V/0257/2018
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer
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Anlage 2: Grundriss
671 Zeichen
ERDGESCHOSS ee & BER. - wa Münster, den Bauordungsamt Standortnummer: BAUVORANFRAGE Maßstab 1:100 Plan-Datum 09.01.17 | mit altuellem Ausdruck vom: gu ERDGEScHoss |STADT Anderungsnummer: | Projektverzeichniss: b-sue \Plankopf-Amt-23 \ Bauvoranfrage | Datei: _bauvoranfrage.pro A(23-P) PLAN/ BVA_D-EG 100 | Zeichnerin Architektur und Projektsteuerung | Zeichnerlin Bauen im Bestand (Aa sam Mümken leiter / Technischer Leiter Iienaber / Michel Haustechnisches Gebäudemanagement |" ‚AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Hochbaulechnisches Gebäudemanagement TEMPORÄRE EINRICHTUNG EINER 1- GRUPPENRAUM KINDERTAGESSTÄTTE IN MODULBAUWEISE WESTERHEIDE 48157 MÜNSTER
Anlage 3: Kostenschätzung
756 Zeichen
Stadt Münster Amt für Immobilienmanagement Stand 29.03.2018 Summe Kostengruppe KOSTENGRUPPE 100 0,00 € KOSTENGRUPPE 200 36.500,00 € KOSTENGRUPPE 300 + 400 356.500,00 € KOSTENGRUPPE 500 92.000,00 € KOSTENGRUPPE 600 0,00 € KOSTENGRUPPE 700 32.000,00 € 517.000,00 € Errichtung einer 1- Gruppen KITA in Modulebauweise als Interimsmaßnahme für eine Laufzeit von 2019 bis 2027 - hier als Kaufanlage Aussenanlagen KITA Gelmer - Westerheide 3 in 48157 Münster Bauwerk und Technische Anlage Baunebenkosten KOSTENSCHÄTZUNG ( inkl. 19 % MWST ) Herrichten / Erschließung Grundstück vorhanden, Eigentum Stadt Münster KOSTENGRUPPE Ausstattung und Kunstwerke nicht Bestandteil dieser Konstenschätzung Summe aller Kostengruppen inklusive 19 % MWST
Anlage 1: Lageplan
753 Zeichen
Astrid-Lindgren-Schule Gelmer Sportanlage ‚Sportplatz Turnhalle Münster, den „1.7,.Mai 2017 29 a9 Sn ; NUNfpett ] F Bauordungsamt Paoestnennee u BAUVORANFRAGE BVAILAP LAGEPLAN STADT | ans oo Trhmupsummen AMT FÜR IMMOBILIENMANAGEMENT Plan-Datum 09.01.17 | mit aituellem Ausdruck vom: | Hochbaulechnisches Gebäudemanagement ‚Projeklverzeichniss: b-sue \Plankopf-Amt-23 \Bauvoranfrage Date: bauvoranfrage.pro /(23-P) PLAN/ BVA_Lap 500 reinem Arena und Priesiaeverunn TEMPORÄRE EINRICHTUNG Zekhmermn Bauen im Bestand EINER 1- GRUPPENRAUM Bojeklleiter Fat fter/Abtellungsleiter KINDERTAGESSTÄTTE Hay) N eennonsen | IN MODULBAUWEISE A ei a9 Technischer Leiter M WESTERHEIDE enab Michel 48157 MÜNSTER Haustechnisches Gebäudemanagement Bedarfsamt
Beschlussvorlage
9073 Zeichen
V/0257/2018
V/0257/2018
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Interimsmaßnahme zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung
Errichtungs- und Baubeschluss für einen 1-Gruppen-Pavillon, Westerheide, Gelmer
Beratungsfolge
19.04.2018 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung
02.05.2018 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
15.05.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
16.05.2018 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung
16.05.2018 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat stimmt der Errichtung und dem Bau einer eingruppigen Pavillonanlage als Interimskita
am Standort Westerheide in Gelmer zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kinderbetreuungs-
angebote zu.
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Einrichtung zunächst mit
einer Gruppe G IIIc für 20 Kinder im Alter von 3 - 6 Jahren
mit insgesamt 20 ü3-Plätzen errichtet wird.
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst.
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben den Angeboten einer wöchentli-
chen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen Betreu-
ung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) flexibel an-
geboten werden.
Die Inbetriebnahme ist für den 01.08.2019 geplant. Die Interimseinrichtung soll auf der Grundla-
ge der weiteren planerischen und liegenschaftlichen Prüfungen für mögliche Flächenoptionen
durch die damit verbundene Errichtung einer dauerhaften Kindertageseinrichtung im Sozialraum
Gelmer später abgelöst werden.
Amt für Kinder, Jugendliche
und Familien
18.04.2018
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Herr Niehues
Frau Kratz-Trutti
Telefon: 492-5151
Niehues@stadt-muenster.de
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3. Für die Übernahme der Trägerschaft dieser befristeten Kita(gruppe) als Dependance ist die
Verwaltung in Gesprächen mit dem Träger der Kath. Kita St. Josef Gelmer. Vorbehaltlich der
Zustimmung der relevanten kirchlichen Gremien soll die Trägerschaft an den Träger der Kath.
Kita St. Josef Gelmer übertragen werden.
4. Die Hinweise zur Berücksichtigung bauökologischer Kriterien werden zur Kenntnis genommen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen Investitionskosten in Höhe von insgesamt 577.000 €. Darin sind Baukosten in Höhe
von 517.000 € enthalten (siehe Anlage 3: Kostenrahmen). Für die Ersteinrichtung der Kindertages-
einrichtung (d.h. Möbel und Inventar) sind Finanzmittel in Höhe von max. 60.000 € erforderlich.
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes- oder Landesmittel beantragt, so-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilli-
gung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend.
Darüber hinaus entstehen in 2020 Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 167.000 € zzgl. eines
freiwilligen Zuschusses in Höhe von 23.000 € (Trägeranteil). Diesen Aufwendungen stehen Erträge
aus Landesmitteln in Höhe von rd. 69.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 23.000 € gegen-
über. Die anteiligen Beträge (5 Monate) für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter III.
dargestellt.
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemer-
kungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 08 Auszahlungen für Baumaß-
nahmen
Investitionsmaß-
nahme-
5000 Pavillon Westerheide,
Gelmer
2018
VE2019
2019
250.000
267.000
267.000
Deckung im
Budget vor-
handen
Zeile 11 Auszahlungen von aktivier-
baren Zuwendungen
Investitionsmaß-
nahme
0210 Zusch.z.Ausbau
KiTa-Betr.
2019 60.000 Zuschuss an
den Träger
577.000
Teilergebnisplan
Erträge
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Tagesbetreuung
Zeile 02 Zuwendungen und
allgemeine Umlagen
2019
2020 ff.
29.000
69.000
Landeszuschüsse
zu den Betriebs-
kosten*
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leis -
tungsentgelte
2019
2020 ff.
10.000
23.000
Elternbeiträge
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Aufwendungen
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in
Kindertagesbetreuung
Zeile 15 Transferaufwendungen
1.Gesetzl. Betriebskoste n-
zuschüsse gem. KiBiz
2. Freiwillige städt. Zuschü s-
se zum Trägeranteil von 12
%
2019
2020 ff.
69.000
167.000
10.000
23.000
Betriebskostenzu-
schüsse*
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rah-
menstruktur
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation.
Die in 2018 erforderlich werdenden Auszahlungsermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigung
werden gem. §§ 83 und 85 GO NW bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Produkgruppe 0601,
Maßnahme Nr. 0210 „ Zusch. zum Ausbau KiTa-Betr. (u3) freier Träger“. Die zur Finanzierung der
Baumaßnahme ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen werden im Haushaltsplanentwurf 2019 bei
der o.g. Produktgruppe angemeldet.
Begründung:
1. Versorgungsituation:
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungs-
platz.
Die Versorgungsquote in Gelmer-Dyckburg liegt zum Kitajahr 2017/2018 für u3-Kinder bei 47,3 % (53
Plätze für 112 Kinder). Für die ü3-Kinder liegt die Versorgungsquote bei 93,0 % (120 Plätze für 129
Kinder). Damit liegt insbesondere die Versorgungsquote bei den ü3-Kindern deutlich unter dem ge-
samtstädtischen Durchschnitt.
Mit der Pavillonanlange sollen daher zunächst dringende ü3-Bedarfe im Stadtteil Gelmer abgedeckt
werden.
Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017,
ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maßnahme
die ü3-Quote auf 108,5 %.
Mit der geplanten Interimskita am Standort Westerheide werden dringend benötigte Betreuungsplätze
für Gelmer geschaffen.
In Gelmer befindet sich zur Versorgung des Stadtteils eine Kindertageseinrichtung in Trägerschaft der
katholischen Kirche. Diese wurde befristet mit einer Dependance im Pfarrhaus geführt. Mit Beginn
des Kitajahres 2018/2019 wird die Unterbringung der Kitagruppe im Pfarrhaus beendet.
Für die u3-Versorgung wird in Gelmer zum Kitajahr 2018/2019 eine Großtagespflegestelle eröffnet.
Trotz intensiver Suche konnte bislang kein Grundstück in Gelmer gefunden werden, welches die Vo-
raussetzungen erfüllt, um direkt bebaut zu werden, um auch die ü3-Bedarfe abzudecken.
Die einzige bestehende Möglichkeit ist die Errichtung eines Pavillons auf der Festwiese in Gelmer.
Im Rahmen weiterer Ausbauplanungen wird die Verwaltung prüfen, wann ein Abbau der Interimskita
am Standort Westerheide möglich ist. Dies steht im unmittelbaren Zusammenhang der weiteren pla-
nerischen und liegenschaftlichen Flächenprüfungen für Gelmer auf der Grundlage der weiteren Bau-
landprogramme, Stufe 2 und vorbehaltlich der weiteren Ergebnisse aus der Planungswerkstatt 2030.
Somit geht die Verwaltung zunächst von einer Nutzungsdauer bis voraussichtlich 2027 aus.
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2. Maßnahmenplanung:
Auf der städtischen Fläche Westerheide wird interimsweise eine Pavillonanlage in Containerbauweise
für eine Gruppe gemäß dem Raumprogramm des Amtes für Kinder, Jugendliche und Familien errich-
tet werden, um kurzfristig die aktuellen Bedarfe abzudecken zu können.
Die Anlage ist eingeschossig und barrierefrei erschlossen. Der Grundriss ist beigefügt (siehe Anlage
2).
Das vorgesehene Baufeld am Standort Westerheide ist für eine 1-Gruppen-Kita mit Außenfläche
ausreichend groß. Die Anschlüsse für Ver- und Entsorgungsleitungen können im öffentlichen Raum
der Straße erfolgen.
Die Außenanlagen werden entsprechend der bisherigen Standards hergerichtet.
Hinweise bauökologische Kriterien:
Aus den Gebäudeleitlinien der Stadt Münster sind folgende Punkte einzuhalten:
2.7 Baustoffe
Einzubauende Materialien und Stoffe dürfen die Gesundheit der Nutzer nicht beeinträchtigen.
2.8 Raumakustik
Bei allen Gebäuden sind für eine gute Nutzerqualität die Bau- und Raumakustischen Regeln zu be-
achten, insbesondere die DIN 18041 Hörsamkeit in kleinen und mittelgroßen Räumen.
Die EnEV ist entsprechend
§ 1 (3) 6,
§ 8 Anforderungen an kleine Gebäude und Gebäude aus Raumzellen (Anlage 3 Zeile 1,2 a/b/c, 4b
und 5b)
einzuhalten.
Die Rahmenstruktur wird jährlich dem jugendhilfeplanerischen Bedarf angepasst.
3. Fazit:
Mit der geplanten Maßnahme werden dringend benötigte Plätze zunächst für ü3-Kinder in Gelmer
geschaffen. Die Inbetriebnahme ist für den 01.08.2019 geplant.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtdirektor
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss
Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage A
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Anlage A zur V/0257/2018 Kurzüberblick Zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf Kindertagesbetreuung werden mit der Errichtung der Interimskita an der Westerheide zusätzlich 20 – 25 Betreuungsplätze in Gelmer im Bezirk Gelmer – Dyckburg geschaffen. Die Einrichtung ist für den Zeitraum 01.08.2019 bis zur mögli- chen Ablösung der Einrichtung, voraussichtlich in 2027, vorgesehen. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Die Bundesregierung hat für den Ausbau von bedarfsgerechten Betreuungsangeboten in Deutschland einen gesetzlichen Rechtsanspruch geschaffen. Dieser Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz gilt seit dem 1. August 2013 für alle Kinder ab dem vollendeten ersten Lebens- jahr. Die Stadt Münster greift die Pflichtaufgabe zum bedarfsgerechten Ausbau der Kindertagesbe- treuung in der Produktgruppe 0601 „Förderung von Kindern in Tagesbetreuung“ in zwei Zielen auf. Zum einen ist der Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder im Alter von 3 - 6 Jah- ren sicherzustellen und weiterhin sollen Tagesbetreuungsangebote für unter 3-jährige Kinder mit einer Versorgungsquote von bis zu 50 % ausgebaut werden. Mit dem Erreichen dieser Werte werden die ISM Leitziele „Wir werden einer der führenden Bil- dungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ und „Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität mit hohem Wohn- wert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft weiterentwickeln“ for- ciert. Mit der Errichtung der Interimskita an der Westerheide werden kurzfristig besonders die ü3- Bedarfe in Gelmer bis zur Inbetriebnahme einer dauerhaften Kita ausgebaut. Bei gleichbleibender Kinderzahl, ausgehend von den Versorgungsquoten des Kitaberichtes 2017, ohne Berücksichtigung weiterer Ausbaumaßnahmen, steigt durch die Realisierung dieser Maß- nahme die ü3 Quote auf 108,5 % . Die u3-Quote bleibt zunächst gleichbleibend. Finanzierung Produktgruppe: 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan X Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2018 enthalten? Ja X Nein teilw. Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? X Ja Nein Bereits veranschlagt? Ja X Nein Im Teilfinanzplan 0601 werden aufgeteilt auf die Jahre 2018 und 2019 insgesamt 577.000 € benö- tigt. Darüber hinaus entstehen in 2020 p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 167.000 € zzgl. eines freiwilligen Zuschusses in Höhe von 23.000 € (Trägeranteil). Diesen Aufwendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 69.000 € und Elternbeiträge von voraussichtlich 23.000 € gegenüber. Die anteiligen Beträge (5 Monate) für 2019 sind in der Tabelle zum Teilergebnisplan unter III. dargestellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gesetzliche Grundlagen: SGB VIII §§ 22 – 26, insbesondere § 24 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Münster gehört zu den am stärksten wachsenden Städten in Nordrhein-Westfalen. Nach aktuellen städtischen Vorausberechnungen könnte die Bevölkerung bis 2030 ohne starke Flüchtlingszuzü- ge im Basisszenario "Dynamischer Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort" auf 326.000 Einwoh- ner steigen. Unter Berücksichtigung zusätzlicher Flüchtlingszuwanderungen könnte das Wachs- tum noch deutlich stärker ausfallen und Münster in 2030 bis zu 347.000 Einwohner zählen. Die wachsende Stadt, die alle Bereiche des Lebens betrifft, ist eine zentrale Herausforderung, der sich Münster stellen muss. Die demographische Entwicklung der Stadt Münster ist ein grundlegender Bestandteil der Kita- ausbauplanung. Alle Maßnahmen zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder orientieren sich an der kleinräumi- gen Bevölkerungsprognose der Stadt Münster und sind darauf ausgerichtet, eine familienfreundli- che Stadtentwicklung zu fördern. Dazu tragen insbesondere die bedarfsgerechte Schaffung von Plätzen zur Erfüllung des Rechtsanspruchs für ü3-Kinder und der Ausbau von u3-Plätzen bei. Im Rahmen der unterschiedlichen Arbeitsfelder der Kindertagesbetreuung werden wichtige As- pekte wie Barrierefreiheit, Inklusion, Sprachförderung und Qualifizierung differenziert berücksich- tigt und unterstützen eine familienfreundliche Entwicklung in Münster. Weiterhin steht der Ausbau von Kindertagesbetreuungsangeboten im Einklang mit der Ausrichtung Münsters als führender Wirtschaftsstandort.
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Westerheide 3
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Details
- Aktenzeichen
- V/0257/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.04.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37