V/0244/2006
Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße
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Beschlussvorlage
3010 Zeichen
V/0244/2006 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft Bebauungsplan Nr. 505: Roxeler Straße / Schmeddingstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 04.05.2006 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 11.05.2006 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 17.05.2006 Hauptausschuss Vorberatung 17.05.2006 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich zwischen Roxeler Straße und Schmeddingstraße im Stadtteil Roxel ist gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch ein Bebauungsplan u. a. zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nut- zung, der überbaubaren Grundstücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb des Plangebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Münster, Flur 39, Teile der Flurstücke 194, 246, 292, 337, und 370. Kosten/Folgekosten Durch den Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes entstehen der Stadt keine Kosten und keine Folgekosten. Die zur Realisierung des Bebauungspl anes entstehenden Kosten werden im weiteren Verfah- ren ermittelt. Begründung: Das Plangebiet erstreckt sich auf den Bereich zwischen der Roxeler Straße im Norden und der Schmeddingstraße im Süden. Östlich angrenzend befindet sich das Wohngebiet Soetenkamp. Das Gievenbachtal sowie die Neubebauung Josef-Pieper-Straße grenzen das Plangebiet im Süden und Südwesten ab. Mit der Fortschreibung des Flächenutzungsplanes 2010 wurde die planungsrechtliche Grundlage geschaffen, das vorhandene Wohngebiet Soetenkamp (Bebauungsplan Nr. 422: Schmeddingstra- ße / Soetenkamp) in westlicher Richtung zu erweitern. Mit dieser Arrondierung sollen attraktive, und innenstadtnahe Wohnangebote für Familien am Orts- rand Sentrups geschaffen und somit der Abwanderung in Umlandgemeinden vorgebeugt werden. Ziel ist eine Bebauung dieses Bereiches mit ca. 35 Hauseinheiten in Einfamilien - und Doppel- hausbauweise sowie die Schaffung eines Spielplatzes der B/C Kategorie im südlichen Plangebiet Vorlagen-Nr.: V/0244/2006 Auskunft erteilt: Herr Kurz / Herr Hülk Ruf: 492 6140 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 06.04.2006 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0244/2006 Der Bebauungsplan Nr. 505 überplant in einem Teilbereich den östlich angrenzenden Bebauungs- plan Nr. 422: Schmeddingstraße / Soetenkamp. Das überlagerte Teilstück ist als öffentlicher Fuß- und Radweg dargestellt. Mit der Überplanung soll die Nutzung unverändert bleiben, jedoch soll der Trassenverlauf korrigiert werden, um einen Anschluss an das neu geplante allgemeine Wohnge- biet herzustellen. Für den überplanten Teilbereich tritt an die Stelle des alten Planungsrechtes der neue Bebauungsplan und wird zur neuen planungsrechtlichen Beurteilungsgrundlage. Die Festset- zungen in den übrigen Bereichen des Bebauungsplanes Nr. 422 bleiben unverändert bestehen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Anlage
37 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 244/2006 Y ZN
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 505 (amtlicher Umring) amtlich
- Roxeler Straße
- Schmeddingstraße
- Soetenkamp
- Josef-Pieper-Straße
Bebauungsplan Nr. 505
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Roxeler Straße / Schmeddingstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0244/2006
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 03.04.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37