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V/0279/2025

Baulicher Errichtungsbeschluss Gesamtschule Münster-Südost

Vorlagen 30.04.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 02.07.2025, TOP 37

V_0279_2025_Anlage_1_Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

V_0279_2025_Anlage_2_Raumprogramm

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Ansehen

V_0279_2025_Anlage_1_Lageplan

1574 Zeichen

Projektleitung
Standortnummer
Bauen im BestandZeichnung
Amtsleitung
Fachstellenleitung / Abteilungsleitung
Architektur und Projektsteuerung
Projektdatei
Planbezeichnung
Projektverzeichnis
ErstellungMaßstab
L/00 LAGEPLAN
P-13672
Index
Projektnummer Planphase
Planart/Bauteil Planinhalt Plangröße
07.11.2024a   30.10.20241:500
Suhre
Krietemeyer
Koops / Wenzel
2024-11-07 Westfalen - Machbarkeitsstudie.pln
Zeichnung
Suhre
MACHBARKEITSSTUDIE
841 / 594
Kunststoffbelag
Überdachung
Fallschutzsand
Bank / Tisch
Anlehnbügel für Fahrräder
Baum Bestand
Pflanzfläche, Sträucher, Mulde
Rasen/ Wiese
Baum Planung
Gründach
LEGENDE:
Art der Änderung
Planstempel und Index überarbeitet07.11.2024a
DatumIndex Name
Neuer Standort für eine 4-zügige 
weiterführende Schule
Ehemaliges Areal der Westfalen AG
Heidestraße (B-Plan 625)
48167 Angelmodde
Suhre Aktualisierung Baumbestand
Haupteingang
Nebeneingang
Zufahrt
Rasenspielfeld
Netto: 68,00 m x 105,00 m
Ballfangzaun
Ballfangzaun
Parkplatz 
mit
40 Stellplätzen
Beachvolleyball
Netto: 
8,00 
m x 16,00 
m
Beachvolleyball
Netto: 
8,00 
m x 16,00 
m
Kleinspielfeld
Netto: 
20,00 
m x 40,00 
m
Parkplatz 
mit 12 Stellplätzen
100 
Fahrradstellplätze
80 
Fahrradstellplätze
96 Fahrradstellplätze
170
 Fahrradstellplätze
Mulde
Mulde
Mulde
Sekundarstufe 
1
Flachdach
 IV
Sekundarstufe 
2
Flachdach 
IV
Mensa
Flachdach 
I
Forum
 FD II
Fachräume
Flachdach 
III
Vierfach-SporthalleFlachdach 
II
Kombinationsanlage Typ D
Entwässerungsmulde
Entwässerungsm
ulde
Entwässerungsm
ulde
Lern
hof
Spielplatz
Lern
hof
Brücke 
Vornholtgraben
Heidestraße
Flaßkuhl

Beschlussvorlage

12950 Zeichen

V/0279/2025 
V/0279/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Baulicher Errichtungsbeschluss für den Neubau eines 4-zügigen Gesamtschulgebäudes und einer 
Vierfachsporthalle auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoffwerks der Westfalen AG in 
Angelmodde 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
   17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
   24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Vorberatung 
   01.07.2025 Sportausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   02.07.2025 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat fasst auf der Grundlage der Vorlage V/0711/2024 den baulichen Errichtungsbeschluss 
für den Neubau eines 4-zügigen Gesamtschulgebäudes in gebundener Ganztagsform zuzüg-
lich der benötigten Sport- und Außenanlagen und einer Vierfachsporthalle auf der Grundlage 
des in Anlage 2 beigefügten Raumprogramms auf dem Gelände des ehemaligen Sauerstoff-
werks der Westfalen AG in Angelmodde.  
 
2. Der Neubau der 4-zügigen Gesamtschule wird von der Bauwerke Münster GmbH umgesetzt. 
Diese wird daher beauftragt, zur Vorbereitung der Vergabe der Objektplanungsleistung nach 
§§ 73 ff. VgV ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb zur Erlangung einer Kon-
zeptstudie einschließlich Kostenermittlung für den Neubau des Gesamtschulgebäudes durch-
zuführen.  
 
3. Im VgV-Verfahren sollen Verhandlungsgespräche mit bis zu fünf der im Teilnahmewettbewerb 
bestplatzierten Planungsbüros geführt werden. 
 
Amt für Schule und 
Weiterbildung 
 
28.05.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Eckloff 
Telefon: 492-2801 
Eckloff@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0279/2025 
4. Die Verwaltung wird beauftragt, anschließend auf dieser Grundlage den Baubeschluss unter 
Berücksichtigung von Reduktionsvarianten und einer möglichen Umsetzung in Modulbauweise 
herbeizuführen.   
 
5. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass für die Neubaumaßnahme zunächst Planungskosten in Hö-
he von insgesamt rund 7.290.000 € anfallen werden. Spätere Auswirkungen auf den Haushalt 
durch die Investitionen werden mit dem Baubeschluss zu quantifizieren sein und die Ermäch-
tigungen werden im Rahmen der entsprechenden Haushaltsplanung angemeldet. 
 
6. Der Rat stimmt den in 2025 zur Finanzierung der Planungskoste n erforderlichen außerplan-
mäßigen Auszahlungen in Höhe von 656.100 € nach § 83 Abs. 1 GO NRW zu. 
 
7. Die neue Gesamtschule im Bezirk Südost wird zunächst unter dem Arbeitstitel „Städtische 
Gesamtschule Münster-Südost“ geführt.  
 
8. Der Rat nimmt zur Kenntnis, da ss zu gegebener Zeit im Vorfeld des zu beantragenden Ge-
nehmigungsverfahrens der Schulaufsichtsbehörde eine erneute Beteiligung i.S.d. § 81 Schul-
gesetz NRW (schulorganisatorischer Schulträgerbeschluss) erfolgen wird. 
 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die o.g. Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung  Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen  
 
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen     
Investitionsmaßnahme neu Neubau Gesamtschule Müns-
ter-Südost 
   
Auszahlungen  für Baumaßnahmen 2025 656.100 Außerplanmäßige 
Mittelbereitstellung 
   2026 6.633.900  
Summe aller Auszahlungen   7.290.000 Planungsmittel 
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2025 bei der o. g. Pro-
duktgruppe bisher nicht veranschlagt.  
 
Die in 2025 erforderlichen Mittel in Höhe von 656.100 € werden außerplanmäßig nach § 83 Abs. 1 
GO NRW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produktgruppe 0301 „Leistungen für Schulen“, 
Investitionsmaßnahme 4720 „Planungskosten Erweiterung Schulgebäude“. 
Die zur Finanzierung der weiteren Planungskosten erforderlichen Ermächtigungen in 2026 in Höhe 
von 6.633.900 € werden im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 berück-
sichtigt und im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport gedeckt.

- 3 - 
V/0279/2025 
Begründung: 
 
Zu 1: 
Mit Beschluss über die Vorlage „Schulentwicklungsplanung für die Sekundarstufe I – Planung einer 4-
zügigen Gesamtschule in Angelmodde, geänderter Errichtungsbeschluss zur Erweiterung des Schul-
zentrums Wolbeck und Johann -Conrad-Schlaun-Gymnasium“ (V/0711/2024) ist die Verwaltung auf 
der Grundlage der Ergebnisse der WIB c onsult GmbH zur Schulentwicklungsplanung der Sekundar-
stufe I beauftragt worden, die Planungen einer neuen 4 -zügigen Gesamtschule aufzunehmen. 
Gleichzeitig ist dem Rat der Stadt Münster das Ergebnis der Machbarkeitsstudie des Amtes für Im-
mobilienmanagement zur Verortung eines 4-zügigen weiterführenden Schulsystems in Ganztagsform 
einschließlich aller erforderlicher Funktions - und Sportflächen auf dem Gelände des ehemaligen 
Sauerstoffwerks der Westfalen AG in Angelmodde zur Kenntnis gegeben worden (Lageplan s. Anla-
ge 1). 
Das zugrundeliegende Raumprogramm in Anlage 2 wurde in Anlehnung an die für die Gesamtschule 
Münster-West in der Vorlage V/0104/2022 und die Mathilde -Anneke-Gesamtschule in der Vorlage 
V/0016/2015/1 beschlossenen Raumprogramme ausgearbeitet. Neben den erforderlichen allgemei-
nen Klassen- und Fachräumen sowie den Verwaltungsräumen umfasst das Raumprogramm auch 
Flächen für den Ganztagsbetrieb der Gesamtschule wie Mensa und Aufenthaltsräume. Das Raum-
programm berücksichtigt auch u. a. im Hinblick auf Inklusion ausreichend Differenzierungsräume. Das 
Schulgebäude wird barrierefrei gem. DIN 18040-1 errichtet.  
Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in Clustern zusammengefasst werden. 
Idealerweise bilden die Unterrichtsräume einer Jahrgangsstufe zusammen mit den Differenzierungs-
räumen (S I), je einem Teamraum und einem Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogi-
sche Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen in den Verkehrsflächen untergebracht 
werden. Der Digitalpakt-Standard ist zu gewährleisten. 
Das pädagogische Konzept der Gesamtschule soll unter Mitwirkung eines von der Bezirksregierung 
vorgeschlagenen externen Fachexperten erarbeitet werden und in die Vorbereitung des VgV -
Verfahrens eingehen. 
Der Sporthallenbedarf für eine 4 -zügige „Städtische Gesamtschule Münster -Südost“ ist durch eine 
Vierfachsporthalle gedeckt. Nach Schulschluss steht die Sporthalle für den Vereinssport zur Verfü-
gung. 
 
Zu 2 bis 4:  
Wie in der Vorlage V/0666/2022 erläutert, besteht im Bereich  der Schulbauten die Möglichkeit, auf-
grund der hohen Zahl an erforderlichen Neubau - und Erweiterungsmaßnahmen, Schulbaumaßnah-
men sowohl vom Amt für Immobilienmanagement als auch von der Bauwerke Münster GmbH durch-
führen zu lassen. Die Verwaltung schlägt vor, die Bauwerke Münster GmbH mit dem Bau der Schule 
zu beauftragen.  
Als Verfahrensart wird nach § 74 VgV das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb als Re-
gelfall vorgegeben. Es handelt sich um ein zweistufiges Verfahren, in welchem zunächst im Teilnah-
mewettbewerb die Eignung mit Hilfe von definierten Eignungskriterien geprüft wird.  
Anschließend wird eine Vorauswahl von bis zu fünf der Architekturbüros in der zweiten Phase zur 
Verhandlung aufgefordert, in welcher das wirtschaftlichste Angebot ermittelt wird. Dies erfolgt anhand 
von definierten Beurteilungs- und Zuschlagskriterien, bspw. das Honorar oder die Qualifikation der 
Projektleitung. Weiterhin wird durch die Architekturbüros anhand des Raumprogramms eine bewert-
bare Konzeptstudie erarbeitet, welche maßgeblich zur Beurteilung herangezogen wird.   
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen.

- 4 - 
V/0279/2025 
Anschließend an die Beauftragung der Objektplanung und der Fachplanungsleistungen wird die Pla-
nung in den darauffolgenden Leistungsphasen konkretisiert. Der Baubeschluss wird nach Abschluss 
der weiteren Detailplanung zeitnah herbeigeführt. 
Alternativ zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb wurde die Durchführung eines Ar-
chitekturwettbewerbs geprüft. Dieses Verfahren wäre insbesondere geeignet, um bei komplexen Pla-
nungsaufgaben alternative Ideen und optimierte Konzepte für die Lösung von Planungsaufgaben zu 
finden. Wettbewerbe bieten sich an, wenn noch keine klare Vorstellung für die Realisierung besteht 
und der*die Auftraggeber*in nach Impulsen sucht. 
Nachteilig hierbei ist der begrenzte Einfluss auf die Baukosten. Auch wenn in der Auslobung ein 
Budget angegeben werden kann, lässt sich in der Wettbewerbsphase nicht vermeiden, dass beson-
ders kreative Ideen das Preisgericht überzeugen und dessen Vorschläge zur Kostenreduzierung auch 
im Rahmen einer Überarbeitung der Wettbewerbsbeiträge häufig nicht das gewünschte Ergebnis er-
bringen. 
Ferner ist der zeitliche Aufwand deutlich höher als bei einer VgV -Vergabe. Es muss zunächst das 
Wettbewerbsverfahren in seinen Teilschritten nach der Richtlinie für Planungswettbewerbe durchge-
führt sowie das anschließende Verhandlungsverfahren abgeschlossen werden, bevor der Auftrag für 
die Objektplanung vergeben werden kann.  
Im Rahmen dieses Verhandlungsverfahrens ist das bietende Unternehmen mit dem wirtschaftlichsten 
Angebot zu ermitteln. Maßgeblich hierfür sind die Zuschlagskriterien, die ebenfalls schon mit dem 
Planungswettbewerb bekannt gemacht werden. Erst nach Abschluss dieses zweistufigen Verfahrens 
kann der Zuschlag erteilt werden. 
Damit können auch die Fachplaner*innen erst zu einem späteren Zeitpunkt gefunden werden. Diese 
zeitliche Verschiebung ist notwendig, weil andernfalls das Risiko besteht, Fachplanungsleistungen 
beauftragt zu haben, die nicht mit dem erfolg reichen Wettbewerbsbeitrag kompatibel sind. Spätere 
Nachträge der Fachplaner*innen lassen sich nur verhindern, wenn die Ausschreibung bzw. Beauftra-
gung der Fachplanungsleistungen auf der Grundlage des Siegerentwurfes erfolgt.  
Das VgV-Verfahren bietet gegenüber dem Architekturwettbewerb somit folgende Vorteile und wird 
daher als zielführend erachtet:  
1. Sicherstellung der gewünschten Qualitäten und Ergebnisse über entsprechend festgelegte 
und vorab definierte Kriterien  
2. Zeitlicher Vorteil, da Fachplaner frühzeitig in die Planung integriert werden können 
3. Höhere Wirtschaftlichkeit, da die Honorarzone tendenziell im Wettbewerb höher liegt als im 
VgV-Verfahren  
4. Keine Anonymität, da die Konzeptstudie im VgV-Verfahren, anders als im Architektenwettbe-
werb, nicht anonym erstellt wird 
Aus diesen Gründen bevorzugt die Verwaltung die Durchführung eines VgV-Verfahrens mit Teilnah-
mewettbewerb gegenüber einem Architekturwettbewerb. 
In diesem Projektabschnitt erfolgt unter Einbindung der Schulbaukommission die Überprüfung, ob  
eine Umsetzung des Bauvorhabens in Modulbauweise gegenüber der „klassischen“ Variante vorzu-
ziehen ist (siehe auch Vorlage V/0497/2023) 
Bei diesem Projekt werden die Grundsätze der Vorlage V/0599/2024 von Anfang an berücksichtigt, 
entsprechend werden Reduktionsvarianten mitgeplant und zur Umsetzung vorgeschlagen. Mindest-
ziel ist es, den Vergleichs-BKI-Wert einzuhalten.

- 5 - 
V/0279/2025 
Zu 5: 
Entsprechend der Vorlage V/0624/2022 zum Antrag „Investitionsprogramm realistischer gestalten“ 
sind im Errichtungsbeschluss lediglich die bis zur Fassung des Baubeschlusses erforderlichen Pla-
nungsmittel zu veranschlagen. Die Bauwerke Münster GmbH haben dah er eine Kalkulation der Pla-
nungskosten vorgenommen, die sich auf insgesamt 7.290.000 € beläuft. Mit Abschluss der Leis-
tungsphase 3 liegt dann eine Kostenberechnung vor, sodass die Baukosten mit dem Baubeschluss 
im Haushalt veranschlagt werden können.  
 
Zu 6: 
Bisher sind noch keine Mittel für das Projekt im Haushaltsplan veranschlagt. Die in 2025 erforderli-
chen Auszahlungen müssen deshalb außerplanmäßig bereitgestellt werden. Die Deckung der außer-
planmäßigen Auszahlungen ist im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und 
Sport gewährleistet. 
 
Zu 7:  
Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung der Kommunikation erhält das Projekt den Arbeitstitel „Städ-
tische Gesamtschule Münster-Südost“, um die Bedeutung für den Bezirk insgesamt hervorzuheben. 
 
Zu 8: 
Als Grundlage des für den bei der Schulaufsicht zu stellenden Antrags zur Genehmigung der Errich-
tung einer Schule gem. § 81 Absatz 2 Schulgesetz NRW ist ein Schulträgerbeschluss zu fassen. Die-
ser muss bestimmte Anforderungen (u.a. anlassbezogene S chulentwicklungsplanung und Nachweis 
der Herstellung des kommunalen Konsenses) erfüllen und einen zeitlichen Bezug zur Inbetriebnahme 
der Schule aufweisen. Daher wird zu gegebener Zeit ein entsprechender Beschluss mit der schulor-
ganisatorischen Maßnahme einzuholen sein. Dies ist mit der Bezirksregierung Münster abgestimmt. 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1 Lageplan 
Anlage 2 Raumprogramm

Anlage A

2072 Zeichen

Anlage A zur V/0279/2025 
Kurzüberblick 
Mit dieser Vorlage schlägt die Verwaltung vor, den baulichen Errichtungsbeschluss für den Neu-
bau einer vierzügigen Gesamtschule im gebundenen Ganztag inkl. einer Vierfach-Sporthalle und 
Sportaußenflächen auf dem ehemaligen Grundstück der Westfalen AG in Angelmodde zu fassen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel „Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For-
schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt.  
Das Teilziel ist, den im Stadtgebiet insgesamt steigenden Bedarf an Gesamtschulplätzen gerecht 
zu werden und den speziell im Bezirk Südost steigenden Bedarf an Schulplätzen für die Sek I/Sek 
II zu decken.  
Zielerreichung: Das Projekt steht am Beginn der Planung. Als Vorabmaßnahme werden derzeit 
Gutachten (bspw. Artenschutz, Baugrund etc.) durchgeführt.   
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja x Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten?  Ja x Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
Auf Grund der Sachentscheidung fallen zunächst nur Planungsmittel in Höhe von 7.290.000 € an. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
Gem. § 79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unter-
richt erforderlichen Schulanlagen, Gebäude, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu 
unterhalten, sowie das für die Schulverwaltung notwendige Personal und ein am allgemeinen 
Stand der Technik und Informationstechnologie orientierte Sachausstattung zur Verfügung zu 
stellen.  
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Bei den Planungen zum Neubau werden u.a. die Anforderungen an Barrierefreiheit und die Ge-
bäudeleitlinien der Stadt Münster berücksichtigt.

V_0279_2025_Anlage_2_Raumprogramm

3291 Zeichen

Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Anzahl Größe
je Raum
gesamt 
qm Bemerkungen
Die Räume der einzelnen Jahrgangsstufen sollen möglichst in Clustern 
zusammengefasst werden. Idealerweise bilden die Unterrichtsräume einer 
Jahrgangsstufe zusammen mit den Differenzierungsräumen (S I), je einem 
Teamraum und einem Lehrmittelraum eine Einheit, die sich um eine pädagogische 
Mitte gruppiert. Garderoben und Tornisterfächer sollen  in den Verkehrsflächen 
untergebracht werden. Der Digitalpakt-Standard ist zu gewährleisten.
Klassen- und Fachräume
Unterrichtsraum 24 65 1560 24 65 1560 pro Jahrgangsstufe 4 Räume
6 65 390 6 65 390 pro Jahrgangsstufe 2 Räume
6 56 336 6 56 336 pro Jahrgangsstufe 2 Räume
Differenzierungsraum 12 30 360 12 30 360
pro Jahrgangsstufe 2 Räume, 
möglichst ein DiffRaum zwischen 2 Unterrichtsräumen mit direkter Anbindung
Mehrzweckraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Raum für Neue Technologien 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Chemie/ gr. NW Raum 1 90 90 1 90 90
Naturwissenschaften (Physik/ Biologie) 4 75 300 8 63 - 75 552
Kunstraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Musikraum 1 75 75 1 56 56 2 56 - 75 131
Raum für textiles Gestalten 1 90 90 1 90 90
Technikraum 2 90 180 2 90 180
Hauswirtschaft 2 150 300 2 150 300 Fläche inkl. Speise- bzw. Theorieraum und Raum für Waschmaschine und Trockner
Nebenräume zu den Fachräumen 440 140 580 den Fachräumen direkt zugeordnet / je ca. 25 qm - 45 qm
Mensa
(100 % Teilnahme S I zuzügl. anteilig S II 
und Personal) 
Küche (Ausgabe/Küche/Spülen) 158 158
Speiseraum (je Essplatz 1,7 qm
bei Essen in 3 Schichten) 1 538 538
Personalumkleideraum Küche 3 6 18
Personal WC Küche 2 1,25 2,5
Büro Küche 1 8 8
Lager (Trocken-, Geschirr-, 
Reinigungsmittel, Kühl-, Tiefkühllagerung) 143 143
Kiosk 1 15 15
Ganztagsbereich/ Aufenthalt
Spiel-, Freizeit- und 
Aufenthaltsmöglichkeiten 240 240
Aufenthaltsraum Sek 2 1 56 56 56
Forum 240 100 340
Stuhllager 65
Biblio-/Mediothek/ 
Selbstlernzentrum 230
Verwaltung
Mitarbeitertreff 1 150 150
einschl. Garderobe, Teeküche, Postfächer für alle Mitarbeiter/innen
Treffpunkt als Begegnungsraum
Teamraum 6 40 240 3 30 90 9 30 - 40 330 jeder Jahrgangsstufe ein Teamraum zugeordnet
Büro Schulleitung 1 30 30 direkte Verbindung zum Sekretariat
Büro stellv. Schulleitung 1 20 20
Stundenplaner 1 16 16
Koordination Erprobungsstufe 1 16 16 1 16 16
Koordination Mittelstufe 1 16 16 1 16 16
Koordination Oberstufe/ Stufenleitung 4 16 64 4 16 64
Sekretariat 1 50 50
Kopierraum 1 10 10
Lagerraum/Archiv/Aktenlager 1 25 25
Sanitätsraum 1 16 16 zentral gelegen, Sichtverbindung zum Sekretariat
Besprechungs- und Beratungsraum 1 16 16
Büro Hausmeister 1 16 16 zentral gelegen
Büroräume
(z.B. Berufsorientierung, BuT, Ganztag) 4 16 64
sonstige Räume
Therapie- bzw. Pflegeraum 1 30 30
Schülervertretung/Schülerzeitung 1 30 30
Hausmeister-Werkstatt 1 55 55
Streitschlicher-Raum 1 16 16
Lehrmittelraum zentral 1 50 50 in der Nähe des Verwaltungsbereiches
Lehrmittelraum 6 10 60 3 10 30 9 10 90 je ein Raum einer Jahrgangsstufe zugeordnet
Übungseinheiten Sport 4 ÜE
SUMME 7.885,5
zuzüglich Technikflächen, Verkehrsflächen, WC-Bereiche, Putzmittelräume, Serverräume, Lagerflächen usw. 
Raumprogramm für die 4-zügige Städtische Gesamtschule Münster-Südost
4-zügige S I 4-zügige S II insgesamt
2524 63

Beratungsverlauf (8)

03.06.2025 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.13 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.06.2025 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 23 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
24.06.2025 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.20 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 7.34 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.07.2025 Sportausschuss
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Hauptausschuss
TOP 36 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.07.2025 Rat
TOP 37 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Heidestraße
  • Flaßkuhl

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0279/2025
Typ
Vorlagen
Datum
30.04.2025
Erstellt
29.04.2025 13:23