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V/0244/2006

Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Vorlage 03.04.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 17.05.2006, TOP 20.1.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

3010 Zeichen

V/0244/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
Beratungsfolge 
 
 
04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
17.05.2006 Rat Entscheidung
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
Für den Bereich zwischen Roxeler Straße und Schmeddingstraße im Stadtteil Roxel ist gemäß § 2 
(1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nut-
zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Münster,  
Flur 39, Teile der Flurstücke 194, 246, 292, 337, und 370. 
 
Kosten/Folgekosten 
Durch den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes entstehen der Stadt keine Kosten und keine 
Folgekosten. Die zur Realisierung des Bebauungspl anes entstehenden Kosten werden im weiteren Verfah-
ren ermittelt. 
 
Begründung: 
 
Das Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Roxeler Straße im Norden und der 
Schmeddingstraße im Süden. Östlich angrenzend befindet sich das Wohngebiet Soetenkamp. Das 
Gievenbachtal sowie die Neubebauung Josef-Pieper-Straße grenzen das Plangebiet im Süden 
und Südwesten ab. 
 
Mit der Fortschreibung des Flächenutzungsplanes 2010 wurde die planungsrechtliche Grundlage 
geschaffen, das vorhandene Wohngebiet Soetenkamp (Bebauungsplan Nr. 422: Schmeddingstra-
ße / Soetenkamp) in westlicher Richtung zu erweitern.  
 
Mit dieser Arrondierung sollen attraktive, und innenstadtnahe Wohnangebote für Familien am Orts-
rand Sentrups geschaffen und somit der Abwanderung in Umlandgemeinden vorgebeugt werden.  
 
Ziel ist eine Bebauung dieses Bereiches mit ca. 35 Hauseinheiten in Einfamilien - und Doppel-
hausbauweise sowie die Schaffung eines Spielplatzes der B/C Kategorie im südlichen Plangebiet 
Vorlagen-Nr.: 
V/0244/2006 
Auskunft erteilt: 
Herr Kurz / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6140 / 6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
06.04.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0244/2006 
 
Der Bebauungsplan Nr. 505 überplant in einem Teilbereich den östlich angrenzenden Bebauungs-
plan Nr. 422: Schmeddingstraße / Soetenkamp. Das überlagerte Teilstück ist als öffentlicher Fuß- 
und Radweg dargestellt. Mit der Überplanung soll die Nutzung unverändert bleiben, jedoch soll der 
Trassenverlauf korrigiert werden, um einen Anschluss an das neu geplante allgemeine Wohnge-
biet herzustellen. Für den überplanten Teilbereich tritt an die Stelle des alten Planungsrechtes der 
neue Bebauungsplan und wird zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Die Festset-
zungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 422 bleiben unverändert bestehen. 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Anlage

37 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 244/2006

Y ZN

Beratungsverlauf (4)

04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 6.2 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Hauptausschuss
TOP 17.1.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
17.05.2006 Rat
TOP 20.1.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
  • Roxeler Straße
  • Schmeddingstraße
  • Soetenkamp
  • Josef-Pieper-Straße

Bebauungsplan Nr. 505

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0244/2006
Typ
Vorlage
Datum
03.04.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37