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V/0196/2017

Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck

Vorlagen 01.03.2017

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2017, TOP 17.2

Anlage 3: Kostenschätzung

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Ansehen

Anlage 1: Lageplan

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2: Raumprogramm

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Ansehen

Anlage 3: Kostenschätzung

925 Zeichen

Amt für Immobilienmanagement 
PROJEKT 
KG 100 Grundstück 
 
KG 200 Herrichten+Erschließen 
pauschler Ansatz 50.000 €
KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion 
KiTa 1.396.844 €
KG 400 Bauwerk - TGA 
KiTa 416.544 €
KG 500 Aussenanlagen 
Kita Freifläche 242.000 €
Stellplatzanlage 30.000 €
KG 600 Ausstattung+Kunstwerke 
KiTa 360.000 €
KG 700 Baunebenkosten 
Nebenkosten und Honorare              
nach HOAI 2013 401.286 €
KG 999 Unvorhergesehenes (bez. auf KG 200-500) 106.769 €
Steigerung Baupreisindex bis 2019 (bez. auf KG 200-4 00) 236.419 €
zur Rundung 138 €
KOSTENANSATZ 2019 3.240.000 €
Stand 30.03.2017 
Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Uppenberg und wird sich ggf. auf Grund von 
Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am Standort Wolbeck im weiteren 
Projekverlauf verändern. 
GROBKOSTENRAHMEN ZUM ERRICHTUNGSBESCHLUSS 
Grundlage  Kita Uppenberg 
 6-Gruppen-KiTa WOLBECK

Anlage 1: Lageplan

128 Zeichen

Druckansicht
Maßstab 1: 5000
Datum: 18.04.2017
Notizen:
© Stadt Münster
H 5753 156
R 412 241
R 413 501
H 5753 976
0 50 100
Meter

Beschlussvorlage

10029 Zeichen

V/0196/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
17.05.2017 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kin dertageseinrichtung mit 
sechs Gruppen an der Middelerstraße in Wolbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter 
Kindertagesbetreuungsangebote zu. 
 
2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende 
Gruppen beinhaltet 
 
 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 
 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2)  
 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) 
 
und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. 
 
Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. 
 
Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent-
lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e-
treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e-
xibel angeboten werden.  
Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2019 erfolgen. 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0196/2017 
Auskunft erteilt: 
Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti 
Ruf: 
492-5616 
E-Mail: 
EschertM@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0196/2017 
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundla ge des Errichtungsbeschlusses 
und als Wiederholungsplanung der Kita Uppenberg zu entwickeln und den Baubeschluss he r-
beizuführen.  
 
4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e-
treiben zu lassen und diese an den T räger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu 
vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in 
einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus-
schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, 
um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 
 
5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In-
vestitionskosten betragen 3.240.000 €  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Es entstehen Inve stitionskosten in Höhe von 3.240 .000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe 
von 2.880.000 € und Finanzmittel für Inve ntar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen 
in Höhe von max. 360.000 €.  
  
Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o-
weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung 
reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. 
 
Ab dem Jahr 2019 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.190 .000 € an. Diesen Auf-
wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von  rd. 427.600 € und Elternbeiträge von v o-
raussichtlich 166.000 € gegenüber. 
 
 
III. Mittelbereitstellung / Finanzierung  
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
 08 Auszahlungen für Baumaß -
nahmen 
   
Investitionsmaß-
nahme-
außerplanmäßige 
Maßnahme 
4930 Neubau Kita a. d. Middelerstr. 2017 
2018 
2019 
600.000 
2.100.000 
180.000 
 
Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a-
ren Zuwendungen 
   
 0210  Zusch.z.Ausbau 
KiTa-Betr. 
2019 360.000 Zuschuss an 
den Träger 
Summe    3.240.000

- 3 - 
V/0196/2017 
Teilergebnisplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in 
Tagesbetreuung 
   
Zeile 02 Zuwendungen und  
allgemeine Umlagen 
2019ff. 427.600 Landeszu-
schüsse zu den 
Betriebskosten* 
Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s-
entgelte 
2019ff. 166.000 Elternbeiträge 
(Kita) 
Zeile 15  Transferaufwendungen 2019ff. 1.190.000 Betriebskos-
tenzuschüsse 
für Kitas freier 
Träger * 
 
*maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur 
 
Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua-
tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso-
weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. 
 
Die im Haushaltsjahr 2017 benötigten 600.000 € werden außerplanmäßig gem. §83 GO NRW be-
reitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem vorhandenen Investitionsbudget des Teilfinanzplans der 
Produktgruppe 0601. 
 
Die ab 2018 bzw. ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanzplan und im Teilergebnisplan 
werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird 
zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kom-
menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. 
 
 
Begründung: 
 
1.   Bedarfs- und Versorgungssituation: 
 
Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s-
betreuungsplatz. 
 
In Wolbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitaj ahr 2016/2017 49,2 % (128 Plätze für 260 
Kinder). 
Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 111,8 % (303 Plätze für 271 Kinder).  
Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über 
dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass in den Quoten 
die befristeten Dependancen an der katholischen Kita St. Nikolaus und an der städtischen Kita He r-
renstraße enthalten sind. 
 
Zudem ist bereits im Vergleich zum Vorjahr die tatsächliche Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 um 17 
Kinder angestiegen, die Zahl der ü3 - Kinder um 21 Kinder. 
Dieser Anstieg löst weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen aus, die zukünftig nicht mehr durch die 
bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Zusä tzlich müssen weitere entstehende B e-
darfe und langfristig der Ersatz der drei befristeten Einrichtungen (ca. 60 ü3 -Plätze) abgedeckt we r-
den. 
 
Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen 
abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich.

- 4 - 
V/0196/2017 
 
Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl der notwendigen Schaffung von zusätzlichen u3 
- als auch ü3 - Plätzen. 
 
Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hi nsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät-
zen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. 
 
Um den Bedarf in Wolbeck langfristig abzudecken, wird entsprechend der weiteren demographischen 
Entwicklung eine zusätzliche Kita am Standort Petersheide (fünf Gruppe n) in Abhängigkeit  von der 
Bebauungsplanung für ca. 2020 geplant. 
Perspektivisch werden mit der Errichtung dieser beiden neuen Kindertageseinrichtungen die befri stet 
eingerichteten zwei Gruppen im alten Gebäude der katholischen Kita St. Nikolaus und die D epen-
dance der Kita Am Drostenhof in der Herrenstraße (eine Gruppe) abgebaut. 
 
 
2.   Maßnahmenplanung: 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 
ü3 - Plätzen errichtet. 
 
Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. 
Die erforderliche Außenfläche für sechs Gruppen ist vorhanden. 
 
Es ist vorgesehen die 6 -Gruppen Kindertageseinrichtung Uppenberg, die im Jahr 2015 auf dem G e-
lände der Dreifaltigkeitsschule wirtschaftlich realisiert werden konnte, als G rundlage einer Wiederho-
lungsplanung zu verwenden. Dadurch lassen sich in Teilen finanzielle Einsparungen der Honorarko s-
ten als auch zeitliche Gewinne erzielen. Auch die Abstimmungsprozesse mit Nutzern, Fachingenieu-
ren und zuständigen Ämtern können unter Ve rwendung einer bereits optimierten Wiederholungspl a-
nung effizient gestaltet werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum ver-
kürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im Frühjahr 2018  begon-
nen wird. Eine Fertigstellung ist für das 2. Quartal 2019 geplant. 
Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird voraussichtlich durch das Amt für Grünflächen, 
Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in 
der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. 
 
Die neue Kindertageseinrichtung wird neben der neuen Grundschule errichtet. 
 
Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über die Middelerstraße, welche im Rahme n der Gesamtmaßnah-
me durch das städtische Tiefbauamt erschlossen wird. Um ausreichend Stellplätze für den Bring- und 
Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen Stellplä tzen weitere 
erstellt werden. Die Verwaltung wird hierz u im Rahmen der folgenden Beschlüsse e inen Vorschlag 
erarbeiten.  
 
Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder-
tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem üblichen Auswahlverfahren den be-
teiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt.

- 5 - 
V/0196/2017 
3.   Fazit: 
 
Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 
- Kinder in Wolbeck geschaffen. 
 
 
i.V. 
 
 
gez. 
 
Thomas Paal 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Raumprogramm 
Anlage 3: Kostenschätzung

Anlage 2: Raumprogramm

1794 Zeichen

Raumprogramm   
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita Middeler Str. 
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.) 
 
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG  
 Bezeichnung  Anzahl  qm  qm -
ges. 
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.  
Bemerkungen  
 Vorgesehene Gruppenstruktur in 
der Einrichtung  
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 – 
6 Jahren 
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 - 
3 Jahren 
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 – 
6 Jahren 
    Reduzierungen des 
Raumprogramms zur 
Kostenreduktion sind 
bereits enthalten 
 Anerkennungsfähige Ges. Fläche  
= 1.060 qm  
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm) 
 
     
A1 Gruppenraum 6 43 258   
A2 Nebenraum 6 17 102   
A3 Wasch-/WC 6 12 72  inkl. Wickelbereiche 
A3a Duschbereich 1 3   In WC integrieren 
A4 Garderobe 6    in Verkehrsfl. integrieren 
A5 Abstellraum 6 5 30   
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 36   
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 17 68   
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38   
A8 
Mehrzweckraum  1 53 53 Mind. 3,5 m  
A9 Abstellraum MZR 1 10 10   
    667    
 Allgemeinräume       
A10 Personalraum 1 30 30   
A11 Personal- D-WC/H-WC 
behindertengerecht 
3   6 18   
A12 Küche 1 25 25   
A12a 
 AR Küche 1 5 5   
A13 Büro Leitung 1 12 12   
    
90    
Kindertageseinrichtung gesamt  757  
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume 
B1 Hausanschlussraum 1    für diese Flächen sind noch 
ca. 303 qm möglich (i. Zshg. 
mit der Mietobergrenze) 
 
B2 Putzraum 1    
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen 
inkl. Kinderwagenabstellfläche 
    
B4 Anschlüsse für Waschmaschine 
und Trockner vorsehen 
     
C1 Außen-/Spielfläche   
ca. 
1.800 
 
alle Funktionen sind darin 
enthalten 
C2 Stellplätze    
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche 
(Müllcontainer) 
   
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten     
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum 
 
Stand: 19.03.2017

Beratungsverlauf (5)

02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 4.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 12 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 15.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2017 Rat
TOP 17.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Middelerstraße 2017
  • Herrenstraße
  • Petersheide

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Details

Aktenzeichen
V/0196/2017
Typ
Vorlagen
Datum
01.03.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37