V/0907/2015/1
Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte für Flüchtlinge und Asylbewerberinnen und Asylbewerber
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Beschlussvorlage
3674 Zeichen
V/0907/2015/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Gesundheitsprogramm für eine umfassende Gesundheitsversorgung für Flüchtlinge und Asylsuchende – Zugang zur medizinischen Regelversorgung Rahmenvereinbarung gem. § 264 SGB V für die Krankenversorgung der Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Beratungsfolge 09.12.2015 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 16.12.2015 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt dem freiwilligen Beitritt zur Rahmenvereinbarung zur Über- nahme der Gesundheitsversorgung für nicht Versicherungspflichtige gegen Kostenerstattung nach § 264 Absatz 1 SGB V in Verbindung mit §§ 1, 1a Asylbewerberleistungsgesetz in Nord- rhein-Westfalen zu. 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege, Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) den Beitritt zur Rahmenvereinbarung zu erklären und mit der Techniker Krankenkasse (TK) zeitnah kon- krete Absprachen und Vereinbarungen zur zügigen Umsetzung zu treffen. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Kostenentwicklung und die Entlastungen im Verwaltungs- bereich zu evaluieren und dem Rat im 4. Quartal 2017 einen Erfahrungsbericht vorzulegen. 4. Der Rat der Stadt Münster stimmt den unter Ziffern II.2. und 4. vorgeschlagenen befristeten Stellenvermehrung zu. II. Finanzielle Auswirkungen: 1. Die entstehenden Kosten für die Einführung der Gesundheitskarte, die sich zusammen setzen aus den Erstattungen der medizinischen Behandlungskosten an die Krankenkasse und den Ver- waltungskosten, sind im Rahmen der Krankenhilfe nach dem Asylbewerberleistungsgesetz Vorlagen-Nr.: V/0907/2015/1 Auskunft erteilt: Herr Kappel Ruf: 492-5959 E-Mail: KappelG@stadt-muenster.de Datum: 26.11.2015 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0907/2015/1 (AsylbLG) zu finanzieren, ggf. in der Produktgruppe entstehende Mehrkosten sind z.Zt. nicht kal- kulierbar. 2. Die mit der Einführung der Gesundheitskarte einmalig entstehenden Personalaufwendungen sind auf Basis der durchschnittlichen städtischen Personalkosten für die vorgesehene Eingrup- pierung ermittelt. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 050 2 Sicherung des Lebensunte r- haltes Zeile 11 Personalaufwendungen 2016 79.100 1 VZÄ EGr 10 für 3 Monate und maximal 4 VZÄ EGr 8 für 4 Monate Für die Ausstattung der Büroarbeitsplätze fallen Sachkosten in Höhe von rd. 15.360 € an, die in anderen Teilergebnisplänen vorzusehen sind. Der für die zusätzlich einzurichtenden Stellen bereit zu stellende Büroraum ist an zentraler Stelle vorzuhalten. Begründung: Der Ausschuss für Soziales, Stiftungen, Gesundheit, Verbraucherschutz und Arbeitsförderung hat in seiner Sitzung am 25.11.2015 dem Haupt- und Finanzausschuss empfohlen, die Vorlage in fol- gender Fassung zu beschließen: I. Sachentscheidung: 1. - wie Vorlage 2. Die Verwaltung wird beauftragt, unmittelbar gegenüber dem Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege, Alter des Landes Nordrhein-Westfalen (MGEPA) den Beitritt zur Rahmen- vereinbarung zu erklären und mit der Techniker Krankenkasse (TK) zeitnah konkrete Absprachen und Vereinbarungen zur zügigen Umsetzung zu treffen. 3. – wie Vorlage 4. – wie Vorlage II. Finanzielle Auswirkungen: - wie Vorlage Die Verwaltung schlägt dem Haupt- und Finanzausschuss und dem Rat vor, sich dem geänderten Beschlussvorschlag anzuschließen. In Vertretung - 3 - V/0907/2015/1 Cornelia Wilkens Stadträtin
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0907/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 03.12.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37