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V/0111/2009

Kommunale Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Vorlagen 05.02.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2009, TOP 8.9

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

11598 Zeichen

V/0111/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Kommunale Förderung der Erziehungsberatungsstellen 
- Senkung des Eigenanteils der drei Träger von Erziehungsberatungsstellen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
25.03.2009 Hauptausschuss Vorberatung 
25.03.2009 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
 
1. Der Eigenanteil der Beratungsstelle Südviertel e.V. wird ab dem Haushaltsjahr 2009 ff von 
10 % um 5 Prozentpunkte auf 5 % gesenkt. Die finanzielle Förderung des Trägers wird so-
mit von 256.868,00 € um 18.627,14 € auf 275.495,14 € erhöht.  
2. Der Eigenanteil des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. wird ab dem Haushalts-
jahr 2009 ff von 25 % um 10 Prozentpunkte auf 15 % gesenkt. Die finanzielle Förderung 
des Trägers wird somit von 359.258,00 € um 69.986,10 € auf 429.244,10 € erhöht.  
3. Der Eigenanteil des Diakonischen Werks Münster (DWM)-Evangelische Beratungsdienste 
gGmbH wird ab dem Haushaltsjahr 2009 ff von 25 % um 10 Prozentpunkte auf 15 % ge-
senkt. Die finanzielle Förderung des Trägers wird somit von 265.038,00 € um 53.580,29 € 
auf 318.618,29 € erhöht.  
 
 
II. Kosten/Folgekosten 
 
Der städtische Zuschuss für die Erziehungsberatungsstellen beläuft sich derzeitig auf 881.164 €, 
ab dem Haushaltsjahr 2009 ff.  wird dieser 1.023.357,53 € betragen. 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass für die Erhöhung der  kommunalen Förderung der Erzie-
hungsberatungsstellen jährliche Mehrkosten in Höhe von 142.193,53 € entstehen.  
Der Mehrbedarf wird aus dem vorhandenen Budget der Produktgruppe 0605 „Erzieherische und 
wirtschaftliche Hilfen für Familien“ zur Verfügung gestellt. 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0111/2009 
Auskunft erteilt: 
Frau Landenberger 
Ruf: 
492-5876 
E-Mail: 
Landenberger@stadt-muenster.de  
Datum: 
05.02.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0111/2009 
Begründung: 
 
1. Anlass 
Grundlage der kommunalen Förderung der drei Erziehungsberatungsstellen in Münster ist der Be-
schluss des Rates von 1997 (Vorlagen Nr. 182/97 und 711/97). Die Erziehungsberatungsstellen 
der Beratungsstelle Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. und des 
DWM - Evangelische Beratungsdienste gGmbH werden somit seit dem 01.01.1997 durch eine 
Anteilsfinanzierung im Rahmen der Zuwendungen nach § 74 SGB VIII gefördert.  
Der Trägeranteil ist mit 10 % für die Beratungsstelle Südviertel und jeweils 25 % für den Caritas-
verband und das DWM – Evangelische Beratungsdienste festgesetzt. Dieser seit 1997 unverän-
derte Trägeranteil kann von den genannten Trägern in der festgesetzten Höhe, bei gleichzeitiger 
Gewährleistung des erforderlichen Leistungsspektr ums, nicht mehr realisiert werden und muss 
somit entsprechend angepasst werden. 
 
 
2. Ausgangslage 
Als ambulante Dienste der Jugendhilfe umspannt das Leistungsspektrum der Erziehungsbera-
tungsstellen neben der Kernaufgabe der institutionellen Erziehungsberatung nach § 28 SGB VIII 
Leistungen gem. §§ 16,17,18, 27, 29, 35a, 36, 41 SGB VIII. Die Leistungen der Erziehungsbera-
tungsstellen sind somit zum einen präventiv und zum anderen problemreagierend. Als Zielgruppe 
gelten Kinder, Jugendliche und Eltern aber auch Fachkräfte anderer Jugendhilfeeinrichtungen. 
 
Unterstützung und Wiederherstellung der Erziehungskompetenz der Eltern und anderer Erzie-
hungsberechtigter sowie kindlicher Entwicklungsmöglic hkeiten lässt sich als zentrale Funktion der 
Erziehungsberatung beschreiben. Durch die multidisziplinäre Ausrichtung, die Integration unter-
schiedlicher Arbeitsweisen und methodischer Ansätze wird sie der multifaktoriellen Ursächlichkeit 
der Problemlagen von Kindern, Jugendlichen und Eltern gerecht. 
 
Veränderte gesellschaftliche Bedarfe aufgrund ges ellschaftlichen Wandels und der stattgefundene  
Strukturwandel von Familien haben unmittelbare Auswirkungen bzgl. der Anforderungen und des 
Leistungsspektrums auf die Erziehungsberatungsstellen. Hinzu kommt die häufig verschlechterte 
soziale und wirtschaftliche  Situation von Familien, die ihrerseits zu veränderten Erziehungsmög-
lichkeiten führen können. Sowohl die Heterogenität als auch die Intensität der Problemlagen und 
Erziehungsthemen, die eine kompetente Beratung und Unterstützung seitens der Erziehungsbera-
tungsstellen erwartet und verlangt, sind zunehmend. Steigende Trennungs- und Scheidungszah-
len, Einelternfamilien, Migration aber auch wachsende Verarmungs- und Arbeitslosigkeitsängste 
und -risiken stellen hier nur eine exemplarische Nennung dar. Entwicklungen, die zum Teil verän-
derte methodische Vorgehensweisen und Zugänge verlangen. So können  beispielweise sozial-
räumlich ausgerichtete Angebote vor Ort oder eine multinationale Teamzusammensetzung sich 
hieraus ergebende Erfordernisse sein, um die Beratungs- und Unterstützungsleistungen weiterhin 
niedrigschwellig zu gestalten. 
 
 
3. Erziehungsberatung in Münster 
In der Stadt Münster halten die drei Erziehungsberatungsstellen in Trägerschaft der Beratungsstel-
le Südviertel e.V., des Caritasverbandes für die Stadt Münster e.V. und des DWM – Evangelische 
Beratungsdienste gGmbH eine Grundversorgung für Erziehungsberatung vor.  
Grundlage der kommunalen Förderung ist die Ratsvorlage 711/97 „Kommunale Förderung der 
Erziehungsberatungsstellen auf der Grundlage von Leistungsverträgen“. Hier wurden neben der 
Finanzierungsumstellung Vereinbarungen zu einem festumrissenen Leistungsangebot, zu nach-
prüfbaren fachlichen Standards der Erziehungsberatung und einem aussagekräftigen Dokumenta-
tions- und Berichtswesen getroffen.

- 3 - 
V/0111/2009 
Folgende Leistungsgruppen wurden gemeinsam mit den Erziehungsberatungsstellen erarbeitet 
und als Leistungsspektrum mit ihnen vereinbart: 
Leistungsgruppe 1: Prävention, Information und Beratung zu allgemeinen Fragen und  
 Bedingungen von Erziehung (Leistung nach § 16 SGB VIII) 
1.1 Einzelfallbezogene Leistungen 
1.1.1 Beratungsleistungen für Klienten der Erziehungsberatung 
1.1.2 Beratungsleistungen für Erziehende in pädagogischen Einrichtungen 
1.2 Fallübergreifende Leistungen 
 
Leistungsgruppe 2: Information, Beratung und Begleitung bei Partnerschaft, Trennung und 
 Scheidung (Leistung nach § 17 SGB VIII) sowie bei der Ausübung der 
 Personensorge (Leistung nach § 18 SGB VIII) 
 
Leistungsgruppe 3: Beraterische und therapeutische Hilfen zur Erziehung sowie fördernde  
 Behandlung und Unterstützung bei individuellen oder familienbezogenen  
 Problemen (Leistungen nach §§ 27, 28, 29, 35a, 41, ggf. i.V. mit § 36 
 SGB VIII) 
 Erstellung psychologischer Gutachten; Durchführung ambulanter  
 therapeutischer Hilfen (§§ 27 Abs. 3 ff SGB VIII); Durchführung ambulanter 
 und teilstationärer Hilfen nach § 35 a SGB VIII 
 
Leistungsgruppe 4: Mitgestaltung von Fachgremien und Arbeitskreisen z.B. §§ 78, 80 SGB VIII 
sowie breite Nutzbarmachung der Beratungsleistungen und beraterischen 
Erkenntnisse 
 
Der kommunale Zuschuss für die drei Erziehungsberatungsstellen beläuft sich auf 881.164 €. Mit 
Ratsbeschluss vom 20.03.2002 wurden die Personalkostenzuschüsse in der Höhe auf den Zu-
schuss des Jahres 2001 begrenzt.
 In 2005 beschloss der Rat eine 1,5 % Erhöhung der Personal-
kosten. Die Bruttopersonalkosten der vom Land anerkannten und geförderten Stellen (max. 19 
Fachkraft- und 5,25 Sekretariatsstellen) gelten als förderungsfähig. Hinzu kommt eine Sachkos-
tenpauschale, die sich aus 23 % dieser Bruttopersonalkosten ergibt. Zurzeit liegt der Trägeranteil 
bei 25 % (Caritas und DWM - Evangelische Beratungsdienste) respektive 10 % (Beratungsstelle 
Südviertel). Im Einzelnen stellt sich der kommunale Zuschuss wie folgt dar: 
• Beratungsstelle Südviertel e.V.:      256.868 € 
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.:     359.258 € 
• DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH:    265.038 € 
 
 
4. Ziele der Vorlage  
Das Leistungsspektrum der Erziehungsberatungsstellen in Münster reicht von Information und Be-
ratung zu alltäglichen Erziehungsfragen bis hin zu begleitenden Maßnahmen in  Krisensituationen 
bei zugespitzten familiären Problemlagen, unter Berücksichtigung der Lebenssituation und der 
konkreten Ressourcen der Kinder, Jugendlichen und Eltern. Hinzu kommt der Bereich der Präven-
tion und Vernetzung. Die Erziehungsberatung stellt somit mit ihrem breiten Leistungsspektrum und 
ihrer Flexibilität bezogen auf neue fachliche Anforderungen ein unverzichtbares Element in der 
Jugendhilfe in Münster dar. Sie trägt vielfach dazu bei, dass kostenintensive, personell und finan-
ziell aufwendigere Interventionen vermieden werden können. 
 
Die im Folgenden aufgeführte veränderte Finanzierung hat zum Ziel, die Träger der Erziehungsbe-
ratungsstellen in Münster in die Lage zu verset zen, das Leistungsspektrum der Beratungsstellen 
weiterhin vorhalten zu können, sowie den von der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung e.V. 
fachlich empfohlenen Versorgungsgrad an Erziehungsberatung in der Stadt Münster zu sichern.

- 4 - 
V/0111/2009 
Auf der Grundlage der gegenwärtigen Leistungsvereinbarung wird die Finanzierungsgrundlage im 
Bereich des Eigenanteils der Träger der Erziehungsberatungsstellen in Münster wie folgt modifi-
ziert: 
 Bisheriger 
Trägeranteil  
Senkung des 
Trägeranteils 
um 
Künftiger Trä-
geranteil  
Beratungsstelle Südviertel e.V 10 % 5 % 5 %
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 25 % 10 % 15 %
DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH 25 % 10 % 15 %
Zur dargestellten Absenkung des Eigenanteils wird den Trägern jährlich ein zusätzlicher Betrag zur 
Verfügung gestellt. Dieser wurde auf der Grundlage der Daten aus dem Jahr 2007 unter Anwen-
dung der bereits unter Punkt 3 beschriebenen Fördersystematik ermittelt und stellt sich im Einzel-
nen folgend dar: 
 
• Beratungsstelle Südviertel e.V:  18.627,14 €  
• Caritasverband für die Stadt Münster e.V.:  69.986,10 € 
• DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH:  53.580,29 € 
 
Ab dem Haushaltjahr 2009 ff. wird zur kommunalen Förderung der Erziehungsberatungsstellen ein 
Betrag in Höhe von 1.023.357,53 € zugrunde gelegt. Der derzeitige Zuschuss von 881.164 € wird 
somit um 142.193,53 € erhöht. 
 
Im Einzelnen stellt sich der zukünftige städti sche Zuschuss und die Verteilung der Fachkraftstellen 
folgend dar: 
 Höhe des städtischen 
Zuschusses
Anzahl der 
Fachkraftstellen 
Beratungsstelle Südviertel e.V 275.495,14 € 4
Caritasverband für die Stadt Münster e.V. 429.244,10 € 7 (8)1
DWM – Evangelische Beratungsdienste gGmbH 318.618,29 € 6
 
5. Fazit  
Mit der Senkung des Eigenanteils der  Träger der Erziehungsberatungsstellen reagiert die Stadt 
Münster zum einen auf steigende Fallzahlen und damit verbunden lange Wartezeiten von Kindern 
und Eltern auf Beratung, zum anderen auf veränderte Kostenstrukturen, verschlechterte Finanzie-
rungshintergründe seitens der Träger sowie auf die gestiegenen fachlichen Anforderungen an die 
Erziehungsberatungsstellen. Damit kann ein innerhalb der fachlichen Empfehlung der Bundeskon-
ferenz für Erziehungsberatung e.V. liegender Versorgungsgrad mit Erziehungsberatung in Münster 
hergestellt und das breite Leistungsspektrum der Erziehungsberatungsstellen gesichert werden.  
 
 
I.V. 
gez. 
 
Dr. Hanke 
Stadträtin 
  
                                                 
1 Der Caritasverband hat aufgrund des hohen Eigenanteils zwei Fachkraftstellen reduziert. Die Verwaltung 
wird Verhandlungen aufnehmen mit dem Ziel, die Fachkraftstellen im Rahmen der Zuschusserhöhung auf 
acht Fachkraftstellen (Bedarf in Hiltrup) zu erhöhen.

Beratungsverlauf (3)

04.03.2009 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 7 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Hauptausschuss
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
25.03.2009 Rat
TOP 8.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0111/2009
Typ
Vorlagen
Datum
05.02.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37