V/0474/2014/1
Bebauungsplan Nr. 409, Vorhabenbezogene 2. Änderung - Beschluss zur Änderung
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Ergänzungsvorlage Beschluss
2713 Zeichen
V/0474/2014/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Vorhabenbezogene 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße / Wohnprojekt "Leoland" im Bereich der ehemaligen Eissporthalle Beschluss zur Änderung Beratungsfolge 10.09.2014 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 10.09.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Bebauungsplan Nr. 409: Technologiepark Steinfurter Straße ist gemäß §§ 2 (1) und 1 (8) in Verbindung mit §§ 12 und 13 a Baugesetzbuch (BauGB) im Bereich der ehemaligen Eissporthal- le zur Nachverdichtung und Innenentwicklung (Wohnprojekt „Leoland“) zu ändern. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: 1. Im abzuschließenden Durchführungsvertrag muss sich der Vorhabenträger dazu ve r- pflichten, bis auf blockweise Ausnahmen keine Eigentumswohnungen zu bilden. Es wird zudem sichergestellt, dass die Rechte und Pflichten aus dem Durchführungsve r- trag auch für Nachfolgeeigentümerinnen gelten. 2. In der Blickachse entlang der Steinfurter Straße auf die d enkmalgeschützte ehemalige Reiterkaserne sind größere Werbeanlagen (Pylone o. ä.) ausgeschlossen. 3. Zum Zeitpunkt der Kenntnisnahme des Entwurfs des Bebauungsplanes sind vom Vo r- habenträger verlässliche Finanzierungs- und Realisierungsangaben zu machen. Innerhalb des Änderungsbereichs liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 66, Flurstücke 241, 271. II. Finanzielle Auswirkungen: Alle entstehenden Kosten sind vorhabenbedingt. Die Finanzierung der vorhabenbedingten Ko s- ten und Folgekoste n wird vom Investor, der Leoland GmbH & Co. KG, getragen. Einzelheiten Vorlagen-Nr.: V/0474/2014/1. Erg. Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Husmann Ruf: 492 61 40 / 492 61 94 E-Mail: Husmann@stadt-muenster.de Datum: 03.09.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0474/2014/1 werden bis zum Satzungsbeschluss in einem Durchführungsvertrag geregelt. Der Stadt Münster entstehen somit keine Kosten. Begründung: Die Bezirksvertretung Münster -West hat in ihrer S itzung am 21.08.2014 entsprechend der u r- sprünglichen Beschlussvorlage Beschluss gefasst. Der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen (ASSVW) hat in seiner Sitzung am 27.08.2014 aufgrund eines Antrags der SPD die Erweiterung des B eschlussvorschla- ges wie obenstehend (fett und kursiv) einstimmig beschlossen. Da weder planungsrechtliche noch städtebauliche Bedenken bestehen, sollte der Beschlussvo r- schlag entsprechend dem Beschluss des ASSVW geändert werden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (1)
- Steinfurter Straße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0474/2014/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 29.08.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37