V/0937/2013/1
Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster
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V-0937-2013-1_Anlage2
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Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) A. 4.6. signifikante Senkung der Flächeninanspruchnahme x A. 4.6a Erhaltung Gebäude Qualität, Funktionalität, Vermögenswerte x V/812/2011 E1 A. 4.7 bei Flächenausweitung Einsparung flächenbedingten Aufwandes in mindestens gleicher Höhe V/176/2011 Pkt 4 B. 1.a. Konzept zur Bildung eines optimierten Immobilienmanagement V/176/2011 Pkt. 1.1 B. 1. b. Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung x V/812/2011 E1 B. 2. a. Optimierung und Transparenz der Flächen- und Kostendaten V/176/2011 Pkt. 1.4 + V/0937/2013 Pkt. 1 B. 2. b. optimierte Bewirtschaftung V/812/2011 E1 B. 2. c. ökologische und energetische Standards V/812/2011 E1 A. Vorlage 743/2009 Strategische Haushaltsentwicklung und Haushaltssteuerung B. Vorlage 236/2010 Konzept strategisches Flächenmanagement Amt für Immobilienmanagement 1 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) B. 3.a. Vermieter Mieter Modell V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 B. 3.b. Clearingstelle V/176/2011 Pkt. 1.3 B. 4. a. Konzernbetrachtung V/176/2011 Pkt. 1.6 B. 4. b. Kooperation einbeziehen V/176/2011 Pkt. 1.6 C. SPD Antrag v. 25.10.2010( (AR-70/2010 v. 20.09.2010) + Änderungsantrag zu 176/2011 v. 24.05.2011 (Eigenbetrieb) C. 1. Vor- u. Nachteile zentrale Organisationseinheit f.d. gesamte städt. Gebäudewirtschaft V/176/2011- Pkt.1.1 C. 2. a. Rechtsform V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.3 C. 2.b. Aufgabenabgrenzung "Zentrale Organisationseinheit" / "Nutzer" V/176/2011 Pkt. 1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 Amt für Immobilienmanagement 2 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) C. 2. c. Herstellung Kostentransparenz, Berichtswesen V/176/2011 Pkt.1.4 + V/0937/2013 Pkt.1 C. 2.d. DV-unterstützte Datenplattform V/176/2011 Pkt. 1.5 C. 2.e. Nutzerorientierte Dienstleistung V/176/2011 Pkt. 1.2 + E1 + V/0937/2013 Pkt.1 D. 6-Parteien Antrag-- A-R 77/2010 D. 1.1 Grundsätze einer nachhaltigen Bewirtschaftung: D. 1.1.1. Anpassung des Gebäudebestandes an den Bedarf V/176/2011 Pkt. 1.3 V/0937/2013 Pkt.1 D. 1.1.2. Sparsame und zweckmäßige Raumgrogramme V/812/2011 E1 D. 1.1.3 sparsame und effiziente Gebäude u. Technik V/812/2011 E1 D. 1.1.4. Effiziente Bewirtschaftung, kostengünstige Unterhaltung V/812/2011 E1 D. 1.1.5 Architektonische u. städtebauliche Qualität, Einfügung, Denkmalschutz V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 3 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 1.1.6 Gesundheit u. Wohlbefinden f. Besucher/Nutzer/ Mitarbeiter V/812/2011 E1 D. 1.1.7 Erhaltung des Gemeindevermögens V/812/2011 E1 D.1.1.8 Ressourcenschonung, Abfallvermeidung u. Stoffrecycling V/812/2011 E1 D. 1.1.9 angemessene Beteiligung d. Nutzer bei Errichtung, Erneuerung, Bewirtschaftung v. Gebäuden V/176/2011 Pkt. 1.2 V/812/2011 E1 D. 1.2. Ziele einer nachhaltigen Bewirtschaftung D. 1.2.1 Einführung Vermieter/Mieter Modell mit voller Budgetverantwortung bei den Bedarfsämtern V/176/2011 Pkt. 1.2 + V/0937/2013 Pkt.1 D. 1.2.2 Verbesserung d. Kosten- Leistungs-Verhältnisses der Gebäudewirtschaft V/176/2011 Pkt. 1.4 V/812/2011 E1 D. 1.2.3 Steigerung der Aufwendungen auf 1,5 % V/176/2011 Pkt. 1.2 Amt für Immobilienmanagement 4 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 1.2.4 Optimierung der Gebäudeplanung d. Wettbewerbe u. Gutachterverfahren V/812/2011 E1 D. 1.2.5. Für Neubau u. grundsanierte Gebäude Zertifizierung n. d. "Kriterien d. Ges. f.nachhaltiges Bauen" bzw. "Bewertungssystem für nachhaltiges Bauen" V/812/2011 E1 D. 1.2.6 UN- Behindertenkonvention V/812/2011 E1 D. 1.3 Energieverbrauch V/812/2011 E1 D. 1.4 Gesundheit V/812/2011 E1 D. 1.5.1 Abfalltrennung V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.5.2 Energie und Abfall sparen V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.5.3 Informationen Nutzer Betreuer V/176/2011 Pkt. 1.2 D. 1.6. Erreichbarkeit u. Mobilität V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 5 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) D. 2.0 Geltungsbereich: Umsetzung Grundsätze und Ziele bei städtischen Dienststellen (AWM, 66) und Beteiligungen + Gesellschaften x D. 3.0 Überleitungsbezug zum SPD Antrag vom 20.09.2010 D. 4.0 Entwicklung von Leitlinien V/812/2011 E1 x D. 5.0 Verfahren zur Entwicklung von Leitlinien V/812/2011 E1 D. 6.0 Geltungsbereich der Leitlinien V/812/2011 E1 D. 7.0 Berichtswesen zu den Leitlinien V/812/2011 E1 D. 8.0 Entwicklung und Betreuung der Leitlinien durch 23 V/812/2011 E1 D. 9.0 Einführung eines verwaltungsinternen Intracting V/812/2011 E1 Amt für Immobilienmanagement 6 Politische Beschlüsse zu Vorlagen und Anträge der "SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 20.09.2010" + "6-Parteien-Antrag vom 30.11.2010" + "FDP-Antrag v. 11.02.2011 zur Vorl. 88/2011" Anlage 2 zu V/0937/2013 Themencluster Politische Beschlüsse und Anträge in chronologischer Reihenfolge Clearing- stelle Flächen- management, Zentrale Orgaeinheit Vermieter/ Mieter Modell, Kontrakting, Rechtsform Kosten- transparenz/ Berichts wesen, Kosten datenbasis IT-Konzept (Flächen- u. Kostendaten) Leitlinien f. Bau, Betrieb u. Bewirtschaftung -- Optimierung des technischen und immobilien- wirtschaftlichen Gebäude- management Kooperation mit anderen öffentl. Akteuren in Münster + Konzern Stadt Münster Schul entwick lungs planung (SEP) E. Deloitte Gutachten E 1: Handlungsempfehlung 1: Strategische Handlungsallokation V/176/2011 Pkt. 1.4/6 E. 2: Handlungsempfehlung 2.: Aufbau Portfoliomanagement V/176/2011 Pkt.1.1 E 3:Handlungsempfehlung 3.: Bürgerfonds für Gebäude V/176/2011 Pkt.5.1 E 4: Handlungsempfehlung 4.: Wertbeiträge aus dem Anlagevermögen erhöhen V/176/2011 Pkt.5.2 E 5: Handlungsempfehlung 5. Optimierung Teilportfolio "Verwaltungsgebäude" V/176/2011 Pkt. 1.1 E 6: Handlungsempfehlung 6.: Optimierung Teilportfolio "Schulen" V/176/2011 Pkt. 1.7 E 7: Handlungsempfehlung 7.: Ganzheitliche Organisationsstrategie für alle ImmobilienProzesse V/176/2011 Pkt.1.6 E 8: Handlungsempfehlung Clearingstelle V/176/2011 Pkt. 1.3 E 9: Handlungsempfehlung Vermieter/Mieter Modell V/176/2011 Pkt.1.2 + E1 +V/0937/2013 Pkt.3 Amt für Immobilienmanagement 7
Beschlussvorlage
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V/0937/2013/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Dezernat II Betrifft Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung in der Stadt Münster Beratungsfolge 11.02.2014 Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften Vorberatung 12.02.2014 Hauptausschuss Vorberatung 12.02.2014 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat nimmt den in der Anlage dargestellten Bericht zur Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Sy s- tematik des budgetwirksamen Flächenverbrauchs im Jahr 2014 vorzubereiten und ab dem Haushaltsplan 2015/2016 umzusetzen. Die noch zu erarbeitenden immobilienwir t- schaftlichen Zielsetzungen sind mit aussagefähigen und steuerungsunterstützenden Kennzahlen zu unterlegen und i m Haushalt in geeigneter Weise abzubilden. Den für Immobilien zuständigen Ausschüssen des Rates ist über die Kennzahlenentwicklung regelmäßig zu berichten. Nach einem Erfahrungsbetrieb von zwei Jahren erstattet die Verwaltung den politischen Gremien Berich t über die Steuerungswirkung des Konzeptes. 2. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die erfolgreiche Umsetzung des Konzeptes einer opt i- mierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung wesentlich davon abhängt, a. ob Verwaltung und politische Gremien das neue Steuerungs modell gemeinsam nu t- zen. Die verwaltungsseitige Umsetzung des Konzeptes bedarf insoweit einer polit i- schen Unterstützung, insbesondere bei der haushalterischen Veranschlagung. b. dass die Finanzmittel für die Instandhaltung mittelfristig einen Wert erreichen, mit dem ein Substanzverlust der städtischen Immobilien vermieden wird. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Rat ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem b e- ginnend mit einem Abbau des bestehenden Instandhaltungsstaus mittelfristig der Substanzerhalt städtischen Vermögens gesichert werden kann. 3. In Kenntnis der steuerlichen Konsequenzen alternativer Rechtsformen nimmt der Rat den Verbleib des Immobilienmanagements in Form eines Amtes zur Kenntnis. 4. Mit Beschluss über diese Vorlage sind die folgenden Anträge erledigt: a. A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grun d- stücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster und b. A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD -Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsg ruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft ei n- schlagen. Vorlagen-Nr.: V/0937/2013/1 Auskunft erteilen: Herr Möller / Herr Tschöpe Ruf: 492 - 70 22 / - 23 06 E-Mail: MoellerFrank@stadt-muenster.de Tschoepe@stadt-muenster.de Datum: 05.02.2014 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0937/2013/1 Begründung: Zu Beschlusspunkt 1: Einführung einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung Ausgangslage Mit der Vorlage V/0236/2010 hat der Rat der Stadt Münster am 28.04.2010 beschlossen, „zur U m- setzung des strategischen Flächenmanagements geeignete immobilienwirtschaftliche Instrumenta- rien und organisatorische Strukturen zu entwickeln und einzusetzen.“ Dazu sollte auch die umge- hende Einführung des Mieter-Vermieter-Modells gehören. In der Begründung der Vorlage hieß es: „Die Verwaltung wird in Kürze eine entsprechende parlamentarische Vorlage erstellen, die zudem zusätzliche Anreize für die Fachbereiche beinhaltet, den Immobilienbestand zu optimieren.“ Mit der Vorlage V/0176/2011 bzw. der ersten Ergänzung hat die Verwaltung einen Zwischenbericht zur Vorlage V/0236/2010 geliefert. Unter Beschlusspunkt 7 der Vorlage hat der Rat am 21.03.2012 Folgendes beschlossen: „Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobilienwirtschaftliche Steu e- rung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht - und Organisations- form einzubeziehen. Die Ziele • effiziente Flächennutzung und ggf. Flächenreduzierung, • budgetwirksame Zurechnung der Aufwendungen des Flächenverbrauches beim Nutzer und • Optimierung der Nutzerorientierung sind zu erreichen. Eine entsprechende Vorlage mit konkretem Entscheidungsvorschlag soll bis zum II. Quartal 2012 vorliegen.“ Vor den weiteren Überlegungen ist zu nächst festzulegen, welche Bereiche die optimierte immobi- lienwirtschaftliche Steuerung umfassen soll. Dazu zählen: - die Bewirtschaftung von Immobilien angefangen beim Grunderwerb bis zur Veräußerung einer Immobilie (ohne Flächenveränderungen) - der Neubau, Anbau, Umbau oder Rückbau von Immobilien (Betrachtung von Flächenveränd e- rungen durch neue Flächenbedarfe und von Flächenveränderungen in Bestandsflächen). Das Thema „Baulandentwicklung“ / „Baulandstrategie“ ist Gegenstand einer separaten Beschlus s- vorlage. Das Amt für Immobilienmanagement arbeitet derzeit an der Erstellung einer Vorlage „Münsteraner Modell für eine sozialgerechte Bodennutzung“ für das 1. Quartal 2014 (siehe Vorlage V/0593/2013 „Kommunales Handlungskonzept Wohnen“ - Grundzüge und Weichenstellungen. Status quo Wichtig für die Verbesserung der immobilienwirtschaftlichen Steuerung ist zunächst der Blick auf den Status quo. Im Status quo gibt es keine explizit benannten Zielformulierungen für die Immobilien nutzenden und bewirtschaftenden Ämter. Wie stark städtische Immobilien genutzt werden bzw. ausgelastet sind, wird nicht immer systematisch erhoben. Dies ist aber für die Entscheidung, ob weitere Inve s- titionen getätigt werden sollen, von entscheidender Bedeutung. Zwischen dem Amt für Imm obilienmanagement und den Nutzerämtern gibt es keine schriftliche Vereinbarung über den gegenseitigen Leistungsaustausch. Die konkrete Gestaltung der Nutzung der Bestandsflächen erfolgt durch die Nutzerämter unter Berücksichtigung der gesetzlichen Reg e- lungen, aber ohne gesamtstädtische Standard- und Rahmenvorgaben (Ausnahme 1: Büroflächen - Bewirtschaftung durch das Personal- und Organisationsamt anhand der vom Verwaltungsvorstand festgelegten Standards / Ausnahme 2: die über die Gebäudeleitlinien definiert en Standards, siehe Ratsvorlage V/0812/2011). Folge ist, dass die Bestandsflächen bei neuen Flächenbedarfen (oder - 3 - V/0937/2013/1 Forderungen nach Flächenreduzierungen) nicht systematisch auf Optimierungspotenzial geprüft werden. Die Flächeninanspruchnahme durch die Nutzerämter ist nicht budgetwirksam (keine Ergebnisver- antwortung bei den Ämtern für die durch die Flächennutzung entstehenden Kosten in ihren Pr o- duktgruppen; nur „nachrichtliche“ Darstellung im Haushalt über interne Leistungsverrechnung). Diese Kritikpunkte hat die Verwaltung zum Anlass genommen, ein Konzept für eine optimierte i m- mobilienwirtschaftliche Steuerung zu entwickeln. Modell einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung A) Zielfestlegungen und Zielmessung Für eine systematische immobilien wirtschaftliche Steuerung bedarf es entsprechender Zielvorga- ben der Verwaltungsführung und der politischen Gremien . Nicht erst seit der Einführung des Ne u- en Kommunalen Finanzmanagement (NKF) hat es hierzu Überlegungen und Konkretisierungen gegeben. Hierzu einige Beispiele: Im Haushaltsplanentwurf 2014 sind für die Produktgruppe Immobilienmanagement folgende Ziele benannt: 1. Der Erwerb, die Entwicklung und der Verkauf von Immobilien sollen sich an einem ausg e- wogenen Immobilienportfolio orientieren. Die Zie lerreichung wird exemplarisch gemessen an der Erreichung der geplanten ordentlichen Erträge. 2. Die Bewirtschaftungsaufwendungen (Instandhaltung, Wartung, Energie und Fremdrein i- gung) sollen gemessen an der Entwicklung des Preisindex und der Flächenentwickl ung konstant gehalten werden. In der Vorlage V/0236/2010 benanntes Ziel eines optimierten Immobilienbetriebes: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewir t- schaftung: Die Bildung eines optimierten Immobilienbesta ndes und dessen Erhalt durch nachhaltige B e- wirtschaftung ist – neben anderen Maßnahmen – ein wesentlicher Faktor der dauerhaften Kon- solidierung des städtischen Haushalts; deshalb muss eine signifikante Senkung des Ressou r- cenverbrauchs durch städtisch genut zte Immobilien erreicht werden. Dabei ist der Erhalt der Funktionalität, Qualität und des Vermögenswertes der Immobilien sicherzustellen. Das Ziel „Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung“ könnte eine geeignete Zielvorgabe an das Amt für Immobilienmanagement sein, mit dem die Aufgabenerledigung letztlich auch messbar gemacht werden kann. Auch für alle Nu t- zerämter sind Zielvorgaben zu entwickeln. Hierzu ist dann die Bildung geeigneter und steuerungs unterstützender Kennzahlen erforderlich. Für die Zielerreichung wird dem Amt für Immobilienmanagement (bei derzeitiger Organisation s- form) ein jährliches Immobilienbudget zur Verfügung gestellt, welches über die interne Leistung s- verrechnung auf die einzelnen Nutzerämter aufgeteilt wird. In der Informationsveranstaltung für die Mitglieder des Ausschusses für Finanzen, Beteil i- gungen und Liegenschaften am 15. Januar 2014 ist die Verwaltung gebeten worden, das noch zu erstellende Zielsystem mit solchen Kennzahl en zu unterlegen, die (auch) für die politische Steuerung relevant sind. Die Verwaltung hat sich daraufhin in einem ersten Schritt mit bestehenden Ziel - und Kenn- zahlensets in anderen Immobilienbetrieben beschäftigt. Erste Erkenntnis daraus ist, dass es neben „Globalkennzahlen“ zum Immobilienportfolio auch fachliche Zielkennzahlen (für den jeweiligen Produktbereich bzw. die jeweilige Produktgruppe) geben muss, um eine u m- - 4 - V/0937/2013/1 fassende Steuerung zu gewährleisten. Die Zielkennzahlen sollen auch dazu beitragen, in Alternativen denken zu können (z. B. Anmietung statt Neubau, Unterbringung im Bestand statt Erweiterung etc.). B) Instrumente (für eine erhöhte Transparenz bei der Immobilienbewirtschaftung) Flächenplan Mit dem Haushaltsplanentwurf 2014 liegt erstmalig ein sogenannter Flächenplan vor, der für jede städtische bzw. städtisch genutzte Immobilie Flächen - und Kosteninformationen enthält. Der Fl ä- chenplan ist in einem ersten Teil standortbezogen und in einem zweiten Teil produktgruppenbez o- gen dargestellt. Damit ist ein Teilaspekt der oben genannten Vorlage V/0236/2010 erfüllt. Die im Flächenplan enthaltenen Informationen sollen für die optimierte immobilienwirtschaftliche Steu e- rung sinnvoll genutzt werden. Portfoliomanagement des allgemeinen Grundvermögens Mit der Vorlage V/0437/2009 hat die Verwaltung gegenüber dem Ausschuss für Finanzen, Beteil i- gungen und Liegenschaften erstmalig das Instrument des Portfoliomanagements vorgestellt und den Bereich des allgemeinen Grundvermögens damit analysiert. Beim Portfoliomanagement wer- den Entscheidungen auf der Ebene von Immobilienbeständen in ihrer Gesamtheit (Portfolio) ge- troffen. Leerstandsmanagement Temporäre Leerstände entstehen beispielsweise auf Grund von Mieterwechsel. In wenigen Einzel- fällen sind Leerstände auf Grund von strategischen / wirtschaftlichen Entscheidungen (geplante Veräußerung / Rückbau etc.) möglich. Die Leerstände im allgemeinen Grundvermögen werden durch das Amt für Immobilienmanagement systematisch erfasst und regelmäßig analysiert . Als Indikator für eine wirtschaftliche Verwaltung der Objekte ist u. a. die sog. „ Leerstandsquote“ von Interesse (Anteile der leerstehenden Objekte / Wohnungen in %). Im Rahmen des Leerstandm a- nagements werden Einzelfall bezogene Lösungen erarbeitet, um die Leerstände zu beenden und die Leerstandsquote zu verringern. Zur Erhöhung der Transparenz wird das Amt für Immobilie n- management die Leerstandsquote in seinem Arbeitsbericht regelmäßig darstellen und zukünftig in einer Zeitreihe fortführen. Prüfauftrag Belegungsmanagement Mit dem Handlungsprogramm 2012 bis 2017 hat der Rat der Stadt Münster der Verwaltung den Auftrag erteilt, die Einführung eines Belegungsmanagementsystems zu prüfen. Konkret soll es um die Belegung und Auslastung städtischer Immobilien gehen. Ziele sind: Transparenz über den vor- handenen Raumbestand, bessere Ausnutzung der vorhandenen Räumlichkeiten und Bestimmung der Auslastung. Voraussetzungen: einheitliche DV -Lösung, vollständige Aufnahme und Erfassung der verschiedenen Raumressourcen (z. B. Bespre chungsräume, Vortragsräume, Bühnen, Spor t- flächen, Räume für Bildung und Weiterbildung). Dabei knüpft ein nachhaltiges Belegungsm a- nagement an zwei Punkten an: einerseits an einer dauerhaften Belegung von Objekten und Rä u- men allgemein (hilfreich vor allem fü r das Amt für Immobilienmanagement), andererseits für eine tages- oder stundenweise Belegungssteuerung (hilfreich vor allem für die Nutzerämter). In der Informationsveranstaltung am 15. Januar 2014 ist ein so gestaltetes Belegungsm a- nagement als wichtige G rundlage für eine bessere Steuerung des Immobilienportfolios im Ganzen, aber vor allem auch für eine bessere Steuerung einzelner Immobilienobjekte (höhe- re Auslastung, weniger Leerzeiten etc.) angesehen worden. - 5 - V/0937/2013/1 Transparenz über Standards Mit der Vorlage V/0430/2013 hat die Verwaltung einen umfassenden Sachstandsbericht über die städtischen Standards im Planungs -, Hoch- und Tiefbaubereich gegeben. Der Sachstandsbericht bildet die Grundlage für die weitere Diskussion über städtische Standards , beispielsweise auch für die politische Arbeitsgruppe, die sich mit den Gebäudeleitlinien beschäftigen will. Das restliche Jahr 2013 und das Frühjahr 2014 sollen für den weiteren Erfahrungsbetrieb gemäß dem Ratsbeschluss zum Handlungsprogramm 2012 bis 2017 genutzt werde n. Anschließend soll den politischen Gremien ein Abschlussbericht mit Empfehlungen zum Thema „Standards und Richtlinien“ vorgelegt werden. Zukünftige Berichterstattung in den politischen Gremien zu wichtigen immobilien - wirtschaftlichen Projekten („Meilensteine“) Zur Unterstützung der politischen Gremien bietet sich eine regelmäßige Berichterstattung zu den Meilensteinen der wichtigsten immobilienwirtschaftlichen Projekte an. Bauinvestitionscontrolling Im Bürgerhaushalt ist angeregt worden, das Bauinvest itionscontrolling der Stadt zu analysieren und gegebenenfalls zu verbessern (vgl. Vorschlag Nr. 2011-337 aus dem Bürgerhaushalt). Grund- sätzlich kann heute von einer effektiven und effizienten Bauplanung und -ausführung im Hoch- und Tiefbau ausgegangen werden. Ad hoc umsetzbare Verbesserungsmaßnahmen konnten insofern nicht identifiziert werden. Die Verwaltung wird dieses Instrument dennoch kontinuierlich weiterent- wickeln. Im Fokus steht zurzeit die erste Phase jeder Investition, in der der qualitative und quantita- tive Bedarf festgestellt wird. Bündelung immobilienwirtschaftlicher Themen in den politischen Gremien Das Thema „Immobilienmanagement“ wird in zwei Ausschüssen behandelt: die liegenschaftlichen Aspekte des Themas im Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften, die baufach- lichen Aspekte im Ausschuss für Umweltschutz und Bauwesen . Unabhängig von dieser Zweite i- lung zeigt gerade die Behandlung liegenschaftlicher Themen im Ausschuss für Finanzen, Beteil i- gungen und Liegenschaften, dass zukünftig möglicherweise die Einrichtung eines eigenen Liegen- schaftsausschusses angezeigt sein könnte. Um nicht die Anzahl der Ausschüsse zu erhöhen, könnte der Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Liegenschaften mit dem Hauptausschuss zum Haupt - und Finan zausschuss verschmolzen werden. Selbstverständlich liegt dieser Punkt ausschließlich in der Entscheidung des zukünftigen Rates. C) Mieter-Vermieter-Modell: Dezentrale Flächen-, Budget- und Ergebnisverantwortung Um die Nutzerämter in die Lage zu versetze n, zukünftig die Flächen -, Budget- und Ergebnisver- antwortung für die von Ihnen genutzten Immobilien zu übernehmen, sind mehrere Vereinbarungen und Festlegungen erforderlich. Budgetvereinbarung zwischen Nutzerämtern und dem Amt für Immobilien management und dem Amt für Finanzen und Beteiligungen Die Budgetvereinbarung soll zukünftig die finanzwirtschaftlichen Aspekte des Mieter -Vermieter- Modells für die vom Nutzeramt abgerufenen immobilienwirtschaftlichen Leistungen (siehe nächster Punkt: Leistungsvereinbarung) für Bestandsimmobilien und für alle neu bereitgestellten Immobilien regeln; konkret - die Höhe des „Budgets“ auf Grundlage der bereitgestellten Immobilien gemäß Flächenplan - die Feststellung des Ergebnisses nach Ablauf des Bezugsjahres (Soll-Ist-Vergleich) - die Folgen der dem Nutzeramt zuzuordnenden Abweichungen vom festgelegten Budget. - 6 - V/0937/2013/1 Die Höhe der „Budgets“ der Nutzerämter stellt lediglich eine Berechnungsgrundlage dar und ent- spricht der im Haushaltsplan ausgewiesenen Höhe der internen Leistungsverrechnung bei der je- weiligen Produktgruppe für ein Bezugsjahr. Nach Ablauf des Bezugsjahres erfolgt ein Soll -Ist- Vergleich. Die Abweichungen aus dem Soll-Ist-Abgleich können sowohl positiv als auch negativ ausfallen und führen in beiden Fällen zu Veränderungen im echten Budget . Das heißt, sie führen zu Veränd e- rungen im Haushaltsplanentwurf, konkret im Ergebnisplan des Folgejahres der betreffenden Pr o- duktgruppe des Nutzeramtes. Positive Abweichungen führen zu Verbesserungen im Ergebnisplan, negative Abweichungen zu Verschlechterungen. Hinweis: Die Budgetvereinbarung bezieht sich auf die derzeitige Organisationsform des Immob ili- enmanagements als Amt. Im Falle anderer Organisationsformen würde eine Regelung im Rahmen von Rechnungslegungen erfolgen. Rahmenvereinbarung zwischen Nutzerämtern und dem Amt für Immobilien (Leistung s- vereinbarung) Die Rahmenvereinbarung soll die Bereitstellung immobilienwirtschaftlicher Leistungen durch das Amt für Immobilienmanagement gegenüber den Nutzerämtern regeln. Dazu gehört beispielsweise - die Verantwortung für die zeit - und bedarfsgerechte Verfügbarkeit, Instandhaltung und Bewir t- schaftung der Gebäude und Grundstücke durch das Amt für Immobilienmanagement, - die Planung und Realisierung der Baumaßnahmen bei Neubau, Erweiterun g, größerem Umbau sowie Bauen im Bestand durch das Amt für Immobilienmanagement, - die Pflichten der Nutzerämter und des Amtes für Immobilienmanagement. Sowohl die Rahmenvereinbarung als auch die Budgetvereinbarung ist mit allen Ämtern abz u- schließen, die nicht ausschließlich Büroflächen nutzen. D) Optimierte Zusammenarbeit im „Konzern“ Als Stichpunkte seien hier genannt: - Quartalsgespräche zwischen dem Amt für Immobilienmanagement und Konzerntöchtern, bei Bedarf unter Beteiligung der Nutzerämter - Prüfung und ggf. Veränderung der bisherigen immobilienwirtschaftlichen Aufgaben bei Stadt und Konzerntöchtern. E) Weitere Maßnahmen Befragung der Nutzerämter über die Zufriedenheit der Leistungserbringung des Amtes für Immobilienmanagement Über zukünftige Befragungen der Nutzerämter kann die Zufriedenheit der Leistungserbringung des Amtes für Immobilienmanagement ermittelt und daraus Rückschlüsse auf Veränderungsnotwe n- digkeiten gezogen werden. Ressourcen für die Einführung und Umsetzung des Konzeptes der optimierten immobilien- wirtschaftlichen Steuerung Das Konzept der optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung, dessen Einführung und dauer- hafte Umsetzung wird an verschiedenen Stellen innerhalb der Verwaltung Ressourcen (im W e- sentlichen Personalressou rcen) binden. Zum jetzigen Zeitpunkt kann noch nicht mit Sicherheit festgestellt werden, in welchem Umfang Ressourcen benötigt werden. Deshalb soll die Einführung - 7 - V/0937/2013/1 des Konzeptes durch das Personal - und Organisationsamt begleitet werden, damit zu gegebener Zeit entschieden werden kann, ob und ggf. in welchem Umfang Personalre ssourcen bereit gestellt werden müssen. Über Umsetzungsstände und Ergebnisse wird die Verwaltung zu gegebener Zeit berichten. Nach einem Erfahrungsbetrieb von zwei Jahren erstattet die V erwaltung den politischen Gremien Bericht über die Steuerungswirkung des Konzeptes. Zu Beschlusspunkt 2: Die Umsetzung des Konzeptes einer optimierten immobilienwirtschaftlichen Steuerung kann nur im Zusammenspiel von Verwaltung und politischen Gremien funktionieren. Ursache hierfür ist, dass das Mieter-Vermieter-Modell nicht über „echte“ Mietzahlungen abgebildet werden kann, sondern über den Haushaltsplan verbindlich gemacht werden muss. Da der Haushaltsplan der zentrale „Kontrakt“ zwischen Verwaltung u nd politischen Gremien darstellt, sind selbstredend politische Veränderungen am verwaltungsseitig erstellten Haushaltsplanentwurf immer möglich. Für das Thema „immobilienwirtschaftliche Steuerung“ wäre jedoch eine Art Selbstverpflichtung der polit i- schen Gremien – ähnlich der vom Rat beschlossenen Selbstverpflichtung bei zukünftigen Hau s- haltsbelastungen, vergleiche Beschluss des Rates vom 13. November 2013 zur Vorlage V/0511/2013/1 – sehr wünschenswert. Was bedeutet diese „Selbstverpflichtung“ konkret? Das lässt sich verdeutlichen, wenn man das vorgeschlagene System des budgetwirksamen Flächenverbrauchs etwas näher betrachtet: Wie unter der Begründung zu Beschlusspunkt 1 bereits dargestellt, wird der budgetwirksame Flächen- verbrauch mit sogenannten Bonus- und Malusregelungen verbunden. Hierzu ein Beispiel: Kann ein städtisches Amt die im Vorjahr festgelegten finanziellen Planwerte für die bereitgestellten Immobilien unterschreiten, steht dem Amt ein Bonus zu. Dieser Bonus wird dem Amt im Teilergebnisplan der jeweiligen Produktgruppe „gutgeschrieben“, das heißt, der Haus- haltsansatz im Haushaltsplanentwurf des Folgejahres wird angehoben (konkret in den Zeilen 13 „Aufwendungen für Sach-/Dienstleistungen“ oder 16 „sonstige ordentliche Aufwendungen“). Das Beispie l gilt im umgekehrten Fall analog: Überschreitet ein städtisches Amt die im Vorjahr festgelegten finanziellen Planwerte für die bereitgestellten Immobilien, greift die Malus -Regelung: Der Haushaltsansatz im Teilergebnisplan der jeweiligen Produktgruppe wir d im Haushaltsplanent- wurf des Folgejahres abgesenkt. Die politische „Selbstverpflichtung“ bestünde nun darin, diese Bonus -Malus-Regelung, die die Verwaltung im Haushaltsplanentwurf vorgenommen hat, nicht über politische Änderungsbeschlü s- se zum Haushalt zu „neutralisieren“. Dann nämlich entfiele für die städtischen Ämter der Anreiz, effektiver und effizienter als bislang die städtischen Immobilienflächen zu bewirtschaften. Eine weitere, in der Informationsveranstaltung am 15. Januar 2014 thematisierte Vora usset- zung für ein nachhaltiges Gelingen des Modells ist eine auskömmliche Ausstattung mit F i- nanzmitteln für die Instandhaltung des Gebäudebestandes. Auskömmlich ist die finanzielle Ausstattung dann, wenn mittelfristig ein Wert erreichen wird, mit dem ein S ubstanzverlust der städtischen Immobilien vermieden werden kann. Aktuell stehen dem Amt für Immobilienmanagement im Jahr 2014 ca. 12 Mio. € für Instan d- haltungsmaßnahmen zur Verfügung. Die Kommunale Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) gibt in ihrem B e- richt zur Hochbauunterhaltung (9/1984) ein grundlegen des Verfahren zur Bemessung von Bauunterhaltungsmitteln vor. Es besagt, dass im langfristigen Durchschnitt jährlich Unte r- haltungsmittel in Höhe von 1,2 % der Gebäudewiederbeschaffungswerte erforderlich sind. Aus diesen Unterhaltungsmitteln soll die Gesamth eit der Maßnahmen zur Wiederherste l- - 8 - V/0937/2013/1 lung und Bewahrung des Soll -Zustandes von Gebäuden und dazugehörigen Anlagen unter Einbeziehung aktueller, sicherheitstechnischer und funktionaler Standards finanziert we r- den. Dieser Wert wurde in einer Forschungsarbeit der Universität Karlsruhe 2008 grundsätz- lich bestätigt. Der momentane Wiederbeschaffungswert aller Gebäude der Stadt Münster betrug zum A n- fang des Jahres 2014 rd. 1,88 Mrd. €. Laut den Vorgaben der KGSt müssten für die Instan d- haltung des Gebäudebestands Mi ttel in Höhe von ca. 22,5 Mio. € zur Verfügung gestellt werden. Die Differenz zu den tatsächlich bereitgestellten Mitteln beträgt 10,5 Mio. €. Die Folgen von unterlassener Instandhaltung sind ein Substanzverlust, aber auch steigende Kosten hinsichtlich de r Bewirtschaftung der Gebäude. Zusätzlich kann langfristig die B e- triebsbereitschaft der nicht ausreichend instand gehaltenen Immobilien möglicherweise nicht mehr gewährleistet werden. Um unter den aktuellen Rahmenbedingungen die nicht ausreichenden Bauunt erhaltungs- mittel möglichst effizient einzusetzen, erfolgt im Amt für Immobilienmanagement eine Pri o- risierung der anstehenden Unterhaltungsmaßnahmen nach baufachlichen Dringlichkeitsg e- sichtspunkten. Wie auch im Haushaltsplan 2014 dargelegt (Band 1, Seite 29 7), konnten j e- doch nicht alle Maßnahmen mit hoher Priorität in das Maßnahmenprogramm 2014 aufg e- nommen werden. Um auch in diesem Bereich für mehr Transparenz zu sorgen, wird die Verwaltung einen „Gebäudezustandsbericht“ erstellen, in Anlehnung an den den p olitischen Gremien b e- kannten Straßenzustandsbericht (vgl. Vorlage V/0729/2013). Letztlich kann aber nur mit einer mittelfristigen Anpassung der Finanzmittel für die Instan d- haltung des Gebäudebestandes an die vorgegebenen Richtwerte der Su bstanzverlust der städtischen Immobilien vermieden werden. Eine Trendumkehr ist insofern dringend geb o- ten. Die Verwaltung wird deshalb beauftragt, dem Rat ein Verfahren vorzuschlagen, mit dem beginnend mit einem Abbau des bestehenden Instandhaltungsstaus mittelfristig der Sub- stanzerhalt städtischen Vermögens gesichert werden kann. Zu Beschlusspunkt 3: In den politischen Gremien ist in der jüngeren Vergangenheit mehrfach der Wunsch geäußert wor- den, zur Einführung des Mieter -Vermieter-Modells die Rechtsform des Amtes für Immobilienma- nagement zu überprüfen. Zuletzt hat die Verwaltung mit der Vorlage V/0176/2011/1. Erg. den Sachstand hierzu aufbereitet. Der Rat der Stadt Münster hatte am 21. März 2012 diese Vorlage und damit auch die nachfolgend nochmals aufgeführten Punkte beschlossen: „6. Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung, welche Vor - und Nachteile mit der Bildung eines Bau- und Liegenschaftsbetriebes (nach den Vorschriften über Eigenbetriebe) im Sinne eines zentralen Gebäude- und Liegenschaftsmanagements verbunden sind und dabei die Erfahru n- gen vergleichbarer Städte in NRW mit einzubeziehen, zur Kenntnis. Der Ergänzungsantrag zur Vorlage V/0176/2011 der SPD -Fraktion im Rat der Stadt Münster vom 24.05.2011 ist insoweit erledigt. 7. Der Rat beauftragt die Verwaltung die immobilienwirtschaftliche Steuerung weiter zu entwickeln und dabei die Frage nach einer geeigneten Recht- und Organisationsform einzubeziehen. […]“ Aus Sicht der Verwaltung war es bei der Bearbeitung des Ratsauftrages und der Konkretisierung des Modells für eine optimierte immobilienwirtschaftliche Steuerung (vergleiche oben die Begrü n- dung zu Beschlusspunkt 1) wichtig, ein Modell zu finden, das unabhängig von organisatorischen Veränderungen funktionieren kann. Dadurch konnte der Fokus auf die Ausgesta ltung des Modells - 9 - V/0937/2013/1 gelegt werden und nicht vorrangig auf eine Veränderung der Rechtsform. Denn eine veränderte Rechtsform bringt nicht automatisch einen Steuerungsgewinn mit sich, weder für die Verwaltung s- steuerung noch für die politische Steuerung. Deshalb sollte eine Veränderung der Rechts - und Organisationsform nur dann näher untersucht werden, wenn diese Veränderung nicht mit nachteiligen steuerlichen Konsequenzen verbunden ist. Daher war eine Prüfung der steuerlichen Konsequenzen der folgenden Rechts- und Organisations- formen angezeigt: • optimierter Regiebetrieb • eigenbetriebsähnliche Einrichtung • Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang) • Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht) • Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht) • Anstalt öffentlichen Rechts. Die Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen sind in der Anlage 1 ausführlich dar- gestellt. Im Nachgang der Informationsveranstaltung am 15. Januar 2014 ist die Prüfung der Anstalt öffentlichen Rechts noch erweitert worden. Letztlich stellen sich alle geprüften Rechts - und Organisationsformen unter steuerlichen Gesicht s- punkten als gegenüber dem Status quo nachteilig dar. Sollten sich zukünftig die steuerlichen Rahmenbedingungen wesentlich ändern und eine Umwandlung des Amtes für Immobilienm a- nagement in eine andere Rechtsform günstig erscheinen lassen, wird die Verwaltung eine erneute Rechtsformprüfung vornehmen und den politischen Gremien eine Beschlussempfehlung vorlegen. Zu Beschlusspunkt 4: Die Thematik der immobilienwirtschaftlichen Steuerung ist ein inhaltlicher Schwerpunkt des strat e- gischen Flächenmanagements und somit Gegenstand verschiedener Vorlagen, insbesondere • V/0236/2010: Strategisches Flächenmanagement der Stadt Münster: Bildung eines optimierten Immobilienbestandes und dessen Erhalt durch nachhaltige Bewirtschaftung • V/0176/2011 mit 1. Ergänzung: Strategisches Flächenmanagement: Zwischenbericht unter Berücksichtigung der Handlungsempfehlungen des Gu tachtens Deloitte und Einführung eines Flächenplanes als Anlage zum Haushaltsplan sowie von verschiedenen Ratsanträgen • A-R 70/2010 der SPD -Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grundstücks - und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster • A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft einschlagen. Die Arbeitsaufträge aus den vorgenannten Vorlagen und Anträgen, die das strategische Fläche n- management betreffen, als auch die Fundstellen deren Beantwortung sind der beigefügten Anlage 2 zu entnehmen. Die Anträge A-R 70/2010 (Anlage 3) und 77/2010 (Anlage 4) sind mit Beschlussfassung über diese Vorlage vollständig aufgegriffen und somit erledigt. In Vertretung gez. Reinkemeier Stadtkämmerer - 10 - V/0937/2013/1 Anlagen: Anlage 1: Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen für das städtische Immobilienmanagement Anlage 2: Übersicht über die Arbeitsaufträge aus unterschiedlichen Vorlagen und Anträgen, die das strategische Flächenmanagement betreffen Anlage 3: Antrag Nr. A-R 70/2010 der SPD-Ratsfraktion vom 20.09.2010: Weitere Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster Anlage 4: Antrag Nr. A-R 77/2010 gemeinsamer Antrag der SPD-Fraktion, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen/GAL, der Fraktion DIE LINKE., der Ratsgruppe UWG/ÖDP und von Herrn Powroznik vom 30.11.2010: Den Weg zu einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft ein- schlagen
V-0937-2013-1_Anlage1
13456 Zeichen
1
Ergebnisse der Prüfung der steuerlichen Konsequenzen
unterschiedlicher Rechts- und Organisationsformen
für das städtische Immobilienmanagement
Folgende Rechts- und Organisationsformen für das st ädtische Immobilienmanagement sind
auf ihre steuerlichen Konsequenzen geprüft worden:
• optimierter Regiebetrieb
• eigenbetriebsähnliche Einrichtung
• Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang)
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht)
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht)
• Anstalt öffentlichen Rechts.
Zur Prüfung im Einzelnen:
• optimierter Regiebetrieb
Regiebetrieb und optimierter Regiebetrieb stellen d ie geringste organisatorische
Abgrenzungsform gegenüber den anderen Bereichen ein er Körperschaft dar. In dieser
Organisationsform werden zurzeit nur die sogenannte n Betriebe gewerblicher Art
1 des
Amtes für Immobilienmanagement besteuert, die durch wirtschaftliche Leistungen an
fremde Dritte (einschließlich beherrschter Gesellsc haften mit beschränkter Haftung)
entstehen.
Fazit: Keine wesentliche Änderung gegenüber der jetzigen Situation
• eigenbetriebsähnliche Einrichtung
Durch Einführung eines Eigenbetriebs oder einer eig enbetriebsähnlichen Einrichtung für
das Amt für Immobilienmanagement, der/die mit den a nderen Ämtern im Kontraktwege
und ggf. über ein eigenes Girokonto abrechnet, ents teht ein steuerlicher
Selbstversorgungsbetrieb, der als Betrieb gewerblicher Art (BgA, § 4 KStG) steuerpflichtig
werden kann. Nur in dem Fall, dass dieser Betrieb keine gewichtigen Umsätze (< 30.678,-
€) an fremde Dritte ausübt, wird er steuerrechtlich nicht erfasst.
Nach herrschender Auffassung der Kommentierung und der Finanzverwaltung (z. B.
BMF-Schreiben vom 7.10.74) werden Selbstversorgungs betriebe nur dann nicht als BgA
aufgegriffen, wenn sie nahezu ausschließlich für de n hoheitlichen Bereich der
Trägerkörperschaft tätig sind. Im Tätigkeitsbereich des Amtes für Immobilienmanagement
existieren aber bereits verschiedene steuerpflichti ge Bereiche (BgA Verpachtung
Gaststätten, BgA Betriebsaufspaltung Technologieför derung, BgA Dienstleistungen (an
Halle Münsterland GmbH und an Stadtwerke Münster Gm bH)), so dass davon
auszugehen ist, dass ein neuer BgA Gebäudemanagemen t entsteht mit den
entsprechenden steuerlichen Konsequenzen.
Außerdem würden Vermietungs- und Nebenleistungen an bereits existierende BgA
erbracht werden, die städtische Immobilien nutzen. Dies sind z. B.:
BgA Bäder,
BgA Bühnen,
BgA Jugendcafes,
1 Für eine Erläuterung der Betriebe gewerblicher Art im Allgemeinen und im Konkreten siehe die
städtische Berichtsvorlage V/0690/2013.
Anlage 1 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg.
2
BgA Betriebsaufspaltung Halle Münsterland.
Bei der Gründung einer eigenbetriebsähnlichen Einri chtung Liegenschaften/Gebäude-
management im Rahmen eines Mieter-Vermieter-Modells entsteht ein neuer BgA
Gebäudemanagements (BgA GM) mit folgenden steuerrechtlichen Konsequenzen für:
- Grundstücke und Gebäude, die heute zum Betriebsve rmögen der bereits
existierenden BgAs gehören, sind dann dem neuen BgA GM zuzuordnen. Dazu sind
sie aus den Steuerbilanzen der bisherigen BgA (sieh e oben) mit dem Verkehrswert
herauszulösen, wobei stille Reserven der Körperscha ftsteuer und Kapitalertragsteuer
zu unterwerfen sind. Aufgrund der bereits langen Ve rbleibensdauer und des großen
Umfangs der Grundstücke und Gebäude ist zu erwarten , dass die stillen Reserven
erheblich sind.
- Die anschließende Verpachtung dieser Grundstücke des BgA GM an BgAs und ggf.
fremde Dritte und die dazugehörigen Nebenleistungen sind steuerbare Leistungen des
neu entstehenden BgA GM. In welcher Höhe Körperscha ftsteuern anfallen, hängt vom
Überschuss der Einnahmen über die Ausgaben ab. In j edem Fall entstünde immenser
Aufwand bei der Zuordnung von Personal- und Bewirts chaftungskosten zur Erstellung
der steuerlichen Gewinnermittlungen.
- Außerdem ist das gesamte Grundvermögen des neuen BgA GM steuerverstrickt, was
bedeutet, dass Erträge beim zukünftigen Veräußern o der Herauslösen aus dem BgA
(anders als bei einer Veräußerung aus dem hoheitlic hen Bereich) der
Ertragsbesteuerung unterliegen.
- Zwar sind Vermietungsumsätze grundsätzlich umsatz steuerfrei. Selbständige
Nebenleistungen wie z. B. die Vermietung von Betrie bsvorrichtungen oder
Hausmeisterdienste können aber durchaus auch umsatzsteuerpflichtig werden.
- Die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs aus Investiti onen hängt weiterhin von der
Tätigkeit der BgA ab, die die Grundstücke nutzen. A bweichend von der Ertragsteuer
wird bei der Umsatzsteuer von nur einem Unternehmen der Stadt Münster (§ 2 Abs. 3
UStG), in dem sich alle BgAs befinden, ausgegangen. Ein Vorteil beim
Vorsteuerabzug aus Investitionen und laufenden Kost en gegenüber der bisherigen
Gestaltung entsteht daher nicht.
Bisher ist zwar kein Fall bekannt, in dem die Finan zverwaltung bzw. die
Konzernbetriebsprüfung einen Selbstversorgungsbetri eb aufgegriffen und als steuerbar
behandelt hat. Die Entwicklung der Rechtsprechung u nd der Beurteilung ggf. steuerbarer
Sachverhalte durch das Bundesfinanzministerium und die europäische Rechtsprechung
zeichnet sich aber durch eine restriktive Einstellu ng aus. Beispiel hiefür ist die Diskussion
um die seit Jahrzehnten nicht steuerbaren Leistungen im Rahmen der Amtshilfe zwischen
den hoheitlichen Bereichen zweier öffentlich-rechtl icher Körperschaften
(Beistandsleistungen). Sollte hier keine Ausnahmere gelung gefunden werden, sondern
die Besteuerung dieser Leistungen nach einer Überga ngsfrist durch das
Bundesfinanzministerium angeordnet werden, ist der Aufgriff von sog.
Selbstversorgungsbetrieben der logische nächste Schritt.
Im Rahmen der laufenden Steuerprüfung konnte dieser Punkt mit dem
Konzernbetriebsprüfer besprochen werden. Der Prüfer teilt die genannte Auffassung und
bestätigte sogar aktuelle Diskussionen auf Ebene des Bundesfinanzministeriums, wonach
Selbstversorgungsbetriebe künftig aufgegriffen werd en sollen, wenn diese auch für
fremde Dritte tätig sind und ein Betrieb gewerblich er Art bereits besteht. Allgemein sollte
daher bei der Aufnahme von entgeltlichen Tätigkeite n für Dritte durch Querschnittsämter
3
beachtet werden, dass von der Steuerbarkeit dann di e Tätigkeiten für die eigene
Körperschaft betroffen sein können.
Fazit: Ein Eigenbetrieb oder eine eigenbetriebsähnl iche Einrichtung
‚Immobilien/Gebäudemanagement’ dürfte nicht die Grundstücke übernehmen, die bereits
in den bestehenden BgAs der Stadt Münster steuerver strickt sind, um die Aufdeckung
stiller Reserven zu verhindern. Des Weiteren droht die Steuerverstickung aller
Grundstücke mit der entsprechenden Problematik der zukünftigen Aufdeckung stiller
Reserven. Ein Vorsteuervorteil ist nicht zu erzielen.
• Privatisierung in Form einer GmbH (mit Eigentumsübergang)
Die GmbH erzielt von Gesetzes wegen Einkünfte aus g ewerblicher Tätigkeit. Bei
Gründung einer GmbH wäre nunmehr für eine Tätigkeit , die unter dem Dach der Stadt
Münster, d. h. im hoheitlichen Bereich i.d.R. nicht besteuert wird (Ausnahme s.o.), eine
steuerliche Gewinnermittlung abzugeben.
Sollten Gewinne aus der Vermietung oder Verpachtung oder der Veräußerung von
Grundstücken erzielt werden, unterliegen diese der Körperschaftsteuer und der
Gewerbesteuer. Verluste und der Verzicht auf einen Gewinnaufschlag gelten als
verdeckte Gewinnausschüttung und würden mit Kapital ertragsteuer belastet werden. Das
gleiche gilt für Ausschüttungen. Eine Privatisierun g des liegenschaftlichen Bereichs in
Form einer GmbH hätte zudem folgende Konsequenzen:
- Eine Übertragung des Grundvermögens löst 5 % Grun derwerbsteuer aus, wobei die
Bemessungsgrundlage eine beträchtliche Höhe hätte.
- Das gesamte übertragene Vermögen wäre steuerverst rickt. Das heißt, dass Erträge
beim zukünftigen Veräußern oder Herauslösen aus der GmbH der
Ertragsbesteuerung unterliegen. Sollten sich im Lau fe der Zeit Wertsteigerungen
ergeben, entstehen so wieder stille Reserven, die z u einer entsprechenden
Steuerbelastung führen.
- Vorsteuervorteile ergeben sich nicht, da eine Opt ion zur Steuerpflicht (§ 9 UStG), - um
den Vorsteuerabzug zu ermöglichen - bei der Vermiet ung an den weitaus
überwiegenden hoheitlichen Teil der Stadt Münster n icht möglich wäre. Zudem fallen
bei dem weitaus überwiegenden Ausgabenblock Persona lkosten überhaupt keine
Vorsteuern an.
- Zwar sind Vermietungsleistungen umsatzsteuerbefre it, selbständige Nebenleistungen
oder solitär erbrachte Leistungen wie Hausmeisterdi enste, Verwaltung etc. würden
aber mehrwertsteuerpflichtig.
Fazit: Die Gründung einer GmbH bringt keine Vorteil e, aber wesentliche Nachteile
(Grunderwerbsteuer, Steuerverstrickung, Bilanzierun gs-, wesentlicher zusätzlicher
Aufwand durch Gewinnermittlungspflicht) gegenüber d em Verbleiben der Grundstücke im
hoheitlichen Bereich.
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, mit Pacht)
Die Privatisierung in Form einer GmbH ohne Eigentum sübergang hätte den Vorteil
gegenüber der Variante mit Eigentumsübergang, dass keine Grunderwerbsteuer fällig
würde.
4
Sollte das Grundvermögen nicht übertragen werden (P acht und Rückpacht), bildet diese
Verpachtung an die GmbH eine sog. Betriebsaufspaltu ng, die wiederum einen
umfangreichen BgA der Stadt Münster mit allen oben genannten Nachteilen und nur
marginal erkennbaren Vorteilen auslöst.
Die Festsetzung der Pacht darf nicht zu einer verde ckten Gewinnausschüttung führen.
D. h., es besteht das Problem der Festsetzung einer marktüblichen Pacht.
Fazit: Es ergeben sich im Verpachtungs-BgA die glei chen Konsequenzen, wie bei der
GmbH mit Eigentumsübertragung (Ausnahme Grunderwerbsteuer):
• Privatisierung in Form einer GmbH (ohne Eigentumsübergang, ohne Pacht)
Denkbar ist auch eine Privatisierung in Form einer GmbH ohne Eigentumsübergang und
ohne Pacht durch die Stadt, damit kein Verpachtungs-BgA entsteht.
In diesem Fall müsste das Entgelt für die reine Bew irtschaftungsleistung auf jeden Fall
kostendeckend sein sowie ein Gewinnaufschlag erhobe n werden, da sonst verdeckte
Gewinnausschüttungen vorliegen.
Fazit: Diese Dienstleistungen der GmbH an die Stadt Münster wären
mehrwertsteuerpflichtig.
• Anstalt öffentlichen Rechts (AöR)
Eine AöR ist rechtlich selbständig und daher in ste uerlicher Hinsicht ähnlich wie eine
GmbH zu sehen. Sie kann ganz oder teilweise ein ode r mehrere Betriebe gewerblicher
Art (BgA) haben: BgA ‚Betriebsaufspaltung Technolog ieförderung’, BgA
‚Betriebsaufspaltung Halle Münsterland’, BgA ‚Betri ebsaufspaltung WBI’, BgA
‚Gaststätten’, BgA ‚Dienstleistungen’.
- AöR mit Grundstücksübertragung (Vermietermodell):
Da eine solche AöR nicht rein hoheitlich und nicht gemeinnützig ist, wird
Grunderwerbsteuer auf den Zeitwert aller übertragenen Grundstücke fällig.
Es erfolgt eine Aufdeckung der in den bereits beste henden BgA der Stadt Münster
vorhandenen stillen Reserven, da eine Übertragung a uf einen anderen Rechtsträger
erfolgt. Die bisherigen BgA werden als neue BgA der AöR fortgeführt.
Die AöR als Vermietermodell ist nach deutschem Rech t nicht steuerbare
Vermögensverwaltung (d.h. nicht, dass es hoheitlich e Tätigkeit ist). Nach EU-Recht
ist ihre Tätigkeit aber zumindest umsatzsteuerbar, allerdings ist kein Vorsteuerabzug
möglich, da eine Dauervermietung an Nichtunternehme r stattfindet. Inwieweit hier
eine Angleichung des deutschen Rechts an EU-Recht e rfolgen wird, ist zurzeit noch
offen (Stichwort: Steuerbarkeit von Beistandsleistu ngen). Die Bundesregierung lehnt
laut Koalitionsvertrag die umsatzsteuerliche Belast ung kommunaler Beistands-
leistungen ab.
- AöR ohne Grundstücksübertragung (Pachtmodell)
Es entsteht keine Grunderwerbsteuer (Pacht und Rückpacht).
Es erfolgt eine Aufdeckung der in den bereits beste henden BgA der Stadt Münster
vorhandenen stillen Reserven, da eine Übertragung a uf einen anderen Rechtsträger
erfolgt. Die bisherigen BgA werden als neue BgA der AöR fortgeführt.
Die AöR als Pachtmodell ist nach deutschem Recht ni cht steuerbare
Vermögensverwaltung (d.h. nicht, dass es hoheitlich e Tätigkeit ist). Nach EU-Recht
ist ihre Tätigkeit aber zumindest umsatzsteuerbar, allerdings ist kein Vorsteuerabzug
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möglich, da eine Dauervermietung an Nichtunternehmer stattfindet. Auch hier gilt das
oben Gesagte zur umsatzsteuerlichen Belastung kommunaler Beistandsleistungen.
Wenn in der AöR ein BgA entsteht, dann entsteht bei der Stadt ein zusätzlicher
Verpachtungs-BgA mit Steuerentwicklung. In das Pach t- und Dienstleistungsentgelt
der AöR muss die an die Stadt gezahlte Pacht einkalkuliert werden.
- AöR ohne Grundstücksübertragung (Dienstleistungsmodell ohne Pacht)
Es entsteht ein neuer zusätzlicher BgA Grundstücksv erwaltung. Es entsteht kein
Verpachtungs-BgA bei der Stadt.
Das Entgelt für die Leistungen, die erbracht werden (auch wenn es Zuschuss
genannt wird) einschließlich der Personalkosten und der darin kalkulierten
Lohnsteuer, wird umsatzsteuerpflichtig.
Die AöR-Überschüsse sind körperschaftsteuer-, gewer besteuer- und kapitalertrag-
steuerpflichtig, Verluste sind nicht begünstigt und kapitalertragsteuerpflichtig.
V-0937-2013-1_Anlage3
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Anlage 3 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg. Antrag an den Rat Nr. A-R/0070/2010 Antrag 20.09.2010 SPD-F raktion im Rat der Stadt Münster Weitere Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster I. Ausgangslage D ie Aufgaben der Stadt Münster werden von einer Viel za hl von Ämtern, Betrieben, Gesellschaften und sonstigen Verwaltungseinheiten in zentralen und dezentralen Dienststellen und Einrichtungen wahrgenommen. Für das operative Geschäft ist deshalb die Ressource „Grundstücke und Gebäude“, in denen diese Dienststellen und Einrichtungen untergebracht sind, von hoher Bedeutung. Die Bewirtschaftungskosten dieser Grundstücke und Gebäude stellen in ihrer Gesamtheit einen erheblichen Kostenblock dar. Die Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft kann deshalb im Rahmen möglicher Reduzierung der laufenden jährlichen Bewirtschaftungskosten einen Beitrag zur Konsolidierung des städtischen Haushalts leisten. Das umfasst auch eine mögliche Steigerung der Wirtschaftlichkeit durch Verbesserung des Ausnutzungsgrades von Grundstücken und Gebäuden, die Substanzsicherung zur Vermeidung von Vermögensverzehr sowie die Vermarktung oder Umnutzung nicht (mehr) benötigter Grundstücke und Gebäude. Ein Teil dieser Gesichtspunkte ist - initiiert durch den SPD-Antrag vom 27.1.2010- im Ratsbeschluss vom 28.4.2010 zu der Vorlage V/0236/2010 aufgegriffen worden. U. a. ist dort in organisatorischer Hinsicht die Einrichtung einer Clearingstelle vorgesehen, die die von den Fachbereichen angemeldeten Flächenbedarfe kritisch prüfen soll. Daneben soll eine Organisationsuntersuchung zur Umsetzung einer nachhaltigen Bewirtschaftung des städtischen Immobilien-Portfolio durch einen externen Berater stattfinden. Hieran anknüpfend sollte darüber hinaus geprüft werde n, ob die Schaffung einer zentralen Organisationseinheit für die gesamte städtische Grundstücks- und Gebäudewirtschaft im Sinne eines optimierten Umgangs mit städtischen Grundstücken und Gebäuden sinnvoll ist. II. Beschluss Der Rat fasst daher zur Optimierung der Grundstücks- und Gebäudewirtschaft der Stadt Münster folgenden Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, mit welch en Maßnahmen die Grundstücks- und Gebäudewirtschaft in organisatorischer Hinsicht umfassend optimiert werden kann. In diesem Zusammenhang ist insbesondere zu prüfen, welche Vor- und Nachteile die Bildung einer zentralen Organisationseinheit für die gesamte städtische Grundstücks- und Gebäudewirtschaft hat. 2. In diesem Kontext ist zu prüfen: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 2 a) Klärung der Frage, in welcher Rechtsform eine so lche zentrale Organisationseinheit geführt werden sollte, auch im Hinblick auf umwandlungs-, grunderwerbs- und kapitalertragssteuerliche Aspekte. b) Klare Aufgabenabgrenzung zwischen einer zentrale n Organisationseinheit „Grundstücks- und Gebäudewirts chaft“ und den Nutzern. c) Herstellung von Kostentransparenz in der Grundst ücks- und Gebäudewirtschaft sowie Schaffung eines zentralen Berichtswesens. d) Installierung einer zentralen IT-Konzeption für die Grundstücks- und Gebäudewirtschaft. e) Nutzerorientierte Dienstleistung der zentralen O rganisationseinheit (Servicequalität). III. Begründung Zu 1. Die Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung d er Stadt Münster ist auf mehrere Dezernate und Ämter verteilt. Eine Zent ralisierung in einer Organisationseinheit könnte eine verbesserte Steuer ung und Zielführung ermöglichen. Auch werden Synergieeffekt e entstehen. Ferner setzt die Einführung des Mieter/Vermieter-Mo dell (Ratsbeschluss vom 28.4.2010 – V/0236/2010) eine ze ntrale Stelle voraus, die die vom Nutzer als Mieter benötigten Ge bäude zur Verfügung stellt. Die Nutzer (Dienststellen und Ein richtungen) kaufen in diesem Modell die von ihnen benötigten gebäudewirts chaftlichen Leistungen bei einer zentralen Stelle ein, entricht en dafür die Miete und bezahlen die Bewirtschaftungskosten. Dabei sollen A nreize zu einer möglichst wirtschaftlichen Inanspruchnahme geschaffen werden. Zu 2. Zentralisierung ohne flankierende Maßnahmen w ird die erwünschte Optimierung nicht ohne weiteres herbeiführen können . Daher ist weiter zu prüfen, welche zusätzlichen Maßnahmen erforderli ch sind, um die Steigerung der Wirtschaftlichkeit zu erreichen, ohn e die Kundenzufriedenheit zu beeinträchtigen und ohne neu e bürokratische Abstimmungsprozesse zu erzeugen. Zu a) Eine zentrale Einheit muss in eine Rechtsform gekleidet werden; denkbar sind etwa Regiebetrieb, Eigenbetrieb, GmbH oder eine Anstalt öffentlichen Rechts. Welche Rechtsform für den ange strebten Zweck die richtige ist, muss im Hinblick auf die politisc he und wirtschaftliche Steuerung geprüft und auf die Bedürfnisse der Stadt zugeschnitten entschieden werden. Dabei spielen die jeweils unter schiedlichen steuerlichen (insbesondere Umwandlungssteuer, Grund erwerbssteuer, Kapitalertragssteuer) und personalwirtschaftlichen Auswirkungen ebenfalls eine Rolle. Zu b) Eine eindeutige Schnittstelle erfordert eine klare Aufgabenabgrenzung zwischen Mieter und Vermieter. Es ist also im Einze lnen zu klären, welche zentralen Steuerungsaufgaben und welche Dienstleistungsaufgaben der zentralen Grundstücks- und Gebäudebewirtschaftung zuzuordnen sind und welche ( dezentralen) Aufgaben dem Nutzer (neben der Mietzahlung) verbleiben. SPD-Fraktion im Rat der Stadt Münster Münzstraße 15 . 48143 Münster Telefon: (0251) 45 314 . Fax : (0251) 511 750 Mail: fraktion@spd-muenster.de www.spd-muenster.de 3 Zu c) Steigerung der Wirtschaftlichkeit setzt Koste ntransparenz mit einem entsprechenden Berichtswesen voraus. Dazu gehören insbesondere: - Lückenlose Erfassung des Grundstücks- und Gebäude bestandes sowie dessen baulichen Zustandes; - Erfassung aller anfallenden Kosten; - Verursachungsgerechte Zuordnung der Kosten zu den Mietern / Nutzern; - Objektscharfe Zuordnung der Kosten. Die hierfür erforderlichen Maßnahmen und Umsetzungs schritte sind zu prüfen und darzustellen. Zu d) Zentrale Steuerung erfordert eine ganzheitlic he und integrative Betrachtungsweise der Grundstücks- und Gebäudewirts chaft. Die daraus resultierenden Geschäftsprozesse und Einzele ntscheidungen benötigen eine DV-gestützte Plattform, die alle Inf ormationen enthält, um eine größtmögliche Kostentransparenz zu erreiche n. Auch dieser Aspekt ist vertieft zu prüfen und darzustellen. Zu e) Zentralisierung nimmt den Dienststellen als N utzern gebäudebezogene Einflussmöglichkeiten. Umso bedeutsamer im Sinne re ibungsloser Abläufe und möglichst streitfreier „Mietverhältniss e“ ist eine klare Kundenorientierung des zentralen Dienstleisters. Da zu gehören einheitliche Ansprechpartner, verbindliche Absprach en, Sanktionsmöglichkeiten und ein aktives Kunden- und Beschwerdemanagement. Genannt werden hier nur die wesentlichsten Maßnahme n, die eine zentralisierte Wahrnehmung der Grundstücks- und Gebäudebewirtschaf tung ermöglichen oder erleichtern. Weitere Aspekte wie z. B. Auswirkungen auf Auftragsvergaben, Wirkungen im Hinblick auf die Bürgerschaft, Einführ ung eines Bau- Investitionscontrollings (Kostensteuerung), Rolle e ines BLB als Unternehmen, Entwicklung von Kennzahlen für Baukosten, Bauunterh altung und Betrieb, Schaffung von zusätzlichen Anreizen für die Nutzer / Mieter i m Hinblick auf einen wirtschaftlich optimierten Umgang mit dem Gebäudebestand sind eben falls in die Prüfung einzubeziehen und darzulegen. Ob und wieweit es sin nvoll ist, den Prüfauftrag oder weitergehende Prüfgegenstände ganz oder in Teilen v on Dritten durchführen zu lassen, bedarf ebenfalls der Klärung. Dr. Fritz Baur Dr. Michael Jung Petra Seyfferth Gaby Kubig-Steltig Marianne Koch Beate Vilhjalms son Wolfgang Heuer Thorsten Kornblum Lars Wieneke Thomas Fastermann Thomas Marquardt Holger Wigger Philipp Gabriel Robert von Olberg Maria Winkel Beanka Ganser Kurt Pölling Karl-Heinz Winter Anne Hakenes Anne Schulze Wintzler
V-0937-2013-1_Anlage4
16607 Zeichen
Anlage 4 zur Vorlage V/0937/2013/1. Erg.
Antrag an den Rat Nr. A-R/0077/2010
30.11.2010
Ratsantrag
Den Weg zu einer nachhaltigen
G
ebäudewirtschaft einschlagen
Be
schlussvorschlag:
I. Sachentscheidung
Der Rat möge beschließen
1. Die Gebäudewirtschaft der Stadt Münster wird an den
Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit ausgerichtet.
Grundsätze der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind
insbesondere:
- Sparsames Flächenmanagement, Anpassung des
Gebäudebestandes an den langfristigen Bedarf
- Sparsame und zweckmäßige Raumprogramme
- Sparsame und effiziente Gebäude und Gebäudetechnik
- Effiziente Bewirtschaftung, kostengünstige Unterhaltung
- Architektonische und städtebauliche Qualität, Einfügung in
das Ortsbild und Rücksichtnahme auf Belange des
Denkmalschutzes
- Gesundheit und Wohlbefinden für BesucherInnen und
/NutzerInnen sowie für MitarbeiterInnen
- Erhaltung des im Gebäudebestand ruhenden
Gemeindevermögens
- Ressourcenschonung, Abfallvermeidung und
Stoffrecycling
- Angemessene Beteiligung der
NutzerInnen/Mitarbeiterinnen an Entscheidungen über die
Errichtung, die Erneuerung und über die Bewirtschaftung
von Gebäuden
Ziele der nachhaltigen Gebäudewirtschaft sind insbesondere:
In den Bereichen Planung und Unterhaltung
- Umgehende Einführung des Mieter-Vermieter-Modells mit
voller Budgetverantwortung bei den Bedarfsämtern
- Verbesserung des Kosten-Leistungs-Verhältnisses der
Gebäudewirtschaft
- Schrittweise Steigerung der Aufwendungen für die
Unterhaltung bis auf 1,5 Prozent des Gebäudewertes p. a.
- Optimierung der Gebäudeplanung durch Wettbewerbe und
Gutachterverfahren
- Für Neubauten und für grundsanierte Gebäude mit
öffentlicher Nutzung wird die Zertifizierung nach den
2
- Kriterien der Deutschen Gesellschaft für Nachhalti ges Bauen (DGNB) bzw.
nach dem „Bewertungssystem für Nachhaltiges Bauen (BNB)“ des
Bundesbauministeriums angestrebt. Außenanlagen und Liegenschaften ohne
Gebäude werden in dieses System mit einbezogen
- Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonventio n
Im Bereich Energie
- Beheizung, Belüftung und Klimatisierung aller Neub auten gemäß
Passivhausstandard; bei Grundsanierungen bestehender Gebäude wird von
den in der EnEV verankerten Möglichkeiten zur Abschwächung der
energetischen Anforderungen (§ 25 EnEV 2009) nur im Ausnahmefall
(vollständige Unwirtschaftlichkeit) Gebrauch gemacht
- Senkung des durchschnittlichen Energieverbrauchs i m Gebäudebestand auf
unter 80 kW/h je qm Nutzfläche und Jahr für Beheizung und auf die Grenzwerte
des EuropeanEnergyAward (EEA) für Beleuchtung und Stromversorgung
- Deckung von mehr als 50 Prozent des Strombedarfs i m Gebäudebestand durch
regenerative Energien bis 2020
- Senkung der CO2-Emissionen der städtischen Gebäude wirtschaft um 40
Prozent bis zum Jahr 2020 (gegenüber 1990)
- Permanentes Energiecontrolling für alle öffentlich en Gebäude.
-
Im Bereich Gesundheit
- Ausschluss von Problem- und Giftstoffen bei Bau, E inrichtung und Betrieb von
Gebäuden, Kontrollen und Untersuchungen im Gebäudebestand
- Verzicht auf ökologisch bedenkliche Baustoffe wie zum Beispiel PVC, Verzicht
auf Tropenhölzer in Gebäuden und in Bauwerken, vorrangige Nutzung von
FSC-Hölzern*
- Berücksichtigung der UN-Behindertenrechtskonventio n
In den Bereichen Abfall und Nutzerverhalten
- Abfalltrennung, Verzicht auf Baustoffe, die stoffl ich nicht recycelt werden
können
- kontinuierliches Energie- und Abfallsparen an alle n Schulen, Kindergärten und
Verwaltungsgebäuden (Wettbewerb)
- Laufende Information und Schulung der Nutzer und d er für die Betreuung von
Gebäuden zuständigen MitarbeiterInnen
Im Bereich Erreichbarkeit/Mobilität
- Barrierefreiheit in allen Gebäuden mit (mehr als n ur gelegentlicher) öffentlicher
Nutzung
- Vorrangige Erschließung aller Gebäude mit Publikum sverkehr durch die
Verkehrsmittel des Umweltverbundes, ausreichende Abstellplätze für Fahrräder
in Nähe zu den Eingängen
* Forest Stewardship Council = gleichwertige Berücksichtigung von sozialen,
ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten bei der Nutzung von Naturgütern.
2. Diese Grundsätze und Ziele sollen als Vorgaben gelten für das
Immobilienmanagement der Stadt und für alle städtischen Dienststellen, die Gebäude
3
selbst bewirtschaften. Als Orientierungsmarken sollen sie für Betriebe und
Einrichtungen gelten, an denen die Stadt als Gesellschafter beteiligt ist.
3. Die Grundsätze und Ziele gelten auch für die Umsetzung des Antrags der SPD-
Fraktion vom 20.09. 20910 zur weiteren Optimierung der Gebäudewirtschaft der Stadt
Münster.
4. Zur Beschreibung und Umsetzung dieser Grundsätze und Ziele entwickelt die
Verwaltung Leitlinien. Sie werden u. a. aus den im Jahr 2001 vom Rat der Stadt
beschlossenen Umweltleitlinien für die Stadtverwaltung abgeleitet. Die Leitlinien
orientieren sich fachlich an Vorbildern aus anderen Kommunen wie Köln, Frankfurt/M.
oder Nürnberg, in denen die nachhaltige Gebäudewirtschaft bereits Standard ist.
5. Der Entwurf der Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft wird vor den
Beratungen mit Vertretern aus anderen Kommunen, mit Fachleuten aus der öffentliche
und privaten Gebäudewirtschaft, den Architekten- und Ingenieurverbänden sowie der
Bauwirtschaft in einem öffentlichen Hearing erörtert und danach vom Rat der Stadt
beschlossen. Der Entwurf der Richtlinien soll spätestens im Frühjahr 2011 vorliegen.
Da das Verhalten der Gebäudenutzer für den Erfolg der nachhaltigen
Gebäudewirtschaft von großer Bedeutung ist, sollen Gebäudenutzer und die
Mitarbeitervertretung der Stadt an der Entwicklung der Leitlinien in geeigneter Weise
beteiligt werden.
6. Die Richtlinien sollen für Gebäude im städtischen Eigentum und Besitz sowie für
angemietete Gebäude gelten.
Für die Tochterunternehmen der Stadt Münster sollen eigene Leitlinien entwickelt und
von den Aufsichtsräten beschlossen werden. Sie sollen sich an den Leitlinien für die
Verwaltung orientieren.
7. Über Erfahrungen mit den Leitlinien berichtet die Verwaltung alle zwei Jahre im
Fachausschuss (AUB). Sie werden spätestens nach drei Jahren überarbeitet und der
zwischenzeitlich eingetretenen Entwicklung durch Novellierung angepasst.
8. Das Immobilienmanagement und das Energiemanagement werden beauftragt, die
Leitlinien für die nachhaltige Gebäudewirtschaft zu entwickeln und zu betreuen. Sie
erhalten dafür die angemessenen personellen und sachlichen Mittel.
II. Kosten/Folgekosten
Die Orientierung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit
soll dazu beitragen, die Kosten der Gebäudewirtschaft zu senken bzw. das Kosten-
Leistungs-Verhältnis der Gebäudewirtschaft zu verbessern. Insbesondere soll die
stärkere Berücksichtigung dieser Grundsätze bei der Bewirtschaftung der Immobilien
dazu beitragen, Vermögensverluste (z. B. durch besondere Abschreibungen) und
Mehrkosten (z. B. durch vermehrte Generalsanierungen) wegen unterlassener
Instandhaltung zu vermeiden.
Wesentliches Instrument für die Umsetzung der Ziele ist das verwaltungsinterne
Intracting. Dabei sind die positiven Erfahrungen aus der bisherigen Zusammenarbeit
4
zwischen Finanzverwaltung und Immobilienmanagement (Energiemanagement) zu
nutzen.
Begründung:
Vorreiterrolle der Stadt Münster passé
Die Stadt Münster gehörte in den 90er-Jahren des letzten Jahrhunderts zu den
Vorreitern für ökologische Gebäudewirtschaft. Die Begrenzung des Energieverbrauchs
neuer Gebäude auf 30 Prozent unter den gesetzlichen Grenzwerten, das Intracting
zwischen Energiemanagement und Finanzverwaltung, der Verzicht auf die Nutzung
von Tropenholz sowie die schnelle und umfassende Sanierung von Schad- und
Gefahrstoffen in Gebäuden (Asbest, PAK, PCB usw.) gehörten ebenso zu den
Eckpunkten einer fortschrittlichen Baustrategie wie häufige Architektenwettbewerbe,
durch die die bauliche und gestalterische Qualität von Neubauten gesteigert wurde.
Die Erfolge der ökologischen Gebäudewirtschaft waren mit Grundlage für
Auszeichnungen und Preise, die der Stadt für ihre Umweltqualität verliehen wurden
(LivCom, Klimahauptstadt, Energy Award in Gold...).
Diese Erfolge verblassen aber zusehends, denn seit Jahren wurden die Standards der
Gebäudewirtschaft der Stadt nicht mehr weiter entwickelt. Die Herausforderungen des
Klimaschutzes einerseits und der kommunalen Finanzkrise andererseits werden von
der Gebäudewirtschaft der Stadt bislang nicht ausreichend beantwortet. Die fehlende
Ausrichtung der Gebäudewirtschaft an Grundsätzen und Zielen der Nachhaltigkeit
kostet Geld und schmälert zugleich erneut die Reputation der (inzwischen ehemaligen)
Klimahauptstadt Münster.
Kosten der Gebäudewirtschaft steigen
Wie ein Blick in den Haushalt der Stadt lehrt, steigen die Kosten der Gebäudewirtschaft
beständig, vor allem für Energie. Dabei fallen insbesondere die Aufwendungen für
Strom ins Auge, die sich dank der schnell ausbreitenden Informationstechnologie in
Büros, in Schulen usw. rasant erhöhen.
Die Gebäudewirtschaft kostet auch deshalb immer mehr Geld, weil die Zahl der
Gebäude und die Größe der genutzten Flächen ständig zunimmt – trotz aller Appelle
an Sparsamkeit und trotz aller Initiativen der Verwaltung, den „Immobilienanzug der
Stadt von XL auf L zu verkleinern“. So ist zu befürchten, dass die Gesamtnutzfläche in
den städtischen Gebäuden in den nächsten Jahren – trotz aller Bemühungen - eher auf
über 900.000 qm ansteigt als auf unter 800.000 qm zu sinken.
Ziel: Nachhaltige Gebäudewirtschaft
Münster steht mit dieser Entwicklung nicht allein, sondern reiht sich ein in die Kette
vieler anderer Städte, in denen die Gebäudewirtschaft ökologisch und ökonomisch aus
den Fugen gerät. Es gibt aber auch Städte, die vormachen, wie eine nachhaltige
Gebäudewirtschaft aussieht und kontinuierlich verbessert werden kann. Beispiele
liefern Köln, Frankfurt/M. sowie Nürnberg. Die Gebäudewirtschaft dieser Städte verfügt
über zukunftsweisende ökologische Standards und über wirtschaftliche Grundsätze.
Entsprechende Ratsbeschlüsse sichern die Umsetzung, das Qualitätsmanagement
5
und das Controlling. Der Grundsatz, Neubau städtischer Gebäude nur mit
Passivhausstandard, gilt als Normalfall. Zugleich wird der ab 2018 EU-weit geltende
Passivhausstandard frühzeitig vorbereitet und erprobt. In die gleiche Richtung geht das
„Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB)“, das vom Bundesbauministerium für
Bundeseigene (Büro-)Gebäude entwickelt worden ist.
Ziel ist die Nachhaltigkeit in Gebäuden. Sie beinhaltet Zweckmäßigkeit,
Aufenthaltsqualität und Gesundheit für NutzerInnen, energetische Effizienz,
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit bei Bau und Betrieb sowie Langlebigkeit. Sie wird
erreicht, wenn alle genannten Aspekte gewichtet und einem Optimierungsprozess
unterworfen werden.
Maßstäbe für Nachhaltigkeit liefern auch die 2001 vom Rat beschlossenen
Umweltleitlinien der Stadtverwaltung: laufende Kontrolle der Umweltauswirkungen,
Ressourcenschonung, vorbeugender Umweltschutz, Information und Beteiligung der
MitarbeiterInnen, Information der Öffentlichkeit, Umweltschutz bei Auftragnehmern,
Einführung eines Umweltmanagementsystems. Diese Verpflichtungen sind erst zu
einem Teil umgesetzt – das gilt auch für die Gebäudewirtschaft der Stadt.
Nachhaltigkeit fördert Konsolidierung des Haushalts
Nachhaltigkeit wird immer mehr zur Voraussetzung dafür, dass die Gebäudewirtschaft
zur Haushaltskonsolidierung beitragen kann. Die Relevanz der Gebäudewirtschaft für
den städtischen Haushalt und steigender Anteil der Energiekosten am Aufwand für die
Gebäudewirtschaft sprechen dafür, die Kostensenkung durch Effizienz voranzutreiben.
Zurzeit beansprucht die Gebäudewirtschaft jährlich rd. 31 Mio. € für „Aufwand“ (2010)
und gehört damit zu den 10 größten Posten im Haushalt der Stadt. Von den 31 Mio. €
entfallen mehr als 1/3 auf Energiekosten. Bei Vermögenswerten von rd. 762 Mio. €
(31.12. 2009), die in den Gebäuden stecken, sind jährlich mehr als 16 Mio. € für
Abschreibungen zu veranschlagen. Bislang fehlt ein Konzept, diese Belastungen
kontinuierlich zu senken. Die Strategie der Verwaltung, primär den Gebäudebestand zu
verringern, reicht nicht aus und stößt schnell an Grenzen, wie Zuwächse im Schul- und
Jugendbereich dokumentieren.
Nachhaltige Gebäude sind mehr wert als konventionelle Gebäude. Diese Erkenntnis
wird in der privaten Gebäudewirtschaft nicht mehr bestritten. Ein „Green Building“ kann
besser vermarktet werden und erzielt höhere Mieten als ein „Grey Building“. Deshalb
gehören Strategien der Nachhaltigen Gebäudewirtschaft für Real Estate-Manager
privater Immobilienverwaltungen inzwischen zum normalen Handwerkszeug.
Die Gebäudewirtschaft der Stadt muss sich mit wirtschaftlichen Defiziten
herumschlagen. Die Leistungen für die Bauunterhaltung haben jahrzehntelang ständig
die Grenzwerte unterschritten die notwendig sind, um zustandsbedingte Wertverluste
der Immobilien zu vermeiden. Erst in den letzten Jahren erreichen die Aufwendungen
mit rd. 1,5 % (des Gebäudewertes) die Norm. Solange die Haushaltswirtschaft der
Stadt nur Einnahmen und Ausgaben verbuchte, blieben die wirtschaftlichen Folgen
unterlassener Bauunterhaltung im Verborgenen. Seitdem das NKF auch
Vermögenswerte und ihre Veränderungen bilanziert, wird der Schwund allerdings sicht-
und spürbar. Abschreibungen müssen veranschlagt und erwirtschaftet werden,
unterlassene Bauunterhaltung zwingt außerordentlichen Abschreibungen sowie zur
6
Bildung von Rückstellungen. Bei der erstmaligen Bilanzaufstellungen im Jahr 2009
mussten bereits immobilienbezogene Vermögensverluste in Höhe von 40 Mio. € durch
Abschreibungen bzw. Rückstellungen ausgeglichen werden.
Leitlinien für nachhaltige Gebäudewirtschaft
Die Stadt muss deshalb Grundsätze und Ziele einer nachhaltigen Gebäudewirtschaft
möglichst schnell formulieren und durch Leitlinien verbindlich machen. Die Leitlinien
sollen für Neubau, Bestandspflege, Erneuerung sowie für Bewirtschaftung und
Nutzerverhalten im Gebäudebestand gelten. Die Vorbilder aus den bereits genannten
Städten Köln, Frankfurt und Nürnberg dokumentieren, wie solche Leitlinien konzipiert
werden können.
Die Leitlinien sind zugleich ein Instrument für die Umsetzung des
Klimaschutzkonzeptes 2020, denn sie steuern den Bereich, der in diesem Konzept der
„Stadt als Motor des Klimaschutzes“ zugewiesen ist. Die Leitlinien sind gleichzeitig
Mittel für die zielorientierte Haushaltssteuerung. Die Standards der Gebäudewirtschaft,
die durch die Leitlinien verbindlich eingeführt werden, sind unmittelbar
haushaltsrelevant und können zur Produktsteuerung genutzt werden.
Die Leitlinien haben Querschnittsfunktion. Sie müssen deshalb für das
Immobilienmanagement gelten und ebenso für Dienststellen der Verwaltung, die
Gebäude bewirtschaften (Bedarfsämter). Gleiches gilt für Tochterunternehmen der
Stadt, auch hier soll den Leitlinien eine orientierende Funktion zukommen.
Die besonderen Verhältnisse in der Wohnungswirtschaft sollen dadurch berücksichtigt
werden, dass für die Wohnungsbestände und Bauvorhaben der Wohn- und Stadtbau
eigene Leitlinien entwickelt werden.
Die Leitlinien sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen von mehreren tausend
KollegInnen in der Verwaltung zu verbessern und die Aufenthaltsqualität für
NutzerInnen und BesucherInnen der Gebäude der Stadt zu erhöhen. Die Erarbeitung
der Leitlinien muss deshalb im engen Dialog mit den Betroffenen geschehen. Ein
Verfahren für die Beteiligung der Fachwelt und der Öffentlichkeit an der Erarbeitung
der Leitlinien soll dies sicherstellen. Die Beteiligung der Personalvertretung ist
sicherzustellen. Ein öffentliches Hearing mit Fachleuten soll die Diskussion bündeln.
Notwendig ist außerdem ein Verfahren für Controlling, Fortschreibung und Novellierung
der Leitlinien. Erfahrungen aus den o. a. Beispielkommunen zeigen, dass die
nachhaltige Gebäudewirtschaft einen mehrjährigen Prozess erfordert. Dabei sind
Möglichkeiten für die Nachjustierung von Standards und für Änderungen/Ergänzungen
der Leitlinien vorzusehen.
Anlagen:
Leitlinien Nürnberg, Köln und Frankfurt/M. und „BNB“ des Bundesbauministeriums
UN-Behindertenrechtskonvention
(Die Anlagen können im Internet im Ratsinformationssystem unter der
Sitzung des Rates am 08.12.2010 abgerufen werden.)
gez. H: Klas
GAL-Fraktion
gez. W. Heuer
SPD-Fraktion
gez. Köhn
Fraktion Die Linke
gez. G. Kersting
Ratsgruppe UWG/ÖDP
gez. Pascal Powroznik
Piraten
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Münzstraße 15
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0937/2013/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.01.2014
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37