V/0481/2024
Errichtung eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle im Entsorgungszentrum Münster (EZM) - Baubeschluss -
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Anlage 2: Lageplan M 1: 250
3649 Zeichen
W Zum Heidehof Betonplatte Betonplatte Betonplatte Trafogebäude Ecke nicht zu messenzugestellt 52.9352.88 52.86 52.90 52.96 52.93 52.94 52.99 53.00 52.89 52.77 52.7852.85 52.9052.8652.9052.92 52.94 52.92 52.85 52.7952.9252.8352.7352.7752.7852.82 52.9952.96 52.9953.0653.1253.16 53.2253.2153.1453.09 52.8452.85 52.8852.8852.8952.86 52.7652.7552.76 52.7952.80 52.9152.94 52.83 52.93 52.88 52.6952.6952.69 52.70 52.70 52.66 52.6252.62 52.74 52.94 52.77 52.8452.85 52.7852.8352.74 52.87 52.6952.6952.68 52.83 52.7352.7952.8452.74 52.81 52.8452.81 52.75 52.8852.91 52.9452.9452.9452.95 52.72 52.90 52.76 52.9552.95 52.90 52.7452.70 52.94 52.70 52.9252.90 52.72 52.9352.92 52.76 52.92 52.79 52.91 52.79 52.9152.9252.9252.90 52.8952.9052.77 52.93 52.8052.92 52.9252.9652.83 52.75 52.7152.72 52.91 52.8752.8452.77 KD =52.92KD =52.91 KD =52.79 KD =52.90KD =52.92 KD =52.88KD =52.86 KD =52.87 KD =53.19 KD =52.92 KD =52.93KD =52.95 KD =52.72KD =52.71 KD =52.81KD =52.81 KD =52.91 KD =52.80KD =52.78KS =51.72KS =51.30KS =51.43KS =51.14KS =50.44KS =51.24 KS =51.51KS =51.51KS =51.51KS =51.93KS =51.94KS =51.93 KS =50.98 First =64.27 First =64.45 Traufe =58.34 Traufe =58.31 Traufe =62.08 Traufe =62.15 Traufe =62.32Attika =59.00Attika =58.81 Abwasser-pufferbehälter . 87 89 Biofilteranlage MiWoMiWoMiWoAsbest Kabel Flachglas ElektroElektroElektroElektroElektroE1E2E3E4E5E6E7E8E9E10E11Farbe AsbestAsbest FarbeFarbe20 PalettenNachtspeicheröfen10 PalettenAsbestzement40 PalettenBlumenerde Gasflachen A B C D E F G H I J K 54' 3' 2' 1'1 4 3 2 5 1 Tor Tor Tor ± 0.00 Abdach HausanschlüsseHeizung Umkleide D FlurWC D Umkleide HAufenthaltsraum Aufenthaltsraum + Küche Raum Halle Abstellr.Flur Fluchtweg / Durchfahrt / AbholungAnnahme Gewerbe Annahme AWM Wertstoffhöfe Verladebereich Lager III Lager ILager IIWaage Annahmekontrolle und Sortierbereich Regale WC(2 Personen) Regale Einzelbüro Büro 27 x 120L 3 x 120L 10 x 30L IBC1IBC2 27 x 120L 3 x 120L 10 x 30L IBC1IBC2 IBC1IBC2IBC3IBC4IBC5IBC613 x 120L 15 x 30L 12 x 120L IBC1/2IBC3/4IBC5/6IBC7/8IBC9/10IBC11/12 IBC13/14IBC15/16IBC17/18IBC19/20IBC21/22IBC23/24 IBC25/26IBC27/28IBC29/30IBC31/32IBC33/34IBC35/36 IBC37/38IBC39/40 THS Lager(Sonstiges) Durchfahrt GI 7/8LR Pa 6PV Px 1Pb+Ba IBC 1Spr.Pa 1Trockenb.Pa 2Trockenb.Pa 3Trockenb.Pa 4Trockenb. GI 1CDGI 2CD 1.001.004.002.004.005.00 ÖlÖlÖlÖlÖl 14.00 1.503.001.50 1.503.00 10m³Öl 7m³Medikamente3.50 3.50 3.003.00 22.00 2.00ÖlÖlÖlÖlÖl Px 3Pb+BaPx 2Pb+BaPx 4Pb+Ba TonnerTonnerTonnerTonnerTonner IBC 2Spr. Pa 1PVPa 2PVGI 1LRGI 2LRRP 1LRRP 2LR GI 5/6LRGI 3/4LRRP 3/4LR Pa 5PV Pa 3PVPa 4PV 3.00 1.004.001.00 Pa 7PVPx 5/6BbPx 7/8BbIBC 3/4Spr.IBC 5/6Spr.IBC 7/8Spr. Pa 5/6Tr. BaPa 7/8Tr. BaPa 9/10Tr. BaPa 11/12Tr. BaGI 3/4CDGI 5/6CD 15.00 9.50 3.00 3.00 Pa 9/10Li BaPa 7/8Li BaPa 5/6Li BaPa 3/4Li BaPa 2Li BaPa 1Li Ba Pa 11/12Li BaPa 13/14Li BaIBC 1GRSIBC 2GRSPa 2Li Ba dePa 1Li Ba deGI 1E-AkkuGI 2E-AkkuGI 3/4E-AkkuGI 5/6E-AkkuGI 7/8E-AkkuGI 9/10E-Akku GI 17/18E-AkkuGI 15/16E-AkkuGI 13/14E-AkkuGI 21/22E-AkkuGI 19/20E-Akku 1.00 4.00 2.00 4.00 1.00 11.84 GI 11/12E-Akku Tor Tor Tor Tor TorTorTor Legende gezeichnetbearbeitetName Titel Bauherr Planer Objekt Bauherr Planer Anlage. Konzeptplanung Maßstab1 : 25013.08.2024Projekt-Nr.Zeichnungs.-Nr.Index.Plan erstelltBlattgröße Lageplan L:935 mmB:415 mmA:0,39 m² ProjektAbfallwirtschaftsbetriebe Münster Abfallwirtschaftsbetriebe MünsterRösnerstraße 1048155 Münster Abfallwirtschaftsbetriebe Münster Schadstoffzwischenlager;Lagerhalle gefährliche Abfälle 10 cm(Vergleichsgröße)0 25 m5101520 ContainerStahlbetonflächeAsphaltbefestigung Abstellflächen bauliche Anlagen; Planungbauliche Anlagen; Bestandbauliche Anlagen; Umbau
Anlage A
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Anlage A zur V/0481/2024 Kurzüberblick Beschluss zum Neubau eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle auf dem Gelände des Ent- sorgungszentrums. Nach Fertigstellung des neuen Zwischenlagers wird das bisherige Zwischenlager für Problemab- fälle auf dem Betriebsgelände Rösnerstraße 10 stillgelegt. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Nach annähernd 40-jähriger Nutzung entspricht das bisherige Zwischenlager nicht mehr den heu- tigen Anforderungen Das neue Zwischenlager wird den aktuellen betrieblichen und gesetzlichen Anforderungen ent- sprechen. Finanzierung Produktgruppe: 1102 Abfallwirtschaft (awm) Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja x Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja x Nein Bereits veranschlagt? Ja x Nein Die erforderlichen Mittel werden über die Wirtschaftspläne der awm bereitgestellt. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig x überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Die Entgegennahme und Lagerung von Problemabfällen aus Haushaltungen ist eine Pflichtaufga- be der öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger. Bei der Entgegennahme und Lagerung von Problemabfällen aus sonstigen Herkunftsbereichen (z.B. Kleingewerbebetriebe) handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) entfällt
Anlage 1: Luftbild Zum Heidehof 87
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Anlage 1) Luftbild Zum Heidehof 87
Beschlussvorlage
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V/0481/2024 V/0481/2024 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Errichtung eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle im Entsorgungszentrum Münster (EZM) - Baubeschluss - Beratungsfolge 27.11.2024 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 03.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 10.12.2024 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 11.12.2024 Hauptausschuss Vorberatung 11.12.2024 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat stimmt der Verlagerung und Errichtung eines Zwischenlagers für gefährliche Abfälle auf dem Betriebsgelände Zum Heidehof 87 im Entsorgungszentrum nach den Entwurfsplänen (Anlagen 1 - 2) des Ing.- Büro IWA zu. 2. Der Umbau soll in den Jahren 2025 bis voraussichtlich 2027 erfolgen. Die Abfallwirtschaftsbe- triebe werden beauftragt, die weiteren erforderlichen Schritte einzuleiten. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Investitionskosten belaufen sich auf 5.865.000 € brutto (Kostenschätzung September 2024). Die erforderlichen Mittel sind im Wirtschaftsplan der Abfallwirtschaftsbetriebe für das Jahr 2025 und fol- gende enthalten. Begründung: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm) betreiben am Standort Rösnerstraße 10 ein Zwischenla- ger für gefährliche Abfälle. Der Begriff „Gefährlicher Abfall“ (früher auch: Sonderabfall) beschreibt verschiedene Abfallarten die nach Art, Beschaffenheit oder Men ge in besonderem Maße gesund- heits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind . Beispielhaft sind hier Farb- und Lackreste, Leuchtstoffröhren und auch Elektrogeräte genannt. Für gefährliche Abfälle existieren spe- zielle Entsorgungswege und -verfahren. Abfallw irtschaftsbetriebe Münster 13.11.2024 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Wöstmann Telefon: 6052-45 WoestmannW@aw m.stadt- muenster.de - 2 - V/0481/2024 Der Betrieb am Standort Rösnerstraße 10 erfolgt seit dem Jahr 1986 (Plangenehmigung Bezirksre- gierung 54.1.21 – IV – 4.4.150 vom 10.11.1986, BImSchG Genehmigung 60.060.00/94/0811.2 vom 07.08.1995) fortlaufend. In dem Zwischenlager werden die ge sammelten Problemabfälle aus den Stadtgebieten (Recyclinghöfe, Gewerbebetriebe) der Stadt Münster zentral erfasst, nachsortiert und bis zur Abholung durch einen Entsorger zwischengelagert. Neben der Anlieferung von Problemabfäl- len aus Haushaltungen haben auch Gewerbebetriebe die Möglichkeit diese zu festen Zeiten anzulie- fern. Zusätzlich bieten die awm die Abholung von Problemabfällen in Schulen, Krankenhäusern und Firmen mit dem Schadstoffmobil an. Seit der Inbetriebnahme im Jahre 1986 wurde der Abfallartenkatalog erheblich erweitert, was zu einer Erhöhung der Abfallmengen mit einem erhöhten Sortieraufwand und Platzbedarf führte. Nach nun annähernd 40-jähriger Nutzung entspricht das Zwischenlager nicht mehr den heutigen Anforderun- gen. Insbesondere fehlt es an geeigneten Lagerkapazitäten und an Umschlagflächen für die Abho- lung der für die Entsorgung bereit gestellten Behälter. Die Annahme der Abfälle erfolgt derzeit im Au- ßenbereich des Lagers auf dafür nicht geeignete n Flächen. Hinzu kommen erhöhte gesetzliche An- forderungen (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen AwsV, Ge- fahrstoffverordnung GefStoffV, TRGS 510 und TRGS 520) an Zwischenläger für die Annahme, Lage- rung und den Umschlag von gefährlichen Abfällen. Die awm beabsichtigen daher, im Entsorgungszentrum der Stadt, am Standort Zum Heidehof 87, ein neues Zwischenlager zu errichten, welches den aktuellen betrieblichen und gesetzlichen Anforderun- gen entspricht. Mit dem Freiwerden der ehemaligen Gewerbe- und Umschlaghalle am Standort Zum Heidehof 87 im Entsorgungszentrum der awm ( Vorlage Nr. V/0201/2023) erhalten die awm ein Grundstück, welches zukünftig als zentrales Zwischenlager für die Aufnahme und Behandlung sämtli- cher, den awm angedienten Gefahrstoffen geeignet ist. Die Maßnahme optimiert darüber hinaus den täglichen Betriebsablauf und führt zu einer Entlastung einzelner Standorte. Die bis dato durchgeführten, ersten Planungen sehen vor, dass sämtliche Abfälle in einem überdach- ten Annahmebereich angenommen und in einem separaten Arbeitsbereich nachsortiert werden kön- nen. Anschließend erfolgt die Zwischenlagerung der befüllten Transportbehälter bis zur Abholung im vorgesehenen Lagerbereich. Im Außenbereich sind zusätzlich Freiflächen für die Lagerung und den Umschlag weiterer Abf allstoffe. Hierzu zählen insbesondere Elektroaltgeräte, Li -Batterien, Asbest, Mineralwolle und weitere Fraktionen. Für die rd. 25 Mitarbeiter/-innen ist über dem Zwischenlager ein Sozialbereich geplant. Der weitere Zeitplan sieht zunächst die Ausschreibu ng der Planungsleistung vor. Nach E inreichung des Genehmigungsantrags erwarten die awm eine Genehmigung im 2. Halbjahr 2025. Die Inbetrieb- nahme des neuen Zwischenlagers erfolgt voraussichtlich im Jahr 2027. Insgesamt rechnen die awm mit Baukosten i.H.v. 5.865.000 brutto (Kostenschätzung). Diese werden sich über die Jahr 2025 bis 2027 verteilen. I.V. gez. Minas Stadtrat Anlagen: 1) Luftbild Zum Heidehof 87 2) Lageplan M 1: 250 Anlage A
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Zum Heidehof 87v
- Rösnerstraße 10
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Details
- Aktenzeichen
- V/0481/2024
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 06.08.2024
- Erstellt
- 06.08.2024 11:03