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V/0485/2021

Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018

Vorlagen 10.06.2021

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Prüfbericht-Gesamtabschluss-2018-Druckversion

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Stellungnahme RPA § 59 GO zum Gesamtabschluss 2018 endg

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Anlage A

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Bericht 
 
 über die Prüfung des 
 
 Gesamtabschlusses der Stadt Münster  
 
 zum 31.12.2018 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
AWR - Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
 2 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung 
und Revision der Stadt Münster 
Albersloher Weg 33 
48155 Münster 
 
Telefon:  02 51 – 4 92 – 14 00 
Telefax: 02 51 – 4 92 – 77 13 
 
e-Mail:  revision@stadt-muenster.de

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
 3 
Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
Inhaltsverzeichnis 
 
 
1 Vorbemerkungen ........................................................................................................................... 4 
2 Prüfungsauftrag ............................................................................................................................. 4 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung ................................................................................. 5 
3.1 Gegenstand der Prüfung ......................................................................................................... 5 
3.2 Art und Umfang der Prüfung .................................................................................................... 5 
4 Grundsätzliche Feststellungen .................................................................................................... 7 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses ............................................................ 7 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter ......................................................... 7 
4.3 Unregelmäßigkeiten ................................................................................................................ 8 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss .................. 8 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung ............................................................................. 8 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung ................................................ 8 
5.1.2 Vorjahresabschluss ............................................................................................................. 9 
5.1.3 Konsolidierungskreis ........................................................................................................... 9 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag .................................................................................................. 11 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen ..................................................................... 12 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen ............................................................................................. 12 
5.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode .................................................................................. 13 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost ................................................................................. 13 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung .......................................................................................... 13 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses ................................................................................ 14 
5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ............................................................................ 15 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses ........................................................................ 15 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen ................................................................................. 15 
6 Bestätigungsvermerk .................................................................................................................. 15 
 
 
Anlage:  Gesamtabschluss der Stadt Münster 
  -Gesamtergebnisrechnung 
  -Gesamtbilanz 
  -Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
  -Gesamtlagebericht

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
1 Vorbemerkungen 
 
Mit der Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) haben alle Kom-
munen in Nordrhein- Westfalen neben dem Einzelabschluss jährlich einen Gesamtab-
schluss aufzustellen . Wie ein Konzernabschluss fasst der Gesamtabschluss die Rech-
nungsergebnisse der verselbständigten Aufgabenbereiche mit denen der Kernverwaltung 
zusammen. Damit soll ein umfassendes und der tatsächlichen Aufgabenerledigung ent-
sprechendes Bild über die wirtschaftliche Lage und die Ent wicklung der Kommune ein-
schließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche entstehen und zwar so, als wäre der 
gesamte Konzern ein einziges Unternehmen. Die Resultate aus wechselseitigen Leistungs-
beziehungen und gesellschaftsrechtlichen Einflüssen werden im Gesamtabschluss wei-
testgehend eliminiert. 
 
Der Gesamtabschluss zum 31.12.201 8 wurde am 26.11.2020 von der Kämmerin aufge-
stellt und am 27.11.2020 vom Oberbürgermeister bestätigt. 
 
Danach nahm der Rat der Stadt Münster in seiner Sitzung am 09.12.2020 den Gesamtab-
schluss zur Kenntnis und verwies ihn an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung 
(V/0958/2020). Der Gesamtabschluss des Jahres 2018  wurde mit einer Verspätung von 
fast einem Jahr vorgelegt. 
 
Vorgesehen ist, dass der Gesamtabschluss innerhalb von neun Monaten nach dem Ab-
schlussstichtag aufzustellen und spätestens am 31.12. des nachfolgenden Haushaltsjah-
res, in diesem Fall 2019, bestätigt wird. Das NKF sieht für die eingetretene Firstüberschrei-
tung keine Rechtsfolgen vor. 
 
Die Fristüberschreitung wird darauf zurückgeführt, dass sich vorgelager te Arbeiten in Be-
zug auf die Aufstellung des städtischen Einzelabschlusses verzögerten und die für den 
Gesamtabschluss durchzuführenden Verfahrensabläufe in Folge von Mutterschutz beding-
ten Arbeitsausfällen erst mit einem größeren zeitlichen Versatz durchgeführt werden konn-
ten. Die Ausfälle werden zwischenzeitlich durch zwei zeitlich befristete Teilzeitkräfte kom-
pensiert. 
 
Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW stellte 
mit Schreiben vom 15.02.2019 -  Az. 304 – 48.12.02/99 – 765/18(60) – bezüglich des In-
krafttretens des 2. NKFWG klar, dass die neuen Regeln erstmals auf den Jahresabschluss 
bzw. Gesamtabschluss zum 31.12.2019 anzuwenden sind. Demgegenüber sind die neuen 
strengeren Vorschriften, die sich auf das Verfahren und das Vorgehen bei der Prüfung be-
ziehen, seit dem 1. Januar 2019 in Kraft und finden daher auch auf die Prüfung der Ab-
schlüsse vergangener Jahre Anwendung.  
 
 
2 Prüfungsauftrag 
 
Gemäß § 102 Abs. 11 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) i.V.m. § 4 RPO ist der Gesamt-
abschluss vom Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung als örtliche Rechnungsprüfung zu prüfen. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses ist die Buchführung einzubeziehen. Die Prüfung 
hat sich darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden 
ortsrechtlichen Bestimmungen oder sonstigen Satzungen beachtet worden sind. Die P rü-
fung ist so anzulegen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße gegen die maßgeblichen Be-
stimmungen, die sich auf die Darstellung der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der 
Gemeinde wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung erkannt werden.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
Der Gesamtlagebericht ist darauf zu prüfen, ob er mit dem Gesamtabschluss  sowie den 
bei der Prüfung gewonnenen Eindrücken in Einklang steht und ob er insgesamt ein zutref-
fendes Bild von der Lage der Gemeinde vermittelt. Dabei ist auch zu prüfen, ob die Chan-
cen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dargestellt sind. Die Prüfung des La-
geberichtes hat sich auch darauf zu erstrecken, ob die gesetzlichen Vorschriften zu seiner 
Aufstellung beachtet worden sind. 
 
In die Prüfung des Gesamtabschlusses müssen die einzelnen Jahresabschlüsse der ver-
selbständigten Aufgabenbereiche nicht einbezogen werden, wenn diese nach gesetzlichen 
Vorschriften geprüft worden sind. Dies ist bei städtischen Beteiligungen, Sondervermögen 
und rechtlich unselbständigen Stiftungen regelmäßig der Fall. 
 
Über Art und Umfang der Prüfung durch das AWR sowie über das Ergebnis der Prüfung 
haben die mit der Abschlussprüfung Beauftragen gem. § 102 Abs. 1 GO NRW zu berichten 
und die für die Prüfung und Berichterstattung einschlägigen Maßgaben der §§ 321 und 322 
Handelsgesetzbuch (HGB) zu beachten. 
 
 
3 Gegenstand, Art und Umfang der Prüfung 
 
3.1 Gegenstand der Prüfung 
 
Gegenstand der Prüfung war der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018  
einschließlich Lagebericht und Anhang. 
 
3.2 Art und Umfang der Prüfung 
 
Die Prüfung durch das AWR ist gemäß § 102 GO NRW durchgeführt worden. Dabei lehnte 
das AWR die Prüfung an die vom Institut Deutscher Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten 
Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung an und stützte sich auf die vom IDW ent-
wickelten besonderen Grundsätze für die Durchführung von Konzernabschlussprüfungen 
(einschließlich der Verwertung der Tätigkeit von Teilabschlussprüfern) - IDW PS 320 n.F.  
 
Daneben beachtete das AWR die Leitlinien des Institutes der Rechnungsprüfer (IDR) zur 
Prüfung von kommunalen Gesamtabschlüssen – IDR 300. 
 
Das AWR plante die Prüfung und führte sie so durch, dass ein hinreichend sicheres Urteil 
darüber abgegeben werden kann, ob die Buchführung, der Gesamtabschluss und der Ge-
samtlagebericht frei von wesentlichen Fehlaussagen sind. 
 
Die Prüfung umfasste insbesondere die 
 
- Gesamtabschlussrichtlinie 
- Einhaltung formaler Anforderungen an den Gesamtabschluss 
- Bestimmung des Konsolidierungskreises 
- Entwicklung der Meldedateien der voll zu konsolidierenden Unternehmen aus ihren Ein-
zelabschlüssen bzw. dem Konzernabschluss des Teilkonzerns Stadtwerke 
- Einhaltung des Einheitsgrundsatzes bei Stichtag, Ausweis und Bewertung 
- Übernahme der Formularabschlüsse (Reporting Packages) in die Konzernbuchführung

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
- Plausibilität von Anpassungsbuchungen 
- Ordnungsmäßigkeit der Konsolidierungsmaßnahmen, i. E. 
-einseitige Eliminierungen 
-Kapitalkonsolidierung 
-Schuldenkonsolidierung 
-Aufwands- und Ertragskonsolidierung 
- Bewertungsanpassungen nach der Equity-Methode 
- Einbezug von Beteiligungen nach der At-Cost-Methode 
- Vollständigkeit und Verständlichkeit des Konzernanhangs 
- Ordnungsmäßigkeit der Kapitalflussrechnung (DRS 21) 
- Wahrheitsgehalt der Darstellungen im Lagebericht 
 
Sofern einzelne Abschlüsse der in den Gesamtabschluss einbezogenen Unternehmen 
durch andere Abschlussprüfer geprüft wurden, überzeugte sich das AWR von der Einhal-
tung der Voraussetzungen zur Weiterverwendung dieser Abschlüsse. 
 
Den Gesamtanhang prüfte das AWR darauf, ob die gesetzlich geforderten Angaben voll-
ständig und zutreffend sind. 
 
Die Angaben im Gesamtlagebericht wiederum wurden auf Plausibilität und Übereinstim-
mung mit den während der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen überprüft. Daneben ver-
gewisserte sich das AWR davon, dass der Gesamtlagebericht mit den Kernaussagen der 
konsolidierten Abschlüsse in Einklang steht. 
 
Die Prüfung wurde im Zeitraum von der 09. KW - 12. KW 2021 durchgeführt. Bei der Prü-
fung beachtete das AWR die Anweisungen des Personal- und Organisationsamtes zur Um-
setzung der SARS -CoV-2-Arbeitsschutzverordnung des Bundes in der Stadtverwaltung 
Münster. Kontakte zu Mitarbeitern, die in den Prozess der Aufstellung des Gesamtab-
schlusses eingebunden sind, wurden weitestgehend vermieden. Prüfungsrelevante Unter-
lagen wurden daher nicht wie sonst üblich vor Ort getauscht und besprochen,  sondern 
fernmündlich oder per E-Mail. Auf gleichen Wegen wurden auftretende Fragen geklärt. 
 
Der Prüfung liegt ein umfassendes Prüfungskonzept (25.02.2021) zu Grunde, das Auskunft 
über die Strategie, die Art und den Umfang der unterschiedlichen Prüfungsschritte gibt. Die 
Prüfung wurde in 16 einzelne Abschnitte gegliedert und die Ergebnisse der abschnittswei-
sen Prüfung in einzelnen Vermerken dokumentiert. Die wesentlichen Inhalte der Prüfung  
wurden in diesem Bericht zusammengefasst. 
 
Die Berichterstattung über die Prüfung orientiert sich an den Grundsätzen ordnungsmäßi-
ger Berichterstattung bei (Konzern-)Abschlussprüfungen (IDW PS 450) und den Leitlinien 
des IDR zur Berichterstattung bei kommunalen Abschlussprüfungen (IDR PS 260). Das 
AWR beschränkt sich bei der Berichterstattung auf die wesentlichen Ergebnisse aus der 
Prüfung.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
4 Grundsätzliche Feststellungen 
4.1 Feststellungen zum Entwurf des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss setzt sich aus den gesetzlich geforderten Elementen zusammen: 
 
- Gesamtergebnisrechnung 2018 
- Gesamtbilanz zum 31.12.2018 
- Gesamtanhang mit Kapitalflussrechnung 
- Gesamtlagebericht 
 
Seine Inhalte und Darstellungen decken sich mit den Erkenntnissen, die das AWR während 
der Prüfung gewonnen hat. Mit dem Gesamtabschluss wird ein zutreffender Gesamtüber-
blick über die wirtschaftliche Lage und die Entwicklung der Stadt Münster als ein einheitli-
ches Unternehmen gegeben. 
 
Die Prüfung zog Berichtigungen beim Verbindlichkeitenspiegel und bei den angabepflichti-
gen Ansprüchen aus Gebührenunterdeckungen und den bis zum 31.12.2018 noch nicht 
abgerechneten Erschließungskosten nach sich. 
 
Diesem Prüfungsbericht ist der berichtigte und endgültig vom Rat der Stadt Münster fest-
zustellende Gesamtabschluss 2018 beigefügt.  
 
 
4.2 Stellungnahme zur Lagebeurteilung durch die Vertreter 
 
Der Lagebericht entspricht den gesetzlichen Vorschriften des §  51 GemHVO NRW. Er 
steht im Einklang mit dem Gesamtabschluss sowie den während der Prüfung gewonnenen 
Eindrücken. 
 
Der Lagebericht vermittelt eine zutreffende Vorstellung von der Lage und der voraussicht-
lichen Entwicklung der Stadt Münster unter Einbindung der verselbständigten Aufgabenbe-
reiche. Die wesentlichen Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung sind zutreffend 
dargestellt. 
 
Folgende Informationen sollten aus Sicht des AWR besonders hervorgehoben werden: 
 
- Die Gesamtbilanzsumme stieg um rd. 171,1 Mio. € auf rd. 4.384,4 Mio. €. Hiervon ent-
fällt ein Anteil von rd. 19,8 % auf das Eigenkapital. 
 
- Die ordentlichen Gesamterträge betrugen im Berichtsjahr 2018 rd. 1.873,6 Mio. €. Ge-
genüber dem Vorjahr kommt es zu einer Steigerung von rd. 72,7 Mio. €. 
 
- Die ordentlichen Gesamtaufwendungen hingegen stiegen weniger stark. Im Vergleich 
zum Vorjahr erhöhten sie sich um rd. 18,0 Mio. € auf rd. 1.775,4 Mio. €. 
 
- In Folge dieser gegenläufigen Entwicklung erhöhte sich das Gesamtergebnis der lau-
fenden Geschäftstätigkeit um rd. 54,7 Mio. € auf rd. 98,2 Mio. €. Im Vorjahr betrug das 
Ergebnis an dieser Stelle noch rd. 43,5 Mio. €. 
 
- Die Belastungen aus dem Finanzergebnis i. H. v. rd. -19,9 Mio. € fielen im Berichtsjahr 
um rd. 3,5 Mio. € höher aus.  
 
- Im Ergebnis errechnet sich für das Haushaltsjahr 2018 ein Gesamtüberschuss i. H. v. 
rd. 78,3 Mio. €. Dem stand im Vorjahr ein Überschuss i. H. v. rd. 26,9 Mio. € gegenüber.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
4.3 Unregelmäßigkeiten 
 
Die Prüfung des AWR erstreckt sich gem. § 102 Abs. 3 GO NRW auch darauf, ob die ge-
setzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Satzungen sowie ortsrechtlichen Bestim-
mungen beachtet worden sind. Hierbei beschränkte sich das AWR auf die Einhaltung der-
jenigen Rechnungslegungsnormen, die für die Aufstellung des Gesamtabschlusses und 
des Gesamtlageberichtes maßgeblich sind. 
 
Neben der Fristüberschreitung bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses erkannte das 
AWR während seiner Prüfung des Gesamtabschlusses keine weiteren Sachverhalte, über 
die an dieser Stelle zu berichten wäre. 
 
 
5 Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung im Gesamtabschluss 
 
5.1 Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung 
 
5.1.1 Rechtsgrundlagen der Gesamtabschlussrechnungslegung 
 
Auf den Gesamtabschluss sind gemäß § 49 GemHVO NRW die zentralen Vorschriften zum 
Aufbau und Inhalt von Bilanz, Ergebnisrechnung, zur Bewertung von Vermögen und Schul-
den sowie zum jährlichen Abschluss -  §§ 32 bis 38, 41 bis 43 und 47 GemHVO NRW - 
entsprechend anzuwenden, soweit seine Eigenart keine Abweichungen bedingt oder nichts 
anderes bestimmt ist. 
 
Die Art der Zusammenfassung von Rechnungsergebnissen der Kernverwaltung mit denen 
der verselbständigten Aufgabenbereiche wird in § 50 GemHVO geregelt. Dabei richten sich 
die Konsolidierungsmethoden wiederum nach den Vorschriften des Handelsrechts. 
 
Abgeleitet aus den gesetzlichen Vorgaben enthält die städtische Gesamtabschlussrichtlinie 
grundsätzliche Anweisungen für die Aufstellung des Gesamtabschlusses . Sie ist für die 
Stadt Münster und die voll zu konsolidierende n Aufgabenbereiche verbindlich und bildet 
die Grundlage für ein funktionierendes internes Kontrollsystem (IKS). 
 
Der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018  steht im Einklang mit den ge-
setzlichen Bestimmungen und den Regelungen der gültigen Gesamtabschlussrichtlinie. 
 
Das Innenministerium NRW hatte im Jahr 2009 ein Modellprojekt „NKF-Gesamtabschluss“ 
initiiert, um aus einer modellhaften Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen des 
§ 116 GO NRW Leitlinien für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen zur Integration der 
komplexen Beteiligungsstrukturen in eine konsolidierte Gesamtrechnung für den Konzern 
Kommune zu entwickeln. In diesem Modellprojekt wirkten die Landeshauptstadt Düssel-
dorf, die Städte Essen, Solingen und Lippstadt sowie der Kreis Unna als Modellkommunen 
mit. Das Modellprojekt wurde durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft fachlich begleitet. 
Im Ergebnis entstand ein Leitfaden, der als Arbeitshilfe diente, um notwendige Entschei-
dungen bei der Aufstellung eines kommunalen Gesamtabschlusses zu treffen. 
 
Der Leitfaden ist dabei weder eine Rechtsvorschrift noch ein verbindlicher Erlass des In-
nenministeriums. Gleichwohl griff die Verwaltung der Stadt Münster im Bedarfsfall auf die 
Handlungsempfehlungen des Modellprojektes zurück, um die für die Kommunalverwaltung 
aufgezeigten Vereinfachungsmöglichkeiten zu nutzen. 
 
Die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018 ist zweckmäßig organisiert. Die Meldedaten 
mit den vorgeprüften Formularabschlüssen sowie sämtliche Buchungen hinsichtlich der Eli-
minierung und Konsolidierung von Geschäftsvorfällen ließen sich lückenlos nachvollziehen.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
5.1.2 Vorjahresabschluss 
 
Das AWR prüfte den Gesamtabschluss 2017  in der Zeit von der 13. – 16. KW 2019. Der 
Bericht Nr. 17/2019 beschreibt das Ziel sowie Art und Umfang der Prüfung. Änderungen 
der Entwurfsfassung waren nicht erforderlich. Es wurde der uneingeschränkte Bestäti-
gungsvermerk erteilt.  
 
Der Rat der Stadt Münster bestätigte den geprüften Gesamtabschluss 2017 in seiner Sit-
zung am 09.10.2019 und erteilte gleichzeitig dem Oberbürgermeister die Entlastung für den 
Gesamtabschluss 2017.  
 
Der Beschluss wurde im Amtsblatt der Stadt Münster, 62. Jahrgang Nr. 24, 20. Dezember 
2019, H 1208 B bekannt gegeben und auf die Einsehbarkeit des Gesamtabschlusses 2017 
hingewiesen.  
 
Mit Schreiben vom 09.12.2019 zeigte das Beteiligungsmanagement den geprüften Ge-
samtabschluss 2017 bei der Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Münster an.  
 
 
5.1.3 Konsolidierungskreis 
 
Das Beteiligungsmanagement prüft für jeden Abschluss aufs Neue, ob die Beteiligungen 
der Stadt Münster in den Gesamtabschluss einzubeziehen sind und welche Methode ggf. 
dabei anzuwenden ist. 
 
Die Art des Einbezugs wird durch § 50 GemHVO NRW vorgegeben. Danach sind verselb-
ständigte Aufgabenbereiche voll zu konsolidieren, wenn sie entweder unter der einheitli-
chen Leitung der Stadt Münster stehen oder von der Stadt Münster beherrscht werden 
(Control-Konzept). Sofern die Stadt Münster hingegen nur einen maßgeblichen Einfluss auf 
die verselbständigten Aufgabenbereiche ausübt, ist die Equity-Methode anzuwenden. 
 
Wird weder ein beherrschender noch ein maßgeblicher Einfluss seitens der Stadt Münster 
ausgeübt, werden die verselbständigten Aufgabenbereiche im Gesamtabschluss mit ihren 
fortgeführten Anschaffungskosten (at cost) bewertet. 
 
Wenn die verselbständigten Aufgabenbereiche für die Verpflichtung, ein den tatsächlichen 
Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage 
der Gemeinde zu vermitteln, von untergeordneter Bedeutung sind, müssen sie nicht im 
Gesamtabschluss konsolidiert, sondern können mit ihren Anschaffungskosten einbezogen 
werden. 
 
Die Frage der Wesentlichkeit für die Aufstellung des Gesamtabschlusses 2018 wurde 
durch das Beteiligungsmanagement auf der Grundlage von folgenden Verhältniszahlen be-
urteilt: 
 
- Anteil der Beteiligung am Gesamtanlagevermögen 
- Anteil der Beteiligung am Gesamteigenkapital 
- Anteil der Beteiligung am Fremdkapital 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Verbindlichkeiten 
- Anteil der Beteiligung an der Bilanzsumme aller betroffenen Beteiligungen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Erträgen 
- Anteil der Beteiligung an den gesamten Aufwendungen 
- Anteil der Beteiligung an der gesamten Liquidität

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Lagen die Anteile einer Beteiligung unter 3 % bzw. bei mehreren Beteiligungen unter 5 %, 
so wurden die betreffenden Beteiligungen im Gesamtabschluss mit ihren fortgeführten An-
schaffungskosten erfasst, anderenfalls erfolgte ein Einbezug nach der Equity-Methode. 
 
Bei der Vollkonsolidierung werden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgren-
zungsposten, Bilanzierungshilfen und Sonderposten der einbezogenen Unternehmen nach 
einer Neubewertung unter Berücksichtigung der Vorgaben des NKF in voller Höhe in den 
Gesamtabschluss aufgenommen. 
 
Zur Vermeidung von Doppelerfassungen erfordert die Vollkonsolidierung eine Kapitalkon-
solidierung, eine Schuldenkonsolidierung sowie die Verrechnung von sich entsprechenden 
Aufwendungen und Erträgen. 
 
Demgegenüber vereinfacht die Equity-Methode den Einbezug des verselbständigten Auf-
gabenbereiches, indem der Beteiligungsbuchwert um die Entwicklung des anteiligen Ei-
genkapitals am beteiligten Tochterunternehmen fortgeschrieben und dieser Wert in den 
Gesamtabschluss übernommen wird. 
 
Beim Gesamtabschluss 2018 setzt sich der Konsolidierungskreis neben der Stadt Münster 
aus folgenden Unternehmen zusammen: 
 
◊ Verbundene Unternehmen / voll zu konsolidieren: 
 
 GA 2017 GA 2018 
Stadtwerke Münster GmbH-Teilkonzern Voll Voll 
Wohn- und Stadtbau GmbH Voll Voll 
AWM Voll Voll 
 
Alle drei Unternehmen sind sowohl hinsichtlich ihres Einzelwertes (> 3%) als auch in ihrer 
Gesamtheit von Bedeutung (>5%) und bilden daher den Kreis der voll zu konsolidierenden 
Unternehmen.  
 
◊ Assoziierte Unternehmen / Bewertung Equity-Methode: 
 
 GA 2017 GA 2018 
Citeq at equity at equity 
Theater Münster at equity at equity 
Messe und Cong. Centrum Halle Münsterland GmbH at equity at equity 
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH at equity at equity 
 
Sämtliche nach der Equity -Methode berücksichtigte Unternehmen sind hinsichtlich ihrer 
Einzelwerte (< 3%) zwar als von untergeordneter Bedeutung einzustufen. Die Gesamtheit 
aller Unternehmen überstieg allerdings den Grenzwert von 5 %, so dass die vier oben ge-
nannten Unternehmen nicht at cost, sondern at equity einbezogen wurden.  
 
 
◊ Einbezug at cost: 
 
 Anteil 
% GA 2017 GA 2018 
aus dem Kreis der  
verbundenen Unternehmen 
   
Theaterhaus Pumpenhaus GmbH 100,00 at cost at cost 
Münster Marketing 100,00 at cost at cost 
KonvOY GmbH 100,00 --- at cost 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH 85,00 at cost at cost 
GML Gewerbepark Münster 
Loddenheide GmbH 66,67 at cost at cost

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 Anteil 
% GA 2017 GA 2018 
aus dem Kreis der assoz. Unternehmen    
Airport Park FMO GmbH 33,33 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der übrigen Beteiligungen    
RELIGIO Westfälisches Museum  
für religiöse Kultur GmbH 10,00 at cost at cost  
Institut für vergleichende                       
Stadtgeschichte IStG GmbH 10,00 at cost at cost 
Chemisches und Veterinärunter- 
suchungsamt Münster-Emscher-Lippe 6,25 at cost at cost 
Regionalverkehr Münsterland GmbH 4,02 at cost at cost 
Westfälisches Pferdemuseum GmbH 1,00 at cost at cost 
NRW.URBAN                                                   
kommunale Entwicklung Gmbh 1,00 at cost at cost 
    
aus dem Kreis der Sondervermögen    
Hüfferstiftung ----- at cost at cost 
Stiftung Generalarmenfonds ----- at cost at cost 
Friedrich und Irmgard  
Buschmann Stiftung ----- at cost at cost 
 
Die Unternehmen aus dem Kreis der verbundenen Unternehmen (beherrschender Einfluss, 
> 50%) sowie die Unternehmen aus dem Kreis der assoziierten Unternehmen (20- 50 %) 
wurden wegen ihrer untergeordneten Bedeutung at cost im Gesamtabschluss berücksich-
tigt. Gleiches gilt für die unselbständigen Stiftungen. 
 
Die Gesellschaften RELIGIO Westfälisches Museum für religiöse Kultur GmbH , IStG 
GmbH, Chemisches und Veterinäruntersuchungsamt Münsterland-Emscher-Lippe, Regio-
nalverkehr Münsterland GmbH, Westfälisches Pferdemuseum GmbH und NRW.URBAN 
kommunale Entwicklung GmbH hingegen wurden wegen ihres niedrigen Beteiligungs an-
teils (< 20 %) nur at cost, d.h. mit ihren Anschaffungswerten in den Gesamtabschluss ein-
bezogen. 
 
Aus Sicht des AWR war die Vorgehensweise zur Abgrenzung des Konsolidierungskreises 
für den Gesamtabschluss 2018 nicht zu beanstanden. Gegenüber der letzten Prüfung erga-
ben sich keine wesentlichen Veränderungen. Die Berechnungen waren übersichtlich und 
nachvollziehbar belegt. Die diesbezüglichen Angaben im Gesamtabschluss entsprechen 
den tatsächlichen Gegebenheiten.  
 
 
5.1.4 Gesamtabschlussstichtag 
 
Der Gesamtabschlussstichtag 31.12.2018  entspricht dem Stichtag des Mutterunterneh-
mens Stadt Münster. Die Jahresabschlüsse der voll zu konsolidierenden Betriebe wurden 
alle gesetzesgemäß auf diesen Stichtag aufgestellt  und auf dieser Grundlage in den Ge-
samtabschluss einbezogen. 
 
Bei den assoziierten Betrieben, die nach der Equity Methode einbezogen werden, kann 
gem. § 50 Abs. 3 GemHVO NRW i. V. m. § 312 Abs. 6 HGB der jeweils letzte Jahresab-
schluss herangezogen werden, auch wenn der Stichtag – wie im Fall des Theaters Münster 
- abweicht. Ein Zwischenabschluss brauchte für den Gesamtabschluss 2018 folglich nicht 
erstellt zu werden.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
5.1.5 Ordnungsmäßigkeit von Einzelabschlüssen 
 
Die Jahresabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche brauchen gemäß 
§ 116 Abs. 7 GO NRW nicht erneut in die Gesamtabschlussprüfung des AWR einbezogen 
werden, wenn diese nach gesetzlichen Vorschriften bereits geprüft worden sind. Das AWR 
vergewisserte sich daher davon, dass sämtliche Einzelabschlüsse bereits einer gesetzli-
chen Abschlussprüfung durch eine Wirtschaftsprüfung unterzogen wurden und Prüfungs-
berichte mit einem jeweils uneingeschränkten Bestätigungsvermerk vorlagen. 
 
Ferner impliziert der bei Aufstellung des Gesamtabschlusses zu beachtende Grundsatz der 
Einheitlichkeit Regeln, wie die Einzelabschlüsse der verselbständigten Aufgabenbereiche 
beschaffen sein müssen, damit sie zu einem Summenabschluss zusammengefasst werden 
können. Etwaige Bilanzierungsunterschiede sind zur Wahrung des Grundsatzes der Ein-
heitlichkeit in den Kommunalbilanzen und der Ergebnisrechnung nach den geltenden Re-
gelungsvorschriften des NKF anzupassen, um das Zahlenwerk der in den Ges amtab-
schluss einzubeziehenden Bereiche für die Erstellung des Summenabschlusses zu verein-
heitlichen. 
 
Die für den Gesamtabsch luss relevanten Überleitungsrechnungen der voll zu konsolidie-
renden Betriebe wurden im Rahmen einer erweiterten Jahresabschlussprüfung einer kriti-
schen Durchsicht durch den jeweiligen Wirtschaftsprüfer der Tochtergesellschaft unterzo-
gen.  
 
In allen Fällen wurde bestätigt, dass die Überleitungen auf NKF in Übereinstimmung mit 
den Vorschriften des § 116 GO NRW und der dazu beschlossenen Gesamtabschlussricht-
linie der Stadt Münster aufgestellt wurden. 
 
Das AWR unterzog die Formularabschlüsse der voll konsolidierten Unternehmen zur Ver-
meidung von Doppelprüfungen nur noch einer Plausibilitätsprüfung. Es kam dabei zu kei-
nen Beanstandungen. 
 
 
5.1.6 Konsolidierungsmaßnahmen 
 
Im Anhang des Gesamtabschlusses wurden die jeweiligen Konsolidierungsmethoden 
wahrheitsgemäß erläutert. 
 
Zu Beginn der Konsolidierung identifizierte die Verwaltung diejenigen Geschäftsvorfälle, 
die in den jeweiligen Einzelabschlüssen bilanziert waren, aber im Gesamtabschluss wegen 
des Einheitsgedankens des Gesamtabschlusses keinen Bestand haben. Sie wurden aus 
dem Gesamtabschluss abgegrenzt. Ein Beispiel hierfür sind die Rückstellungen für die an 
die Stadt Münster zu entrichtenden Gewerbesteuern oder Aktive Rechnungsabgrenzungs-
posten, die die Stadt Münster für die an die im Vollkonsolidierungskreis einbezogenen Un-
ternehmen gezahlten Zuwendungen gebildet hat. 
 
Die Kapitalkonsolidierung wurde nach der Neubewertungsmethode durchgeführt. Ver-
gleichbare Vermögenspositionen im Konsolidierungskreis wurden einheitlich auf der 
Grundlage des NKF bewertet. Ansonsten wurden betriebsspezifische Besonderheiten aus 
den Einzelabschlüssen übernommen. Danach wurden die Kapitalverflechtungen der in den 
engeren Konsolidierungskreis einbezogenen Betriebe untereinander aufgelöst, um eine 
Doppelerfassung der korrespondierenden Werte im Gesamtabschluss zu vermeiden. Die 
durch die Kapitalkonsolidierung entstandenen Geschäfts- oder Firmenwerte werden über 
einen Zeitraum von 15 Jahren erfolgswirksam aufgelöst.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
Die Schuldenkonsolidierung bewirkte ordnungsgemäß eine Eliminierung von wechselseiti-
gen Ausleihungen, Forderungen, Rückstellungen, Verbindlichkeiten und Rechnungsab-
grenzungsposten. 
 
Im Rahmen der Aufwands- und Ertragskonsolidierung wurden untereinander entstandene 
Aufwendungen und Erträge gegeneinander aufgerechnet.  
 
Von einer Eliminierung etwaiger Zwischenergebnisse wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 
GemHVO bei den voll zu konsolidierenden Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme da-
von stellt die Aufdeckung von stillen Reserven aus der Übertragung des Grundvermögens 
der York-Höfe von der Stadt Münster auf die Wohn- und Stadtbau Wohnungsunternehmen 
der Stadt Münster GmbH dar. 
 
Die Kapitalkonsolidierung, die Aufrechnung von Forderungen und Verbindlichkeiten sowie 
die Eliminierung von Aufwendungen und Erträgen wurden sachgerecht durchgeführt und 
dokumentiert. Auftretende Differenzen wurden durch den Abgleich von Salden so weit wie 
möglich aufgeklärt. 
 
 
5.1.7 Einbezug nach der Equity-Methode 
 
Die Beteiligungen der Stadt Münster an den Unternehmen citeq, Westfälischer Zoologi-
scher Garten GmbH , das Theater Münster und die Messe und Congress  Center Halle 
Münsterland GmbH wurden nach der Equity-Methode in den Gesamtabsch luss einbezo-
gen.  
 
Danach wurde der Wert der Beteiligung jeweils mit dem auf die Stadt Münster am 
31.12.2018 entfallenden Anteil am Eigenkapital des Unternehmens bilanziert. Soweit sich 
Abweichungen zu den im Einzelabschlus s der Stadt Münster geführten Bilanzansätzen 
ergaben, kam es zu entsprechenden Wertkorrekturen. 
 
Die Bewertung wurde in nachvollziehbarer Weise dokumentiert. 
 
 
5.1.8 Einbezug nach der Methode At Cost 
 
Bei den Beteiligungen und Sondervermögen, die nach der Methode At Cost in den Gesamt-
abschluss einbezogen wurden, übernahm man die historischen Anschaffungskosten aus 
dem Einzelabschluss der Stadt Münster 31.12.2018 in den Gesamtabschluss.  
 
Die Bewertung und Bilanzierung führte zu keinen Einwendungen seitens der Prüfung.  
 
 
5.1.9 Gesamtabschlussbuchführung 
 
Das NKF verpflichtet die Kommunen nicht dazu, den Gesamtabschluss auf der Grundlage 
einer eigenständigen Gesamtbuchführung aufzustellen, in der die einzelnen Geschäftsvor-
fälle des Konzerns Stadt Münster wie für den Einzelabschluss sachlich und zeitlich geord-
net nachgehalten werden. Vielmehr wird bei der Aufstellung des Gesamtabschlusses auf 
die vorliegenden Einzelabschlüsse der einbezogenen Betriebe zurückgegriffen und es wer-
den verschiedene Konsolidierungsschritte durchgeführt. 
 
Gleichwohl sind die jeweiligen Arbeitsschritte zur Aufstellung des Gesamtabschlusses klar 
und verständlich zu dokumentieren, denn die Anforderungen an die Dokumentation der 
Aufstellung des Gesamtabschlusses ergeben sich aus dem Bedeutungszusammenhang 
des § 116 Abs. 6 GO NRW.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
Es gibt eine Richtlinie für den Gesamtabschluss  der Stadt Münster , in der die einzelnen 
Arbeitsschritte und Anweisungen zur Aufstellung des Gesamtabschlusses festgelegt wur-
den. Sie enthält daneben die zentralen Vorgaben für eine einheitliche Kontierung und Be-
wertung. Neben den gesetzlichen Bestimmungen der GO zur Aufstellung des Gesamtab-
schlusses stellt die Gesamtabschlussrichtlinie die maßgebliche Grundlage für ein funkti-
onstüchtiges Internes Kontrollsystem (IKS) dar. Diese Maßgaben wurden bei der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses 2018 eingehalten. 
 
Seit dem Haushaltsjahr 2015 setzt die Verwaltung z ur Steuerung und Überwachung der 
Konsolidierungsschritte das Softwareprodukt LucaNet ( Version 12) ein. Dem AWR liegt 
eine Bescheinigung über eine Softwareprüfung vor, die durch die Wirtschaftsprüfungsge-
sellschaft KPMG AG auf der Grundlage des IDW PS 880 durchgeführt wurde.  
 
Die Prüfung beachtete u.a. die im Schreiben des Bundesfinanzminist eriums (BMF) vom 
14.11.2014 veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsgemäßen Führung und Aufbewah-
rung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form. 
 
Nach den Ergebnissen der Prüfung ermöglicht die geprüfte Software mit hinreichender Si-
cherheit und bei sachgerechter Anwendung eine ordnungsgemäße Konsolidierung. 
 
Der vorliegende Gesamtabschluss 2018 ist das Ergebnis eines geordneten und systemge-
stützten Aufstellungsverfahrens. Die Aufbereitung und Vereinheitlichung der in den Ab-
schluss einbezogenen Einzelabschlüsse, die Übernahme der Rechnungsergebnisse sowie 
die Konsolidierungsmaßnahmen waren nachvollziehbar dokumentiert und nicht zu bean-
standen. 
 
 
5.1.10 Beurteilung des Gesamtabschlusses 
 
Der Gesamtabschluss 2018 umfasst die Gesamtbilanz, die Gesamtergebnisrechnung, den 
Anhang mit Kapitalflussrechnung und den Lagebericht. Bei der Aufstellung des Gesamtab-
schlusses beachtete die Verwaltung die einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. 
 
Die Gesamtergebnisrechnung sowie die Gesamtbilanz wurden ordnungsgemäß aus den 
einbezogenen Jahresabschlüssen entwickelt. Die angewendeten Konsolidierungsmaßnah-
men entsprechen den gesetzlichen Vorschriften. Die Konsolidierungsmaßnahmen wurden 
sachgerecht durchgeführt und dokumentiert. 
 
Der Gesamtanhang enthält alle gesetzlich geforde rten Erläuterungen und Angaben.  Die 
Gesamtkapitalflussrechnung gibt einen Überblick über  den am 31.12.201 8 bestehenden 
Finanzmittelfonds und die Zahlungsströme, die zur Veränderung des Finanzmittelfonds ge-
genüber dem Vorjahr führten. 
 
Der Aufbau der Kapitalflussrechnung entspricht den Empfehlungen des Deutschen Rech-
nungslegungsstandards und vermittelt den cash-flow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, 
den cash-flow aus der Investitionstätigkeit sowie den cash- flow aus der Finanzierungstä-
tigkeit. 
 
Die Kapitalflussrechnung wurde derivativ, d. h. durch Zusammenrechnung der Kapitalfluss-
rechnungen der einbezogenen Unternehmen ermittelt.

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5.2 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
5.2.1 Gesamtaussage des Gesamtabschlusses 
 
Die Bilanzsumme des Gesamtabschlusses bel äuft sich am Stichtag 31.12.2018 auf 
4.384.357.026,42 € (Vorjahr: 4.213.293.028,86 €). 
 
Im Haushaltsjahr 2018 schließt die Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster mit einem 
Überschuss i. H. v. 78.293.504,91 € (Vorjahr: 26.910.195,93 €) ab. 
 
 
5.2.2 Wesentliche Bewertungsgrundlagen 
 
Ansatz- und Bewertungsunterschiede in den Jahresabschlüssen der in den Konzernab-
schluss einbezogenen Unternehmen wurden für den Gesamtabschluss der Stadt Münster 
zum 31.12.2018 vereinheitlicht. Dabei stellt die GemHVO NRW die maßgeblichen Ansatz- 
und Bewertungsgrundlagen für den vorliegenden Gesamtabschluss dar.  
 
Die gesetzlichen Ansatz- und Bewertungsvorschriften wurden eingehalten. Die angewen-
deten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr nicht ver-
ändert. Sie wurden im Anhang hinreichend erläutert. 
 
 
6 Bestätigungsvermerk 
 
 
An den Oberbürgermeister und die Mitglieder des Rates der Stadt Münster: 
 
 
Uneingeschränkte Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat den Gesamtabschluss der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen - 
bestehend aus der Gesamtbilanz zum 31.12.2018, der Gesamtergebnisrechnung, dem Ge-
samtanhang mit Kapitalflussrechnung und dem Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr 
vom 01.01. bis 31.12.2018 geprüft. 
 
Nach der Beurteilung des AWR auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Er-
kenntnisse 
 
• entspricht der beigefügte Gesamtabschluss in allen wesentlichen Belangen den ge-
setzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen 
Bestimmungen und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens- und Finanzlage der Stadt Münster zum 31.12.201 8 sowie ihrer Ertrags-
lage für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31.12.2018 und 
 
• vermittelt der beigefügte Gesamtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der 
wirtschaftlichen Lage der Stadt Münster  und ihrer Tochterunternehmen. In allen we-
sentlichen Belangen steht dieser Lagebericht im Einklang mit dem Gesamtabschluss, 
entspricht den gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zu-
künftigen Entwicklung zutreffend dar. 
 
Gemäß § 102 Abs. 8 GO NRW i. V. m. mit § 322 Abs. 3 HGB erklärt das AWR, dass die 
Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Gesamtjahres-
abschlusses und des Gesamtlageberichtes geführt hat.

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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
Grundlage für die Prüfungsurteile 
 
Das AWR hat die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes in Über-
einstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer 
(IDW) und vom Institut der Rechnungsprüfer (IDR) festgestellten deutschen Grundsätze 
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Die Verantwortung des AWR nach die-
sen Vorschriften und Grundsätzen ist im  Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers 
für die Prüfung des Gesamtabschlusses und des Gesamtlageberichtes“ des Bestätigungs-
vermerkes weitergehend beschrieben.  
 
Das AWR ist als örtliche Rechnungsprüfung der Stadt Münster gemäß 
§ 104 Abs. 1 GO NRW unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Im Übrigen ist das 
AWR dem Rat unmittelbar verantwortlich und in seiner sachlichen Tätigkeit ihm unmittelbar 
unterstellt. Der disziplinarische Dienstherr ist der Oberbürgermeister. Damit ist das AWR 
von der Stadtverwaltung Münster in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtli-
chen (§ 319 HGB) und gemeinderechtlichen Vorschriften (§ 31GO NRW) unabhängig und 
erfüllt seine sonstigen Berufspflichten in Übereinstimmung mit den diesbezüglichen Anfor-
derungen. 
 
Das AWR ist der Auffassung, dass die von den Prüfern erlangten Prüfungsnachweise aus-
reichend geeignet sind, um sie als Grundlage für die Prüfungsurteile zum Jahresabschluss 
und zum Lagebericht heranzuziehen. 
 
 
Verantwortung des Oberbürgermeisters und des Vertretungsorgans für den Gesamt-
abschluss und den Lagebericht 
 
Der Oberbürgermeister ist verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtabschlusses, der 
den gesetzlichen Vorschriften, den sie ergänzenden Satzungen und sonstigen ortsrechtli-
chen Bestimmungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Ge-
samtabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Finanz- 
und Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die internen Kontrollen, die die Stadt 
Münster in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Gesamtabschlusses zu ermög-
lichen, der frei von wesentlichen –  beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Dar-
stellungen ist. 
 
Bei der Aufstellung des Gesamt abschlusses ist der Oberbürgermeister dafür verantwort-
lich, die Fähigkeit der Stadt Münster zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfül-
lung der Aufgaben, zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in 
Zusammenhang mit der Sicherung der stetigen Erfüllung der Aufgaben, sofern einschlägig, 
anzugeben.  
 
Außerdem ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Aufstellung des Gesamtlagebe-
richtes, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster vermittelt sowie 
in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den gesetzli-
chen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. Ferner ist der Oberbürgermeister verantwortlich für die Vorkehrungen 
und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines 
Lageberichtes in Übereinstimmung mit den anzuwendenden gesetzlichen Vorschriften z u 
ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht 
erbringen zu können. 
 
Das Vertretungsorgan ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungspro-
zesses der Stadt Münster zur Aufstellung des Gesamtabschlusses und des -lageberichtes.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Münster  14 0 20 40 Nr. 09/2021 
 
Verantwortung der Abschlussprüfer für die Prüfung des Gesamtabschlusses und 
des Gesamtlageberichts 
 
Die Zielsetzung der Abschlussprüfer war es, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, 
ob der Gesamtabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeab-
sichtigten – falschen Darstellungen ist. Dieses Ziel erstreckt sich auch darauf, ob der Ge-
samtlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt Münster und ihrer 
Tochterunternehmen vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Gesamtab-
schluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den 
gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwick-
lung zutreffend darstellt. Der Bestätigungsvermerk beinhaltet die Prüfungsurteile der Ab-
schlussprüfer zum Gesamtjahresabschluss und zum Gesamtlagebericht. 
 
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass 
eine in Übereinstimmung mit § 102 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprü-
fung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt.  
 
Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden 
als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie ein-
zeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichtes 
getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. 
 
Während der Prüfung übte der Abschlussprüfer pflichtgemäßes Ermessen aus und be-
wahrte eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus 
 
• identifizierte und beurteilte er Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsich-
tigter – falscher Darstellungen im Gesamtabschluss und im Gesamtlagebericht, plante 
und führte Praxishandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch, erlangte Prüfungs-
nachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für die Prüfungsur-
teile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt 
werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches 
Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Dar-
stellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. 
 
• gewann der Abschlussprüfer ein Verständnis von dem für die Prüfung des Gesamtab-
schlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberich-
tes relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, 
die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein 
Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Stadt Münster abzugeben. 
 
• beurteilte der Abschlussprüfer die Angemessenheit der vom Oberbürgermeister ange-
wandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von ihm dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. 
 
• zog der Abschlussprüfer auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise Schluss-
folgerungen, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen o-
der Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Stadt Müns-
ter zur Fortführung ihrer Tätigkeit, d.h. der stetigen Erfüllung der Aufgaben, aufwerfen 
können. Falls der Abschlussprüfer zu dem Schluss kommt, dass eine wesentliche Un-
sicherheit besteht, ist das AWR verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazuge-
hörigen Angaben im Gesamtabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen 
oder, falls die Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modi-
fizieren. Der Abschlussprüfer zog seine Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis 
zum Datum des Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Er-
eignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Stadt Münster die 
stetige Erfüllung der Aufgaben nicht sicherstellen kann.

Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018
 
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• beurteilte der Abschlussprüfer die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des 
Gesamtabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Gesamtabschluss die 
zugrundeliegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Gesamtab-
schluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung 
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und 
Ertragslage der Stadt Münster vermittelt. 
 
• beurteilte der Abschlussprüfer den Einklang des Lageberichtes mit dem Gesamtab-
schluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage 
der Stadt Münster. 
 
• führte der Abschlussprüfer Prüfungshandlungen zu den vom Oberbürgermeister dar-
gestellten zukunftsorientierten Angaben im Gesamtlagebericht durch. Auf Basis aus-
reichender geeigneter Prüfungsnachweise vollzogen sie dabei insbesondere die den 
zukunftsorientierten Angaben des Oberbürgermeisters zugrunde gelegten bedeutsa-
men Annahmen nach und beurteilten die sachgerechte Ableitung der zukunftsorien-
tierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zu-
kunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrundeliegenden Annahmen gibt das AWR 
nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ergebnisse 
wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. 
 
Das AWR erörterte den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeut-
same Prüfungsfeststellungen mit den für die Überwachung Verantwortlichen. Sämtliche 
Prüfungsfragen konnten während der Prüfung ausgeräumt werden. Es wurden keine Män-
gel im internen Kontrollsystem festgestellt. 
 
Münster, den 19.05.2021 
 
Klaus Frohne  
Leiter des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision der Stadt Münster

Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018 
 
 
 
 
 
 
 
 Gesamtergebnisrechnung 
 vom 01.01. – 31.12.2018

2017 2018
EUR EUR
1. Steuern und ähnliche Abgaben 586.686.785,64 641.368.505,91
2. + Zuwendungen und allgemeine Umlagen 136.097.294,28 157.798.411,10
3. + Sonstige Transfererträge 20.978.176,34 22.339.659,08
4. + Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 164.264.426,71 176.955.581,32
5. + Privatrechtliche Leistungsentgelte 603.118.214,54 606.799.131,30
6. + Kostenerstattungen und Kostenumlagen 210.583.977,16 194.815.902,86
7. + Sonstige ordentliche Erträge 56.432.711,41 69.721.014,38
8. + Aktivierte Eigenleistungen 12.880.778,16 12.871.810,06
9. +/- Bestandsveränderungen 9.886.424,39 -9.060.203,70
10. = Ordentliche Erträge 1.800.928.788,63 1.873.609.812,31
11. - Personalaufwendungen 355.244.400,98 370.847.003,57
12. - Versorgungsaufwendungen 31.468.157,08 34.437.921,82
13. - Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 524.186.730,85 517.592.348,04
14. - Bilanzielle Abschreibungen 147.958.182,14 137.443.381,03
15. - Transferaufwendungen 575.865.931,36 590.303.129,70
16. - Sonstige ordentliche Aufwendungen 122.738.912,25 124.771.592,90
17. = Ordentliche Aufwendungen 1.757.462.314,66 1.775.395.377,06
18. = Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit 43.466.473,97 98.214.435,25
19. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 29.044,77 103.855,62
19. + Beteiligungserträge 13.926.605,16 7.117.351,30
20. + Zinserträge und sonstige Finanzerträge 548.964,08 911.093,21
21. - Aufwendungen aus Gewinnabführungsverträgen 0,00 0,00
22. - Zinsaufwendungen- und sonstige 
Finanzaufwendungen 31.060.892,05 28.053.230,47
23. = Gesamtfinanzergebnis -16.556.278,04 -19.920.930,34
24. = Ordentliches Gesamtergebnis 26.910.195,93 78.293.504,91
25. + Außerordentliche Erträge 0,00 0,00
26. - Außerordentliche Aufwendungen 0,00 0,00
27. = Außerordentliches Gesamtergebnis 0,00 0,00
28. =
                                                                                      
Gesamtjahresüberschuss 26.910.195,93 78.293.504,91
Gesamtergebnisrechnung der Stadt Münster 2018

Gesamtbilanz 
 zum 31.12.2018

Gesamtanhang 
 mit Kapitalflussrechnung

I. Allgemeine Angaben zum Gesamtabschluss und Gesamtabschlussstichtag 
 
Die Stadt Münster hat nach den Vorschriften der Gemeindeordnung und der Gemeindehaus-
haltsverordnung
1 für das Land Nordrhein- Westfalen zum 31.12.2018 einen Einzelabschluss 
und als Mutterunternehmen einen Gesamtabschluss aufgestellt. Sofern ergänzende Vorschrif-
ten des Handelsgesetzbuches anzuwenden waren, wurden diese berücksichtigt.  
 
Das Geschäftsjahr für den Konzern und für die voll zu konsolidierenden Aufgabenbereiche 
entspricht dem Kalenderjahr. Bei den assoziierten Unternehmen wurde der jeweils letzte Jah-
resabschluss zugrunde gelegt. Die Gesamtergebnisrechnung ist nach dem Gesamtkostenver-
fahren aufgestellt. Die Betragsangaben erfolgen in Euro. Es können sich in Einzelfällen in den 
Summenzeilen der Tabellen Rundungsdifferenzen zu den tatsächlichen Summen der Einzel-
werte ergeben. 
 
 
II. Angaben zum Konsolidierungskreis 
 
Der Konsolidierungskreis umfasst neben der Stadt Münster selbst, sämtliche wirtschaftlich und 
organisatorisch verselbstständigten Aufgabenbereiche der Stadt Münster, die im Rahmen der 
Vollkonsolidierung bzw. der „at equity“-Methode in den Gesamtabschluss mit einbezogen wer-
den. Gegenüber dem Vorjahr ist der Konsolidierungskreis unverändert geblieben. 
 
Auf die Stadt Münster wurden folgende Unternehmen voll konsolidiert: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Abfallwirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb) Münster 100,00 
Stadtwerke Münster GmbH Münster 100,00 
Wohn + Stadtbau GmbH Münster 100,00 
 
Die Stadtwerke Münster GmbH wurde auf Teilkonzernebene in den Gesamtabschluss einbe-
zogen.  
  
______________________ 
1 Ab dem 01.01.2019 wurde die Gemeindehaushaltsverordnung durch die Kommunalhaushalts-
verordnung ersetzt. Der Gesamtabschluss 2018 erfolgt noch auf Basis der bis zum 31.12.2018 
gültigen Rechtsvorschriften.

Dadurch sind über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH folgende Gesell-
schaften als verbundene Unternehmen im Wege der Vollkonsolidierung  in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses gelangt: 
 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
münsterNETZ GmbH  Münster 100,00 
Westfälische Bauindustrie GmbH Münster   99,00 
Bürgerwindpark Löningen GmbH & Co. KG Löningen 100,00 
Bürgerwindpark Löningen Verwaltungs-GmbH Münster 100,00 
 
Die Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH ist zum 01.07.2018 auf die Stadtwerke Müns-
ter GmbH übergegangen. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster GmbH wurde die Westfälische Fernwär-
meversorgung GmbH mit einem Anteil der Stadtwerke Münster GmbH am Kapital in Höhe von 
50,00 % als anteilsmäßig konsolidiertes Gemeinschaftsunternehmen  in den Konsolidie-
rungskreis des Gesamtabschlusses aufgenommen. 
 
Folgende Unternehmen der Stadt Münster wurden nach der „at equity“-Methode (Fortschrei-
bung des Beteiligungsbuchwertes) im Gesamtabschluss berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
citeq (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Theater Münster (Eigenbetrieb)* Münster 100,00  
Messe und Congress Centrum Halle Münsterland 
GmbH* Münster 92,09  
Westfälischer Zoologischer Garten Münster GmbH Münster 45,40  
 
*) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116 Abs. 3 GO i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der 
verbundenen Unternehmen als solche verzichtet. 
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH wurden die folgenden assozi-
ierten Unternehmen „at equity“ einbezogen: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Nederlands-Duitse Internet Exchange B. V.  Enschede   50,00 
smart OPTIMO Verwaltungs-GmbH Osnabrück   50,00 
smart OPTIMO GmbH & Co. KG Osnabrück   32,52 
FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Greven   35,06 
items GmbH Münster   30,58

Die folgenden Unternehmen der Stadt Münster wurden zu Anschaffungskosten „at cost“ be-
rücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH*** Münster 100,00 
Münster Marketing (Eigenbetrieb)*** Münster 100,00 
KonvOY GmbH*** Münster 100,00 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH*** Münster 85,00 
GML Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH*** Münster 66,67 
AirportPark FMO GmbH*** Greven 33,33 
RELiGIO Westfäl. Museum für religiöse Kultur GmbH Telgte 10,00 
Institut für vergleichende Städtegeschichte GmbH 
(IStG gGmbH) Münster  
10,00 
Chemisches u. Veterinäruntersuchungsamt Münster-
land Emscher-Lippe Münster  
6,25 
Regionalverkehr Münsterland GmbH Münster 4,02 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH Münster 1,00 
NRW.URBAN kommunale Entwicklung GmbH Düssel-
dorf **1,00 
 
**) Zusätzlich hierzu wird ein indirekter Anteil von 1,00 % über die KonvOY GmbH gehalten.  
 
Über den Konzernabschluss der Stadtwerke Münster  GmbH wurden die folgenden Gesell-
schaften „at cost“ berücksichtigt: 
 
Name des Unternehmens Sitz Kapitalanteil in % 
Windkraft Nordseeheilbad Borkum GmbH*** Borkum 49,90 
Lokalradio Münster Betriebsgesellschaft mbH & Co. 
KG*** Münster 25,00 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH Lippstadt 14,13 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. 
KG Troisdorf 7,75 
GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft-Verwaltungs 
GmbH Troisdorf 7,75 
Tarifgemeinschaft Münsterland–Ruhr–Lippe GmbH Münster 3,57 
 
***) In Ausübung der Wahlrechte nach § 116 Abs. 3 GO i.V.m. § 296 Abs. 2 HGB sowie § 50 Abs. 3 GemHVO 
i.V.m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 und § 311 Abs. 2 HGB wurde auf eine Einbeziehung der verbundenen und assoziierten 
Unternehmen als solche verzichtet.  
 
Über die Wohn + Stadtbau GmbH wurde die Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH, 
Münster als „at cost“ bewertetes Unternehmen berücksichtigt. Gem. § 116 Abs. 3 GO i.V.m. 
§ 296 Abs. 2 HGB wurde auf die Aufstellung eines Konzernabschlusses durch die Wohn + 
Stadtbau GmbH verzichtet, da der Einfluss des oben genannten verbundenen Unternehmens 
auf die Vermögens -, Schulden-, Ertrags- und Finanzlage (VSEF- Lage) von untergeordneter 
Bedeutung ist.

III. Angaben zu den Konsolidierungsmethoden 
 
Bei der Kapitalkonsolidierung wurde die Neubewertungsmethode (§ 50 Abs. 1 und 2 
GemHVO i.V.m. § 301 Abs. 1 S. 2 HGB) angewandt. Dabei erfolgte die Verrechnung der An-
teile mit dem Eigenkapital auf der Grundlage der fortgeführten Wertansätze zum Zeitpunkt der 
erstmaligen Einbeziehung der Konzernbetriebe in den Gesamtabschluss.  
 
Die Schuldenkonsolidierung erfolgte nach § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO i.V.m. § 303 Abs. 1 
HGB durch Eliminierung der Ausleihungen und Forderungen mit den entsprechenden Rück-
stellungen und Verbindlichkeiten zwischen den Konzernbetrieben sowie der Rechnungsab-
grenzungsposten. Bürgschaften und sonstige finanzielle Verpflichtungen wurden ebenfalls zu 
Gunsten verbundener Unternehmen bereinigt. 
 
Von einer Zwischenergebniseliminierung wurde gem. § 50 Abs. 1 und 2 GemHVO (siehe 
Handreichung zu § 50 GemHVO) i.V.m. § 304 Abs. 2 HGB bei den voll zu konsolidierenden 
und den assoziierten Unternehmen abgesehen. Eine Ausnahme bildeten hierbei die aufge-
deckten stillen Reserven einer Sacheinlage der Stadt Münster zugunsten der Wohn + St adt-
bau GmbH.  
 
Die Aufwands- und Ertragskonsolidierung erfolgte gemäß § 50 Abs. 1und 2 GemHVO 
i.V.m. § 305 Abs. 1 HGB durch Verrechnung der Erträge zwischen den Konzernbetrieben mit 
den auf sie entfallenden Aufwendungen. 
 
Die assoziierten Unternehmen wurden in der Gesamtbilanz, auf der Grundlage der Wertan-
sätze zum Zeitpunkt der erstmaligen Einbeziehung des assoziierten Unternehmens in den Ge-
samtabschluss, mit dem Buchwert angesetzt (Buchwertmethode). Die Wertansätze werden 
entsprechend fortgeschrieben. 
 
 
IV. Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 
 
Die Jahresabschlüsse der einbezogenen verselbstständigten Aufgabenbereiche wurden für 
den Gesamtabschluss entsprechend den gesetzlichen Vorschriften grundsätzlich einheitlich 
nach den bei der Stadt Münster geltenden Bilanzierungs - und Bewertungsmethoden aufge-
stellt, sofern deren Auswirkungen für die Vermittlung eines den tatsächlichen Verhältnissen 
entsprechenden Bildes der VSEF-Lage des „Konzerns Kommune“ nicht von untergeordneter 
Bedeutung sind (§ 50 Abs. 1 GemHVO NRW i.V.m. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB).  
 
Eine Anpassung der jeweiligen Einzelabschlüsse der assoziierten „at equity“ bewerteten Un-
ternehmen an die konzerneinheitlichen Ansatz - und Bewertungsmethoden erfolgte in Aus-
übung des Wahlrechts gem. § 312 Abs. 5 HGB nicht.

Im Einzelnen wurden im Konzern Stadt Münster folgende Bilanzierungs- und Bewertungsme-
thoden angewendet: 
 
Die Immateriellen Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskos-
ten, vermindert um lineare Abschreibungen (bei einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer 
zwischen 3 und 17 Jahren), bewertet.  
 
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um 
lineare Abschreibungen (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer zwischen 3 und 80 Jahren), an-
gesetzt. In begründeten Fällen wurde von den voll zu konsolidierenden Unternehmen die de-
gressive Abschreibung, teilweise mit Übergang zur linearen Methode, vorgenommen. In Fällen 
von betriebsspezifischen Besonderheiten und in Fällen von einer untergeordneten Bedeutung 
für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
Bei der Stadt Münster wurden geringwertige Vermögensgegenstände mit Anschaffungskosten 
bis 410,00 EUR (ohne Vorsteuer) gem. § 33 Abs. 4 GemHVO grundsätzlich im Anschaffungs-
jahr voll abgeschrieben. Ebenso wurde bei den Abfallwirtschaftsbetrieben Münster verfahren. 
Bei der Wohn + Stadtbau wurden die im Jahr 2018 angeschafften geringwertigen Wirtschafts-
güter bis zu einem Betrag von 800,00 EUR voll abgeschrieben. Niedrigere Wertansätze auf-
grund von in Vorjahren nach § 254 HGB in der bis zum 28. Mai 2009 geltenden Fassung 
vorgenommenen steuerrechtlich begründeten Abschreibungen werden unter Anwendung der 
für sie geltenden Vorschriften fortgeführt. Die Stadtwerke Münster verbuchten Vermögensge-
genstände mit Anschaffungskosten bis 250,00 EUR unmittelbar in den Aufwand und schrieben 
Anschaffungskosten zwischen 250,00 und 800,00 EUR im Zugangsjahr voll ab. Aufgrund der 
untergeordneten Bedeutung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 
3 HGB verzichtet worden. 
 
Die Herstellungskosten für selbst erstellte Anlagen enthalten neben den Material-, Fertigungs- 
und Sondereinzelkosten der Fertigung auch die notwendigen Materialgemein- und Fertigungs-
gemeinkosten. Wurden Wahlrechte zur Ermittlung der Herstellungskosten bei den Konzernbe-
trieben anderweitig ausgeübt, ist aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF-Lage auf 
eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die Stadtwerke Münster 
haben im Geschäftsjahr 2013 die Bilanzierungsrichtlinien zur Aktivierung von Verteilungsanla-
gen zur Vermittlung eines die tatsächlichen Verhältnisse besser darstellenden Bildes der 
VSEF-Lage in Anlehnung an das EnWG neu gefasst. Bei den Herstellungskosten für Vermö-
gensgegenstände der Energie- und Wassernetze werden darüber hinaus Regiegemeinkosten 
berücksichtigt. Die Zuschläge für Lagergemeinkosten wurden auf 20 % festgelegt und für Re-
giegemeinkosten in Abhängigkeit von den maßbeteiligten technischen Funktionsbereichen 
zwischen 1 % und 25 %. Insbesondere werden Erneuerungsmaßnahmen im bestehenden 
Netz, die eine Länge von 200 Metern und mehr erreichen, aktiviert. Ferner wurden die Nut-
zungsdauern im Jahr 2014 für das Stromnetz von 25/35 Jahren auf 40 Jahre und für das Gas-
netz von 30 Jahren auf 55 Jahre erhöht.

Die Finanzanlagen wurden mit den fortgeführten Anschaffungskosten bewertet. Soweit die 
Gründe für die Wertberichtigungen zum Bilanzstichtag nicht mehr bestanden, ist entsprechend 
§ 253 Abs. 5 HGB zugeschrieben worden. Die Ausleihungen wurden zum Nennwert bewertet.  
 
Die Bewertung der Gegenstände des Vorratsvermögens erfolgte grundsätzlich zu fortgeführ-
ten Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnittspreisen oder zum 
niedrigeren Börsen- oder Marktpreis, unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips. Die 
Bewertung der unfertigen Leistungen entspricht der der selbsterstellten Anlagen. Für be-
stimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsvereinfachungsverfahren 
ermittelt. Aufgrund des hohen Ermittlungsaufwandes, betriebs spezifischer Besonderheiten 
und aufgrund untergeordneter Bedeutung für die VSEF- Lage ist auf eine Anpassung gem. § 
308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. Die den Stadtwerken Münster unentgeltlich zugeteil-
ten Emissionsrechte nach § 9 TEHG i.V.m. §§ 7 und 8 ZuG 2012 (Zuteilungsgesetz 2012) sind 
mit dem Wert von 1 EUR ausgewiesen. Erworbene Emissionsrechte wurden zu Anschaffungs-
kosten bzw. mit dem niedrigeren beizulegenden Wert (Marktwert) zum Bilanzstichtag bewer-
tet.  
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegens tände wurden mit dem Nennbetrag aktiviert. 
Allen erkennbaren Risiken wurde durch Bildung von Wertberichtigungen Rechnung getragen. 
 
Der Ansatz der Wertpapiere des Umlaufvermögens erfolgte zu Anschaffungskosten bzw. 
zum niedrigeren Wert am Abschlussstichtag. 
 
Disagios wurden, soweit erkennbar, aktivisch abgegrenzt. 
 
Das nach § 75 Abs. 3 GO bestehende Wahlrecht zur Bildung einer Ausgleichsrücklage wurde 
in Anspruch genommen.  
 
Erhaltene Zuwendungen und Beiträge für zweckgebundene Investitionen wurden als Sonder-
posten ausgewiesen. Zugänge von Sonderposten im Berichtsjahr wurden mit den Nennbeträ-
gen passiviert. Die Auflösung erfolgte - mit Ausnahme des Sonderpostens für den Gebühren-
ausgleich - nach Maßgabe der auf die Vermögensgegenstände angewandten Abschreibungs-
sätze. Für Kostenüberdeckungen der kostenrechnenden Einrichtungen am Ende eines Kalku-
lationszeitraumes, die nach dem Kommunalabgabengesetz innerhalb von vier Jahren ausge-
glichen werden müssen, wurde ein Sonderposten für den Gebührenausgleich gebildet. 
 
Allen am Bilanzstichtag bestehenden und bis zur Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken ist 
durch die Bildung von Rückstellungen in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beur-
teilung notwendigen Betrags ausreichend Rechnung getragen worden.

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen wurden für bestehende Ver-
sorgungsansprüche und sämtliche Anwartschaften gebildet. Diese wurden mit dem nach ver-
sicherungsmathematischen Verfahren ermittelten Teilwert auf der Basis eines Rechnungs-
zinsfußes von 5 % angesetzt. 
 
Beihilfeansprüche von Beamten wurden als prozentualer Aufschlag zur Pensionsrückstellung 
berücksichtigt, der sich als Durchschnittswert der letzten 3 Jahre aus dem Verhältnis der ge-
zahlten Beihilfeleistungen zu dem Volumen der gezahlten Versorgungsbezüge errechnet. 
 
Die Bilanzposition Rückstellungen für Deponien und Altlasten beinhaltet im Wesentlichen 
die Kosten der Nachsorge/Rekultivierung der Zentraldeponien Münster (ZDM) I und II. Der 
Wert basiert auf einem Gutachten von der ECONUM Unternehmensberatung GmbH aus 2009 
und wird im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen angepasst. Deponie-
rückstellungen werden mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen 
Erfüllungsbetrag unter Berücksichtigung zukünftiger Preis - und Kostensteigerungen ange-
setzt. In 2012 wurde die Bewertungsmethodik zur Ermit tlung der Deponierückstellungen ver-
feinert, indem die Rückstellung für Zwecke der Bewertung in mehrere Teilrückstellungen ent-
sprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und jeweils eine gesonderte Restlaufzeit zuge-
ordnet wurde. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung ist mit dem jeweiligen laufzeit-
adäquaten Zinssatz abgezinst worden.  
 
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag bzw. bei den voll zu konsolidie-
renden Unternehmen mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Aufgrund untergeordneter Bedeu-
tung für die VSEF-Lage ist auf eine Anpassung gem. § 308 Abs. 2 S. 3 HGB verzichtet worden. 
 
 
V. Angaben zu Posten der Gesamtbilanz 
 
1. Aktiva 
 
Anlagevermögen 
 
Anlagevermögen 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR  Mio. EUR 
Immaterielle Vermögensgegenstände 69,1 57,0 
Sachanlagen 3.538,6 3.610,2 
Finanzanlagen 119,3 189,7 
Gesamt 3.727,0 3.856,9 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 
 
Immaterielle Vermögensgegenstände 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Geschäfts- oder Firmenwerte 60,5 48,9 
Sonstige immaterielle Vermögensgegenstände 8,6 8,1 
Gesamt 69,1 57,0

Die Immateriellen Vermögensgegenstände verringerten sich insgesamt um 12,1  Mio. EUR. 
Diese Veränderung ist im Wesentlichen auf die planmäßige Abschreibung des Geschäfts- 
oder Firmenwertes aus der Kapitalkonsolidierung zurückzuführen. Es wurde eine Nutzungs-
dauer von insgesamt 15 Jahren zugrunde gelegt. 
 
Die Sonstigen immateriellen Vermögensgegenstände (- 0,5 Mio. EUR) beinhalten im We-
sentlichen entgeltlich erworbene Lizenzen, K onzessionen (u.a. Wegerecht) und ähnliche 
Rechte sowie Anwendersoftware.  
 
Sachanlagen 
 
Sachanlagen 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Unbebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 237,8 257,6 
Bebaute Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte 1.199,7 1.255,7 
Infrastrukturvermögen 1.761,3 1.749,8 
Bauten auf fremden Grund und Boden 6,2 5,6 
Kunstgegenstände und Kulturdenkmäler 15,4 17,3 
Maschinen und technische Anlagen, Fahrzeuge 128,3 126,9 
Betriebs- und Geschäftsausstattung 45,5 47,5 
Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 144,4 149,8 
Gesamt 3.538,6 3.610,2 
 
Die Aufgliederung der erfassten Sachanlagen ergibt sich aus der Gesamtbilanz. Das Sach-
anlagevermögen erhöhte sich insgesamt um 71,6 Mio. EUR.  
 
Zu Zuwächsen kam es vor allem bei dem Bilanzposten „Bebaute Grundstücke und grund-
stücksgleiche Rechte“ (+ 56,0 Mio. EUR), die im Wesentlichen auf die Fertigstellung von 
Wohnbauten zurückzuführen sind.  
 
Des Weiteren erhöhten sich die unbebauten Grundstücke und grundstücksgleichen 
Rechte um 19,8 Mio. EUR.  
 
Das Infrastrukturvermögen verringerte sich um 11,5 Mio. EUR, wobei die Zuwächse bei den 
Strom-, Wasser - und Gasversorgungsanlagen sowie Wärmeversorgungsanlagen durch die 
Abschreibungen und Abgänge (im Wesentlichen Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Ver-
kehrslenkung sowie Entwässerungs - und Abwasserbeseitigungsanlagen) überkompensiert 
wurden.

Finanzanlagen 
 
Finanzanlagen 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Anteile an verbundenen Unternehmen 33,5 33,6 
Anteile an assoziierten Unternehmen 35,4 35,8 
Übrige Beteiligungen 6,4 6,6 
Sondervermögen 4,1 4,1 
Wertpapiere des Anlagevermögens 29,8 35,8 
Ausleihungen 10,1 73,8 
Gesamt 119,3 189,7 
 
Die Finanzanlagen sind insgesamt um 70,4 Mio. EUR gegenüber dem Vorjahr gestiegen. 
 
Bei den Anteilen an verbundenen Unternehmen handelt es sich um die Beteiligungen an 
der Wirtschaftsförderung Münster GmbH i. H. v. 25,4 Mio. EUR (Vorjahr: 24,9 Mio. EUR), der 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden mbH unverändert in Höhe von 3,6 Mio. EUR, der GML 
Gewerbepark Münster Loddenheide GmbH unverändert in Höhe von 4,5  Mio. EUR, der The-
aterhaus Pumpenhaus gGmbH unverändert in Höhe von 0,04 Mio.  EUR und der KonvOY 
GmbH in Höhe von 0,04 Mio. EUR (Vorjahr: 0,5 Mio. EUR). Bei den genannten Gesellschaften 
wurde von dem Einbeziehungswahlrecht nach § 116 Abs. 3 GO i.V.m. § 296 Abs. 1 Nr. 3 HGB 
und § 296 Abs. 2 HGB Gebrauch gemacht und daher wurden diese nicht als voll zu konsoli-
dierende Unternehmen in den Gesamtabschluss mit einbezogen. 
 
Der Posten Anteile an assoziierten Unternehmen beinhaltet alle Unternehmen, die über die 
„at equity“ Bewertung entsprechend in den Konzernabschluss einbezogen wurden (siehe dazu 
Punkt II. Angaben zum Konsolidierungskreis, Seite 1 ff.). 
 
Wesentliche gehaltene übrige Beteiligungen bestehen an der GREEN GECCO Beteiligungs-
gesellschaft mbH & Co. KG in Höhe von 3,6 Mio. EUR (Vorjahr: 3,9 Mio. EUR) und an der 
Annette von Droste zu Hülshoff-Stiftung unverändert in Höhe von 1,3 Mio. EUR.  
 
Als Sondervermögen werden im Wesentlichen die rechtlich unselbstständigen Stiftungen in 
Höhe von 3,8 Mio. EUR wie im Vorjahr ausgewiesen.  
 
Die Wertpapiere des Anlagevermögens (+ 6,0 Mio. EUR) beinhalten zwei langfristig gehal-
tene Spezialfonds, den Versorgungs - und Sanierungsfonds (VUS-Fonds) und den Westfäli-
sche-Versorgungs-Rücklage-Fonds (WVR-Fonds), welcher sich im Jahr 2018 durch Anteilser-
werb in Höhe von 6,0 Mio. EUR erhöht hat.

Der Posten Ausleihungen (+ 63,7 Mio. EUR) beinhaltet im Wesentlichen Ausleihungen an 
Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, u.a. ein Darlehen an die FMO 
Flughafen Münster/Osnabrück GmbH in Höhe von 5,5 Mio. EUR. Zum 31.12.2018 wurde ein 
Darlehen gegenüber der KonvOY GmbH in Höhe von 65,0 Mio. EUR neu bilanziert. Die sons-
tigen Ausleihungen beinhalten die an die Sparkasse Münsterland Ost verpfändeten Festgeld-
guthaben in Höhe von 1,0 Mio. EUR (-0,7 Mio. EUR). Diese resultieren aus der Auflösung des 
zur Absicherun g der Altersteilzeitbürgschaft der Sparkasse Münsterland Ost bestehenden 
Wertpapierdepots. Des Weiteren  bestehen Darlehen gegenüber der Firma "Sahle", Woh-
nungsfürsorgedarlehen, Kleingartendarlehen, Existenzgründerdarlehen sowie Darlehen für 
junge und kinderreiche Familien.  
 
 
Umlaufvermögen 
 
Vorräte 
 
Vorräte 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 9,2 9,3 
Waren 32,8 34,4 
Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 27,1 11,7 
Fertige Erzeugnisse 11,5 11,9 
Emissionsrechte  0,4 
Gesamt 80,6 67,7 
 
Der Bestand an Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen blieb im Vergleich zum Vorjahr im Wesent-
lichen unverändert.  
 
Bei den Waren (+ 1,6 Mio. EUR) werden im Wesentlichen die zum Verkauf gehaltenen Grund-
stücke ausgewiesen.  
 
Der Bestand an unfertigen Leistungen  verringerte sich um 15,4 Mio. EUR auf 
11,7 Mio. EUR. Der Bilanzposten enthält im Wesentlichen noch nicht abgerechnete Betriebs-
, Heiz- und Warmwasserkosten sowie Erschließungskosten. Den Betriebskosten stehen er-
haltene Anzahlungen von 11,9 Mio. EUR gegenüber. 
 
Die Erhöhung des Bilanzpostens „Fertige Erzeugnisse“ um 0,4 Mio. EUR ergibt sich wesent-
lich durch noch zu aktivierende Kosten bei den projektierten Windkraftanlagen. 
 
Der Bestand an Emissionsrechten erhöhte sich um 0,4 Mio. EUR durch Zugänge von CO
2-
Emissionszertifikaten.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
 
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 31.12.2017 31.12.2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Forderungen 117,3 115,3 
Sonstige Vermögensgegenstände 34,3 28,3 
Gesamt 151,6 143,6 
 
Der Bilanzposten „Forderungen“ beinhaltet im Wesentlichen: 
 
− Öffentlich-rechtliche Forderungen (aus Gebühren, Beiträgen und Steuern),  
− Forderungen aus Transferleistungen (z.B. Erstattungsansprüche aus Sozial- und Jugend-
hilfe, Leistungen an Asylbewerber, Ansprüche aus der Abrechnung des Gemeindeanteils 
an der Einkommensteuer sowie der Gewerbesteuerumlage, einschließlich der Finanzie-
rungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit und Transferleistungen gegenüber dem Land 
NRW im Rahmen des Programms „NRW.BANK.Gute Schule 2020“),  
− Privatrechtliche Forderungen (z.B. Verkauf, Vermietung und Verpachtung, Eintrittsgelder) 
− Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (z.B. Energie- und Wasserlieferungen).  
 
In den Forderungen aus Energie- und Wasserlieferungen ist der abgegrenzte Verbrauch zwi-
schen Ablese- und Bilanzstichtag enthalten, der mit den aufgelaufenen Abschlagszahlungen 
saldiert wurde.  
 
In den Sonstigen Vermögensgegenständen  in Höhe von 28,3  Mio. EUR (Vorjahr: 
34,3 Mio. EUR) sind im Wesentlichen Forderungen an das Finanzamt, aus überzahlten Be-
triebskosten, Forderungen an Versicherungen sowie aus Verwalterabrechnungen und techni-
scher Baubetreuung gegen Stiftungen enthalten. 
 
Liquide Mittel 
 
Die Liquiden Mittel in Höhe von 258,8 Mio. EUR (+ 60,5 Mio. EUR) betreffen im Wesentli-
chen Festgeldkonten, Schulgirokonten, Bankguthaben sowie Kassenbestände. Der hohe An-
stieg resultiert aus einem hohen Liquiditätsaufkommen der Stadt Münster in 2018. Die zu Zah-
lungszwecken nicht benötigten Mittel wurden als Tages- oder Festgelder angelegt. 
 
Aktive Rechnungsabgrenzung 
 
Der Aktive Rechnungsabgrenzungsposten erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 
1,6 Mio. EUR auf 57,4 Mio. EUR. Der Posten setzt sich im Wesentlichen aus den folgenden 
Sachverhalten zusammen: 
− vor Abschlussstichtag geleistete Ausgaben, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit 
nach diesem Stichtag darstellen. Im Wesentlichen sind dies Zahlungen für den Bereich 
Sozial- und Jugendhilfe, Betriebskostenzuschüsse für Kitas sowie Dienst- und Versor-
gungsbezüge der Beamten für Januar 2019; 
− Geleistete Zuwendungen für Investitionen Dritter gem. § 43 II GemHVO.

2. Passiva 
 
Eigenkapital 
 
Allgemeine Rücklage 
 
Die Allgemeine Rücklage beträgt 714,3 Mio. EUR (+ 20,2 Mio. EUR). Die Erhöhung des Pos-
tens resultiert im Wesentlichen aus ergebnisneutralen Konsolidierungsbuchungen und durch 
Bewertungsanpassungen von HGB nach NKF zur Erstellung des Gesamtabschlusses, sowie 
durch Einstellungen der Vorjahresgewinne in die Gewinnrücklagen bei den Tochtergesell-
schaften.  
 
Sonderrücklage 
 
In gleicher Höhe wie die Aktivierung der Finanzanlage Annette von Droste zu Hülshoff Stiftung 
besteht unverändert gegenüber dem Vorjahr die Sonderrücklage mit 1,3 Mio. EUR, um der 
Nutzungsbeschränkung aus dem Stiftungsgeschäft und Stiftungsrecht und der damit verbun-
denen Beschränkung des Eigenkapitals Rechnung zu tragen. 
 
Ausgleichsrücklage 
 
Die im Rahmen der Eröffnungsbilanz (01.01.2008) der Stadt  Münster einmal ermittelte und 
gebildete Ausgleichsrücklage gem. § 75 Abs. 3 GO beträgt 75,5 Mio. EUR (+ 9,4 Mio. EUR). 
Die Ausgleichsrücklage dient zur Deckung von Fehlbeträgen in der Ergebnisrechnung. So-
lange Fehlbeträge durch Mittel der Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden können, gilt der 
jeweilige städtische Haushalt insgesamt als ausgeglichen. Die Erhöhung der Ausgleichsrück-
lage ist auf die Zuführung des Jahresüberschusses der Stadt Münster aus dem Vorjahr zu-
rückzuführen. 
 
Bilanzgewinn 
 
Der Bilanzgewinn beläuft sich auf 78,3 Mio. EUR (+ 51,4 Mio. EUR). 
 
Ab dem Jahr 2015 wurde im Gesamtabschluss auf eine Gewinnverwendungsrechnung ver-
zichtet, so dass im Jahr 2018 der Jahresüberschuss dem Bilanzgewinn entspricht.  
 
 
Sonderposten 
 
Die Sonderposten belaufen sich insgesamt auf 1.306,6 Mio. EUR (- 10,7 Mio. EUR). 
Es werden Zuwendungen und Beiträge von insgesamt 1.289,3 Mio. EUR (- 8,8 Mio. EUR) 
als Sonderposten ausgewiesen, die im Rahmen einer Zweckbindung für investive Maßnahmen 
geleistet wurden und nicht frei verwendet werden dürfen. Die Auflösung der Sonderposten

wird entsprechend der Abnutzung des bezuschussten Vermögensgegenstandes vorgenom-
men. Der Sonderposten für Zuwendungen enthält auch Pauschalzuwendungen u.a. die Schul- 
und Bildungspauschale, kommunale Warnsysteme und die Sportpauschale. Weiterhin werden 
die Baukostenzuschüsse für das Stro m- und Gasnetz unter der Position Sonderposten aus 
Zuwendungen ausgewiesen. Die Sonderposten, die aus Beiträgen finanziert wurden (im We-
sentlichen Kanalbaubeiträge und Beiträge nach dem Baugesetzbuch bzw. Kommunalabga-
bengesetz), werden auf der Grundlage von pauschalierten Bezuschlagungssätzen für Neuan-
schaffungen gebildet.  
 
Der Sonderposten für den Gebührenausgleich in Höhe von 10,0 Mio. EUR (- 2,2 Mio. EUR) 
wird gebildet, um die Verpflichtungen aus Kostenüberdeckungen der Gebührenhaushalte, die 
gem. § 6 KAG an den Gebührenzahler zurückzuführen sind, in der Bilanz offen auszuweisen. 
Die Überschüsse sind innerhalb einer Frist von vier Jahren nach ihrer Entstehung an die Ge-
bührenpflichtigen zurückzuführen. 
 
Die Sonstigen Sonderposten in Höhe von 7,3 Mio. EUR (+ 0,4 Mio. EUR) umfassen im We-
sentlichen Sonderposten für rechtlich unselbstständige Stiftungen, Stellplatzablös ebeträge, 
erhaltene Gelder für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und Entgelte für den Hochzeitswald 
Münster. 
 
 
Rückstellungen 
 
Die Pensionsrückstellungen in Höhe von 586,6 Mio. EUR (+ 26,1 Mio. EUR) beinhalten Ver-
pflichtungen nach beamtenrechtlichen Vorschriften, zusatzversorgungsrechtliche Risiken und 
Deputatverpflichtungen. Der Anstieg der Pensionsrückstellungen ist auf die weitere Zuführung 
zum bereits vorhandenen Bestand zurückzuführen.  
 
Weiterhin werden Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge von Deponien in 
Höhe von 41,2 Mio. EUR (- 1,7 Mio. EUR) ausgewiesen, die sämtliche Stilllegungs- und Nach-
sorgeverpflichtungen aus dem Betrieb der ZDM I und II berücksichtigen. 
  
Die Instandhaltungsrückstellungen in Höhe von 2,3  Mio. EUR (-0,9 Mio. EUR) wurden im 
Wesentlichen gebildet für: 
 
− Hochbaumaßnahmen (u. a. Schulen, sonstige Dienst-, Geschäfts- und Betriebsgebäude) 
 
− Unterlassene Instandhaltung der Versorgungsnetze

Die Steuerrückstellungen in Höhe von 10,3 Mio. EUR (- 2,5 Mio. EUR) betreffen im Wesent-
lichen die zu erwartende Steuerbelastung auf das Ergebnis des Geschäftsjahres 2018 und in 
diesem Jahr angefallene Strom - und Energiesteuern sowie Risiken aus der laufenden Be-
triebsprüfung bei der Stadtwerke Münster GmbH für die Jahre 2013 bis 2016. Auf die Ermitt-
lung der passiven latenten Steuern wurde im Gesamtabschluss verzichtet, da diese von nach-
rangiger Bedeutung sind und hierzu der entstehende Aufwand zur Berechnung und Fortfüh-
rung in keinem wirtschaftlichen Verhältnis steht. (Praxisleitfaden zur Aufstellung eines NKF-
Gesamtabschlusses, 4. Auflage, August 2009, S. 170 ff.) 
 
Die Sonstigen Rückstellungen in Höhe von 80,0 Mio. EUR nahmen um 4,3 Mio. EUR im Be-
richtsjahr gegenüber dem Vorjahr ab. Dies resultiert im Wesentlichen aus der Verringerung 
der Risiken bei Investitionskrediten in CHF und der Auflösung der zur Risikovorsorge gebilde-
ten Rückstellung bei CHF- Liquiditätskrediten bei der Stadt Münster, da diese im Laufe des 
Jahres 2018 vollständig getilgt werden konnten.  
Die Sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen: 
− Drohverlustrückstellungen (im Wesentlichen für drohende Verluste im Netzbereich 
sowie Risiken bei Krediten in CHF), 
− Urlaubsansprüche/Arbeitszeitguthaben, 
− Altersteilzeitverpflichtungen, 
− ungewisse Verbindlichkeiten des Verkehrsbetriebes, 
− Sanierung Hafennordseite, 
− noch anfallende Baukosten für übertragene Verkaufsobjekte. 
 
 
Verbindlichkeiten 
 
Die Angaben im Zusammenhang mit den Verbindlichkeiten werden in einem Gesamtverbind-
lichkeitenspiegel (ergänztes Muster § 47 GemHVO NRW) zusammengefasst dargestellt. 
 
    davon mit einer Restlaufzeit von 
Art der Verbindlichkeit 31.12.2017 31.12.2018 bis zu 1 Jahr 1 bis 5 Jahre mehr als 5 Jahre 
  Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR Mio. EUR 
Verbindlichkeiten aus 
Krediten für Investitio-
nen 
1.095,5 1.213,1 
 
65,0 281,6 866,5 
Verbindlichkeiten aus 
Krediten zur Liquiditäts-
sicherung 
39,8 3,8 3,8 0,0 0,0 
Verbindlichkeiten aus 
Vorgängen, die Kredit-
aufnahmen wirtschaft-
lich gleichkommen 
0,6 0,5 0,0 0,1 0,4 
Verbindlichkeiten aus 
Lieferungen und Leis-
tungen 
58,8 47,3 46,3 0,7 0,3 
Sonstige Verbindlichkei-
ten 141,2 152,2 91,5 41,8 18,9 
Summe aller  
Verbindlichkeiten 1.336,0 1.416,9 206,6 324,2 886,1

Durch Grundpfandrechte besicherte Verbindlichkeiten bestehen in Höhe von 230,0 Mio. EUR 
(Vorjahr: 205,4  Mio. EUR). Weiterhin wurde das zum Erwerb der Photovoltaik -
Freiflächenanlage verwendete Darlehen in Höhe von 5,9 Mio. EUR durch Übertragung dieser 
Anlage gesichert. Durch Übertragung der  neuerrichteten Windkraftanlagen wurde deren in 
2017 aufgenommenes Finanzierungsdarlehen über 6,8 Mio. EUR abgesichert. 
 
Der Posten Verbindlichkeiten aus Krediten für Investitionen betrifft ausschließlich Kredite, 
die aufgrund von Investitionsmaßnahmen aufgenommen wurden. Der Bestand zum 
31.12.2018 beträgt 1.213,1 Mio. EUR (+ 117,6 Mio. EUR).  
Die Erhöhung resultiert im Wesentlichen aus der Darlehensaufnahme für die KonvOY GmbH 
in Höhe von 65,0 Mio. EUR. 
 
Die Verbindlichkeiten aus Krediten zur Liquiditätssicherung betreffen fast ausschließlich 
die Kredite der Stadt Münster zur Sicherstellung ihrer Zahlungsfähigkeit. Der Bestand zum 
31.12.2018 konnte wesentlich zurückgeführt werden und beträgt nunmehr 3,8 Mio. EUR 
(- 36,0 Mio. EUR). Ein Teil der Liquiditätskredite wurde in der Vergangenheit in Schweizer 
Franken (CHF) aufgenommen. Diese wurden im Laufe des Jahres 2018 in zwei Tranchen 
vollständig getilgt. 
 
Die Verbindlichkeiten, die Kreditaufnahmen wirtschaftlich gleichkommen, beinhalten im 
Wesentlichen Verpflichtungen aus Leibrentenverträgen, die aus dem Ankauf von Grundstü-
cken resultieren.  
 
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen  entstammen dem laufenden Ge-
schäftsverkehr. Sie resultieren vornehmlich aus dem Strom - und Gasbezug. Darüber hinaus 
entfallen wesentliche Beträge auf die an Übertragungsnetzbetreiber zu entrichtenden Netzent-
gelte und Umlagen sowie auf die Beauftragung von Busfahrleistungen im öffentlichen Linien-
verkehr. 
 
In den sonstigen Verbindlichkeiten sind im Wesentlichen enthalten: 
 
− Investitionszuwendungen von Bund, Land und übrigen Bereichen sowie Schul- und 
Bildungspauschale, die noch nicht zweckentsprechend verwendet wurden  
− Verbindlichkeiten aus Stellplatzablösebeträgen 
− Verbindlichkeiten gegen FMO aus Kapitalerhöhung FMO 
− Verbindlichkeiten gegenüber Finanzamt und Sozialversicherungsträgern 
− Verbindlichkeiten aus Beiträgen 
− Verbindlichkeiten aus Überzahlungen von Jahresverbrauchsabrechnungen für Strom 
− Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG  
 
Bei der Entwicklung der sonstigen Verbindlichkeiten gab es gegenläufige Effekte. Während 
die Ausgleichszahlungen bei Umlegungen nach BauG und die Verbindlichkeiten aus Umsatz-
steuer zurückgingen, erhöhten sich die Verbindlichkeiten aus Beiträgen und die Überzahlun-
gen von Kunden, so dass sich in Summe eine Erhöhung von 11,0 Mio.  EUR zum Vorjahr 
ergab.

Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 
 
Der passive Rechnungsabgrenzungsposten in Höhe von 71,0 Mio. EUR (+ 3,1 Mio. EUR) 
beinhaltet im Wesentlichen die von den Kunden als Netzanschlussbeiträge (Baukostenzu-
schüsse und Hausanschlusskostenbeiträge) vorausgezahlten Netzentgelte für das Strom- und 
Gasnetz, Anzahlungen, die erst im Folge jahr als Forderungen verbucht werden können, Ge-
bühren für Grabnutzungen, erhaltene Investitionszuschüsse und Stellplatzablösebeträge. 
 
 
3. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen 
 
Haftungsverhältnisse 
 
Es bestehen Haftungsverhältnisse aus der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbind-
lichkeiten in Form von Bürgschaften/Patronatserklärungen  in Höhe von 27,9 Mio. EUR 
(Vorjahr: 32,2 Mio. EUR), wovon 45,2 % auf die Bürgschaft zugunsten der FMO Flughafen 
Münster/Osnabrück GmbH (FMO) entfallen. Der FMO wird durch das von den Gesellschaftern 
in 2014 beschlossene Finanzierungskonzept durch Erhöhung des Eigenkapitals und durch 
Gesellschafterdarlehen in seiner Finanzkraft gestärkt. Die bürgschaftsgesicherten Darlehen 
sollen dann abgelöst werden. Die Gesellschafter haben bereits die Beschlüsse zur Umsetzung 
des Finanzierungskonzeptes bis einschließlich 2020 gefasst. Um die Liquiditätsausstattung 
auch für die weitere Zukunft zu sichern, wurde Ende 2019 das Finanzierungskonzept 2.0 be-
schlossen. Soweit auch weitere Beschlüsse zur Finanzierung des FMO gefasst werden, ist 
eine Inanspruchnahme aus den Bürgschaften nicht zu erwarten. 
 
Weitere Bürgschaften bestehen im Wesentlichen zugunsten Technologieförderung Münster 
GmbH (4,1  Mio. EUR), Stiftung Magd alenenhospital (3,6  Mio. EUR) sowie WFM GmbH 
(2,5 Mio. EUR). Des Weiteren bestehen Haftungsverhältnisse in Form von Grundschulden in 
Höhe von 6,8 Mio. EUR (Vorjahr: 11,6 Mio. EUR). Es handelt sich um Grundschulden auf ver-
kaufte Grundstücke (0,7 Mio. EUR), bei denen der Eigentumswechsel noch nicht im Grund-
buch eingetragen ist sowie um Grundschulden für die Sicherheitsstellung für Sanierungsmaß-
nahmen aus dem Jahre 2011 in der Osthuesheide (6,1 Mio. EUR).  
 
Finanzielle Verpflichtungen 
 
Zur Absicherung von Lieferverpflichtungen aus bestehenden Verträgen mit Sondervertrags - 
und Tarifkunden des Versorgungsbereichs sind in verantwortungsvoller unternehmerischer Ri-
sikovorsorge in die Zukunft gerichtete Verträge über den Bezug von Energie im Wert von 
206,0 Mio. EUR (Vorjahr: 182,9 Mio. EUR) geschlossen worden. Ferner beliefen sich die Ver-
pflichtungen aus Bestellungen für Investitionen auf 11,7 Mio.  EUR (Vorjahr: 17,3 Mio. EUR), 
für langfristige Pacht- und Erbbaurechtsverträge 2,0 Mio. EUR (Vorjahr: 0 EUR) sowie jährliche 
Verpflichtungen aus Leasingverträgen mit einer Laufzeit zwischen einem und fünf Jahren in 
Höhe von 0,3 Mio. EUR (Vorjahr: 2,2 Mio. EUR).

Finanzielle Verpflichtungen bis zu einer Höchstgrenze von 9,8 Mio. EUR können sich aus der 
Beteiligung an der GREEN GECCO Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG durch die Inves-
titionen in Projekte zur regenerativen Energieerzeugung ergeben. Die Höhe der möglichen 
finanziellen Verpflichtungen ist von den jeweils erworbenen Projekten abhängig. Bis zum 
31.12.2018 wurden Investitionen in Höhe von 3,5 Mio. EUR realisiert. 
 
Weiterhin besteht aus den mit der smartOPTIMO GmbH & Co. KG, Osnabrück, geschlossenen 
Pacht- und Dienstleistungsverträgen zur Durchführung von Messstellenbetrieb und Mess-
dienstleistungen eine Zahlungsverpflichtung für das Jahr 2019 in Höhe von 8,0 Mio. EUR. 
 
 
4. Nachrichtlich 
 
Fehlbeträge der gebührenrechnenden Bereiche gem. § 6 KAG 
 
Es bestehen Ansprüche aus Fehlbeträgen gebührenrechnender Bereiche nach § 6 Kommu-
nalabgabengesetz in Höhe von 5,8 Mio. EUR (+ 2,5 Mio. EUR), wobei die Erhöhung im We-
sentlichen aus dem Bereich „Rettungsdienst“ resultiert. 
 
Noch nicht erhobene Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsanlagen nach § 44 II Nr. 7 
GemHVO 
 
Die noch nicht erhobenen Beiträge aus fertig gestellten Erschließungsanlagen nach § 44 II Nr. 
7 GemHVO betragen 0,2 Mio. EUR. 
 
 
VI. Angaben zu Posten der Gesamtergebnisrechnung 
 
1. Ordentliche Erträge 
 
Die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben resultieren sämtlich aus Erträgen der 
Kernverwaltung und betragen im Berichtsjahr 641,4 Mio. EUR (+ 54,7 Mio. EUR). Im Wesent-
lichen sind hier die Gewerbesteuer, der Gemeindeanteil an der Einkommen - und Umsatz-
steuer sowie die Grundsteuer enthalten. Hinzu kommen Leistungen aus der Umsetzung der 
Grundsicherung für Arbeitssuchende und Leistungen nach dem Familienleistungsausgleich. 
Die Erhöhung dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus dem Anstieg der Gewerbesteuer 
und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer. Folgende Tabelle zeigt den Aufriss auf 
die Positionen Steuern und Ähnliche Abgaben: 
Steuern und ähnliche Abgaben 2017 2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Steuern 567,4 621,0 
Ähnliche Abgaben 19,3 20,4 
Gesamt 586,7 641,4

In den Zuwendungen und allgemeinen Umlagen  in Höhe von 157,8  Mio. EUR 
(+ 21,7 Mio. EUR), die zu 97 % aus der Kernverwaltung resultieren, sind im Wesentlichen die 
Zuwendungen und Umlagen der Jugendhilfe mit 67,1 Mio. EUR (- 6,2 Mio. EUR), die Auflö-
sung von Sonderposten bzw. passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Zuwendungen in 
Höhe von 28,6 Mio. EUR (+ 0,3 Mio. EUR), die Schlüsselzuweisungen in Höhe von 25,4 Mio. 
EUR (+ 25,4 Mio. EUR) und die Sonstigen Zuwendungen und allgemeinen Umlagen in Höhe 
von 16,6 Mio. EUR (- 2,3 Mio. EUR) enthalten. Der Anstieg der Erträge aus Zuwendungen und 
allgemeinen Umlagen ist vor allem auf die Schlüsselzuweisungen zurückzuführen, da die Stadt 
Münster im Jahr 2017 keinen Anspruch auf diese hatte. Die Schlüsselzuweisungen hängen 
von verschiedenen Faktoren ab und unterli egen einer Berechnungssystematik, so dass hier 
signifikante Schwankungen möglich sind. 
 
Die Sonstigen Transfererträge in Höhe von 22,3 Mio. EUR (+ 1,3 Mio. EUR) resultieren aus-
schließlich aus der Kernverwaltung und setzen sich aus den Leistungen der Grunds icherung 
nach dem SGB II und den sozialen Leistungen des Sozialamtes in Höhe von insgesamt 
14,0 Mio. EUR (+ 1,7 Mio. EUR) und dem Ersatz von Leistungen der Jugendhilfe in Höhe von 
7,9 Mio. EUR (+ 1,6 Mio. EUR) sowie sonstigen Transfererträgen in Höhe von 0,4  Mio. EUR 
(- 1,9 Mio. EUR) zusammen.  
 
Der Posten Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte in Höhe von 177,0  Mio. EUR 
(+ 12,7 Mio. EUR) setzt sich aus Gebühren und Beiträgen zusammen. Während die Verwal-
tungs- und Benutzungsgebühren der gebührenrechnenden Einrichtungen und im Bereich Kin-
der-/Jugendhilfe gestiegen sind, sanken diese bei den übrigen Bereichen und der Auflösung 
von Sonderposten/PRAP aus Beiträgen und Gebühren im Vorjahresvergleich. 
 
Die Privatrechtlichen Leistungsentgelte in Höhe von 606,8 Mio. EUR (+ 3,7 Mio. EUR) tei-
len sich im Wesentlichen auf folgende Bereiche auf: 
− Versorgungs- und Verkehrsbereich  
− Mieten, Pachten, Erbbauzinsen  
− Immobilienverkauf und -bewirtschaftung  
− Abfallverwertung und -abfuhr  
− Kinder- und Jugendhilfe 
− BGA DSD + Containerdienst  
 
Die Kostenerstattungen und Kostenumlagen betragen 194,8 Mio. EUR (- 15,8 Mio. EUR). 
Die Verringerung dieses Postens resultiert im Wesentlichen aus einer Abnahmen im Bereich 
der sozialen Leistungen des Sozialamtes. Diese fielen aufgrund geringerer Kostenerstattun-
gen des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz um 8,2 Mio. EUR geringer als im Vor-
jahr aus. Des Weiteren sanken die Kostenerstattungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe um 
5,8 Mio. EUR.

Die Sonstigen ordentlichen Erträge in Höhe von 69,7 Mio. EUR (+ 13,3 Mio. EUR) beinhal-
ten im Wesentlichen: 
− Konzessionsabgaben 
− Erträge aus der Veräußerung von Anlagegegenständen und Umlaufvermögen  
− Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 
− Schadenersatzleistungen 
− Zinsen für Gewerbesteuernachforderungen 
− Erstattung von Körperschaftssteuern 
 
Die Mehrerträge gegenüber dem Vorjahr ergeben sich im Wesentlichen bei Erträgen aus der 
Auflösung von Rückstellungen, Erträgen aus der Veräußerung von Anlagegegenständen so-
wie bei Schadenersatzleistungen.  
 
Der Posten Aktivierte Eigenleistungen in Höhe von 12,9 Mio. EUR hat sich im Vergleich zum 
Vorjahr nicht verändert. Er entfällt insbesondere auf Investitionen in die Energie- und Wasser-
netze. 
 
Die Bestandsverringerung um 9,1  Mio. EUR (- 19,0 Mio. EUR) ergibt sich wesentlich aus 
Abrechnungen und neu begonnenen Bauträger- und Erschließungsmaßnahmen. 
 
 
2. Ordentliche Aufwendungen 
 
Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stiegen im Berichtsjahr  um 4,8 % bzw. 
18,6 Mio. EUR auf 405,3 Mio. EUR an. Der Bilanzposten enthält Zuführungen in die Pensions-
rückstellungen in Höhe von 29,0 Mio. EUR (Vorjahr: 24,6  Mio. EUR). Folgende Tabelle gibt 
einen Überblick über die Einzelpositionen: 
 
Personal- und  
Versorgungsaufwendungen 
2017 2018 
Mio. EUR Mio. EUR 
Löhne und Gehälter 270,0 284,1 
Soziale Abgaben 42,7 45,6 
Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung 42,5 41,2 
Versorgungsaufwendungen 31,5 34,4 
Gesamt 386,7 405,3 
 
Die Aufwendungen für Sach-  und Dienstleistungen  in Höhe von 517,6  Mio. EUR 
(- 6,6 Mio. EUR) beinhalten im Wesentlichen: 
− Bezugsaufwendungen für Energie- und Wasserlieferungen 
− EEG-Zahlungen an Übertragungsnetzbetreiber 
− Unterhaltung und Bewirtschaftung des Infrastrukturvermögens und bebauter Grundstücke 
− Netznutzungsentgelte an die Übertragungsnetzbetreiber und andere fremde Netzbetreiber

− Anmietung von Busfahrleistungen im ÖPNV 
− Einspeisevergütungen für Strom aus EEG- und KWK-Anlagen 
− IT-Dienstleistungen 
− Entsorgung in den Entsorgungsanlagen 
− Aufwendungen für den Messstellenbetrieb und Messdienstleistungen 
 
Die Bilanziellen Abschreibungen fallen im Vorjahresvergleich um 10,5  Mio. EUR geringer 
aus und betragen im Berichtsjahr 137,4 Mio. EUR. Die den Bilanziellen Abschreibungen zu 
Grunde liegenden Nutzungsdauern weichen in Einzelfällen von der NKF Rahmentabelle und 
den örtlichen Nutzungsdauern der Stadt Münster ab. Aufgrund des Wesentlichkeitsgrundsat-
zes/Einflusses auf die VSEF- Lage wurde eine Anpassung der Nutzungsdauern der Verwal-
tungsgebäude erforderlich (§ 308 Abs. 2 S. 3 HGB). Wesentliche Ursache für die positive Ent-
wicklung der Abschreibungen ist der Wegfall der im Vorjahr gebildeten Abschreibung der für 
die Geschäftsjahre 2019 und 2020 beschlossenen Zuführungen in das Eigenkapital der Flug-
hafen Münster/Osnabrück GmbH, Greven, in Höhe von 11.780 TEUR.  
 
Der Posten Transferaufwendungen in Höhe von 590,3 Mio. EUR (+ 14,4 Mio. EUR) betrifft 
im Wesentlichen die Bereiche: 
− Kinder-/Jugendhilfe  
− Grundsicherung nach dem SGB II 
− Soziale Leistungen des Sozialamtes  
− Landschaftsumlage  
− Gewerbesteuerumlage  
− Finanzierungsbeteiligung Fonds Deutsche Einheit  
− Zuwendungen an Theater Münster und Münster Marketing 
 
Hauptursache für den Anstieg der Transferaufwendungen sind die um 14,5 % gestiegenen 
Leistungen im Bereich Kinder- und Jugendhilfe. 
 
In den Sonsti gen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 124,8 Mio. EUR (+ 2,0 Mio. 
EUR) sind im Wesentlichen enthalten: 
− Mieten/Pachten/Erbbauzinsen 
− Steuern vom Einkommen und Ertrag 
− IT-Dienstleistungen 
− Versicherungen 
− Zuführung zu Rückstellungen 
− Aufwendungen bezogene Leistungen, Verwaltung und Vertrieb 
− Werbung und Insertion 
− Zinsen für Gewerbesteuererstattung 
− Prüfungs- und Beratungskosten

3. Gesamtergebnis 
 
Das Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit erhöhte sich im Vergleich zum Vorjahr um 
54,7 Mio. EUR und weist im Berichtsjahr einen Überschuss von 98,2 Mio. EUR aus. Einer Stei-
gerung der ordentlichen Erträge in Höhe von 72,7 Mio. EUR steht eine Steigerung der ordentli-
chen Aufwendungen in Höhe von 17,9 Mio. EUR entgegen.  Die positive Entwicklung im Be-
reich der Steuern sowie Zuwendungen und allgemeinen Umlagen wurde durch gestiegene 
Personal- und Transferaufwendungen etwas abgeschwächt. 
 
Das Gesamtfinanzergebnis beläuft sich auf -  19,9 Mio. EUR (- 3,3 Mio. EUR).  Zu dieser 
Ergebnisverschlechterung tragen im Wesentlichen die 6,8 Mio. EUR niedrigeren Beteiligungs-
erträge bei, die durch einen gegenläufigen Effekt bei den Zinsaufwendungen (- 3,0 Mio. EUR) 
zum Teil kompensiert werden. 
 
Es ergibt sich insgesamt ein Gesamtjahresergebnis in Höhe von 78,3 Mio.  EUR 
(+ 51,4 Mio. EUR).  
 
 
VII. Sonstige Angaben 
 
Im Jahresdurchschnitt 2018 waren im Konzern 7.607 Mitarbeiter (Vorjahr: 7.490) beschäftigt. 
 
 
VIII. Erweiterung des Gesamtanhangs 
 
Mit Hilfe der Kapitalflussrechnung kann dargestellt werden, wie ein Unternehmen finanzielle 
Mittel in der vergangenen Abrechnungsperiode erwirtschaftet hat und welche Investitions- und 
Finanzierungsmaßnahmen erfolgten. 
 
Kapitalflussrechnung (nach DRS 21) 2018 
Mio. EUR 
1. +/- Periodenergebnis (einschl. Ergebnisanteil von Minderheitsgesellschaftern) 78,3 
2. +/- Ab-/Zuschreibungen auf Gegenstände des AV 
und Wertpapiere des UV 131,3 
3. +/- Zu-/Abnahmen der Rückstellungen 16,7 
4. +/- Sonstige zahlungsunwirksame Aufwendungen/Erträge -63,9 
5. -/+ Gewinn/Verlust aus Anlagenabgängen -8,3 
6. -/+ Zu-/Abnahme der Vorräte, Forderungen sowie andere Aktiva, die nicht der Investi-
tions- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 19,3 
7. +/- Zu-/Abnahme der Verbindlichkeiten sowie andere Passiva, die nicht der Investiti-
ons- oder Finanzierungstätigkeit zuzuordnen sind 2,6 
8. +/- Zinsaufwendungen/Zinserträge 27,1 
9. - Sonstige Beteiligungserträge -5,2 
10. +/- Ertragsteueraufwand/-ertrag 9,3 
11. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen)  0,0 
12. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus außergewöhnlichen Beträgen)  0,0 
13. -/+ Ertragsteuerzahlungen -3,5 
14. = Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit 203,8

15.  Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Sachanlagevermögens 22,2 
16. - Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlagevermögen -198,7 
17. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des immateriellen Anlagevermögens  0,0 
18. - Auszahlungen für Investitionen in das immaterielle Anlagevermögen  -1,4 
19. + Einzahlungen aus Anlagenabgängen des Finanzanlagevermögens 5,0 
20. - Auszahlungen für Investitionen in das Finanzanlagevermögen  -79,6 
21. + Einzahlungseffekt für abgegrenzte Zuwendungen, ohne wirtsch. Eigentum erwor-
ben zu haben 3,5 
22. - Auszahlungen für Zuwendungen, an denen kein wirtsch. Eigentum erworben wird 
(ARAP) -4,3 
23. - Auszahlungen durch den Abgang von geförderten Vermögensgegenständen  -2,7 
24. + Einzahlungen aus dem Verkauf von konsolidierten Unternehmen und sonstigen 
Geschäftseinheiten 0,0 
25. - Auszahlungen aus dem Erwerb von konsolidierten Unternehmen und sonstigen 
Geschäftseinheiten 0,0 
26. + Einzahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurzfristigen Finanzdis-
position 0,0 
27. - Auszahlungen aufgrund von Finanzmittelanlagen i.R. der kurzfristigen Finanzdis-
position 0,0 
28. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
29. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeu-
tung) 0,0 
30. + Erhaltene Zinsen 1,2 
31. + Erhaltene Dividenden 5,2 
32. = Cashflow aus der Investitionstätigkeit -249,7 
 
33.  Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von Gesellschaftern des Mutterunter-
nehmens 4,6 
34. + Einzahlungen aus Eigenkapitalzuführungen von anderen Gesellschaftern 0,0 
35. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an Gesellschafter des Mutterun-
ternehmens -4,1 
36. - Auszahlungen aus Eigenkapitalherabsetzungen an andere Gesellschafter 0,0 
37. + Einzahlungen aus der Begebung von Anleihen und der Aufnahme von (Finanz-) 
Krediten 193,3 
38. - Auszahlungen aus der Tilgung von Anleihen und (Finanz-) Krediten -111,9 
39. + Einzahlungen aus erhaltenen Zuschüssen/Zuwendungen 46,4 
40. + Einzahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeutung)  0,0 
41. - Auszahlungen aus außerordentl. Posten (aus Vorgängen von wesentl. Bedeu-
tung) 0,0 
42. - Gezahlte Zinsen -23,9 
43. - Gezahlte Dividenden an Gesellschafter des Mutterunternehmens 0,0 
44. - Gezahlte Dividenden an andere Gesellschafter 0,0 
45. = Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit 104,5 
 
46.  Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds 58,6 
47. +/- Wechselkurs-, konsolidierungskreis- und bewertungsbedingte Änderungen des Fi-
nanzmittelfonds 0,0 
48. + Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 198,4 
49. +/- Änderung des Bestandes an fremden Finanzmitteln 0,0 
50. = Finanzmittelfonds am Ende der Periode 256,9 
 
Der Cashflow aus der laufenden Geschäftstätigkeit, der die Innenfinanzierung der laufen-
den Geschäftsaktivitäten widerspiegelt, weist in 2018 mit 203,8 Mio. EUR einen positiven Wert

auf. Dies bedeutet, dass aus dem operativen Bereich des Unternehmens genügend Einzah-
lungen zugeflossen sind, um die Auszahlungen des laufenden Geschäfts zu decken.  
 
Ein negativer Cashflow aus der Investitionstätigkeit sagt aus, in welcher Höhe Mittel für die 
Investitionstätigkeit ausgegeben wurden. Die Investitionstätigkeit in 2018 i.  H. v. 
249,7 Mio. EUR wurde durch den Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit mit 104,5 Mio. 
EUR und darüber hinaus durch Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit gedeckt. 
 
Insgesamt überstiegen im Berichtsjahr die Geldeinnahmen die Auszahlungen um 58,6 Mio. 
EUR. Der Finanzmittelfonds weist zum Ende 2018 einen Zahlungsmittelbestand i.  H. v. 
256,9 Mio. EUR (Vorjahr 198,4 Mio. EUR) aus.

Gesamtlagebericht

Vorbemerkung 
 
Mit dem vorliegenden Gesamtabschluss legt die Stadt Münster den neunten konsolidierten 
Abschluss vor. Dem Gesamtabschluss ist gem. §  116 GO NRW i.V.m. 
§ 49 Abs. 2 GemHVO NRW2 ein Gesamtlagebericht beizufügen. Der Gesamtlagebericht hat 
das durch den Gesamtabschluss zu vermittelnde Bild hinsichtlich der Vermögens-, Schulden-
, Ertrags- und Finanzgesamtlage einschließlich der verselbständigten Aufgabenbereiche zu 
erläutern. Dazu sind in einem Überblick der Geschäftsablauf mit den wichtigsten Ergebnissen 
des Gesamtabschlusses und die Gesamtlage in ihren tatsächlichen Verhältnissen darzustel-
len. Auch ist auf die Chancen und Risiken für die künftige Gesamtentwicklung der Kommune 
einzugehen. 
 
 
Geschäftsablauf 
 
Die Entwicklung des Konzerns Stadt Münster erfolgte 2018 vor dem Hintergrund einer Um-
feldentwicklung in Deutschland, die sich weiterhin durch ein Wachstum des Bruttoinlandspro-
dukts auszeichnete.  
 
Dabei lag die Wachstumsrate auf Jahresbasis in der Bundesrepublik bei preisbereinigt 1,5 % 
(im Vorjahr: 2,2 %). Positive Wachstumsimpulse kamen vor allem aus dem Inland: sowohl die 
privaten Konsumausgaben (+ 1,0 %) als auch die von staatlichen Stellen (+1,1 %) waren höher 
als in der Vorperiode. Zudem legten die Bruttoinvestitionen zu -  nach Angaben des Statisti-
schen Bundesamtes stiegen dabei die Bauinvestitionen um 3,0 %. Zu verzeichnen war, dass 
in den öffentlichen Tiefbau deutlich mehr investiert wurde als ein Jahr zuvor; im Wohnungsbau 
konnten 285.900 Einheiten fertig gestellt werden (0,4 % mehr als im Vorjahr).  
 
Im Jahresdurchschnitt wurde 2018 mit 44,8 Mio. Erwerbstätigen ein erneuter Höchststand er-
reicht, wobei der Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 1,3 % hauptsächlich aus sozialversiche-
rungspflichtiger Beschäftigung resultierte. Bund, Länder und Kommunen erzielten zusammen 
mit den Sozialversicherungen einen deutlichen Überschuss in Höhe von 58 Mrd. EUR –  der 
Vorjahreswert belief sich auf 34 Mrd. EUR. 
 
Das Gesamtjahresergebnis des Konzerns Stadt Münster hängt im Wesentlichen mit den Er-
gebnissen aus folgenden Bereichen zusammen: 
 
Im Bereich Gemeindesteuern und ähnliche Abgaben wurde der Planansatz der Stadt Müns-
ter deutlich übertroffen. 2018 ergab sich bei den Gewerbesteuererträgen im Vergleich zum 
Vorjahr eine Steigerung um 10,9 % und mit 343,9 Mio. EUR ein historischer Höchststand. 
______________________ 
2 Ab dem 01.01.2019 wurde die Gemeindehaushaltsveror dnung NRW (GemHVO) durch die Kommu-
nalhaushaltsverordnung (KomHVO) ersetzt. Der Gesamtabschluss 2018 erfolgt –  obwohl nach diesem 
Stichtag veröffentlicht – noch aufgrund der bis zum 31.12.2018 gültigen Rechtsvorschriften.

Zudem lagen die Erträge aus dem Gemeindeanteil an der Ei nkommensteuer mit 168,6 Mio. 
EUR um 7 % über dem Vorjahresniveau. 
 
Im Bereich Energie- und Wasservertrieb gab es im Berichtsjahr folgende Entwicklungen:  
Bei der Stromversorgung war – im Vorjahresvergleich – ein Rückgang der zur Verfügung ge-
stellten Kilowattstunden von 14,1 % zu verzeichnen. Die Erlöse sanken jedoch nur um 7,8 %, 
da die Absatzrückgänge in margenschwachen Segmenten erfolgten. Gegen den Trend stieg 
die abgegebene Menge an Privatkunden in fremden Netzen und insbesondere bei den Ökos-
tromprodukten – bei diesen gab es einen Absatzzuwachs von 16,5 %. Im Gasmarkt waren die 
verkauften Mengen trotz wieder leicht gestiegener Anzahl von Kunden mit einer Verringerung 
von 4,4 % gegenüber dem Vorjahr leicht rückläufig. Parallel sanken die Umsatzerlöse, auc h 
bedingt durch Preissenkungen. Eine vergleichbare Entwicklung zeigte der Wärmemarkt. Trotz 
einer leichten Steigerung der Kundenanzahl ging die Abgabenmenge nochmals aufgrund der 
ganzjährig überdurchschnittlich warmen Witterung leicht zurück. Im Bereich der Wasserver-
sorgung wurde die abgegebene Menge gegenüber 2017 um 2,4 % erhöht.   
 
Im Geschäftsjahr 2018 wurden 16,3 Mio. EUR in den Ausbau der Versorgungsnetze , in die 
Leitungsnetze, Hausanschlüsse und die zugehörigen Anlagen investiert. Der Schwerpunkt lag 
– wie in den Vorjahren – bei den Schalthäusern, den Trafostationen sowie in der Wasserge-
winnung.  
 
Die konventionelle Stromerzeugung erreichte im Geschäftsjahr 2018 durch den längeren 
schadensbedingten Ausfall einer der beiden Gasturbinen (GuD -Anlage) nicht die geplanten 
Mengen. Auch die Erzeugung aus erneuerbaren Energien, insbesondere der Windenergiean-
lagen, erreichte sowohl in der erzeugten Menge (-14,6 %) als auch bei den Erlösen (-13,3 %) 
nicht die Planwerte. 
 
Im öffentlichen Personennahverkehr gab es 2018 eine weitere positive Entwicklung bei den 
Fahrgastzahlen. Diese lagen mit 46,3 Mio. Fahrgästen um 2,2 % über der Zahl des Vorjahres 
und erreichten somit erneut einen Spitzenwert. Mit ursächlich hierfür sind zielgruppenspezifi-
sche Abo-Angebote für die Kunden. Die Umsatzerlöse des Verkehrsbetriebs lagen im Ge-
schäftsjahr 2018 mit 39,4 Mio. EUR um 3,9 % unterhalb des Vorjahreswertes. Der operative 
Deckungsgrad Verkehr ging auf 70,5 % zurück. 
 
Im Geschäftsfeld Verkehr erfolgte zum 01.07.2018 ein Betriebsübergang des Fahrdienstes 
inklusive Personal der Verkehrsservice Gesellschaft Münster mbH auf die Stadtwerke Müns-
ter. 
 
Im Bereich Vermietung und Bauträgergeschäft wurde ein Jahresüberschuss in Höhe von 
8,2 Mio. EUR erzielt, der um 1,1 Mio. EUR unter dem Ergebnis des Vorjahres lag. Der Woh-
nungsbestand der Wohn + Stadtbau GmbH ist zum 31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahr um 
3,4 % auf 5.846 Mietwohnungen gestiegen. In den Neubau wurden insgesamt 54,5 Mio. EUR 
investiert. Im Geschäftsjahr 2018 wurden 241 Wohneinheiten errichtet (davon 120 öffentlich

geförderte und 59 frei finanzierte Wohnungen sowie 47 Eigentumswohnungen und 15 Woh-
nungen in festen Übergangseinrichtungen für Flüchtlinge). Die Instandhaltung und Moderni-
sierung des vorhandenen Wohnungsbestandes wurde fortgesetzt. Das Investitionsvolumen in 
den eigenen Bestand belief sich 2018 auf 8 Mio. EUR. 
 
Im Bereich Abfallentsorgung und Straßenreinigung war im Jahr 2018 weiterhin die Siche-
rung sozialverträglicher Gebühren für die hoheitlichen Kernaufgaben Abfallentsorgung und 
Straßenreinigung unter Beibehaltung ökologisch wie qualitativ hochwertiger bürgerorientierter 
Dienstleistungsangebote ein Kernziel. Im Berichtsjahr blieben die Restabfall- und Bioabfallge-
bühren sowie die Straßenreinigungsgebühren gegenüber dem Vorjahr unverändert. In diesen 
verbundenen Aufgabensektoren ergab sich 2018 ein Umsatzvolumen von 58 Mio. EUR, das 
um 3,7 % über dem Vorjahreswert lag. Es konnt e ein positives Jahresergebnis von 4,8 Mio. 
EUR erwirtschaftet werden (2017: 4,3 Mio. EUR). 
 
Mit den AWM erfüllt die Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich- rechtlichen Entsorgungs-
trägers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes. Zur Entwicklung und Umsetzung der kom-
munalen abfallwirtschaftlichen Ziele wurde zudem ein Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbei-
tet, das mit der Zustimmung des Rates der Stadt Münster für die Jahre 2016 bis 2021 fortge-
schrieben wurde.  
 
Im Zusammenhang mit dem Betrieb der mechanischen Aufbereitungsanlage hat die Stadt 
Münster ein europaweites offenes Vergabeverfahren zur Vergabe von Entsorgungsdienstleis-
tungen im September 2016 eingeleitet. Auf Basis einer Vereinbarung der Stadt Münster mit 
zwölf niederländischen Kommunen vom 13. 12.2018 über einen grenzüberschreitenden Ent-
sorgungsverbund ist die Verwertung der Sortierreste aus der mechanischen Aufbereitungsan-
lage nunmehr langfristig abgesichert.  
 
Das Sanierungskonzept der gesicherten Zentraldeponie Münster (ZDM) I aufgrund der Bö-
schungsrutschungen nach dem Starkregenereignis am 28.07.2014 wurde im Dezember 2016 
verabschiedet und die erforderlichen Bauleistungen wurden im September 2017 öffentlich aus-
geschrieben. Die Arbeiten begannen 2018 und konnten nach Abschluss des Geschäftsjahres, 
mit Abnahme im 1. Quartal 2019, abgeschlossen werden. Im Rahmen der fortgeführten Re-
kultivierung der ZDM II sollen die Rekultivierungsabschnitte VI/VII als letzte Abschnitte rekul-
tiviert werden. Hierzu wurde in der Ratssitzung am 22.03.2017 der entsprechende Baube-
schluss erteilt. Auf Grund extremer Standortverhältnisse kam es immer wieder zu einem Aus-
fall der Bepflanzung. Die Rekultivierungsplanung wurde daraufhin geändert. Ziel hierbei ist es, 
die Aufwendungen für Wartung und Pflege des rekultivierten Standortes langfristig zu verrin-
gern und einen unter artenschutzrechtlichen Gesichtspunkten optimierten Standort zu schaf-
fen. Die Bezirksregierung Münster hat mit Schreiben vom 11.09.2018 dem vorgelegten land-
schaftspflegerischen Begleitplan grundsätzlich zugestimmt.  
 
Durch die Änderung der Planung kommt es zu einer weiteren Verschiebung der Rekultivie-
rungsmaßnahmen.

Analyse der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage 
 
Vermögens- und Schuldengesamtlage 
 
Nachfolgend wird eine Analyse der Vermögens- und Kapitalstruktur des Konzerns Stadt Müns-
ter zum 31.12.2018 im Vergleich zum Vorjahr dargestellt und erläutert: 
 
Gesamtbilanz 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung 
Aktiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Anlagevermögen 3.856,9 88 3.727,0 89 129,9 
1.1 Immaterielle Vermögensgegenstände 57,0 1 69,1 2 -12,1 
1.2 Sachanlagen 3.610,2 82 3.538,6 84 71,6 
1.3 Finanzanlagen 189,7 5 119,3 3 70,4 
2. Umlaufvermögen 470,1 11 430,5 10 39,6 
2.1 Vorräte 67,7 2 80,5 2 -12,8 
2.2 Forderungen, sonst. Vermögensgegenstände 143,6 3 151,6 3 -8,0 
2.3 Liquide Mittel 258,8 6 198,4 5 60,4 
3. Aktive Rechnungsabgrenzungsposten 57,4 1 55,8 1 1,6 
  Summe Aktiva 4.384,4 100 4.213,3 100 171,1 
 
Die Aktivseite der Gesamtbilanz wird mit 3.856,9 Mio. EUR und einem Anteil von 88 % wei-
terhin von dem langfristig gebundenen Anlagevermögen dominiert. Das Sachanlagevermögen 
mit 3.610,2 Mio. EUR stieg gegenüber dem Vorjahr um 71,6 Mio. EUR. Innerhalb des Bereichs 
der Sachanlagen bildet das Infrastrukturvermögen (Entwässerungs - und Abwasserbeseiti-
gungsanlagen, Straßennetz mit Wegen, Plätzen und Verkehrslenkungsanlagen, Grund und 
Boden des Infrastrukturvermögens) mit 1.749,8 Mio. EUR ( - 11,5 Mio. EUR) die wertmäßig 
größte Bilanzposition. 
 
Das Umlaufvermögen in Höhe von 470,1 Mio. EUR (+ 39,6 Mio. EUR) und die Aktiven Rech-
nungsabgrenzungsposten in Höhe von 57,4 Mio. EUR machen zusammen 12 Prozent der Bi-
lanzsumme aus. Innerhalb des Umlaufvermögens bilden die liquiden Mittel mit 
258,8, Mio. EUR (+ 60,4 Mio. EUR) sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 
mit 143,6 Mio. EUR (- 8,0 Mio. EUR) die wesentlichsten Bilanzposten. 
 
Gesamtbilanz 31.12.2018 31.12.2017 Veränderung 
Passiva Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
1. Eigenkapital 869,4 20 788,4 19 81,0 
1.1 Allgemeine Rücklage 714,3 16 694,1 16 20,2 
1.2 Sonderrücklagen 1,3 0 1,3 0 0 
1.3 Ausgleichsrücklage 75,5 2 66,1 2 9,4 
1.4 Bilanzgewinn 78,3 2 26,9 1 51,4 
2. Sonderposten 1.306,6 30 1.317,3 31 -10,7 
3. Rückstellungen 720,4 16 703,7 17 16,7 
4. Verbindlichkeiten 1.416,9 32 1.336,0 32 80,9 
5. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 71,0 2 67,9 1 3,1 
  Summe Passiva 4.384,4 100 4.213,3 100 171,1

Die auf der Passivseite dargestellte Kapitalstruktur der Gesamtbilanz gibt Auskunft über die 
Finanzierung des Konzernvermögens. Die Eigenkapitalquote 1 ist wiederum um 1% auf nun-
mehr 20 % gestiegen. Das Eigenkapital in Höhe von 869,4 Mio. EUR (+ 81,0 Mio. EUR) be-
steht zu 82 % aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 714,3 Mio. EUR (+ 20,2 Mio. EUR). 
Im Berichtsjahr wurde ein Bilanzgewinn in Höhe von 78,3 Mio. EUR (+ 51,4 Mio. EUR) erzielt, 
der dem Jahresüberschuss des Berichtsjahres entspricht. Die Erhöhung der Ausgleichsrück-
lage um 9,4 Mio. EUR ist auf die vollständige Zuführung des Jahresüberschusses der Stadt 
Münster aus dem Vorjahr zurückzuführen.  
 
Eine wesentliche Position auf der Passivseite sind ferner die Sonderposten für Zuwendungen 
und Beiträge in Höhe von insgesamt 1.289,3 Mio. EUR (- 8,8 Mio. EUR) – diese machen 98,7 
% der Gesamtposition aus. Da das Sachanlagevermögen in vielen Fällen durch Erschlie-
ßungsbeiträge und Zuwendungen des Bundes und des Landes mitfinanziert wurde, sind diese 
Förderungen in der Bilanz als Sonderposten auszuweisen und entsprechend der Nutzungs-
dauer des bezuschussten Vermögensgegenstandes erfolgswirksam aufzulösen.  
 
 
Ergebnisgesamtlage  
 
Das Gesamtergebnis stellt sich wie folgt dar: 
 
Gesamtergebnisrechnung 2018 2017 Veränderung 
Mio. EUR % Mio. EUR % Mio. EUR 
Steuern und ähnliche Abgaben 641,4 33 586,7 33 54,7 
Zuwendungen und allgemeine Umlagen  157,8 7 136,1 7 21,7 
Sonstige Transfererträge 22,3 1 21,0 1 1,3 
Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte 177,0 9 164,2 9 12,8 
Privatrechtliche Leistungsentgelte 606,8 33 603,1 33 3,7 
Kostenerstattungen und Kostenumlagen 194,8 12 210,6 12 -15,8 
Sonstige ordentliche Erträge 69,7 3 56,4 3 13,3 
Aktivierte Eigenleistungen 12,9 1 12,9 1 0 
Bestandsveränderungen -9,1 1 9,9 1 -19,0 
Ordentliche Gesamterträge 1.873,6 100 1.800,9 100 72,7 
Personalaufwendungen 370,8 20 355,2 20 15,6 
Versorgungsaufwendungen 34,4 2 31,5 2 2,9 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 517,6 29 524,2 29 -6,6 
Bilanzielle Abschreibungen 137,5 8 147,9 8 -10,4 
Transferaufwendungen 590,3 32 575,9 32 14,4 
Sonstige ordentliche Aufwendungen 124,8 7 122,7 7 2,1 
Ordentliche Gesamtaufwendungen 1.775,4 98 1.757,4 98 18,0 
Gesamtergebnis der laufenden Geschäfts- 
tätigkeit 98,2 2 43,5 2                         
54,7 
Beteiligungsergebnis 7,1 1 13,9 1 -6,8 
Zins- und sonstiges Finanzergebnis -27,0 -2 -30,5 -2 3,5 
Gesamtjahresüberschuss 78,3 1 26,9 1 51,4

Die Ordentlichen Gesamterträge stiegen im Berichtsjahr um 72,7 Mio. EUR auf 1.873,6 Mio. 
EUR. Den höchsten Anteil hieran hatten Steuern und ähnliche Abgaben, bei denen das Volu-
men gegenüber dem Vorjahr um 54,7 Mio. EUR auf 641,4 Mio. EUR anstieg. Mit ursächlich 
hierfür waren insbesondere die Gewerbesteuereinnahmen, die mit 343,9 Mio. EUR einen his-
torischen Höchststand erreichten – dies entsprach einem Zuwachs gegenüber 2017 von 10,9 
%. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer konnte mit 168,6 Mio. EUR das höchste 
Niveau der letzten Jahre erreichen (Zuwachs gegenüber dem Vorjahr 7,0 %). 
 
Insbesondere da die Stadt Münster 2018 Schlüsselzuweisungen in Höhe von 25,4 Mio. EUR 
erhielt (2017 bestand kein Anspruch) erreichte die Position Zuwendungen und allgemeine Um-
lagen mit 157,8 Mio. EUR ein um 21,7 Mio. EUR erhöhtes Niveau. Der Zuwachs bei den Öf-
fentlich-rechtlichen Leistungsentgelten um 12,8 Mio. EUR auf 177,0 Mio. EUR resultierte unter 
anderem aus dem Anstieg vereinnahmter Benutzungsgebühren bei gebührenrechenden Ein-
richtungen (um 3,1 Mio. EUR) sowie KiTa- Gebühren (um 1,8 Mio. EUR).  Den betragsmäßig 
zweithöchsten Anteil an den ordentlichen Gesamterträgen haben die privatrechtlichen Leis-
tungsentgelte in Höhe von 606,8 Mio. EUR (+ 3,7 Mio. EUR), die zu 85,7 % auf die Umsatzer-
löse des Teilkonzerns Stadtwerke Münster GmbH zurückzuführen sind. 
 
Bei Kostenerstattungen und Kostenumlagen war im Vergleich zum Vorjahr ein Rückgang um 
15,8 Mio. EUR auf 194,8 Mio. EUR zu verzeichnen. Allein bei den sozialen Leistungen des 
Sozialamtes gab es einen Rückgang um 8,2 Mio. EUR –  eine wesentliche Ursache ist die 
geringere Kostenerstattung des Landes nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz aufgrund einer 
geringeren Anzahl von Flüchtlingen in Münster. Bei der im Vergleich zum Vorjahr erhöhten 
Position der Sonstigen ordentlichen Erträge um 13,3 Mio. EUR war die Auflösung von Rüc k-
stellungen bei den Stadtwerken Münster mit ursächlich. Die Bestandsveränderungen mit der 
Verringerung von 9,1 Mio. EUR in 2018 ist weitestgehend auf die Geschäftstätigkeit bei der 
Wohn + Stadtbau zurückzuführen.     
 
Die ordentlichen Gesamtaufwendungen stiegen im Vergleich zum Vorjahr um 18,0 Mio. EUR 
auf 1.775,4 Mio. EUR. Die Erhöhung resultiert unter anderem aus den um 14,4 Mio. EUR auf 
590,3 Mio. EUR gestiegenen Transferaufwendungen. Hierbei hat sich für den Bereich der Kin-
der- und Jugendhilfe eine Erhöhung gegenüber dem Vorjahr um mehr als 14 % auf 166,9 Mio. 
EUR ergeben. Die Personalaufwendungen stiegen um 4,4 % auf 370,8 Mio. EUR an.    
 
Das Gesamtergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit  stieg um 54,7 Mio. EUR auf 
98,2 Mio. EUR im Berichtsjahr. Das B eteiligungsergebnis ist im Jahresvergleich um 6,8 Mio. 
EUR gesunken, das negative Finanzergebnis hat sich dagegen um 3,5 Mio. EUR verbessert: 
insgesamt konnte somit ein Anstieg des Gesamtjahresüberschusses auf 78,3 Mio. EUR 
(+ 51,4 Mio. EUR) verzeichnet werden. 
 
 
Finanzgesamtlage 
Zur Darstellung von Herkunft und Verwendung der Finanzmittel des abgelaufenen Geschäfts-
jahres wird auf die nach DRS 21 (Deutsche Rechnungslegungsstandards) erstellte Kapital-
flussrechnung des Gesamtkonzerns (siehe Gesamtanhang 2018), sowie auf die NKF – Kenn-
zahlen zur Finanzlage verwiesen.

NKF – Kennzahlenset NRW 
 
Nr. Kennzahl Analyse   
Wert 
2018 
in % 
  
Wert 
2017 
in % 
  
Wert 
2016 
in %  
Wert 
2015 
in % 
Hauswirtschaftliche Gesamtsituation                 
1. Aufwandsdeckungsgrad Die ordentlichen Aufwendungen werden komplett 
durch die ordentlichen Erträge gedeckt.   106   102   103  102 
2. Eigenkapitalquote 1 
Die Kennzahl misst den Anteil des Eigenkapitals am 
Gesamtvolumen der Bilanz. Je höher diese Kennzahl 
ist, desto tendenziell unabhängiger ist man von 
Fremdkapitalgebern. Die durchschnittliche Eigenka-
pitalquote in Deutschland liegt bei 20-30%. 
  20   19   18 
 
18 
3. Eigenkapitalquote 2 
Zusätzlich zum "echten" Eigenkapital werden hier die 
Sonderposten (Zuschüsse und Beiträge) dem Ge-
samtvolumen gegenübergestellt. 
  49   50   50 
 
51 
4. Überschussquote/ Fehl-
betragsquote 
Das positive Gesamtergebnis von 78,3 Mio. EUR 
macht ca. 10 % der Summe aus Allgemeiner Rück-
lage, Sonderrücklage und Ausgleichsrücklage aus. 
  10   3,5   3,5 
 
0 
Kennzahlen zur Vermögenslage                 
5. Infrastrukturquote 40 % des gesamten Vermögens sind langfristig in 
der Infrastruktur gebunden.   40   42   43 
 
44 
6. Abschreibungsintensität 
Die Kennzahl stellt die Abschreibungen auf das Anla-
gevermögen den ordentlichen Aufwendungen gegen-
über. Das ordentliche Ergebnis wird mit einem Anteil 
von 8 % durch Abschreibungen belastet. 
     8   8  10 
 
9 
Kennzahlen zur Finanzlage                 
7. Anlagendeckungsgrad 2 
Der Anlagendeckungsgrad 2 gibt darüber Auskunft, 
inwieweit das Anlagevermögen durch langfristiges 
Kapital gedeckt ist.  
  95   95   94 
 
94 
8. Liquidität 2. Grades 
Die Liquidität 2. Grades gibt an, inwieweit die Forde-
rungen und flüssigen Mittel die kurzfristigen Verbind-
lichkeiten decken. 
  126   99   86 
 
80 
9. Kurzfristige  
Verbindlichkeitsquote 
Der Anteil der kurzfristigen Verbindlichkeiten beträgt 
ca. 5 % an der Gesamtbilanzsumme.   5   5   5 
 
5 
10. Zinslastquote 
Die Zinslastquote zeigt auf, welche Belastung aus Fi-
nanzaufwendungen zusätzlich zu den Aufwendungen 
aus laufender Verwaltungstätigkeit besteht. 
  2   2   2 
 
2 
Kennzahlen zur Ertragslage                 
11. Steuerquote Die Kennzahl gibt den Anteil der Steuererträge an 
den gesamten ordentlichen Erträgen wieder. 
 34  33  33 
 
32 
12. Zuwendungsquote 8 % der ordentlichen Erträge stammen aus Erträgen 
aus Zuwendungen. 
 8  8  8 
 
8 
13. Personalintensität I Der Anteil der Personalaufwendungen an den ge-
samten ordentlichen Aufwendungen beträgt 21 %. 
 21  20  21 
 
21 
14. Personalintensität II Zur Deckung der Personalaufwendungen werden 
20 % der ordentlichen Erträge benötigt. 
 20  20  20 
 
20 
15. Sach- und Dienstleis-
tungsintensität 
Die Kennzahl stellt den durch Sach- und Dienstleis-
tungen Dritter im Verhältnis zu den gesamten or-
dentlichen Aufwendungen entstandenen Anteil dar. 
 29  30  29 
 
29 
16. Transferaufwandsquote Die Kennzahl stellt die Transferaufwendungen ins 
Verhältnis zu den ordentlichen Aufwendungen. 
 33  33  33  32

Nachtragsbericht 
 
Vorgänge von besonderer Bedeutung, die nach dem Schluss des Geschäftsjahres 2018 eine 
maßgebliche Auswirkung auf die Ertrags-, Finanz- oder Vermögenslage des Gesamtkonzerns 
gehabt hätten, lagen nicht vor. 
 
 
Chancen und Risiken  
 
Die Vertreter der Stadt Münster in den zuständigen Organen der Beteiligungsgesellschaften 
verfolgen alle relevanten Vorgänge und Entwicklungen in den Unternehmen. Über wichtige 
Ereignisse wird der Kämmerin und dem Verwaltungsvorstand berichtet.  
 
Weiterhin wird durch das unterjährige Finanzcontrolling der Stadt Münster die Entwicklung der 
Ertrags- und Finanzlage verfolgt, um ggf. rechtzeitig steuernd eingreifen zu können. Durch die 
vierteljährliche Konzernberichterstattung wird der für Finanzen zuständige Ausschuss regel-
mäßig über die Entwicklung in den steuerungsrelevanten Unternehmen unterrichtet. Für diese 
Unternehmen wird außerdem mithilfe einer Konzern-Scorecard ein Überblick über die Steue-
rungsgrößen wie Leistungszielerreichung, Bestandssicherheit, Nachhaltigkeit und Rentabilität 
unter Zugrundelegung der jeweiligen Jahresabschlüsse gegeben. 
 
Im Fokus des unterjährigen Finanzcontrollings der Stadt Münster stehen vor allem die von der 
Höhe her risikobehafteten Aufwands- und Ertragsbereiche. So wird vor allem die Entwicklung 
der Steuererträge, insbesondere die Gewerbesteuer und der Gemeindeanteil an der Einkom-
mensteuer, regelmäßig analysiert, da diese Erträge einen wesentlichen Einfluss auf das Jah-
resergebnis der Stadt Münster und das Gesamtjahresergebnis haben. Allerdings sind diese 
Positionen stark von externen Faktoren –  insbesondere der gesamtwirtschaftlichen Entwick-
lung – abhängig und unterliegen damit von der Stadt nur sehr begrenzt zu beeinflussenden 
Schwankungen. Eine wichtige Rolle spielen auch die privatrechtlichen Leistungsent gelte, die 
primär auf die Aktivitäten der Stadtwerke zurückzuführen sind.  
 
Die Aufwandsseite ist geprägt durch die vielfältigen Herausforderungen, die sich als Folge der 
„wachsenden Stadt“ ergeben. Hierzu gehören insbesondere die Bereitstellung von ausrei-
chendem Wohnraum, die bedarfsgerechte Anpassung und der Ausbau der Angebote für Kin-
der und Jugendliche und die schulische Versorgung. Auch die entsprechende Anpassung der 
Sozialangebote und die Leistungsgewährung in diesem Bereich führen zu einem steigenden 
Aufwand. 
 
Eine Belastung der Haushaltssituation ergibt sich auch aus der Anpassung und Erweiterung 
der Infrastruktur – nach den aktuellen Planungen wird das Investitionsvolumen der Stadt in 
den Jahren 2020 bis 2023 auf etwa 850 Mio. € steigen. Die Finanzierung erfolgt im Wesentli-
chen durch Bundes- und Landesmittel sowie insbesondere Erschließungsbeiträge. Kreditauf-
nahmen dürften dann erforderlich sein, soweit keine überschüssige Liquidität aus laufender

Verwaltungstätigkeit zur Verfügung steht. Die Umsetzung dieses Programms wird neben der 
Finanzierung dauerhaft erhöhte Abschreibungen zur Folge haben und den Bewirtschaftungs-
aufwand beeinflussen. 
 
Einen Risikoaspekt stellen die Kreditverbindlichkeiten der Stadt Münster in Schweizer Franken 
(CHF) aufgrund der Wechselkursentwicklungen dar. Diese wurden in den letzten Jahren von 
einem Betrag von 105,4 Mio. CHF in 2013 kontinuierlich abgebaut. Der Bestand betrug am 
31.12.2018 noch 75,1 Mio. CHF. Hier wird die Wechselkursentwicklung sehr genau und zeit-
nah beobachtet. Durch die Bildung von Drohverlustrückstellungen wurde eine entsprechende 
Vorsorge getroffen. Kreditaufnahmen in Fremdwährung sind bis auf Weiteres nicht geplant, 
vielmehr wird der weitere Abbau des Kreditportfolios in CHF unter wirtschaftlich sinnvoll en 
Rahmendaten fortgeführt.  
 
Ein Schwerpunkt wird in den nächsten Jahren die Aktivierung der Konversionsflächen für den 
Wohnungsmarkt der Stadt Münster sein. Hierzu hat die Stadt Münster die „KonvOY – Entwick-
lung der Konversionsflächen der Oxford- und York-Kaserne in Münster GmbH“ gegründet. 
 
Das Risikomanagementsystem der Stadtwerke Münster sieht die kontinuierliche Risikoiden-
tifikation, -klassifizierung und -bewertung durch die Risikoverantwortlichen, aktive Risikosteu-
erungsmaßnahmen, die Einrichtung eines Frühwarnsystems sowie die Überwachung und 
Überprüfung der Angemessenheit und Funktionsfähigkeit des Risikomanagementsystems vor. 
Die Beteiligungen der Stadtwerke Münster werden in das Risikomanagementsystem einbezo-
gen. Von zentraler Bedeutung für die Ergebnisentwicklung sind die Preisbewegungen auf den 
Beschaffungsmärkten für Strom, Gas, Kohle und Erdöl. 
 
Risiken bestehen für die Stadtwerke Münster auch weiterhin im Energievertrieb infolge des 
wettbewerbsbedingten Margendrucks auf den Strom - und Wärmemärkten. Hinsichtlich der 
Planung zur Errichtung neuer Windkraftanlagen erfolgte eine Reduzierung des Planungsum-
fangs zum einen wegen durch Rahmenbedingungen fehlender erforderlicher Investitionssi-
cherheit aber auch mangels ausreichender attraktiver regionaler Standorte.  
 
Risikobehaftet ist zudem die Anlaufphase für die flächendeckende Ausstattung von Wohnun-
gen mit „Smart Metern“, da schon hohe Vorlaufkosten entstanden sind. Es bedarf der abschlie-
ßenden Genehmigung des Bundesamtes für Sicherheit in der Inform ationstechnik. Aufgrund 
der hohen Vorlaufkosten wird dieses Geschäftsfeld auf mittlere Sicht nicht kostendeckend zu 
gestalten sein. 
 
Ein Analyseprojekt zeigte die wirtschaftliche Vorteilhaftigkeit einer neuen Zuordnung des Ei-
gentums an den Versorgungsnetzen und des Asset Service bei der Tochtergesellschaft der 
Stadtwerke, der Stadtnetze Münster GmbH (ehemals: münsterNETZ GmbH) auf. Diese wird 
zukünftig als große Netzgesellschaft fungieren und im Zuge der Neuordnung die Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter des bisher auf Seiten der Stadtwerke angesiedelten Asset Services über-
nehmen.

Kalkulationssicherheit ist für die Stadtwerke Münster inzwischen für den Bereich der regulier-
ten Strom- und Gasnetzentgelte erreicht worden. Die Erlösobergrenzen für die dritte Regulie-
rungsperiode sind inzwischen von Bundesnetzagentur (Strom) und Landesregulierungsbe-
hörde (Gas) genehmigt worden. 
 
Insgesamt ergreifen die Stadtwerke Münster sich eröffnende Marktchancen in neuen Ge-
schäftsfeldern wie u.a. der Breitbandtechnologie oder Smar t City-Ansätzen (intelligente Sys-
teme z.B. Optimierung der Parkplatzbewirtschaftung oder der Routen- und Kapazitätsoptimie-
rung bei der Leerung von Abfallbehältern mittels innovativer Funktechnologie) um sich im hart 
umkämpften Kerngeschäft (sog. Commodity -Markt) vom Wettbewerb zu differenzieren. Vor 
einer Entscheidung zum Einstieg in ein neues Geschäftsfeld werden Chancen und Risiken 
sorgfältig analysiert – Investitionsentscheidungen erfolgen unter Berücksichtigung von Wirt-
schaftlichkeit, Finanzierbarkeit, Liquidität und der Eigenkapitalquote.    
 
Die Wohn + Stadtbau GmbH betreibt ein laufendes aktives Risikomanagement, um wesent-
liche Risiken frühzeitig zu identifizieren. Steuerungsrelevante Kennzahlen und Informationen 
werden durch monatliches Berichtswesen zur Verfügung gestellt. Potenzielle Risiken können 
somit früh erkannt und Gegensteuerungsmaßnahmen entsprechend eingeleitet werden. Die 
Risikoüberwachung erstreckt sich auf operationelle und strategische Risiken.  
 
Insbesondere die mit dem Neubau verbundenen Risiken hinsichtlich der wirtschaftlichen Ent-
wicklung des Unternehmens und Einhaltung der vielzähligen baurechtlichen Vorschriften wer-
den regelmäßig überprüft.  
 
So führt die starke Nachfrage nach Bauleistungen nicht nur zu steigenden Grundstückspreisen 
und erhöhten Baukosten, sondern auch zu eingeschränkter Verfügbarkeit von Bauleistungen. 
Die ausgeprägte Neubautätigkeit belastet den „free cash flow“, so dass die monatliche Liqui-
ditätssteuerung ein wichtiges Instrument zur Steuerung möglicher Risiken darstellt. Eine wich-
tige Ertragsquelle ist das Bauträgergeschäft der Gesellschaft. Sollte die Nachfrage nach Ei-
gentumswohnungen sinken, würde dies die Refinanzierung von Neubauvorhaben einschrän-
ken. Die Finanzierungsrisiken sind zwar aufgrund der noch anhaltenden Niedrigzinsphase so-
wie guten Refinanzierungsmöglichkeiten als gering zu betrachten, werden aber aufgrund der 
weltwirtschaftlichen Veränderungen beobachtet. 
 
Chancen der zukünftigen Entwicklung ergeben sich aus  der anhaltenden Nachfrage nach 
Wohnraum, da sich neue Mieterhöhungspotenziale ergeben, die sozialverträglich umgesetzt 
werden können und auch aus der Qualität des Bestandes, der fast vollständig energetisch 
saniert ist. Durch die anhaltende Steigerung der Grundstückpreise ergeben sich gute Möglich-
keiten der Refinanzierung, da hierdurch auch die Beleihungswerte der Immobilien steigen.

Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster verfügen über ein in sich geschlossenes und alle Un-
ternehmenseinheiten umfassendes und dokumentiertes Risikomanagementsystem. Das Risi-
komanagement bei den Abfallwirtschaftsbetrieben besteht aus den drei aufeinander aufbau-
enden Abschnitten der Risikoinventur, der Risikobewertung sowie der Risikofrüherkennung 
(definierte Kennzahlen und Toleranzgrenzen) und Risikohandhabung. Alle erkannten Risiken 
für das Unternehmen werden kontinuierlich beobachtet und bewertet. Die auf dem Manage-
mentinformationssystem der AWM basierende Softwarelösung bildet die Strukturen und Pro-
zesse des Risikomanagementsystems ab. In 2018 wurde der bestehende Risikokatalog über-
prüft. Der Katalog der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wurde zudem laufend an-
gepasst. Die Risikobewertung lässt keine Risiken erkennen, die den Fortbestand der AWM 
gefährden. 
 
Die Risikoaspekte der Beteiligungsunternehmen werden durch das bei der Stadt Münster be-
stehende Beteiligungsmanagement angemessen berücksichtigt. Die Arbeit des Beteiligungs-
managements wird durch das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision regelmäßig 
überprüft. 
 
 
Prognosebericht  
 
Das Jahresergebnis des Einzelabschlusses der Stadt Münster weist im Berichtsjahr einen 
oberhalb der Planung liegenden Überschuss von 49,1 Mio. EUR auf. Auch im Jahr 2019 hat 
die Stadt Münster ein besseres Ergebnis erzielt als ursprünglic h geplant. Ein wesentlicher 
Grund ist hier die in 2019 noch gute Einnahmenentwicklung, u.a. bei der Gewerbesteuer. Ins-
besondere wegen der Auswirkungen der Corona-Pandemie ist allerdings davon auszugehen, 
dass diese sich in den kommenden Jahren abschwächt. Obwohl ursprünglich noch moderat 
steigende Erträge im Haushaltsplanentwurf 2020 berücksichtigt wurden, übersteigen die vor-
gesehenen Aufwendungen diese in nennenswerter Höhe, sodass auch für die aktuelle Mittel-
fristplanung der Stadt Münster in den Jahren 2021 bis 2023 Defizite erwartet werden. 
 
Für die Ergebnisentwicklung der Stadtwerke Münster GmbH ist die Preisentwicklung auf den 
Beschaffungsmärkten für Strom, Erdgas, Kohle und Erdöl von zentraler Bedeutung. Während 
die Preise für die Primärenergieträger Erdgas, Kohle und Erdöl weitgehend von den Einflüssen 
des Weltmarktes abhängig sind, ist die Preisentwicklung auf dem Stromerzeugungsmarkt stär-
ker von der nationalen Energiepolitik in Deutschland geprägt. Im Strombereich rechnet die 
Gesellschaft im volatile n Geschäftskundensegment wettbewerbsbedingt mit einem leichten 
Rückgang der Absatzmengen in 2019, die allerdings aufgrund der sehr knappen Margen in 
diesem volatilen Marktbereich nur einen unterproportionalen Ergebniseinfluss haben wird. Für 
das Folgejahr wird im Bereich der Stromerzeugung mit einer um 1% erhöhten Produktions-
menge (somit 427 Mio. kWh) gerechnet und für den Verkehrssektor bei den Fahrgastzahlen 
mit einer Steigerung von 1,7 % auf 47,1 Mio. Fahrgäste.

Die Ziele aus der Unternehmensstrategie der Stadtwerke Münster mit den Kernthemen „Kli-
maschutz, Energieeffizienz und erneuerbare Energien“, „innovative kommunale Mehrwert-
dienste“ und „Dienstleistungen für eine intelligente und zukunftsfähige Ausrichtung der Infra-
struktur“ sind weiterhin prägend für die Weiterentwicklung der Stadtwerke Münster. Kontinu-
ierlich werden die Rahmenbedingungen für die Strategie analysiert und geeignete neue Um-
setzungsmaßnahmen und Projekte aufgelegt. Bestandteil der Strategie bleibt ebenso die Si-
cherstellung einer hohen Prozessqualität und Prozesseffizienz im Kerngeschäft. 
 
Einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz leisten die Stadtwerke Münster mit dem weiteren 
Ausbau der Onshore-Windenergie. Dabei gibt es einschränkende Faktoren bei der Weiterent-
wicklung, zum einen durch rechtliche Rahmenbedingungen aber auch durch begrenzte Mög-
lichkeiten im Hinblick auf attraktive Standorte. Die Akquisitionstätigkeiten bezüglich Flächen 
zur Entwicklung von Windenergieprojekten sollen im Folgejahr fortgesetzt werden. Generell 
ist es das Ziel, mit Projekten im regenerativen Bereich, ggf. auch außerhalb der Region, kon-
tinuierlich zu wachsen, sofern diese wirtschaftlich umsetzbar sind.  
 
Das seit 2005 bestehende Gas - und Dampfkraftwerk (GuD-Anlage) der Stadtwerke Münster 
bedarf in den nächsten Jahren einer großen und kostenintensiven Revision beider Gasturbi-
nen. Von daher ist eine neue Konzeption für die Gesamtanlage vorgesehen. 
 
Im Falle der Realisierung würden die Gasturbinen mit einer Gesamtleistung von ca. 60 –  80 
MW durch sechs bis acht Gasmotoren mit jeweils 10 MW ersetzt werden – die Dampfturbine 
mit 20 MW soll erhalten werden. Die Anlagenflexibilität wäre dann größer, da auf unterschied-
liche Lastsituationen passgenauer reagiert werden könnte. 
 
Im Öffentlichen Personennahverkehr ist die Anschaffung weiterer Elektrobusse sowohl mit La-
destromtechnik als auch von Elektrobussen mit Wasserstoffantrieb vorgesehen. Die Stadt-
werke Münster wollen zudem gemeinsam mit dem städtischen Planungsdezernat einen Mo-
dellversuch für ein völlig neues Bedienkonzept im Münsteraner Stadtteil Hiltrup unter dem Titel 
„Hiltrup on demand“ auflegen. Kleine Shuttle-Busse mit bis zu acht Plätzen holen die ÖPNV -
Kunden direkt in ihrem Wohnviertel ab und bringen diese dann zu soge nannten Metrobusli-
nien, die ihrerseits mit wenigen Haltepunkten im Taktverkehr die Innenstadt ansteuern.  
 
Innovative kommunale Mehrwertdienste sollen, auch basierend auf der Stadtwerke PlusCard 
und der münster:app, in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Münster zu dem sogenannten 
Smart-City-Konzept ausgebaut werden. Ein wichtiger Baustein wird das „LoRa- WAN"-
Netzwerk (eine neue Funktechnologie im Niedrigfrequenzbereich), mit dem intelligente Ange-
bote von kommunalen Leistungen erbracht werden können.  
 
Umfangreiche Zukunftsinvestitionen für die wachsende Stadt Münster wird zudem die Umset-
zung der ursprünglich für 2017 vorgesehenen Neustrukturierung der Wasserwerke mit sich 
bringen. Die komplexen Ausschreibungen hierzu sind erarbeitet und zum Teil platziert. Dabei

werden die bisher vier Wasserwerke der Stadtwerke bei gleichzeitiger Steigerung der Wasser-
gewinnungsleistung auf zwei Wasserwerke reduziert. Die FMO Flughafen/Osnabrück GmbH 
als Beteiligungsgesellschaft der Stadtwerke (diese haben einen Anteil von 35, 06 %), hat im 
Geschäftsjahr 2019 insbesondere aufgrund der Einstellung des Flugbetriebs der Germania 
GmbH einen Jahresfehlbetrag von 7,0  Mio. EUR erwirtschaftet. In 2019 wurde ein Finanzie-
rungskonzept 2.0 mit einem Planungshorizont bis 2030 beschlossen. Weitere Unterstützungen 
zur Finanzierung der Auswirkungen der Corona-Pandemie werden aktuell politisch diskutiert. 
 
Bezahlbaren Wohnraum schaffen und erhalten sind die zwei wesentlichen Arbeitsbereiche der 
Wohn + Stadtbau GmbH. Sie hat zum einen mit den Neubauvorhaben einen großen Anteil 
an der Entstehung geförderten Wohnraums. Zum anderen wirkt sie über ihre zurückhaltenden 
Mieten preisdämpfend auf den hiesigen Wohnungsmarkt. Im Hinblick auf das Geschäftsergeb-
nis wurde für 2019 ein Jahresüberschuss von 7,8 Mio. EUR erzielt. 
 
Die 2018 verabschiedete Mittelfristplanung sieht bis 2023 den Neubau von ca. 1.300 Wohnun-
gen vor. 2019 sind 113 bezugsfertig geworden, davon mehr als die Hälfte öffentlich gefördert. 
Zudem konnten eine KiTa und zwei dauerhafte Flüchtlingseinrichtungen fertiggestellt werden. 
Zur Wohnraumversorgung für breite Schichten der Bevölkerung zielen die Neubauvorhaben 
auf dauerhaft funktionierende Wohnanlagen und Quartiere ab. 
 
Weiterhin wird die Wohn  + Stadtbau bei der Entwicklung der Areale der ehemaligen YORK - 
und der OXFORD -Kaserne aktiv sein. Die Standortaufbereitung, Dekontamination und Er-
schließung führt die KonvOY durch, eine Tochtergesellschaft der Stadt Münster. In 2020 ist 
mit dem Hochbau auf den Kasernenflächen begonnen worden. Dabei sollen auf dem Gelände 
der YORK-Kaserne 750 (davon ca. 450 öffentlich geförderte) und dem der OXFORD-Kaserne 
160 (davon ca. 100 öffentlich geförderte) Wohnungen erstellt werden. 
 
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster erzielten für das Wirtschaftsjahr 2019 einen Jahres-
überschuss von 4,4 Mio. EUR. Die Gebühren der Abfallabfuhr und der Straßenreinigung wur-
den auch in 2019 nicht erhöht. 
 
Für 2019 sind insgesamt Investitionen in Höhe von 10,7 Mio. EUR (u.a. in Fahrzeuge in Höhe 
von 5,9 Mio. EUR und in Anlagen der Stadtreinigung in Höhe von 2,3 Mio. EUR) vorgesehen. 
Dabei sollen ca. 60 % des Gesamtinvestitionsvolumens über die regulären Abschreibungen 
finanziert werden. 
 
 
Organe und Mitgliedschaften 
 
Folgende Angaben der Gesamtkonz ernmutter werden gem.  § 116 Abs. 4 GO NRW i.V.m. 
§ 70 GO NRW für den Verwaltungsvorstand und die Ratsmitglieder für das Jahr 2018 ge-
macht.

Verwaltungsvorstand: 
 
Name, 
Vor-
name 
Ausge-
übter Be-
ruf 
Gremium Mitgliedschaft 
Lewe, 
Markus 
Oberbür-
germeis-
ter 
EUROCITIES, Jahreshauptversamm-
lung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Münsterlandkonferenz Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Regionalrat des Regierungsbezirkes 
Münster 
Ordentliches beratendes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Hauptaus-
schuss Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Risikoaus-
schuss 2. Stellv. Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland -Ost, Verwal-
tungsrat Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweckver-
bandsversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschaf-
terversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Paal, 
Thomas 
Stadtdi-
rektor 
EUROCITIES, Jahreshauptversamm-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Gesellschaf-
terversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Bei-
rat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Dens-
torff,  
Robin 
Stadtbau-
rat AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Gesellschafterversamm-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
KonvOY GmbH, Gesellschafterver-
sammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversamm-
lung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied

Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
Gesellschafterversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Regionalverkehr Münsterland GmbH, 
ÖPNV-Beirat 
Ordentliches beratendes Mit-
glied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH 
(WLE), Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälische Verkehrsgesellschaft, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches beratendes Mit-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Heuer, 
Wolf-
gang 
Stadtrat ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
KDN - Dachverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälische Verwaltungsakademie 
Münster e.V., Mitgliederversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Zweckverband Studieninstitut für kom-
munale Verwaltung Westfalen-Lippe, In-
stitutsausschuss 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Zweckverband Studieninstitut für kom-
munale Verwaltung Westfalen- Lippe, 
Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Peck, 
Matthias 
Stadtrat Beirat für Klimaschutz Dezernent/in 
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
vhw - Bundesverband für Wohnen und 
Stadtentwicklung e.V., Mitgliederver-
sammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Stadt-
kämmerer AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied

Reinke-
meier, 
Alfons 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Gesellschafterversamm-
lung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
ITEMS GmbH, Beirat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
KDN - Dachverband kommunaler IT -
Dienstleister, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
KonvOY GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
KonvOY GmbH, Gesellschafterver-
sammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweckver-
bandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Beirat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
Wilkens, 
Cornelia 
Stadträtin Institut für vergleichende Städtege-
schichte gGmbH, Gesellschafterver-
sammlung 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Kommunale Gesundheitskonferenz Vorsitzende 
Konferenz Alter und Pflege Vorsitzende 
Künstlerischer Fachbeirat des Kulturaus-
schusses Beratendes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, Bei-
rat 
Ordentliches stimmberech-
tigtes Mitglied 
Westfälisches Pferdemuseum gGmbH, 
Gesellschafterversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes 
Mitglied 
 
Ratsmitglieder 
 
Name, 
Vorname Beruf Gremium Mitgliedschaft 
Baumann, 
Frank 
Program-
mierer 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-polnischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Beitelhoff, 
Horst-Karl 
Groß- 
und Au-
ßenhan-
delskauf-
mann 
(selbst.) 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Berens, 
Jörg 
Referent 
Öffent-
lichkeits-
arbeit 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Bloch, 
Olaf 
Beamter Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Börgel, 
Peter 
Laurenz 
Dipl.-Ing. 
FH; Dipl.-
Kfm.,   
Unterneh-
mer 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Brinktrine, 
Stephan 
Abtei-
lungslei-
ter        
Finanz-
buchhal-
tung 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn + Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Budden-
bäumer. 
Heinz-
Georg 
Dipl.-   
Agrarin-
genieur 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Bühl,  
Astrid 
Schul-  
leiterin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Erber, Dr. 
Dietmar 
Dipl.- 
Chemiker 
Sparkasse Münsterland- Ost, Haupt-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland-Ost, Risiko-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Feld-
mann, 
Doris 
Dipl.-So-
zialpäda-
gogin 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Gotthal, 
Sven 
Angestell-
ter 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - Aus-
schuss für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Konferenz Alter und Pflege Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Halber-
stadt, 
Richard-
Michael 
Rentner Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Hart-
mann, 
Gilbert 
Bankkauf-
mann CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Heine-
mann, 
Jens 
Christian 
Office 
Manager / 
Büroleiter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Stellv. Vorsitzender 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Herwig, 
Markus 
Student Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Jäger, Dr. 
Cornelia 
Referen-
tin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Joksch, 
Gerhard 
Stadtpla-
ner, Bera-
ter 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-Französischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-
Lippe, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Jung, Dr. 
Michael 
Studien-
rat 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Haupt-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Risiko-
ausschuss 3. Stellv. Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Kattentidt, 
Christoph 
Dipl.-So-
zialarbei-
ter 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kemper, 
Annette 
Lehrerin Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kersting, 
Mathias 
Betriebs-
wirt AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat Vorsitzender

Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Vorsitzender 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat Vorsitzender 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kirgil, 
Fatma 
Dolmet-
scherin 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kleine 
Borg-
mann, 
Bruno 
Lehrer 
am Be-
rufskolleg 
a.D. 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kleyboldt, 
Michael 
Studiendi-
rektor 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland-Ost, Verwal-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Koch, Ma-
rianne 
ge-
schäfts-
führende 
Gesell-
schafterin 
/ Unter-
nehmerin 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Köhn, 
Raimund 
Soziologe Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Köhnke, 
Katharina 
Studentin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 1. Stellv. Vorsitzende 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kollmann, 
Thomas 
Angestell-
ter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Kubig-
Steltig, 
Gabriele 
Dipl.-
Kauffrau, 
selbstän-
dig 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
CeNTech GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Leiße, 
Jan 
Immobi- 
lienmak-
ler 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-Französischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Flughafen Münster -Osnabrück GmbH,  
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Münsterland e. V., Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversamm-
lung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Leschni-
ok, Stefan 
Rechts-
anwalt 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Liekefedt, 
Hedwig 
Lehrerin Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Loschel-
der, 
Christel 
Erziehe-
rin, Trau-
mapäda-
gogin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Mölle-
mann- 
Appelhoff, 
Carola 
Studien-
rätin 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Möllers, 
Jutta 
Dipl.-Pä-
dagogin 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Möltgen, 
Jörn 
EU-
Referent 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Neu-
mann, 
Hans 
Dach-  
decker-
meister 
(selbst.) 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Nicklas, 
Andreas 
Rechts-
anwalt Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ozan, Dr. 
Didem 
Fachfrau 
für Öffent-
lichkeits-
arbeit / 
Redak-
teurin 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Peters, 
Carsten 
Ge-
schäfts-
führer 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster -Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat Vorsitzender 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Philipp, 
Ortrud 
Ge-
schäfts-
führerin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes  Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Powro-
znik, 
Pascal 
Studien-
rat Papst-Johannes-Schule, Beirat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Reiners, 
Otto 
Referats-
leiter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Gewerbepark Münster-Loddenheide 
(GML) GmbH, Fachbeirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Haupt-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Risiko-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Reis-
mann, 
Karin 
Rentnerin Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio-Rat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Münsterland e. V., Mitgliederversamm-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland-Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Reuter, 
Jürgen 
Architekt Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Rieten-
berg, Syl-
via 
Sozialar-
beiterin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Rosenau, 
Klaus 
Lehrer Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sagel, 
Rüdiger 
Dipl.-In-
genieur 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Verbraucherberatungsstelle Münster, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Schlie-
mann, Jo-
sef 
Gemein-
dedirektor 
a. D. 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Schma-
nck,  
Johannes 
Selbstän-
dig 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wirtschaftsförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Schulze 
Wintzler, 
Anne 
Verbrau-
cherbera-
terin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Seyfferth, 
Petra 
Wissen-
schaftl. 
Mitarbei-
terin 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - Aus-
schuss für kommunale Entwicklungszu-
sammenarbeit 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied

Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Stähler, 
Angela 
Hausfrau Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälischer Zoologischer Garten 
Münster GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stein-
mann, 
Ludger 
Dipl.-  
Geograf, 
Dipl.-Um-
weltwis-
sen-
schaftler 
Euregio, Verbandsversammlung Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Euregio-Rat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stein-  
Redent,  
Rita 
Wiss. Mit-
arbeiterin 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Varnha-
gen,  
Hans 
Dach-  
decker-
meister 
Euregio, Verbandsversammlung Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Vilhjalms-
son,  
Wendela-
Beate 
Lehrerin 
i.R. 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Münsterland e. V., Mitgliederversamm-
lung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Theaterhaus Pumpenhaus gGmbH, 
Beirat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
von Gö-
wels, 
Walter 
Dipl.-
Kfm., 
selbst. 
Versiche-
rungs-
fachmann 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Westfälische Bauindustrie GmbH, Auf-
sichtsrat Vorsitzender 
Westfälische Landeseisenbahn GmbH 
(WLE), Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-
Lippe, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
von Ol-
berg, Ro-
bert 
Angestell-
ter 
Münsterland e. V., Mitgliederversamm-
lung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland -Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Weber, 
Stefan 
IT-Unter-
nehmens-
berater 
AirportPark FMO GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Flughafen Münster -Osnabrück GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Haupt-
ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Risiko-
ausschuss 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Nahverkehr Westfalen-
Lippe, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Wenzel, 
Manfred 
Elektro-
technik-
Meister / 
Projektlei-
ter 
Technologieförderung Münster GmbH, 
Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohn+Stadtbau GmbH, Aufsichtsrat Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wohnungsgesellschaft Große Lodden 
mbH, Aufsichtsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied

Winkel, 
Maria 
Kauffrau 
in der 
Grund-
stücks- 
und Woh-
nungs-
wirtschaft 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Ambulante Dienste Klarastift GmbH, 
Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Deutsche Sektion des Rates der Ge-
meinden und Regionen Europas - 
Deutsch-polnischer Ausschuss 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Klarastift Service GmbH, Aufsichtsrat Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Konferenz Alter und Pflege Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sozialholding Klarastift GmbH, Auf-
sichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Verwal-
tungsrat 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Sparkasse Münsterland- Ost, Zweck-
verbandsversammlung 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Stadtwerke Münster GmbH, Aufsichts-
rat 1. Stellv. Vorsitzende 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wisch-
newski, 
Heiko 
Dipl.-    
Ingenieur 
Messe und Congress Centrum Halle 
Münsterland GmbH, Aufsichtsrat 
Ordentliches stimmberechtig-
tes Mitglied 
Zweckverband Schienenpersonennah-
verkehr, Verbandsversammlung 
Stellv. stimmberechtigtes Mit-
glied 
Wölter, 
Harald 
Wissen-
schaftli-
cher Mit-
arbeiter 
Altenzentrum Klarastift gGmbH, Auf-
sichtsrat 
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Stellungnahme RPA § 59 GO zum Gesamtabschluss 2018 endg

2627 Zeichen

Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses vom 1 0.06.2021 zu dem
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung 2018 gemäß $ 59 Abs. 3 GO NRW
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den aufgestellten Gesamtabschluss zum 31 .12.2018
- bestehend aus Gesamtergebnisrechnung, Gesamtbilanz' Gesamtanhang mit Kapitalfluss-
rechnung - sowie den Gesamtlagebericht für das Haushaltsjahr vom 01.01. bis 31 122018
geprüft und sich hiezu des Amtes für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision (AWR) als örtli-
cher Rechnungsprüfung bedient.
Aufgabe des Rechnungsprüfungsausschusses ist es, unter Einbeziehung des Prüfungsberich-
tes des AWR vom 19.05.20212u dem Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung gegenüber dem
Rat Stellung zu nehmen.
Die Gesamtabschlussprüfung wurde gemäß S 102 GO NRW in Anlehnung an die vom lnstitut
der Wirtschaftsprüfer (lDW) festgestellten Grundsätze ordnungsgemäßer Abschlussprüfung
und die Prüfungsleitlinien des lnstituts der Rechnungsprüfer (lDR) vorgenommen.
Danach wurde die Prüfung so geplant und durchgeführt, dass Unrichtigkeiten und Verstöße,
die sich auf die Darstellung des durch den Gesamtabschluss vermittelten Bildes der Vermö:
gens-, Ertrags- und Finanzlage wesentlich auswirken, bei gewissenhafter Berufsausübung er-
kannt werden konnten (S 102 Abs. 3 GO NRW).
Auf der Grundlage der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Gesamtab-
schluss in allen wesentlichen Belangen den für die kommunale Rechnungslegung geltenden
gesetzlidhen Vorschriften und den sie ergänzenden ortsrechtlichen Bestimmungen oder sons-
tigen Satzungen.
Der Gesamtabschluss vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchfüh-
rung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und
Ertragslage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen.
Der Gesamtlagebericht steht in allen wesentlichen Belangen im Einklang mit dem Gesamtab-
schluss, entspricht den gesetzlichen Vorschriften, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage der Stadt Münster und ihrer Tochterunternehmen und stellt die Chancen und
Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Der Rechnungsprüfungsausschuss ist der Auffassung, dass die Prüfung unter Einbeziehung
des Prüfungsberichtes eine hinreichend sichere Grundlage für seine Beurteilung bildet.
Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt
Gem. S 59 Abs. 3 GO NRW wird die von der Stadtkämmerin am 26.11.2020 aufgestellte und
vom Oberbürgermeister bestätigte Fassung des Gesamtabschlusses nebst Gesamtlagebe-
richt zum 31.12.2018 gebilligt.
Münster, 10 2021
fui
Dr. Ulrich Möllenhoff
Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses

Anlage A

1602 Zeichen

Anlage A zur V/0485/2021 
Kurzüberblick 
 
Bestätigung des geprüften Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Ziel: 
- Information des Rates und der Bevölkerung 
 
Teilziele: 
- Vermittlung eines Überblicks über die wirtschaftliche Betätigung der Stadt Münster 
 
- Durch die zugrunde liegende Prüfung wird bestätigt, d ass der Gesamtabschluss ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens -, Schulden -, Ertrags - 
und Finanzgesamtlage der Stadt Münster zeigt. 
 
Zielerreichung: 
- Auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschuss erteilten uneingeschränkten 
Bestätigungsvermerks wird die Ordnungsmäßigkeit des aufgestellten Gesamtabschlusses 
der Stadt Münster zum 31.12.2018 vom Rat bestätigt. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 0106 Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan  Ja X Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthal-
ten? 
 Ja X Nein   
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?  Ja X Nein   
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig frei-
willig 
Nach § 116 Abs. 9 GO NRW ist der Gesamtabschluss vom Rechnungsprüfungsausschuss auf sei-
ne Recht- und Ordnungsmäßigkeit hin zu prüfen. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
-

Beschlussvorlage

3998 Zeichen

V/0485/2021 
V/0485/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Bestätigung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   23.06.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   23.06.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Auf der Grundlage des als Anlage 1 beigefügten Prüfungsberichtes des Rechnungsprü-
fungsausschusses wird der Gesamtabschluss der Stadt Münster zum 31.12.2018 mit einer 
Bilanzsumme von 4.384.357.026,42 € und einem Gesamtjahresüberschuss von 
78.293.504,91 € bestätigt (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 Gemeindeordnung NRW – GO 
NRW). 
 
2. Dem Oberbürgermeister wird für den Gesamtabschluss 2018 durch die Ratsmitglieder Ent-
lastung erteilt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Nach § 116 Abs. 1 GO NRW haben die Gemeinden zum Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen 
Gesamtabschluss aufzustellen. 
 
Den mit Datum vom 26.11.2020 von der Stadtkä mmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister 
bestätigten Entwurf des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 einschließlich Gesamtlagebericht und 
Gesamtanhang hat der Rat in der Sitzung am 09.12.2020 (Vorlage Nr. V/0958/2019) zur Kenntnis 
genommen und zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen. Gemäß § 116 Abs. 9 i. 
V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW prüft der Rechnungsprüfungsausschuss den Gesamtabschluss, dabei 
bedient er sich der örtlichen Rechnungsprüfung. 
 
Nach § 102 Abs. 3 bis 5 i. V. m. Abs. 11 GO NRW war der Gesamtabschluss dahingehend zu prüfen, 
ob die gesetzlichen Vorschriften und die sie ergänzenden Bestimmungen beachtet worden sind und 
ob er unter Einbeziehung der Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild 
Amt für 
Wirtschaftlichkeitsprüfung und 
Revision 
 
16.06.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Frohne 
Telefon: 492-1400 
FrohneK@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0485/2021 
der Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Gemeinde vermittelt. Einzubeziehen 
war auch die Beurteilung, ob der Gesamtlagebericht mit dem Gesamtabschluss in Einklang steht. 
 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als örtliche Rechnungsprüf ung mit diesen 
Maßgaben die Prüfung des Gesamtabschlusses zum 31.12.2018 durchgeführt und über die Prüfung 
den als Anlage 1 beigefügten Bericht erstellt. Nach dem Ergebnis der Prüfung beläuft sich der Ge-
samtjahresüberschuss 2018 auf 78.293.504,91 €. Die Pr üfung hat zu keinen Einwendungen geführt. 
Das Amt für Wirtschaftlichkeitsprüfung und Revision hat als Ergebnis seiner Prüfung daher einen un-
eingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt. Im Einzelnen wird dazu auf den Prüfungsbericht sowie 
ergänzend auf die bereits mit der Vorlage V/0958/2020 versandten Unterlagen zum Gesamtabschluss 
2018 verwiesen. 
 
Der Rechnungsprüfungsausschuss muss nach § 116 Abs. 9 i. V. m. § 59 Abs. 3 GO NRW zu dem 
Ergebnis der Gesamtabschlussprüfung schriftlich gegenüber dem Rat Stellu ng nehmen. Nach einge-
hender Beratung des Prüfberichtes in seiner Sitzung am 10.06.2021 ist der Rechnungsprüfungsaus-
schuss der Auffassung, dass er nach dem abschließenden Ergebnis seiner Prüfung keine Einwen-
dungen erhebt und den von der Stadtkämmerin aufgestellten und vom Oberbürgermeister bestätigten 
Gesamtabschluss nebst Gesamtlagebericht billigt. Die entsprechende Stellungnahme des Rech-
nungsprüfungsausschusses vom 10.06.2021 ist als Anlage 2 beigefügt. 
Entlastung des Oberbürgermeisters 
 
Die Ratsmitglieder entscheiden über die Entlastung des Oberbürgermeisters bezüglich der Aufstel-
lung des Gesamtabschlusses (§ 116 Abs. 9 i. V. m. § 96 Abs. 1 GO NRW). Die Entlastung bringt zum 
Ausdruck, dass auf Grund des vorgelegten Gesamtabschlusses und der vorgenommenen P rüfung 
keine Einwendungen gegen die Haushaltsführung des Oberbürgermeisters erhoben werden. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
 
Anlage 1: Bericht über die Prüfung des Gesamtabschlusses der Stadt Münster zum 31.12.2018 
 
Anlage 2: Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gem. § 59 Abs.3 GO NRW

Beratungsverlauf (2)

23.06.2021 Hauptausschuss
TOP 14 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
23.06.2021 Rat
TOP 16 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Albersloher Weg 33
  • Loddenheide

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0485/2021
Typ
Vorlagen
Datum
10.06.2021
Erstellt
10.06.2021 11:44