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V/0474/2014/1

Bebauungsplan Nr. 409, Vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung

Vorlagen 29.08.2014

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 10.09.2014, TOP 37.2.1

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Ergänzungsvorlage Beschluss

2713 Zeichen

V/0474/2014/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter 
Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle 
Beschluss zur Änderung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
10.09.2014 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße ist gemäß §§  2 (1) und 1  (8) in 
Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der ehemaligen Eissporthal-
le zur Nachverdichtung und Innenentwicklung (Wohnprojekt „Leoland“) zu ändern.  
 
Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen:  
 
1. Im abzuschließenden Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger dazu ve r-
pflichten, bis auf blockweise Ausnahmen keine Eigentumswohnungen zu bilden. Es 
wird zudem sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Durchführungsve r-
trag auch für Nachfolgeeigentümerinnen gelten.  
 
2. In der Blickachse entlang der Steinfurter Straße auf die d enkmalgeschützte ehemalige 
Reiterkaserne sind größere Werbeanlagen (Pylone o. ä.) ausgeschlossen.  
 
3. Zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Entwurfs des Bebauungsplanes sind vom Vo r-
habenträger verlässliche Finanzierungs- und Realisierungsangaben zu machen.  
 
Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke:  
Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstücke 241, 271.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorhabenbedingten Ko s-
ten und Folgekoste n wird vom Investor, der Leoland GmbH & Co. KG, getragen. Einzelheiten 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0474/2014/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Husmann 
Ruf: 
492 61 40 / 492 61 94 
E-Mail: 
Husmann@stadt-muenster.de  
Datum: 
03.09.2014 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0474/2014/1 
werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Stadt Münster 
entstehen somit keine Kosten.  
 
 
Begründung: 
Die Bezirksvertretung Münster -West hat in ihrer S itzung am 21.08.2014 entsprechend der u r-
sprünglichen Beschlussvorlage Beschluss gefasst.  
 
Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hat in seiner 
Sitzung am 27.08.2014 aufgrund eines Antrags der SPD die Erweiterung des B eschlussvorschla-
ges wie obenstehend (fett und kursiv) einstimmig beschlossen.  
 
Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvo r-
schlag entsprechend dem Beschluss des ASSVW geändert werden.  
 
 
i. V.  
 
gez. 
Schultheiß  
Stadtdirektor

Beratungsverlauf (2)

10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 31.2.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
10.09.2014 Rat
TOP 37.2.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Steinfurter Straße

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Details

Aktenzeichen
V/0474/2014/1
Typ
Vorlagen
Datum
29.08.2014
Erstellt
06.10.2020 14:37