V/0279/2025
Baulicher Errichtungsbeschluss Gesamtschule Münster-Südost
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
V_0279_2025_Anlage_1_Lageplan
1574 Zeichen
Projektleitung Standortnummer Bauen im BestandZeichnung Amtsleitung Fachstellenleitung / Abteilungsleitung Architektur und Projektsteuerung Projektdatei Planbezeichnung Projektverzeichnis ErstellungMaßstab L/00 LAGEPLAN P-13672 Index Projektnummer Planphase Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße 07.11.2024a 30.10.20241:500 Suhre Krietemeyer Koops / Wenzel 2024-11-07 Westfalen - Machbarkeitsstudie.pln Zeichnung Suhre MACHBARKEITSSTUDIE 841 / 594 Kunststoffbelag Überdachung Fallschutzsand Bank / Tisch Anlehnbügel für Fahrräder Baum Bestand Pflanzfläche, Sträucher, Mulde Rasen/ Wiese Baum Planung Gründach LEGENDE: Art der Änderung Planstempel und Index überarbeitet07.11.2024a DatumIndex Name Neuer Standort für eine 4-zügige weiterführende Schule Ehemaliges Areal der Westfalen AG Heidestraße (B-Plan 625) 48167 Angelmodde Suhre Aktualisierung Baumbestand Haupteingang Nebeneingang Zufahrt Rasenspielfeld Netto: 68,00 m x 105,00 m Ballfangzaun Ballfangzaun Parkplatz mit 40 Stellplätzen Beachvolleyball Netto: 8,00 m x 16,00 m Beachvolleyball Netto: 8,00 m x 16,00 m Kleinspielfeld Netto: 20,00 m x 40,00 m Parkplatz mit 12 Stellplätzen 100 Fahrradstellplätze 80 Fahrradstellplätze 96 Fahrradstellplätze 170 Fahrradstellplätze Mulde Mulde Mulde Sekundarstufe 1 Flachdach IV Sekundarstufe 2 Flachdach IV Mensa Flachdach I Forum FD II Fachräume Flachdach III Vierfach-SporthalleFlachdach II Kombinationsanlage Typ D Entwässerungsmulde Entwässerungsm ulde Entwässerungsm ulde Lern hof Spielplatz Lern hof Brücke Vornholtgraben Heidestraße Flaßkuhl
Beschlussvorlage
12950 Zeichen
V/0279/2025 V/0279/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baulicher Errichtungsbeschluss für den Neubau eines 4-zügigen Gesamtschulgebäudes und einer Vierfachsporthalle auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde Beratungsfolge 03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 01.07.2025 Sportausschuss Vorberatung 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat fasst auf der Grundlage der Vorlage V/0711/2024 den baulichen Errichtungsbeschluss für den Neubau eines 4-zügigen Gesamtschulgebäudes in gebundener Ganztagsform zuzüg- lich der benötigten Sport- und Außenanlagen und einer Vierfachsporthalle auf der Grundlage des in Anlage 2 beigefügten Raumprogramms auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoff- werks der Westfalen AG in Angelmodde. 2. Der Neubau der 4-zügigen Gesamtschule wird von der Bauwerke Münster GmbH umgesetzt. Diese wird daher beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Objektplanungsleistung nach §§ 73 ff. VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Erlangung einer Kon- zeptstudie einschließlich Kostenermittlung für den Neubau des Gesamtschulgebäudes durch- zuführen. 3. Im VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. Amt für Schule und Weiterbildung 28.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Eckloff Telefon: 492-2801 Eckloff@stadt-muenster.de - 2 - V/0279/2025 4. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend auf dieser Grundlage den Baubeschluss unter Berücksichtigung von Reduktionsvarianten und einer möglichen Umsetzung in Modulbauweise herbeizuführen. 5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Neubaumaßnahme zunächst Planungskosten in Hö- he von insgesamt rund 7.290.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt durch die Investitionen werden mit dem Baubeschluss zu quantifizieren sein und die Ermäch- tigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 6. Der Rat stimmt den in 2025 zur Finanzierung der Planungskoste n erforderlichen außerplan- mäßigen Auszahlungen in Höhe von 656.100 € nach § 83 Abs. 1 GO NRW zu. 7. Die neue Gesamtschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Arbeitstitel „Städtische Gesamtschule Münster-Südost“ geführt. 8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, da ss zu gegebener Zeit im Vorfeld des zu beantragenden Ge- nehmigungsverfahrens der Schulaufsichtsbehörde eine erneute Beteiligung i.S.d. § 81 Schul- gesetz NRW (schulorganisatorischer Schulträgerbeschluss) erfolgen wird. II. Finanzielle Auswirkungen: Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme neu Neubau Gesamtschule Müns- ter-Südost Auszahlungen für Baumaßnahmen 2025 656.100 Außerplanmäßige Mittelbereitstellung 2026 6.633.900 Summe aller Auszahlungen 7.290.000 Planungsmittel Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro- duktgruppe bisher nicht veranschlagt. Die in 2025 erforderlichen Mittel in Höhe von 656.100 € werden außerplanmäßig nach § 83 Abs. 1 GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“. Die zur Finanzierung der weiteren Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen in 2026 in Höhe von 6.633.900 € werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 berück- sichtigt und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gedeckt. - 3 - V/0279/2025 Begründung: Zu 1: Mit Beschluss über die Vorlage „Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I – Planung einer 4- zügigen Gesamtschule in Angelmodde, geänderter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schul- zentrums Wolbeck und Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium“ (V/0711/2024) ist die Verwaltung auf der Grundlage der Ergebnisse der WIB c onsult GmbH zur Schulentwicklungsplanung der Sekundar- stufe I beauftragt worden, die Planungen einer neuen 4 -zügigen Gesamtschule aufzunehmen. Gleichzeitig ist dem Rat der Stadt Münster das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des Amtes für Im- mobilienmanagement zur Verortung eines 4-zügigen weiterführenden Schulsystems in Ganztagsform einschließlich aller erforderlicher Funktions - und Sportflächen auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde zur Kenntnis gegeben worden (Lageplan s. Anla- ge 1). Das zugrundeliegende Raumprogramm in Anlage 2 wurde in Anlehnung an die für die Gesamtschule Münster-West in der Vorlage V/0104/2022 und die Mathilde -Anneke-Gesamtschule in der Vorlage V/0016/2015/1 beschlossenen Raumprogramme ausgearbeitet. Neben den erforderlichen allgemei- nen Klassen- und Fachräumen sowie den Verwaltungsräumen umfasst das Raumprogramm auch Flächen für den Ganztagsbetrieb der Gesamtschule wie Mensa und Aufenthaltsräume. Das Raum- programm berücksichtigt auch u. a. im Hinblick auf Inklusion ausreichend Differenzierungsräume. Das Schulgebäude wird barrierefrei gem. DIN 18040-1 errichtet. Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in Clustern zusammengefasst werden. Idealerweise bilden die Unterrichtsräume einer Jahrgangsstufe zusammen mit den Differenzierungs- räumen (S I), je einem Teamraum und einem Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogi- sche Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen in den Verkehrsflächen untergebracht werden. Der Digitalpakt-Standard ist zu gewährleisten. Das pädagogische Konzept der Gesamtschule soll unter Mitwirkung eines von der Bezirksregierung vorgeschlagenen externen Fachexperten erarbeitet werden und in die Vorbereitung des VgV - Verfahrens eingehen. Der Sporthallenbedarf für eine 4 -zügige „Städtische Gesamtschule Münster -Südost“ ist durch eine Vierfachsporthalle gedeckt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle für den Vereinssport zur Verfü- gung. Zu 2 bis 4: Wie in der Vorlage V/0666/2022 erläutert, besteht im Bereich der Schulbauten die Möglichkeit, auf- grund der hohen Zahl an erforderlichen Neubau - und Erweiterungsmaßnahmen, Schulbaumaßnah- men sowohl vom Amt für Immobilienmanagement als auch von der Bauwerke Münster GmbH durch- führen zu lassen. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauwerke Münster GmbH mit dem Bau der Schule zu beauftragen. Als Verfahrensart wird nach § 74 VgV das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Re- gelfall vorgegeben. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, in welchem zunächst im Teilnah- mewettbewerb die Eignung mit Hilfe von definierten Eignungskriterien geprüft wird. Anschließend wird eine Vorauswahl von bis zu fünf der Architekturbüros in der zweiten Phase zur Verhandlung aufgefordert, in welcher das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Dies erfolgt anhand von definierten Beurteilungs- und Zuschlagskriterien, bspw. das Honorar oder die Qualifikation der Projektleitung. Weiterhin wird durch die Architekturbüros anhand des Raumprogramms eine bewert- bare Konzeptstudie erarbeitet, welche maßgeblich zur Beurteilung herangezogen wird. Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. - 4 - V/0279/2025 Anschließend an die Beauftragung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen wird die Pla- nung in den darauffolgenden Leistungsphasen konkretisiert. Der Baubeschluss wird nach Abschluss der weiteren Detailplanung zeitnah herbeigeführt. Alternativ zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde die Durchführung eines Ar- chitekturwettbewerbs geprüft. Dieses Verfahren wäre insbesondere geeignet, um bei komplexen Pla- nungsaufgaben alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben zu finden. Wettbewerbe bieten sich an, wenn noch keine klare Vorstellung für die Realisierung besteht und der*die Auftraggeber*in nach Impulsen sucht. Nachteilig hierbei ist der begrenzte Einfluss auf die Baukosten. Auch wenn in der Auslobung ein Budget angegeben werden kann, lässt sich in der Wettbewerbsphase nicht vermeiden, dass beson- ders kreative Ideen das Preisgericht überzeugen und dessen Vorschläge zur Kostenreduzierung auch im Rahmen einer Überarbeitung der Wettbewerbsbeiträge häufig nicht das gewünschte Ergebnis er- bringen. Ferner ist der zeitliche Aufwand deutlich höher als bei einer VgV -Vergabe. Es muss zunächst das Wettbewerbsverfahren in seinen Teilschritten nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe durchge- führt sowie das anschließende Verhandlungsverfahren abgeschlossen werden, bevor der Auftrag für die Objektplanung vergeben werden kann. Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens ist das bietende Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu ermitteln. Maßgeblich hierfür sind die Zuschlagskriterien, die ebenfalls schon mit dem Planungswettbewerb bekannt gemacht werden. Erst nach Abschluss dieses zweistufigen Verfahrens kann der Zuschlag erteilt werden. Damit können auch die Fachplaner*innen erst zu einem späteren Zeitpunkt gefunden werden. Diese zeitliche Verschiebung ist notwendig, weil andernfalls das Risiko besteht, Fachplanungsleistungen beauftragt zu haben, die nicht mit dem erfolg reichen Wettbewerbsbeitrag kompatibel sind. Spätere Nachträge der Fachplaner*innen lassen sich nur verhindern, wenn die Ausschreibung bzw. Beauftra- gung der Fachplanungsleistungen auf der Grundlage des Siegerentwurfes erfolgt. Das VgV-Verfahren bietet gegenüber dem Architekturwettbewerb somit folgende Vorteile und wird daher als zielführend erachtet: 1. Sicherstellung der gewünschten Qualitäten und Ergebnisse über entsprechend festgelegte und vorab definierte Kriterien 2. Zeitlicher Vorteil, da Fachplaner frühzeitig in die Planung integriert werden können 3. Höhere Wirtschaftlichkeit, da die Honorarzone tendenziell im Wettbewerb höher liegt als im VgV-Verfahren 4. Keine Anonymität, da die Konzeptstudie im VgV-Verfahren, anders als im Architektenwettbe- werb, nicht anonym erstellt wird Aus diesen Gründen bevorzugt die Verwaltung die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Teilnah- mewettbewerb gegenüber einem Architekturwettbewerb. In diesem Projektabschnitt erfolgt unter Einbindung der Schulbaukommission die Überprüfung, ob eine Umsetzung des Bauvorhabens in Modulbauweise gegenüber der „klassischen“ Variante vorzu- ziehen ist (siehe auch Vorlage V/0497/2023) Bei diesem Projekt werden die Grundsätze der Vorlage V/0599/2024 von Anfang an berücksichtigt, entsprechend werden Reduktionsvarianten mitgeplant und zur Umsetzung vorgeschlagen. Mindest- ziel ist es, den Vergleichs-BKI-Wert einzuhalten. - 5 - V/0279/2025 Zu 5: Entsprechend der Vorlage V/0624/2022 zum Antrag „Investitionsprogramm realistischer gestalten“ sind im Errichtungsbeschluss lediglich die bis zur Fassung des Baubeschlusses erforderlichen Pla- nungsmittel zu veranschlagen. Die Bauwerke Münster GmbH haben dah er eine Kalkulation der Pla- nungskosten vorgenommen, die sich auf insgesamt 7.290.000 € beläuft. Mit Abschluss der Leis- tungsphase 3 liegt dann eine Kostenberechnung vor, sodass die Baukosten mit dem Baubeschluss im Haushalt veranschlagt werden können. Zu 6: Bisher sind noch keine Mittel für das Projekt im Haushaltsplan veranschlagt. Die in 2025 erforderli- chen Auszahlungen müssen deshalb außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der außer- planmäßigen Auszahlungen ist im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gewährleistet. Zu 7: Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Kommunikation erhält das Projekt den Arbeitstitel „Städ- tische Gesamtschule Münster-Südost“, um die Bedeutung für den Bezirk insgesamt hervorzuheben. Zu 8: Als Grundlage des für den bei der Schulaufsicht zu stellenden Antrags zur Genehmigung der Errich- tung einer Schule gem. § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW ist ein Schulträgerbeschluss zu fassen. Die- ser muss bestimmte Anforderungen (u.a. anlassbezogene S chulentwicklungsplanung und Nachweis der Herstellung des kommunalen Konsenses) erfüllen und einen zeitlichen Bezug zur Inbetriebnahme der Schule aufweisen. Daher wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Beschluss mit der schulor- ganisatorischen Maßnahme einzuholen sein. Dies ist mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt. I.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage A Anlage 1 Lageplan Anlage 2 Raumprogramm
Anlage A
2072 Zeichen
Anlage A zur V/0279/2025 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den baulichen Errichtungsbeschluss für den Neu- bau einer vierzügigen Gesamtschule im gebundenen Ganztag inkl. einer Vierfach-Sporthalle und Sportaußenflächen auf dem ehemaligen Grundstück der Westfalen AG in Angelmodde zu fassen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel ist, den im Stadtgebiet insgesamt steigenden Bedarf an Gesamtschulplätzen gerecht zu werden und den speziell im Bezirk Südost steigenden Bedarf an Schulplätzen für die Sek I/Sek II zu decken. Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Als Vorabmaßnahme werden derzeit Gutachten (bspw. Artenschutz, Baugrund etc.) durchgeführt. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Auf Grund der Sachentscheidung fallen zunächst nur Planungsmittel in Höhe von 7.290.000 € an. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter- richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und ein am allgemeinen Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu stellen. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei den Planungen zum Neubau werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Ge- bäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.
V_0279_2025_Anlage_2_Raumprogramm
3291 Zeichen
Anzahl Größe je Raum gesamt qm Anzahl Größe je Raum gesamt qm Anzahl Größe je Raum gesamt qm Bemerkungen Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in Clustern zusammengefasst werden. Idealerweise bilden die Unterrichtsräume einer Jahrgangsstufe zusammen mit den Differenzierungsräumen (S I), je einem Teamraum und einem Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogische Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen in den Verkehrsflächen untergebracht werden. Der Digitalpakt-Standard ist zu gewährleisten. Klassen- und Fachräume Unterrichtsraum 24 65 1560 24 65 1560 pro Jahrgangsstufe 4 Räume 6 65 390 6 65 390 pro Jahrgangsstufe 2 Räume 6 56 336 6 56 336 pro Jahrgangsstufe 2 Räume Differenzierungsraum 12 30 360 12 30 360 pro Jahrgangsstufe 2 Räume, möglichst ein DiffRaum zwischen 2 Unterrichtsräumen mit direkter Anbindung Mehrzweckraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Raum für Neue Technologien 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Chemie/ gr. NW Raum 1 90 90 1 90 90 Naturwissenschaften (Physik/ Biologie) 4 75 300 8 63 - 75 552 Kunstraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Musikraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131 Raum für textiles Gestalten 1 90 90 1 90 90 Technikraum 2 90 180 2 90 180 Hauswirtschaft 2 150 300 2 150 300 Fläche inkl. Speise- bzw. Theorieraum und Raum für Waschmaschine und Trockner Nebenräume zu den Fachräumen 440 140 580 den Fachräumen direkt zugeordnet / je ca. 25 qm - 45 qm Mensa (100 % Teilnahme S I zuzügl. anteilig S II und Personal) Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 158 158 Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm bei Essen in 3 Schichten) 1 538 538 Personalumkleideraum Küche 3 6 18 Personal WC Küche 2 1,25 2,5 Büro Küche 1 8 8 Lager (Trocken-, Geschirr-, Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 143 143 Kiosk 1 15 15 Ganztagsbereich/ Aufenthalt Spiel-, Freizeit- und Aufenthaltsmöglichkeiten 240 240 Aufenthaltsraum Sek 2 1 56 56 56 Forum 240 100 340 Stuhllager 65 Biblio-/Mediothek/ Selbstlernzentrum 230 Verwaltung Mitarbeitertreff 1 150 150 einschl. Garderobe, Teeküche, Postfächer für alle Mitarbeiter/innen Treffpunkt als Begegnungsraum Teamraum 6 40 240 3 30 90 9 30 - 40 330 jeder Jahrgangsstufe ein Teamraum zugeordnet Büro Schulleitung 1 30 30 direkte Verbindung zum Sekretariat Büro stellv. Schulleitung 1 20 20 Stundenplaner 1 16 16 Koordination Erprobungsstufe 1 16 16 1 16 16 Koordination Mittelstufe 1 16 16 1 16 16 Koordination Oberstufe/ Stufenleitung 4 16 64 4 16 64 Sekretariat 1 50 50 Kopierraum 1 10 10 Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25 Sanitätsraum 1 16 16 zentral gelegen, Sichtverbindung zum Sekretariat Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16 Büro Hausmeister 1 16 16 zentral gelegen Büroräume (z.B. Berufsorientierung, BuT, Ganztag) 4 16 64 sonstige Räume Therapie- bzw. Pflegeraum 1 30 30 Schülervertretung/Schülerzeitung 1 30 30 Hausmeister-Werkstatt 1 55 55 Streitschlicher-Raum 1 16 16 Lehrmittelraum zentral 1 50 50 in der Nähe des Verwaltungsbereiches Lehrmittelraum 6 10 60 3 10 30 9 10 90 je ein Raum einer Jahrgangsstufe zugeordnet Übungseinheiten Sport 4 ÜE SUMME 7.885,5 zuzüglich Technikflächen, Verkehrsflächen, WC-Bereiche, Putzmittelräume, Serverräume, Lagerflächen usw. Raumprogramm für die 4-zügige Städtische Gesamtschule Münster-Südost 4-zügige S I 4-zügige S II insgesamt 2524 63
Beratungsverlauf (8)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Heidestraße
- Flaßkuhl
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0279/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.04.2025
- Erstellt
- 29.04.2025 13:23