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241700-01

ERGÄNZUNG Marktverzeichnis Bonn Übersicht der Märkte, Volksfeste und volksfestähnliche Veranstaltungen im Stadtbezirk Bonn im Jahr 2025 - Weihnachtsmarkt und Dreikönigsmarkt 2025/26

Beschlussvorlage 08.12.2024

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Bonn, Sitzung am 04.02.2025, TOP 6.50

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Sammeldokument öffentlich

1837 Zeichen

Beschlussvorlage 
öffentlich 
241700-01 
 
 
 
  
Die Oberbürgermeisterin 
 
 
—
—
 
Federführung: 
33 Bürgerdienste 
Dezernat: 
Dez. I 
 
 
 
ERGÄNZUNG Marktverzeichnis Bonn 
Übersicht der Märkte, Volksfeste und 
volksfestähnliche Veranstaltungen im Stadtbezirk 
Bonn im Jahr 2025 - Weihnachtsmarkt und 
Dreikönigsmarkt 2025/26 
 
Beratungsfolge 
Bezirksvertretung Bonn 04.02.2025 Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag 
 
1. Der Weihnachtsmarkt 2025 findet vom 21.11.2025 bis einschließlich zum 
23.12.2025 auf den folgenden Bonner Innenstadtplätzen statt: 
    Münsterplatz, Bottlerplatz, Friedensplatz, Vivatsgasse, Windeckstraße und 
Poststraße (53111 Bonn)  
    Veranstalterin ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn 
 
2. Der Dreikönigsmarkt 2025/26 findet vom 27.12.2025 bis einschließlich 
06.01.2026 auf dem Remigiusplatz statt. 
    Der Markt bleibt am 01.01.2026 geschlossen. 
    Veranstalterin ist das Leistungszentrum Märkte der Bundesstadt Bonn 
 
 
Begründung 
Grundsätzlich entscheidet die Bezirksvertretung Bonn gemäß § 7 Abs. 2 
Buchstabe "r" der Bezirkssatzung über die Durchführung von Wochenmärkten, 
Jahrmärkten und anderen Volksfesten sowie besonderen Veranstaltungen der 
Stadt im Stadtbezirk im Rahmen der Beschlussfassung über das jährliche 
Marktverzeichnis (in der vorstehenden Aufstellung mit "Marktverzeichnis" 
gekennzeichnet). Zusätzlich entscheidet sie gemäß § 7 Abs. 2 Buchstabe "p" 
über Veranstaltungen der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk 
sowie nach gängiger Verwaltungspraxis über wichtige Veranstaltungen mit 
„volksfestähnlichem Charakter“. Die übrigen Veranstaltungen werden, sofern 
sie auf öffentlicher Verkehrsfläche durchgeführt werden, von der Verwaltung als 
Sondernutzungen erlaubt. 
  
 
 
Seite 1 von 2

Seite 2  
 
 
—
—
 
Anlage/n 
Keine 
 
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Beratungsverlauf (1)

04.02.2025 Bezirksvertretung Bonn
TOP 6.50 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (7)

  • Vivatsgasse
  • Windeckstraße
  • Poststraße
  • Münsterplatz
  • Friedensplatz
  • Remigiusplatz
  • Markt

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Details

Vorlagen-Nr.
241700-01
Typ
Beschlussvorlage
Datum
08.12.2024
Erstellt
08.02.2026 04:40