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V/0257/2018

Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer

Vorlagen 03.04.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 16.05.2018, TOP 22.2

Anlage 2: Grundriss

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Anlage 2: Grundriss

671 Zeichen

ERDGESCHOSS

ee

& BER. - wa

Münster, den
Bauordungsamt

Standortnummer:

BAUVORANFRAGE

Maßstab 1:100

Plan-Datum 09.01.17 | mit altuellem Ausdruck vom:

gu ERDGEScHoss |STADT

Anderungsnummer: |

Projektverzeichniss: b-sue \Plankopf-Amt-23 \ Bauvoranfrage |

Datei: _bauvoranfrage.pro A(23-P) PLAN/ BVA_D-EG 100 |
Zeichnerin Architektur und Projektsteuerung

| Zeichnerlin Bauen im Bestand

(Aa

sam Mümken

leiter / Technischer Leiter

Iienaber / Michel

Haustechnisches
Gebäudemanagement

|"

‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Hochbaulechnisches Gebäudemanagement

TEMPORÄRE EINRICHTUNG
EINER 1- GRUPPENRAUM
KINDERTAGESSTÄTTE

IN MODULBAUWEISE

WESTERHEIDE
48157 MÜNSTER

Anlage 3: Kostenschätzung

756 Zeichen

Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Stand 29.03.2018 
Summe         
Kostengruppe 
KOSTENGRUPPE 100 0,00 €
KOSTENGRUPPE 200 36.500,00 €
KOSTENGRUPPE 300 + 400 356.500,00 €
KOSTENGRUPPE 500 92.000,00 €
KOSTENGRUPPE 600 0,00 €
KOSTENGRUPPE 700 32.000,00 €
517.000,00 €
Errichtung einer 1- Gruppen KITA in Modulebauweise als 
Interimsmaßnahme für eine Laufzeit von 2019 bis 2027 - hier als 
Kaufanlage 
Aussenanlagen 
KITA Gelmer - Westerheide 3  in 48157 Münster 
Bauwerk  und Technische Anlage 
Baunebenkosten 
KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) 
Herrichten / Erschließung 
Grundstück vorhanden, Eigentum Stadt Münster 
KOSTENGRUPPE 
Ausstattung und Kunstwerke nicht Bestandteil dieser Konstenschätzung 
Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST

Anlage 1: Lageplan

753 Zeichen

Astrid-Lindgren-Schule Gelmer

Sportanlage

‚Sportplatz

Turnhalle

Münster, den „1.7,.Mai 2017

29 a9 Sn ;
NUNfpett ]

F

Bauordungsamt

Paoestnennee u BAUVORANFRAGE
BVAILAP LAGEPLAN STADT

|

ans oo Trhmupsummen AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT
Plan-Datum 09.01.17 | mit aituellem Ausdruck vom: | Hochbaulechnisches Gebäudemanagement
‚Projeklverzeichniss: b-sue \Plankopf-Amt-23 \Bauvoranfrage

Date: bauvoranfrage.pro /(23-P) PLAN/ BVA_Lap 500

reinem Arena und Priesiaeverunn TEMPORÄRE EINRICHTUNG
Zekhmermn Bauen im Bestand EINER 1- GRUPPENRAUM
Bojeklleiter Fat fter/Abtellungsleiter KINDERTAGESSTÄTTE
Hay) N eennonsen | IN MODULBAUWEISE

A ei a9 Technischer Leiter

M WESTERHEIDE
enab Michel 48157 MÜNSTER
Haustechnisches
Gebäudemanagement

Bedarfsamt

Beschlussvorlage

9073 Zeichen

V/0257/2018 
V/0257/2018 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung 
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
   02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
   15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
   16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
   16.05.2018 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Errichtung und dem Bau einer eingruppigen Pavillonanlage als Interimskita 
am Standort Westerheide in Gelmer zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungs-
angebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung zunächst mit 
 
 einer Gruppe G IIIc für 20 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren  
 
mit insgesamt 20 ü3-Plätzen errichtet wird. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden. 
 
Die Inbetriebnahme ist für den 01.08.2019 geplant. Die Interimseinrichtung soll auf der Grundla-
ge der weiteren planerischen und liegenschaftlichen Prüfungen für mögliche Flächenoptionen 
durch die damit verbundene Errichtung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung im Sozialraum 
Gelmer später abgelöst werden.  
Amt für Kinder, Jugendliche 
und Familien 
 
18.04.2018 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Niehues 
Frau Kratz-Trutti 
Telefon: 492-5151 
Niehues@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0257/2018 
 
3. Für die Übernahme der Trägerschaft dieser befristeten Kita(gruppe) als Dependance ist die 
Verwaltung in Gesprächen mit dem Träger der Kath. Kita St. Josef Gelmer. Vorbehaltlich der 
Zustimmung der relevanten kirchlichen Gremien soll die Trägerschaft an den Träger der Kath. 
Kita St. Josef Gelmer übertragen werden.  
 
4. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 577.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe 
von 517.000 € enthalten (siehe Anlage 3: Kostenrahmen). Für die Ersteinrichtung der Kindertages-
einrichtung (d.h. Möbel und Inventar) sind Finanzmittel in Höhe von max. 60.000 € erforderlich. 
  
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilli-
gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Darüber hinaus entstehen in 2020 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 167.000 €  zzgl. eines 
freiwilligen Zuschusses in Höhe von 23.000 € (Trägeranteil). Diesen Aufwendungen stehen Erträge 
aus Landesmitteln in Höhe von rd. 69.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 23.000 € gegen-
über. Die anteiligen Beträge (5 Monate) für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter III. 
dargestellt. 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemer-
kungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme- 
5000 Pavillon Westerheide, 
Gelmer 
2018 
VE2019 
2019 
250.000 
267.000 
267.000 
Deckung im 
Budget vor-
handen 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivier-
baren Zuwendungen 
   
Investitionsmaß-
nahme 
0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 60.000 Zuschuss an 
den Träger 
    577.000  
 
Teilergebnisplan  
Erträge 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019 
2020 ff. 
29.000 
69.000 
Landeszuschüsse 
zu den Betriebs-
kosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte 
2019 
2020 ff. 
10.000 
23.000 
Elternbeiträge

- 3 - 
V/0257/2018 
Aufwendungen 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Kindertagesbetreuung 
   
Zeile 15 Transferaufwendungen 
1.Gesetzl. Betriebskoste n-
zuschüsse gem. KiBiz 
2. Freiwillige städt. Zuschü s-
se zum Trägeranteil von 12 
% 
2019 
2020 ff. 
69.000 
167.000 
 
     10.000 
23.000 
Betriebskostenzu-
schüsse* 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rah-
menstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die in 2018 erforderlich werdenden Auszahlungsermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigung 
werden gem. §§ 83 und 85 GO NW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produkgruppe 0601, 
Maßnahme Nr. 0210 „ Zusch. zum Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Träger“. Die zur Finanzierung der 
Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei 
der o.g. Produktgruppe angemeldet. 
 
Begründung: 
 
1. Versorgungsituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.  
Die Versorgungsquote in Gelmer-Dyckburg liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 47,3 % (53 
Plätze für 112 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 93,0 % (120 Plätze für 129 
Kinder). Damit liegt insbesondere die Versorgungsquote bei den ü3-Kindern deutlich unter dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt.  
Mit der Pavillonanlange sollen daher zunächst dringende ü3-Bedarfe im Stadtteil Gelmer abgedeckt 
werden. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme 
die ü3-Quote auf 108,5 %.  
Mit der geplanten Interimskita am Standort Westerheide werden dringend benötigte Betreuungsplätze 
für Gelmer geschaffen. 
 
In Gelmer befindet sich zur Versorgung des Stadtteils eine Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der 
katholischen Kirche. Diese wurde befristet mit einer Dependance im Pfarrhaus geführt. Mit Beginn 
des Kitajahres 2018/2019 wird die Unterbringung der Kitagruppe im Pfarrhaus beendet.  
 
Für die u3-Versorgung wird in Gelmer zum Kitajahr 2018/2019 eine Großtagespflegestelle eröffnet. 
  
Trotz intensiver Suche konnte bislang kein Grundstück in Gelmer gefunden werden, welches die Vo-
raussetzungen erfüllt, um direkt bebaut zu werden, um auch die ü3-Bedarfe abzudecken.  
Die einzige bestehende Möglichkeit ist die Errichtung eines Pavillons auf der Festwiese in Gelmer. 
Im Rahmen weiterer Ausbauplanungen wird die Verwaltung prüfen, wann ein Abbau der Interimskita 
am Standort Westerheide möglich ist. Dies steht im unmittelbaren Zusammenhang der weiteren pla-
nerischen und liegenschaftlichen Flächenprüfungen für Gelmer auf der Grundlage der weiteren Bau-
landprogramme, Stufe 2 und vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse aus der Planungswerkstatt 2030. 
Somit geht die Verwaltung zunächst von einer Nutzungsdauer bis voraussichtlich 2027 aus.

- 4 - 
V/0257/2018 
2. Maßnahmenplanung: 
 
Auf der städtischen Fläche Westerheide wird interimsweise eine Pavillonanlage in Containerbauweise 
für eine Gruppe gemäß dem Raumprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien errich-
tet werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe abzudecken zu können.  
 
Die Anlage ist eingeschossig und barrierefrei erschlossen. Der Grundriss ist beigefügt (siehe Anlage 
2). 
 
Das vorgesehene Baufeld am Standort Westerheide ist für eine 1-Gruppen-Kita mit Außenfläche   
ausreichend groß. Die Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen können im öffentlichen Raum 
der Straße erfolgen.  
Die Außenanlagen werden entsprechend der bisherigen Standards hergerichtet. 
 
Hinweise bauökologische Kriterien: 
 
Aus den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind folgende Punkte einzuhalten: 
 
2.7 Baustoffe 
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen. 
 
2.8 Raumakustik 
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzerqualität die Bau- und Raumakustischen Regeln zu be-
achten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen. 
 
Die EnEV ist entsprechend 
§ 1 (3) 6, 
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen (Anlage 3  Zeile 1,2 a/b/c, 4b 
und 5b)  
einzuhalten. 
 
Die Rahmenstruktur wird jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst. 
 
3. Fazit: 
 
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze zunächst für ü3-Kinder in Gelmer 
geschaffen. Die Inbetriebnahme ist für den 01.08.2019 geplant. 
 
 
I.V.  
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage A 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Grundriss 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage A

4643 Zeichen

Anlage A zur V/0257/2018 
Kurzüberblick 
Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der 
Interimskita an der Westerheide  zusätzlich 20  – 25  Betreuungsplätze in Gelmer  im Bezirk 
Gelmer – Dyckburg geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum 01.08.2019 bis zur mögli-
chen Ablösung der Einrichtung, voraussichtlich in 2027, vorgesehen.  
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in 
Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen 
Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens-
jahr.  
 
Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe-
treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen 
auf.  
Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah-
ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit 
einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden.  
 
Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil-
dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und  
„Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn-
wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for-
ciert.   
 
Mit der Errichtung der Interimskita an der Westerheide  werden kurzfristig besonders die ü3-
Bedarfe in Gelmer bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. 
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, 
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maß-
nahme die ü3 Quote auf 108,5 % . Die u3-Quote bleibt zunächst gleichbleibend.  
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja  Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten?  Ja X Nein  teilw. 
  Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja X Nein   
Im Teilfinanzplan 0601 werden aufgeteilt auf die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 577.000 € benö-
tigt. 
Darüber hinaus entstehen in 2020 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 167.000 €  zzgl.

eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 23.000 € (Trägeranteil). Diesen Aufwendungen stehen 
Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 69.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 23.000 € 
gegenüber. Die anteiligen Beträge (5 Monate) für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan 
unter III. dargestellt. 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Gesetzliche Grundlagen:  SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen 
städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü-
ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh-
ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs-
tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die 
wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der 
sich Münster stellen muss.  
Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita-
ausbauplanung.  
Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi-
gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli-
che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von 
Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei.  
Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As-
pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich-
tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau 
von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender 
Wirtschaftsstandort.

Beratungsverlauf (5)

19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 5.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 13.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 5.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 19.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
16.05.2018 Rat
TOP 22.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Westerheide 3

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Details

Aktenzeichen
V/0257/2018
Typ
Vorlagen
Datum
03.04.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37