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Aktualisierte Vertretungsregelung der geschäftsführenden Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft für die Stadt Köln ab 01.12.2025

Mitteilung Ausschuss 2998/2025 vom 27.11.2025

Stand: Am 08.12.2025 im Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle VI/26/260 Vorlagen-Nummer 26.11.2025 2998/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft 08.12.2025 Aktualisierte Vertretungsregelung der geschäftsführenden Betriebsleitung der Gebäudewirtschaft für die Stadt Köln ab 01.12.2025 Gemäß § 6 Absatz 1 Satz 4 der aktuell gültigen Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrich- tung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird die Geschäftsverteilung innerhalb der Betriebslei- tung durch eine entsprechende Dienstanweisung geregelt. Gemäß § 4 der gültigen Dienstanweisung vom 31.08.2020 (Vorlagen Nummer 1839/2020) er- nennt die Oberbürgermeisterin*der Oberbürgermeister auf Vorschlag der Betriebsleitung die jeweiligen ständigen Vertretungen der Mitglieder der geschäftsführenden Betriebsleitung. Die Mitglieder der geschäftsführenden Betriebsleitung vertreten sich nicht untereinander. Frau Astrid Schüßler, bisherige ständige Vertreterin der technischen Betriebsleiterin Frau Petra Rinnenburger, verlässt die Gebäudewirtschaft zum 01.12.2025. Herr Oberbürgermeister Torsten Burmester hat auf Vorschlag der Betriebsleitung mit Wirkung zum 01.12.2025 Herrn Torsten Leesmeister-Zawacki als neuen ständigen Vertreter der techni- schen Betriebsleiterin ernannt. Überblick über die aktualisierte Vertretungsregelung der geschäftsführenden Betriebs- leitung ab 01.12.2025 A) Kaufmännische Betriebsleitung (Herr Behrisch) Ständige Vertretung: Herr Sven Brüggemann Nachfolgende Vertretung im Fall der Verhinderung der ständigen Vertretung (bei Benennung mehrerer Personen in der genannten Reihenfolge) Herr Fabian Haupt Frau Gabriele Prandi Herr Hans-Jürgen Hilp B) Technische Betriebsleitung (Frau Rinnenburger) Ständige Vertretung: Herr Torsten Leesmeister-Zawacki Nachfolgende Vertretung im Fall der Verhinderung der ständigen Vertretung (bei Benennung mehrerer Personen in der genannten Reihenfolge) 2 Herr Garrit Tim Nellessen Frau Sandra Kißmann Herr Martin Kratzheller Frau Marion Osthoff Gem. § 9 Absatz 5 der Betriebssatzung für die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln wird der Kreis der Vertretungsberechtigten und der Umfang ihrer Vertretungsregelung auch im Amts- blatt der Stadt Köln bekannt gegeben. Am 01.08.2026 tritt Frau Rinnenburger die passive Phase ihrer Altersteilzeit an. Abzüglich ih- res Urlaubsanspruchs sowie des Abbaus von Zeitguthaben erfolgt die Beendigung ihres akti- ven Dienstes am 09.12.2025. Die formale Abberufung von Frau Petra Rinnenburger bedarf eines Ratsbeschlusses, der bis spätestens 31.07.2026 zu fassen ist. Gez. Greitemann

Beratungsverlauf

  1. 08.12.2025

    Betriebsausschuss Gebäudewirtschaft

    TOP 8.5, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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