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V/0198/2011

Gewährung von Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost

Vorlagen 24.03.2011

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.05.2011, TOP 28.1

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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V/0198/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt des Rates und des Oberbürgermeisters 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Gewährung von Zuschüssen aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost 
Finanzierung Elefantenpark 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
24.05.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 
25.05.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
25.05.2011 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH erhält zur Finanzierung des Elefantenparks 
einen Zuschuss aus der Gewinnausschüttung der Sparkasse Münsterland Ost in Höhe von 
1.200.000 €.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0102 Geschäftsführung für politische 
Gremien, Städtepartnerschaf-
ten 
2011 1.200.000 Teilbetrag des 
Gesamtan-
satzes von 
2.199.290 
Zeile 15 Transferaufwendungen    
 
 
Begründung: 
 
Die Sparkasse Münsterland Ost hat erstmalig 2009 von der Ausschüttungsregelung des neuen 
Sparkassengesetzes Gebrauch gemacht. Danach kann die Sparkasse einen Teil des von ihr er-
zielten Jahresüberschusses an ihre Trägerkommunen ausschütten. Der Betrag ist gem. § 25 Spar-
Vorlagen-Nr.: 
V/0198/2011 
Auskunft erteilt: 
Herr Kupferschmidt 
Ruf: 
492 60 40 
E-Mail: 
Kupferschmidt@stadt-muenster.de  
Datum: 
16.05.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0198/2011 
kassengesetz (SpkG NRW) zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trä-
gers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, 
bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements insbesondere in den Bereichen Bildung 
und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.  
 
Der Rat hat für die Vergabe der Zuschüsse Richtlinien beschlossen und im letzten Jahr mehrfach 
über die Vergabe von Zuschüssen im Einzelfall entschieden (vgl. hierzu die Vorlagen V/0607/2009, 
V/0190/2010/Erg., V/0316/2010, V/0425/2010, V/0532/2010, V/0704/2010/Erg., V/0880/2010, 
V/0896/2010).  
 
Mit der Vorlage V/0790/2010/Erg. hat der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 08.12.2010 
mehrheitlich beschlossen, dass die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH in Abwei-
chung der Richtlinien über die Gewährung eines Zuschusses aus der Gewinnausschüttung der 
Sparkasse Münsterland Ost einen Zuschuss in Höhe von 1,2 Mio. €  für die Realisierung des Pro-
jektes Elefantenpark erhält.  
 
Die Ratsfraktion Bündnis90/Die Grünen/GAL hat nachfolgend die Bezirksregierung Münster als 
Kommunalaufsicht eingeschaltet und gebeten, die Rechtmäßigkeit dieses Beschlusses zu überprü-
fen. Dabei trägt sie zur Begründung insbesondere vor, dass die Zoo GmbH keinen (formellen) An-
trag eingereicht habe und mit Blick auf die zahlreichen eingereichten Anträge insoweit der Gleich-
behandlungsgrundsatz verletzt sei. 
 
Die Verwaltung hat daraufhin ihre Rechtsauffassung, dass die aus dem Sparkassengesetz herge-
leiteten materiellen Anforderungen bei der Gewährung des Zuschusses an die Westfälischer Zoo-
logischer Garten Münster GmbH in mehrfacher Hinsicht erfüllt werden, gegenüber der Bezirksre-
gierung Münster dargelegt. Zur Begründung, warum die Gewährung des Zuschusses den gelten-
den Richtlinien sowie dem Zweck des Sparkassengesetzes entspricht, wurde Folgendes ausge-
führt: 
 
Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass der Zoo eine gemeinwohlorientierte örtliche Aufgabe der 
Stadt Münster (als Träger) erfüllt. Der Betrieb eines Zoos stellt ein Angebot der Daseinsvorsorge 
der Kommune insbesondere in den Bereichen Bildung, Soziales und Familie sowie Umwelt dar. 
Der geplante Elefantenpark dient der (weiteren) Sicherstellung der Attraktivität des Zoo-Angebotes 
und kommt auch direkt der Förderung der Umwelt (Artenschutz) zugute. Denn so sollen durch die 
Erweiterung des Geheges um mehr als das Doppel te die EU-Richtlinien für die Haltung von Ele-
fanten eingehalten werden und dadurch gleichzeitig die Sicherheit für die Pfleger, der Komfort für 
die Tiere sowie die Attraktivität für die Besucher erhöht werden. Langfristig gesehen soll eine er-
folgreiche Zucht in Münster vorgenommen werden, um die Grundvoraussetzung für die Haltung 
von Elefanten in Zoologischen Gärten erfüllen zu können.“ 
 
Zugleich wird kommunales und bürgerschaftliches Engagement unterstützt, da die Gesellschafter 
der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH der bürgerschaftliche Zooverein (mit einer 
Beteiligung von 54,59 %) und die Stadt Münster (mit einer Beteiligung von 45,41 %) sind. Das au-
ßerordentliche bürgerschaftliche Engagement des Zoo-Vereins, des größten Vereins in Münster, 
und  die quasi wirtschaftliche Eigentümerposition der Stadt Münster tragen gemeinsam den Zoo. 
Durch die finanzielle Unterstützung des Zoos wird daher der Zwecksetzung des Sparkassengeset-
zes entsprochen und nachhaltig in die Bereiche Bildung, Soziales und Familie sowie Umwelt inves-
tiert.  
 
Die beschlossene finanzielle Förderung der Westfälischen Zoologischen Garten Münster GmbH 
zum Erhalt der Attraktivität des Zoos und damit auch mittelbar für die Beibehaltung der Attraktivität 
der Stadt Münster war dringend angezeigt. Die Notwendigkeit dieser Investition wurde in mehreren 
Workshops und in Beratungen mit dem Aufsichtsrat sowie externen Fachleuten erörtert und fest-
gestellt. Die ursprünglich für das Investitionsvorhaben angedachte Gesamtsumme in Höhe von 7,5 
Millionen Euro wurde in diesem Zusammenhang schon angesichts der Haushaltssituation der 
Stadt Münster auf rund 4,94 Millionen Euro reduziert. Auch andere Finanzierungsmöglichkeiten

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V/0198/2011 
wurden ausreichend ausgeschöpft (vgl. Begründung der Vorlage V/0790/2010). Der Betrag in Hö-
he von 1,2 Millionen Euro dient damit dem notwendigen weiteren Erhalt der Attraktivität des Zoos. 
 
Nach Information der Bezirksregierung Münster vom 23.03.2011 können diese Ermessensabwä-
gungen auch ein Abweichen der Soll-Vorschriften in den Ziffern 2 und 6 der Richtlinien in Bezug 
auf die darin vorgesehene prozentuale Verteilung der Gelder rechtfertigen.  
 
Allerdings hat die Bezirksregierung Münster in ihrer Stellungnahme auch ausgeführt, dass es er-
forderlich gewesen wäre, durch die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH einen förm-
lichen Antrag einzureichen. Ein ausnahmsweises Absehen von einem Antrag erscheine auch unter 
Einbeziehung der Stellungnahmen nicht gerechtfertigt. Besondere Gründe, die ein Abweichen vom 
Antragserfordernis ausnahmsweise rechtfertigen könnten, lagen nach Einschätzung der Bezirksre-
gierung weder in der Person des Antragstellers, noch in der Sache vor. Vielmehr sei der Antrag 
der einzige, vom Antragsteller geforderte aktive Beitrag, um das in den Richtlinien formulierte (wei-
tere) Verfahren in Gang zu setzen. Von dieser Voraussetzung könne daher nicht abgesehen wer-
den. Ferner sei es innerhalb der Sondersitzung des Aufsichtsrates am 19.11.2010 und der Ratssit-
zung am 08.12.2010 zeitlich und inhaltlich durchaus möglich gewesen, einen entsprechenden 
Formblattantrag (nachträglich) abzugeben. Dabei sei es unerheblich, dass der Antrag damit nach 
dem in Ziffer 6 der Richtlinien genannten Datum 15.10. eingegangen wäre. Denn hierbei handele 
es sich nicht um eine Stichtagsregelung bzw. Ausschlussfrist für die Einreichung von Anträgen. 
Vielmehr könne ein schriftlicher Antrag der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH 
auch jetzt noch eingereicht werden, um dem Antragserfordernis der geltenden Richtlinien zu ent-
sprechen.   
 
Angesichts dessen hat die Bezirksregierung Münster der Stadt Münster empfohlen, nach entspre-
chender Vorlage eines Antrages durch die Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH eine 
erneute Entscheidung des Rates der Stadt Münster einzuholen. Dies sei mit Blick auf ggf. zusätzli-
che oder neuere Erkenntnisse aus dem Projekt angezeigt.  
 
Der Inhalt der Stellungnahme der Bezirksregierung Münster wurde den Fraktionen des Rates und 
der Ratsgruppe mit Schreiben vom 23.03.2011 zur Kenntnis gebracht. 
 
Der Antrag der Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH (s. Anlage)  ist am 31.03.2011 
beim Amt des Rates und des Oberbürgermeisters eingegangen und wurde am 01.04.2011 an die 
Mitglieder der politischen Arbeitsgruppe weitergeleitet (Ziffer 6 der RL). 
 
Die AG hat sich in ihrer Sitzung am 04.05.2011 mit dem Antrag der Westfälischer Zoologischer 
Garten Münster GmbH befasst. Es herrschte Einvernehmen, dass eine Beschlussfassung in der 
Sitzung des Rates am 25.05.2011 möglich ist. Eine einheitliche Empfehlung wurde nicht abgege-
ben.  
 
Zur Umsetzung der Empfehlung der Bezirksregierung Münster legt die Verwaltung nunmehr diese 
Beschlussvorlage mit der Empfehlung vor, einen entsprechenden Zuschuss an die Westfälischer 
Zoologischer Garten Münster GmbH zu gewähren. 
 
 
 
gez. 
 
 
Markus Lewe

Beratungsverlauf (3)

05.04.2011 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften
TOP 6.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
25.05.2011 Hauptausschuss
TOP 24 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
25.05.2011 Rat
TOP 28.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0198/2011
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37