 29 Eingliederung 7 Maßnahmenmanagement 3 Vereinbarung 2 Jobcenter 6 Fachstelle Verwaltung 4 Arbeitgeberservice 0 Kundenzentrum 1 Fachstelle Recht 3 Arbeitsvermittlung 16 U25 3 Ü25 8 50+ 4 Arbeitsvermittlung Reha SB 0 Selbstständige 4 Antragsannahme 2 Inhalt: Bescheide/Entscheidungen 58 nicht verständlich 11 fehlerhafte Berechnungen 8 falsche Vorannahmen 19 Ergebnis nicht akzeptabel 26 als Strafmaßnahme empfunden 11 Verhalten MA / Beratungsqualität 43 unzureichende Informationen 12 widersprüchliche Informationen 11 nicht nachvollziehbare Vereinbarungen 7 Verweigerung von Leistungen /Maßnahmen 16 unzureichende Kooperation mit anderen Äm- tern 4 unfreundlicher, abwertender Umgangsstil 10 Mangelnde Erreichbarkeit der MA 16 bei Gewährung von Leistungen 10 bei Wohnungswechsel 4 wegen fehlender Unterlagen 3 da MA krank / Urlaub / überlastet 1 Arbeitsabläufe 13 fehlende Eingangsbestätigung 2 Unterlagen gehen verloren 8 mündliche Auskünfte werden nicht bestätigt 4 keine Anmahnung bei fehlenden Unterlagen 3 Sonstiges 10 Empfehlungen: Klärendes Gespräche mit MA 42 schriftliche Gendarstellung 2 Mediation 12 Aufsuchen einer Beratungsstelle 12 Dienstaufsichtsbeschwerde 5 Fachaufsichtsbeschwerde 4 Beschwerde an OB 1 Widerspruch 11 Überprüfungsantrag 3 Einstweiliger Rechtsschutz 3 Klage / Konsultieren eines Anwalts 3 Petition 1 Sonstiges 8
Jahresbericht Ombudsstelle 2016
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1 Jahresbericht 2016 über die Arbeit der Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster 1. Statistische Auswertung (s. Anlage) Erläuterung des neu entwickelten Dokumentationsbogens Mit Beginn des Jahres 201 6 wurde ein neuer Dokumentationsbogen eingeführt. Er wurde von uns auf der Grundlage unserer bisherigen Tätigkeit entwickelt . Der neue Dokumentationsbogen soll einen differenzierteren Überblick über die Anliegen und Fragen der Ratsuchenden sowie über die von den Ombudspersonen empfohlenen Problemlösungswege, ermöglichen. Der Dokumentationsbogen l ässt auch Mehrfach - antworten zu. Anzahl der Beratungen und Ratsuchenden Im Rahmen unser er regulären (48) wöchentlichen Sprechstunden und mehrerer (23) zusätzlich vereinbarter Termine suchten insgesamt 94 Personen, die Ombudsstelle auf und fragten um Rat. Allerdings verteilen sich die Anfragen über das Jahr ungleich: Während in den ersten 3 Quartalen im Durchschnitt pro Woche etwas weniger als 2 Personen um Rat baten, waren es im letzten Quartal rd. 3 Personen pro Woche. Allerdings liegt die Zahl der Anmeldungen für die wöchentliche Sprechstunde meist höher. Schätzungsweise 6 - 8 Personen kamen mehrmals in die Sprechstunde. (Da in den Dokumentati onen keine Daten zur Person erfasst wurden, sind keine exakten Zahlenangaben hierzu möglich.) Insgesamt ist die Zahl der Personen, die die Ombudsstelle aufgesucht haben, gegenüber dem Vorjahr mit 66 Personen nochmal beachtlich angestiegen. Ein entscheidender Grund ist zweifellos, dass es im Verlauf des Jahres gelungen ist, durch Werbung u.a.m. den Bekanntheitsgrad der Ombud sstelle weiter zu verbessern: Die neuen Flyer liegen nun an mehreren Stellen aus und werden von den Mitarbeitern i m Jobcenter (JC) bei Bedarf ausgehändigt. Ferner wurden Berichte über die Arbeit der Ombudsstelle und Anzeigen in einschlägigen Magazinen veröffentlicht. Eine weitere Vermutung ist, dass sich das Image bzw. Aufgabenprofil der Ombudsstelle durch die Erweiterung seiner Kompetenzen, die vom Rat am 25.03.2015 beschlossen worden sind, weiter konsolidiert hat. Angesprochene Themen und Problembereiche Erwartungsgemäß überwiegen die Beschwerden gegenüber den Anregungen. Aufgrund der angegebenen Themeninhalte ist davon auszugehen, dass nicht nur in den 55 angegebenen Fällen, sondern in fast allen Fällen Beschwerden vorgebracht wurden. Gleichwohl wurden in 11 Fällen auch Anregungen formuliert. Die Mehrzahl der Beschwerden und Anregungen bezog sich auf interne Probleme im JC . Einige (6) kritisierten auch die geltende Gesetzeslage. Am häufigsten wurden Probleme im Zusammenhang mit laufenden Leistungen (74), entweder bei Hilfen zum Lebensunterhalt (31) oder/und bei den Kosten für die Wohnung (29) thematisiert. Demgegenüber werden Probleme hinsichtlich einer Arbeitsvermittlung nur von einem kleinen Teil (16) der Ratsuchenden (unmittelbar) angesprochen. Auch ist nicht erkennbar, dass hier Jüngere (U25) oder Ältere (50+) üb erproportional vertreten sind. Seltener (7) werden Probleme im Zusammenhang mit der beruflichen Eingliederung, wie Maßnahmenmanagement (3) oder Eingliederungsvereinbarungen (2) thematisiert. Soweit Vorgänge im JC angesprochen werden, beziehen sich diese auf die Fachstellen Verwaltung (4) oder Recht (3). 2 Inhalt und Umfang der Beschwerden Die inhaltlichen Schwerpunkte der Beschwerden bilden zum einen Bescheide/ Entscheidungen (58) des JC. Diese gelten häufig als nicht akzeptabel (26) oder ihnen liegen – so wird vermutet – falsche Vorannahmen (19) bzw. fehlerhafte Berechnungen (8) zu Grunde. In nicht wenigen Fällen sind die Bescheide/Entscheidungen unverständlich (11) oder diese werden als Strafmaßnahmen empfunden (11). Zum anderen ist das Verhalten der MA/die Beratungsqualität (43) häufig Gegenstand der Beschwerden, entweder weil Informationen unzureichend (12) , widersprüchlich (11) oder angebliche Vereinbarungen nicht nachvollziehbar (7) sind. Manche Ratsuchende (16) gehen davon aus, dass ihnen zustehende Leistungen/Maßnahmen (vorsätzlich) verweigert werden. 10 Ratsuchende beschweren sich über einen ihnen gegenü ber offensichtlich unfreundlichen bzw. abwertenden Umgangsstil – und sind dementsprechend oft ziemlich aufgebracht, wenn sie in die Sprechstunde kommen. Ein eher organisatorisches Problem ist die mangelnde Erreichbarkeit der Mitarbeiter (16) entweder im Zusammenhang mit der (zeitnahen) Gewährung von Leistungen (10) oder bei einem Wohnungswechsel (4). In diesem Zusammenhang wird auch moniert, dass Unterlagen fehlen (3). Auch bei den Beschwerden über die Arbeitsabläufe äußern die Ratsuchenden häufig, dass Unterlagen anscheinend verloren gegangen bzw. aktuell nicht auffindbar sind (8). Zudem wird moniert, dass mündliche Auskünfte (4) oder der Eingang von Unterlagen (2) nicht bestätigt werden. Ferner wird mehrfach (3) bedauert, dass das Einreichen fehlender Unterlagen nicht angemahnt wird. Handlungsmöglichkeiten und Empfehlungen Erstes und wichtigstes Ziel der Beratung ist zusammen mit der/dem Ratsuchenden das Problem zu klären und potentielle Lösungsmöglichkeiten abzuwägen. Sofern möglich, sollten sie dazu angehalten und motiviert werden, sich selbst mit den zuständigen MA d es JC auseinanderzusetzten und eine Lösung anzustreben. Dennoch er warten die Ratsuchenden häufig weiterreichende Hilfestellungen von Seiten der Ombudspersonen und dementsprechende Empfehlungen. Am häufigsten ( 42) dokumentiert wird die Empfehlung, ein klärendes Gespräch mit dem zuständigen MA oder Ansprechpartner des JC zu führen. Dieses Gespräch kann die/der Ratsuchende, wenn sie/er will, oder – in Ausnahmefällen - die Ombudsperson allein führen, i. d. R. jedoch findet es im Beisein von beiden statt. Wird gewünscht und soll gewährleistet sein, dass alle Beteiligten (die/der Ratsuchende, sein/e SachbearbeiterIn, die Ombudsperson, und ein MA auf der Leitungsebene) an einem Tisch zusammenkommen, wird eine Mediation (12) angeregt. Dieser Begriff wird bislang allerdings nicht sehr trennscharf verwendet. Er sollte daher künftig auf die Fälle beschränkt werden, in denen die Kommunikation zwischen Mitarbeitern und „Kunden“ erheblich gestört ist und daher unter Moderation einer Ombudsperson eine Konfli ktklärung in Anwesenheit aller Konfliktparteien notwendig ist. Insbesondere in den Fällen, in denen es geboten erscheint , Bescheide im Detail zu überprüfen und Aufstellungen nachzurechnen, wird weiterhin häufig (12) empfohlen , zu diesem Zweck eine Beratungsstelle aufzusuchen, i. d. R. die im Cuba. 3 Daneben wird auf die vielfältigen formalen Beschwerdewege und Rechtsmittel, die jedem Kunden des JC offen stehen , verwiesen. Am häufigsten genannt werden: Widerspruch einzulegen (11), eine Dienst - oder Fachaufsichtsbeschwerde oder ein Beschwerde an den OB zu formulieren (insgesamt 10). In einigen Fällen wird schließlich zu rechtlichen Schritten geraten: Stellen eines Überprüfungsantrags (3), Konsultieren eines Anwalts bzw. Einreichen einer Klage (3), Beantragung von einstweiligem Rechtsschutz (3). 2. Zusammenarbeit mit dem Jobcenter Insgesamt zeichnet sich ein erfreulicher Trend ab. Während wir in den Anfangszeiten stark mit Beschwerden über unfreundliches und abwertendes Verhalten von Mita rbeitern und unzumutbare Mängel in den Arbeitsabläufen befasst waren - solche Beschwerden gibt es zwar leider weiterhin – und sich viele Mitarbeiter des JC sich daher schnell durch uns angegriffen fühlten, hat sich in wachsen dem Maße eine konstruktive Zusammenarbeit im Sinne einer gemeinsamen Fehleranalyse und ggf. Fehlerbehebung ergeben. Die Zusammenarbeit hat sich auch im Hinblick auf die Art der Beschwerden maßgeblich versachlicht. Die Beschwerden , die über unsere Vermittlu ng von den Ratsuchenden vorgetragen werden, werden i .d. R. ernst genommen und es werden bei Bedarf zeitnahe Termine zur Klärung der Fragen und Problem e vereinbart. Meist gelingt es , im Rahmen dieser klärenden Gespräche zu einvernehmlichen Problemlösungen zu gelangen. Dieses konstruktive Miteinander wird erkennbar unterstützt durch die Leitung des JC, mit der jedes halbe Jahr aktuelle Entwicklungen und Probleme des JC, in der Ombudsstelle und der Zusammenarbeit besprochen werden. Ausgangspunkt sind zumeist exemplarische Fälle. Ein besonders erfreuliche s Ergebnis dieser Entwicklung ist, dass manche Kunden, bei denen sich über Jahre die Einschätzung verfestigt hat , dass das JC ihnen nur B öses will, wider Erwarten die Erfahrung machen, dass es von Nutzen für sie ist, sich bei Konflikten ggf. mit unserer Unterstützung konstruktiv mit dem JC auseinander zu setzten. 3. Zusammenarbeit mit weiteren Institutionen Mit der Beratungsstelle für Arbeitslose im Cuba, die ursprünglich auch die Funktion einer Beschwerdestelle wahrnahm, finden von Beginn an regelmäßige Treffen statt. Diese sind inzwischen etwas seltener geworden. Dennoch bestehen wechselseitige Kontakte auf der Ebene einzelner Fälle . Insbesondere dann , wenn Beschei de im Detail zu überprüfen und nachzurechnen sind, verweisen wir an das Cuba . Infolge mehrfache r Probleme von Ratsuchenden mit dem Gesundheitsamt bzw. mit dessen Begutachtungspraxis hatten wir ein ausführliches und sehr informatives G espräch mit dem Gesundheitsamt, das uns einen umfassenden Einblick in die Verfahrensabläufe bei der Erstellung von Gutachten verschaffte. In einigen dringenden Fällen nahmen wir auf Bitten der Ratsuchenden auch Kontakt zu Wohnungsunternehmen auf, um eine Wohnung zu finden bzw. einen Umzug zu ermöglichen. 4. Generelle Probleme und Desiderata Wie die obige Auswertung deutlich macht, wird immer wieder beklagt, dass bei telefonischen Nachfragen oder Terminen im Jobcenter die Akte bzw. eingereichte Unterlagen nicht vorhanden sind. Diese sind möglicherweise verloren gegangen oder die Akte befindet sich in einer anderen Abteilung, ist unterwegs, jedenfalls aktuell nicht oder nur partiell verfügbar. Zur Lösung dieses Problems halten wir die Einführung der elektronischen Akte für dringend erforderlich. Dem haben auch Herrn Bierstedt und Herrn Heuer zugestimmt. 4 In einem gewissen Zusammenhang damit steht die Notwendigkeit, die räumliche Situation in der Leistungsabteilung erheblich zu verbessern. Bei Kontakten mit MA des JC im Jobcenter mussten wir feststellen, dass die kleinen Büros kaum Platz bieten und wenig einladend wirken, um zufriedenstellende Gespräche zwischen Sachbearbeiter In und Kunde zu ermöglichen. Die Räume sind mit Aktenschränken, Akten, Postkörbchen u.a.m. vollgestellt. Es besteht für Kunden oft keine Möglichkeit ihre Unterlagen auszubreiten und dem MA gegenüber Platz zu nehmen. Wie wir bereits in dem Jahresbericht für 2015 feststellten, thematisieren die Ratsuchenden in unseren Beratungen die Eingliederungsvereinbarungen nur höchst selten. Selbst, wenn diese – meist von uns aus – angesprochen werden, zeigt sich, dass diese für die Ratsuchenden, die zu uns kommen , eher von m arginaler Bedeutung sind. Vielen ist nach unserer Wahrnehmung nicht klar, dass eine solche Vereinbarung konkrete berufliche Perspektiven aufzeigen soll und dementsprechend mit ihnen auszuhandeln ist. Aus diesem Grund war bereits in 201 6 ein Workshop zu diesem Thema geplant, der auf Anfang dieses Jahres verschoben wurde. 5. Sonstiges Austausch mit anderen Ombudsstellen in NRW Organisiert durch die Ombudsstelle Münster fand am 04. 10. 2016 ein Treffen mit Ombudsleuten aus fünf anderen Ombudsstellen in NRW statt. Beeindruckend hierbei war, dass die Organisationsstrukturen und Aufgabenprofile der verschieden en Ombudsstellen sehr unterschiedlich sind: Manche Ombudsstellen sind mit einem hauptamtlichen Mitarbeiter besetzt, dessen Stelle beim JC oder als Stab sstelle beim OB angesiedelt ist; andere Ombudsstellen sind mit einem (gut dotierten) Ehrenamtlichen besetzt, der Akteneinsicht hat und auf dieser Grundlage mit dem JC den jeweiligen Fall klärt. Schließlich gibt es Ombudsstellen die – ähnlich der in MS – als unabhängige Beratungs- und Schlichtungsstelle fungieren. (Weitere Informationen zu diesem Treffen finden Sie im Protokoll, das bei der hiesigen Ombudsstelle angefordert werden kann). Fortbildungen und Workshops Im Verlauf d es Jahres 2016 nahmen wir an verschiedenen Fort bildungen bzw. Workshops teil: an einem Workshop zum Thema Herausfordernde Gesprächskontakte, welcher von der Stadt für ihre Mitarbeiter angeboten wurde sowie an einer Fortbildung mit einer MA des JC, zur Auffrischung unserer Kenntnisse des SGB II und aktueller Rechtsprechung hierzu. Auch besuchten wir ein Seminar der Freiwilligenagentur zum Thema Flüchtlinge im Jobcenter – besondere Herausforderungen und Chancen. Geschäftsordnung Nach längerer Diskussion wurde Ende 2016 eine GO festgelegt. Diese regelt insbesondere die Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit der Ombudspersonen und der Geschäftsstelle, die mit einer hauptamtlichen Mitarbeiterin besetzt ist. Wichtig für uns war in diesem Zusammenhang, dass die Beratung der Ratsuchenden weiterhin ausschließlich von uns, den vom Rat bestellten Ombudspersonen, wahrgenommen wird. 6. Ausblick Nachdem sich die Nachfrage nach Beratungen in unseren Sprechstunden im Verlauf des Jahres auf ein zufriedenstellendes Maß eingependelt hat, stellt sich verstärkt die Frage, weshalb wir aufgesucht werden. Nach unserer Einschätzung gibt es hauptsächlich drei Gründe bzw. Funktionen, die wir erfüllen: 5 Zum einen dienen wir dazu Unzufriedenheit, Ärger, Wut gleichsam zu „entsorgen“. Zuweilen ist es schwer, das Problem und seine Gründe in Erfahrung zu bringen, weshalb die Betreffenden so emotional aufgebracht sin d. Es ist nicht immer leicht, das zu entschlüsseln. Aber es gelingt i.d.R. mit etwas Geduld und Verständnis. Zum anderen beanspruchen wir auch die Funktion, die Verfahren im JC und dessen Umgang mit seinen Kunden zu verbessern, jedenfalls effektiver zu gestalten. Dass es – wie die Auswertung in Punkt 1 deutlich macht - diverse Mängel gibt, ist i n jedem Einzelfall bedauerlich, auch wenn sie oft zu klären und zu lösen sind. Das kann jedoch nur gelingen, wenn Fehler nicht geleugnet werden und zumindest versucht wird, sie zu beheben. Schließlich sollte es auch unsere Aufgabe sein, den Kunden des JC das Gefühl zu vermitteln, dass sie - trotz ihrer Abhängigkeit von dessen Transferleistungen - das Recht auf Anerkennung ihrer individuellen Persönlichkeit , die nicht selten geprägt ist durch eine leidvolle Lebensgeschichte, und ihrer Würde haben. Oft ist es erstaunlich, wie schnell sich der „Knoten“ aus Angst, nicht als Person beachtet und missachtet zu werden, und Wut löst, wenn den Ratsuchenden dieses Gefühl vermittelt wird. Dieser Bericht wurde erstellt im Januar 2017 von den Ombudsleuten: Adolf Brosthaus, Gabriele Brüggemeyer, Alexandra Hippchen, Helmut Mair, Saeid Samar
Beschlussvorlage
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V/0150/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat V Betrifft Jahresbericht 2016 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster Beratungsfolge 08.03.2017 Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung Vorberatung 21.03.2017 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E -Government Vorberatung 22.03.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 22.03.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster nimmt den Jahresbericht 2016 der Ombudsstelle für das Jobcen- ter Münster zur Kenntnis. 2. Der Rat der Stadt Münster beschließt eine Reduzierung der Planstelle für die Geschäftsstelle der Ombudsstelle zum Stellenplan 2018 von 1,0 auf 0,5. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch Änderung zum Stellenplan 2018 verringern sich die Personalaufwendungen um 28.380€ pro Jahr. Aufgrund der gesetzlichen Regelungen für Optionskommunen trägt der Bund 84,80% der Per- sonalkosten, sodass die Belastungen für den Haushalt der Stadt ab dem kommenden Jahr um 4.310€ sinken werden. Begründung: Zu 1: Die Ombudsstelle für Kundinnen und Kunden des Jobcenters Münster hat im Oktober 2012 mit fünf entsprechend befähigten, ehrenamtlich, unabhängig tätigen Ombudsfrauen und –männern ihre Arbeit aufgenommen. Seit Sommer 2015 wurden entsprechend dem Ratsbeschluss der Vorlage V/0077/2015/1 vom 25.03.2015 die Ombudspersonen organisatorisch durch eine Sachbearbeiterin unterstützt. Mit dem Jahresbericht 2016 der Arbeit der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster wird der vierte Jahresbericht vorgelegt. Er knüpft an die vorangegangenen Berichte an. Vorlagen-Nr.: V/0150/2017 Auskunft erteilt: Herr Meyer Ruf: 492-7057 E-Mail: MeyerF@stadt-muenster.de Datum: 15.02.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0150/2017 Nachdem die Weiterentwicklung der Ombudsstelle nunmehr 2016 umgesetzt wurde, können nun die Wirkungen des Ratsbeschlusses im Zusammenhang mit dem Jahresbericht der Ombudsstelle bewer- tet werden. Im vergangenen Jahr suchten 94 Personen die Ombudsstelle für eine Beratung auf. Die Steigerung um 28 Personen im Vergleich zum Vorjahr kann auf die vom Rat 2015 beschlossenen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Ombudsstelle zurückgeführt werden. Insbesondere die Einrichtung einer Geschäftsstelle mit dauerhafter Besetzung durch eine Sachberarbeitung hat sich in besonderem Maße positiv ausgewirkt. Die steigende Inanspruchnahme der Ombudsstelle im Jahr 2016 zeigt, dass es richtig war, mit Übernahme der alleinigen Verantwortung für die Umsetzung de s SGB II in der Stadt Münster eine Ombudsstelle einzurichten, welche die Anliegen der Leistungsberechtigten aufnimmt und diese unterstützt, ihre Interessen wahrzunehmen. In ihrer Tätigkeit ist die Ombudsstelle eine wichtige Ergänzung zum bestehenden System im Umgang mit Konflikten zwischen Kunden/-innen und dem Jobcenter. Durch ihre Unabhängigkeit und ihre Sicht von außen gelingt es ihr, zwischen den beteiligten Akteuren zu vermitteln. Der vorgelegte Bericht der Ombudsstelle für das Jobcenter Münster basi ert auf dem Ende 2015 weiterentwickelten Evaluationsbogen. Hierdurch ist es möglich, die angesprochenen Themen und Problembereiche zu quantifizieren und zukünftig die Entwicklung der Beratungschwerpunkte darzustellen. Folgende Themen bilden die Beratungsschwerpunkte der Ombudspersonen: Bescheide/Entscheidungen, Verhalten der MA/die Beratungsqualität, mangelnde Erreichbarkeit und Arbeitsabläufe. In vielen Fällen ist es gelungen, rechtlich einwandfreie und tragfähige Lösungen im Sinne der „Betroffenen“ zu er zielen. Zugleich ist aber auch festzustellen, dass die gesetzlichen Vorgaben zu beachten sind und daher trotz Mediation mit den Ombudsleuten und guten Willens der Verwaltung die Erwartungen der Betroffenen nicht immer erfüllt werden können. Dass Eingliederungsvereinbarungen oder Themen zur arbeitsmarktlichen Integration eher selten von den bei der Ombudsstelle vorsprechenden Leistungsberechtigten vorgetragen werden, ist u.a. dadurch zu erklären, dass für die Leistungsberechtigten ihre eigene finanzielle S ituation häufig zunächst drängender ist als mögliche Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt. Diese Erfahrung machen auch die Jobcoaches der Stadtverwaltung in der Beratung. Ziel der Beschäftigten des Jobcenters ist es, die Leistungen der Grundsi cherung für Arbeitsuchende so schnell wie möglich und bedarfsgerecht zu gewähren. Aufgrund der Komplexität einzelner Rechtsfragen und eines instabilen Personalkörpers ist es jedoch nicht immer möglich, das nachvollziehbare Beratungsinteresse erschöpfend zu erfüllen. Das Jobcenter ist jedoch zuversichtlich, durch organisatorische, insbesondere im Hinblick auf das Organisations - und Entwicklungsprojekt des Jobcenters, und personalwirtschaftliche Maßnahmen hinzuweisen, die die persönliche und telefonische Erre ichbarkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und damit die Beratungsqualität verbessern sollen. Ergänzend zu dem vorgelegten Bericht, werden die Ombudspersonen den Jahresbericht 2016 im Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung vorstellen. Zu 2: Mit Beschlussfassung der Vorlage V/0077/2015/1 zur Weiterentwicklung der Ombudsstelle im Job- center der Stadt Münster wurde eine Geschäftsstelle zur Unterstützung der Arbeit der Ombudsperso- nen eingerichtet. Hierzu wurde eine Planstelle für einen/eine Sachbearbeiter/Sachbearbeiterin in den Stellenplan 2015 eingestellt. - 3 - V/0150/2017 Zu den Aufgaben der Stelle gehören: Termine für Kundinnen und Kunden des Jobcenters für die Sprechstunde zu vereinbaren, in dringenden Fällen außerordentliche Termine mit Ombudspersonen zu vereinbaren, bei der Begleitung von schwierigen Fällen mitzuwirken, ggf. Mediation vorzubereiten, Öffentlichkeitsarbeit in Zusammenarbeit und in Abstimmung mit den Ombudspersonen (Om- budsstelle bekanntmachen, Werbung für die Ombudsstelle, Pflege der Homepage) zu betrei- ben, Dolmetscher für die Beratung von Menschen mit Migrationsvorgeschichte zu besorgen und den Erhebungsbogen weiterzuentwickeln und diese statistisch auszuwerten. Durch die eingerichtete Geschäftsstelle ist es gelungen, den organisatorischen Aufwand für die eh- renamtlich Tätigen zu reduzieren und sie in ihrer Arbeit gemäß dem Ratsbeschluss zu unterstützen. Sie fungiert als Scharnier zwischen Verwaltung und Ombudspersonen und stärkt die Institution der Ombudsstelle. Zugleich lässt sich jedoch feststellen, dass der Umfang von 1 VZÄ für die eingerichtete Stelle mit dem jetzigen Aufgabenfeld zu groß bemessen ist. Nach kritischer Prüfung durch die Verwaltung und in enger Absprache mit den Ombudspersonen soll daher eine Reduzierung der Stelle auf 0,5 VZÄ erfol- gen. In der Besetzung soll die personelle Kontinuität erhalten bleiben. Für den freiwerdenden Stellen- anteil wird die Stelleninhaberin mit anderen Aufgaben innerhalb der Stadtverwaltung betraut. i.V. gez. Cornelia Wilkens Stadträtin Anlagen: Jahresbericht 2016 der Ombudsstelle der Stadt Münster
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0150/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.02.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37