V/0196/2017
Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck
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Anlage 3: Kostenschätzung
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Amt für Immobilienmanagement PROJEKT KG 100 Grundstück KG 200 Herrichten+Erschließen pauschler Ansatz 50.000 € KG 300 Bauwerk - Baukonstruktion KiTa 1.396.844 € KG 400 Bauwerk - TGA KiTa 416.544 € KG 500 Aussenanlagen Kita Freifläche 242.000 € Stellplatzanlage 30.000 € KG 600 Ausstattung+Kunstwerke KiTa 360.000 € KG 700 Baunebenkosten Nebenkosten und Honorare nach HOAI 2013 401.286 € KG 999 Unvorhergesehenes (bez. auf KG 200-500) 106.769 € Steigerung Baupreisindex bis 2019 (bez. auf KG 200-4 00) 236.419 € zur Rundung 138 € KOSTENANSATZ 2019 3.240.000 € Stand 30.03.2017 Der angegebenen Kostenrahmen beruht auf der Grundlage der Kita Uppenberg und wird sich ggf. auf Grund von Anpassungsnotwenigkeiten und derzeit unbekannten Rahmenbedingen am Standort Wolbeck im weiteren Projekverlauf verändern. GROBKOSTENRAHMEN ZUM ERRICHTUNGSBESCHLUSS Grundlage Kita Uppenberg 6-Gruppen-KiTa WOLBECK
Anlage 1: Lageplan
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Druckansicht Maßstab 1: 5000 Datum: 18.04.2017 Notizen: © Stadt Münster H 5753 156 R 412 241 R 413 501 H 5753 976 0 50 100 Meter
Beschlussvorlage
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V/0196/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Kinder, Jugendliche und Familien Betrifft Errichtungsbeschluss: Neubau einer Kindertageseinrichtung an der Middelerstraße in Wolbeck Beratungsfolge 02.05.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 03.05.2017 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 09.05.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 17.05.2017 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 17.05.2017 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat der Stadt Münster stimmt der Errichtung einer neuen Kin dertageseinrichtung mit sechs Gruppen an der Middelerstraße in Wolbeck zur Weiterentwicklung bedarfsgerechter Kindertagesbetreuungsangebote zu. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Rahmenstruktur der künftigen Einrichtung folgende Gruppen beinhaltet 2 Gruppen für je 20 Kinder im Alter von 2-6 Jahren (G1) 2 Gruppen für je 10 Kinder im Alter von 0-3 Jahren (G2) 2 Gruppen für je 20-25 Kinder im Alter von 3-6 Jahren (G3) und insgesamt 100 - 110 Plätze umfasst, davon 32 u3 - Plätze und 68 - 78 ü3 - Plätze. Die Rahmenstruktur wird mit der Inbetriebnahme jährlich den Bedarfen angepasst. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass dabei bedarfsgerecht, neben dem Angebot einer wöchent- lichen Betreuung von 45 Stunden, ebenfalls elterliche Bedarfe nach einer wöchentlichen B e- treuung von 25 Stunden und 35 Stunden mit Übermittagsbetreuung (Blocköffnungszeit) fl e- xibel angeboten werden. Die Inbetriebnahme der Einrichtung wird voraussichtlich im 2. Quartal 2019 erfolgen. Vorlagen-Nr.: V/0196/2017 Auskunft erteilt: Frau Eschert, Frau Kratz-Trutti Ruf: 492-5616 E-Mail: EschertM@stadt-muenster.de Datum: 24.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0196/2017 3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung auf der Grundla ge des Errichtungsbeschlusses und als Wiederholungsplanung der Kita Uppenberg zu entwickeln und den Baubeschluss he r- beizuführen. 4. Es ist vorgesehen, die Einrichtung von einem freien Träger der Kinder - und Jugendhilfe b e- treiben zu lassen und diese an den T räger im Rahmen der gesetzlichen Mietpauschalen zu vermieten. Ein Vorschlag für einen geeigneten Betreiber wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme in einem üblichen Auswahlverfahren den beteiligten Gremien zur Entscheidung vorgelegt. Der Rat nimmt weiterhin zur Kenntnis, dass die Verwaltung im Rahmen der Trägeraus- schreibung prüft, ob ein Bedarf besteht, die KiTa in das Programm „Extrazeit“ zu integrieren, um so den Eltern die Möglichkeit zu geben, flexible Öffnungszeiten der KiTa wahrzunehmen. 5. Die Maßnahme ist zur Erfüllung des Rechtsanspruchs erforderlich. Die damit verbunden In- vestitionskosten betragen 3.240.000 € II. Finanzielle Auswirkungen: Es entstehen Inve stitionskosten in Höhe von 3.240 .000 €; darin enthalten sind Baukosten in Höhe von 2.880.000 € und Finanzmittel für Inve ntar, Möblierung und Herrichtung der Spiel -/Außenanlagen in Höhe von max. 360.000 €. Für die Ausstattung der Gruppen werden gegebenenfalls Bundes - oder Landesmittel beantragt, s o- weit die entsprechenden Fördervoraussetzungen für die Maßnahme vorliegen sollten. Bei Bewilligung reduzieren sich die städtischen Zuschüsse entsprechend. Ab dem Jahr 2019 fallen p. a. Betriebskostenzuschüsse in Höhe von rd. 1.190 .000 € an. Diesen Auf- wendungen stehen Erträge aus Landesmitteln in Höhe von rd. 427.600 € und Elternbeiträge von v o- raussichtlich 166.000 € gegenüber. III. Mittelbereitstellung / Finanzierung Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung 08 Auszahlungen für Baumaß - nahmen Investitionsmaß- nahme- außerplanmäßige Maßnahme 4930 Neubau Kita a. d. Middelerstr. 2017 2018 2019 600.000 2.100.000 180.000 Zeile 11 Auszahlungen von aktivierb a- ren Zuwendungen 0210 Zusch.z.Ausbau KiTa-Betr. 2019 360.000 Zuschuss an den Träger Summe 3.240.000 - 3 - V/0196/2017 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 0601 Förderung von Kindern in Tagesbetreuung Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 2019ff. 427.600 Landeszu- schüsse zu den Betriebskosten* Zeile 04 Öffentlich-rechtliche Leistung s- entgelte 2019ff. 166.000 Elternbeiträge (Kita) Zeile 15 Transferaufwendungen 2019ff. 1.190.000 Betriebskos- tenzuschüsse für Kitas freier Träger * *maximale Landes- und Betriebskostenzuschüsse in Abhängigkeit von der bedarfsgerechten Rahmenstruktur Die Höhe der öffentlich rechtlichen Leistungsentgelte (Elternbeiträge) ist von der Einkommenssitua- tion der Eltern abhängig, deren Kinder zukünftig die Kita besuchen werden. Der o. g. Wert ist inso- weit Ergebnis einer prognostischen Kalkulation. Die im Haushaltsjahr 2017 benötigten 600.000 € werden außerplanmäßig gem. §83 GO NRW be- reitgestellt. Die Deckung erfolgt aus dem vorhandenen Investitionsbudget des Teilfinanzplans der Produktgruppe 0601. Die ab 2018 bzw. ab 2019 erforderlichen Ermächtigungen im Teilfinanzplan und im Teilergebnisplan werden in den jeweiligen Haushaltsplan-Entwürfen bei der o.g. Produktgruppe angemeldet. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit diesem Beschluss eine haushaltsmäßige Belastung der kom- menden Jahre noch vor den eigentlichen Etatberatungen für die Jahre 2018 ff. erfolgt. Begründung: 1. Bedarfs- und Versorgungssituation: Seit dem 01.08.2013 haben alle Kinder ab einem Jahr einen Rechtsanspruch auf einen Kindertage s- betreuungsplatz. In Wolbeck beträgt die u3 - Versorgungsquote zum Kitaj ahr 2016/2017 49,2 % (128 Plätze für 260 Kinder). Für die ü3 - Kinder liegt die Versorgungsquote bei 111,8 % (303 Plätze für 271 Kinder). Damit liegt die Versorgungsquote sowohl bei den u3 - Kindern als auch bei den ü3 - Kindern über dem gesamtstädtischen Durchschnitt. Zu berücksichtigen ist hierbei allerdings, dass in den Quoten die befristeten Dependancen an der katholischen Kita St. Nikolaus und an der städtischen Kita He r- renstraße enthalten sind. Zudem ist bereits im Vergleich zum Vorjahr die tatsächliche Zahl der u3 - Kinder zu Ende 2016 um 17 Kinder angestiegen, die Zahl der ü3 - Kinder um 21 Kinder. Dieser Anstieg löst weitere Bedarfe an Betreuungsplätzen aus, die zukünftig nicht mehr durch die bestehenden Einrichtungen abgedeckt werden können. Zusä tzlich müssen weitere entstehende B e- darfe und langfristig der Ersatz der drei befristeten Einrichtungen (ca. 60 ü3 -Plätze) abgedeckt we r- den. Sowohl für die u3 - als auch für die ü3 - Kinder sind daher weitere Plätze in Kindertageseinrichtungen abhängig von der demographischen Entwicklung und den bestehenden Bedarfen erforderlich. - 4 - V/0196/2017 Die Errichtung dieser Einrichtung dient damit sowohl der notwendigen Schaffung von zusätzlichen u3 - als auch ü3 - Plätzen. Eine bedarfsgerechte Umstrukturierung der Gruppen hi nsichtlich des Bedarfs von u3 - und ü3 - Plät- zen ist jeweils zum neuen Kitajahr möglich. Um den Bedarf in Wolbeck langfristig abzudecken, wird entsprechend der weiteren demographischen Entwicklung eine zusätzliche Kita am Standort Petersheide (fünf Gruppe n) in Abhängigkeit von der Bebauungsplanung für ca. 2020 geplant. Perspektivisch werden mit der Errichtung dieser beiden neuen Kindertageseinrichtungen die befri stet eingerichteten zwei Gruppen im alten Gebäude der katholischen Kita St. Nikolaus und die D epen- dance der Kita Am Drostenhof in der Herrenstraße (eine Gruppe) abgebaut. 2. Maßnahmenplanung: Die neue Kindertageseinrichtung wird als sechsgruppige Einrichtung mit 32 u3 - Plätzen und 68 - 78 ü3 - Plätzen errichtet. Ein Lageplan und ein Raumprogramm sind beigefügt. Die erforderliche Außenfläche für sechs Gruppen ist vorhanden. Es ist vorgesehen die 6 -Gruppen Kindertageseinrichtung Uppenberg, die im Jahr 2015 auf dem G e- lände der Dreifaltigkeitsschule wirtschaftlich realisiert werden konnte, als G rundlage einer Wiederho- lungsplanung zu verwenden. Dadurch lassen sich in Teilen finanzielle Einsparungen der Honorarko s- ten als auch zeitliche Gewinne erzielen. Auch die Abstimmungsprozesse mit Nutzern, Fachingenieu- ren und zuständigen Ämtern können unter Ve rwendung einer bereits optimierten Wiederholungspl a- nung effizient gestaltet werden. Dies trägt erheblich dazu bei, dass der Realisierungszeitraum ver- kürzt werden kann und mit der Umsetzung der Maßnahme voraussichtlich im Frühjahr 2018 begon- nen wird. Eine Fertigstellung ist für das 2. Quartal 2019 geplant. Die Planung und Ausführung der Freiflächen wird voraussichtlich durch das Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit an einen externen Planer vergeben. Entsprechende Honorarkosten sind in der Kostenschätzung enthalten. Über die Vergabe wird in einem üblichen Verfahren entschieden. Die neue Kindertageseinrichtung wird neben der neuen Grundschule errichtet. Die Zufahrt zur Einrichtung erfolgt über die Middelerstraße, welche im Rahme n der Gesamtmaßnah- me durch das städtische Tiefbauamt erschlossen wird. Um ausreichend Stellplätze für den Bring- und Abholverkehr vorzuhalten, sollen zusätzlich zu den baurechtlich notwendigen Stellplä tzen weitere erstellt werden. Die Verwaltung wird hierz u im Rahmen der folgenden Beschlüsse e inen Vorschlag erarbeiten. Ein Vorschlag eines geeigneten freien Trägers der Kinder- und Jugendhilfe als Betreiber der Kinder- tageseinrichtung wird rechtzeitig vor Inbetriebnahme nach einem üblichen Auswahlverfahren den be- teiligten Gremien mit separater Vorlage zur Entscheidung vorgelegt. - 5 - V/0196/2017 3. Fazit: Mit den oben genannten Ausbauplanungen werden weitere zukünftig benötigte Plätze für u3 - und ü3 - Kinder in Wolbeck geschaffen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor Anlagen: Anlage 1: Lageplan Anlage 2: Raumprogramm Anlage 3: Kostenschätzung
Anlage 2: Raumprogramm
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Raumprogramm
Entwurf für eine 6-Gruppen-Kita Middeler Str.
(Abweichungen sind entwurfsabhängig möglich.)
A - KINDERTAGESEINRICHTUNG
Bezeichnung Anzahl qm qm -
ges.
Mindest -
Raum-
Höhe i. L.
Bemerkungen
Vorgesehene Gruppenstruktur in
der Einrichtung
2x GIb/c = 20 Kinder im Alter von 2 –
6 Jahren
2x GIIc: = 10 Kinder im Alter von 0 -
3 Jahren
2x GIIIc = 25 Kinder im Alter von 3 –
6 Jahren
Reduzierungen des
Raumprogramms zur
Kostenreduktion sind
bereits enthalten
Anerkennungsfähige Ges. Fläche
= 1.060 qm
(4 x 185 qm + 2 x 160 qm)
A1 Gruppenraum 6 43 258
A2 Nebenraum 6 17 102
A3 Wasch-/WC 6 12 72 inkl. Wickelbereiche
A3a Duschbereich 1 3 In WC integrieren
A4 Garderobe 6 in Verkehrsfl. integrieren
A5 Abstellraum 6 5 30
A6 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 2 19 36
A7 Schlaf-/Differenzierungsraum u3 4 17 68
A7a Schlaf-/Differenzierungsraum ü3 2 19 38
A8
Mehrzweckraum 1 53 53 Mind. 3,5 m
A9 Abstellraum MZR 1 10 10
667
Allgemeinräume
A10 Personalraum 1 30 30
A11 Personal- D-WC/H-WC
behindertengerecht
3 6 18
A12 Küche 1 25 25
A12a
AR Küche 1 5 5
A13 Büro Leitung 1 12 12
90
Kindertageseinrichtung gesamt 757
B - Sonstige entwurfsabhängige Räume
B1 Hausanschlussraum 1 für diese Flächen sind noch
ca. 303 qm möglich (i. Zshg.
mit der Mietobergrenze)
B2 Putzraum 1
B3 Eingangsbereich / Verkehrsflächen
inkl. Kinderwagenabstellfläche
B4 Anschlüsse für Waschmaschine
und Trockner vorsehen
C1 Außen-/Spielfläche
ca.
1.800
alle Funktionen sind darin
enthalten
C2 Stellplätze
C3 Versorgungs-/Entsorgungsfläche
(Müllcontainer)
C4 Fläche Bring-/Abholmöglichkeiten
Evtl. im öfftl. Verkehrsraum
Stand: 19.03.2017
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Middelerstraße 2017
- Herrenstraße
- Petersheide
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Details
- Aktenzeichen
- V/0196/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.03.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37