V/0111/2009
Kommunale Förderung der Erziehungsberatungsstellen
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Beschlussvorlage
11598 Zeichen
V/0111/2009
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Kommunale Förderung der Erziehungsberatungsstellen
- Senkung des Eigenanteils der drei Träger von Erziehungsberatungsstellen
Beratungsfolge
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung
25.03.2009 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Eigenanteil der Beratungsstelle Südviertel e.V. wird ab dem Haushaltsjahr 2009 ff von
10 % um 5 Prozentpunkte auf 5 % gesenkt. Die finanzielle Förderung des Trägers wird so-
mit von 256.868,00 € um 18.627,14 € auf 275.495,14 € erhöht.
2. Der Eigenanteil des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. wird ab dem Haushalts-
jahr 2009 ff von 25 % um 10 Prozentpunkte auf 15 % gesenkt. Die finanzielle Förderung
des Trägers wird somit von 359.258,00 € um 69.986,10 € auf 429.244,10 € erhöht.
3. Der Eigenanteil des Diakonischen Werks Münster (DWM)-Evangelische Beratungsdienste
gGmbH wird ab dem Haushaltsjahr 2009 ff von 25 % um 10 Prozentpunkte auf 15 % ge-
senkt. Die finanzielle Förderung des Trägers wird somit von 265.038,00 € um 53.580,29 €
auf 318.618,29 € erhöht.
II. Kosten/Folgekosten
Der städtische Zuschuss für die Erziehungsberatungsstellen beläuft sich derzeitig auf 881.164 €,
ab dem Haushaltsjahr 2009 ff. wird dieser 1.023.357,53 € betragen.
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Erhöhung der kommunalen Förderung der Erzie-
hungsberatungsstellen jährliche Mehrkosten in Höhe von 142.193,53 € entstehen.
Der Mehrbedarf wird aus dem vorhandenen Budget der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ zur Verfügung gestellt.
Vorlagen-Nr.:
V/0111/2009
Auskunft erteilt:
Frau Landenberger
Ruf:
492-5876
E-Mail:
Landenberger@stadt-muenster.de
Datum:
05.02.2009
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0111/2009
Begründung:
1. Anlass
Grundlage der kommunalen Förderung der drei Erziehungsberatungsstellen in Münster ist der Be-
schluss des Rates von 1997 (Vorlagen Nr. 182/97 und 711/97). Die Erziehungsberatungsstellen
der Beratungsstelle Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. und des
DWM - Evangelische Beratungsdienste gGmbH werden somit seit dem 01.01.1997 durch eine
Anteilsfinanzierung im Rahmen der Zuwendungen nach § 74 SGB VIII gefördert.
Der Trägeranteil ist mit 10 % für die Beratungsstelle Südviertel und jeweils 25 % für den Caritas-
verband und das DWM – Evangelische Beratungsdienste festgesetzt. Dieser seit 1997 unverän-
derte Trägeranteil kann von den genannten Trägern in der festgesetzten Höhe, bei gleichzeitiger
Gewährleistung des erforderlichen Leistungsspektr ums, nicht mehr realisiert werden und muss
somit entsprechend angepasst werden.
2. Ausgangslage
Als ambulante Dienste der Jugendhilfe umspannt das Leistungsspektrum der Erziehungsbera-
tungsstellen neben der Kernaufgabe der institutionellen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII
Leistungen gem. §§ 16,17,18, 27, 29, 35a, 36, 41 SGB VIII. Die Leistungen der Erziehungsbera-
tungsstellen sind somit zum einen präventiv und zum anderen problemreagierend. Als Zielgruppe
gelten Kinder, Jugendliche und Eltern aber auch Fachkräfte anderer Jugendhilfeeinrichtungen.
Unterstützung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erzie-
hungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglic hkeiten lässt sich als zentrale Funktion der
Erziehungsberatung beschreiben. Durch die multidisziplinäre Ausrichtung, die Integration unter-
schiedlicher Arbeitsweisen und methodischer Ansätze wird sie der multifaktoriellen Ursächlichkeit
der Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Eltern gerecht.
Veränderte gesellschaftliche Bedarfe aufgrund ges ellschaftlichen Wandels und der stattgefundene
Strukturwandel von Familien haben unmittelbare Auswirkungen bzgl. der Anforderungen und des
Leistungsspektrums auf die Erziehungsberatungsstellen. Hinzu kommt die häufig verschlechterte
soziale und wirtschaftliche Situation von Familien, die ihrerseits zu veränderten Erziehungsmög-
lichkeiten führen können. Sowohl die Heterogenität als auch die Intensität der Problemlagen und
Erziehungsthemen, die eine kompetente Beratung und Unterstützung seitens der Erziehungsbera-
tungsstellen erwartet und verlangt, sind zunehmend. Steigende Trennungs- und Scheidungszah-
len, Einelternfamilien, Migration aber auch wachsende Verarmungs- und Arbeitslosigkeitsängste
und -risiken stellen hier nur eine exemplarische Nennung dar. Entwicklungen, die zum Teil verän-
derte methodische Vorgehensweisen und Zugänge verlangen. So können beispielweise sozial-
räumlich ausgerichtete Angebote vor Ort oder eine multinationale Teamzusammensetzung sich
hieraus ergebende Erfordernisse sein, um die Beratungs- und Unterstützungsleistungen weiterhin
niedrigschwellig zu gestalten.
3. Erziehungsberatung in Münster
In der Stadt Münster halten die drei Erziehungsberatungsstellen in Trägerschaft der Beratungsstel-
le Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. und des DWM – Evangelische
Beratungsdienste gGmbH eine Grundversorgung für Erziehungsberatung vor.
Grundlage der kommunalen Förderung ist die Ratsvorlage 711/97 „Kommunale Förderung der
Erziehungsberatungsstellen auf der Grundlage von Leistungsverträgen“. Hier wurden neben der
Finanzierungsumstellung Vereinbarungen zu einem festumrissenen Leistungsangebot, zu nach-
prüfbaren fachlichen Standards der Erziehungsberatung und einem aussagekräftigen Dokumenta-
tions- und Berichtswesen getroffen.
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Folgende Leistungsgruppen wurden gemeinsam mit den Erziehungsberatungsstellen erarbeitet
und als Leistungsspektrum mit ihnen vereinbart:
Leistungsgruppe 1: Prävention, Information und Beratung zu allgemeinen Fragen und
Bedingungen von Erziehung (Leistung nach § 16 SGB VIII)
1.1 Einzelfallbezogene Leistungen
1.1.1 Beratungsleistungen für Klienten der Erziehungsberatung
1.1.2 Beratungsleistungen für Erziehende in pädagogischen Einrichtungen
1.2 Fallübergreifende Leistungen
Leistungsgruppe 2: Information, Beratung und Begleitung bei Partnerschaft, Trennung und
Scheidung (Leistung nach § 17 SGB VIII) sowie bei der Ausübung der
Personensorge (Leistung nach § 18 SGB VIII)
Leistungsgruppe 3: Beraterische und therapeutische Hilfen zur Erziehung sowie fördernde
Behandlung und Unterstützung bei individuellen oder familienbezogenen
Problemen (Leistungen nach §§ 27, 28, 29, 35a, 41, ggf. i.V. mit § 36
SGB VIII)
Erstellung psychologischer Gutachten; Durchführung ambulanter
therapeutischer Hilfen (§§ 27 Abs. 3 ff SGB VIII); Durchführung ambulanter
und teilstationärer Hilfen nach § 35 a SGB VIII
Leistungsgruppe 4: Mitgestaltung von Fachgremien und Arbeitskreisen z.B. §§ 78, 80 SGB VIII
sowie breite Nutzbarmachung der Beratungsleistungen und beraterischen
Erkenntnisse
Der kommunale Zuschuss für die drei Erziehungsberatungsstellen beläuft sich auf 881.164 €. Mit
Ratsbeschluss vom 20.03.2002 wurden die Personalkostenzuschüsse in der Höhe auf den Zu-
schuss des Jahres 2001 begrenzt.
In 2005 beschloss der Rat eine 1,5 % Erhöhung der Personal-
kosten. Die Bruttopersonalkosten der vom Land anerkannten und geförderten Stellen (max. 19
Fachkraft- und 5,25 Sekretariatsstellen) gelten als förderungsfähig. Hinzu kommt eine Sachkos-
tenpauschale, die sich aus 23 % dieser Bruttopersonalkosten ergibt. Zurzeit liegt der Trägeranteil
bei 25 % (Caritas und DWM - Evangelische Beratungsdienste) respektive 10 % (Beratungsstelle
Südviertel). Im Einzelnen stellt sich der kommunale Zuschuss wie folgt dar:
• Beratungsstelle Südviertel e.V.: 256.868 €
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.: 359.258 €
• DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH: 265.038 €
4. Ziele der Vorlage
Das Leistungsspektrum der Erziehungsberatungsstellen in Münster reicht von Information und Be-
ratung zu alltäglichen Erziehungsfragen bis hin zu begleitenden Maßnahmen in Krisensituationen
bei zugespitzten familiären Problemlagen, unter Berücksichtigung der Lebenssituation und der
konkreten Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Eltern. Hinzu kommt der Bereich der Präven-
tion und Vernetzung. Die Erziehungsberatung stellt somit mit ihrem breiten Leistungsspektrum und
ihrer Flexibilität bezogen auf neue fachliche Anforderungen ein unverzichtbares Element in der
Jugendhilfe in Münster dar. Sie trägt vielfach dazu bei, dass kostenintensive, personell und finan-
ziell aufwendigere Interventionen vermieden werden können.
Die im Folgenden aufgeführte veränderte Finanzierung hat zum Ziel, die Träger der Erziehungsbe-
ratungsstellen in Münster in die Lage zu verset zen, das Leistungsspektrum der Beratungsstellen
weiterhin vorhalten zu können, sowie den von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V.
fachlich empfohlenen Versorgungsgrad an Erziehungsberatung in der Stadt Münster zu sichern.
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Auf der Grundlage der gegenwärtigen Leistungsvereinbarung wird die Finanzierungsgrundlage im
Bereich des Eigenanteils der Träger der Erziehungsberatungsstellen in Münster wie folgt modifi-
ziert:
Bisheriger
Trägeranteil
Senkung des
Trägeranteils
um
Künftiger Trä-
geranteil
Beratungsstelle Südviertel e.V 10 % 5 % 5 %
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 25 % 10 % 15 %
DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH 25 % 10 % 15 %
Zur dargestellten Absenkung des Eigenanteils wird den Trägern jährlich ein zusätzlicher Betrag zur
Verfügung gestellt. Dieser wurde auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2007 unter Anwen-
dung der bereits unter Punkt 3 beschriebenen Fördersystematik ermittelt und stellt sich im Einzel-
nen folgend dar:
• Beratungsstelle Südviertel e.V: 18.627,14 €
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.: 69.986,10 €
• DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH: 53.580,29 €
Ab dem Haushaltjahr 2009 ff. wird zur kommunalen Förderung der Erziehungsberatungsstellen ein
Betrag in Höhe von 1.023.357,53 € zugrunde gelegt. Der derzeitige Zuschuss von 881.164 € wird
somit um 142.193,53 € erhöht.
Im Einzelnen stellt sich der zukünftige städti sche Zuschuss und die Verteilung der Fachkraftstellen
folgend dar:
Höhe des städtischen
Zuschusses
Anzahl der
Fachkraftstellen
Beratungsstelle Südviertel e.V 275.495,14 € 4
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 429.244,10 € 7 (8)1
DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH 318.618,29 € 6
5. Fazit
Mit der Senkung des Eigenanteils der Träger der Erziehungsberatungsstellen reagiert die Stadt
Münster zum einen auf steigende Fallzahlen und damit verbunden lange Wartezeiten von Kindern
und Eltern auf Beratung, zum anderen auf veränderte Kostenstrukturen, verschlechterte Finanzie-
rungshintergründe seitens der Träger sowie auf die gestiegenen fachlichen Anforderungen an die
Erziehungsberatungsstellen. Damit kann ein innerhalb der fachlichen Empfehlung der Bundeskon-
ferenz für Erziehungsberatung e.V. liegender Versorgungsgrad mit Erziehungsberatung in Münster
hergestellt und das breite Leistungsspektrum der Erziehungsberatungsstellen gesichert werden.
I.V.
gez.
Dr. Hanke
Stadträtin
1 Der Caritasverband hat aufgrund des hohen Eigenanteils zwei Fachkraftstellen reduziert. Die Verwaltung
wird Verhandlungen aufnehmen mit dem Ziel, die Fachkraftstellen im Rahmen der Zuschusserhöhung auf
acht Fachkraftstellen (Bedarf in Hiltrup) zu erhöhen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- V/0111/2009
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 05.02.2009
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37